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Verfahren : 2009/2010(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0192/2009

Eingereichte Texte :

A6-0192/2009

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 22/04/2009 - 6.15

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0231

Angenommene Texte
PDF 202kWORD 32k
Mittwoch, 22. April 2009 - Straßburg
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2009
P6_TA(2009)0231A6-0192/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III - Kommission (6953/2009 – C6-0077/2009 – 2009/2010 (BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der am 2. Februar 2009 von der Kommission vorgelegt wurde (KOM(2009)0032),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2009, der am 26. Februar 2009 vom Rat aufgestellt wurde (6953/2009 – C6-0077/2009),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0192/2009),

A.   in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan 2009 folgende Punkte abdeckt: die Stellenpläne des Gemeinsamen Unternehmens SESAR (Einheitlicher Europäischer Luftraum/Erforschung des Flugverkehrsmanagements) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), die Änderung des Stellenplans der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) und die Änderung der Erläuterungen im Haushaltsplan für die Vorbereitende Maßnahme "GMES-Betrieb" (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung),

B.   in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen,

1.   nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2009;

2.   billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2009 ohne Änderungen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 69 vom 13.3.2009.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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