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Verfahren : 2007/0233(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0126/2009

Eingereichte Texte :

A6-0126/2009

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 02/04/2009 - 9.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0205

Angenommene Texte
PDF 200kWORD 31k
Donnerstag, 2. April 2009 - Brüssel
Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern ***II
P6_TA(2009)0205A6-0126/2009

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates (15248/2/2008 – C6-0065/2009 – 2007/0233(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (15248/2/2008 – C6-0065/2009),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0653),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel für die zweite Lesung (A6-0126/2009),

1.   billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2.   stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4.   beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte vom 23.9.2008, P6_TA(2008)0414.

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