Beschluss des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2009 über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Aldo Patriciello (2009/2021(IMM))
Das Europäische Parlament,
– befasst mit einem von Aldo Patriciello am 9. März 2009 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Schutz seiner Immunität im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft des Bezirksgerichts Isernia,
– gestützt auf die Artikel 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,
– in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964, vom 10. Juli 1986 und vom 21. Oktober 2008(1),
– gestützt auf Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0286/2009),
1. beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Aldo Patriciello zu schützen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich den zuständigen Behörden der Italienischen Republik zu übermitteln.
Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier, Slg. 1964, S. 419, Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere, Slg. 1986, S. 2391, und verbundene Rechtssachen C-200/07 und C-201/07, Marra/de Gregorio und Clemente, noch nicht in der Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht.