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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2007/0199(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0237/2009

Eingereichte Texte :

A6-0237/2009

Aussprachen :

PV 21/04/2009 - 17
CRE 21/04/2009 - 17

Abstimmungen :

PV 22/04/2009 - 6.29

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0245

Angenommene Texte
PDF 202kWORD 33k
Mittwoch, 22. April 2009 - Straßburg
Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen ***II
P6_TA(2009)0245A6-0237/2009
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 (14548/2/2008 – C6-0023/2009 – 2007/0199(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (14548/2/2008 – C6-0023/2009),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0532),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 62 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie für die zweite Lesung (A6-0237/2009),

1.   billigt den Gemeinsamen Standpunkt in der geänderten Fassung;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte vom 9.7.2008, P6_TA(2008)0346.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 22. April 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2009des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005
P6_TC2-COD(2007)0199

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. 715/2009.)

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