Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu Lebensmittelpreisen in Europa (2008/2175(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 33 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2008 "Lebensmittelpreise in Europa" (KOM(2008)0821),
– unter Hinweis auf seine Studie vom 20. Oktober 2007 zu der Kluft zwischen den Erzeugerpreisen und den von den Verbrauchern gezahlten Preisen,
– unter Hinweis auf die Studie der Kommission vom 28. November 2006 zur wirtschaftlichen und rechtlichen Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelindustrie,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2008 "Steigende Lebensmittelpreise – Ansätze der EU zur Bewältigung des Problems" (KOM(2008)0321),
– unter Hinweis auf seine Erklärung vom 19. Februar 2008 zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen(1),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 7. April 2005 zum Thema "Große Einzelhandelsunternehmen – Tendenzen und Auswirkungen auf Landwirte und Verbraucher"(2),
– unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 22. Januar 1997 über vertikale Wettbewerbsbeschränkungen (KOM(1996)0721),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2007 zum Anstieg der Futtermittel- und Lebensmittelpreise(3),
– unter Hinweis auf den laufenden "Gesundheitscheck" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0094/2009),
A. unter Hinweis darauf, dass in der Europäischen Union und weltweit in der letzten Zeit eine hohe Volatilität der Lebensmittelpreise mit teilweise beträchtlichen Preissteigerungen und unklaren Auswirkungen auf den Agrarsektor festgestellt wurde, denn einerseits kam es zu etwas höheren Gewinnen durch den Preisanstieg, andererseits hatte der Anstieg auch wesentlich höhere Kosten zur Folge, und zwar hauptsächlich in der Viehhaltung und in der Lebensmittelverarbeitung,
B. in der Erwägung, dass auch ein beträchtlicher Anstieg der Kosten der landwirtschaftlichen Erzeugung als Folge des Preisanstiegs bei den Betriebsmitteln wie Dünger und Pflanzenschutzmitteln zu verzeichnen war und dass dies gegenwärtig trotz des starken Preisverfalls bei den Erzeugerpreisen nicht mit einem Rückgang der Produktionskosten in demselben Maß und demselben Zeitraum einhergeht,
C. in der Erwägung, dass der Rückgang der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse, der nicht mit einem Rückgang der Produktionskosten einhergeht, dazu führt, dass die Finanzlage der Landwirte unhaltbar wird und viele von ihnen die Produktion wegen mangelnder Rentabilität aufgeben,
D. unter Hinweis darauf, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten festgestellt wurde, dass von großen Herstellern für dieselben Erzeugnisse stark variierende Preise festgelegt wurden,
E. unter Hinweis darauf, dass in der Europäischen Union beträchtliche Preisunterschiede festgestellt wurden, was die Spanne zwischen den Verbraucher- und den Erzeugerpreisen betrifft, die in einigen Fällen nicht durch die Kosten für die Verarbeitung, den Vertrieb und den Verkauf der Erzeugnisse erklärt werden können,
F. in der Erwägung, dass die gesamte Lieferkette in eine Analyse der Preise und ihrer Entwicklung einbezogen werden muss, und in der Erwägung, dass der Lebensmittelsektor zersplittert ist und die Lieferkette, die viele Zwischenhändler umfasst, eine hohe Komplexität aufweist,
G. in der Erwägung, dass einige in der Verarbeitung tätige Großbetriebe in den letzten Jahren Marktanteile gewonnen haben,
H. in der Erwägung, dass sich in den letzten Jahren die Wettbewerbsstruktur der Lebensmittelversorgungskette stark verändert hat und der Konzentrationsgrad der Nahrungsmittelproduzenten sowie der Groß- und Einzelhändler im Lebensmittelsektor gestiegen ist,
I. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union Anzeichen dafür vorliegen, dass große Supermärkte ihre Kaufkraft einsetzen, um die Lieferantenpreise auf ein untragbar niedriges Niveau zu drücken und den Lieferanten unfaire Bedingungen zu diktieren, und in der Erwägung, dass die Großhändler in Europa rasch die Kontrolle über den Zugang von Landwirten und anderen Lieferanten zu den Verbrauchern in der Europäischen Union erlangen,
J. unter Hinweis darauf, dass die Verbraucherpreise in der Europäischen Union im Durchschnitt fünfmal so hoch sind wie die Ab-Hof-Preise und dass die Landwirte in der Europäischen Union vor fünfzig Jahren etwa die Hälfte des Einzelhandelsverkaufspreises erhielten, während dieser Anteil – einhergehend mit einem deutlich gestiegenen Verarbeitungsgrad der Lebensmittel – gegenwärtig auf ein wesentlich niedrigeres Niveau gefallen ist,
K. in der Erwägung, dass die Finanzierung der GAP zwar über die Jahre hinweg zur Gewährleistung niedriger Preise für die Verbraucher beigetragen hat, jedoch zu beobachten ist, dass die Verbraucherpreise trotz des Rückgangs der Preise im Agrarbereich nach wie vor hoch sind bzw. nicht fallen,
L. in der Erwägung, dass ein hoher EU-Selbstversorgungsgrad ein strategisch sinnvolles Anliegen ist und dass es in diesem Zusammenhang eine starke Position der europäischen Primärerzeuger als Träger unserer Nahrungsmittelversorgung anzustreben gilt,
M. in der Erwägung, dass das Ungleichgewicht zwischen den landwirtschaftlichen Erzeugern und den übrigen Akteuren in der Lieferkette im Hinblick auf die Verhandlungsmacht zu einem anhaltend starken Druck auf die Margen der Erzeuger im Agrarsektor geführt hat,
1. ist der Ansicht, dass es gemäß dem EG-Vertrag im öffentlichen Interesse der Europäischen Union liegt, die Erzeuger- und Verbraucherpreise auf einem angemessenen Niveau zu halten und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, insbesondere bei Waren von strategischer Bedeutung wie landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln;
2. vertritt die Auffassung, dass die Verbraucher dank des Wettbewerbs zwar Lebensmittel zu konkurrenzfähigen Preisen erwerben können, aber auch den Landwirten durch Preise, die die Produktionskosten und eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit abdecken, ein stabiles Einkommen garantiert werden muss, und zwar auch, um die Sicherheit der Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln zu gewährleisten;
3. ist der Ansicht, dass zahlreiche verschiedene Faktoren die Mechanismen zur Weitergabe der Preise und die Spanne zwischen den Erzeuger- und den Verbraucherpreisen beeinflussen, unter anderem die Vermarktungsstrategie der Akteure in der Lieferkette, einschließlich der verarbeitenden Industrie, der Groß- und der Einzelhändler, sowie der Anteil der außerhalb der Landwirtschaft entstehenden Kosten (zum Beispiel für Energie und Arbeitskräfte), der Rechtsrahmen und der ordnungspolitische Rahmen, die Verderblichkeit der Erzeugnisse, der Umfang, in dem Erzeugnisse verarbeitet, vermarktet und behandelt werden, oder die Vorlieben der Verbraucher beim Kauf;
4. ist der Ansicht, dass unter den Faktoren, die die Mechanismen zur Weitergabe der Preise und die Spanne zwischen den Erzeuger- und den Verbraucherpreisen beeinflussen, die zunehmende Konzentration entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette, der Grad der Produktveredelung und die Preiserhöhungen bei anderen externen Kostenfaktoren sowie die Spekulation mit in der Landwirtschaft verwendeten Rohstoffen eine entscheidende Rolle spielen; bekräftigt deshalb seine Auffassung, dass Marktregulierungsinstrumente wichtig und im gegenwärtigen Umfeld notwendiger denn je sind;
5. stimmt der Kommission zu, dass die Entwicklung von Angebot und Nachfrage sowie Funktionsmängel in der Lebensmittelversorgungskette erheblich zum Anstieg der Lebensmittelpreise beigetragen haben; betont jedoch, dass auch die Spekulation an den Börsen, die zu Verzerrungen im Preisbildungsmechanismus geführt hat, eine wesentliche Rolle dabei gespielt hat;
6. fordert die Kommission auf, möglichst bald eine Untersuchung über die Verteilung der Gewinnmargen in der Erzeugungs- und Vertriebskette in Auftrag zu geben, und zwar in Form einer Studie, wie sie auf der Grundlage eines früheren Vorschlags seines Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Zuge des Haushaltsverfahrens im Haushaltsplan 2009 vorgesehen war; betrachtet dies als ersten Schritt zur Förderung der Transparenz in dieser Kette;
7. bedauert die schrittweise Abschaffung der EU-Interventionsmaßnahmen im Agrarmarkt, da dies entscheidend zu den starken Preisschwankungen beiträgt; ist der Meinung, dass neue Marktsteuerungsinstrumente eingeführt werden müssen, um mehr Stabilität bei den Einkommen der Erzeuger sicherstellen und den Verbrauchern erschwingliche Preise bieten zu können;
8. ist der Meinung, dass im Rahmen der GAP Marktsteuerungsinstrumente notwendig sind, um den Agrarsektor und den Agrarnahrungsmittelmarkt zu stabilisieren und eine nachhaltige EU-Landwirtschaftsproduktion mit angemessenen Preisen aufrechtzuerhalten, um "Kapriolen" bei den Endpreisen und den Produktionsfaktoren zu verhindern;
9. ist der Auffassung, dass der Vergleich zwischen der Europäischen Union und den USA, den die Kommission bezüglich der Produktivität zieht, durchaus sinnvoll ist, jedoch nicht die absolute Grundlage für das ideale Maß an Produktivität im Lebensmittelsektor (vor allem landwirtschaftliche Produktion und Verarbeitung) in der Europäischen Union sein kann; betont, dass sich der Agrar- und Lebensmittelsektor der Europäischen Union erheblich von dem der USA unterscheidet, sowohl hinsichtlich der Erzeugnisse und der abgedeckten Sektoren als auch in Bezug auf die herrschenden Bedingungen und geltenden Regeln;
10. vertritt die Auffassung, dass die Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des primären Agrarsektors begünstigt werden muss, weil sich daraus mehr Möglichkeiten für die Primärerzeuger zur Diversifizierung ihrer Betriebsführung ergeben und die Abhängigkeit von anderen Akteuren in der Erzeugungs- und Vertriebskette reduziert wird;
11. ist der Meinung, dass die Konzentration des Angebots der Landwirtschaftsproduktion über Erzeugerorganisationen, Genossenschaften oder ähnliche Einrichtungen es ermöglichen würde, das Gleichgewicht der Kräfte in der Lebensmittelkette neu festzulegen, wodurch die Verhandlungsposition der Landwirte gestärkt und ihren Erzeugnissen ein größerer Mehrwert verliehen würde sowie die Vertriebskanäle verbrauchernäher gestaltet würden;
Unvollkommenheit des Lebensmittelmarktes
12. stellt fest, dass sich eine große Marktmacht insbesondere im Agrar- und Lebensmittelsektor nachteilig auswirkt, weil dadurch weder bei der Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen noch bei der Nachfrage seitens der Verbraucher Preiselastizität gegeben ist;
13. ist besorgt über bestimmte Vermarktungsstrategien wie den Verkauf von Waren unter dem Einkaufspreis, mit denen bewirkt werden soll, dass die Anzahl der Supermarktbesuche steigt; spricht sich für ein Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter dem Einkaufspreis aus und unterstützt die Mitgliedstaaten, die bereits einschlägige Maßnahmen getroffen haben; befürwortet Maßnahmen auf EU-Ebene gegen eine derart aggressive Preispolitik und andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen wie die Produktkopplung oder jede andere missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung;
14. ist der Auffassung, dass unter den Kosten liegende Preise, die an sich schon für kein Unternehmen rentabel sind, nur von großen (diversifizierten) Unternehmen für einen kurzen Zeitraum angewandt werden können und auch nur, um Konkurrenten vom Markt zu verdrängen; ist der Auffassung, dass eine solche Praxis langfristig weder den Verbrauchern noch dem Markt insgesamt nützt;
15. ist besorgt über andere Fälle, in denen der Handel seine Marktmacht nutzt, unter anderem übermäßig lange Zahlungsfristen, Listungsgebühren, Regalplatzentgelte, Drohungen mit Auslistung, rückwirkende Preisnachlässe auf bereits verkaufte Waren, ungerechtfertigte Beteiligung an den Werbeausgaben des Einzelhändlers oder Drängen auf Exklusivbelieferung;
16. betont, dass sich in einigen Mitgliedstaaten sowohl auf der Einkaufsseite als auch auf der Verkaufsseite Marktkonzentrationstendenzen zeigen, die den Verzerrungseffekt auf dem gesamten Markt weiter verschärfen;
17. betont, dass infolge der GAP-Reform und insbesondere der Entkopplung die Entscheidungen der Landwirte über die zu erzeugenden Produkte in immer stärkerem Maße von Marktsignalen beeinflusst werden, die nicht durch Überkonzentration im Einzelhandel beeinträchtigt werden dürfen; ist der Auffassung, dass der Anstieg der Lebensmitteleinfuhren in die Europäische Union wahrscheinlich zu einem Rückgang der Preise im Ab-Hof-Verkauf beiträgt;
18. weist darauf hin, dass die Einzelhändler Angaben wie "fairer Handel" dazu missbrauchen können, ihre Gewinnmargen zu vergrößern; fordert deshalb mit dem Ziel, diese Geschäftspraxis einzuschränken und die Verwendung derartiger Angaben zu kontrollieren, dass europaweit eine Strategie zur Förderung und zum Ausbau des fairen Handels in der gesamten Europäischen Union ausgearbeitet wird;
19. stellt fest, dass die Marktkonzentration auf den verschiedenen Ebenen der Lebensmittelversorgungskette kurzfristig zu einem niedrigeren Preisniveau für Lebensmittel führen kann, mittel- und langfristig aber darauf geachtet werden sollte, dass der freie Wettbewerb nicht beeinträchtigt und dadurch kleine Erzeuger aus dem Markt gedrängt werden und dass die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher nicht eingeschränkt werden;
20. weist darauf hin, dass viele KMU im Lebensmittelsektor sehr hohen Risiken ausgesetzt sind, insbesondere, wenn in hohem Maße eine Abhängigkeit von einem großen Unternehmen besteht; stellt fest, dass die großen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette ihre Lieferanten häufig einem scharfen Preiswettbewerb aussetzen, bei dem derjenige mit den niedrigsten Preisen den Zuschlag erhält, und dass kleine Unternehmen, um im Geschäft zu bleiben, Kosten und Margen senken müssen, was zu geringeren Zahlungen an die Landwirte, einem schlechteren Marktzugang und einer geringeren Anzahl von Vertriebskanälen für KMU, der Entlassung von Mitarbeitern und Erzeugnissen von geringerer Qualität für die Verbraucher führt;
21. ist besorgt über das gestiegene Ausmaß der Spekulation mit Lebensmitteln auf den Finanzmärkten; fordert die Kommission auf, eine Untersuchung in dieser Angelegenheit einzuleiten; erwartet die Ergebnisse der Arbeit der Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Ernährungswirtschaft und fordert die Hochrangige Gruppe auf, effiziente Maßnahmen gegen die Marktungleichgewichte vorzuschlagen;
22. hat weiterhin Vorbehalte bezüglich der Schlussfolgerungen der Kommission, wonach die Spekulation auf den Finanzmärkten nicht wesentlich zur Preisbildung beigetragen habe; ist der Auffassung, dass die Kommission Initiativen zur stärkeren Überwachung der Terminmärkte für grundlegende in der Landwirtschaft verwendete Rohstoffe ergreifen sollte;
23. ist der Auffassung, dass die Kommission die verfügbaren Daten gegenwärtig einseitig auslegt, da sie die möglichen Auswirkungen spekulativer Investitionen auf Terminmärkten nicht berücksichtigt, wie unter anderem:
–
den Anstieg der Preise für die Käufer (Erzeuger und Verbraucher), der sich daraus ergibt, dass falsche Erwartungen bezüglich der Preisentwicklung geweckt werden,
–
die Entstehung von Hemmnissen und zusätzlichen Unsicherheiten für neugegründete und kleine Produktionsunternehmen, die von Agrarerzeugnissen abhängig sind, was dazu führt, dass möglicherweise der Marktzugang sowie die Stärkung des Wettbewerbs auf bestimmten Märkten behindert werden,
–
die ungerechte (soziale und geografische) Umverteilung des Überschusses aus dem Verkauf von Agrarerzeugnissen zu Lasten der Landwirte/Erzeuger und zugunsten der Zwischenhändler und Spekulanten;
24. betont, dass es, im Gegensatz zu den Einschätzungen der Kommission, äußerst dringend ist, neue ordnungspolitische Regelungen für die Terminmärkte zu prüfen, da es Anzeichen dafür gibt, dass die Spekulation bereits zu Problemen bei den Preisen für Grundnahrungsmittel und damit auch auf den Märkten und in den Produktionsunternehmen führt, die auf diese angewiesen sind;
25. vertritt die Auffassung, dass die Kommission in den letzten fünf Jahren Fortschritte bei der Überwachung von Kartellen gemacht hat, sowohl durch die Einführung von Verbesserungen im Wettbewerbsrecht als auch durch die Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften; ist der Ansicht, dass die Anwendung der Kronzeugenregelung, die Streitbeilegungsverfahren und die forensische Informationstechnologie hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet haben; vertritt jedoch die Auffassung, dass weitere Verbesserungen vorzunehmen sind, was ihren Inhalt und die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten betrifft;
26. weist das für Wettbewerb zuständige Mitglied der Kommission auf die oben genannte, vom Parlament verabschiedete Schriftliche Erklärung zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen hin; ist enttäuscht, dass die Kommission den darin enthaltenen Aufforderungen nicht gefolgt ist; verlangt in diesem Zusammenhang eine Untersuchung über Marktkonzentration und Kartellbildung im Einzelhandel sowie Strafmaßnahmen bei unrechtmäßigen Handlungen;
27. fordert die Kommission auf, in ihren Jahresberichten Analysen zu der Spanne zwischen den Erzeugerpreisen und den von den Verbrauchern gezahlten Preisen, zu den Unterschieden zwischen den Preisen in den einzelnen Mitgliedstaaten und zu den Preisunterschieden zwischen verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorzulegen;
28. verweist darauf, dass Großunternehmen bekanntermaßen eindeutige wirtschaftliche Vorteile (Größen- und Verbundvorteile) haben, die zur Senkung der Kosten und damit der Preise führen; betont jedoch, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelversorgungskette die Schaffung von operativen Systemen im Hinblick auf die Nutzung dieser Vorteile durch den Agrarsektor fördern sollten (z. B. Cluster, Netzwerke, Branchenverbände), damit die nachgeordneten Unternehmen in der Lage sind, dem Druck auf ihre Gewinnmargen standzuhalten;
29. ist zutiefst besorgt, weil die Kommission in dem Überblick über die gängigsten wettbewerbsschädlichen Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette, den sie in ihrer oben erwähnten Mitteilung zu Lebensmittelpreisen in Europa gibt, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung außer Acht lässt, der im Einzelhandel sowie in gewissem Maße auch im Großhandel zu beobachten ist; ist der Auffassung, dass wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, die von Unternehmen mit hohem Marktanteil an den Tag gelegt werden, wie Exklusivverträge oder die obligatorische Produktkopplung, einen erheblichen Rückschlag für den fairen Wettbewerb in der Lebensmittelversorgungskette darstellen;
Rolle der Europäischen Union Reaktionen auf Marktungleichgewichte
30. unterstützt die Entscheidung der Kommission, ein wirkungsvolles EU-System zur Marktüberwachung zu schaffen, in dem Preistrends und Betriebsmittelkosten der gesamten Lieferkette erfasst werden; vertritt die Ansicht, dass dieses System Transparenz gewährleisten und grenzübergreifende Vergleiche zwischen ähnlichen Erzeugnissen ermöglichen sollte; ist der Auffassung, dass dieses System in enger Zusammenarbeit mit Eurostat und den nationalen Statistikbehörden eingerichtet werden sowie mit dem Europäischen Netz der Verbraucherzentren kooperieren muss; verweist auf den Grundsatz, dass zusätzliche Kosten und Belastungen innerhalb vernünftiger Grenzen zu halten sind;
31. fordert die Kommission auf, einen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der neben anderen Maßnahmen die gründliche Überarbeitung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr(4) umfasst und durch den ausgewogene Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren der Lebensmittelkette begünstigt, missbräuchliche Praktiken verhindert und eine gerechtere Aufteilung der Handelsspannen gefördert werden;
32. fordert die Wettbewerbsbehörden auf nationaler und EU-Ebene auf, die Verbraucherpreise in der gesamten Europäischen Union zu untersuchen und zu bewerten, um die Einhaltung der Wettbewerbsregeln zu gewährleisten und die Verantwortung der verschiedenen Akteure zu bestimmen, die die Wertkette bilden; betont, dass Preisrückgänge kurzfristig an die Verbraucher weitergegeben werden müssen, während Preiserhöhungen den Erzeugern schneller zugute kommen müssen;
33. stellt fest, dass eine größere Transparenz der Kostenstruktur durch die Schaffung einer für die Bürger leicht zugänglichen EU-weiten Datenbank mit Referenzpreisen für Erzeugnisse und Betriebsmittel sowie Informationen über Kosten für Energie, Löhne, Mieten, Gebühren und Abgaben aus der gesamten Europäischen Union erreicht werden kann; fordert die Kommission auf, Pläne für ein derartiges elektronisches System auszuarbeiten, das auf bestehenden nationalen Modellen wie etwa den französischen "observatoires des prix" beruht; vertritt die Auffassung, dass es außerdem erforderlich ist, in Zusammenarbeit mit der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) eine internationale Beobachtungsstelle für die Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Betriebsmittel und Lebensmittel einzurichten, um diese Daten auf internationaler Ebene besser überwachen zu können;
34. fordert die einzelnen Beteiligten der Erzeugungs- und Vertriebskette auf, gemeinsam bewährte Verfahren oder "Fortschrittsanzeigetafeln" auszuarbeiten, um Preistransparenz im Bereich der Agrarerzeugnisse zu fördern;
35. fordert die Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission auf, detaillierte Untersuchungen und Analysen zur Preisweitergabe und zu den Margen zwischen dem Ab-Hof- und dem Endverbraucherpreis sowie eine Analyse der Lage und Anzahl der Supermärkte, ihrer Umsätze und ihrer spezifischen Kosten für Logistik und Energieaufwand vorzulegen; fordert die Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission auf, zu untersuchen, ob die Kriterien für die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung angesichts der Entwicklungen auf dem Einzelhandelsmarkt noch angemessen sind; fordert die Wiedereinsetzung einer Expertengruppe der Kommission zur Lebensmittelversorgungskette, die mit den nationalen Wettbewerbsbehörden zusammenarbeitet;
36. stellt fest, dass einer der Gründe für die Unterschiede zwischen den Erzeuger- und den Verkaufspreisen ein Ungleichgewicht in der Lebensmittelkette ist und dass die Europäische Union trotzdem nicht über ausreichende Fördermaßnahmen für Erzeugerorganisationen über Genossenschaften und andere Organisationen zur Förderung der Konzentration des Angebots verfügt; fordert die Kommission auf, sowohl im Rahmen der GAP als auch anderer EU-Politikbereiche Maßnahmen einzuführen, um diese Organisationen zu fördern, was zu einer besseren Marktorganisation und einer Stärkung der Verhandlungsposition der Erzeuger gegenüber den übrigen Gliedern der Lebensmittelkette führen wird;
37. schlägt vor, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden, denen laut Gemeinschaftsrecht eine wichtige Rolle bei der Überwachung des Wettbewerbs in allen Gliedern der Lebensmittelversorgungskette zukommt, auf der Grundlage einer Koordinierung durch die Kommission und unter Anwendung der offenen Methode der Koordinierung ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Überwachung der Herstellungskosten und des Handels verstärken, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen;
38. hält es angesichts der Tatsache, dass der Einzelhandel vor allem von nationalen rechtlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Faktoren geprägt ist, für zweckmäßig, im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes (ECN) mehr Informationen auszutauschen und gegebenenfalls die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Untersuchung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Unternehmen, die EU-weit tätig sind, zu koordinieren;
39. fordert, dass die nationalen Pläne zum Abbau und zur Abschaffung ungerechtfertigter ordnungspolitischer Eingriffe in den Einzelhandel, die den Wettbewerb und das reibungslose Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette zu Lasten der Verbraucher einschränken, im Rahmen der Strategie von Lissabon unterstützt werden;
40. ist der Auffassung, dass die Kronzeugenregelung sowohl auf nationaler als auch auf gemeinschaftlicher Ebene genutzt werden sollte, damit den zuständigen Wettbewerbsbehörden mehr wettbewerbswidrige Verhaltensweisen in der Lebensmittelversorgungskette zur Kenntnis gebracht werden;
41. verweist darauf, dass es außer den gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln viele andere Maßnahmen auf EU-Ebene gibt, mit denen die Tätigkeit des Einzelhandels geregelt wird, unter anderem die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz; betont, dass all diese Maßnahmen im Einklang miteinander stehen und zentral auf EU-Ebene koordiniert werden müssen, damit optimale Ergebnisse in Bezug auf die Verbraucherpreise erzielt werden können;
42. betont, dass auch die gegenwärtige Nahrungsmittelkrise eine Reaktion auf internationaler Ebene erfordert; fordert die Einrichtung eines internationalen Verbunds mit der FAO als Mittelpunkt, um das Vorhandensein ausreichender weltweiter Nahrungsmittelvorräte zu sichern;
43. fordert die Kommission auf, ein Übereinkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) auszuhandeln, das der Landwirtschaft ausreichend Spielraum lässt, damit sie im Wettbewerb mit Drittstaaten weiter bestehen kann; vertritt die Auffassung, dass die Aufnahme von nicht-handelsbezogenen Anliegen entscheidend dazu beiträgt, EU-Erzeugungsnormen aufrechtzuerhalten und ihre Einhaltung zu gewährleisten;
44. verlangt, dass für bestimmte Grundnahrungsmittel – ähnlich wie bei Erdölprodukten – eine Krisenvorsorge und Lagerung auf EU-Ebene eingerichtet wird;
45. fordert die Einführung von Verfahren zur Bekämpfung der Spekulation auf den Finanzmärkten mit landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen und den darauf beruhenden Finanzinstrumenten; unterstützt die Absicht der Kommission, zu untersuchen, mit welchen Maßnahmen dazu beigetragen werden kann, die Preisschwankungen auf den Märkten für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse zu senken;
46. fordert Maßnahmen zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen kleinen landwirtschaftlichen Erzeugern, damit diese mit Großerzeugern, verarbeitenden Großbetrieben und Großhändlern konkurrieren können; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union das Bestehen unterschiedlicher Formen des Geschäftsverkehrs sicherstellen und eine völlige Liberalisierung des Lebensmittelmarktes, die zu einer stärkeren Konzentration führen würde, verhindern müssen; fordert die Kommission auf, ein Grünbuch über die Stärkung der Erzeugerorganisationen, wirkungsvolle, auf die gesamte Kette bezogene Konzepte und die Marktmacht der Großhändler vorzulegen;
47. fordert die Kommission auf, Importe von Lebensmitteln verstärkt auf die Einhaltung insbesondere der EU-Hygiene- und Umweltnormen zu überwachen, damit die EU-Verbraucher nicht durch Importprodukte einem höheren Risiko ausgesetzt werden;
48. hält es für notwendig, durch die Unterstützung der verschiedenen Rechtsformen für Zusammenschlüsse eine stärkere Konzentration des landwirtschaftlichen Angebots zu fördern, damit das Gleichgewicht der Kräfte in der Lebensmittelkette neu festgelegt werden kann, die Erzeugnisse der Landwirte eine Wertsteigerung erfahren und ihre Verhandlungsposition gegenüber den übrigen Akteuren im Handel gestärkt wird;
49. fordert die Wiedereinsetzung einer europäischen Beratungsstelle für Lebensmittelerzeuger, welche die Verbände der Landwirte und Erzeuger im Bereich des Vertriebs, des Einzelhandelsmarkts und der Möglichkeiten zur Herstellung spezifischer Erzeugnisse unterstützt;
50. fordert die Einrichtung einer ständig besetzten telefonischen Auskunftsstelle für Verbraucher und landwirtschaftliche Erzeuger, bei der missbräuchliches Verhalten gemeldet werden kann und über die Informationen zu vergleichbaren Erzeugnissen und Preisen aus der gesamten Europäischen Union eingeholt werden können; ist der Auffassung, dass diese Stelle im Rahmen der nationalen EVZ eingerichtet werden und tätig sein sollte;
51. begrüßt die Einführung des Verbraucherbarometers als Instrument zur besseren Überwachung des Binnenmarkts und zur umfassenderen Information der Verbraucher;
52. ist besorgt über den Einfluss von Zwischenhändlern auf den Endverbraucherpreis; fordert die Kommission auf, eine Analyse der Lieferkette durchzuführen, um die Rolle der einzelnen Akteure in der Preisbildungskette besser zu verstehen;
Geringere Distanz zwischen Erzeugern und Verbrauchern
53. fordert die Einführung von Maßnahmen zur Förderung umfassenderer und engerer Kontakte zwischen Erzeugern und Verbrauchern, beispielsweise das vor kurzem verabschiedete Europäische Schulobstprogramm, weil dadurch die Rolle der Erzeuger auf dem Markt gestärkt werden kann und gleichzeitig den Verbrauchern eine bessere und breitere Auswahl an Erzeugnissen geboten wird; ist der Ansicht, dass eine solche Maßnahme etwa die Schaffung und Förderung von Möglichkeiten zur Direktvermarktung von Erzeugnissen durch die Hersteller wäre;
54. fordert die Kommission auf, den Zusammenschluss und die Zusammenarbeit zwischen Erzeugerorganisationen, beispielsweise Genossenschaften, durch entsprechende Maßnahmen zu vereinfachen und dadurch bürokratischen Aufwand und andere Beschränkungen zu vermeiden, damit die Erzeugerorganisationen sich als größere Einheiten an die Lieferbedingungen anpassen können, die der globalisierte Markt erfordert;
55. ist der Auffassung, dass zur Schaffung von Vertrauen in das System ausführlichere und bessere Informationen für die Verbraucher überaus wichtig sind und dass umfassende Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Verbraucher aufzuklären und richtig und neutral zu informieren;
56. regt an, in die Informationen für die Verbraucher einen besonderen Hinweis darüber aufzunehmen, dass sich die EU-Erzeuger besonders um die Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz bemühen;
57. betont, dass die Verbraucherschutzpolitik nicht nur die Preise, sondern auch die Gewährleistung von Vielfalt und Qualität der Nahrungsmittel umfasst; schlägt deshalb vor, dass die Kommission prüft, unter welchen Bedingungen Einbußen im Hinblick auf die Qualität und die Vielfalt der Erzeugnisse in der Lebensmittelversorgungskette und vor allem im Einzelhandel zu verzeichnen sind;
58. stellt fest, dass lokale Einzelhandelsgeschäfte einen Mehrwert bieten, da sie zur Überbrückung der Kluft zwischen den Erzeugern und den Verbrauchern und durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Stärkung bestehender sozialer Bindungen auch zur Erhöhung der Lebensqualität im ländlichen Raum einen wichtigen Beitrag leisten;
59. ist der Auffassung, dass der Einsatz neuer Technologien und des Internets in breitem Umfang gefördert werden sollte; betont, dass mit den neuen Technologien zusätzliche Informationen über die Herkunft, den Preis und die Eigenschaften der unterschiedlichen Varianten eines Erzeugnisses bereitgestellt werden können; ist der Auffassung, dass es so möglich wird, besser auf die Nachfrage nach Nischenprodukten einzugehen und den Verbrauchern eine größere Auswahl zu bieten; befürwortet die Nutzung des EU-Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums, des Wettbewerbs- und des Kohäsionsfonds der Europäischen Union, um den Erzeugern durch moderne Technologien und das Internet den Marktzugang zu erleichtern;
60. fordert Maßnahmen zur Stärkung des Konzepts "Lebensmittel aus der Region" und insbesondere Maßnahmen zur Absatzförderung und Information der Verbraucher über die besonderen Eigenschaften der betreffenden Erzeugnisse und über den mit ihrem Verbrauch verbundenen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Nutzen sowie zur Unterstützung traditioneller Wochenmärkte und traditioneller Vermarktungsformen, bei denen sich Erzeuger und Verbraucher direkt begegnen;
61. fordert, dass der ökologische/biologische Landbau durch die Europäische Union und die Mitgliedstaaten stärker unterstützt wird; fordert weiterhin, dass die Verbraucher durch eine ehrgeizige Politik mit finanziellen Anreizen für diese Art der landwirtschaftlichen Erzeugung Zugang zu hochwertigen Erzeugnissen zu vertretbaren Preisen erhalten;
62. fordert mit Nachdruck eine Stärkung der Zusammenarbeit der Erzeuger untereinander, sei es in der traditionellen Form der Erzeugerorganisationen oder durch die Einrichtung neuer Formen der Zusammenarbeit in Vermarktungsgesellschaften für Landwirte;
63. fordert, dass die Differenzierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse als Vermarktungskonzept, das eine unterschiedliche Preisgestaltung je nach Qualitätsstufe zulässt, stärker gefördert wird;
64. ist besorgt über die Tatsache, dass die starke Verhandlungsposition der Nahrungsmittelerzeuger zu Lasten der Einzelhändler, die sich aus einem starken Markennamen oder aus der Differenzierung der Erzeugnisse ergibt, in der oben genannten Mitteilung der Kommission zu Lebensmittelpreisen in Europa gegenüber viel wichtigeren Faktoren, wie mangelndem Wettbewerb bzw. Oligopolen oder Monopolen, unangemessen negativ dargestellt wird; ist der Auffassung, dass die Schaffung einer starken Vertriebsmarke bzw. die Differenzierung zulässige Praktiken darstellen und dass nur der Missbrauch einer sich daraus ergebenden Stellung eine unzulässige Praxis ist;
65. fordert die Stärkung und Straffung der EU-Maßnahmen zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben und von anderen Zertifizierungen, die für eine Differenzierung unter den landwirtschaftlichen Erzeugnissen sorgen; begrüßt daher die Debatte, die durch die Veröffentlichung des Grünbuchs zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen (KOM (2008)0641) am 15. Oktober 2008 ausgelöst wurde;
66. ist der Ansicht, dass die Möglichkeit, auf der Grundlage bestehender Modelle ein besonderes Kennzeichen für landwirtschaftliche EU-Erzeugnisse einzuführen, genauer untersucht werden sollte; vertritt die Auffassung, dass mit diesem Kennzeichen zugesichert werden sollte, dass bei der Erzeugung EU-Normen, wie z. B. eine faire Behandlung der Marktteilnehmer in der gesamten Erzeugungs- und Vertriebskette, eingehalten wurden; ist der Ansicht, dass ein solches Kennzeichen für die Verbraucher als Anreiz zum vermehrten Konsum von EU-Erzeugnissen wirken und damit die EU-Erzeuger in der Gemeinschaft unterstützen würde;
67. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Kosten zu analysieren, die die Erzeuger tragen müssen, um den gemeinschaftlichen Vorschriften betreffend Auflagen im Umweltbereich zu genügen, und inwieweit sich diese Normen in den Mitgliedstaaten unterscheiden bzw. strenger sind als diejenigen, die für importierte Erzeugnisse gelten;
o o o
68. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.