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Verfahren : 2008/2055(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0110/2009

Eingereichte Texte :

A6-0110/2009

Aussprachen :

PV 24/03/2009 - 10
CRE 24/03/2009 - 10

Abstimmungen :

PV 25/03/2009 - 3.8
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0174

Angenommene Texte
PDF 207kWORD 64k
Mittwoch, 25. März 2009 - Straßburg
Halbzeitprüfung des Finanzrahmens 2007-2013
P6_TA(2009)0174A6-0110/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu der Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013 (2008/2055(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf die Artikel 268 bis 280,

–   unter Hinweis auf das laufende Verfahren zur Ratifizierung des Vertrags von Lissabon,

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013(2),

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 3. November 2008 "Den Haushalt reformieren, Europa verändern" (SEK(2008)2739),

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse der von der Kommission am 12. November 2008 veranstalteten Konferenz zum Thema "Den Haushalt reformieren, Europa verändern",

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. Dezember 2007 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 (alle Einzelpläne)(3) und vom 18. Dezember 2008 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (alle Einzelpläne)(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union(5),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2007 zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen(6),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 4. Dezember 2008 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern(7),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Februar 2008 zu dem Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt(8),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2008 zum "Gesundheitscheck" der GAP(9),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15./16. Dezember 2005, 21./22. Juni 2007 und 11./12. Dezember 2008,

–   unter Hinweis auf die Antwort des Europäischen Rechnungshofes auf die Mitteilung der Kommission "Den Haushalt reformieren, Europa verändern" (SEK(2007)1188),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0110/2009),

A.   in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf die IIV vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung ("IIV vom 17. Mai 2006") geeinigt haben, nachdem sie auf der Grundlage der Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2005, die auf einer gründlichen Analyse des Bedarfs zur Ermittlung politischer Prioritäten beruhte, und auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten im Jahr 2005 erzielten Vereinbarung intensive Verhandlungen geführt hatten,

B.   in der Erwägung, dass die IIV vom 17. Mai 2006 vorsieht, dass die Kommission bis Ende 2009 einen Bericht über die Funktionsweise der IIV vorlegt, und dass die Kommission darin aufgefordert wird, eine vollständige und weitreichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Eigenmittel sowie einschließlich der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich, vorzunehmen und 2008/2009 darüber Bericht zu erstatten,

C.   in der Erwägung, dass die Kommission im September 2007 eine umfangreiche öffentliche Konsultation einleitete, zu der mehr als 300 Beiträge eingingen, und am 12. November 2008 eine Konferenz zum Thema "Den Haushalt reformieren, Europa verändern" veranstaltete, die den ersten Schritt des Überprüfungsprozesses darstellte,

D.   in der Erwägung, dass die Kommission beabsichtigt, eine Mitteilung vorzulegen, in der sie die wichtigsten Leitlinien umreißt, die bei der Ausgestaltung des nächsten Finanzrahmens spätestens im Herbst 2009 berücksichtigt werden sollten, und dass sie (als zweiten Schritt des Prozesses) einen Bericht über die Funktionsweise der IIV vom 17. Mai 2006 vorlegen soll, während (als dritter Schritt) die Vorschläge für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die nächste IIV von der nächsten Kommission im Laufe des Jahres 2010 unterbreitet werden sollen,

E.   in der Erwägung, dass das Verfahren zur Ratifizierung des Vertrags von Lissabon noch nicht zum Abschluss gebracht wurde,

F.   in der Erwägung, dass der MFR nach den Finanzvorschriften des Vertrags von Lissabon gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtlich verbindlich sein und eine Laufzeit von "mindestens fünf Jahren" haben wird,

G.   in der Erwägung, dass im Vertrag von Lissabon eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Union festgelegt ist, was eine Reihe neuer Politiken zur Folge haben könnte, für die gegebenenfalls angemessene Rechtsgrundlagen und eine angemessene Finanzierung erforderlich sind,

H.   in der Erwägung, dass die Organe Sorge dafür tragen sollten, dass der Zeitplan für den nächsten Finanzrahmen demokratische Legitimität ermöglicht und soweit wie möglich auf die Amtszeit der Kommission und des Parlaments ausgerichtet wird, wobei eine mögliche Verlängerung und Anpassung des derzeitigen MFR bis 2015/2016 in Erwägung zu ziehen ist,

I.   in der Erwägung, dass die Benennung einer neuen Kommission und die Anhörungen, die in diesem Zusammenhang stattfinden werden, dem neu gewählten Parlament Gelegenheit geben sollten, die neuen Mitglieder der Kommission hinsichtlich ihrer jeweiligen politischen Prioritäten und der zu diesem Zweck für notwendig erachteten Haushaltsansätze zu befragen und zu beurteilen,

J.   in der Erwägung, dass die 2010-2011 anstehende Halbzeitbewertung der laufenden Legislativprogramme eine wichtige Grundlage für die künftige Bewertung der laufenden Programme und der künftigen Prioritäten darstellen sollte und mit Blick auf eine mögliche Verlängerung und Anpassung des derzeitigen Finanzrahmens bis Ende 2015/2016 gebührend berücksichtigt werden sollte,

1.   erinnert daran, dass das Parlament intensiv zur Aufstellung des MFR 2007-2013 und zum Abschluss der IIV vom 17. Mai 2006 beigetragen hat, während es parallel dazu die Kontinuität der Rechtsetzungstätigkeit der Gemeinschaft ermöglichte, indem es eine große Zahl von Mehrjahresprogrammen einleitete; ist der Auffassung, dass die meisten Empfehlungen im Bericht des Parlaments noch immer gültig sind, da sie auf einem von unten ausgehenden Konzept beruhten, das Aufgaben und Versprechen mit den notwendigen Haushaltsmitteln verknüpfte; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass dem neuen Parlament einige allgemeine Grundsätze und Leitlinien auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen vermittelt werden sollten;

Dreistufiger Ansatz

2.   begrüßt die Initiative der Kommission, eine umfassende Konsultation der Öffentlichkeit durchzuführen mit dem Ziel, neue Ideen und sich abzeichnende Entwicklungen zu ermitteln; weist jedoch darauf hin, dass das Parlament in den Grenzen der institutionellen Vorrechte jedes Organs befugt ist, andere Lösungen und Überlegungen auf der Grundlage von Konsultationen und Anhörungen zu sondieren, die es selbst geplant hat;

3.   ist der Ansicht, dass während der vergangenen beiden Jahre nach dem Inkrafttreten des derzeitigen MFR (2007-2013) und der IIV vom 17. Mai 2006 einige Fortschritte bei den drei Säulen erzielt wurden, die vom Parlament in seiner Entschließung vom 17. Mai 2006 zu dem Abschluss der Interinstitutionellen Vereinbarung(10) genannt wurden: Abstimmung der politischen Prioritäten und des Finanzbedarfs, Modernisierung der Struktur des Haushaltsplans und Verbesserung der Qualität der Ausführung des EU-Haushalts; stellt dennoch fest, dass es noch immer Raum für Verbesserungen wie die Abgabe der damals vereinbarten "Zuverlässigkeitserklärung" ("déclaration d'assurance", DAS), die Vereinfachung der Vorschriften und die Verbesserung der Verwendung bereits vorgesehener, jedoch nicht ausreichend verwendeter Mittel gibt;

4.   verweist darauf, dass ihm bewusst ist, dass die endgültige Vereinbarung nach wie vor eine Reihe von Defiziten – wie die Einführung von regionalen und nationalen Verwaltungserklärungen – aufweist; betont, dass Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln für die Prioritäten der Europäischen Union, insbesondere für Galileo, das Europäische Innovations- und Technologieinstitut und die Nahrungsmittelfazilität, entstanden war und eine Lösung mittels des vorhandenen Instrumentariums der IIV vom 17. Mai 2006 gefunden wurde; bemerkt, dass der Rat selbst nicht in der Lage war, die Vereinbarung des Europäischen Rates umzusetzen, die darauf abzielte, 5 000 000 000 EUR aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union für das Programm zur Ankurbelung und Unterstützung der Konjunktur vorzusehen; ist der Auffassung, dass weitere Anpassungen innerhalb des geltenden MFR und der geltenden IIV auf der Grundlage einer ausreichenden und ehrgeizigen Überprüfung erforderlich sein werden;

5.   weist darauf hin, dass eine Unterscheidung getroffen werden sollte zwischen der Überprüfung bestimmter Programme innerhalb des geltenden MFR auf der Grundlage der im Zeitraum von 2010-2011 vorzunehmenden Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften, den bestehenden Herausforderungen infolge der unzulänglichen Finanzierung von Rubrik 4 und Rubrik 1a und den neuen Herausforderungen wie Energieversorgung, Klimawandel, Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht, Bekämpfung der organisierten grenzüberschreitenden Kriminalität, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie sonstigen Politikbereichen, die die neuen, im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Zuständigkeiten und die Vorbereitung des neuen MFR betreffen; betont, dass eine Verlängerung des derzeitigen MFR eine ehrgeizige Halbzeitüberprüfung zu einer noch notwendigeren Vorbedingung macht;

6.   betont, dass der gegenwärtige Kontext und eine Reihe von Ungewissheiten im Zusammenhang mit dem Verfahren der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon einerseits und das Ende der jetzigen Wahlperiode, das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament und die Aufstellung der neuen Kommission vor dem aktuellen wirtschaftlichen Hintergrund andererseits es nicht erlauben werden, detailliert Position hinsichtlich einer ehrgeizigen Überprüfung in den kommenden Monaten zu beziehen; unterstreicht, dass eine ehrgeizige Überprüfung für das neue Parlament und die Kommission eine vordringliche Priorität sein sollte;

7.   ist daher der Ansicht, dass eine realistische Halbzeitüberprüfung in drei Schritten erfolgen sollte:

   a) i) Behebung der Mängel und Lösung der noch offenen Fragen im Kontext der jährlichen Haushaltsverfahren, nach Möglichkeit mittels größerer Flexibilität und erforderlichenfalls unter Inanspruchnahme eines Teils des Spielraums unterhalb der Eigenmittelobergrenze,
   ii) Bewertung der Halbzeitüberprüfung,
   b) i) Vorbereitung einer möglichen Anpassung und Verlängerung des derzeitigen MFR bis 2015/2016, um einen reibungslosen Übergang zu einem System eines MFR mit einer fünfjährigen Laufzeit zu gestatten, was jedem Parlament und jeder Kommission während ihrer jeweiligen Amtszeit die politische Verantwortung für jeden MFR überträgt,
   ii) mögliche Anpassungen und Verlängerung der laufenden Programme nach Maßgabe der Rechtsvorschriften (2010-2011) in Übereinstimmung mit der möglichen Verlängerung des MFR, wie sie vom Parlament mehrmals gefordert worden ist,
   c) Vorbereitung des nächsten MFR, der 2016/2017 beginnt; hierfür wird das im Jahr 2014 gewählte Parlament zuständig sein;

Allgemeine Grundsätze

8.   erinnert daran, dass die Eigenmittelobergrenze 1,31 % des BNE der Europäischen Union bei den Verpflichtungsermächtigungen und 1,24 % des BNE der Europäischen Union bei den Zahlungsermächtigungen ausmacht; erinnert ferner daran, dass jedes Jahr erhebliche Spielräume unterhalb der Obergrenze verbleiben, die von dem Finanzrahmen vorgegeben wird, insbesondere was die Zahlungsermächtigungen betrifft (8 300 000 000 EUR im Jahr 2007, 13 000 000 000 EUR im Jahr 2008, 7 800 000 000 EUR im Jahr 2009); erinnert des Weiteren daran, dass große Spielräume zwischen der Obergrenze nach dem MFR und der Obergrenze der Eigenmittel der Europäischen Union bestehen(11) (36 600 000 000 EUR im Jahr 2010, 44 200 000 000 EUR im Jahr 2011, 45 000 000 000 EUR im Jahr und 50 600 000 000 EUR im Jahr 2013)(12);

9.   bekräftigt seinen in seiner genannten Entschließung vom 29. März 2007 vertretenen Standpunkt , wonach "die politische Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Überprüfung der Ausgaben unverzichtbar und in jeder Hinsicht vernünftig erscheint"; ist der Ansicht, dass die beiden Verfahren parallel durchgeführt werden sollten, um sie spätestens bis zu dem 2016/2017 beginnenden MFR in einer umfassenden, integrierten Reform für ein neues System zur Finanzierung der Europäischen Union und ein neues Ausgabensystem zusammenzuführen, was erfordern würde, dass die Vorbereitungsarbeit, einschließlich der Ratifizierung, hierfür im Voraus geleistet wird; fordert, dass ein System in Betracht gezogen wird, bei dem Vorzüge und Belastungen zwischen den Mitgliedstaaten generell angemessener ausgeglichen werden;

10.   ist der Ansicht, dass die Gesamthöhe der der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Mittel nicht durch die gegenwärtige Weltwirtschaftskrise beeinträchtigt werden darf, selbst wenn das BNE der Mitgliedstaaten nicht mehr stetig wächst; ist daher der Überzeugung, dass die Ausgaben der Europäischen Union in völliger Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der Solidarität auf Politikbereiche ausgerichtet werden sollten, in denen Handeln auf europäischer Ebene mit einem deutlichen Zusatznutzen verbunden ist; erinnert daran, dass dieser Zusatznutzen in Zeiten der Krise weitgehend an dem grundlegenden Prinzip der Solidarität zwischen den europäischen Völkern gemessen wird;

11.   betont, dass die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die verbesserte Verwaltung durch die Mitgliedstaaten und die Kommission unter Abstimmung der politischen Prioritäten und des Finanzbedarfs in den kommenden Jahren vorrangig bleiben sollten und dass dieses Ziel verfolgt werden sollte, indem vorab die positiven und negativen Prioritäten ermittelt werden, anstatt sich selbst Obergrenzen aufzuerlegen; glaubt deshalb, dass der MFR über ein größeres Maß an Flexibilität verfügen sollte; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Europäische Union in ihrer Geschichte selten vor so schweren Herausforderungen stand wie heute (Lebensmittelkrise, Energiekrise, Finanzkrise); ist der Auffassung, dass eine wirkliche europäische Antwort auf diese Krisen internationale Legislativ- und Haushaltsmaßnahmen erfordert;

12.   hält es angesichts der anhaltenden Veränderungen der politischen Prioritäten der Union infolge der Globalisierung, des demographischen Wandels, der technologischen Entwicklung, der Notwendigkeit der Sicherung und Diversifizierung von Energieversorgungsquellen und des Klimawandels für entscheidend, dass die Ausgaben der Europäischen Union neu bewertet und optimiert werden, um den größten Zusatznutzen und die größte Effektivität für das Vorgehen der Europäischen Union zu erreichen;

13.   ist der Überzeugung, dass mehr Flexibilität innerhalb der Rubriken und rubrikenübergreifend unabdingbar dafür ist, dass die Union ihre Zuständigkeiten wahrnehmen kann, nicht nur hinsichtlich der Bewältigung der neuen Herausforderungen der Europäischen Union, sondern auch mit Blick auf die Vereinfachung des Beschlussfassungsverfahrens in den Organen; geht davon aus, dass die Kommission in ihren anstehenden Vorschlägen auf der Grundlage der Erklärung Nr. 1 der IIV vom 17. Mai 2006 die in diesem Sinne maßgeblichen Initiativen ergreifen wird;

14.   erinnert daran, dass gemäß Nummer 21 der IIV "der Finanzrahmen ... geändert werden [kann], um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können, wobei die Eigenmittelobergrenze unangetastet bleiben muss"; kritisiert erneut das irrationale Verhalten des Rates, der sich beharrlich weigert, von dieser Änderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen;

15.   bekräftigt erneut, dass es eine konkrete und schnelle Verbesserung der Umsetzung der Politiken der Europäischen Union und insbesondere der Kohäsionspolitik durch die Mitgliedstaaten und die Kommission sehen möchte; geht fest davon aus, dass die gemeinsam von der Kommission und vom Rat im Namen der Mitgliedstaaten im November 2008 eingegangene Verpflichtung eingehalten werden wird, die Verfahren (insbesondere diejenigen der Verwaltungskontrollsysteme (VKS)) zu vereinfachen, damit die Zahlungen schneller erfolgen und in Bezug auf die kommenden Haushaltspläne eine positive Wirkung erzielt wird; ist bereit, politische und administrative Maßnahmen zu ergreifen, sollte die jetzige Lage unverändert bleiben; ist der Auffassung, dass eine Vereinfachung der Verfahren auch in anderen Bereichen eine Priorität sein muss, etwa in den Bereichen Forschung und Innovation sowie KMU-Politik;

16.   stellt fest, dass einer wirksamen Verwaltung der EU-Ausgaben hohe Priorität eingeräumt werden sollte; stellt des weiteren fest, dass es besonders wichtig ist, dass die Mittelzuweisungen auf der Grundlage objektiver Kriterien und einer fortgesetzten Bewertung ihrer Wirksamkeit erfolgen; ist der Auffassung, dass starke und effiziente öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) im Hinblick darauf gefördert werden sollten;

17.   bedauert die langsamen Fortschritte bei der Debatte über eine Reform des Systems zur Finanzierung des EU-Haushalts, die durch die Wirtschaftkrise noch dringender geworden ist; bedauert insbesondere, dass bei der Einführung des Systems für die Zuteilung von Treibhausgasemissionsrechten nicht die Gelegenheit genutzt worden ist, eine grundsätzliche politische Debatte darüber anzustoßen, wofür die durch Beschlüsse der Europäischen Union geschaffenen neuen öffentlichen Mittel verwendet werden sollen; fordert mit Nachdruck, dass diese Debatte im Kontext der Halbzeitüberprüfung des geltenden MFR geführt wird;

18.   weist darauf hin, dass ein Großteil der Ziele der Europäischen Union von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Haushalten berücksichtigt worden ist; fordert mit Nachdruck, dass die derart bereitgestellten Mittel in jedem Mitgliedstaat verbucht und veröffentlicht werden, damit die Anstrengungen jedes einzelnen besser gemessen werden können und besser beurteilt werden kann, welche Beträge im EU-Haushaltsplan für Bereiche bereitzustellen sind, in denen die Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützt oder ergänzt werden müssen;

Bemerkungen zu Einzelpunkten

19.   ist entschlossen, Finanzmittel in angemessener Höhe für die neuen bzw. zusätzlichen Politikbereiche zu erschließen, die sich nach dem möglichen Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ergeben (etwa Energie- und Raumfahrtpolitik, Forschung unter Rubrik 1a; justizielle Zusammenarbeit unter Rubrik 3a; Jugend, Sport, Informations- und Kommunikationspolitik, öffentliche Gesundheit unter Rubrik 3b; humanitäre Hilfe, Europäischer Auswärtiger Dienst unter Rubrik 4);

20.   erinnert daran, dass die Rubriken 1a, 3 und 4 im derzeitigen MFR bereits unterfinanziert sind; betont, dass zusätzliche Politiken das Gleichgewicht zwischen den Hauptkategorien des derzeitigen MFR nicht verändern und auch nicht die gegenwärtigen Prioritäten gefährden dürfen; betont ferner, dass, sollten die Mitgliedstaaten weiterhin auf dem "1-%-Ansatz" bestehen, haushaltstechnisch keinen Weg gibt besteht, um neue Prioritäten zu finanzieren, was für den Rat unvertretbar sein und für das Parlament überhaupt nicht in Frage kommen sollte;

21.   ist der Ansicht, dass die Ausstattung der Union mit Mitteln, mit deren Hilfe sie in den Bereichen der Energiesicherheit und der Bekämpfung des Klimawandels ihre politischen Ziele verwirklicht, Teil einer kurzfristig angelegten Überprüfung sein sollte, und zwar unabhängig vom Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon; ist bereit, die Möglichkeit der Errichtung eines spezifischen Fonds für diesen Zweck zu prüfen; unterstreicht, dass dies auch für den nächsten MFR eine oberste Priorität sein muss, und zwar vorzugsweise im Wege einer globalen Übereinkunft über die Finanzierung der Politik zur Bekämpfung des Klimawandels; erwägt unter einem langfristigen Blickwinkel die Schaffung einer neuen Rubrik, in der alle haushaltsrelevanten Politikbereiche im Kampf gegen den Klimawandel gebündelt werden;

22.   betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit kohärenter politischer Maßnahmen und weist darauf hin, dass bei allen wichtigen Programmen – einschließlich der Landwirtschaft, der Kohäsionsprogramme, der Verkehrs- und Energienetze und der Entwicklungsprogramme – eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden sollte;

23.   wiederholt seine Bereitschaft, Verhandlungen mit dem Rat über die Vorschläge der Kommission zur Finanzierung von Energie- und Vernetzungsprojekten (Breitband) im Kontext des EU-Konjunkturprogramms aufzunehmen;

24.  betont, dass die derzeitige Konjunkturabschwächung nicht als Vorwand genutzt werden sollte, um Investitionen in grüne Technologien zu verzögern, sondern vielmehr als Gelegenheit betrachtet werden sollte, um diese zu intensivieren;

25.   fordert nachdrücklich, dass die angestrebte Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Innovation auf 3 % des BNE der Europäischen Union bis zum Jahr 2010 weiter verfolgt wird; betont, dass wissenschaftliche Forschung, wissenschaftliche Infrastrukturen, technische Entwicklung und Innovation das zentrale Anliegen der Lissabon-Strategie bilden und entscheidende Faktoren für das Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Nachhaltigkeit der Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union sind;

26.   unterstreicht, dass Bildungs-, Kultur- und Jugendprogramme dazu beitragen können, Europa seinen Bürgern näher zu bringen sowie die kulturelle Vielfalt und das gegenseitige Verständnis zu fördern; weist ferner auf die Rolle hin, die der Bildung zukommt, wenn es darum geht, die Lissabon-Ziele zu verwirklichen und die Fähigkeiten den neuen Herausforderungen und Chancen anzupassen, die sich aus der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie dem Klimawandel ergeben;

27.   erinnert daran, dass Rubrik 4 "Die EU als globaler Partner" nach wie vor chronisch unterfinanziert ist; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen für die langfristige Finanzierung, um zur Verwirklichung der Milleniums-Entwicklungsziele beizutragen, für die von der Entwicklungshilfe unabhängigen Verpflichtungen aus einem internationalen Abkommen zur Bekämpfung des Klimawandels, für die Verhütung von Konflikten und die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, für eine glaubwürdige Nachbarschaftspolitik und die GASP/ESVP (die Gegenstand angemessener Entlastungsverfahren sein muss), um ständig neue und endlose Verhandlungen mit dem Rat während des jährlichen Haushaltsverfahrens zu vermeiden; hebt hervor, dass neuer Bedarf mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden sollte;

28.   erinnert an die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2005 eingegangene Verpflichtung, im Jahr 2015 das Ziel zu erreichen, 0,7 % des BNE der Europäischen Union für die öffentliche Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen; ist der Ansicht, dass die Unterstützung des EU-Haushalts einen nützlichen Anreiz bieten kann, um den Mitgliedstaaten beim Erreichen dieses Ziel zu helfen; bekräftigt seinen Wunsch, den Europäischen Entwicklungsfonds in den Gesamthaushaltsplan mit seinen parlamentarisch begleiteten und kontrollierten Beschlussfassungsverfahren zu integrieren, um die Transparenz zu erhöhen;

29.   fordert das 2009 gewählte Parlament auf, die gegenwärtig nicht im Haushaltsplan erfassten Mittel aus Gründen der Transparenz in die reguläre Haushaltsstruktur zu integrieren;

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30.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(2) ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 373.
(3) ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S. 454.
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0622.
(5) ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 214.
(6) ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S. 263.
(7) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0576.
(8) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0068.
(9) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0093.
(10) ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 182.
(11) Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42).
(12) 1,24% der Eigenmittel im Gegensatz zur Obergrenze des MFR auf der Grundlage des geschätzten BNE der EU-27 für das Jahr 2009.

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