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Verfahren : 2008/2279(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0152/2009

Eingereichte Texte :

A6-0152/2009

Aussprachen :

PV 21/04/2009 - 19
CRE 21/04/2009 - 19

Abstimmungen :

PV 23/04/2009 - 6.3

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0262

Angenommene Texte
PDF 220kWORD 44k
Donnerstag, 23. April 2009 - Straßburg
Entlastung 2007: Rechnungshof
P6_TA(2009)0262A6-0152/2009
Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan V - Rechnungshof (C6-0419/2008 – 2008/2279(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007(1),

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 – Band I (C6-0419/2008)(2),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2007,

–   unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe(3),

–   unter Hinweis auf den Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers über den Rechnungsabschluss des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2007(4),

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(5),

–   gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(6), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6–0152/2009),

1.   erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2007;

2.   legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. L 77 vom 16.3.2007.
(2) ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.
(3) ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.
(4) ABl. C 318 vom 12.12.2008, S. 1.
(5) ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.
(6) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


2.Entschließung der Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan V - Rechnungshof, sind (C6-0419/2008 – 2008/2279(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007(1),

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 – Band I (C6-0419/2008)(2),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2007,

–   unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zusammen mit den Antworten der Organe(3),

–   unter Hinweis auf den Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers über den Rechnungsabschluss des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2007(4),

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(5),

–   gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(6), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0152/2009),

1.   stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2007 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 122 Millionen EUR (2006: 114 Millionen EUR(7)) zur Verfügung hatte und die Verwendungsrate 90,21 % betrug, was unter dem Durchschnitt der anderen Organe (93,82 %) lag;

2.   erinnert daran, dass die Rechnungslegung des Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2007 von einer externen Rechnungsprüfungsgesellschaft, PricewaterhouseCoopers (in früheren Jahren von KPMG), geprüft wurde, die zu folgender Schlussfolgerung gelangt ist:

   a) in Bezug auf die Genauigkeit der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2007: Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2007 sowie der Ertragslage und der Cashflows für das zu diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 [über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften] und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur genannten Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften des Europäischen Rechnungshofs; und
   b) in Bezug auf die Verwendung der dem Hof zugewiesenen Finanzmittel sowie auf die Angemessenheit der im Haushaltsjahr 2007 eingerichteten Kontrollverfahren: "[Wir sind] nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass nicht in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien a) die dem Hof zugewiesenen Mittel für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und b) die eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden";

3.   begrüßt die Tatsache, dass von Rat, Rechnungshof und Gerichtshof auf interinstitutioneller Grundlage ein neues integriertes Management- und Finanzkontrollsystem (SAP) entwickelt worden ist, das seit 1. Januar 2008 in Betrieb ist und erhebliche Haushaltseinsparungen und Effizienzgewinne für die drei beteiligten Institutionen ermöglicht;

4.   begrüßt ferner die fruchtbare interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof bei Fortbildungsmaßnahmen;

5.   nimmt den weitgehend positiven Bericht des internen Rechungsprüfers des Rechnungshofs für 2007 zur Kenntnis, in dem festgestellt wurde, dass das Immobilienprojekt K2 effektiv verwaltet, das K2-Gebäude mehrere Monate früher als geplant übergeben und die vorgesehenen Haushaltsmittel nicht überschritten worden sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die meisten der vom Internen Prüfer abgegebenen Empfehlungen akzeptiert und in Pläne zur Mängelbehebung aufgenommen worden sind;

6.   nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof 2007 nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien um zwei neue Mitglieder erweitert wurde; stellt fest, dass das ursprüngliche Organisationsprinzip des Europäischen Rechnungshofs – mit einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat - dazu geführt hat, dass er jetzt von einem Kollegium mit 27 Mitgliedern geführt wird; ist davon überzeugt, dass diese Struktur an ihre Grenzen gestoßen ist und dass die Modalitäten der Europäischen Union für die externe Prüfung grundlegend reformiert und gestärkt werden müssen; unterstreicht, dass die Entlastungsbehörde umso stärker und die Kontrolle der Exekutive umso besser ist, je stärker der Rechnungshof ist; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, eine Debatte über eine Reform des Rechnungshofs in Gang zu bringen und das Parlament daran zu beteiligen;

7.   stellt fest, dass im Dezember 2008 ein von einem internationalen Prüferteam erstellter "Peer-Review-Bericht" vorgelegt worden ist; bedauert, dass dieser Bericht die entscheidende Frage außer Acht gelassen hat, ob die gegenwärtige Struktur der externen Rechnungsprüfung der Union angemessen ist;

8.   nimmt im Zusammenhang mit den Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder zur Kenntnis, dass die Mitglieder des Rechnungshofs im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Rechnungshofs eine Erklärung über ihre finanziellen Interessen und andere Vermögenswerte (einschließlich Aktien, Wandelanleihen und Investmentzertifikaten sowie Grund- und Immobilienbesitz, einschließlich der beruflichen Tätigkeiten der Ehepartner) dem Präsidenten des Rechnungshofs übermitteln, der sie vertraulich aufbewahrt, und dass diese Erklärungen nicht veröffentlicht werden;

9.   fordert erneut, dass die Mitglieder aller Organe im Interesse der Transparenz grundsätzlich eine Erklärung ihrer finanziellen Interessen abgeben sollten, die über ein öffentliches Register im Internet zugänglich sein sollte; teilt nicht die Auffassung, dass damit, wie vom Rechnungshof vorgebracht, bis zur Bereitstellung eines standarisierten, auf alle EU-Organe anwendbaren Formats gewartet werden sollte; schlägt vor, in jedem Organ einen unabhängigen Kontrolleur zu ernennen, dessen Aufgabe darin bestünde, jährlich und öffentlich über die eingegangenen Erklärungen Bericht zu erstatten;

10.   fordert den Rechnungshof in diesem Zusammenhang auf, ein Kapitel in seinen nächsten Tätigkeitsbericht aufzunehmen, das die im Laufe des Jahres ergriffenen Folgemaßnahmen im Anschluss an frühere Entlastungsbeschlüsse des Parlaments ausführlich erläutert und in dem gegebenenfalls die Gründe aufgeführt werden, warum er den Empfehlungen nicht gefolgt ist.

11.  stellt fest, dass die Beschaffungsvorschriften der Haushaltsordnung ungeachtet der Änderungen, die an dieser vorgenommen wurden, für kleinere Organe wie den Rechnungshof nach wie vor zu schwerfällig sind, insbesondere was Ausschreibungen für Aufträge mit relativ geringem Wert betrifft; fordert die Kommission auf, sich künftig vor der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Haushaltsordnung im Rahmen ihrer Vorarbeiten eingehend mit dem Generalsekretär des Rechnungshofs und seinem Sekretariat zu beraten, um sicherzustellen, dass deren Anliegen ebenfalls im endgültigen Entwurf umfassend berücksichtigt werden;

(1) ABl. L 77 vom 16.3.2007.
(2) ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.
(3) ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.
(4) ABl. C 318 vom 12.12.2008, S. 1.
(5) ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.
(6) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(7) 2005: 107,5 Millionen EUR.

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