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Verfahren : 2009/2039(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0281/2009

Eingereichte Texte :

A6-0281/2009

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 06/05/2009 - 4.8

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0355

Angenommene Texte
PDF 201kWORD 31k
Mittwoch, 6. Mai 2009 - Straßburg
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2009
P6_TA(2009)0355A6-0281/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III - Kommission (9126/2009 – C6-0156/2009 – 2009/2039(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der von der Kommission am 8. April 2009 vorgelegt wurde (SEK(2009)0496),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009, der vom Rat am 27. April 2009 aufgestellt wurde (9126/2009 – C6-0156/2009),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0281/2009),

A.   in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Gesamthaushaltsplan 2009 die Revision der Obergrenzen der Rubriken 1a und 2 des mehrjährigen Finanzrahmens zum Gegenstand hat,

B.   in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen,

1.   nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009;

2.   billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009 ohne Änderungen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 69 vom 13.3.2009.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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