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Verfahren : 2009/2718(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0118/2009

Aussprachen :

PV 20/10/2009 - 13
CRE 20/10/2009 - 13

Abstimmungen :

PV 22/10/2009 - 8.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2009)0056

Angenommene Texte
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Donnerstag, 22. Oktober 2009 - Straßburg
Aufbau der Demokratie im Bereich Außenbeziehungen
P7_TA(2009)0056RC-B7-0118/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere deren Artikel 21, und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–   unter Hinweis auf die Artikel 3, 6, 11 und 19 des EU-Vertrags und die Artikel 177, 300 und 310 des EG-Vertrags,

–   unter Hinweis auf alle Abkommen zwischen der EU und Drittländern und die in diesen Abkommen enthaltenen Menschenrechts- und Demokratieklauseln,

–   unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2007 in Straßburg proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union(1),

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung mit dem Titel "Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen" vom 8. September 2000 (A/RES/55/2),

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung mit dem Titel "Förderung und Konsolidierung der Demokratie" vom 4. Dezember 2000 (A/RES/55/96),

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung mit dem Titel "Ergebnisse des Weltgipfels 2005" vom 15. September 2005 (A/RES/60/1),

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung mit dem Titel "Stärkung der Rolle regionaler, subregionaler und sonstiger Organisationen und Abmachungen bei der Förderung und Festigung der Demokratie" vom 20. Dezember 2004 (A/RES/59/201),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. April 2000 über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU (KOM(2000)0191),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2001 zur Mitteilung der Kommission über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU(2),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Mai 2001 über die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern (KOM(2001)0252),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2002 zur Mitteilung der Kommission zur Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern(3),

–   unter Hinweis auf die Europäische Sicherheitsstrategie vom 12. Dezember 2003,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu Governance in Entwicklungsländern vom 20. Oktober 2003 (KOM(2003)0615),

–   unter Hinweis auf seinen Entschließung vom 31. März 2004 über Governance in der Entwicklungspolitik der Europäischen Union(4),

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union mit dem Titel 'Der Europäische Konsens'(5),

–   in Kenntnis der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (2005) und den Aktionsplan von Accra (2008) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik - Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union" vom 30. August 2006 (KOM(2006)0421),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (EIDHR)(6),

–   unter Hinweis auf den Beschluss seines Präsidiums vom 18. Juni 2007 zur Einrichtung des Büros zur Förderung der Parlamentarischen Demokratie,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2008 zu den Wahlbeobachtungsmissionen der EU – Ziele, Vorgehensweisen und künftige Herausforderungen(7),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Mai 2009 zur Unterstützung der demokratischen Staatsführung – Für einen verbesserten EU-Rahmen,

–   in Kenntnis der mündlichen Anfrage vom 30. September 2009 an die Kommission zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen (O-0093/2009 – B7-0213/2009),

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass Demokratie und Menschenrechte zu den Grundwerten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zählen und von Beginn an zentrale Bestandteile der europäischen Integration waren,

B.   in der Erwägung, dass die grundlegenden Verträge der Europäischen Union einen konsequenten Einsatz für Demokratie und Menschenrechte unterstreichen und die politischen Kriterien von Kopenhagen betreffend "stabile Institutionen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten garantieren", ein Schlüsselelement des Erweiterungsprozesses bilden,

C.   in der Erwägung, dass die Vorstellungen der EU von Aufbau und Unterstützung der Demokratie noch nicht in einem einzigen Dokument dargelegt wurden,

D.   in der Erwägung, dass die erfolgreiche Integration politischer, sozialer und wirtschaftlicher Rechte in den umfassenden Demokratiebegriff der EU entscheidend zur Verwirklichung von Stabilität und Wohlstand in einem in der Weltgeschichte bisher unbekannten Ausmaß beigetragen hat,

E.   in der Erwägung, dass eines der Hauptziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 11 des EU-Vertrages "die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten" ist,

F.   in der Erwägung, dass die Union sich gemäß Artikel 21 des EU-Vertrags in der Fassung des Vertrags von Lissabon "bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten [lässt], die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren", und dass sie "auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen achtet",

G.   in der Erwägung, dass die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte eine Grundvoraussetzung für die Existenz einer demokratischen Gesellschaft ist, wie in der Resolution A/RES/59/201 der UN-Generalversammlung bekräftigt wird, und dass demokratische Systeme in ihrer Form und Ausgestaltung zwar sehr unterschiedlich sein können, wie dies etwa innerhalb der Europäischen Union der Fall ist, Demokratie jedoch ein universeller Wert ist und ihre wesentlichen Grundsätze und Elemente in zahlreichen internationalen Erklärungen und Übereinkommen verankert sind; in der Erwägung, dass diese Elemente in den beiden obengenannten Resolutionen der UN-Generalversammlung aus den Jahren 2000 und 2005 (A/RES/55/96 und A/RES/59/201) definiert wurden und Folgendes umfassen:

   die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, u. a. der Vereinigungsfreiheit, des Rechts, sich friedlich zu versammeln, des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit,
   das Recht, sich unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, zu wählen und gewählt zu werden bei freien Wahlen, die in angemessenen Zeitabständen und nach dem Grundsatz der allgemeinen, gleichen und geheimen Wahl durchgeführt werden, wodurch gewährleistet wird, dass der Wille des Volkes frei zum Ausdruck kommt,
   ein pluralistisches System mit politischen Parteien und Organisationen,
   die Achtung der Rechtsstaatlichkeit,
   die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz,
   - Transparenz und Rechenschaftspflicht in den öffentlichen Verwaltungsstellen,
   freie, unabhängige und pluralistische Medien,

H.   in der Erwägung, dass – wie in der VN-Millenniums-Erklärung von 2000 festgestellt wurde – demokratische und partizipatorische Staatsführung auf der Grundlage des Willens des Volkes am besten dazu geeignet ist, das Recht von Männern und Frauen zu gewährleisten, in Würde und frei von Hunger und der Furcht vor Gewalt, Unterdrückung oder Ungerechtigkeit ihr Leben zu leben und ihre Kinder zu erziehen,

I.   in der Erwägung, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am politischen Leben und an Entscheidungsprozessen eine Grundvoraussetzung für echte Demokratie ist,

J.   in der Erwägung, dass Demokratie, Entwicklung und Achtung aller Menschenrechte, einschließlich wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, eng miteinander verbunden sind und sich gegenseitig verstärken,

K.   in der Erwägung, dass Demokratie auch eindeutig mit Sicherheit zusammenhängt, wie in der Europäischen Sicherheitsstrategie anerkannt, der zufolge "die geeignetsten Mittel zur Stärkung der Weltordnung […] die Verbreitung einer verantwortungsvollen Staatsführung, die Unterstützung von sozialen und politischen Reformen, die Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch, die Einführung von Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte [sind]",

L.   in der Erwägung, die Europäische Union über eine breite Palette an Instrumenten und Einrichtungen verfügt, angefangen vom politischen Dialog und diplomatischen Initiativen bis hin zu speziellen Instrumenten für finanzielle und technische Zusammenarbeit, um auf diesem Wege die Demokratie weltweit zu fördern,

M.   in der Erwägung, dass die externen Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union, wie das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument und das Instrument für Stabilität, beträchtliche Möglichkeiten bieten, um demokratisches Regieren zu fördern und Unterstützung beim Aufbau institutioneller Kapazitäten zu leisten,

N.   in der Erwägung, dass das europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ein wesentliches Instrument zur finanziellen Unterstützung in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie darstellt, da es weltweit einsetzbar ist, ohne Einwilligung des betreffenden Landes tätig werden kann und Organisationen der Zivilgesellschaft unmittelbar unterstützen kann; in der Erwägung, dass die vom EIDHR finanzierten Wahlbeobachtungsmissionen der EU ein wesentlicher Bestandteil des Beitrags der EU zum Aufbau demokratischer Institutionen sind, wozu insbesondere auch die weitere Behandlung der Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen zählt,

O.   in der Erwägung, dass die Bürgergesellschaft eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der Europäischen Union um den Aufbau von Demokratie in den Außenbeziehungen spielen kann, was sich mit dem Beitrag freiwilliger Helfer an Programmen für den Aufbau von Frieden und Demokratie gezeigt hat,

P.   in der Erwägung, dass ein besserer Überblick über die derzeitige Demokratieunterstützung der EU erzielt werden muss, um so zu verdeutlichen, wie das große Spektrum von Instrumenten und Einrichtungen der EU zur Demokratieförderung weltweit in den Partnerländern greift und wie diese verschiedenen Instrumente und Akteure arbeiten, einander ergänzen und miteinander verbunden sind,

Q.   in der Erwägung, dass in seiner oben genannten Entschließung vom 31. März 2004 über die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Governance in Entwicklungsländern" betont wird, "wie wichtig die Weiterverfolgung von Wahl- und Parlamentsreformen über die Errichtung von Vielparteien-Wahlsystemen hinaus ist, damit eine umfassendere und wirksamere politische Tätigkeit innerhalb der Bevölkerung gewährleistet wird",

1.   teilt die Auffassung, dass die Notwendigkeit eines kohärenteren und stärker vereinheitlichten Rahmenwerks besteht, um die EU-Unterstützung für Demokratieaufbau und vor allem die Förderung von demokratischen Werten und die Wahrung der Menschenrechte in der gesamten Welt noch effizienter zu machen;

2.   begrüßt die Bemühungen der früheren EU-Ratsvorsitze und des derzeitigen EU-Ratsvorsitzes um eine säulenübergreifende Initiative für den Aufbau der Demokratie bei den außenpolitischen Maßnahmen der EU mit dem Ziel einer besseren Feinabstimmung der Politik sowie einer Intensivierung der Tätigkeiten und der Koordinierung der Bemühungen und betont die Notwendigkeit eines dauerhaften Engagements in diesem Bereich als Teil der Schlussfolgerungen des Rates, die im November 2009 angenommen werden sollen; betont, dass der Rat in Zusammenhang mit dieser Thematik Grundprinzipien wie Transparenz, Zugang zu Dokumenten, Konsultation und Rechenschaftspflicht gebührend beachten muss;

3.   empfiehlt, konkrete und praktische Empfehlungen für eine Verbesserung der Koordinierung der Demokratieförderung zwischen den Instrumenten der EU in den Bereichen Außenpolitik, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in die Schlussfolgerungen des Rates aufzunehmen, bekräftigt seine Ansicht, dass die Annahme einer Länderstrategie für Menschenrechte und Demokratie, die als Referenzdokument betrachtet werden könnte, in dem die länderspezifischen Prioritäten in diesem Bereich festgelegt würden, die in allen einschlägigen außenpolitischen Maßnahmen der EU und Instrumenten, die in den Beziehungen zu dem betreffenden Drittstaat zur Anwendung kommen, berücksichtigt werden müssten, die Kohärenz, Koordinierung und Wirksamkeit der Außenpolitik der EU erheblich verstärken könnte;

4.   bekräftigt erneut, dass Demokratisierung und verantwortungsvolle Staatsführung kein Selbstzweck sind, sondern auch Grundvoraussetzung sind für Reduzierung der Armut, nachhaltige Entwicklung, Frieden und Stabilität; stellt fest, dass Demokratie, wie der Integrationsprozess der EU selbst beweist, nicht nur der Förderung politischer und bürgerlicher, sondern auch wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Rechte einschließlich der Solidarität, dient;

5.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Gestaltung des neuen Auswärtigen Diensts ein wirksames Mainstreaming von Menschenrechten und Demokratieförderung in allen Politikbereichen zu gewährleisten und aus den derzeitigen Prozessen und Erfahrungen Lehren zu ziehen, um die Förderung demokratischer Werte in der Praxis verbessern zu können;

6.   ist der Auffassung, dass die Einführung von Demokratie und demokratischen Verfahren in Drittländern die besten Aussichten für die Entwicklung effizienter Politiken in Bezug auf globale Themen bietet, die auch für die Bürgerinnen und Bürger der EU von Bedeutung sind; weist darauf hin, dass demokratische Systeme beispielsweise besser gegen das internationale Verbrechen, illegale Zuwanderung und illegalen Handel vorgehen, Umweltschutz leisten, ein offenes globales Handelssystem aufrechterhalten und eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung sicherstellen können;

7.   empfiehlt der EU, die Demokratiedefinition der UN-Generalversammlung von 2005 offiziell als Ausgangspunkt für ihre eigene Demokratisierungsarbeit festzuschreiben, um konzertierte weltweite Aktionen zur Förderung der Demokratie zu stärken;

8.   betont, dass Demokratie nicht exportiert oder von außen aufgezwungen werden kann, und dass eine erfolgreiche Strategie zur Förderung der Demokratie auf einem Dialog basieren und umfassende Anstrengungen enthalten muss, die Zivilgesellschaft zu stärken und das Bewusstsein für Demokratie in den Entwicklungsländern zu schärfen; bekräftigt das Festhalten der EU am Grundsatz der Eigenverantwortung der Partnerländer in Bezug auf die Entwicklungsstrategien und Programme; stellt jedoch fest, dass diese Prozesse durch die verschiedenen Instrumente der EU unterstützt werden können, sofern diese an die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes angepasst werden;

9.   betont, dass die EU Strategien zur Unterstützung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Strukturen entwickeln muss; spricht sich für die Unterstützung von politischen Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und akademischen Einrichtungen aus, da diese in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen;

10.   schlägt vor, dass der Rat und die Kommission eine umfassende und eingehende Analyse aller Formen der Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten durch die EU in einer Auswahl von Partnerländern durchführen, um praktische Empfehlungen ausarbeiten zu können;

11.   empfiehlt, dass der Rat und die Kommission die Pariser OECD-Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und den Aktionsplan von Accrabei ihren Initiativen zur Förderung von Demokratie umsetzen und schlägt insbesondere vor, EU-weit gemeinsame Bewertungen, eine gemeinsame Programmplanung und eine Lastenverteilung einzuführen, um die Wirkung und Sichtbarkeit der Bemühungen der EU zur Demokratieförderung zu erhöhen;

12.   unterstreicht die Bedeutung der bereits in Abkommen der EU enthaltenen Menschenrechtsklauseln; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass derlei Klauseln zunächst in bestehenden Abkommen konsequent angewandt werden sollten, bevor man neue Vereinbarungen mit zusätzlichen Bedingungen ausarbeitet;

13.   schlägt der Kommission vor, in alle Länderstrategiepapiere systematisch einen Abschnitt über die Lage der Demokratie und der Menschenrechte einzufügen und darin die Empfehlungen entsprechender EU-Wahlbeobachtungsmissionen einzuarbeiten und, wo immer dies angemessen erscheint, der Demokratieförderung in den Programmen mit den Partnerländern einen festen Platz einzuräumen;

14.   unterstreicht die Notwendigkeit, die im Rahmen der verschiedenen externen Finanzierungsinstrumente durchgeführten Maßnahmen besser zu koordinieren und die Komplementarität zwischen geografischen und thematischen Instrumenten voll auszuschöpfen;

15.  fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, breit angelegte umfassende Konsultationen mit allen Akteuren in der EU und den Drittländern, einschließlich der Institutionen und der regionalen und lokalen Akteure, der Menschenrechtler und unabhängiger Gruppierungen der Zivilgesellschaft, durchzuführen, bevor sie neue Initiativen zur Förderung des Demokratieaufbaus startet;

16.   ermutigt die Kommission, demokratische Institutionen aller Ebenen, insbesondere Parlamente sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften, bei der Vorbereitung und Umsetzung länderspezifischer Instrumente wie z. B. Abkommen zwischen der EU und betroffenen Partnerländern oder Länderstrategiepapiere systematischer mit einzubeziehen;

17.   fordert die Kommission auf, die Schaffung eines freiwilligen europäischen Friedenskorps zu erwägen und dabei die positiven Erfahrungen mit zu berücksichtigen, die mit dem Europäischen Freiwilligen Dienst (EVS) gemacht wurden;

18.  betont, dass es notwendig ist, die EU-Demokratieförderung umfassend zu gestalten, d. h. alle in der oben genannten Resolution der UN-Generalversammlungzum Ergebnis des Weltgipfels von 2005 enthaltenen Fragen anzugehen und bei der Umsetzung einen langfristigen Ansatz zu wählen; betrachtet das EIDHR als ein wichtiges Instrument zur finanziellen Unterstützung in dieser Hinsicht und fordert, dass die Unterstützung beibehalten und verstärkt wird;

19.  befürwortet den positiven Beitrag der EU-Wahlbeobachtungsmissionen (EOM) zur Stärkung des Demokratieprozesses zur besseren Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, zur Förderung von gutem Regieren und Rechtsstaatlichkeit und insbesondere bei der Unterstützung von Wahlen in der ganzen Welt, betont aber außerdem die Notwendigkeit, eine kohärente Politik unter besonderer Beachtung einer Konvergenz zwischen technischer und politischer Begleitung sowie des Beitrags der Zivilgesellschaft im Anschluss an die Wahlen zu verfolgen, bei der Entwicklungshilfe mit den demokratischen Grundprinzipien und den Werten des demokratischen Regierens in Einklang steht;

20.   fordert die Kommission auf, weiter auf einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit den VN im Zusammenhang mit den Wahlbeobachtungsmissionen aufzubauen und die Entwicklung gemeinsamer Strategien und Projekte mit den Vereinten Nationen und anderen regionalen Organisationen, wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Afrikanischen Union, im Zusammenhang mit der Förderung von Demokratie und Menschenrechten weiter auszubauen;

21.   betont, dass die EU bei ihren Bemühungen um Demokratieförderung systematischer ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der gewählten Vertreter und politischen Parteien, die Unabhängigkeit der Justiz und der Medien sowie die Stärkung der Beteiligung der Frauen am politischen und öffentlichen Leben legen sollte; betont auch die Bedeutung der Unterstützung von politischen Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und akademischen Einrichtungen;

22.   empfiehlt die Einführung einer spezifischen Strategie zur Unterstützung neu demokratisch gewählter Parlamente im Hinblick auf eine dauerhafte Verankerung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und guter Staatsführung; empfiehlt eine weitere Entwicklung des Instruments der Begegnung von gleich zu gleich zwischen Parlamentsmitgliedern verschiedener Staatsangehörigkeit im Sinne einer wirksamen und effizienten Vertretung der Interessen der Wählerschaft, eine wirksame und effiziente Überwachung der Exekutive und Mittel und Wege, um einen Informationsfluss zwischen allen Teilen der Regierungssysteme in Gang zu halten;

23.   bekräftigt seine Entschlossenheit, durch Verstärkung seiner Beteiligung an der Wahlbeobachtung, der Weiterverfolgung der EU-Wahlbeobachtungsmissionen und dem Parlamentarischen Kapazitätsaufbau zur Stärkung demokratischer Prozesse beizutragen; fordert in diesem Sinne sein Büro zur Förderung der parlamentarischen Demokratie (OPPD) auf, den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen einen umfassenden Aktionsplan vorzulegen, der unbedingt ein klares Verfahren für die Zusammenarbeit mit interparlamentarischen Delegationen und gemischten parlamentarischen Ausschüssen vorsehen sollte; betont ferner, dass parlamentarische Versammlungen wie AKP-EU, EUROLAT, EUROMED und EURONEST einbezogen werden sollten;

24.   fordert die Delegationen der Kommission auf, bei der Prüfung oder Ausarbeitung parlamentarischer Förderprogramme partnerschaftlich mit dem OPPD zusammenzuarbeiten;

25.   empfiehlt, dass ein Aktionsplan in die Schlussfolgerungen der im November stattfindenden Ratstagung aufgenommen wird und dass eine Überprüfung der Fortschritte für Ende 2010 geplant wird; fordert den derzeitigen EU-Ratsvorsitz und die zukünftigen EU-Ratsvorsitze auf, den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen die Ergebnisse der Tagung des Rates für allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vorzulegen;

26.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
(2) ABl. C 343 vom 5.12.2001, S. 270.
(3) ABl. C 131 E vom 5.6.2003, S. 147.
(4) ABl. C 103 E vom 29.4.2004, S. 550.
(5) ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
(6) ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1.
(7) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0194.

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