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Verfahren : 2009/2040(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0282/2009

Eingereichte Texte :

A6-0282/2009

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 06/05/2009 - 4.9

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0356

Angenommene Texte
PDF 201kWORD 31k
Mittwoch, 6. Mai 2009 - Straßburg
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2009
P6_TA(2009)0356A6-0282/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III - Kommission (9127/2009 – C6-0157/2009 – 2009/2040(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der von der Kommission am 15. April 2009 vorgelegt wurde (KOM(2009)0177),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009, der vom Rat am 27. April 2009 aufgestellt wurde (9127/2009 – C6-0157/2009),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0282/2009),

A.   in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan 2009 die Budgetierung der Überschüsse aus der Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 zum Gegenstand hat,

B.   in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen,

1.   nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009;

2.   billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009 ohne Änderungen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 69 vom 13.3.2009.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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