Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 über die Initiative des Königreichs der Niederlande zur Annahme eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 2002/956/JI zur Schaffung eines Europäischen Netzes zum Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (16437/2008 – C6-0029/2009 – 2009/0801 (CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Initiative des Königsreichs der Niederlande (16437/2008),
– gestützt auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstaben a und c und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c des EU-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des EU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0029/2009)),
– gestützt auf die Artikel 93 und 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0193/2009),
1. billigt die Initiative des Königreichs der Niederlande;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, die Initiative des Königreichs der Niederlande entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie der Regierung des Königreichs der Niederlande zu übermitteln.