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Verfahren : 2008/0191(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0139/2009

Eingereichte Texte :

A6-0139/2009

Aussprachen :

PV 06/05/2009 - 3
CRE 06/05/2009 - 3

Abstimmungen :

PV 06/05/2009 - 6.9
CRE 06/05/2009 - 6.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0367

Angenommene Texte
PDF 203kWORD 38k
Mittwoch, 6. Mai 2009 - Straßburg
Banken: Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement ***I
P6_TA(2009)0367A6-0139/2009
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement (KOM(2008)0602 – C6-0339/2008 – 2008/0191(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0602),

–   in Kenntnis des Entwurfs einer Richtlinie der Kommission zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit technischen Bestimmungen über das Risikomanagement und der diesbezüglichen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008(1),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 47 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0339/2008),

–   in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 29. April 2009 gemachten Zusage, den Vorschlag in der geänderten Fassung gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 Spiegelstrich 1 des EG-Vertrags zu billigen,

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0139/2009),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0607.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 6. Mai 2009 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2009/../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2007/64/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement
P6_TC1-COD(2008)0191

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2009/111/EG.)

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