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Verfahren : 2009/2697(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0095/2009

Aussprachen :

PV 21/10/2009 - 9
CRE 21/10/2009 - 9

Abstimmungen :

PV 22/10/2009 - 8.6
PV 22/10/2009 - 8.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2009)0058

Angenommene Texte
PDF 320kWORD 83k
Donnerstag, 22. Oktober 2009 - Straßburg
Vorbereitung des Transatlantischen Wirtschaftsrats und des Gipfels EU/USA (2. und 3. November 2009)
P7_TA(2009)0058RC-B7-0095/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 8. Mai 2008 zum Transatlantischen Wirtschaftsrat(1), vom 5. Juni 2008 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA(2) sowie vom 26. März 2009 zu dem Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA(3),

–   unter Hinweis auf das Ergebnis des Gipfeltreffens EU-USA vom 5. April 2009 in Prag,

–   unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht, die beim dritten Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) am 12. Dezember 2008 angenommen wurden, sowie die beim Treffen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im April 2009 in Prag angenommene Gemeinsame Erklärung,

–   unter Hinweis auf den am 15. September 2009 veröffentlichten Bericht der UN-Untersuchungskommission zum Gaza-Konflikt unter Leitung von Richter Goldstone,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2009 zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2009 zum Gipfeltreffen der G20 am 24. und 25. September 2009 in Pittsburgh(5),

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Europäische Union die kooperative Haltung der US-Regierung in den internationalen Beziehungen und eine Verstärkung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA, die ein Eckpfeiler der Außenpolitik der Europäischen Union sind, begrüßt,

B.   in der Erwägung, dass die Europäische Union und die USA eine strategische Rolle hinsichtlich der globalen wirtschaftlichen Herausforderungen spielen, da ihr Bruttoinlandsprodukt (BIP) mehr als die Hälfte des weltweiten BIP ausmacht, und dass die beiden Partner in der weltweit größten bilateralen Handels- und Investitionspartnerschaft verbunden sind, die fast 40 % des Welthandels ausmacht,

C.   in der Erwägung, dass die Europäische Union und die USA außerdem gemeinsame politische Interessen haben und in der internationalen Politik gemeinsam verantwortlich sind für die Förderung des Friedens, der Achtung der Menschenrechte und der Stabilität sowie für die Bewältigung verschiedener globaler Gefahren und Herausforderungen, wie etwa die Verbreitung von Kernwaffen, der Terrorismus, der Klimawandel, die Energiesicherheit und die Entwicklung einer emissionsarmen Wirtschaft, die Beseitigung der Armut und die Erfüllung anderer Millenniums-Entwicklungsziele,

D.   in der Erwägung, dass der TWR seine Arbeit hin zu einem integrierten transatlantischen Markt bis 2015, der wesentlich für die Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums und den wirtschaftlichen Aufschwung ist, durch den Abbau von Hemmnissen für den Handel fortsetzen muss,

E.   in der Erwägung, dass darüber hinaus für den erfolgreichen Abschluss der Doha-Verhandlungsrunde für Entwicklungsfragen eine gemeinsame Führungsrolle der Europäischen Union und der USA notwendig ist,

F.   in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die Rolle der Gesetzgeber im Prozess des Transatlantischen Wirtschaftsrats gebührenden Niederschlag findet und die Prioritäten des Europäischen Parlaments angemessen berücksichtigt werden,

G.   in der Erwägung, dass die Europäische Union und die USA dem Problem des weltweit steigenden Energieverbrauchs und der Anforderung gegenüberstehen werden, globale Verpflichtungen im Kampf gegen den Klimawandel umzusetzen, die in Kopenhagen eingegangen werden müssen, und dass die neuen Normen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz weder zur Schaffung neuer Hindernisse für den transatlantischen Handel noch zu einer Einschränkung der Sicherheit von spaltbarem Material führen sollten,

H.   in der Erwägung, dass die Europäische Union, sobald das außenpolitische Instrumentarium des Vertrags von Lissabon in Kraft tritt, eine stärkere und schlüssigere Rolle auf der internationalen Bühne spielen kann,

I.   in der Erwägung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise schnell zu einer Beschäftigungskrise mit schwerwiegenden gesellschaftlichen Auswirkungen wurde und dass die transatlantischen Partner gemeinsame Verantwortung für die Bewältigung der sozialen Dimension der Wirtschaftskrise tragen,

J.   in der Erwägung, dass jüngste Umfragen wie die Umfrage "Transatlantic Trends 2009" des German Marshall Fund eine nie dagewesene Unterstützung seitens der EU-Bürger für die US-Regierung offenbaren und dass dies eine Grundlage für eine Neubelebung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA ist,

Gipfeltreffen EU-USA

1.   bekräftigt, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA die wichtigste strategische Partnerschaft für die Europäische Union bilden, und betont erneut, wie wichtig es ist, dass die Europäische Union und die US-Regierung ihren strategischen Dialog sowie ihre Zusammenarbeit und Koordinierung zur Bewältigung globaler Herausforderungen und regionaler Konflikte intensivieren; fordert die Kommission auf, nach dem bevorstehenden Gipfel EU/USA eine Mitteilung über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den USA vorzulegen;

2.   fordert beide Partner auf, die Achtung der Menschenrechte in der Welt als ein zentrales Element ihrer Maßnahmen zu fördern; betont die Notwendigkeit einer intensiven Koordinierung bei der Präventiv- und Krisendiplomatie; fordert die US-Regierung auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren und ihm beizutreten; wiederholt seine Aufforderung zur Abschaffung der Todesstrafe; fordert die US-Regierung auf, die internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit wieder uneingeschränkt einzuhalten, auf alle außergerichtlichen Maßnahmen zu verzichten und der Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;

3.   hält es für notwendig, dass auf dem Gipfel EU/USA beide Partner eine Führungsrolle bei der Erfüllung der Zusagen der G20 übernehmen; fordert deshalb dazu auf, das US-Reformpaket für den Finanzsektor und die gegenwärtigen Legislativreformen in der Europäischen Union, einschließlich der Finanzaufsichtsstrukturen, zu koordinieren, und ersucht beide Partner, ihre Zusammenarbeit bei der Modernisierung des IWF zu intensivieren;

4.   unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA, um auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 15) im Dezember 2009 in Kopenhagen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein internationales Übereinkommen zu erreichen, das adäquate internationale Unterstützung bei der Finanzierung einer Abschwächung der Folgen des Klimawandels und entsprechender Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern einschließt; fordert den EU-Vorsitz nachdrücklich auf, sich beim Gipfel EU/USA um eine ehrgeizige Zusage seitens der USA zu den internationalen Verpflichtungen nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls sowie um eine Zusammenarbeit mit den USA hinsichtlich der Förderung von Verbindungen zwischen dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union und regionalen bzw. bundesstaatlichen Handelssystemen in den USA zu bemühen;

5.   vertritt mit Nachdruck die Ansicht, dass der Vertrag von Lissabon eine Stärkung der institutionellen Instrumente der EU-US-Beziehungen im Einklang mit seiner genannten Entschließung vom 26. März 2009 erfordern wird;

6.   fordert die Europäische Union und die USA auf, sich auf dem bevorstehenden Gipfel über eine verstärkte transatlantische Partnerschaft zu verständigen, mittels derer die gemeinsamen globalen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Abrüstung, der Bekämpfung von Terrorismus, des Klimawandels, der Achtung der Menschenrechte, der Maßnahmen gegen Pandemien und der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele bewältigt werden können; betont, dass die Entwicklungsländer die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise nicht verursacht haben, aber unverhältnismäßig stark von ihr betroffen sind;

7.   unterstreicht die Bedeutung der NATO als Eckpfeiler der transatlantischen Sicherheit; ist der Auffassung, dass wichtige Entwicklungen in dieser größeren Sicherheitsstruktur im Dialog mit Russland und den OSZE-Mitgliedstaaten, die nicht EU-Mitgliedstaaten sind, behandelt werden sollten, um den Konsens in Sicherheitsfragen auf beiden Seiten des Atlantiks zu erneuern; betont die Bedeutung der ESVP und den Wert einer besseren europäischen Verteidigungsfähigkeit für die Stärkung der transatlantischen Sicherheit;

8.   begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Russischen Föderation und der USA, Verhandlungen über den Abschluss eines neuen, umfassenden, rechtlich verbindlichen Abkommens aufzunehmen, das den Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START I), der im Dezember 2009 auslaufen wird, ersetzen soll, und die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung über ein START-1-Folgeabkommen durch die Präsidenten Barack Obama und Dmitri Medwedew in Moskau am 6. Juli 2009;

9.   begrüßt die Ankündigung des US-Präsidenten, dass er die Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) vorantreiben möchte; fordert den Rat auf, in enger Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und Russland positiv und aktiv zu den Vorbereitungen für die nächste Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) im Jahr 2010 beizutragen;

10.   betont, dass die Ungewissheit hinsichtlich der Beschaffenheit des iranischen Atomprogramms das Nichtverbreitungssystem und die Stabilität in der Region und weltweit bedroht; unterstützt das Ziel, auf dem Wege einer dualen Strategie des Dialogs und der Sanktionen und in Abstimmung mit anderen Mitgliedern des Sicherheitsrates und der Internationalen Atomenergiebehörde eine Verhandlungslösung mit dem Iran zu finden;

11.   ist besorgt über die jüngsten Atomversuche der Demokratischen Volksrepublik Korea und deren Ablehnung der Resolution 1887 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. September 2009; unterstützt nichtsdestoweniger das Konzept der USA für einen bilateralen Dialog im Rahmen der Sechs-Parteien-Gespräche, um die Errichtung einer kernwaffenfreien Zone auf der koreanischen Halbinsel zu erreichen;

12.   nimmt die Tatsache, dass die USA auf ihre ursprünglichen Pläne für ein Raketenabwehrsystem in Europa verzichten, sowie ihre neuen Pläne zur Kenntnis; fordert eine neue weltweite Sicherheitsarchitektur unter Einbeziehung der Europäischen Union, der USA, Russlands und Chinas;

13.   fordert beide Partner auf, einen Trilog mit Lateinamerika zu fördern, einer Region, die die Vision von Demokratie, Menschenrechten und dem Grundsatz des Multilateralismus teilt;

14.   bekräftigt, dass es für beide Partner von Bedeutung ist, ihre Politik gegenüber dem Iran, dem Irak, Afghanistan und Pakistan im Geiste des Vertrauens und der Transparenz zu koordinieren; fordert die Europäische Union, die USA, die NATO und die Vereinten Nationen nachdrücklich auf, ein neues gemeinsames Strategiekonzept vorzuschlagen, welches die Komponenten des internationalen Engagements umfassend berücksichtigt und bei dem alle Nachbarländer aufgefordert werden, sich an diesen Bemühungen zu beteiligen, um eine regionale Stabilisierung zu erreichen;

15.   ist der Ansicht, dass bei dem von Präsident Obama am 23. September 2009 organisierten ersten Treffen zwischen dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu und dem Palästinenserführer Mahmoud Abbas die ehrgeizigen Ziele nicht erreicht wurden; bekräftigt erneut, dass der Erfolg des Nahost-Friedensprozesses eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Union und der USA darstellt, und ersucht die Europäische Union und die USA, gemeinsam aktive Bemühungen des Quartetts zu fördern, um eine gemeinsame Grundlage für eine friedliche Beilegung des Konflikts mit dem Ziel einer Zweistaatenlösung zu finden, in deren Rahmen ein unabhängiger, lebensfähiger palästinensischer Staat gegründet wird; fordert die Teilnehmer des Gipfels auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie die arabische Welt erreicht werden kann; fordert, dass der äußerst schwierigen humanitären Lage im Gazastreifen ein Ende gesetzt wird; bedauert die Rolle der Hamas bei der Einschränkung der persönlichen Freiheit und der Menschenrechte;

16.   hofft, dass die beiden Parteien auf dem Gipfel darin übereinstimmen, dass für einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde auch Maßnahmen zur Verhinderung von Preisschwankungen bei den Agrarpreisen und von Nahrungsmittelknappheit vorgesehen werden sollten; fordert die Staats- und Regierungschefs auf, das letztendliche Entwicklungsziel dieser Runde nicht aus den Augen zu verlieren und ihre Verpflichtung einzuhalten, 0,7 % des BIP ihrer Länder für die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen; unterstreicht, dass die jüngsten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik berücksichtigt werden müssen, und hofft, dass auch am US-amerikanischen Agrargesetz (Farm Bill) ähnliche Anpassungen vorgenommen werden; verweist auf die jüngsten Entwicklungen in bisher kontroversen Fragen, wie im Fall von hormonbehandeltem Rindfleisch, Chlorhühnchen und der Zulassung einiger genetisch modifizierter Erzeugnisse; ist zuversichtlich, dass durch ständigen Dialog Probleme, die sich auf den gegenseitigen Handel mit Agrarerzeugnissen auswirken, angegangen werden können, bevor WTO-Schlichtungsstellen damit befasst werden müssen;

17.   nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, einen Transatlantischen Energierat zu gründen; unterstreicht nachdrücklich, dass sich dieser Rat ausschließlich mit den eindeutig außen- und sicherheitspolitischen Aspekten dieses Bereichs beschäftigen und zukünftig in den Transatlantischen Politischen Rat (TPC) integriert werden sollte und dass sich der TWR mit allgemeinen Fragen der Energiepolitik befassen sollte;

18.   begrüßt die vor kurzem erfolgte Ausweitung des Programms für die Befreiung von der Visumspflicht auf weitere sieben EU-Mitgliedstaaten; fordert die USA jedoch nachdrücklich auf, die Visa-Regelungen für alle EU-Bürger aufzuheben und alle EU-Bürger auf der Grundlage vollständiger Gegenseitigkeit gleich zu behandeln; kritisiert die geplante Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Erteilung der elektronischen Reiseerlaubnis (ESTA) an EU-Bürger als einen Rückschritt und fordert die Kommission auf, dies mit der US-Regierung als vorrangige Angelegenheit zu behandeln, einschließlich der Option, auf Gegenseitigkeit zu bestehen;

19.   fordert die USA auf, die vollständige und wirksame Umsetzung der ersten Stufe des Luftfahrtübereinkommens zwischen der Europäischen Union und den USA sowie des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den USA über die Flugsicherheit zu ermöglichen; erinnert die Kommission und die US-Behörden daran, dass das Abkommen der ersten Stufe von einigen Mitgliedstaaten aufgekündigt werden könnte, wenn es nicht gelingt, ein Abkommen der zweiten Stufe zu schließen; fordert die USA auf, alle Maßnahmen gegen verstärkte Zusammenarbeit, wie z. B. die in der Resolution 915 des Abgeordnetenhauses genannten Maßnahmen betreffend ausländische Instandsetzungsstützpunkte, Ausnahmen von Kartellrechtsbestimmungen und die Staatszugehörigkeit von Fluglinien, zu vermeiden;

Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung

20.   unterstreicht, dass eine engere transatlantische Partnerschaft mit dem Ziel der Vollendung eines transatlantischen Marktes auf der Grundlage des Prinzips der sozialen Marktwirtschaft bis zum Jahr 2015 ein wesentliches Instrument für die Gestaltung der Globalisierung und die Bewältigung von wirtschaftlichen und sozialen Krisen auf der ganzen Welt ist; weist darauf hin, dass viele der nichttarifären Hindernisse für Handel und Investitionen, die der TWR beseitigen soll, ihre Ursache in bewussten Maßnahmen legislativer Gremien haben, die dazu dienen sollen, soziale, gesundheitsrelevante, kulturelle oder ökologische Ziele zu erreichen, und deshalb nicht ohne einen entsprechenden Rechtsakt beseitigt werden dürfen;

21.   ersucht die Kommission, einen ausführlichen Fahrplan bezüglich der Hindernisse auf dem Weg zu diesem Ziel festzulegen; erinnert an die Studie, die das Europäische Parlament in seinem Haushaltsplan 2007 genehmigt und finanziert hat; fragt sich, warum die Kommission bisher keines dieser Dokumente vorgelegt hat, obwohl sie vom Europäischen Parlament wiederholt dazu aufgefordert wurde; setzt als letzten Termin für ihre Vorlage zur Veröffentlichung den 15. November 2009 fest;

22.   vertritt die Ansicht, dass die transatlantische Zusammenarbeit in den Bereichen Energieeffizienz und -technologien (einschließlich "grüner Energie") und Energieregulierung innerhalb des TWR behandelt werden kann; drängt darauf, dass die transatlantische Zusammenarbeit bei der Energiesicherheit eine der zentralen Fragen bildet, die regelmäßig innerhalb des Transatlantischen Politischen Rates (TPC) angesprochen wird, dessen Einrichtung vom Europäischen Parlament in seiner genannten Entschließung vom 26. März 2009 vorgeschlagen wurde;

23.   ist der Meinung, dass die transatlantische Wirtschaftskooperation verantwortlicher, transparenter und berechenbarer gestaltet werden muss und dass Sitzungstermine, Tagesordnungen, Fahrpläne und Fortschrittsberichte regelmäßig veröffentlicht und unverzüglich auf einer Website angezeigt werden sollten; schlägt vor, eine jährliche Aussprache über die Fortschritte, die in den im TWR erörterten Fragen erzielt wurden, sowie über dessen Struktur abzuhalten;

24.   ist gleichwohl der Auffassung, dass der TWR die Auswirkungen der von den Regierungen in diesbezüglichen Fragen – wie Schutz der Privatsphäre und Datenschutznormen, biometrische Spezifikationen, Sicherheit im Flugverkehr, Reisedokumente und Austausch von Fluggastdaten – ergriffenen Maßnahmen auf kommerzielle Tätigkeiten nicht vernachlässigen sollte;

25.   fordert die US-Behörden und die Kommission auf, ihre Verhandlungen weiter zu intensivieren, um ausgewogene Lösungen hinsichtlich u. a. der Sicherheitserfordernisse im Luftverkehr und des Datenschutzes im Bereich von Fluggastdatensätzen (PNR), der Überprüfung der Sicherheitsprüfungen auf Flughäfen und der wirksameren Einbeziehung von Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen des transatlantischen und internationalen Luftverkehrs auf das Klima in die Verhandlungen von Kopenhagen und ICAO-Abkommen zu finden;

Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR

26.   bekräftigt seine Aufforderung an die führenden Politiker der Europäischen Union und der USA sowie die Ko-Vorsitzenden des TWR, der entscheidenden Bedeutung der Gesetzgeber für den Erfolg des TWR Rechnung zu tragen; fordert sie mit Nachdruck auf, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber umfassend und direkt in die Arbeit des TWR einzubinden, da die Gesetzgeber zusammen mit der jeweilige Exekutive für die Umsetzung und Überwachung vieler Beschlüsse des TWR verantwortlich sind;

27.   vertritt die Ansicht, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die am besten geeigneten Mitglieder des amerikanischen Kongresses und des Europäischen Parlaments in den Dialog der Gesetzgeber und in die Arbeit des TWR eingebunden werden, um das Zustandekommen von Rechtsvorschriften mit nicht beabsichtigten Auswirkungen auf den transatlantischen Handel und die transatlantischen Investitionen zu verhindern; hofft, dass mit einem neuen Abkommen der derzeitige Transatlantische Dialog zu einer transatlantischen interparlamentarischen Versammlung aufgewertet werden könnte, und zwar auf der Grundlage der Empfehlungen des Europäischen Parlaments in seiner genannten Entschließung vom 26. März 2009;

TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen

28.   begrüßt die Tatsache, dass der TWR von einer Reihe von Akteuren, darunter Vertretern der Wirtschaft beraten wird, und fordert, dass den Vertretern der Gewerkschaften auf beiden Seiten des Atlantiks eine vergleichbare Rolle eingeräumt wird, damit die soziale Dimension umfassend berücksichtigt wird; fordert, dass die Leiter des Transatlantischen Arbeitnehmerdialogs und des Transatlantischen Dialogs über Energiefragen in die Beratergruppe aufgenommen werden; ist jedoch der Ansicht, dass zwischen ihrer beratenden Rolle und der legislativen Rolle des US-Kongresses und des Europäischen Parlaments unterschieden werden muss;

29.   unterstreicht die Rolle des TWR für die Förderung und Sicherstellung koordinierter Reaktionen der USA und der Europäischen Union mit Regelungscharakter auf die Krisen, vor allem betreffend alternative Investmentfonds, Finanzmarktinfrastruktur (insbesondere betreffend Märkte für abgeleitete Instrumente des Freiverkehrs – OTC), Eigenkapitalanforderungen, Steueroasen und grenzüberschreitende Konkursregelungen; fordert den TWR auf, die Koordinierung und die bewährten Verfahren bei der Vergütungspolitik von Finanzinstituten zu prüfen und dabei sicherzustellen, dass die Vergütung auf langfristigen Ergebnissen basiert, um so die Risikoexposition zu verringern;

30.   hebt hervor, dass die Kreditkrise nicht gebannt ist; betont diesbezüglich, dass eine koordinierte makroökonomische Politik äußerst wichtig ist, um einen nachhaltigen weltweiten Wirtschaftsaufschwung zu erreichen und der steigenden Arbeitslosigkeit zu begegnen;

31.   fordert den TWR auf, bei den US-Behörden darauf zu bestehen, dass sie die Änderungen der EU-Richtlinien zu Eigenkapitalanforderungen berücksichtigen, wenn sie die Basel-II-Vereinbarung umsetzen; begrüßt den Vorschlag der US-Regierung, sämtliche OTC-Derivate zu regulieren, sowie ihre Maßnahmen zur Einrichtung einer zentralen Clearingstelle für komplex strukturierte Produkte und fordert den TWR auf, zu prüfen, wie ein koordiniertes Vorgehen für die Behandlung von Anlageklassen und Aktiengesellschaften sowie der Äquivalenz von Infrastrukturen gefördert werden kann;

32.   fordert den TWR auf, dafür zu sorgen, dass die US-Behörden eine Koordinierung mit der vorgeschlagenen EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) herbeiführen, um Aufsichtsarbitrage zu vermeiden;

33.   fordert den TWR nachdrücklich auf, sich mit dem Thema der Institute, die "zum Scheitern zu groß" ("Too big to fail") sind, zu befassen, und unterstützt die Vorschläge der G20 für detailliert festgelegte Notfallpläne für systemisch relevante grenzübergreifend tätige Institute; vertritt die Auffassung, dass systemisch relevante Finanzinstitute strengeren Offenlegungspflichten unterworfen werden könnten, wie etwa Beschränkungen des Geschäftsgeheimnisses, wie es für marktbeherrschende Unternehmen im Rahmen der Wettbewerbspolitik der Europäischen Union bereits möglich ist;

34.   unterstützt die Forderung der G20 nach einer beschleunigten Angleichung der Rechnungslegungsgrundsätze; fordert den TWR nachdrücklich auf, den Financial Accounting Standards Board (FASB) und den Internationalen Ausschuss für Rechnungslegungsgrundsätze (IASB) aufzufordern, ein einheitliches Regelwerk qualitativ hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu vereinbaren und deren geplante Konvergenz bis Juni 2011 abzuschließen; unterstreicht, dass der IASB seine Governance-Reformen fortführen sollte;

35.   fordert den TWR mit Nachdruck auf, darauf zu drängen, dass die US-Behörden sich an ihren Fahrplan halten, demgemäß von den US-amerikanischen inländischen Benutzern die Anwendung der internationalen Finanzberichterstattungsnormen (IFRS) verlangt wird; erinnert an seine Forderung, dass die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) – bis eine Entscheidung getroffen wird, durch die US-amerikanische Benutzer verpflichtet werden, IFRS anzuwenden – anerkennt, dass IFRS, wie sie von der Europäischen Union angenommen wurden, den US-amerikanischen allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen (US GAAP) gleichwertig sind; fordert den TWR auf, den Übergang zu einer nach Ländern aufgeschlüsselten Rechnungslegung für multinationale Konzerne zu fördern;

36.   hofft, dass der TWR auf Änderungen in der Versicherungsaufsicht in den USA drängen wird, die es der Europäischen Union ermöglichen, das US-amerikanische Versicherungsaufsichtsrecht nach den in der Solvabilität-II-Richtlinie festgelegten Bedingungen als gleichwertig anzuerkennen; vertritt die Ansicht, dass die Initiative zur Einrichtung eines nationalen Versicherungsamtes die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA verbessern würde; fordert den TWR auf, dafür zu sorgen, dass die US-Behörden Fortschritte bei der Versicherungsaufsicht auf bundesstaatlicher Ebene erzielen, indem gegebenenfalls steuerliche und sonstige Fragen von dem rein aufsichtsrechtlichen Aspekt getrennt werden;

37.   begrüßt die Ausweitung des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch (GFTEI) und sieht es als einen vielversprechenden Schritt an, dass alle 87 Länder im GFTEI übereingekommen sind, den OECD-Standard für den Informationsaustausch im Steuerbereich zu übernehmen; fordert den TWR nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Europäische Union und die USA gemeinsam ihre Führungsrolle deutlich machen, indem sie sicherstellen, dass die notwendigen Anreize, aber auch Sanktionen bis März 2010 beschlossen werden, und mit allen Parteien rasch ein Peer-Review-Programm zur Bewertung der Fortschritte umzusetzen, ist jedoch der Ansicht, dass dieser Rahmen verstärkt werden muss, um Steuerflucht und Steuerhinterziehung zu bekämpfen; betont, dass die automatische Weitergabe von Informationen in allen transnationalen Steuerfragen die Regel sein sollte;

38.   ist der Ansicht, dass der Austausch der bewährtesten Praktiken im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen zwischen den USA und der Europäischen Union erhebliche Wirkung hinsichtlich der Haltung von Unternehmen zu ihrer sozialen Verantwortung und ihres positiven Engagements für soziale und ökologische Fragen haben wird; vertritt die Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungspolitik der Verstärkung des EU-Rechtsrahmens im Zusammenhang mit der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen Rechnung tragen sollte, insbesondere hinsichtlich der Vergütungsstruktur im Finanzdienstleistungssektor;

39.   begrüßt die Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs der G20;

TWR und geistiges Eigentum

40.   fordert die Teilnehmer des bevorstehenden Treffens des TWR auf, die strategische transatlantische Zusammenarbeit zum Schutz des geistigen Eigentums bei voller Achtung der Grund- und Bürgerrechte zu fördern; betont, dass durch die Verbreitung von Technologien das System zum Schutz des geistigen Eigentums nicht verzerrt werden darf, welches die Fähigkeit zum Eingehen von Innovationsprozessen innewohnenden finanziellen Risiken und Geschäftsrisiken gewährleistet;

41.   weist den TWR darauf hin, dass die Informationsgesellschaft auf der Grundlage des Zugangs zu Wissen und eines neues Modells für den Schutz und die gemeinsame Nutzung digitaler Inhalte unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein entscheidender Pfeiler des transatlantischen Wirtschaftsraums ist;

TWR und Verbraucherschutz

42.   fordert den TWR auf, gemeinsame Aktionen zu fördern um sicherzustellen, dass Drittländer, insbesondere China, ihre Produktionsstandards anheben, damit sie den Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union und der USA, insbesondere für Spielzeug, entsprechen, und auf beiden Seiten des Atlantiks eine strikte Durchsetzung der Gesetze über die Produktsicherheit, vor allem bei Spielzeug, sowie schärfere nationale Kontrollen sicherzustellen;

43.   fordert die Kommission auf, stärkere und wirksamere Mechanismen zur Zusammenarbeit der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung mit dem Ziel zu entwickeln, dass das "RAPEX"-Warnsystem der Europäischen Union für Konsumgüter, die eine schwere Gefahr für Verbraucher darstellen, mit dem Warnsystem der US-Kommission für die Sicherheit von Konsumgütern vernetzt wird und eine Integration der Tätigkeiten des EU-Netzwerkes für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und derjenigen der US-Behörden herbeigeführt wird;

44.   schlägt vor, dass der TWR die Annahme eines verbindlichen Kooperationsinstruments unterstützt, das dem Austausch von Informationen über Produktsicherheit und der Entwicklung eines gemeinsamen Programms kooperativer Maßnahmen eine Struktur gibt und sie erleichtert;

45.   fordert die Kommission auf, mit Blick auf das anstehende Treffen des TWR und den Gipfel EU/USA ihre Arbeit bezüglich eines stark verzögerten bilateralen Kooperationsabkommens zu beschleunigen, um ihre Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Verordnung der Europäischen Union über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz(6) und des US-amerikanischen "Safe Web Act" auf die USA auszudehnen;

46.   fordert die Kommission auf, mit US-amerikanischen Pendants zusammenzuarbeiten, damit der TWR Wege prüfen kann, wie der Verbraucherschutz unter angemessener Berücksichtigung der digitalen Rechte der Verbraucher verbessert werden kann, und mit ihnen an Regelungen für fehlerhafte Waren zu arbeiten;

Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit

47.   fordert den TWR auf, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Zoll- und Marktaufsichtsbehörden der Europäischen Union und der USA zu fördern, um zu verhindern, dass gefährliche Produkte, insbesondere gefährliches Spielzeug, in die Hände der Verbraucher gelangen;

48.   fordert den TWR auf, die Besorgnis der Europäischen Union über die vom amerikanischen Kongress beschlossene einseitige gesetzgeberische Maßnahme, nach der Frachtcontainer im Seeverkehr mit Bestimmungsort USA zu 100 % gescannt werden, zum Ausdruck zu bringen; ist der Meinung, dass der TWR Seminare zum Thema "lückenlose Durchleuchtung" in Brüssel und Washington organisieren könnte, um die Verständigung zwischen den Gesetzgebern der USA und der Europäischen Union zu verbessern und auf eine frühzeitige und für beide Seiten akzeptable Lösung dieses Problems hinzuwirken; fordert die Kommission auf, für das bevorstehende Treffen des TWR die möglichen Kosten dieser Maßnahme für die Unternehmen und die Wirtschaft der Europäischen Union sowie die potenziellen Auswirkungen auf die Tätigkeit der Zollbehörden zu bewerten;

49.   ist entschlossen, weiter an den US-amerikanischen Gesetzgeber zu appellieren – und fordert die Kommission auf, dies innerhalb des TWR ebenfalls zu tun –, damit das obligatorische Scannen sämtlicher Frachtcontainer überdacht wird, und die Zusammenarbeit mit den USA auf der Grundlage des Risikomanagements, einschließlich der gegenseitigen Anerkennung der Handelspartnerschaftsprogramme der Europäischen Union und der USA, in Einklang mit dem SAFE-Normenrahmen der Weltzollorganisation weiter auszubauen;

Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung

50.   fordert die Kommission auf, mit Blick auf das bevorstehende Treffen des TWR die formale Annahme von Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Konformitätserklärungen für Produkte weiterzuführen, die obligatorischen Qualitätstests durch eine dritte Stelle unterworfen sind, insbesondere für IKT- und elektrische Geräte; fordert die Kommission auf, auf der gegenseitigen Anerkennung gesetzlicher Maßeinheiten zu bestehen, insbesondere darauf, dass die ausschließlich metrische Etikettierung von EU-Produkten in den USA akzeptiert wird, mit den US-Behörden die Möglichkeiten für eine Standardisierung auszuloten, Diskussionsrunden für die Festlegung von Standards, die sich auf innovative Lösungen konzentrieren, einzurichten und dies auf internationaler Ebene zu koordinieren;

Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit

51.   hält einen TWR-Dialog über neuartige Lebensmittel und die Nutzung neuer Technologien für die Lebensmittelerzeugung für äußerst wichtig; verweist mit Nachdruck auf Bedenken hinsichtlich des Klonens in der Viehzucht;

52.   begrüßt, dass die US-Regierung eingeräumt hat, dass das US-amerikanische Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Toxic Substances Control Act) reformiert werden muss; fordert die Europäische Union und die USA zur Zusammenarbeit auf, um in den USA ein Regulierungssystem zu begründen, das ein vergleichbares Schutzniveau wie REACH schafft;

Energie, Industrie und Wissenschaft

53.   fordert eine Zusammenarbeit innerhalb des TWR bei der Prüfung von Rechtsvorschriften mit transatlantischen Auswirkungen in allen Fragen, die das Regelungsumfeld für die Industrie betreffen, in Anlehnung an das Vorgehen beim "Small Business Act" der Europäischen Union, wonach zuerst im kleinen Rahmen gedacht werden soll;

54.   ermutigt den TWR, die Zusammenarbeit zur Entwicklung einer gemeinsamen Energiestrategie auszubauen, mit der die Diversifizierung unterstützt und eine ökologisch effiziente Wirtschaft gefördert wird, um die Versorgungssicherheit zu verbessern, und ermutigt den TWR, zur Suche nach konvergierenden Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe beizutragen;

55.   fordert den TWR nachdrücklich auf, die Forschungszusammenarbeit zu beleben, um das Potenzial des erweiterten Abkommens über Wissenschaft und Technologie zwischen der Europäischen Union und den USA besser zu nutzen;

Internationaler Handel

56.   vertritt die Ansicht, dass der Zugang zu den Märkten von Drittländern ein gemeinsames Anliegen der Europäischen Union und der USA ist und in beiderseitigem Interesse liegt; ist davon überzeugt, dass der TWR eine wichtige Rolle bei der Förderung eines gemeinsamen Vorgehens der Europäischen Union und der USA in ihren Handelsbeziehungen mit Drittländern spielen kann; fordert den TWR auf, auf eine gemeinsamere Strategie für neue Freihandelsabkommen von Seiten der USA und der Europäischen Union hinzuarbeiten, um eine Harmonisierung solcher Abkommen unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Standards zu erreichen;

57.   fordert den TWR auf, sich mit dem rechtlichen Rahmen und den technischen Normen zu befassen, um unklare gesetzliche Bedingungen auszuräumen, und in diesem Zusammenhang die Fragen von Verträgen, Verpflichtungen und Rechtssicherheit in den USA zu prüfen;

Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa

58.   erwartet, dass bei dem am 28. Oktober 2009 in Washington DC geplanten EU-USA-Ministertreffen eine gemeinsame Erklärung über polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit angenommen wird, die sich insbesondere auf die Sicherheit im Internet erstreckt;

59.   verweist auf seine Entschlossenheit, den Terrorismus zu bekämpfen, und seine feste Überzeugung, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Sicherheitsmaßnahmen und dem Schutz der bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte gefunden werden muss, während gleichzeitig die größtmögliche Achtung der Privatsphäre und der Datenschutz sichergestellt werden; bekräftigt, dass Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit entscheidende Grundsätze sind, ohne die die Terrorismusbekämpfung nie wirksam sein wird;

60.   ist der Ansicht, dass ein stabiler rechtlicher und politischer Rahmen erforderlich ist für eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA in Fragen betreffend Recht, Freiheit und Sicherheit und dass eine stärkere Partnerschaft unter Einbeziehung der parlamentarischen und demokratischen Dimension wesentlich ist, um wirksam gemeinsame Herausforderungen, wie die Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens unter Wahrung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit, die Steuerung der Migration und den Schutz des Asylrechts, die Förderung der Freizügigkeit ohne Visa für in gutem Glauben handelnde Reisende zwischen beiden Gebieten, zu bewältigen;

61.   erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Europäische Union auf Rechtsstaatlichkeit gründet und dass jede Weitergabe von europäischen personenbezogenen Daten an Drittländer zu Sicherheitszwecken bestimmten Verfahrensgarantien und Verteidigungsrechten sowie den Datenschutzvorschriften auf nationaler und europäischer Ebene unterliegen sollte;

62.   weist darauf hin, dass im transatlantischen Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den USA über Rechtshilfe, das am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, Artikel 4 den Zugang zu bestimmten Finanzdaten auf Ersuchen einzelstaatlicher Behörden vorsieht und eine adäquatere Rechtsgrundlage für die Übermittlung von SWIFT-Daten darstellen könnte als das vorgeschlagene Interimsabkommen;

63.   nimmt zur Kenntnis, dass zwischen der Europäischen Union und den USA ein Interimsabkommen für die Übermittlung solcher Daten ausgehandelt und durch eine 12 Monate nicht überschreitende Auflösungsklausel für einen Übergangszeitraum geschlossen wird und dass ein unbeschadet des gemäß dem Vertrag von Lissabon anzuwendenden Verfahrens ausgehandeltes Abkommen das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente uneingeschränkt einbeziehen und sicherstellen muss, dass die in Ziffer 3 seiner genannten Entschließung vom 17. September 2009 verankerten Bedingungen erfüllt sind;

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64.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem US-Kongress, den Ko-Vorsitzenden des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber sowie den Ko-Vorsitzenden und dem Sekretariat des Transatlantischen Wirtschaftsrats zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0192.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0256.
(3) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0193.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2009)0016.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2009)0028.
(6) Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1).

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