Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2009 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III - Kommission (11888/2009 – C7-0098/2009 – 2009/2047(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellt wurde(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der von der Kommission am 18. Juni 2009 vorgelegt wurde (KOM(2009)0288),
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2009, der vom Rat am 13. Juli 2009 aufgestellt wurde (11888/2009 – C7-0098/2009),
– gestützt auf Artikel 75 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0003/2009),
A. in der Erwägung, dass der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Haushaltsplan 2009 die Überarbeitung der Vorausschau der traditionellen Eigenmittel, die Mehrwertsteuer- und BNE-Grundlagen, die haushaltsmäßige Erfassung der einschlägigen Korrekturen des Vereinigten Königreiches sowie deren Finanzierung und die Überarbeitung der Finanzierung von BNE-Minderungen zugunsten der Niederlande und von Schweden im Jahre 2009 abdeckt,
B. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen,
1. billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2009 ohne Änderungen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.