Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu dem Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt und den Stand der Diskussion über die künftige Reform der Kohäsionspolitik (2008/2174(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des fünften Zwischenberichts der Kommission vom 19. Juni 2008 über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt – Wachsende Regionen, wachsendes Europa (KOM(2008)0371) (Fünfter Zwischenbericht),
– in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 6. Oktober 2008 zum territorialen Zusammenhalt – Territoriale Vielfalt als Stärke (KOM(2008)0616) (Grünbuch),
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 14. November 2008 mit dem Titel "Regionen 2020 - Bewertung der künftigen Herausforderungen für die EU-Regionen" (SEK(2008)2868) (Bericht der Kommission "Regionen 2020"),
- gestützt auf die Artikel 158 und 159 sowie Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags,
- in Kenntnis des vierten Berichts der Kommission vom 30. Mai 2007 über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2007)0273),
– in Kenntnis der Territorialen Agenda der Europäischen Union für ein wettbewerbsfähigeres nachhaltiges Europa der vielfältigen Regionen (Territoriale Agenda) und der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt (Leipzig Charta)sowie des ersten Aktionsprogramms zur Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 21. Februar 2008 zu dem vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt(1) und zu dem Follow-up der Territorialen Agenda und der Leipzig Charta – Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt(2) sowie auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2008 zu Governance und Partnerschaft(3),
– in Kenntnis des Berichts des Beobachtungsnetzes für die Europäische Raumordnung (ESPON) mit dem Titel: "Zukunftskonzepte für die räumliche Entwicklung; Szenarien der territorialen Entwicklung Europas" (ESPON-Bericht) und unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Parlaments mit dem Titel: "Regionale Ungleichheiten und Kohäsion – Strategien für die Zukunft?",
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Konferenz über den territorialen Zusammenhalt und die Zukunft der Kohäsionspolitik, die am 30./31. Oktober 2008 in Paris stattgefunden hat,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2005 zu der Rolle des territorialen Zusammenhalts bei der regionalen Entwicklung(4),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0083/2009),
A. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon, in dem der territoriale neben dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt als eines der grundlegenden Ziele der Europäischen Union niedergelegt ist, noch nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist,
B. in der Erwägung, dass der Kohäsionspolitik von Anfang an auch das Konzept des territorialen Zusammenhalts innegewohnt hat, das einen wesentlichen Bestandteil ihrer Entwicklung darstellt; in der Erwägung, dass es mit dem Vertrag von Lissabon und dem Grünbuch gelungen ist, dieses Konzept besser ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und expliziter zu gestalten,
C. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik der Europäischen Union nach wie vor einen Grundpfeiler des europäischen Integrationsprozesses stellt und eine der erfolgreichsten Politiken der Union ist, da sie die Konvergenz zwischen immer unterschiedlicheren Regionen ermöglicht und Wachstums und Beschäftigung stimuliert; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik der sichtbarste, greifbarste und messbarste Ausdruck der europäischen Solidarität und Gerechtigkeit ist, und in der Erwägung, dass sich der territoriale Zusammenhalt als integraler Bestandteil der Kohäsionspolitik der Europäischen Union auf dieselben Prinzipien gründet,
D. in der Erwägung, dass trotz der Fortschritte im Bereich Konvergenz in der Europäischen Union die letzten Kohäsionsberichte auf eine Tendenz zur Verstärkung der territorialen Disparitäten zwischen den EU-Regionen aufmerksam machen, was beispielsweise Zugänglichkeit betrifft, insbesondere für die strukturschwachen EU-Regionen, aber auch auf intraregionaler Ebene und innerhalb der Gebiete in der Europäischen Union, was zu territorialer Segregation führen und die Unterschiede hinsichtlich des Wohlstandsniveaus zwischen den EU-Regionen vergrößern könnte,
E. in der Erwägung, dass es der Kohäsionspolitik der Europäischen Union bereits gelungen ist, einige wichtige Synergieeffekte mit anderen Politikbereichen der Union zu schaffen, mit dem Ziel, deren Auswirkungen vor Ort und im Interesse der Bürger und Bürgerinnen der Union zu verstärken, und in der Erwägung, dass beispielsweise Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und dem Bereich Forschung und Innovation bzw. der Strategie von Lissabon sowie Synergien auf grenzüberschreitender Ebene greifbare positive Ergebnisse gebracht haben, die bestätigt und verstärkt werden müssen,
Stand der Diskussion über die künftige EU-Kohäsionspolitik
1. stimmt den wichtigsten Schlussfolgerungen der öffentlichen Konsultation über die Zukunft der EU-Kohäsionspolitik zu, wie sie im Fünften Zwischenbericht dargelegt werden; zeigt sich zufrieden über das große Interesse, das verschiedene Beteiligte im Bereich der Regionalpolitik, insbesondere lokale und regionale Gebietskörperschaften, diesen Diskussionen bereits beigemessen haben;
2. begrüßt die Tatsache, dass diese Schlussfolgerungen in sehr hohem Maße seinem Standpunkt entsprechen, den es in seiner Entschließung zum vierten Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zum Ausdruck gebracht hat; verweist darauf, dass diese Entschließung sein erster Beitrag zu der öffentlichen Diskussion war;
3. stellt fest, dass die in seiner Entschließung zum Vierten Zwischenbericht geäußerten Ansichten folgende Empfehlungen beinhalten: erstens, dass jeder Versuch zur Renationalisierung abzulehnen ist und dass an einer einheitlichen und flexiblen EU-Politik festgehalten werden muss, die auf die jeweils geeignete Ebene der Intervention abgestimmt ist, und mit deren Hilfe gemeinsame Herausforderungen wie Globalisierung, Klimawandel, demografischer Wandel (einschließlich Alterung, Migration und Entvölkerung), Armut und Energieversorgung bewältigt werden können; zweitens die feste Überzeugung, dass EU-Kohäsionspolitik alle EU-Regionen umfassen muss, einschließlich der Regionen mit besonderen geografischen Merkmalen, und einen zusätzlichen Nutzen für alle bedeuten sollte; drittens, dass bei den EU-Ausgaben für die Strukturpolitik und -maßnahmen Prioritäten gesetzt werden müssen und dass die Zweckbindung (mit Einschränkungen) zu billigen ist; und viertens die Notwendigkeit von Synergien und eines integrierten Ansatzes bei den verschiedenen sektorpolitischen Maßnahmen, um das optimale Ergebnis für Wachstum und Entwicklung vor Ort zu erreichen;
4. ist der Auffassung, dass der territoriale Zusammenhalt ein Grundpfeiler der Verwirklichung der Ziele der EU-Kohäsionspolitik ist, indem er den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärkt; betont, dass durch den territorialen Zusammenhalt ein wirksamer Beitrag zur Überwindung des Entwicklungsgefälles zwischen den aber auch innerhalb der Mitgliedstaaten und Regionen geleistet wird; ist deshalb der Auffassung, dass die aus den Diskussionen über das Grünbuch gezogenen Schlussfolgerungen bei der künftigen Reform der EU-Regionalpolitik einbezogen werden müssen;
Bewertung des Grünbuchs zum territorialen Zusammenhalt
5. begrüßt die Annahme des Grünbuchs durch die Kommission als Antwort auf die langjährige Forderung des Parlaments; stimmt uneingeschränkt der Entscheidung zu, die Analyse des Konzepts des territorialen Zusammenhalts fortzusetzen, das seit langem im Mittelpunkt jeder Diskussion über die Regionalpolitik steht, obwohl der Vertrag von Lissabon noch nicht ratifiziert ist;
6. ist der Auffassung, dass es diesem Grünbuch insofern an Anspruch mangelt, als es keinen Vorschlag für eine Definition des territorialen Zusammenhalts enthält und das Verständnis für dieses neue Konzept nicht wesentlich in einer Weise voranbringt, dass es effektiv dazu beitragen kann, die Ungleichheiten zwischen den Regionen zu verringern; bedauert zudem, dass in dem Grünbuch nicht erklärt wird, wie der territoriale Zusammenhalt in den bestehenden Rahmen der Kohäsionspolitik integriert und mittels welcher methodischen Instrumente und Mittel dieser Prinzipienrahmen in operative Verfahren, die im nächsten Programmplanungszeitraum angewandt werden können, umgesetzt werden wird;
7. begrüßt die Analyse im Grünbuch, in der drei Schlüsselbegriffe bestimmt werden, die für die Entwicklung des territorialen Zusammenhalts von zentraler Bedeutung sein sollen, nämlich Konzentration, Anbindung und Zusammenarbeit; ist der Auffassung, dass diese Begriffe zur Lösung einiger grundlegender Probleme beitragen können, die die harmonische, ausgeglichene und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Union behindern, wie die negativen Auswirkungen der Konzentration der Wirtschaftstätigkeit, insbesondere in bestimmten Hauptstädten der Staaten und Regionen, Ungleichheiten beim Zugang zu Märkten und Dienstleistungen, die sich aus den Entfernungen oder der Konzentration und der unzulänglichen Infrastruktur ergeben, sowie die Teilungen auf Grund von Grenzen zwischen Mitgliedstaaten und Regionen;
8. ist der Auffassung, dass das Grünbuch den in der Territorialen Agenda und der Leipzig Charta eingegangenen Verpflichtungen, die dem territorialen Zusammenhalt eine strategische und operative Perspektive geben, namentlich hinsichtlich des Prinzips des Polyzentrismus oder der neuen Partnerschaft der städtischen und der ländlichen Gebiete, nicht gebührend Rechnung trägt; ist der Auffassung, dass diese Ziele im Zentrum der Debatte über den territorialen Zusammenhalt stehen müssen;
9. begrüßt die Einleitung der öffentlichen Konsultation zum territorialen Zusammenhalt, die im Grünbuch gefordert wird; ist der Auffassung, dass der Erfolg jeder öffentlichen Konsultation unmittelbar von einer möglichst breiten Einbeziehung der verschiedenen Beteiligten und der Bürgergesellschaft abhängt; fordert die zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Stellen auf, unverzüglich Informationen dazu zu verbreiten, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung dieses neuen Konzepts zu schärfen;
10. ist der Auffassung, dass die Koordinierung aller sektoralen EU-Maßnahmen, die wesentliche territoriale Auswirkungen haben, von zentraler Bedeutung für den territorialen Zusammenhalt und die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ist; bedauert deshalb, dass sich die diesbezügliche Analyse im Grünbuch darauf beschränkt, diese EU-Maßnahmen aufzuzählen, ohne dass Wege vorgeschlagen werden, wie die Synergieeffekte zwischen ihnen verbessert werden können, oder gar Methoden, wie die tatsächlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den territorialen Zusammenhalt eigentlich gemessen werden sollen;
11. stimmt dem Ansatz zu, keine Bezüge auf mögliche haushaltspolitische und finanzielle Folgen des territorialen Zusammenhalts in das Grünbuch oder in die öffentliche Debatte aufzunehmen; ist der Auffassung, dass eine solche Analyse verfrüht wäre, solange das Konzept an sich noch nicht eindeutig definiert und von allen Beteiligten erfasst worden ist; ist allerdings der Auffassung, dass jede diesbezügliche Debatte in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Prozess der Verhandlungen über die künftige EU-Kohäsionspolitik und ihrer Planung steht; fordert, dass das Ergebnis dieser Debatte als Grundlage für den nächsten Finanzrahmen dient;
12. vertritt die Auffassung, dass eine starke, hinlänglich mit Finanzmitteln ausgestattete EU-Regionalpolitik eine notwendige Bedingung für die Fähigkeit darstellt, mit nachfolgenden Erweiterungen fertig zu werden und den sozialen, wirtschaftlichen und geografischen Zusammenhalt in einer erweiterten Europäischen Union zu gewährleisten;
Analyse des Konzepts des territorialen Zusammenhalts
13. stimmt der im Grünbuch vertretenen Position zu, wonach es beim territorialen Zusammenhalt, der sich auf den Grundsatz der Chancengleichheit gründet, darum geht, die polyzentrische Entwicklung der Europäischen Union insgesamt sowie die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung von Gebieten mit verschiedenen Merkmalen und Eigenarten sicherzustellen, ohne dass sie ihre Vielfalt verlieren; stimmt auch der Ansicht zu, dass der territoriale Zusammenhalt dafür sorgen sollte, dass die Bürger und Bürgerinnen in der Lage sind, die Gegebenheiten ihrer Regionen optimal zu nutzen und deren Potenzial in vollem Umfang auszuschöpfen; betont, dass der territoriale Zusammenhalt ein horizontales Konzept ist, das der Entwicklung der Europäischen Union zugrunde liegt; ist der festen Überzeugung, dass der territoriale Zusammenhalt zur Überwindung des Gefälles zwischen den und innerhalb der Regionen der Europäischen Union beitragen und so die Perspektive einer Asymmetrie verhindern sollte; bekräftigt, dass der territoriale Zusammenhalt sowohl eine terrestrische als auch eine maritime Dimension hat;
14. ist der Meinung, dass der territoriale Zusammenhalt ein besonderes Konzept ist, das einen greifbaren zusätzlichen Nutzen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und eine Lösung für die wachsenden Herausforderungen der EU-Regionen darstellt; betont, dass die drei Bestandteile des Zusammenhalts (wirtschaftlich, sozial und territorial) einander ergänzen und stützen, dabei jedoch unterschiedliche Ziele innnerhalb eines einheitlichen integrierten Konzepts verfolgen sollten; meint deshalb, dass es zwischen diesen Bestandteilen keine Hierarchie oder Interessenabwägung geben darf; betont, dass der territoriale Zusammenhalt in den bestehenden Rahmen eingefügt werden sollte, ohne dass es zu einer sektoralen Zersplitterung der EU-Kohäsionspolitik kommt;
15. begrüßt die Schlussfolgerungen des ESPON-Berichts über künftige Entwicklungsszenarien für Europa bis 2030, in deren Rahmen konkrete Daten zur Untermauerung der politischen Debatte über die Gestalt der Europäischen Union und nationale Maßnahmen zur Schaffung der richtigen Instrumente vorgelegt werden, um auf die neuen Herausforderungen zu reagieren, die beträchtliche territoriale Auswirkungen haben, wie z. B. der demografische Wandel, die Entstehung städtischer Ballungsgebiete, die Migrationsbewegungen und der Klimawandel, und optimale Voraussetzungen für eine hohe Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen zu schaffen;
16. betont, dass eines der Hauptziele des territorialen Zusammenhalts darin besteht zu gewährleisten, dass Fortschritt und Wachstum in einem konkreten Gebiet auch der ganzen Region und dem ganzen Gebiet der Europäischen Union zugute kommen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass Spitzenforschungszentren sowie Forschungs- und Innovationscluster ein Weg zur Sicherstellung wirtschaftlichen Erfolgs, wissenschaftlicher Entdeckungen, technologischer Innovationen, von Arbeitsplätzen und regionaler Entwicklung sein könnten, und fordert die Verbesserung der Interaktion und des Wissenstransfers zwischen diesen Zentren, Hochschulen, Wirtschaftsverbänden und einzelnen Unternehmen, einschließlich von Kleinstunternehmen; fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung vorzulegen, in der die Auswirkungen von Exzellenzzentren und Clustern auf die sie umgebenden Gebiete untersucht werden;
17. betont, dass das Konzept des territorialen Zusammenhalts auch den Zusammenhalt innerhalb der Gebiete einschließt, und fordert, bevorzugt auf Maßnahmen zu setzen, die einer echten polyzentrischen Entwicklung der Gebiete dienen, damit der Druck auf die Hauptstädte abgemildert und die Entstehung sekundärer Pole gefördert wird; stellt fest, dass dies auch ein Weg sein sollte, um den negativen Auswirkungen der Konzentration für Städte, wie Überlastung des Verkehrsnetzes, Umweltverschmutzung, soziale Ausgrenzung und Armut oder der darauf folgenden unkontrollierten Verstädterung entgegenzuwirken, die die Lebensqualität ansässiger Bürger und Bürgerinnen beeinträchtigen; ist der Ansicht, dass dabei die Förderung des ländlichen Raumes sowie die wichtige Rolle der im ländlichen Raum liegenden kleineren und mittleren Städte nicht vernachlässigt werden dürfen;
18. betont, welch wesentlichen Beitrag der Binnenmarkt zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt leistet; betont, wie wichtig öffentliche Dienstleistungen für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind und dass ein sozial und regional gerechter Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge, insbesondere den Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, gegeben sein muss; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass für einen "gerechten Zugang" nicht nur die geografische Entfernung eine Rolle spielt, sondern auch die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit dieser Leistungen, und ist der Auffassung, dass die Verantwortung für die Festlegung, Organisation, Finanzierung und Überwachung der Leistungen der Daseinsvorsorge gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und den EG-Wettbewerbsvorschriften bei den zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Stellen liegen sollte; ist dennoch der Auffassung, dass Überlegungen zum gerechten Zugang der Bürger zu Dienstleistungen in die Diskussionen über den territorialen Zusammenhalt einbezogen werden sollten;
19. verweist darauf, dass in dem Grünbuch auf die drei besonderen Arten von großen entwicklungspolitischen Herausforderungen der Regionen mit besonderen geografischen Merkmalen eingegangen wird: Bergregionen, Inselregionen und dünn besiedelte Regionen; dabei darf die wichtige Rolle nicht geschmälert werden, die der territoriale Zusammenhalt bei der Bewältigung der Probleme dieser Regionen spielen kann; ist der Auffassung, dass es beim territorialen Zusammenhalt nicht ausschließlich um Regionen mit geografischen Nachteilen geht; ist jedoch der Auffassung, dass der Frage besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, wie ihre Nachteile ausgeglichen und sie in die Lage versetzt werden können, die regionalen Potenziale in Vorteile und echte Chancen umzuwandeln und die Entwicklung voranzubringen, was für die Europäische Union als Ganzes von großer Bedeutung ist;
20. verweist ferner darauf, dass andere Regionen vor besonderen politischen Herausforderungen stehen, was die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Zugänglichkeit und Wettbewerbsfähigkeit betrifft; diese Herausforderungen umfassen die Gebiete in äußerster Randlage im Sinne von Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags, Grenzregionen, Randgebiete, Küstengebiete sowie Entvölkerungsprozessen ausgesetzte Regionen; ist der Auffassung, dass das spezifische Merkmal der Abgelegenheit als besonderes geographisches Merkmal anerkannt werden sollte, das spezifische politische Erwägungen für diese Regionen erfordert; nimmt die besonderen Herausforderungen zur Kenntnis, denen die kleinen Inselmitgliedstaaten, Zypern und Malta, in ihrer Entwicklung auch gegenüberstehen;
21. ist der Auffassung, dass man sich beim territorialen Zusammenhalt nicht nur auf die Auswirkungen der EU-Regionalpolitik auf das Gebiet der Europäischen Union beschränken sondern auch auf die territoriale Dimension anderer sektoraler EU-Maßnahmen mit erheblichen territorialen Auswirkungen konzentrieren sollte; betont im Zusammenhang mit dem territorialen Zusammenhalt, dass die Synergien zwischen den verschiedenen EU-Politikbereichen verbessert werden müssen, um ihre territorialen Auswirkungen vor Ort zu koordinieren und zu maximieren; verweist jedoch darauf, dass alle EU-Politikbereiche stets ihre Eigenständigkeit bewahren werden und dass keiner dem anderen untergeordnet wird;
Empfehlungen für die Zukunft des territorialen Zusammenhalts
22. erwartet, dass am Ende der öffentlichen Konsultation eine klare und hinreichend flexible Definition des Begriffs territorialer Zusammenhalt steht, die alle Beteiligten gemeinsam vereinbaren, akzeptieren und sich zu eigen machen sollten und die für Klarheit und Transparenz bei dem Begriff sorgt; nimmt in diesem Zusammenhang den Definitionsvorschlag der französischen Ratspräsidentschaft zur Kenntnis; ist allerdings der Auffassung, dass der territoriale Zusammenhalt in allen Bereichen dem Subsidiaritätsprinzip unterliegen muss; ist auch der Ansicht, dass für Begriffe wie "Gebiet", "ländliche Region" und "Gebirgsregion" ebenfalls gemeinsame Definitionen festgelegt werden sollten, um territorialen Zusammenhalt besser zu definieren und zu verstehen;
23. ist der Auffassung, dass verschiedene Aspekte bei der Definition des Begriffs territorialer Zusammenhalt im Mittelpunkt stehen sollten, darunter der Gedanke, dass der territoriale Zusammenhalt über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt hinausgeht und dass aufgrund seines horizontalen Charakters und integrierten Ansatzes gebiets- und grenzüberschreitendes Handeln gefördert wird; ist der Überzeugung, dass der territoriale Zusammenhalt auf die Verringerung der Ungleichheiten zwischen Mitgliedstaaten und Regionen ausgerichtet ist und dass er die harmonische und nachhaltige Entwicklung geographischer Gebiete mit unterschiedlichen Merkmalen und Besonderheiten dadurch sicherstellen sollte, dass untersucht wird, wie die Kohäsionspolitik und andere sektoralen Politiken der Europäischen Union am besten auf ihre Situation zugeschnitten werden können; betont, dass aus einer künftigen Definition auch klar der zentrale Stellenwert von Good Governance – auch hinsichtlich der Partnerschaft von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren – für den territorialen Zusammenhalt hervorgehen muss, wobei den Unionsbürgern und -bürgerinnen faire Chancen im Hinblick auf Lebensbedingungen und Lebensqualität geboten werden müssen;
24. fordert die Kommission nachdrücklich auf, nach Beendigung ihres Konsultationsprozesses ein Weißbuch zum territorialen Zusammenhalt zu veröffentlichen; ist der Auffassung, dass ein Weißbuch von entscheidender Bedeutung dafür sein wird, dass das Konzept des territorialen Zusammenhalts und sein zusätzlicher Nutzen für die Kohäsionspolitik eindeutig festgelegt werden und dass konkrete Vorschriften und politische Maßnahmen vorgeschlagen werden, die zur Lösung der zunehmenden Probleme, mit denen es die EU-Regionen zu tun haben, beitragen und danach in das Legislativpaket über die Strukturfonds nach 2013 und den zugehörigen Finanzrahmen aufgenommen werden; meint, dass eine einführende Erklärung zu möglichen haushaltspolitischen und finanziellen Folgen des territorialen Zusammenhalts ebenfalls in ein solches Weißbuch aufgenommen werden sollte;
25. begrüßt die Veröffentlichung des Berichts der Kommission "Regionen 2020"; fordert die Kommission auf, in ihr Weißbuch zum territorialen Zusammenhalt die Erkenntnisse und Analysen aus diesem Arbeitsdokument, insbesondere im Zusammenhang mit der Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, aufzunehmen;
26. ist der Auffassung, dass die drei Aspekte Konzentration, Anbindung und Zusammenarbeit, auf denen die Analyse des territorialen Zusammenhalts im Grünbuch beruhte, weiterentwickelt und in konkrete politische Entscheidungen umgesetzt werden müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf zu erklären, wie diese Aspekte in den Rechtsrahmen nach 2013 aufgenommen werden sollen;
27. fordert eine beträchtliche Verstärkung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" für den nächsten Programmplanungszeitraum; ist überzeugt davon, dass dieses Ziel einen zusätzlichen Nutzen für die Europäische Union mit sich bringt, nicht zuletzt auf Grund der direkten Beteiligung regionaler und lokaler Stellen an der Planung und Umsetzung der entsprechenden Programme für eine grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit; ist jedoch der Auffassung, dass dies nicht zu Lasten der anderen beiden Ziele gehen darf; betont dabei auch, wie wichtig die integrierte Entwicklung der Meeresbecken sowie die grenzüberschreitende Dimension und die einschlägigen operationellen Programme der Europäischen Nachbarschaftspolitik sind, was im Hinblick auf künftige EU-Erweiterungen von ganz besonderer Bedeutung ist;
28. ist der Auffassung, dass der territoriale Zusammenhalt horizontal entwickelt werden und allen EU-Politikbereichen und Maßnahmen zugrunde liegen sollte; ist der Auffassung, dass die Entwicklung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes als Beispiel dafür dienen könnte, wie der territoriale Zusammenhalt in die künftige Entwicklung aller einschlägigen Politikbereiche der Union einbezogen werden kann, da sich der Aspekt der Kohäsion in allen Politikbereichen zeigen muss; ist jedoch der Auffassung, dass der territoriale Zusammenhalt aufgrund der horizontalen Dimension nicht zu seiner Beschränkung auf einen allgemeinen und abstrakten Werterahmen führen sollte; fordert die Europäische Union auf, alle notwendigen Initiativen zu ergreifen, um den territorialen Zusammenhalt in legislative und politische Vorschläge umzusetzen;
29. weist darauf hin, wie wichtig es ist, den Gleichstellungsaspekt, die Chancengleichheit und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen in allen Phasen der Umsetzung und Bewertung der EU-Kohäsionspolitik zu berücksichtigen;
30. betont, dass im Zusammenhang mit dem territorialen Zusammenhalt zusätzliche qualitative Indikatoren erarbeitet werden müssen, damit die entsprechenden Maßnahmen vor Ort besser geplant und umgesetzt werden können, wobei die verschiedenen territorialen Besonderheiten zu berücksichtigen sind; fordert die Kommission daher auf, unverzüglich die erforderlichen Untersuchungen zu veranlassen und die Möglichkeit der Festlegung neuer verlässlicher Faktoren und ihrer Integration in das Bewertungssystem zur Feststellung des regionalen Gefälles zu entwickeln;
31. stellt fest, dass das BIP das einzige Kriterium für die Ermittlung der Förderfähigkeit der Regionen im Rahmen von Ziel 1 ("Konvergenz") ist, wogegen andere Indikatoren in Regionen verwendet werden können, die im Rahmen des Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" förderfähig sind; unterstreicht seine Besorgnis über die Tatsache, dass durch den unbestreitbaren Fortschritt der Konvergenz zwischen den Ländern häufig die immer stärker zunehmenden Unterschiede zwischen und innerhalb von Regionen überdeckt werden, weshalb es nachdrücklich auf die Notwendigkeit hinweist, eingehend über den Sinn der Tatsache nachzudenken, dass das BIP das wichtigste Kriterium für die Förderfähigkeit aus den Strukturfonds ist;
32. ist der Überzeugung, dass das Problem der intraregionalen Disparitäten innerhalb der NUTS-II-Regionen besser auf der NUTS-III-Ebene beobachtet werden kann; fordert deshalb die Kommission auf zu prüfen, inwiefern zukünftig durch die Abgrenzung der Fördergebietskulisse auf der NUTS-III-Ebene dem Problem der internen Disparitäten innerhalb von NUTS-II-Regionen begegnet werden kann; betont, wie wichtig es im Zusammenhang mit dem territorialen Zusammenhalt ist, dass die Mitgliedstaaten während der Planung und Umsetzung von Strukturfondsprogrammen bestimmen, welche Gebietseinheit der geeigneten Interventionsebene entspricht; empfiehlt zu diesem Zweck eine Raumanalyse des gesamten EU-Gebiets zu Beginn jedes Programmplanungszeitraums;
33. ist der Auffassung, dass zur besseren Koordinierung der territorialen Auswirkungen der sektoralen EU-Maßnahmen ein besseres Verständnis dieser Auswirkungen erforderlich ist und dass sie besser erfasst werden müssen; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, eine Raumverträglichkeitsprüfung dieser Maßnahmen vorzunehmen und die derzeitigen Folgeabschätzungsmechanismen, wie die Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung, um die territoriale Komponente zu erweitern; fordert die Kommission darüber hinaus auf, konkrete Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Synergieeffekte zwischen den territorialen und den sektoralen Maßnahmen geschaffen werden können, und eine Bilanz der Beiträge der Strategien von Lissabon – Göteborg zum territorialen Zusammenhalt zu ziehen;
34. bekräftigt seine schon seit langem erhobene Forderung nach der Entwicklung einer umfassenden EU-Strategie für Regionen mit besonderen geografischen Bedingungen, die es diesen ermöglicht, ihre Probleme und Herausforderungen besser anzugehen; ist der Auffassung, dass eine EU-Strategie die territoriale Dimension der Kohäsionspolitik hervorheben und sich damit befassen sollte, wie die Maßnahmen der Union an die besonderen Bedürfnisse und Vorteile dieser Gebiete angepasst werden können; betont, dass die Anwendung einer solchen Strategie eine unentbehrliche Voraussetzung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieser Regionen darstellt; ist davon überzeugt, dass die Erarbeitung neuer Indikatoren zum Zwecke der besseren Beschreibung der Lage und der Probleme vor Ort für die erfolgreiche Umsetzung einer EU-Strategie in diesem Bereich sehr wichtig ist;
35. betont jedoch, dass die Erarbeitung zusätzlicher Indikatoren und die Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen nicht zu mehr Bürokratie oder weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung neuer Maßnahmen und Aktionen zur Förderung des territorialen Zusammenhalts führen dürfen; betont, dass die Einbeziehung des territorialen Zusammenhalts in das nächste Paket von Strukturfondsprogrammen unmittelbare Ergebnisse bringen sollte;
36. erinnert an die bedeutende Rolle, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe beim wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt spielen, und weist auf ihre Bedeutung für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in den Regionen hin; legt deshalb der Kommission nahe, eine spezielle Analyse der Wirkung und Effizienz der Strukturfonds und der KMU-Politik der Europäischen Union in den Regionen sowie der administrativen und finanziellen Schwierigkeiten, die bei diesen KMU aufgetreten sind, durchzuführen;
37. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen darüber hinaus auf, eine aktive Politik zu verfolgen, mit der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen unterstützt werden und die gegenseitige Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, dem öffentlichen Sektor, Schulen und Hochschulen ermöglicht wird, und sicherzustellen, dass KMU vertretende Organisationen unmittelbar an der Bestimmung territorialer Politiken teilnehmen können;
38. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zur Verwirklichung der Ziele unter Punkt 4 des ersten Aktionsprogramms zur Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union zu verstärken, indem sie Informationen über den territorialen Zusammenhalt und die nachhaltige Raumplanung verbreiten, Perspektiven schaffen und die Auswirkungen analysieren, und würdigt die zentrale Rolle, die ESPON in diesem Prozess spielt;
39. weist darauf hin, dass der Klimawandel erhebliche Auswirkungen auf den territorialen Zusammenhalt haben wird; fordert von der Kommission, dass sie eine Analyse der negativen Folgen des Klimawandels in unterschiedlichen Regionen vornimmt, da davon ausgegangen wird, dass die Auswirkungen in der Europäischen Union unterschiedlich sein werden; ist der Auffassung, dass beim territorialen Zusammenhalt die Ziele im Bereich des Klimawandels gebührend berücksichtigt und nachhaltige Entwicklungsmodelle in den Gebieten der Europäischen Union gefördert werden sollten; ist sich allerdings darüber im Klaren, dass man sich auch in anderen EU-Politiken ausgiebig mit dem Kampf gegen den Klimawandel beschäftigen sollte;
40. nimmt mit großem Interesse zur Kenntnis, dass im Fünften Fortschrittsbericht zum ersten Mal der Begriff der "Übergangsregionen", die zwischen den "Konvergenzregionen" und den Regionen des Ziels "regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" eingeordnet sind, verwendet wird; räumt ein, dass diese Regionen, die derzeit als Phasing-in- und Phasing-out-Regionen auf beide Ziele verteilt sind, gesondert behandelt werden müssen; fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit dem territorialen Zusammenhalt ein umfassenderes System der schrittweisen Übergangshilfe für Regionen, die die Schwelle von 75 % des BIP bald überschreiten werden, zu schaffen, damit diese Regionen eine eindeutigere Stellung und mehr Sicherheit in ihrer Entwicklung haben; ist der Auffassung, dass auch ein Übergangssystem für aus dem Kohäsionsfonds ausscheidende Mitgliedstaaten eingerichtet werden muss;
41. ist der Auffassung, dass ein integrierter Ansatz erfolgreicher sein wird, wenn die regionalen und lokalen Behörden sowie die Beteiligten, einschließlich der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie sonstiger Partner gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds(5), die den Überblick und das Wissen haben, was ein bestimmtes Gebiet benötigt und welche seine Besonderheiten sind, von Anfang an in die Planung und Umsetzung der Entwicklungsstrategien jedes Gebiets einbezogen werden; fordert die Kommission zur Erarbeitung von Leitlinien auf, um die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der möglichst effizienten Umsetzung des integrierten Ansatzes und der Schaffung wirksamer Partnerschaften bei der Entwicklung künftiger Strategien für die betreffenden Gebiete zu unterstützen;
42. räumt ein, dass der territoriale Zusammenhalt zu einer besseren Umsetzung der Kohäsionspolitik beitragen sollte; stimmt daher der Auffassung zu, dass für unterschiedliche Probleme auch unterschiedliche territoriale Maßstäbe benötigt werden und dass deshalb die Schaffung echter Partnerschaften zwischen allen an der regionalen und lokalen Entwicklung Beteiligten, auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, eine Voraussetzung für den Prozess der Gestaltung des territorialen Zusammenhalts ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um eine solche auf mehreren Ebenen angesiedelte territoriale Umsetzung zu entwickeln; ist der Auffassung, dass es beim territorialen Zusammenhalt vor allem darum gehen sollte, die territoriale Ebene zu bestimmen, auf der sich die einzelnen Strategien und Maßnahmen möglichst bürgernah realisieren lassen;
43. unterstreicht, dass die EU-Politik und insbesondere die EU-Kohäsionspolitik einen Prozess der Transformation der Governance in Gang gesetzt haben: von einem oft zentralisierten System hat sich die Governance zu einem System auf mehreren Ebenen entwickelt, das immer integrierter wird; fordert, dass die Akteure, die öffentlichen Körperschaften, die Staaten und die Bürger eine territoriale Ordnungspolitik formalisieren, die durch einen sektorenübergreifenden, territorialen und aufsteigenden integrierten Ansatz gekennzeichnet ist, um bei identischen Anliegen ihrer Bürger oder Nutzer kohärent und wirkungsvoll auf dem entsprechenden Gebiet zu reagieren; erinnert in diesem Zusammenhang an die erfolgreichen Erfahrungen von EU-Initiativen, wie URBAN I und II in den städtischen Wohngebieten und LEADER in den ländlichen Räumen;
44. erinnert daran, dass die bei der Durchführung der Strukturpolitik aufgetretenen Probleme u. a. auf zu strikte und komplizierte Verfahren zurückzuführen sind und dass diese Verfahren deshalb vereinfacht werden und die Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Behörden eindeutig verteilt werden müssen; ist davon überzeugt, dass die territoriale Governance stark von der Aufstellung solcher klaren Regeln abhängen wird; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, hierfür unverzüglich ein Paket konkreter Vorschläge vorzulegen;
45. empfiehlt, dass in Anbetracht der wachsenden Bedeutung des territorialen Zusammenhalts nicht nur im Rahmen der regionalen, sondern auch anderer sektoraler EU-Maßnahmen die Problematik territorialer Zusammenhalt und Raumplanung im Rat nicht länger durch informelle Strukturen abgedeckt wird, sondern formelle Ministertreffen eingeführt werden, auf denen sich die für Regionalpolitik zuständigen Minister der Europäischen Union zusammenfinden; ist der Auffassung, dass durch eine solche institutionelle Entwicklung im Rat ein besserer Informationsfluss und die rasche Ausgestaltung dieser Politik gewährleistet würden;
46. fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, ab sofort Überlegungen dazu anzustellen, wie das Konzept des territorialen Zusammenhalts in ihren nationalen Programmen und Strategien besser verankert und umgesetzt werden kann; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die grundlegenden Prinzipien der polyzentrischen Entwicklung und der Stadt-Land-Partnerschaft sowie die vollständige Umsetzung von Natura 2000 schon in ihre Raumplanung integriert werden sollten;
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47. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.