Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur Rolle der Kultur bei der Entwicklung europäischer Regionen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Mai 2007 zum Beitrag des Kultur- und Kreativbereichs zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie(1),
– unter Hinweis auf Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm "Kultur" (2007-2013)(2) ,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zur Kulturwirtschaft in Europa(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu der europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung(4),
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die kulturelle Seele Europas zunehmend als Mittel an Bedeutung gewinnt, das die europäischen Bürger einander näherbringt, während die unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Identitäten gewahrt bleiben,
B. in der Erwägung, dass die Kulturen Europas strategische Faktoren in der Entwicklung Europas auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie auch auf der Ebene seiner zentralen europäischen Institutionen sind,
C. in der Erwägung, dass Städte und Regionen europäische Akteure werden, da sie sich zum Europagedanken bekennen und zur Entwicklung der Europäischen Union beitragen,
D. in der Erwägung, dass auf Initiativen der Zivilgesellschaft beruhende Kulturprojekte offensichtlich wirkungsvoll zur Stärkung und Entwicklung der Regionen beitragen,
E. in der Erwägung, dass Regionalkonferenzen eine ausgezeichnete Möglichkeit für die Zivilgesellschaft darstellen, ihre Projekte und Vorschläge vorzubringen, bewährte Verfahren auszutauschen und einen Dialog zwischen beteiligten Verantwortlichen zu führen,
1. betont, dass regionale und lokale Entwicklungsstrategien, die Kultur, Kreativität und Kunst einbeziehen, durch Stärkung der kulturellen Vielfalt, der Demokratie, der Mitwirkung und des interkulturellen Dialogs in hohem Maße zur Verbesserung der Lebensqualität in europäischen Regionen und Städten beitragen;
2. fordert die Kommission auf, ein Grünbuch mit einer möglichen Palette zeitgemäßer Maßnahmen zu Kulturaktivitäten vorzulegen, mit denen die kulturelle Entwicklung in den Regionen Europas gestärkt werden soll;
3. fordert die Kommission auf, zusammen mit Regionalbehörden und der Zivilgesellschaft vor Ort Regionalkonferenzen zu unterstützen;
4. fordert Aktionen und Sensibilisierungskampagnen zur Rolle von Kulturprojekten für die regionale Entwicklung;
5. fordert die Betroffenen auf, sich für eine rasche und wirksame Umsetzung solcher Projekte einzusetzen;
6. erwartet von der Kommission, dass sie ihm so rasch wie möglich die Studie über den Einfluss der Kultur auf regionaler und lokaler Ebene sowie die Schlussfolgerungen und Maßnahmen, die die Kommission daraus abzuleiten beabsichtigt, vorlegt;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.