Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den gemischten parlamentarischen Ausschüssen, der Delegationen in den parlamentarischen Kooperationsausschüssen sowie in den multilateralen parlamentarischen Versammlungen
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den gemischten parlamentarischen Ausschüssen, der Delegationen in den parlamentarischen Ausschüssen für Zusammenarbeit sowie in den multilateralen parlamentarischen Versammlungen
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Konferenz der Präsidenten,
– gestützt auf die Artikel 188 und 190 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Assoziierungs-, Kooperations- und anderen Abkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten,
– im Bestreben, durch einen kontinuierlichen interparlamentarischen Dialog zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie beizutragen,
1. legt die Zahl der Delegationen und ihre regionale Zuordnung wie folgt fest:
Delegation für die Beziehungen zu der Schweiz, zu Island und Norwegen sowie zum Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Delegation für die Beziehungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro sowie Kosovo
b) Russland, Staaten der Partnerschaft Ost, Zentralasien und Mongolei
Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Ukraine
Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Moldau
Delegation für die Beziehungen zu Belarus
Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien
Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan, EU-Kirgisistan und EU-Usbekistan sowie für die Beziehungen zu Tadschikistan, Turkmenistan und der Mongolei
c) Maghreb, Maschrik, Israel und Palästina
Delegationen für die Beziehungen zu
– Israel
– dem Palästinensischen Legislativrat
– den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb
– den Maschrik-Ländern
d) Arabische Halbinsel, Irak und Iran
Delegationen für die Beziehungen zu
– der Arabischen Halbinsel
– Irak
– Iran
e) Amerika
Delegationen für die Beziehungen zu
– den Vereinigten Staaten
– Kanada
– den Ländern Mittelamerikas
– den Ländern der Andengemeinschaft
– dem Mercosur
Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko
Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Chile
f) Asien/Pazifik
Delegationen für die Beziehungen zu
– Japan
– der Volksrepublik China
– Indien
– Afghanistan
– den Ländern Südasiens
– den Ländern Südostasiens und der Vereinigung südostasiatischer Staaten (ASEAN)
– der Koreanischen Halbinsel
– Australien und Neuseeland
g) Afrika
Delegation für die Beziehungen zu
– Südafrika
– dem Panafrikanischen Parlament
h) Multilaterale Versammlungen
Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST
Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO (die sich aus Mitgliedern des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung zusammensetzen wird);
2. a) beschließt, dass den gemischten parlamentarischen Ausschüssen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ausschließlich Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses angehören werden, wobei zu gewährleisten ist, dass der zuständige Ausschuss für internationalen Handel seine Führungsrolle beibehält und dass sich die Ausschussmitglieder aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abstimmen;
b) beschließt, dass den Parlamentarischen Versammlungen Europa-Mittelmeer, Europa-Lateinamerika und Euronest ausschließlich Mitglieder der von jeder der genannten Versammlungen abgedeckten bilateralen oder subregionalen Delegationen angehören werden;
3. verweist auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten, eine Parlamentarische Versammlung Euronest einzusetzen, in der das Europäische Parlament sowie die Parlamente der Ukraine, der Republik Moldau, von Belarus, Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens vertreten sein werden; beschließt im Hinblick auf Belarus, dass die Konferenz der Präsidenten Vorschläge zur Vertretung von Belarus in der Parlamentarischen Versammlung Euronest unterbreiten wird;
4. beschließt, dass die Konferenz der Delegationsvorsitze den Entwurf eines jährlichen Zeitplans ausarbeiten soll, der von der Konferenz der Präsidenten nach Konsultation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses sowie des Ausschusses für internationalen Handel angenommen wird, wobei die Konferenz der Präsidenten als Reaktion auf politische Ereignisse den Zeitplan ändern kann;
5. beschließt, dass die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder für jede Art von Delegation ständige Stellvertreter benennen, deren Zahl nicht höher sein darf als die der ordentlichen Mitglieder, die die Fraktionen bzw. die fraktionslosen Mitglieder vertreten;
6. beschließt, die Zusammenarbeit mit den von der Arbeit der Delegationen betroffenen Ausschüssen und die Konsultation dieser Ausschüsse durch die Abhaltung gemeinsamer Sitzungen dieser Gremien an seinen üblichen Arbeitsorten zu verstärken;
7. wird sich darum bemühen, dass in der Praxis ein Berichterstatter/Vorsitz oder mehrere Berichterstatter/Vorsitze von Ausschüssen an den Arbeiten der Delegationen, parlamentarischen Kooperationsausschüsse, gemischten parlamentarischen Ausschüsse und multilateralen parlamentarischen Versammlungen beteiligt werden, und beschließt, dass der Präsident auf gemeinsamen Antrag der Vorsitzenden der betroffenen Delegationen und Ausschüsse entsprechende Dienstreisen genehmigt;
8. beschließt, dass dieser Beschluss mit der ersten Tagung in der siebten Wahlperiode des Parlaments in Kraft tritt;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.