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Verfahren : 2007/0248(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0257/2009

Eingereichte Texte :

A6-0257/2009

Aussprachen :

PV 05/05/2009 - 3
CRE 05/05/2009 - 3

Abstimmungen :

PV 06/05/2009 - 6.1
CRE 06/05/2009 - 6.1
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0360

Angenommene Texte
PDF 211kWORD 53k
Mittwoch, 6. Mai 2009 - Straßburg
Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste: Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre ***II
P6_TA(2009)0360A6-0257/2009
BERICHTIGUNGEN
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (16497/1/2008 – C6-0068/2009 – 2007/0248(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (16497/1/2008 – C6-0068/2009),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0698),

–   in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(2008)0723),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 62 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für die zweite Lesung (A6-0257/2009),

1.   billigt den Gemeinsamen Standpunkt in der geänderten Fassung;

2.   nimmt Kenntnis von den dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte vom 24.9.2008, P6_TA(2008)0452.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 6. Mai 2009 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2009/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
P6_TC2-COD(2007)0248

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in zweiter Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2009/136/EG.)


ANLAGE

Erklärung der Kommission zu Universaldiensten

Erwägung 3a – Universaldienste

Die Kommission nimmt den Wortlaut der Erwägung 3a zur Kenntnis, auf den sich das Europäische Parlament und der Rat geeinigt haben.

In diesem Zusammenhang möchte die Kommission, wie in ihrer Mitteilung KOM (2008)0572 vom 25. September 2008 zum Umfang des Universaldienstes in elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten angegeben, erneut bestätigen, dass sie im Verlaufe des Jahres 2009 auf EU-Ebene eine umfangreiche Diskussion fördern wird, in der eine große Anzahl alternativer Ansätze untersucht wird und alle interessierten Parteien ihre Ansichten äußern können.

Die Kommission wird die Diskussion in einer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat zusammenfassen und wird bis zum 1. Mai 2010 die nötigen Vorschläge bezüglich der Universaldienstrichtlinie vorstellen.

Erklärung der Kommission zu Mitteilungen bei Verstößen gegen den Datenschutz

Artikel 2 Buchstabe h und Artikel 4 Absatz 3 – Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation

Die Reform des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation führt ein neues Konzept für Datenschutz- und Geheimhaltungsregeln in der EU ein: eine obligatorische Mitteilung über Verletzungen des Datenschutzes bei persönlichen Daten durch Anbieter elektronischer Dienste und Netze. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem verbesserten Sicherheits- und Datenschutz, obwohl er in dieser Phase nur auf den elektronischen Kommunikationssektor beschränkt bleibt.

Die Kommission erkennt den Willen des Europäischen Parlaments, dass eine Verpflichtung zur Mitteilung über Datenschutzverletzungen bei persönlichen Daten nicht auf den elektronischen Kommunikationssektor beschränkt belieben sollte, sondern sich auch auf Anbieter von Dienstleistungen der Informationsgesellschaft beziehen sollte. Ein solcher Ansatz würde vollständig mit dem allgemeinen öffentlichen Politikziel übereinstimmen, den Schutz der persönlichen Daten der EU-Bürger und ihre Möglichkeiten zu verbessern, im Falle eines Missbrauchs dieser Daten Maßnahmen dagegen zu ergreifen.

In diesem Zusammenhang möchte die Kommission ihre Ansicht, die im Verlaufe der Verhandlungen zu der Reform des Rechtsrahmens geäußert wurde, bestätigen, dass die Verpflichtung der Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste zur Mitteilung über Verletzungen von persönlichen Daten dazu führen würde, dass es auch angemessen wäre, die Diskussion auf allgemein geltende Anforderungen zur Mitteilung über Datenschutzverletzungen auszuweiten.

Aus diesem Grunde wird die Kommission unverzüglich geeignete Vorarbeiten einleiten, einschließlich der Konsultation mit Interessenvertretern, um in diesem Bereich bis Ende 2011 geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Außerdem wird die Kommission den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu den Möglichkeiten einer unmittelbaren Anwendung der in den Regeln der Richtlinie 2002/58/EG zur Meldung von Verstößen gegen die Datenschutzrichtlinie enthaltenen Grundsätze in anderen Sektoren konsultieren, und zwar unabhängig von dem betroffenen Sektor oder der Art der betroffenen Daten.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen