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Verfahren : 2004/0176(AVC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0007/2009

Eingereichte Texte :

A7-0007/2009

Aussprachen :

PV 16/09/2009 - 13
CRE 16/09/2009 - 13

Abstimmungen :

PV 17/09/2009 - 4.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2009)0018

Angenommene Texte
PDF 199kWORD 32k
Donnerstag, 17. September 2009 - Straßburg
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EG/Tadschikistan ***
P7_TA(2009)0018A7-0007/2009

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (12475/2004 – 11803/2004 – C6-0118/2005 – 2004/0176(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM(2004)0521),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (12475/2004 und 11803/2004),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz des EG-Vertrags und gemäß Artikel 44 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2 letzter Satz, Artikel 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 63 Absatz 1 Nummer 3, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 93, Artikel 94, Artikel 133 und Artikel 181a des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0118/2005),

–   gestützt auf Artikel 101 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0007/2009),

1.   gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Tadschikistan zu übermitteln.

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