Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen (KOM(2008)0469 – C6-0295/2008 – 2008/0160(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0469),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 95 und 133 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0295/2008),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtsausschuss zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,
– unter Hinweis auf seine Erklärung zum Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union(1),
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 24. April 2009 gemachten Zusage, den Vorschlag in der geänderten Fassung gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 Spiegelstrich 1 des EG-Vertrags zu billigen,
– gestützt auf Artikel 51 und 35 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0118/2009),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. Mai 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. 1007/2009.)