Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2009/2047(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0003/2009

Eingereichte Texte :

A7-0003/2009

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 15/09/2009 - 5.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2009)0010

Angenommene Texte
PDF 203kWORD 31k
Dienstag, 15. September 2009 - Straßburg
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2009
P7_TA(2009)0010A7-0003/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2009 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III - Kommission (11888/2009 – C7-0098/2009 – 2009/2047(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellt wurde(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der von der Kommission am 18. Juni 2009 vorgelegt wurde (KOM(2009)0288),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2009, der vom Rat am 13. Juli 2009 aufgestellt wurde (11888/2009 – C7-0098/2009),

–   gestützt auf Artikel 75 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0003/2009),

A.   in der Erwägung, dass der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Haushaltsplan 2009 die Überarbeitung der Vorausschau der traditionellen Eigenmittel, die Mehrwertsteuer- und BNE-Grundlagen, die haushaltsmäßige Erfassung der einschlägigen Korrekturen des Vereinigten Königreiches sowie deren Finanzierung und die Überarbeitung der Finanzierung von BNE-Minderungen zugunsten der Niederlande und von Schweden im Jahre 2009 abdeckt,

B.   in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen,

1.   billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2009 ohne Änderungen;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 69 vom 13.3.2009.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen