Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I – Europäisches Parlament, Einzelplan II – Rat, Einzelplan IV – Gerichtshof, Einzelplan V – Rechnungshof, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter (C7-0128/2009 – 2009/2002B(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags,
– gestützt auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(1),
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 – Einzelpläne I, II und IV bis IX(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2009 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2010(5),
– unter Hinweis auf seine interne Vereinbarung aus dem Jahre 1988, seine Haushaltsmittel, von außergewöhnlichen Ausgaben abgesehen, auf höchstens 20 % der Gesamtmittel der Rubrik 5 zu begrenzen,
– in Kenntnis des von der Kommission am 29. April 2009 vorgelegten Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2009)0300),
– in Kenntnis des vom Rat am 13. Juli 2009 aufgestellten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (C7-0128/2009),
– gestützt auf Artikel 75 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Petitionsausschusses (A7-0037/2009),
A. in der Erwägung, dass der Vorentwurf des Haushaltsplans (HVE) für alle Organe bis zur Obergrenze des Finanzrahmens für das Haushaltsjahr 2010 einen Spielraum von 236 597 323 EUR belassen hat,
B. in der Erwägung, dass der Entwurf des Haushaltsplans (HE) nach dem Beschluss des Rates vom 13. Juli 2009 einen Spielraum von 276 153 415 EUR bis zu dieser Obergrenze aufweist,
C. in der Erwägung, dass das für das Haushaltsverfahren 2009 vereinbarte Pilotverfahren, bei dem eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Haushaltsausschuss und eine frühzeitige wechselseitige Kooperation bezüglich aller Fragen, die erhebliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben, Anwendung finden sollten, auch für das Haushaltsverfahren 2010 beibehalten wurde,
D. in der Erwägung, dass am 15. September 2009, vor den Abstimmungen im Haushaltsausschuss und im Plenum, eine Konzertierungssitzung zwischen Präsidium und Haushaltsausschuss stattfand,
Allgemeiner Rahmen
1. weist darauf hin, dass die EU-Organe ihre Haushaltspläne vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise erstellen müssen, mit der Europa zu kämpfen hat, und dass diese Haushaltspläne ihre Bemühungen widerspiegeln müssen, die politischen Ziele unter möglichst effizienter Nutzung der Ressourcen zu erreichen;
2. bekräftigt seine Überzeugung, dass die Mittelanträge in vollem Umfang kostenorientiert sein müssen und nur den Bedarf widerspiegeln dürfen, der zur Erfüllung der den einzelnen Organen übertragenen Aufgaben tatsächlich erforderlich ist, wobei gleichzeitig alles getan werden muss, um Einsparungsmöglichkeiten zu ermitteln, unter anderem durch eine bessere Arbeitsorganisation, die Umschichtung vorhandener Ressourcen auf vorrangige Bereiche und Bürokratieabbau, damit die knappen Finanzmittel optimal genutzt werden können;
3. begrüßt den konstruktiven und kooperativen Ansatz aller Organe in ihrem Umgang mit der Haushaltsbehörde und bringt seine Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass die aufgeworfenen Fragen umgehend und präzise von ihnen beantwortet wurden;
4. unterstreicht, dass die Vorschläge keine Ausgaben enthalten, die speziell mit dem möglichen Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zusammenhängen; weist darauf hin, dass bei Inkrafttreten dieses Vertrags gegebenenfalls auf bestehende Haushaltsinstrumente wie Berichtigungsschreiben oder Berichtigungshaushaltsplan zurückgegriffen werden muss; ist dennoch der Auffassung, dass in einem solchen Fall eine möglichst weitreichende Umschichtung vorhandener Ressourcen umfassend geprüft werden muss, ehe zusätzliche Mittel angefordert werden; weist für die Zukunft erneut vorsorglich darauf hin, dass ein nachhaltiger Haushalt gewahrt werden und bei dieser Rubrik ein angemessener finanzieller Spielraum verfügbar bleiben muss;
5. weist darauf hin, dass es in zahlreichen Bereichen nach wie vor Raum für Verbesserungen und einen effizienteren Einsatz der Haushaltsmittel gibt, und möchte erneut den Bereich der interinstitutionellen Zusammenarbeit hervorheben; stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Sprachendienste gewisse Einsparungsmöglichkeiten eröffnen könnte; hat dies daher zu einer Priorität für 2010 erhoben und fordert die Organe zu einer weiteren Verbesserung dieser Aspekte, einschließlich einer Neuverhandlung der derzeit bestehenden Regelungen für die gemeinsame Nutzung der internen Übersetzungsressourcen, auf;
6. beschließt, zu diesem Zweck eine horizontale Reserve in Höhe von 5 % für externe Übersetzungsleistungen zu schaffen, und betont, dass diese Abänderung auf alle Organe abzielt, die über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen; die geforderten Verbesserungen umfassen auch die Neuverhandlung der derzeit bestehenden Regelungen für die gemeinsame Nutzung der internen Übersetzungsressourcen mit dem Ziel, auch im Einklang mit dem einschlägigen Sonderbericht des Rechnungshofs Effizienzgewinne und Einsparungen im Bereich der Übersetzung zu erzielen; nimmt zur Kenntnis, dass diese Reserve somit freigegeben werden kann, sobald von den Organen ein konkreter Vorschlag für ein System der gemeinsamen Nutzung der internen Übersetzungsressourcen vorgelegt und dieser von der Haushaltsbehörde geprüft wurde;
7. unterstreicht seinen Wunsch, dass die für Übersetzer bestehende Möglichkeit der Telearbeit von den Organen erneut geprüft werden sollte; stellt fest, dass dies zu jährlichen Einsparungen führen könnte, insbesondere wenn Büroräume frei werden und anderweitig genutzt werden können; stellt fest, dass der Rechnungshof dieses System (wenn auch in begrenztem Umfang) anwendet und dass es gut funktioniert;
8. hat beschlossen, bis zur Obergrenze der Rubrik 5, "Verwaltungsausgaben", einen Spielraum von 222 344 665 EUR zu belassen und damit den Gesamtanstieg auf 2,1 % zu begrenzen; betont, dass darin die Mittel berücksichtigt sind, die unter Rückgängigmachung eines Teil der vom Rat an den Haushaltsplänen der Organe vorgenommenen Kürzungen in den Fällen wiedereingesetzt wurden, in denen die spezifischen Anträge der einzelnen Organe gerechtfertigt waren;
9. ist der Ansicht, dass sich das Haushaltssystem der Europäischen Union so entwickeln muss, dass Einfallsreichtum und innovative Lösungen belohnt werden; weist diesbezüglich und als Anreiz besonders darauf hin, dass Effizienzgewinne und Einsparungen, die sich auf solche Maßnahmen der Organe zurückführen lassen, für andere Prioritäten, die sie unter Umständen haben, verwendet werden könnten; unterstreicht jedoch, dass Mittel, die nur aufgrund einer schleppenden Ausführung oder infolge unvorhergesehener Ereignisse ungenutzt bleiben, den Steuerzahlern generell zurückgezahlt werden sollten;
Einzelplan I – Europäisches Parlament Allgemeiner Rahmen
10. begrüßt das positive und konstruktive Klima bei der Konzertierungssitzung vom 15. September 2009 zwischen seinem Präsidium und seinem Haushaltsausschuss; vertritt die Auffassung, dass dies die Aufstellung des Haushaltsplans des Parlaments auf der Grundlage der gegenseitigen Zusammenarbeit und beidseitigen Vertrauens sowie die strikte Anwendung solider Haushaltsgrundsätze und die Transparenz weiter stärken dürfte; hebt hervor, dass die Vorrechte der beiden Gremien uneingeschränkt gewahrt werden müssen;
11. erinnert daran, dass bei folgenden Punkten, die Teil dieser Konzertierungssitzung waren, eine Einigung erzielt wurde:
–
Reserven (vorrangige Vorhaben, Reserve für Gebäude, Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben)
–
Umstrukturierung der GD INLO und des Sicherheitsdienstes
–
Personalbedarf für 2010
–
Haus der Europäischen Geschichte
–
Politische Parteien und Stiftungen
–
Mehrsprachigkeit
–
Wissensmanagement;
12. ist der Ansicht, dass der Informationsfluss und die zeitliche Planung des Austauschs zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss entscheidend für den Erfolg und weitere Verbesserungen ihrer Zusammenarbeit sind;
13. unterstreicht, dass das Parlament wie auch alle anderen Organe im Frühjahr und Frühsommer einen möglichst vollständigen Haushaltsvoranschlag vorlegen muss; betont, dass der Rückgriff auf ein Berichtungsschreiben im Herbst wirklich auf unvorhergesehene Ereignisse und technische Aktualisierungen beschränkt werden sollte; erkennt an, dass Wahljahre eine besondere Situation darstellen, in der diese Verfahren einen höheren Grad an Flexibilität bieten müssen, um die Rechte des neu konstituierten Parlaments zu wahren;
14. betont, dass sich das Gesamtvolumen seines Haushaltsplans auf 19,87 % der im Rahmen der Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des mehrjährigen Finanzrahmens genehmigten Ausgaben beläuft und damit weiterhin unter der Grenze von 20 % liegt, die es sich selbst auferlegt hat; weist jedoch erneut darauf hin, dass in dem Prozentsatz von 19,87 % nicht die möglichen Anpassungen enthalten sind, die im Falle des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung, erforderlich werden könnten, und hält an seinem Standpunkt fest, dass ein größerer Spielraum von entscheidender Bedeutung ist; erkennt an, dass aufgrund des derzeit begrenzten Spielraums weitere Einsparungen und Umverteilungen erforderlich sein werden, um zusätzliche Anforderungen erfüllen zu können;
15. vertritt die Auffassung, dass eine Unterscheidung zwischen festen und variablen Kosten des Parlaments Beschlüsse über das Gesamtvolumen seines Haushaltsplans und angemessene Folgemaßnahmen zur Wahrung eines nachhaltigen Haushalts erleichtern würde; hat in diesem Zusammenhang beschlossen, bei drei konkreten Haushaltslinien einen Teil der Mittel in die Reserve einzustellen, während gleichzeitig ein Bericht angefordert wird, in dem die Ausgaben im Rahmen der Titel 2 und 3 nach den verschiedenen Kostenkategorien aufgeschlüsselt werden und angegeben wird, ob es sich dabei um feste oder variable Kosten handelt; vertritt die Auffassung, dass die Unterscheidung zwischen festen und variablen Kosten des Parlaments, die langfristigen Strategien im Bereich der Gebäude-, Kommunikations- und Informationspolitik sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse der verschiedenen Tätigkeiten des Parlaments in den kommenden Jahren die Erstellung eines Null-Basis-Haushalts ermöglichen werden; ist der Ansicht, dass dies es ermöglichen wird, im Rahmen des Haushaltsplans des Parlaments nur den realen Bedarf auszuweisen, und darüber hinaus seine Transparenz sowie die Genauigkeit und Effizienz des Haushaltsplans erhöhen wird;
16. weist darauf hin, dass das Jahr 2010 das erste volle Jahr der Anwendung des Abgeordnetenstatuts sein wird und dass dies erhebliche Auswirkungen auf seinen Haushaltsplan hat, aus dem diese Kosten bestritten werden müssen; weist darauf hin, dass der erforderliche Mehrbetrag gegenüber dem Jahr 2009 (das Abgeordnetenstatut wurde nur während eines Teils dieses Jahres angewandt) mit rund 40 Mio. EUR und gegenüber den vorhergehenden Jahren mit rund 113 Mio. EUR veranschlagt werden kann;
17. vertritt die Auffassung, dass bei diesen Beträgen jedoch dahingehend unterschieden werden muss, ob es sich um tatsächlich – in rechtlicher und haushaltstechnischer Hinsicht – unvermeidbare Folgen oder um Größen handelt, die sich je nach der tatsächlichen Umsetzung des Systems verändern können; fordert daher aus haushaltstechnischer Sicht auf der Grundlage genauer und objektiver Zahlen bis zum 30. Juni 2010 einen Bericht über die Anwendung des Systems der Reisekostenerstattung;
18. begrüßt die Ende 2008 erzielte Einigung über das neue Statut für die parlamentarischen Assistenten der Mitglieder und hat für 2010, das erste volle Jahr der Anwendung dieses Statuts, die erforderlichen haushaltstechnischen Vorkehrungen getroffen; begrüßt ferner die Einsetzung der nichtständigen Evaluierungsgruppe, deren Aufgabe darin besteht, praktische Probleme im Zusammenhang mit der Einführung des Abgeordneten- und des Assistentenstatuts zu untersuchen, und hofft, dass diese ihre Schlussfolgerungen so bald wie möglich mitteilt, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Präsidium den Haushaltsvoranschlag für 2011 vorlegt;
19. weist im Zusammenhang mit dem Gesamtvolumen des Haushaltsplans und den oben dargelegten Aspekten auch darauf hin, dass man sich in der Konzertierungssitzung auf eine Senkung der vorgeschlagenen Reserve für neue politische Initiativen auf 5 Mio. EUR unter Beibehaltung der allgemeinen Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben in Höhe von 10 Mio. EUR und auf eine Reserve für Gebäude in Höhe von 15 Mio. EUR geeinigt hat;
Humanressourcen
20. begrüßt die im Hinblick auf den Haushaltsplan 2010 erzielte Einigung über die personellen Ressourcen und weiß die von der Verwaltung bereitgestellten Informationen über die für notwendig erachteten Stellen und die gleichzeitig vorgeschlagenen Umstrukturierungsmaßnahmen zu schätzen;
21. beschließt, die Mittel für 54 neue Stellen im Stellenplan des Parlaments für 2010 wie nachstehend aufgeführt zu bewilligen:
–
Dauerplanstellen: 8 AD9, 17 AD5 und 28 AST1,
–
Planstellen auf Zeit: 2 AD10, 1 AD9 und 1 AD5,
–
Streichung von 3 im Stellenplan 2009 bewilligten AST1-Planstellen auf Zeit;
beschließt ferner, die nachfolgenden Höherstufungen zu bewilligen: 5 AD5 in 5 AD7 im Zusammenhang mit der Einstellung von Dolmetschern, 30 AD7 in 30 AD9 im Zusammenhang mit internen Auswahlverfahren und – ebenfalls im Zusammenhang mit internen Auswahlverfahren – 30 AST3 in 30 AST5; beschließt außerdem, die Mittel für die Umwandlung von 5 AST6-Stellen in 2 AD11-Stellen und 3 AD12-Stellen im Zusammenhang mit Auswahlverfahren für Quereinsteiger zu bewilligen;
22. weist dessen ungeachtet mit Nachdruck darauf hin, dass weitere Anstrengungen zur Umschichtung bereits bestehender Mittel und Stellen ein integraler Bestandteil seines Haushaltsverfahrens sein sollten; hält es in diesem Zusammenhang für richtig, seine Arbeitsorganisation und Dienststellenstruktur den politischen Prioritäten anzupassen, um möglichst optimale Ergebnisse zu erzielen und aus haushaltspolitischer Sicht die finanziellen Auswirkungen zu verringern; erinnert in diesem Zusammenhang an seine Forderung des vergangenen Jahres, die Aufteilung des Personals zwischen legislativen Kerntätigkeiten, direkten Dienstleistungen für die Mitglieder und administrativen Unterstützungsaufgaben optimal auszubalancieren und die zugrunde liegenden Annahmen und Prioritäten verständlicher zu machen;
23. nimmt insbesondere Kenntnis von der bei der Konzertierung erzielten Einigung, seine für die Gebäude und die Gebäudepolitik zuständige Dienststelle zu stärken, was deren Planung und Kontrolle verbessern und nach vernünftigem Ermessen in Verbindung mit einer kohärenten und verantwortungsbewussten Immobilienpolitik auf längere Sicht zu Einsparungen führen wird; ist daher damit einverstanden, dass hierfür über einen Zeitraum von drei Jahren 49 neue Stellen geschaffen werden; nimmt ferner zur Kenntnis, dass man sich darauf geeinigt hat, Mittel für fünf Stellen bereitzustellen, die für die Umstrukturierung des Sicherheitsdienstes beantragt wurden;
24. begrüßt ferner die bei der Konzertierung erzielte Einigung über die Durchführung einer Organisationsprüfung der GD INLO und des Sicherheitsdienstes, um zu beurteilen, ob die Ressourcen optimal genutzt werden;
Gesetzgeberische Arbeit und Mehrsprachigkeit
25. weist darauf hin, dass die Mehrsprachigkeit ein entscheidender Aspekt des Haushaltsplans 2010 ist, und zwar sowohl unter dem Aspekt der Sicherung und Stärkung des Rechts aller Mitglieder auf Gleichbehandlung bezüglich der Sprachendienste als auch unter dem Blickwinkel der Bestrebungen, die Kosten durch eine verbesserte interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen allen Organen niedrig zu halten; begrüßt die gezielte Bereitstellung zusätzlicher Mitteln für diesen Bereich im Haushaltsvorschlag und billigt sie;
26. ist der Ansicht, dass die Wahrnehmung der erweiterten gesetzgeberischen Aufgaben des Parlaments einen fortlaufenden Prozess darstellt und eine umfassende Unterstützung der Mitglieder erfordert, damit diese ihre gesetzgeberische Tätigkeit ausführen können; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss des Präsidiums vom 6. Mai 2009, mit dem das Ziel verfolgt wird, die direkte Unterstützung der Mitglieder bei ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit, insbesondere in der Phase der Ausarbeitung der Texte, zu verbessern; ist der Ansicht, dass das Augenmerk nunmehr auch auf die sich daran anschließenden Phasen der Gesetzgebungsverfahren gerichtet werden muss, und hält es für entscheidend, dass die Mitglieder im Einklang mit den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit und den Zielen der Unionspolitik im Bereich "Bessere Rechtsetzung" Zugang zu korrekten Texten in allen Amtssprachen haben, um die Transparenz und die demokratische Legitimation der Standpunkte des Parlaments bei den Gesetzgebungsverfahren zu verbessern;
27. weist darauf hin, dass das Parlament regelmäßig über Rechtsakte abstimmt, die das Ergebnis eines in einem frühen Stadium erzielten politischen Kompromisses sind, während der Rat diese Rechtsakte erst annimmt, wenn sie endgültig fertig gestellt sind; hält es für unerlässlich, dass das Parlament seine Prüfungen und Abstimmungen auf der Grundlage endgültiger und korrekter, in allen Sprachen vorliegender Texte vornimmt; fordert, dass auf interner und interinstitutioneller Ebene Maßnahmen eingeleitet werden, um zu gewährleisten, dass das Parlament dem Rat diesbezüglich gleichgestellt ist;
28. begrüßt die bei der Konzertierung erzielte Einigung, bei den entsprechenden Haushaltslinien aller Organe, die über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen, wie bereits dargelegt eine horizontale Reserve in Höhe von 5 % vorzusehen;
29. ist bereit, das System und die Zugänglichkeit der Übersetzungen der Plenardebatten, des sogenannten Ausführlichen Sitzungsberichts, zu überdenken und zu prüfen, wie hier durch den Einsatz moderner Technologien Verbesserungen und gleichzeitig größere Einsparungen im Haushaltsplan erzielt werden könnten; vertritt die Auffassung, dass beispielsweise ein System der Übersetzung auf Anfrage denkbar wäre, womit sich auch die Verfügbarkeit der angeforderten Texte deutlich beschleunigen ließe;
Gebäudepolitik
30. wiederholt seine frühere Forderung, dass das Präsidium eine kohärente und verantwortungsvolle langfristige Strategie für die Immobilien- und Gebäudepolitik vorlegt, die auch dem besonderen Problem zunehmender Instandhaltungskosten, eines wachsenden Renovierungsbedarfs und steigender Sicherheitskosten Rechnung trägt und die Nachhaltigkeit des Haushaltsplans des Parlaments gewährleistet, und erwartet, dass diese bis Ende 2009 vorgelegt wird; nimmt Kenntnis von der Reaktion auf die Haushaltsentschließung des vergangenen Jahres, hält diese jedoch nicht für ausreichend; unterstreicht ferner, dass etwaige künftige Erstattungen der belgischen Behörden in Übereinstimmung mit der Vereinbarung über die derzeitigen Gebäude des Parlaments in Brüssel berücksichtigt werden müssen;
31. bekräftigt die Bedeutung, die es den Sicherheitsaspekten beimisst, welche in engem Zusammenhang mit seiner Gebäudepolitik stehen, und vertritt die Auffassung, dass ein wirksamer und ausgewogener Ansatz in diesem Bereich erforderlich ist; unterstreicht vor allem die besonderen Wesensmerkmale eines Parlaments und das Erfordernis, neben der Sicherheit Offenheit und Zugänglichkeit zu gewährleisten; äußert sich zugleich besorgt über die ständig steigenden Kosten in diesem Bereich und ist der Ansicht, dass ein differenzierter Ansatz unter Berücksichtigung der besonderen Situation jedes einzelnen Arbeitsortes erforderlich ist;
32. stellt fest, dass der Grund, weshalb das Präsidium den Erwerb eines neuen Gebäudes in der Nähe seiner derzeitigen Einrichtungen in Brüssel in Erwägung zieht, während es ein anderes Gebäude nicht mehr für die parlamentarische Arbeit zu benötigen glaubt, noch genau erklärt werden muss;
Kommunikations- und Informationspolitik
33. begrüßt die Einigung über die Finanzierung der politischen Parteien und Stiftungen auf europäischer Ebene, die die Kommunikation mit den Bürgern und deren Teilnahme am politischen Leben der Europäischen Union weiter verbessern dürfte; fordert eine weitere Diskussion über langfristige Haushaltsgrundsätze in diesem Bereich;
34. begrüßt den endgültigen Beschluss des Präsidiums über das Verwaltungsmodell für das neue Besucherzentrum und beschließt, die beantragten 13 Stellen zu bewilligen, damit das Besucherzentrum schließlich so bald wie möglich, spätestens aber in der ersten Hälfte des Jahres 2010 eröffnet werden kann;
35. nimmt Kenntnis von der zwischen seinem Präsidium und seinem Haushaltsausschuss erzielten Einigung über das Haus der Europäischen Geschichte; beschließt, die beantragten 1,5 Mio. EUR bereitzustellen, die unter einer geeigneten, bereits im Haushaltsplan 2009 enthaltenen Haushaltslinie ausgewiesen werden sollen, damit der Architektenwettbewerb vorangehen kann und rechtzeitig im kommenden Jahr konzeptionelle Vorschläge vorgelegt werden; weist erneut auf seine Auffassung hin, dass Angaben zu den Gesamtkosten des Projekts erforderlich sind; begrüßt die Einigung auf das Ziel, zusätzliche Mittel aus externen Quellen zu beschaffen und Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit bei dem Projekt zu sondieren;
36. unterstreicht die Bedeutung, die es einer effizienten Organisation der zahlreichen Informationsquellen und -dienste beimisst, die den Mitgliedern und dem Personal des Parlaments zur Verfügung stehen; verweist in diesem Zusammenhang auf die kürzlich angenommene IKT-Strategie im Rahmen seiner für IT-Fragen zuständigen Generaldirektion und den Beschluss, im Rahmen seiner Generaldirektion Präsidentschaft eine Direktion Bibliothek und Dokumentenverwaltung einzurichten; unterstreicht ferner die Notwendigkeit der Entwicklung eines umfassenden "Wissensmanagementsystems", um die Verbreitung aller Informationen sowohl auf der politischen Ebene als auch auf der Verwaltungsebene zu erleichtern; fordert sein Präsidium auf, besonderes Augenmerk auf die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Dienststellen zu legen, um ein kohärentes und kosteneffizientes Gesamtkonzept zu gewährleisten, und begrüßt schließlich die bei der Konzertierung erzielte Einigung, wonach für eine Sitzung seines Haushaltsausschusses eine Präsentation vorgelegt werden soll, in der auf diese Aspekte eingegangen wird;
37. vertritt ferner die Auffassung, dass die Einbeziehung von Dokumentenverwaltungsdienststellen in die genannte neue Direktion den Zugang zur Information verbessern und zu einem besseren Verständnis der parlamentarischen Tätigkeiten beitragen dürfte; unterstreicht mit Nachdruck, dass auf diese Weise den Mitgliedern die Arbeit erleichtert und die Transparenz gegenüber den Bürgern verbessert werden sollte; beschließt, die Haushaltselemente, wie sie im Haushaltsvorentwurf enthalten sind, zu billigen; wünscht gleichzeitig, über die Organisation der Direktion, ihre Vorausschätzungen in Bezug auf Kosten und Personalbedarf und über Produkte und Dienstleistungen auf dem Laufenden gehalten zu werden, einschließlich der Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Dokumenten;
38. nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Petitionsausschusses und vergleichbaren Standpunkten, die geäußert wurden; vertritt die Auffassung, dass den geäußerten Bedenken im Rahmen der Abänderungsentwürfe und Änderungsvorschläge zum Entwurf des Haushaltsplans und bei der Abstimmung im Großen und Ganzen soweit wie möglich Rechnung getragen wurde;
Einzelplan IV – Gerichtshof
39. vertritt die Auffassung, dass die steigende Arbeitsbelastung des Hofes im Zusammenhang mit Konsultationen und den neuen Dringlichkeitsverfahren eine deutliche Erhöhung seines Verwaltungshaushalts und Stellenplans in den letzten zwei Jahren sowie eine sehr beträchtliche Personalaufstockung im Jahr 2009 gerechtfertigt haben; hält es daher für natürlich, dass für 2010 keine zusätzlichen Stellen beantragt wurden; ist nicht davon überzeugt, dass die Kürzungen des Rates bei den veranschlagten Bezügen und seine Pauschalabschläge angesichts der gegenwärtigen Einstellungsquote und des derzeitigen Personalbestands korrekt sind;
40. beschließt daher angesichts der vorgebrachten Argumente und nach Prüfung der Stellungnahmen seiner Ausschüsse, die Mittel des HVE bei einigen Haushaltslinien wiedereinzusetzen;
41. stellt fest, dass die Auswirkungen der neuen Gebäude des Hofes weiterhin zu spüren sind und dass sich dies in problematischer Weise in der Gesamtzunahme seines Haushaltsvolumens niederschlägt; kann unter diesem Blickwinkel und angesichts dieser verlorenen Kosten einer Gesamtzunahme um 4,5 % entsprechend der Vorlage zustimmen, wobei gleichzeitig anzumerken ist, dass die Steigerungsrate des normalen Verwaltungshaushalts des Hofes mit rund +2,5 % deutlich niedriger ausfällt;
Einzelplan V – Rechnungshof
42. stimmt nach der Bewilligung von 20 Stellen für Rechnungsprüfer im Jahr 2009 der Schaffung weiterer 12 Stellen für Rechnungsprüfer zu, womit auf die steigende Nachfrage, insbesondere seitens der Entlastungsbehörde, reagiert wird; hebt hervor, dass die Personalbestände und Anträge zur Ausführung von Arbeiten im weiteren Kontext des Haushalts und der europäischen Wirtschaft gesehen werden müssen; geht daher davon aus, dass der Hof infolge der Schaffung von 32 Stellen für Rechnungsprüfer innerhalb von zwei Jahren in den nächsten Jahren gut dastehen wird, und fordert den Hof für den Fall, dass dies nicht so sein sollte, auf, bei den Anträgen je nach Dringlichkeit und relativer Bedeutung Prioritäten zu setzen;
43. nimmt Kenntnis von der geplanten Entwicklung der Kosten des K3-Erweiterungsgebäudes und weist erneut darauf hin, dass im Vergleich zu einer Mietkaufoption mit der Entscheidung, das Vorhaben direkt aus dem Haushalt zu finanzieren, die Kosten für den Steuerzahler so gering wie möglich gehalten werden können; berücksichtigt, dass die Entscheidung, einen Betrag von 55 Mio. EUR auf 2009 vorzuziehen, zu einem deutlichen Rückgang der Mittelansätze bei dieser Haushaltslinie für 2010 geführt hat;
44. vertritt nach einer entsprechenden Bemerkung, die im Zusammenhang mit der externen Rechnungsprüfung, der der Hof selbst unterzogen wurde, vorgebracht wurde, die Auffassung, dass alle Ausgaben für dieses Vorhaben aus den Mitteln finanziert werden müssen, die unter der speziellen Haushaltslinie für Gebäude bereitgestellt wurden, und aus Gründen der Transparenz nicht unter anderen Rubriken/Haushaltslinien ausgewiesen werden dürfen;
45. beschließt, eine begrenzte Zahl von Ausgabenposten, die mit der vom Rechnungshof vorgenommenen Veröffentlichung von Berichten, seinen Veröffentlichungen im Amtsblatt und seinen Dienstreisen zusammenhängen, aufzustocken, damit dem Rechnungsprüfer gegebenenfalls ein Sachverständiger an die Seite gestellt werden kann, um zu tieferen Erkenntnissen zu gelangen und die Qualität der Feststellungen zu verbessern;
Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
46. beschließt, eine Kompromissposition zwischen den ursprünglichen Anträgen des Ausschusses und dem Haushaltsentwurf des Rates einzunehmen; beschließt zu diesem Zweck die Schaffung von sechs zusätzlichen Stellen (4 AD5, 1 AST3 und 1 AST1) und eine Anpassung des generellen Pauschalabschlags bei den Dienstbezügen und Vergütungen auf 5 %.
47. fordert den Ausschuss auf, einen ersten zusammenfassenden Bericht über die Funktionsweise des verbesserten Planungssystems für die Sitzungs- und Reisekosten vorzulegen, das im vergangenen Haushaltsjahr eingeführt wurde;
48. fordert im Hinblick auf künftige Haushaltspläne außerdem eine kurze Erläuterung der Art und Weise, wie die Reisekostenerstattungen und Zulagen berechnet werden und welche Optionen den Mitgliedern und dem Personal in dieser Hinsicht gegebenenfalls zur Verfügung stehen;
Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen
49. ist mit der vom Rat vorgenommenen Streichung der gesamten zehn für den Ausschuss beantragten zusätzlichen Stellen nicht einverstanden und beschließt, vier dieser Stellen als vorrangige Stellen, die mit der politischen Arbeit des Ausschusses – insbesondere der regionalen Versammlung – zusammenhängen, wiedereinzusetzen; erinnert jedoch daran, dass bereits für 2009 eine Erhöhung des Personalbestands des Ausschusses genehmigt wurde, und kann daher angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Situation nicht mehr bewilligen;
50. beschließt, nachdem es die Argumente des Ausschusses zur Zahl der einzustellenden Personen und zum Anteil der freien Stellen gehört hat, einen generellen Pauschalabschlag von 5 % vorzunehmen; weist darauf hin, dass damit sichergestellt sein dürfte, dass der Ausschuss über genügend Mittel verfügt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, während nach wie vor eine geringe Einsparung gegenüber dem HVE erzielt wird;
51. vertritt in Bezug auf verschiedene operative Haushaltslinien, einschließlich der Mittel für die IT-Entwicklung, Kinderbetreuungseinrichtungen für das Personal und Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, eine Kompromissposition zwischen den Anträgen des Ausschusses und den Kürzungen des Rates;
Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter
52. setzt, nachdem es die Kürzungen des Rates zur Kenntnis genommen und die Argumente des Bürgerbeauftragten gehört hat, die Mittel des HVE teilweise wieder ein; besteht darauf, dass im Großen und Ganzen betrachtet dennoch in begrenztem Rahmen an Einsparungen gegenüber dem HVE festgehalten wird;
53. vertritt auch in Bezug auf die für Gehälter und Zulagen benötigten Mittel eine Kompromissposition zwischen Bürgerbeauftragtem und Rat;
54. stimmt mit dem Bürgerbeauftragten darin überein, dass Überlegungen darüber angestellt werden sollten, inwieweit Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahl in dieses Amt sinnvoll sind, und vertritt die Ansicht, dass das derzeitige System der Verteilung dieser Kosten über mehrere Jahre und verschiedene Haushaltsposten nicht transparent ist;
55. ist darüber erstaunt, dass diese Einrichtung praktisch über keinerlei Haushaltsmittel für Fortbildungsmaßnahmen verfügt, und kann daher einer gewissen Mittelerhöhung in diesem Bereich zustimmen;
Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter
56. erkennt an, dass der Datenschutzbeauftragte in zunehmendem Maße um Stellungnahme zu (datenschutzrechtlich relevanten) Rechtsakten ersucht wird; hat diese Frage umfassend erörtert und Kenntnis von der Erklärung genommen, dass der Datenschutzbeauftragte verpflichtet ist, diesen Ersuchen um Stellungnahme nachzukommen; beschließt daher, gewisse Berichtigungen an den vom Rat im Hauhaltsentwurf unterbreiteten Vorschlägen vorzunehmen;
57. billigt die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen (1 AD5 und 1 AST2), womit es eine mittlere Position zwischen den ursprünglichen Anträgen und dem Standpunkt des Rates einnimmt; trifft diese Entscheidung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gleichzeitig auch die Mittel für die nationalen Sachverständigen aufgestockt werden;
58. stimmt nach Anhörung der Argumente des Datenschutzbeauftragten auch bei einer begrenzten Zahl weiterer Haushaltslinien gewissen Mittelerhöhungen gegenüber dem Vorschlag des Rates zu;
o o o
59. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den entsprechenden Abänderungen der Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen zu übermitteln.