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Verfahren : 2008/2206(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0181/2009

Eingereichte Texte :

A6-0181/2009

Aussprachen :

PV 21/04/2009 - 25
CRE 21/04/2009 - 25

Abstimmungen :

PV 22/04/2009 - 6.21

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0237

Angenommene Texte
PDF 163kWORD 65k
Mittwoch, 22. April 2009 - Straßburg
Kontrolle der haushaltsmäßigen Umsetzung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) im Jahr 2007
P6_TA(2009)0237A6-0181/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zur Kontrolle der haushaltsmäßigen Umsetzung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) im Jahr 2007 (2008/2206(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)(1),

–   in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 der Kommission vom 12. Juni 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)(2),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. November 2006 – Instrument für Heranführungshilfe (IPA) – Mehrjähriger indikativer Finanzrahmen 2008-2010 (KOM(2006)0672),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 6. November 2007 – Instrument für Heranführungshilfe (IPA) – Indikativer Mehrjahresfinanzrahmen 2009-2011 (KOM(2007)0689),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 15. Dezember 2008 – IPA-Jahresbericht 2007 (KOM(2008)0850 und SEK(2008)3026),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 5. November 2008 – Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2008-2009 und die begleitenden Fortschrittsberichte der Länder 2008 (KOM(2008)0674 und SEK(2008)2692 bis SEK(2008)2699),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 22. Juli 2008 – Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2007 (KOM(2008)0475 einschließlich Anhang SEK(2008)2300),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 27. Oktober 2008 – Jahresbericht über das Strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) 2007 (KOM(2008)0671 und SEK(2008)2681),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 22. Dezember 2008 – Jahresbericht 2007 über PHARE, das Heranführungsinstrument für die Türkei, CARDS und die Übergangsfazilität (KOM(2008)0880 und SEK(2008)3075),

–   in Kenntnis des Berichts des Europäischen Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, zusammen mit den Antworten der Agentur(3),

–   in Kenntnis des Sonderberichts Nr. 5/2007 des Europäischen Rechnungshofs über die Verwaltung des Programms CARDS durch die Kommission, zusammen mit den Antworten der Kommission(4),

–   in Kenntnis des jährlichen Tätigkeitsberichts 2007 der Generaldirektion Erweiterung der Kommission 2007(5),

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Erweiterung und insbesondere seine Entschließung vom 10. Juli 2008 zu dem Strategiepapier der Kommission zur Erweiterung 2007(6),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über Kroatien(7),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien(8),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Mai 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die Türkei(9),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13 . Januar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans(10),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Dezember 2008 zu der Situation der Frauen auf dem Balkan(11),

–   unter Hinweis auf die Informationsreise einer Delegation des Haushaltskontrollausschusses vom 22. bis 25. Juni 2008 in den Kosovo(12) und den entsprechenden Bericht(13),

–   in Kenntnis der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(14) und insbesondere Artikel 53 sowie deren Durchführungsbestimmungen,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0181/2009),

A.   in der Erwägung, dass das IPA das neue Finanzierungsinstrument ist, das die Instrumente und Programme für Kandidatenländer wie potenzielle Kandidatenländer, nämlich Phare, SAPARD, ISPA, die Heranführungshilfe für die Türkei und CARDS, ersetzt und darauf abzielt, EU-Mittel entsprechend dem spezifischen Bedarf und den Verwaltungskapazitäten dieser Länder flexibel über einen einheitlichen Weg einzusetzen,

B.   in der Erwägung, dass sich das IPA aus fünf Komponenten zusammensetzt, die die gemäß dem Bedarf der Empfängerländer definierten Prioritäten umfassen, nämlich:

I. Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau,

II. Grenzübergreifende Zusammenarbeit,

III. Regionale Entwicklung

IV. Entwicklung der Humanressourcen,

V. Entwicklung des ländlichen Raums,

C.   in der Erwägung, dass das IPA ein wesentlicher Faktor ist, um die Lebensqualität der Bürger, die sozialen Standards, die Infrastruktur sowie die regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern und die Achtung der Menschenrechte in den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern zu fördern,

D.   in der Erwägung, dass der Zweck der parlamentarischen Kontrolle über die Ausführung des Haushaltplans im Bereich der Erweiterung nicht nur darin besteht sicherzustellen, dass EU-Mittel entsprechend den geltenden Bestimmungen und den politischen Maßnahmen der EU verwendet werden, sondern auch darin zu bewerten, ob sie effektiv für die in der Strategie und den Fortschrittsberichten für die Empfängerländer festgelegten Schwerpunktbereichen eingesetzt werden,

E.   in der Erwägung, dass die Durchführung des IPA unbedingt intensiv und frühzeitig überprüft werden muss, um die Probleme zu vermeiden, die bei der Durchführung der früheren Instrumente für die Heranführungshilfe erst spät festgestellt wurden, wobei zu bedenken ist, dass nicht rechtzeitig berücksichtigte Unregelmäßigkeiten sich vervielfachen werden und dass es sehr schwierig sein wird, sie in einer späteren Phase abzustellen, da sie eine ständige Misswirtschaft nach sich ziehen werden,

F.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Korruption und die sektoralen Reformen (Justiz, Polizei und öffentliche Verwaltung) nicht nur Einfluss auf eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Rechtsstaatlichkeit, sondern auch auf das allgemeine Geschäftsklima haben,

G.   in der Erwägung, dass das IPA, vor allem über die Überprüfung der indikativen Mehrjahresplanungsdokumente (MIPD), eine erhebliche Flexibilität bietet, die eine Anpassung an den sich verändernden Bedarf und die sich entwickelnden Verwaltungskapazitäten der Empfängerländer ermöglicht,

H.   in der Erwägung, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates ("die IPA-Verordnung") spätestens am 31. Dezember 2010 einen Bericht mit einer Halbzeitbewertung der Durchführung des IPA vorlegen muss, dem sie gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung dieser Verordnung beifügt,

I.   in der Erwägung, dass die Kommission sich auf Ersuchen des Parlaments verpflichtet hat, bereits 2009 eine Halbzeitüberprüfung des Pakets der Instrumente für die Außenhilfe, einschließlich des IPA, vorzunehmen,

J.   in der Erwägung, dass das Parlament bereits jetzt mit den nationalen Parlamenten der im Rahmen des IPA begünstigten Staaten kommunizieren sollte,

Allgemeine Bemerkungen

1.   begrüßt den strukturierten Dialog mit der Kommission über die Anwendung des IPA und erinnert an seine Position in dieser Frage, insbesondere an die Notwendigkeit, allen begünstigten Ländern gleichen Zugang zum gesamten Spektrum der im Rahmen des Instruments zur Verfügung stehenden Politikwerkzeuge zu gewähren, dem Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen entsprechenden Vorrang einzuräumen und stärkeres Augenmerk auf den Aufbau der institutionellen Kapazität, insbesondere auf parlamentarischer Ebene, die Entwicklung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die Maßnahmen zur Förderung des Grundsatzes der Toleranz und Nichtdiskriminierung, die menschliche Entwicklung und die regionale Zusammenarbeit in wichtigen Politikbereichen zu legen;

2.   ist erfreut über die hohe Ausführungsrate bei den IPA-Mittelbindungen im Jahr 2007; bedauert jedoch, dass die ersten IPA-Programme erst Ende 2007 angenommen wurden und mit der eigentlichen Durchführung erst 2008 begonnen wurde, was zum einen auf die späte Annahme des neuen Instruments und zum anderen auf Verzögerungen bei der Schaffung der erforderlichen Strukturen und Verwaltungssysteme in den begünstigten Ländern zurückzuführen war; fordert die Kommission auf, auf eine schnelle Umsetzung von Projekten zu drängen und die Zuweisung der Mittel und die erzielten Ergebnisse zu überwachen, um zu gewährleisten, dass das IPA in den betroffenen Ländern eine sichtbare Wirkung hat;

3.   stellt fest, dass wegen der späten Annahme der IPA-Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 ("die IPA-Durchführungsverordnung") und dann des ersten indikativen Mehrjahresfinanzrahmens und der MIPD die Überwachung, Bewertung und Berichterstattung zu den Programmen und Projekten des IPA für 2007 begrenzt war und noch keine Resultate erbracht hat; betont, dass der reibungslose Übergang von den früheren Instrumenten für die Heranführungshilfe zum IPA Kontinuität in der Programmplanung, angemessene Durchführung von Projekten und Ausführung der Zahlungen erfordert;

4.   ist der Auffassung, dass zwischen den IPA-Länderprogrammen 2007 und der Heranführungspolitik der Europäischen Union eine zufriedenstellende Kohärenz bestand, denn die meisten Zielsetzungen in den Programmen standen im Einklang mit den in den jeweiligen Fortschrittsberichten der Kommission genannten Schwerpunktbereichen;

5.   merkt an, dass der Hauptschwerpunkt für die Kandidatenländer auf der Umsetzung von europäischen Standards, und zwar statistischen, ökologischen und steuerlichen Standards, liegen muss, was der Erweiterungspolitik der Europäischen Union entspricht; weist aber darauf hin, dass die Bedeutung der politischen Kriterien, insbesondere der demokratischen Staatsführung, der Achtung der Menschenrechte, der Religionsfreiheit, der Rechte der Frauen und der Rechte von Minderheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit, nicht geschmälert werden darf, denn ihre Nichterfüllung kann zu Komplikationen führen und Verhandlungen verzögern; ist der Auffassung, dass ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Projekten, die zur Erfüllung der politischen Kriterien bestimmt sind, und Projekten, die für die Umsetzung des Besitzstands (Acquis) bestimmt sind, bestehen sollte;

6.   erinnert die Kommission daran, dass die Legitimität und die Fähigkeit der Union zur Förderung von Reformen erheblich gestärkt werden kann, wenn die IPA-Hilfe auf Bereiche ausgerichtet wird, von denen die Bürger der Bewerberländer und möglicher Bewerberländer unmittelbar profitieren, insbesondere in Anbetracht der infolge der globalen Finanzkrise entstandenen Bedürfnisse und Herausforderungen;

7.   ist daher der Meinung, dass das IPA genutzt werden sollte, um die Bemühungen der begünstigten Länder zu unterstützen, die im Fahrplan für die Liberalisierung der Visumvergabe verankerten Anforderungen zu erfüllen, damit die Bürger der Westbalkanstaaten endlich in den Genuss der Freizügigkeit kommen und in vollem Umfang an EU-Programmen teilnehmen und in EU-Regelungen einbezogen werden können; begrüßt die Absicht der Kommission, die Zuweisung von IPA-Mitteln für die Programme Tempus, Erasmus Mundus und Jugend in Aktion weiter aufzustocken;

8.   nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass die Kommission gegen Ende des Jahres 2008 Kroatien für die Komponenten I bis IV und der Türkei für die Komponenten I und II die Akkreditierung für die dezentrale Verwaltung erteilen konnte; hält die Kommission dazu an, weiterhin umfassend mit Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern zusammenzuarbeiten, damit diese Länder in naher Zukunft in der Lage sind, Mittel dezentral zu verwalten und somit Zugang zu allen IPA-Komponenten zu erhalten; weist jedoch darauf hin, dass die Übertragung von Verwaltungsbefugnissen unter der Bedingung erfolgt, dass diese effektiv ausgeübt werden;

9.   betont, dass die Nutzung des IPA unter gemeinsamer Verantwortung der Kommission und der nationalen Regierungen der Kandidatenländer und der potenziellen Kandidatenländer erfolgt; fordert die Kommission auf, Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen ihren Delegationen und den entsprechenden Behörden zu verbessern, eine ständige Kontrolle über die Projektdurchführungsverfahren zu begründen und auf gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltungskapazität der Empfängerländer hinzuarbeiten;

10.   unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten und wirksamen Verwaltung und Kontrolle des IPA unter Berücksichtigung der Besonderheiten der internen Prüfungs- und Kontrollsysteme der einzelnen Länder sowie der besten Verfahren zur Vorbereitung des Beitritts ehemaliger Kandidatenländer;

11.   erwartet, dass die Kommission dem Parlament und seinem zuständigen Haushaltskontrollausschuss jährlich über die Zahlungen und die Ausführung der IPA-Mittel sowie die verbleibenden Mittel im Rahmen von ISPA, IPARD und SAPARD Bericht erstattet, Einzelheiten für alle Empfängerländer sowie Beispiele bester Praktiken nennt und über alle festgestellten Probleme oder Unregelmäßigkeiten informiert;

12.  stellt fest, dass horizontale Fragen, wie etwa die Umweltverträglichkeitsprüfung, eine verantwortungsvolle Staatsführung, die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung, in den IPA-Projekten 2007 nicht ausreichend präsent und sichtbar sind; fordert die Kommission auf, vor allem regionale oder horizontale Mehrempfängerprogamme auszuarbeiten, insbesondere für die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität, für den kulturellen Dialog sowie für die Gleichstellung der Geschlechter;

13.   merkt an, dass für große geographische Gebiete oder umfassende Politikfelder begrenzte Mittel zur Verfügung gestellt werden und dass diese Mittel auf viele kleine Projekte verteilt sind, anstatt für weniger Projekte mit größerer Wirkung eingesetzt zu werden; weist darauf hin, dass in den jährlichen Länderprogrammen ein Gleichgewicht zwischen einer angemessenen Berücksichtigung der in den Fortschrittsberichten genannten Schwerpunktbereiche und der Vermeidung einer zu starken Zersplitterung der Mittel gefunden werden muss;

Politik- und länderspezifische Bemerkungen

14.  unterstreicht, dass es überaus wichtig und dringend notwendig ist, das IPA zu nutzen, um in allen Empfängerländern die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität, und zwar mit besonderem Augenmerk auf der Geldwäsche, der illegalen Einwanderung und dem Menschenhandel, zu stärken; stellt fest, dass zwar in allen Fortschrittsberichten 2008 die Korruption als ernstes Problem und Schwerpunktbereich genannt wird, aber nicht in allen IPA-Programmen für 2007 die Korruption ausreichend Beachtung findet; schlägt vor, dass Mittel für diesen Zweck vorgesehen werden sollten, wie es in den Fällen von Kroatien(15) und Montenegro(16) geschehen ist, und fordert die Kommission auf, diesbezüglich eine einheitlichere Strategie zu entwickeln, die auf den Erfahrungen aus den letzten Erweiterungsrunden aufbaut;

15.  betont, dass Organisationen der Zivilgesellschaft in den Empfängerländern aktiver in die Entwicklung und Einleitung von Projekten einbezogen werden sollten; unterstreicht, dass künftige IPA-Programme die systematische Abhängigkeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen von Gebern thematisieren müssen, um die Existenz solcher Organisationen "bei Bedarf" zu vermeiden, und sich auch mit der Entstehung einiger zivilgesellschaftlicher Organisationen basierend auf ethnisch-politischen Konflikten, besonders in Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und dem Kosovo, auseinandersetzen müssen(17); erwartet, dass sich die neue Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft vieler der Probleme im Hinblick auf die Vielfalt, die Komplexität und die Zersplitterung von EU-Programmen annimmt;

16.   weist mit Nachdruck darauf hin, dass stetige Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft in Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern notwendig ist, um unter ihnen ein wettbewerbsfähiges Umfeld zu schaffen und die Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeit im Hinblick auf eine ergebnisorientierte Umsetzung des IPA sowie ihre weitere aktive Beteiligung am Projektmanagement sicherzustellen;

17.   stellt fest, dass IPA-finanzierte Projekte und Aktivitäten für die Sichtbarkeit der Europäischen Union vor Ort eine geringe Rolle spielen und nicht dazu geführt haben, eine weitere Annäherung an die Europäische Union von der Basis aus zu legitimieren;

18.  vertritt den Standpunkt, dass Bildung und Arbeitsplätze für junge Menschen als Voraussetzungen für eine langfristige Stabilität und Entwicklung bisher nicht ausreichend Beachtung gefunden haben; unterstreicht die Notwendigkeit, die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugend- und die Langzeitarbeitslosigkeit, als Querschnittthema von großer Tragweite zu bekämpfen; empfiehlt deshalb, dass die Kommission die Möglichkeit prüfen sollte, die im IPA vorgesehene Flexibilität besser zu nutzen, um gegebenenfalls Maßnahmen in Verbindung mit den Komponenten III bis V über die ersten beiden Komponenten zu finanzieren;

19.  merkt an, dass die regionale Förderung aus dem IPA verhältnismäßig gering ausfällt (ca. 10 % des gesamten IPA), zumal sie elf Maßnahmenbereiche in sechs Ländern umfasst, deren Spektrum von Bildung und Jugend bis hin zur nuklearen Sicherheit reicht;

20.  ist besorgt, weil von der IPA-Gesamtsumme von 497.200.000 EUR nur 38.800.000 EUR (also weniger als 8 %) auf IPA-Zuweisungen 2007 für die Komponente II entfallen; weist darauf hin, dass dies im Widerspruch zur Aussage der Kommission steht, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Aussöhnung und zu gutnachbarlichen Beziehungen beiträgt und in einer Region, deren jüngste Geschichte von Konflikten geprägt war, von besonderer Bedeutung ist; bedauert, dass eine effektive Zusammenarbeit in der Praxis aus mehreren Gründen, darunter unterschiedlichen Strukturen und Verfahren einiger Partner sowie politischen Problemen, schwierig zu begründen war; fordert die Empfängerländer und die Kommission auf, im Rahmen dieser Komponente gemäß dem Ziel, gut nachbarschaftliche Beziehungen zu fördern und die wirtschaftliche Integration zu begünstigen, die bestehende Zusammenarbeit weiter zu verfolgen und neue Kooperationsmöglichkeiten zu entwickeln, insbesondere in den Bereichen Umwelt, Natur und Kulturerbe sowie Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität;

21.  ist außerdem besorgt, dass in keinem der von den Empfängerländern vorgelegten IPA-Programme 2007 die Rechte der Frauen oder die Gleichstellung der Geschlechter direkt aufgeführt waren, obwohl Gleichstellungsfragen sowohl in Fortschrittsberichten als auch in MIPD als wichtige Herausforderung benannt wurden; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, Heranführungshilfen zur Stärkung der Rechte der Frauen auf dem Balkan, insbesondere über Frauen-NRO und Frauenorganisationen zur Verfügung zu stellen; fordert die Kommission auf, dementsprechend IPA-Mittel vorzusehen, um das "Gender Budgeting" (die Mittelplanung unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten) in der Heranführungspolitik zu fördern und die Empfängerländer dazu zu bewegen, diesbezügliche Projektvorschläge einzureichen;

22.   verweist nachdrücklich auf die Notwendigkeit, eine steigende Zahl von Nichtregierungsorganisationen in die Planung und Umsetzung von IPA-finanzierten Projekten einzubeziehen und dafür Sorge zu tragen, dass die tatsächlichen Erfordernisse und Erwartungen in der IPA-Hilfe ihren Niederschlag finden, die öffentliche Wahrnehmung von IPA-Vorhaben verbessert und die Entwicklung einer lebendigen und proaktiven Zivilgesellschaft in den begünstigten Ländern unterstützt wird.

23.  fordert den Europäischen Rechnungshof auf, bis Ende 2010 einen Halbzeit-Sonderbericht über die Durchführung des IPA vorzulegen;

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24.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof sowie den Regierungen, Parlamenten und nationalen Rechnungskontrollbehörden der vom Instrument für Heranführungshilfe begünstigten Länder zu übermitteln.

(1) ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82.
(2) ABl. L 170 vom 29.6.2007, S. 1.
(3) ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 42.
(4) ABl. C 285 vom 27.11.2007, S. 1.
(5) Vom 31.3.2008, http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/doc/elarg_aar.pdf .
(6) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0363.
(7) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0120.
(8) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0172.
(9) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0224.
(10) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0005.
(11) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0582.
(12) Im Rahmen der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrates.
(13) http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/publicationsCom.do?language=EN&body=CONT.
(14) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(15) Projekt 2007/019-247: Verbesserung der Zusammenarbeit der Agenturen bei der Korruptionsbekämpfung, ein Projekt im Umfang von 2 500 000 EUR zur Stärkung der im Justizministerium für die Strategie zur Korruptionsbekämpfung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fragen im Zusammenhang mit der Korruption zuständigen Koordinierungsstelle.
(16) Projekt 2007/19300: Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Korruption. Dieses Projekt zielt auf die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption durch die Verbesserung der Leistung und der Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Strafverfolgungsbehörden ab. Es ist verknüpft mit der Antikorruptionsstrategie und dem Aktionsplan der Regierung im weiteren Sinne. 3 000 000 EUR wurden für dieses Projekt zugewiesen.
(17) Im Rahmen der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrates.

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