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Verfahren : 2008/0160(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0118/2009

Eingereichte Texte :

A6-0118/2009

Aussprachen :

PV 04/05/2009 - 21
CRE 04/05/2009 - 21

Abstimmungen :

PV 05/05/2009 - 5.9
CRE 05/05/2009 - 5.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0342

Angenommene Texte
PDF 202kWORD 30k
Dienstag, 5. Mai 2009 - Straßburg
Handel mit Robbenerzeugnissen ***I
P6_TA(2009)0342A6-0118/2009
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen (KOM(2008)0469 – C6-0295/2008 – 2008/0160(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0469),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 95 und 133 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0295/2008),

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtsausschuss zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

–   unter Hinweis auf seine Erklärung zum Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union(1),

–   in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 24. April 2009 gemachten Zusage, den Vorschlag in der geänderten Fassung gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 Spiegelstrich 1 des EG-Vertrags zu billigen,

–   gestützt auf Artikel 51 und 35 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0118/2009),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 194.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. Mai 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen
P6_TC1-COD(2008)0160

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. 1007/2009.)

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