Index 
Angenommene Texte
Donnerstag, 22. Oktober 2009 - Straßburg
Gesamthaushaltsplan 2010: Einzelplan III - Kommission
 Gesamthaushaltsplan 2010: Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX
 Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten *
 Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die einheitliche GMO *
 SIS II und VIS: Sachstand
 Aufbau der Demokratie im Bereich Außenbeziehungen
 Die institutionellen Aspekte der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes
 Vorbereitung des Transatlantischen Wirtschaftsrats und des Gipfels EU/USA (2. und 3. November 2009)
 Guinea
 Iran
 Sri Lanka

Gesamthaushaltsplan 2010: Einzelplan III - Kommission
PDF 258kWORD 75k
Entschließung
Anlage
Anlage
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III – Kommission (C7-0127/2009 – 2009/2002(BUD)) und dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2010 (SEK(2009)1133) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010
P7_TA(2009)0051A7-0038/2009

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(1),

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2) (Haushaltsordnung),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010, Einzelplan III - Kommission(4),

–   in Kenntnis des von der Kommission am 29. April 2009 vorgelegten Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2009)0300),

–   in Kenntnis des vom Rat am 10. Juli 2009 aufgestellten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (C7-0127/2009),

–   in Kenntnis des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2010 (SEK(2009)1133) zum Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,

–   gestützt auf Artikel 75 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0038/2009),

Kernfragen

1.   weist darauf hin, dass seine politischen Prioritäten und seine Bewertung des Haushaltsrahmens für 2010 in seiner Entschließung vom 10. März 2009 erläutert wurden, in der das Parlament die bei den meisten Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) verfügbaren geringen Spielräume stark kritisierte;

2.   bedauert die Tatsache, dass der Rat in seinem Haushaltsentwurf den Haushaltsvorentwurf (HVE) der Kommission noch weiter gekürzt hat: Die Verpflichtungsermächtigungen im Entwurf des Haushaltsplans belaufen sich auf insgesamt 137 944 Mio. EUR, was einer Kürzung um 613 Mio. EUR gegenüber dem HVE entspricht, und die Zahlungsermächtigungen in Höhe von 120 521 Mio. EUR liegen um insgesamt 1 795 Mio. EUR unter denen des HVE; betont, dass dies die Disparität zwischen dem Umfang der Verpflichtungsermächtigungen und dem der Zahlungsermächtigungen weiter verstärkt hat, was dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung entgegensteht;

3.   weist darauf hin, dass das Hauptziel des Haushaltsplans 2010 darin bestehen muss, der aktuellen Wirtschaftskrise besondere Aufmerksamkeit zu schenken; ist der Auffassung, dass das Parlament die europäischen Bürger dabei an erste Stelle setzen und beweisen wird, dass die Europäische Union nicht die Ursache des Problems ist, sondern für die Lösung zweckdienlich sein kann; hat daher den Haushaltsentwurf des Rates entsprechend abgeändert, wobei das Ziel darin besteht, den EU-Haushalt als Instrument zur Überwindung der gegenwärtigen Krise einzusetzen, indem neue Impulse für wirtschaftliches Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Zusammenhalt und Schutz der Arbeitsplätze geschaffen werden;

4.   bekräftigt nach Prüfung des Entwurfs des Haushaltsplans, dass die Teilrubrik 1a keine ausreichende Finanzierung des Bedarfs der Europäischen Union im Bereich "Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung" ermöglicht und dass sie insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise und die Begrenzung der möglichen Folgen dieser Krise unterfinanziert ist; ist der Auffassung, dass diese Teilrubrik sorgfältig überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden sollte, damit sichergestellt ist, dass ihre Ziele in künftigen Jahren erreicht werden;

5.   erinnert daran, dass sich das Parlament und der Rat in der Konzertierungssitzung im Rahmen der ersten Lesung zum Haushaltsplan 2010 am 10. Juli 2009 auf die in der Anlage zu dieser Entschließung enthaltene gemeinsame Erklärung geeinigt haben; hat diese bei der Vorbereitung seiner Abänderungsentwürfe und Änderungsvorschläge zum Entwurf des Haushaltsplans berücksichtigt;

Europäisches Konjunkturprogramm

6.   betont, dass die Finanzierung der zweiten Phase des Europäischen Konjunkturprogramms für das Parlament eine Priorität darstellt; hat die Absicht, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen Instrumente zu nutzen, um seine Finanzierung sicherzustellen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Europäische Rat nicht imstande war, im Rahmen seines Haushaltsentwurfs seine Pläne vorzustellen; weist darauf hin, dass die Finanzierungsvereinbarung die Mittelausstattung der im Wege der Mitentscheidung beschlossenen Programme oder das jährliche Haushaltsverfahren nicht gefährden darf, wie in der Erklärung der Haushaltsbehörde vom 2. April 2009 zur Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms dargelegt; bekräftigt ferner seine Auffassung im Hinblick auf die Grundsätze und die Sorgfalt, die bei der Nutzung der bei einer bestimmten Rubrik verfügbaren Spielräume zu beachten sind;

Teilrubrik 1a

7.   ist erstaunt über die zusätzlichen Kürzungen des Rates bei Haushaltslinien zur Unterstützung der Lissabon-Strategie, die auf einem Beschluss des Europäischen Rates basiert; weist darauf hin, dass dies das Gegenteil dessen ist, was zur Lösung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise hätte getan werden müssen;

8.   wird alles in seiner Macht Stehende tun, um angemessene Finanzmittel für alle Aktivitäten und Maßnahmen im Rahmen der Teilrubrik 1a sicherzustellen, die ein nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern und für die europäischen Bürger Lösungen bereithalten, insbesondere durch Steigerung der Energiesicherheit, mehr Unterstützung für Forschung und Innovation – vor allem im Bereich der sauberen Energietechnologien –, Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und Förderung des lebenslangen Lernens; befürwortet den Ausbau und die Weiterentwicklung des Erasmus-Programms, um so junge Erwachsene dabei zu unterstützen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen; verweist erneut auf die Bedeutung einer optimierten Umsetzung der Rahmenprogramme und fordert die Kommission auf, den Standpunkt des Parlaments zu diesen Umsetzungsproblemen zu berücksichtigen, wie er im Verfahren zur Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2007(5) insbesondere unter Ziffern 113 bis 123 zum Ausdruck gebracht wurde;

9.   verweist auf die überarbeiteten Vorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung(6), deren Ziel darin besteht, Arbeitnehmer, die von weitreichenden strukturellen Veränderungen des Welthandelsgefüges betroffen sind, bei ihren Bemühungen um Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen; erinnert daran, dass diese Überarbeitung, die darauf abzielt, die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme des Fonds auszuweiten, die Auswirkungen der gegenwärtigen Krise berücksichtigen sollte; unterstreicht die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung des EGF zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung;

Teilrubrik 1b

10.   bedauert, dass der Rat Kürzungen am HVE vorgenommen hat, und dies in einer Zeit, in der die Mittel aus den Struktur- und dem Kohäsionsfonds für die Stimulierung des Wirtschaftswachstums und die Konjunkturbelebung verwendet werden sollten; schlägt systematische Erhöhungen der Zahlungsermächtigungen bei den wichtigsten Haushaltslinien (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds) vor, damit die Umsetzung der Strukturpolitik in den Mitgliedstaaten zum Nutzen aller europäischen Bürger vorangebracht werden kann;

11.   verweist darauf, dass die derzeit schwache Umsetzung der Struktur- und Kohäsionspolitik überwiegend auf die geringe Flexibilität des Systems der komplizierten Vorschriften und Auflagen der Kommission und der Mitgliedstaaten zurückzuführen ist;

12.   besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten alle bestehenden Instrumente einsetzen, um ihre operationellen Programme beschleunigt durchzuführen oder sogar zu überarbeiten mit dem Ziel, die Auswirkungen der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise effizienter zu bewältigen; fordert die Kommission auf, diese Änderungen in der kürzestmöglichen Zeit zu billigen, um ihre Umsetzung nicht zu verzögern;

13.   fordert den Rat nachdrücklich auf, eine Vereinbarung über den Vorschlag zu erzielen, den die Kommission im Juli 2009 zur Änderung der allgemeinen Vorschriften des EFRE, des ESF und des Kohäsionsfonds im Hinblick auf die Vereinfachung der Bestimmungen über die Haushaltsführung vorgelegt hat;

14.   betont, dass aus dieser Teilrubrik zahlreiche wichtige Maßnahmen und Aktivitäten finanziert werden, die darauf abzielen, den Klimawandel zu bekämpfen sowie Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen, und dass mehr getan werden sollte, um die Bemühungen auf eine effektive Inangriffnahme dieser Prioritäten zu konzentrieren;

15.   bekräftigt die Bedeutung, die es dem Solidaritätsgrundsatz innerhalb der Europäischen Union beimisst; beabsichtigt, alle Anstrengungen zu unternehmen, um angemessenere Mittel für die Kohäsionspolitik zu gewährleisten, damit aktuelle und künftige Herausforderungen bewältigt werden können; hält die Notwendigkeit, die Anwendung der Regel n+2 und n+3 zu bewerten für noch vordringlicher, um die uneingeschränkte Ausführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds sicherzustellen;

Rubrik 2

16.   vertritt die Auffassung, dass mit dem EU-Haushaltsplan in seiner derzeitigen Form die Ziele, die sich die Europäische Union in Bezug auf den Klimawandel gesetzt hat, nicht wirksam und realistisch angegangen werden können; vertritt die Auffassung, dass die europäischen Bürger eine konkrete europäische Initiative benötigen, um den Klimawandel zu bekämpfen, seine Konsequenzen zu bewältigen und die erforderlichen Politiken zu finanzieren;

17.   weist darauf hin, dass mit Blick auf die Kopenhagener Konferenz im Dezember 2009 die Bekämpfung des Klimawandels eine seiner zentralen Prioritäten für den Haushaltsplan 2010 bleiben wird; vertritt allerdings die Ansicht, dass dieser Priorität im Haushaltsentwurf nicht ausreichend Rechnung getragen wird, und beabsichtigt folglich, diesem entscheidenden Politikbereich mehr Gewicht zu verleihen; erinnert die Kommission daran, dass sie im Anschluss an die Klimaschutzkonferenz zügig einen vernünftigen Finanzierungsvorschlag vorlegen sollte;

18.   unterstreicht, dass sein zuständiger Ausschuss einer Unterstützung der Milcherzeuger Vorrang eingeräumt hat; beschließt, Kommission und Rat gegenüber eine klare Botschaft zu vermitteln, indem ein Betrag von 300 Mio. EUR für die Schaffung eines Milchfonds vorgeschlagen wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesen Antrag bei der Vorlage ihres Berichtigungsschreibens Nr. 2 zu berücksichtigen;

19.   beschließt, die im Europäischen Konjunkturprogramm vorgesehenen Maßnahmen im Bereich Breitband-Internetzugang für ländliche Gebiete im Einklang mit der von der Haushaltsbehörde am 2. April 2009 vereinbarten einschlägigen Erklärung über die Finanzierung aus dem Spielraum der Rubrik 2 zu finanzieren;

20.   unterstreicht die Notwendigkeit einer umfangreicheren Finanzierung von Programmen, die dem Verbrauch von Agrarerzeugnissen förderlich sein können (z. B. Schulmilch- und Schulobstprogramm);

Teilrubrik 3a

21.   erkennt den Wunsch der europäischen Bürger nach einem sicheren und geschützten Europa an und begrüßt die Mittelerhöhungen in dieser Teilrubrik im Vergleich zum Haushaltsplan 2009; erkennt an, dass sämtliche Länder in der Europäischen Union mit zahlreichen Herausforderungen in Bezug auf Politikbereiche, die von dieser Teilrubrik abgedeckt werden, konfrontiert sind; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die Mittelanhebungen in dieser Teilrubrik im Vergleich zum Haushaltsplan 2009 zu nutzen, um die Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen;

22.   unterstreicht, wie wichtig es ist, aus dem EU-Haushalt weitere Mittel bereitzustellen, um die legale Einwanderung und die Integration von Drittstaatsangehörigen zu bewältigen und parallel dazu unter uneingeschränkter Achtung der Menschen- und Grundrechte gegen die illegale Einwanderung vorzugehen und den Grenzschutz zu verstärken, einschließlich der Stärkung des Europäischen Rückkehrfonds und des Europäischen Flüchtlingsfonds, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern;

Teilrubrik 3b

23.   weist darauf hin, dass Teilrubrik 3b äußerst wichtige Politikbereiche abdeckt, die direkte Auswirkungen auf den Alltag der europäischen Bürger haben; lehnt die vom Rat in dieser Teilrubrik vorgenommenen Kürzungen ab und unterstützt den Ansatz der Fachausschüsse, der die Gewähr dafür bietet, dass die Erhöhung der Mittel gerechtfertigt ist;

24.   weist darauf hin, dass die geringe Wahlbeteiligung bei den Europawahlen erneut gezeigt hat, dass die Informations- und Kommunikationspolitik im Haushaltsplan 2010 stärker gefördert werden muss; erkennt an, dass dies eine gemeinsame Herausforderung für die Kommission, die Mitgliedstaaten und das Parlament als notwendiger Teil des demokratischen Prozesses ist; hat daher Abänderungsentwürfe eingereicht, mit denen ein Teil der für die Informations- und Kommunikationspolitik vorgesehenen Mittel in die Reserve eingestellt werden soll; fordert die Kommission auf, dem Parlament gegenüber darzulegen, wie sie die Ergebnisse der Interinstitutionellen Gruppe "Information" (IGI) umzusetzen gedenkt;

Rubrik 4

25.   unterstützt das von der Kommission am 2. September 2009 angenommene Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum HVE 2010, das bei zwei Haushaltslinien eine Mittelerhöhung vorsieht: Palästina und Klimawandel in Entwicklungsländern – beides Prioritäten, die vom Parlament aufgestellt worden sind;

26.   hat beschlossen, die Mittel bei der Haushaltlinie Klimawandel in Entwicklungsländern zu erhöhen, während das Ergebnis der Kopenhagener Konferenz zum Klimawandel erwartet wird; unterstreicht jedoch die Notwendigkeit eines neuen Finanzinstruments, um den Entwicklungsländern Hilfestellung dabei zu leisten, die Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen, sodass das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) seine ihm ursprünglich zugewiesenen Aufgaben in der Zukunft erfüllen kann;

27.   äußert erneut seine ernsthafte Besorgnis wegen des gefährlich geringen Spielraums, der sich aus der chronischen Unterfinanzierung einer Rubrik ergibt, die infolge von Krisen in Drittstaaten ständig unter Druck steht;

28.   fordert die Kommission auf, einen Plan vorzulegen, mit dem die der Nahrungsmittelfazilität aus dem Stabilitätsinstrument zugewiesenen Finanzmittel im Zeitraum 2010 bis 2013 wieder eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Europäische Union unter Rubrik 4 des Haushaltsplans über die uneingeschränkten Finanzmittel verfügt, um ihre Rolle auf internationaler Bühne entsprechend den Erwartungen der Bürger Europas zu erfüllen; fordert die Kommission auf, einen Plan für die Mobilisierung von Finanzmitteln für alle externen Fazilitäten oder Mechanismen zur Leistung von Unterstützung in Notsituationen vorzulegen, die außerhalb des Stabilitätsinstruments geschaffen werden, und dabei so vorzugehen, dass ein Rückgriff auf die für das Stabilitätsinstrument vorgesehenen Mittel vermieden wird;

29.   fordert den Europäischen Rat auf, keine weitreichenden politischen Verpflichtungen einzugehen, die eine stärkere finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union erfordern, ohne gleichzeitig die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen, wenn ein offensichtlicher Widerspruch zu den innerhalb der jährlichen Obergrenzen des geltenden MFR verfügbaren Mitteln besteht;

30.   ist der Ansicht, dass die Sicherung der Energieversorgung für die Europäische Union eine wichtige Frage darstellt; begrüßt daher die Unterzeichnung des Nabucco-Projekts durch alle daran teilnehmenden Staaten und erwartet von ihnen allen eine konsequente Haltung bei der Behandlung von anderen Projekten, die Nabucco gefährden könnten;

31.   zählt weiterhin auf die Unterstützung des Friedensprozesses in Palästina und der Wiederaufbaubemühungen im Gazastreifen; fordert die Kommission auf mitzuteilen, welche Maßnahmen sie getroffen hat, um die Gefahr, dass aus dieser Rubrik finanzierte Projekte und Programme terroristischen Organisationen zugute kommen oder für Terrorakte missbraucht werden, oder die Gefahr einer ineffizienten Bürokratie so gering wie möglich zu halten und konkret anzugeben, ob ein Teil der Hilfe für den Wiederaufbau von Gebäuden oder Infrastrukturen bestimmt ist, die vorher von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten finanziert und durch militärische Aktionen beschädigt wurden;

32.   unterstreicht die Notwendigkeit, der Ostseestrategie der Europäischen Union ausreichende Finanzmittel zuzuweisen, um Maßnahmen zu finanzieren, die nicht aus anderen Haushaltslinien finanziert werden können (Koordinierung, Information und Pilotvorhaben unter einem der vier Pfeiler des Aktionsplans);

Rubrik 5

33.   hat beschlossen, einige der vom Rat bei den Haushaltslinien für Verwaltungsausgaben vorgenommenen Kürzungen auf der Grundlage eines selektiven Ansatzes zu akzeptieren und so einen Ausgleich zwischen den allumfassenden Haushaltsprioritäten, einschließlich neuer Prioritäten, und der erforderlichen Umsetzung bestehender Politiken zu schaffen;

34.   hat indessen die Mittel für Personalausgaben wiedereingesetzt; weist darauf hin, dass der Gesamtbetrag aller Arten von Verwaltungsausgaben, die außerhalb der Rubrik 5 finanziert werden, in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat; fordert, dass die Kommission ihre künftigen Vorschläge für Übertragungen von Verwaltungsausgaben auf operative Haushaltslinien umfassend begründet; erkennt an, dass operationelle Programme ohne die notwendige administrative Unterstützung nicht funktionsfähig sein können; ist jedoch zutiefst besorgt, dass unter dem gegenwärtigen MFR ein Teil des Gesamtrahmens für Mehrjahresprogramme unter anderen Rubriken als Rubrik 5 für Verwaltungsausgaben verwendet wird;

35.   ist besorgt über die derzeit laufende Ausschreibung für ein neues Europaviertel; bekräftigt seine Forderung nach einer umfassenden Unterrichtung über das Auswahlverfahren und weist darauf hin, dass generell mehr Informationen über die Gebäudepolitik der Kommission bereitgestellt werden müssen;

36.   fordert die Kommission auf, einen Zeitplan für die Vorschläge zu der alle drei Jahre fälligen Überprüfung der Haushaltsordnung vorzulegen;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

37.   weist darauf hin, dass die Interinstitutionelle Vereinbarung Gesamtmittel von bis zu 40 Mio. EUR pro Haushaltsjahr für Pilotprojekte und von bis zu 100 Mio. EUR für vorbereitende Maßnahmen vorsieht, wovon höchstens 50 Mio. EUR für neue vorbereitende Maßnahmen bereitgestellt werden können;

38.   betrachtet diese Projekte als unerlässliches Instrument für das Parlament, um neue Maßnahmen für die europäischen Bürger zu initiieren; stellt fest, dass die Kommission mit Ausnahme von vier Projekten für alle Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen lediglich Zahlungsermächtigungen veranschlagt hat, wodurch das Parlament umfassend prüfen konnte, ob Folgemaßnahmen notwendig waren und ob neue Verpflichtungen verabschiedet werden sollten; hat außerdem eine Reihe neuer interessanter Vorschläge geprüft, von denen wegen der Sachzwänge im Zusammenhang mit den Obergrenzen der Interinstitutionellen Vereinbarung und des MFR nur einige im Haushaltsplan 2010 berücksichtigt werden konnten;

39.   hat der Durchführung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen, die sich im zweiten oder dritten Jahr befinden, Vorrang eingeräumt; beabsichtigt, die Durchführung dieser und der neu eingeleiteten Projekte und Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010 aufmerksam zu überwachen;

o
o   o

40.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den entsprechenden Abänderungen und Änderungsvorschlägen zu Einzelplan III des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen zu übermitteln.

ANLAGE 1

IN DER KONZERTIERUNGSSITZUNG VOM 10. JULI 2009 VEREINBARTE ERKLÄRUNGEN

GEMEINSAME ERKLÄRUNG FÜR DAS PROTOKOLL ÜBER DIE RATSTAGUNG

Besetzung von Planstellen im Zusammenhang mit den Erweiterungen von 2004 und 2007

"Das Europäische Parlament und der Rat unterstreichen erneut die Bedeutung einer Besetzung sämtlicher Planstellen – insbesondere auf der mittleren und höheren Führungsebene – im Zusammenhang mit den Erweiterungen von 2004 und 2007 und weisen nachdrücklich darauf hin, dass die Organe und insbesondere das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) alles in ihren Kräften Stehende tun sollten, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um das gesamte Verfahren zur Besetzung der von der Haushaltsbehörde genehmigten Planstellen mit Beamten zu beschleunigen. Dies sollte im Einklang mit den in Artikel 27 des Statuts festgelegten Kriterien erfolgen, und es sollte so bald wie möglich eine weitestgehende geografische Ausgewogenheit erreicht werden.

Das Europäische Parlament und der Rat beabsichtigen, den laufenden Prozess der Besetzung dieser Stellen weiterhin genau zu beobachten. Zu diesem Zweck fordern sie alle Organe und EPSO auf, der Haushaltsbehörde zweimal jährlich, nämlich im März und im Oktober, Informationen über den Sachstand in Bezug auf Einstellungen im Zusammenhang mit den Erweiterungen von 2004 und 2007 vorzulegen."

ERKLÄRUNGEN DES RATES FÜR DAS PROTOKOLL ÜBER DIE RATSTAGUNG

1.  Mittel für Zahlungen

"Der Rat fordert die Kommission auf, einen Berichtigungshaushaltsplan vorzulegen, wenn die in den Haushaltsplan 2010 eingesetzten Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung), der Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung), der Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen) und der Rubrik 4 (Die EU als globaler Akteur) zu decken."

2.  Rubrik 4

"Der Rat nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, ein Berichtigungsschreiben zum HVE 2010 vorzulegen, mit dem zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlicher Bedarf im Bereich der externen Politikbereiche – insbesondere die in früheren Berichtigungsschreiben berücksichtigten Prioritäten sowie die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2009 aufgeführten Prioritäten – abgedeckt werden soll, und hat bei der Festlegung seines Haushaltsplanentwurfs für 2010 für die Rubrik 4 einen angemessenen Spielraum belassen, womit dem Rechnung getragen werden kann."

3.  Gebäudepolitik der Organe und Einrichtungen der EU

"Der Rat verweist auf seine Schlussfolgerungen zum Sonderbericht Nr. 2/2007 des Rechnungshofes über die Gebäudeausgaben der Organe und vertritt unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Gebäudekosten einen beträchtlichen Anteil der gesamten Verwaltungsausgaben der EU-Organe ausmachen, die Auffassung, dass ein solides Finanzgebaren bei den Gebäudeausgaben von grundlegender Bedeutung ist.

Der Rat weist erneut darauf hin, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organen auf diesem Gebiet ist. Er betont, dass die Organe so eng wie möglich zusammenarbeiten und ihre Anstrengungen bündeln müssen, und zwar sowohl in Bezug auf Anmietung oder Kauf von Gebäuden als auch für die damit verbundenen laufenden Kosten. Er ersucht die Organe, so weit wie möglich Baulichkeiten gemeinsam zu nutzen, um die Gebäudeausgaben auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.

In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat die von den Organen bereits unternommenen Bemühungen um eine Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene und um die Vereinheitlichung ihrer Gebäudeverwaltungsmethoden. Der Rat nimmt befriedigt Kenntnis von der Einigung auf gemeinsame Leitlinien zur Ermittlung und Bezifferung der Gebäudeflächen, die jüngst von den in Brüssel und Luxemburg eingesetzten interinstitutionellen Arbeitsgruppen erzielt worden ist. Der Rat ersucht die Organe, die Möglichkeiten einer weiteren interinstitutionellen Zusammenarbeit, die sich unter anderem auf die gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Gebäuden erstrecken könnte, und die Option eines interinstitutionellen Büros für Gebäudeverwaltung auszuloten.

Der Rat fordert die Organe auf, langfristige Gebäudestrategien festzulegen, die auf einer realistischen Schätzung des künftigen Personalbestands beruhen und das erforderliche Maß an Flexibilität durch ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den im eigenen Besitz befindlichen und angemieteten Gebäuden gewährleistet, damit so weit wie möglich Ad-hoc-Entscheidungen über Gebäude vermieden werden. Er ersucht die Organe ferner, die verfügbaren Gebäudeflächen so effizient wie möglich zu nutzen und alle gangbaren Maßnahmen der internen Rationalisierung zu treffen. Der Rat begrüßt die von den Organen bereits durchgeführten Beratungen über alternative Finanzierungsmethoden und sieht dem anstehenden Bericht der Kommission erwartungsvoll entgegen.

Der Rat hält es für sehr wichtig, dass ihm die nach den einschlägigen Bestimmungen der Haushaltsordnung vorgeschriebenen Informationen so bald wie möglich zugehen. Diese Informationen sollten unter anderem umfassende Bedarfsschätzungen und Kosten-Nutzen-Analysen, die Angabe der einzelnen Alternativen, die Darlegung der Miet- oder Kaufoptionen sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten und die Berücksichtigung aller Finanzierungskosten einschließen. Lange bevor Entscheidungen zu treffen sind, sollten die entsprechenden Informationen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde zugänglich gemacht werden, so dass sie ihren jeweiligen Standpunkt ohne Zeitdruck festlegen können.

Ferner erneuert der Rat seine an die Generalsekretäre der Organe gerichtete Aufforderung, die betreffenden Informationen vor der Vorlage des Haushaltsplanvorentwurfs bereitzustellen. Der Rat erkennt zwar die speziellen Gegebenheiten jedes einzelnen Organs und die zusätzlich mit jedem einzelnen Projekt verbundenen Besonderheiten an, er ersucht aber dennoch die Organe, ihre Bemühungen um die Vereinheitlichung dieser Informationen mittels gemeinsamer Definitionen und Indikatoren fortzusetzen, damit Vergleiche zwischen Gebäudeflächen und Gebäudekosten zwischen den einzelnen Organen – einschließlich eines gemeinsamen Verständnisses der Methoden zur Berechnung der auf den Gesamtnutzungszeitraum aufgeteilten jährlichen Kosten für die im eigenen Besitz befindlichen Gebäude – ermöglicht werden.

Der Rat fordert die Organe auf, die zugunsten der Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit ihrer Gebäude getroffenen Maßnahmen einschließlich der Zertifizierung nach Umweltnormen fortzusetzen und zu intensivieren, wann immer dies angezeigt ist und mit den vorhandenen Ressourcen verwirklicht werden kann.

Der Rat nimmt Kenntnis von der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen den Organen und den Verwaltungen ihrer jeweiligen Sitzmitgliedstaaten, die in erheblichem Umfang zur soliden Handhabung der Gebäudefragen beitragen.

Der Rat weist darauf hin, dass seine Bemerkungen auch für die speziellen Gegebenheiten der Exekutivagenturen und gegebenenfalls auch auf die dezentralen Ämter und Agenturen zutreffen."

EINSEITIGE ERKLÄRUNG FÜR DAS PROTOKOLL ÜBER DIE RATSTAGUNG

"Deutschland erklärt hinsichtlich der Festlegung einer Haltung des Rates zum Haushaltsentwurf 2010 und angesichts eines laufenden Verfahrens vor dem Gericht Erster Instanz, dass das Programm 'Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige in der Europäischen Union' in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden muss. Deutschland erklärt, dass nach seiner Auffassung auf den Ankauf am Markt im Rahmen dieses Programms verzichtet werden muss. Die Durchführung des Programms muss im Lichte des Verfahrens vor dem Gericht Erster Instanz erfolgen."

ANLAGE 2

Erklärungen des Europäischen Parlaments anlässlich der Konzertierung im Rahmen der ersten Lesung des Haushaltsverfahrens 2010

Haushaltsvollzug 2009 (Haushaltsvorausschätzungswarnung)

Das Europäische Parlament ist besorgt über den im jüngsten "Budget Forecast Alert" (Haushaltsvorausschätzungswarnung) beschriebenen Stand des Haushaltsvollzugs 2009, insbesondere was die Verpflichtungen unter den Teilrubriken 3a und 3b sowie die Zahlungen unter den Teilrubriken 1a, 3a, 3b und 5 betrifft. Es betont, dass der Haushalt nach dem im Haushaltsplanvorentwurf enthaltenen Zeitplan ausgeführt werden muss. Das Europäische Parlament ersucht die Kommission, bis zum 31. August 2009 einen Bericht vorzulegen und darin die genauen (strukturellen, organisatorischen, verwaltungs- oder verfahrenstechnischen) Gründe für die Verzögerungen anzugeben, die bei der Umsetzung der Programme oder Politikbereiche jeweils aufgetreten sind.

Das Parlament ersucht die Kommission zudem, alle Fälle zu begründen, in denen ein Programm oder Politikbereich im Haushaltsplan 2009 nicht gemäß den von der Haushaltsbehörde gefassten Beschlüssen umgesetzt wird.

Vereinfachung und gezielterer Einsatz der Strukturfonds vor dem Hintergrund

der Wirtschaftskrise

Das Europäische Parlament verweist auf die gemeinsamen Erklärungen der drei Organe vom November 2008 und April 2009 zur Umsetzung der Kohäsionspolitik und unterstreicht, dass die Bemühungen um eine beschleunigte Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfonds fortgesetzt werden müssen. Aus seiner Sicht wurden bei der Vereinfachung der Bewertungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren keine ausreichenden Fortschritte erzielt, wie die niedrige Genehmigungsrate bei den Verwaltungs- und Kontrollsystemen und den Großprojekten zeigt. Das Parlament fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten um eine Vereinfachung der Durchführungsverfahren zu bemühen und insbesondere die Genehmigung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme und der Großprojekte und somit die Zahlungen zu beschleunigen, wobei allerdings die n+2-Regel zu beachten ist. Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass alle Möglichkeiten, dieder Einsatz der Strukturfonds bietet, einschließlich der Anpassung oder Überarbeitung der operativen Programme, für gezieltere Maßnahmen, die zur Überwindung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise beitragen, genutzt werden könnten, und zwar insbesondere für Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und zur Begrenzung der Arbeitsplatzverluste, und appelliert an die Mitgliedstaaten, hiervon Gebrauch zu machen. Es fordert die Kommission auf, durch effiziente und schnelle Verfahren dazu beizutragen, dass alle in den Strukturfondsverordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung genutzt werden. Ferner weist das Parlament darauf hin, wie wichtig es ist, dass die verfügbaren Haushaltsmittel vollständig und effizient verwendet werden.

Mittel für Zahlungen

Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, einen Berichtigungshaushaltsplan vorzulegen, wenn die in den Haushaltsplan 2010 eingesetzten Mittel nicht ausreichen, um gegebenenfalls die Ausgaben unter einer besonderen Rubrik zu decken.

Rubrik 4

Das Europäische Parlament nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, ein Berichtigungsschreiben zum HVE 2010 vorzulegen, mit dem zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlicher Bedarf im Bereich der externen Politikbereiche – insbesondere die in früheren Berichtigungsschreiben berücksichtigten Prioritäten sowie die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2009 aufgeführten Prioritäten – abgedeckt werden soll.

Das Europäische Parlament erinnert daran, dass sich die Kommission während des Haushaltskonzertierungsverfahrens am 21. November 2008 verpflichtet hat, eine Bewertung der Situation im Rahmen der Rubrik 4 vorzulegen, der gegebenenfalls entsprechende Vorschläge beigefügt sind. Es erwartet, dass die Kommission dem Berichtigungsschreiben eine mehrjährige Bewertung des Bedarfs in diesem Bereich beifügt.

(1) ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0095.
(5) ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 36.
(6) ABl. L 167 vom 29.6.2009, S. 26.


Gesamthaushaltsplan 2010: Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX
PDF 332kWORD 75k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I – Europäisches Parlament, Einzelplan II – Rat, Einzelplan IV – Gerichtshof, Einzelplan V – Rechnungshof, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter (C7-0128/2009 – 2009/2002B(BUD))
P7_TA(2009)0052A7-0037/2009

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(1),

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 – Einzelpläne I, II und IV bis IX(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2009 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2010(5),

–   unter Hinweis auf seine interne Vereinbarung aus dem Jahre 1988, seine Haushaltsmittel, von außergewöhnlichen Ausgaben abgesehen, auf höchstens 20 % der Gesamtmittel der Rubrik 5 zu begrenzen,

–   in Kenntnis des von der Kommission am 29. April 2009 vorgelegten Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2009)0300),

–   in Kenntnis des vom Rat am 13. Juli 2009 aufgestellten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (C7-0128/2009),

–   gestützt auf Artikel 75 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Petitionsausschusses (A7-0037/2009),

A.   in der Erwägung, dass der Vorentwurf des Haushaltsplans (HVE) für alle Organe bis zur Obergrenze des Finanzrahmens für das Haushaltsjahr 2010 einen Spielraum von 236 597 323 EUR belassen hat,

B.   in der Erwägung, dass der Entwurf des Haushaltsplans (HE) nach dem Beschluss des Rates vom 13. Juli 2009 einen Spielraum von 276 153 415 EUR bis zu dieser Obergrenze aufweist,

C.   in der Erwägung, dass das für das Haushaltsverfahren 2009 vereinbarte Pilotverfahren, bei dem eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Haushaltsausschuss und eine frühzeitige wechselseitige Kooperation bezüglich aller Fragen, die erhebliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben, Anwendung finden sollten, auch für das Haushaltsverfahren 2010 beibehalten wurde,

D.   in der Erwägung, dass am 15. September 2009, vor den Abstimmungen im Haushaltsausschuss und im Plenum, eine Konzertierungssitzung zwischen Präsidium und Haushaltsausschuss stattfand,

Allgemeiner Rahmen

1.   weist darauf hin, dass die EU-Organe ihre Haushaltspläne vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise erstellen müssen, mit der Europa zu kämpfen hat, und dass diese Haushaltspläne ihre Bemühungen widerspiegeln müssen, die politischen Ziele unter möglichst effizienter Nutzung der Ressourcen zu erreichen;

2.   bekräftigt seine Überzeugung, dass die Mittelanträge in vollem Umfang kostenorientiert sein müssen und nur den Bedarf widerspiegeln dürfen, der zur Erfüllung der den einzelnen Organen übertragenen Aufgaben tatsächlich erforderlich ist, wobei gleichzeitig alles getan werden muss, um Einsparungsmöglichkeiten zu ermitteln, unter anderem durch eine bessere Arbeitsorganisation, die Umschichtung vorhandener Ressourcen auf vorrangige Bereiche und Bürokratieabbau, damit die knappen Finanzmittel optimal genutzt werden können;

3.   begrüßt den konstruktiven und kooperativen Ansatz aller Organe in ihrem Umgang mit der Haushaltsbehörde und bringt seine Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass die aufgeworfenen Fragen umgehend und präzise von ihnen beantwortet wurden;

4.   unterstreicht, dass die Vorschläge keine Ausgaben enthalten, die speziell mit dem möglichen Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zusammenhängen; weist darauf hin, dass bei Inkrafttreten dieses Vertrags gegebenenfalls auf bestehende Haushaltsinstrumente wie Berichtigungsschreiben oder Berichtigungshaushaltsplan zurückgegriffen werden muss; ist dennoch der Auffassung, dass in einem solchen Fall eine möglichst weitreichende Umschichtung vorhandener Ressourcen umfassend geprüft werden muss, ehe zusätzliche Mittel angefordert werden; weist für die Zukunft erneut vorsorglich darauf hin, dass ein nachhaltiger Haushalt gewahrt werden und bei dieser Rubrik ein angemessener finanzieller Spielraum verfügbar bleiben muss;

5.   weist darauf hin, dass es in zahlreichen Bereichen nach wie vor Raum für Verbesserungen und einen effizienteren Einsatz der Haushaltsmittel gibt, und möchte erneut den Bereich der interinstitutionellen Zusammenarbeit hervorheben; stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Sprachendienste gewisse Einsparungsmöglichkeiten eröffnen könnte; hat dies daher zu einer Priorität für 2010 erhoben und fordert die Organe zu einer weiteren Verbesserung dieser Aspekte, einschließlich einer Neuverhandlung der derzeit bestehenden Regelungen für die gemeinsame Nutzung der internen Übersetzungsressourcen, auf;

6.   beschließt, zu diesem Zweck eine horizontale Reserve in Höhe von 5 % für externe Übersetzungsleistungen zu schaffen, und betont, dass diese Abänderung auf alle Organe abzielt, die über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen; die geforderten Verbesserungen umfassen auch die Neuverhandlung der derzeit bestehenden Regelungen für die gemeinsame Nutzung der internen Übersetzungsressourcen mit dem Ziel, auch im Einklang mit dem einschlägigen Sonderbericht des Rechnungshofs Effizienzgewinne und Einsparungen im Bereich der Übersetzung zu erzielen; nimmt zur Kenntnis, dass diese Reserve somit freigegeben werden kann, sobald von den Organen ein konkreter Vorschlag für ein System der gemeinsamen Nutzung der internen Übersetzungsressourcen vorgelegt und dieser von der Haushaltsbehörde geprüft wurde;

7.   unterstreicht seinen Wunsch, dass die für Übersetzer bestehende Möglichkeit der Telearbeit von den Organen erneut geprüft werden sollte; stellt fest, dass dies zu jährlichen Einsparungen führen könnte, insbesondere wenn Büroräume frei werden und anderweitig genutzt werden können; stellt fest, dass der Rechnungshof dieses System (wenn auch in begrenztem Umfang) anwendet und dass es gut funktioniert;

8.   hat beschlossen, bis zur Obergrenze der Rubrik 5, "Verwaltungsausgaben", einen Spielraum von 222 344 665 EUR zu belassen und damit den Gesamtanstieg auf 2,1 % zu begrenzen; betont, dass darin die Mittel berücksichtigt sind, die unter Rückgängigmachung eines Teil der vom Rat an den Haushaltsplänen der Organe vorgenommenen Kürzungen in den Fällen wiedereingesetzt wurden, in denen die spezifischen Anträge der einzelnen Organe gerechtfertigt waren;

9.   ist der Ansicht, dass sich das Haushaltssystem der Europäischen Union so entwickeln muss, dass Einfallsreichtum und innovative Lösungen belohnt werden; weist diesbezüglich und als Anreiz besonders darauf hin, dass Effizienzgewinne und Einsparungen, die sich auf solche Maßnahmen der Organe zurückführen lassen, für andere Prioritäten, die sie unter Umständen haben, verwendet werden könnten; unterstreicht jedoch, dass Mittel, die nur aufgrund einer schleppenden Ausführung oder infolge unvorhergesehener Ereignisse ungenutzt bleiben, den Steuerzahlern generell zurückgezahlt werden sollten;

Einzelplan I – Europäisches Parlament
Allgemeiner Rahmen

10.   begrüßt das positive und konstruktive Klima bei der Konzertierungssitzung vom 15. September 2009 zwischen seinem Präsidium und seinem Haushaltsausschuss; vertritt die Auffassung, dass dies die Aufstellung des Haushaltsplans des Parlaments auf der Grundlage der gegenseitigen Zusammenarbeit und beidseitigen Vertrauens sowie die strikte Anwendung solider Haushaltsgrundsätze und die Transparenz weiter stärken dürfte; hebt hervor, dass die Vorrechte der beiden Gremien uneingeschränkt gewahrt werden müssen;

11.   erinnert daran, dass bei folgenden Punkten, die Teil dieser Konzertierungssitzung waren, eine Einigung erzielt wurde:

   Reserven (vorrangige Vorhaben, Reserve für Gebäude, Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben)
   Umstrukturierung der GD INLO und des Sicherheitsdienstes
   Personalbedarf für 2010
   Haus der Europäischen Geschichte
   Politische Parteien und Stiftungen
   Mehrsprachigkeit
   Wissensmanagement;

12.   ist der Ansicht, dass der Informationsfluss und die zeitliche Planung des Austauschs zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss entscheidend für den Erfolg und weitere Verbesserungen ihrer Zusammenarbeit sind;

13.   unterstreicht, dass das Parlament wie auch alle anderen Organe im Frühjahr und Frühsommer einen möglichst vollständigen Haushaltsvoranschlag vorlegen muss; betont, dass der Rückgriff auf ein Berichtungsschreiben im Herbst wirklich auf unvorhergesehene Ereignisse und technische Aktualisierungen beschränkt werden sollte; erkennt an, dass Wahljahre eine besondere Situation darstellen, in der diese Verfahren einen höheren Grad an Flexibilität bieten müssen, um die Rechte des neu konstituierten Parlaments zu wahren;

14.   betont, dass sich das Gesamtvolumen seines Haushaltsplans auf 19,87 % der im Rahmen der Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des mehrjährigen Finanzrahmens genehmigten Ausgaben beläuft und damit weiterhin unter der Grenze von 20 % liegt, die es sich selbst auferlegt hat; weist jedoch erneut darauf hin, dass in dem Prozentsatz von 19,87 % nicht die möglichen Anpassungen enthalten sind, die im Falle des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung, erforderlich werden könnten, und hält an seinem Standpunkt fest, dass ein größerer Spielraum von entscheidender Bedeutung ist; erkennt an, dass aufgrund des derzeit begrenzten Spielraums weitere Einsparungen und Umverteilungen erforderlich sein werden, um zusätzliche Anforderungen erfüllen zu können;

15.   vertritt die Auffassung, dass eine Unterscheidung zwischen festen und variablen Kosten des Parlaments Beschlüsse über das Gesamtvolumen seines Haushaltsplans und angemessene Folgemaßnahmen zur Wahrung eines nachhaltigen Haushalts erleichtern würde; hat in diesem Zusammenhang beschlossen, bei drei konkreten Haushaltslinien einen Teil der Mittel in die Reserve einzustellen, während gleichzeitig ein Bericht angefordert wird, in dem die Ausgaben im Rahmen der Titel 2 und 3 nach den verschiedenen Kostenkategorien aufgeschlüsselt werden und angegeben wird, ob es sich dabei um feste oder variable Kosten handelt; vertritt die Auffassung, dass die Unterscheidung zwischen festen und variablen Kosten des Parlaments, die langfristigen Strategien im Bereich der Gebäude-, Kommunikations- und Informationspolitik sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse der verschiedenen Tätigkeiten des Parlaments in den kommenden Jahren die Erstellung eines Null-Basis-Haushalts ermöglichen werden; ist der Ansicht, dass dies es ermöglichen wird, im Rahmen des Haushaltsplans des Parlaments nur den realen Bedarf auszuweisen, und darüber hinaus seine Transparenz sowie die Genauigkeit und Effizienz des Haushaltsplans erhöhen wird;

16.   weist darauf hin, dass das Jahr 2010 das erste volle Jahr der Anwendung des Abgeordnetenstatuts sein wird und dass dies erhebliche Auswirkungen auf seinen Haushaltsplan hat, aus dem diese Kosten bestritten werden müssen; weist darauf hin, dass der erforderliche Mehrbetrag gegenüber dem Jahr 2009 (das Abgeordnetenstatut wurde nur während eines Teils dieses Jahres angewandt) mit rund 40 Mio. EUR und gegenüber den vorhergehenden Jahren mit rund 113 Mio. EUR veranschlagt werden kann;

17.   vertritt die Auffassung, dass bei diesen Beträgen jedoch dahingehend unterschieden werden muss, ob es sich um tatsächlich – in rechtlicher und haushaltstechnischer Hinsicht – unvermeidbare Folgen oder um Größen handelt, die sich je nach der tatsächlichen Umsetzung des Systems verändern können; fordert daher aus haushaltstechnischer Sicht auf der Grundlage genauer und objektiver Zahlen bis zum 30. Juni 2010 einen Bericht über die Anwendung des Systems der Reisekostenerstattung;

18.   begrüßt die Ende 2008 erzielte Einigung über das neue Statut für die parlamentarischen Assistenten der Mitglieder und hat für 2010, das erste volle Jahr der Anwendung dieses Statuts, die erforderlichen haushaltstechnischen Vorkehrungen getroffen; begrüßt ferner die Einsetzung der nichtständigen Evaluierungsgruppe, deren Aufgabe darin besteht, praktische Probleme im Zusammenhang mit der Einführung des Abgeordneten- und des Assistentenstatuts zu untersuchen, und hofft, dass diese ihre Schlussfolgerungen so bald wie möglich mitteilt, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Präsidium den Haushaltsvoranschlag für 2011 vorlegt;

19.   weist im Zusammenhang mit dem Gesamtvolumen des Haushaltsplans und den oben dargelegten Aspekten auch darauf hin, dass man sich in der Konzertierungssitzung auf eine Senkung der vorgeschlagenen Reserve für neue politische Initiativen auf 5 Mio. EUR unter Beibehaltung der allgemeinen Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben in Höhe von 10 Mio. EUR und auf eine Reserve für Gebäude in Höhe von 15 Mio. EUR geeinigt hat;

Humanressourcen

20.   begrüßt die im Hinblick auf den Haushaltsplan 2010 erzielte Einigung über die personellen Ressourcen und weiß die von der Verwaltung bereitgestellten Informationen über die für notwendig erachteten Stellen und die gleichzeitig vorgeschlagenen Umstrukturierungsmaßnahmen zu schätzen;

21.   beschließt, die Mittel für 54 neue Stellen im Stellenplan des Parlaments für 2010 wie nachstehend aufgeführt zu bewilligen:

   Dauerplanstellen: 8 AD9, 17 AD5 und 28 AST1,
   Planstellen auf Zeit: 2 AD10, 1 AD9 und 1 AD5,
   Streichung von 3 im Stellenplan 2009 bewilligten AST1-Planstellen auf Zeit;
  

beschließt ferner, die nachfolgenden Höherstufungen zu bewilligen: 5 AD5 in 5 AD7 im Zusammenhang mit der Einstellung von Dolmetschern, 30 AD7 in 30 AD9 im Zusammenhang mit internen Auswahlverfahren und – ebenfalls im Zusammenhang mit internen Auswahlverfahren – 30 AST3 in 30 AST5; beschließt außerdem, die Mittel für die Umwandlung von 5 AST6-Stellen in 2 AD11-Stellen und 3 AD12-Stellen im Zusammenhang mit Auswahlverfahren für Quereinsteiger zu bewilligen;

22.   weist dessen ungeachtet mit Nachdruck darauf hin, dass weitere Anstrengungen zur Umschichtung bereits bestehender Mittel und Stellen ein integraler Bestandteil seines Haushaltsverfahrens sein sollten; hält es in diesem Zusammenhang für richtig, seine Arbeitsorganisation und Dienststellenstruktur den politischen Prioritäten anzupassen, um möglichst optimale Ergebnisse zu erzielen und aus haushaltspolitischer Sicht die finanziellen Auswirkungen zu verringern; erinnert in diesem Zusammenhang an seine Forderung des vergangenen Jahres, die Aufteilung des Personals zwischen legislativen Kerntätigkeiten, direkten Dienstleistungen für die Mitglieder und administrativen Unterstützungsaufgaben optimal auszubalancieren und die zugrunde liegenden Annahmen und Prioritäten verständlicher zu machen;

23.   nimmt insbesondere Kenntnis von der bei der Konzertierung erzielten Einigung, seine für die Gebäude und die Gebäudepolitik zuständige Dienststelle zu stärken, was deren Planung und Kontrolle verbessern und nach vernünftigem Ermessen in Verbindung mit einer kohärenten und verantwortungsbewussten Immobilienpolitik auf längere Sicht zu Einsparungen führen wird; ist daher damit einverstanden, dass hierfür über einen Zeitraum von drei Jahren 49 neue Stellen geschaffen werden; nimmt ferner zur Kenntnis, dass man sich darauf geeinigt hat, Mittel für fünf Stellen bereitzustellen, die für die Umstrukturierung des Sicherheitsdienstes beantragt wurden;

24.   begrüßt ferner die bei der Konzertierung erzielte Einigung über die Durchführung einer Organisationsprüfung der GD INLO und des Sicherheitsdienstes, um zu beurteilen, ob die Ressourcen optimal genutzt werden;

Gesetzgeberische Arbeit und Mehrsprachigkeit

25.   weist darauf hin, dass die Mehrsprachigkeit ein entscheidender Aspekt des Haushaltsplans 2010 ist, und zwar sowohl unter dem Aspekt der Sicherung und Stärkung des Rechts aller Mitglieder auf Gleichbehandlung bezüglich der Sprachendienste als auch unter dem Blickwinkel der Bestrebungen, die Kosten durch eine verbesserte interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen allen Organen niedrig zu halten; begrüßt die gezielte Bereitstellung zusätzlicher Mitteln für diesen Bereich im Haushaltsvorschlag und billigt sie;

26.   ist der Ansicht, dass die Wahrnehmung der erweiterten gesetzgeberischen Aufgaben des Parlaments einen fortlaufenden Prozess darstellt und eine umfassende Unterstützung der Mitglieder erfordert, damit diese ihre gesetzgeberische Tätigkeit ausführen können; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss des Präsidiums vom 6. Mai 2009, mit dem das Ziel verfolgt wird, die direkte Unterstützung der Mitglieder bei ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit, insbesondere in der Phase der Ausarbeitung der Texte, zu verbessern; ist der Ansicht, dass das Augenmerk nunmehr auch auf die sich daran anschließenden Phasen der Gesetzgebungsverfahren gerichtet werden muss, und hält es für entscheidend, dass die Mitglieder im Einklang mit den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit und den Zielen der Unionspolitik im Bereich "Bessere Rechtsetzung" Zugang zu korrekten Texten in allen Amtssprachen haben, um die Transparenz und die demokratische Legitimation der Standpunkte des Parlaments bei den Gesetzgebungsverfahren zu verbessern;

27.   weist darauf hin, dass das Parlament regelmäßig über Rechtsakte abstimmt, die das Ergebnis eines in einem frühen Stadium erzielten politischen Kompromisses sind, während der Rat diese Rechtsakte erst annimmt, wenn sie endgültig fertig gestellt sind; hält es für unerlässlich, dass das Parlament seine Prüfungen und Abstimmungen auf der Grundlage endgültiger und korrekter, in allen Sprachen vorliegender Texte vornimmt; fordert, dass auf interner und interinstitutioneller Ebene Maßnahmen eingeleitet werden, um zu gewährleisten, dass das Parlament dem Rat diesbezüglich gleichgestellt ist;

28.   begrüßt die bei der Konzertierung erzielte Einigung, bei den entsprechenden Haushaltslinien aller Organe, die über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen, wie bereits dargelegt eine horizontale Reserve in Höhe von 5 % vorzusehen;

29.   ist bereit, das System und die Zugänglichkeit der Übersetzungen der Plenardebatten, des sogenannten Ausführlichen Sitzungsberichts, zu überdenken und zu prüfen, wie hier durch den Einsatz moderner Technologien Verbesserungen und gleichzeitig größere Einsparungen im Haushaltsplan erzielt werden könnten; vertritt die Auffassung, dass beispielsweise ein System der Übersetzung auf Anfrage denkbar wäre, womit sich auch die Verfügbarkeit der angeforderten Texte deutlich beschleunigen ließe;

Gebäudepolitik

30.   wiederholt seine frühere Forderung, dass das Präsidium eine kohärente und verantwortungsvolle langfristige Strategie für die Immobilien- und Gebäudepolitik vorlegt, die auch dem besonderen Problem zunehmender Instandhaltungskosten, eines wachsenden Renovierungsbedarfs und steigender Sicherheitskosten Rechnung trägt und die Nachhaltigkeit des Haushaltsplans des Parlaments gewährleistet, und erwartet, dass diese bis Ende 2009 vorgelegt wird; nimmt Kenntnis von der Reaktion auf die Haushaltsentschließung des vergangenen Jahres, hält diese jedoch nicht für ausreichend; unterstreicht ferner, dass etwaige künftige Erstattungen der belgischen Behörden in Übereinstimmung mit der Vereinbarung über die derzeitigen Gebäude des Parlaments in Brüssel berücksichtigt werden müssen;

31.   bekräftigt die Bedeutung, die es den Sicherheitsaspekten beimisst, welche in engem Zusammenhang mit seiner Gebäudepolitik stehen, und vertritt die Auffassung, dass ein wirksamer und ausgewogener Ansatz in diesem Bereich erforderlich ist; unterstreicht vor allem die besonderen Wesensmerkmale eines Parlaments und das Erfordernis, neben der Sicherheit Offenheit und Zugänglichkeit zu gewährleisten; äußert sich zugleich besorgt über die ständig steigenden Kosten in diesem Bereich und ist der Ansicht, dass ein differenzierter Ansatz unter Berücksichtigung der besonderen Situation jedes einzelnen Arbeitsortes erforderlich ist;

32.   stellt fest, dass der Grund, weshalb das Präsidium den Erwerb eines neuen Gebäudes in der Nähe seiner derzeitigen Einrichtungen in Brüssel in Erwägung zieht, während es ein anderes Gebäude nicht mehr für die parlamentarische Arbeit zu benötigen glaubt, noch genau erklärt werden muss;

Kommunikations- und Informationspolitik

33.   begrüßt die Einigung über die Finanzierung der politischen Parteien und Stiftungen auf europäischer Ebene, die die Kommunikation mit den Bürgern und deren Teilnahme am politischen Leben der Europäischen Union weiter verbessern dürfte; fordert eine weitere Diskussion über langfristige Haushaltsgrundsätze in diesem Bereich;

34.   begrüßt den endgültigen Beschluss des Präsidiums über das Verwaltungsmodell für das neue Besucherzentrum und beschließt, die beantragten 13 Stellen zu bewilligen, damit das Besucherzentrum schließlich so bald wie möglich, spätestens aber in der ersten Hälfte des Jahres 2010 eröffnet werden kann;

35.   nimmt Kenntnis von der zwischen seinem Präsidium und seinem Haushaltsausschuss erzielten Einigung über das Haus der Europäischen Geschichte; beschließt, die beantragten 1,5 Mio. EUR bereitzustellen, die unter einer geeigneten, bereits im Haushaltsplan 2009 enthaltenen Haushaltslinie ausgewiesen werden sollen, damit der Architektenwettbewerb vorangehen kann und rechtzeitig im kommenden Jahr konzeptionelle Vorschläge vorgelegt werden; weist erneut auf seine Auffassung hin, dass Angaben zu den Gesamtkosten des Projekts erforderlich sind; begrüßt die Einigung auf das Ziel, zusätzliche Mittel aus externen Quellen zu beschaffen und Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit bei dem Projekt zu sondieren;

36.   unterstreicht die Bedeutung, die es einer effizienten Organisation der zahlreichen Informationsquellen und -dienste beimisst, die den Mitgliedern und dem Personal des Parlaments zur Verfügung stehen; verweist in diesem Zusammenhang auf die kürzlich angenommene IKT-Strategie im Rahmen seiner für IT-Fragen zuständigen Generaldirektion und den Beschluss, im Rahmen seiner Generaldirektion Präsidentschaft eine Direktion Bibliothek und Dokumentenverwaltung einzurichten; unterstreicht ferner die Notwendigkeit der Entwicklung eines umfassenden "Wissensmanagementsystems", um die Verbreitung aller Informationen sowohl auf der politischen Ebene als auch auf der Verwaltungsebene zu erleichtern; fordert sein Präsidium auf, besonderes Augenmerk auf die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Dienststellen zu legen, um ein kohärentes und kosteneffizientes Gesamtkonzept zu gewährleisten, und begrüßt schließlich die bei der Konzertierung erzielte Einigung, wonach für eine Sitzung seines Haushaltsausschusses eine Präsentation vorgelegt werden soll, in der auf diese Aspekte eingegangen wird;

37.   vertritt ferner die Auffassung, dass die Einbeziehung von Dokumentenverwaltungsdienststellen in die genannte neue Direktion den Zugang zur Information verbessern und zu einem besseren Verständnis der parlamentarischen Tätigkeiten beitragen dürfte; unterstreicht mit Nachdruck, dass auf diese Weise den Mitgliedern die Arbeit erleichtert und die Transparenz gegenüber den Bürgern verbessert werden sollte; beschließt, die Haushaltselemente, wie sie im Haushaltsvorentwurf enthalten sind, zu billigen; wünscht gleichzeitig, über die Organisation der Direktion, ihre Vorausschätzungen in Bezug auf Kosten und Personalbedarf und über Produkte und Dienstleistungen auf dem Laufenden gehalten zu werden, einschließlich der Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Dokumenten;

38.   nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Petitionsausschusses und vergleichbaren Standpunkten, die geäußert wurden; vertritt die Auffassung, dass den geäußerten Bedenken im Rahmen der Abänderungsentwürfe und Änderungsvorschläge zum Entwurf des Haushaltsplans und bei der Abstimmung im Großen und Ganzen soweit wie möglich Rechnung getragen wurde;

Einzelplan IV – Gerichtshof

39.   vertritt die Auffassung, dass die steigende Arbeitsbelastung des Hofes im Zusammenhang mit Konsultationen und den neuen Dringlichkeitsverfahren eine deutliche Erhöhung seines Verwaltungshaushalts und Stellenplans in den letzten zwei Jahren sowie eine sehr beträchtliche Personalaufstockung im Jahr 2009 gerechtfertigt haben; hält es daher für natürlich, dass für 2010 keine zusätzlichen Stellen beantragt wurden; ist nicht davon überzeugt, dass die Kürzungen des Rates bei den veranschlagten Bezügen und seine Pauschalabschläge angesichts der gegenwärtigen Einstellungsquote und des derzeitigen Personalbestands korrekt sind;

40.   beschließt daher angesichts der vorgebrachten Argumente und nach Prüfung der Stellungnahmen seiner Ausschüsse, die Mittel des HVE bei einigen Haushaltslinien wiedereinzusetzen;

41.   stellt fest, dass die Auswirkungen der neuen Gebäude des Hofes weiterhin zu spüren sind und dass sich dies in problematischer Weise in der Gesamtzunahme seines Haushaltsvolumens niederschlägt; kann unter diesem Blickwinkel und angesichts dieser verlorenen Kosten einer Gesamtzunahme um 4,5 % entsprechend der Vorlage zustimmen, wobei gleichzeitig anzumerken ist, dass die Steigerungsrate des normalen Verwaltungshaushalts des Hofes mit rund +2,5 % deutlich niedriger ausfällt;

Einzelplan V – Rechnungshof

42.   stimmt nach der Bewilligung von 20 Stellen für Rechnungsprüfer im Jahr 2009 der Schaffung weiterer 12 Stellen für Rechnungsprüfer zu, womit auf die steigende Nachfrage, insbesondere seitens der Entlastungsbehörde, reagiert wird; hebt hervor, dass die Personalbestände und Anträge zur Ausführung von Arbeiten im weiteren Kontext des Haushalts und der europäischen Wirtschaft gesehen werden müssen; geht daher davon aus, dass der Hof infolge der Schaffung von 32 Stellen für Rechnungsprüfer innerhalb von zwei Jahren in den nächsten Jahren gut dastehen wird, und fordert den Hof für den Fall, dass dies nicht so sein sollte, auf, bei den Anträgen je nach Dringlichkeit und relativer Bedeutung Prioritäten zu setzen;

43.   nimmt Kenntnis von der geplanten Entwicklung der Kosten des K3-Erweiterungsgebäudes und weist erneut darauf hin, dass im Vergleich zu einer Mietkaufoption mit der Entscheidung, das Vorhaben direkt aus dem Haushalt zu finanzieren, die Kosten für den Steuerzahler so gering wie möglich gehalten werden können; berücksichtigt, dass die Entscheidung, einen Betrag von 55 Mio. EUR auf 2009 vorzuziehen, zu einem deutlichen Rückgang der Mittelansätze bei dieser Haushaltslinie für 2010 geführt hat;

44.  vertritt nach einer entsprechenden Bemerkung, die im Zusammenhang mit der externen Rechnungsprüfung, der der Hof selbst unterzogen wurde, vorgebracht wurde, die Auffassung, dass alle Ausgaben für dieses Vorhaben aus den Mitteln finanziert werden müssen, die unter der speziellen Haushaltslinie für Gebäude bereitgestellt wurden, und aus Gründen der Transparenz nicht unter anderen Rubriken/Haushaltslinien ausgewiesen werden dürfen;

45.   beschließt, eine begrenzte Zahl von Ausgabenposten, die mit der vom Rechnungshof vorgenommenen Veröffentlichung von Berichten, seinen Veröffentlichungen im Amtsblatt und seinen Dienstreisen zusammenhängen, aufzustocken, damit dem Rechnungsprüfer gegebenenfalls ein Sachverständiger an die Seite gestellt werden kann, um zu tieferen Erkenntnissen zu gelangen und die Qualität der Feststellungen zu verbessern;

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

46.   beschließt, eine Kompromissposition zwischen den ursprünglichen Anträgen des Ausschusses und dem Haushaltsentwurf des Rates einzunehmen; beschließt zu diesem Zweck die Schaffung von sechs zusätzlichen Stellen (4 AD5, 1 AST3 und 1 AST1) und eine Anpassung des generellen Pauschalabschlags bei den Dienstbezügen und Vergütungen auf 5 %.

47.   fordert den Ausschuss auf, einen ersten zusammenfassenden Bericht über die Funktionsweise des verbesserten Planungssystems für die Sitzungs- und Reisekosten vorzulegen, das im vergangenen Haushaltsjahr eingeführt wurde;

48.   fordert im Hinblick auf künftige Haushaltspläne außerdem eine kurze Erläuterung der Art und Weise, wie die Reisekostenerstattungen und Zulagen berechnet werden und welche Optionen den Mitgliedern und dem Personal in dieser Hinsicht gegebenenfalls zur Verfügung stehen;

Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

49.   ist mit der vom Rat vorgenommenen Streichung der gesamten zehn für den Ausschuss beantragten zusätzlichen Stellen nicht einverstanden und beschließt, vier dieser Stellen als vorrangige Stellen, die mit der politischen Arbeit des Ausschusses – insbesondere der regionalen Versammlung – zusammenhängen, wiedereinzusetzen; erinnert jedoch daran, dass bereits für 2009 eine Erhöhung des Personalbestands des Ausschusses genehmigt wurde, und kann daher angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Situation nicht mehr bewilligen;

50.   beschließt, nachdem es die Argumente des Ausschusses zur Zahl der einzustellenden Personen und zum Anteil der freien Stellen gehört hat, einen generellen Pauschalabschlag von 5 % vorzunehmen; weist darauf hin, dass damit sichergestellt sein dürfte, dass der Ausschuss über genügend Mittel verfügt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, während nach wie vor eine geringe Einsparung gegenüber dem HVE erzielt wird;

51.   vertritt in Bezug auf verschiedene operative Haushaltslinien, einschließlich der Mittel für die IT-Entwicklung, Kinderbetreuungseinrichtungen für das Personal und Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, eine Kompromissposition zwischen den Anträgen des Ausschusses und den Kürzungen des Rates;

Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter

52.   setzt, nachdem es die Kürzungen des Rates zur Kenntnis genommen und die Argumente des Bürgerbeauftragten gehört hat, die Mittel des HVE teilweise wieder ein; besteht darauf, dass im Großen und Ganzen betrachtet dennoch in begrenztem Rahmen an Einsparungen gegenüber dem HVE festgehalten wird;

53.   vertritt auch in Bezug auf die für Gehälter und Zulagen benötigten Mittel eine Kompromissposition zwischen Bürgerbeauftragtem und Rat;

54.   stimmt mit dem Bürgerbeauftragten darin überein, dass Überlegungen darüber angestellt werden sollten, inwieweit Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahl in dieses Amt sinnvoll sind, und vertritt die Ansicht, dass das derzeitige System der Verteilung dieser Kosten über mehrere Jahre und verschiedene Haushaltsposten nicht transparent ist;

55.   ist darüber erstaunt, dass diese Einrichtung praktisch über keinerlei Haushaltsmittel für Fortbildungsmaßnahmen verfügt, und kann daher einer gewissen Mittelerhöhung in diesem Bereich zustimmen;

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

56.   erkennt an, dass der Datenschutzbeauftragte in zunehmendem Maße um Stellungnahme zu (datenschutzrechtlich relevanten) Rechtsakten ersucht wird; hat diese Frage umfassend erörtert und Kenntnis von der Erklärung genommen, dass der Datenschutzbeauftragte verpflichtet ist, diesen Ersuchen um Stellungnahme nachzukommen; beschließt daher, gewisse Berichtigungen an den vom Rat im Hauhaltsentwurf unterbreiteten Vorschlägen vorzunehmen;

57.   billigt die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen (1 AD5 und 1 AST2), womit es eine mittlere Position zwischen den ursprünglichen Anträgen und dem Standpunkt des Rates einnimmt; trifft diese Entscheidung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gleichzeitig auch die Mittel für die nationalen Sachverständigen aufgestockt werden;

58.   stimmt nach Anhörung der Argumente des Datenschutzbeauftragten auch bei einer begrenzten Zahl weiterer Haushaltslinien gewissen Mittelerhöhungen gegenüber dem Vorschlag des Rates zu;

o
o   o

59.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den entsprechenden Abänderungen der Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen zu übermitteln.

(1) ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(4) Angenommene Texte von diesem Datum, P6_TA(2009)0096.
(5) Angenommene Texte von diesem Datum, P6_TA(2009)0346.


Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten *
PDF 199kWORD 30k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu der Initiative der Tschechischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses des Rates zur Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten (10985/2009 – C7-0099/2009 – 2009/0805(CNS))
P7_TA(2009)0053A7-0040/2009

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Initiative der Tschechischen Republik (10985/2009),

–   in Kenntnis des Rechtsaktes des Rates vom 3. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der Bediensteten von Europol(1), insbesondere des Artikels 44,

–   gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des EU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0099/2009),

–   gestützt auf die Artikel 100 und 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0040/2009),

1.   billigt die Initiative der Tschechischen Republik;

2.   fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.   fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, die Initiative der Tschechischen Republik entscheidend zu ändern;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie der Regierung der Tschechischen Republik zu übermitteln.

(1) ABl. C 26 vom 30.1.1999, S. 23.


Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die einheitliche GMO *
PDF 295kWORD 43k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (KOM(2009)0539 – C7-0223/2009 – 2009/0152(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0539),

–   gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0223/2009),

–   gestützt auf die Artikel 55 und 142 seiner Geschäftsordnung,

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.   fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.   fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag der Kommission   Geänderter Text
Abänderung 2
Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt
Artikel 1 – Nummer 3
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Artikel 186 – Buchstabe a
(3)  Artikel 186 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
(3)  Artikel 186 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
"a) bei Erzeugnissen der Sektoren Zucker, Hopfen, Rindfleisch, Milch und Milcherzeugnisse sowie Schaf- und Ziegenfleisch, wenn die Preise auf dem Gemeinschaftsmarkt für eines dieser Erzeugnisse deutlich ansteigen oder sinken,"
"a) bei Erzeugnissen der Sektoren Zucker, Hopfen, Rindfleisch sowie Schaf- und Ziegenfleisch, wenn die Preise auf dem Gemeinschaftsmarkt für eines dieser Erzeugnisse deutlich ansteigen oder sinken,
aa) bei Milch und Milcherzeugnissen, wenn die Preise auf dem Gemeinschaftsmarkt für eines dieser Erzeugnisse während der am 1. April 2009 und am 1. April 2010 beginnenden Zwölfmonatszeiträume deutlich ansteigen oder sinken,"
Änderungsantrag 8
Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt
Artikel 1 – Nummer 3 a (neu)
Verordung (EG) Nr. 1234/2007
Artikel 188 – Absatz 2a (neu)
3a)  In Artikel 188 wird folgender Absatz angefügt:
"2a) Die Kommission informiert das Europäische Parlament regelmäßig über die Tätigkeit des in Artikel 195 genannten Ausschusses. Zu diesem Zweck erhält es die Tagesordnungen der Sitzungen, die dem Ausschuss vorgelegten Entwürfe für Maßnahmen sowie die Abstimmungsergebnisse, die Kurzniederschriften über die Sitzungen und die Listen der Behörden und Stellen, denen die Personen angehören, die die Mitgliedstaaten in deren Auftrag vertreten. Außerdem wird das Europäische Parlament regelmäßig unterrichtet, wenn die Kommission dem Rat Maßnahmen oder Vorschläge für zu ergreifende Maßnahmen übermittelt."

SIS II und VIS: Sachstand
PDF 119kWORD 36k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Schengener Informationssystem II und zum Visa-Informationssystem: Sachstand
P7_TA(2009)0055B7-0097/2009

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass der Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 2424/2001 des Rates vom 6. Dezember 2001 ein Mandat für die Entwicklung der zweiten Generation des Schengener Informationssystems (SIS)(1) erteilt wurde, das im März 2007 seinen Betrieb aufnehmen sollte,

B.   in der Erwägung, dass das Parlament am 13. Oktober 2006 die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006(2) zur Schaffung der Rechtsgrundlage für das SIS II angenommen hat,

C.   in der Erwägung, dass zahlreiche Probleme und Verzögerungen letztlich dazu geführt haben, dass das neue System immer noch nicht in Betrieb gegangen ist und sogar die Durchführbarkeit des Projekts in Frage gestellt wird,

D.   in der Erwägung, dass eine Reihe von Ländern, darunter Irland, das Vereinigte Königreich, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Liechtenstein, nicht in das SIS-System einbezogen wird, bevor nicht eine Lösung gefunden ist,

E.   in der Erwägung, dass der Rat "Justiz und Inneres" auf seiner Tagung am 4. und 5. Juni 2009 eine Reihe von Schlussfolgerungen über die zukünftige Entwicklung des SIS II angenommen und beschlossen hat, dass die Entwicklung des Systems auf der Grundlage des laufenden SIS-II-Projekts fortgeführt werden wird, dass jedoch das alternative Szenario SIS 1+ RE als eine Art Auffanglösung bereitgehalten wird,

F.   in der Erwägung, dass zwei Funktionstests (so genannte "Meilenstein"-Tests) durchzuführen sind, der erste Ende 2009 und der zweite im Sommer 2010,

G.   in der Erwägung, dass mit der Inbetriebnahme des SIS II nunmehr erst im letzten Quartal 2011 gerechnet wird,

H.   in der Erwägung, dass das Parlament am 7. Juni 2007 die Verordnung (EG) Nr. 767/2008(3) zur Schaffung der Rechtsgrundlage für das Visa-Informationssystem (VIS) angenommen hat,

I.   in der Erwägung, dass die Einrichtung des VIS, welches auf derselben technischen Plattform beruht und von demselben Auftragnehmer entwickelt wurde wie das SIS-II-System, ebenfalls eine Priorität für die Europäische Union darstellt,

J.   in der Erwägung, dass sich auch das VIS verzögert, da das Datum für die Einführung, die für Ende 2009 vorgesehen war, nicht eingehalten werden wird und sich die Inbetriebnahme über September 2010 hinaus verschieben könnte, weil bei der Errichtung des zentralen VIS durch die Kommission und bei den Vorbereitungen auf nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten Probleme aufgetreten sind,

1.   betont, dass die Einrichtung des SIS II weiterhin eine Priorität für das Parlament ist und dass es so schnell wie möglich seinen Wirkbetrieb aufnehmen sollte, wobei verschiedene Verbesserungen und neue Funktionen, wie sie in der Rechtsgrundlage vorgesehen sind, einzuführen sind, um die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, wirksame Grenzkontrollen an den Außengrenzen zu gewährleisten und gleichzeitig die Vervollständigung und Kohärenz des Schengen-Besitzstands sicherzustellen;

2.   bekundet seine tiefe Sorge über die Verzögerungen der Aufnahme des Wirkbetriebs sowohl des SIS-II-Systems als auch des VIS-Systems;

3.   fordert, von der Kommission und vom Rat über die Ergebnisse des Funktionstests ("Meilenstein"-Test 1), der am 22. Dezember 2009 durchgeführt werden soll, sofort nach dessen Abschluss unterrichtet und unverzüglich über die künftig geplanten Schritte informiert zu werden;

4.   fordert umfassende Transparenz der Durchführung, auch was die finanziellen Aspekte betrifft, und fordert, dass es in seiner Eigenschaft als Mitgesetzgeber darüber informiert wird, ob die so genannten "Meilenstein"-Tests 1 und 2 noch unter den derzeitigen Vertrag über die Entwicklung des SIS II fallen, oder ob sie als zusätzliche Anforderungen behandelt werden müssen, und welche zusätzlichen Kosten in diesem Fall anfallen;

5.   verlangt, davon in Kenntnis gesetzt zu werden, ob gegen den Auftragnehmer wegen der Verzögerungen und technischen Fehler, aufgrund derer früher durchgeführte Tests misslungen sind, Geldstrafen verhängt wurden, und wenn ja, wie hoch diese Geldstrafen waren; fordert ferner, dass ihm mitgeteilt wird, welche zusätzlichen Kosten durch diese Verzögerungen und technischen Fehler entstanden sind, im Hinblick auf die Notwendigkeit neuer Tests und die Verzögerung des Zeitplans für die Einführung des SIS II;

6.   fordert konzertierte und koordinierte Anstrengungen seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten, damit vermieden wird, dass sich das Szenario, das sich anlässlich der Entwicklung des SIS II ergeben hat, beim VIS wiederholt;

7.   fordert den Rat und die Kommission auf, eine begründete Erklärung darüber abzugeben, weshalb sie nach wie vor Vertrauen in den derzeitigen Auftragnehmer und in seine Fähigkeit setzen, das VIS und das SIS II ohne weitere Verzögerungen erfolgreich zum Abschluss zu bringen;

8.   weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Rat und die Kommission das Parlament in jede Entscheidung im Zusammenhang mit der Entwicklung des SIS II und des VIS einbeziehen müssen, insbesondere dann, wenn die Ergebnisse der Tests nicht zufriedenstellend sind und somit zu einer Überprüfung der Projekte SIS II und VIS und möglicherweise zu einer Kündigung des geltenden Vertrags mit dem für die Projekte verantwortlichen Unternehmen führen;

9.   fordert die Kommission auf aufzuklären, ob die mögliche Kündigung des Vertrags im Falle des SIS-II-Projekts automatisch zur Anwendung der Auffang- oder Notfalllösung führt, und die möglichen Auswirkungen für das VIS-Projekt darzulegen;

10.   weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Parlament ständig über den Stand der Einführung des SIS II und des VIS unterrichtet werden muss;

11.   beauftragt seinen entsprechenden Ausschuss, diese Angelegenheit sorgfältig zu verfolgen und eine Entschließung über die Weiterbehandlung für das Plenum zu erarbeiten, sobald neue Entwicklungen diese rechtfertigen, spätestens jedoch nach dem Abschluss des "Meilenstein"-Tests 1;

12.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 328 vom 13.12.2001, S. 4.
(2) ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 4.
(3) ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 60.


Aufbau der Demokratie im Bereich Außenbeziehungen
PDF 146kWORD 60k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU
P7_TA(2009)0056RC-B7-0118/2009

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere deren Artikel 21, und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–   unter Hinweis auf die Artikel 3, 6, 11 und 19 des EU-Vertrags und die Artikel 177, 300 und 310 des EG-Vertrags,

–   unter Hinweis auf alle Abkommen zwischen der EU und Drittländern und die in diesen Abkommen enthaltenen Menschenrechts- und Demokratieklauseln,

–   unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2007 in Straßburg proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union(1),

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung mit dem Titel "Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen" vom 8. September 2000 (A/RES/55/2),

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung mit dem Titel "Förderung und Konsolidierung der Demokratie" vom 4. Dezember 2000 (A/RES/55/96),

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung mit dem Titel "Ergebnisse des Weltgipfels 2005" vom 15. September 2005 (A/RES/60/1),

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung mit dem Titel "Stärkung der Rolle regionaler, subregionaler und sonstiger Organisationen und Abmachungen bei der Förderung und Festigung der Demokratie" vom 20. Dezember 2004 (A/RES/59/201),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. April 2000 über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU (KOM(2000)0191),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2001 zur Mitteilung der Kommission über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU(2),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Mai 2001 über die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern (KOM(2001)0252),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2002 zur Mitteilung der Kommission zur Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern(3),

–   unter Hinweis auf die Europäische Sicherheitsstrategie vom 12. Dezember 2003,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu Governance in Entwicklungsländern vom 20. Oktober 2003 (KOM(2003)0615),

–   unter Hinweis auf seinen Entschließung vom 31. März 2004 über Governance in der Entwicklungspolitik der Europäischen Union(4),

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union mit dem Titel 'Der Europäische Konsens'(5),

–   in Kenntnis der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (2005) und den Aktionsplan von Accra (2008) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik - Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union" vom 30. August 2006 (KOM(2006)0421),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (EIDHR)(6),

–   unter Hinweis auf den Beschluss seines Präsidiums vom 18. Juni 2007 zur Einrichtung des Büros zur Förderung der Parlamentarischen Demokratie,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2008 zu den Wahlbeobachtungsmissionen der EU – Ziele, Vorgehensweisen und künftige Herausforderungen(7),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Mai 2009 zur Unterstützung der demokratischen Staatsführung – Für einen verbesserten EU-Rahmen,

–   in Kenntnis der mündlichen Anfrage vom 30. September 2009 an die Kommission zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen (O-0093/2009 – B7-0213/2009),

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass Demokratie und Menschenrechte zu den Grundwerten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zählen und von Beginn an zentrale Bestandteile der europäischen Integration waren,

B.   in der Erwägung, dass die grundlegenden Verträge der Europäischen Union einen konsequenten Einsatz für Demokratie und Menschenrechte unterstreichen und die politischen Kriterien von Kopenhagen betreffend "stabile Institutionen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten garantieren", ein Schlüsselelement des Erweiterungsprozesses bilden,

C.   in der Erwägung, dass die Vorstellungen der EU von Aufbau und Unterstützung der Demokratie noch nicht in einem einzigen Dokument dargelegt wurden,

D.   in der Erwägung, dass die erfolgreiche Integration politischer, sozialer und wirtschaftlicher Rechte in den umfassenden Demokratiebegriff der EU entscheidend zur Verwirklichung von Stabilität und Wohlstand in einem in der Weltgeschichte bisher unbekannten Ausmaß beigetragen hat,

E.   in der Erwägung, dass eines der Hauptziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 11 des EU-Vertrages "die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten" ist,

F.   in der Erwägung, dass die Union sich gemäß Artikel 21 des EU-Vertrags in der Fassung des Vertrags von Lissabon "bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten [lässt], die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren", und dass sie "auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen achtet",

G.   in der Erwägung, dass die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte eine Grundvoraussetzung für die Existenz einer demokratischen Gesellschaft ist, wie in der Resolution A/RES/59/201 der UN-Generalversammlung bekräftigt wird, und dass demokratische Systeme in ihrer Form und Ausgestaltung zwar sehr unterschiedlich sein können, wie dies etwa innerhalb der Europäischen Union der Fall ist, Demokratie jedoch ein universeller Wert ist und ihre wesentlichen Grundsätze und Elemente in zahlreichen internationalen Erklärungen und Übereinkommen verankert sind; in der Erwägung, dass diese Elemente in den beiden obengenannten Resolutionen der UN-Generalversammlung aus den Jahren 2000 und 2005 (A/RES/55/96 und A/RES/59/201) definiert wurden und Folgendes umfassen:

   die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, u. a. der Vereinigungsfreiheit, des Rechts, sich friedlich zu versammeln, des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit,
   das Recht, sich unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, zu wählen und gewählt zu werden bei freien Wahlen, die in angemessenen Zeitabständen und nach dem Grundsatz der allgemeinen, gleichen und geheimen Wahl durchgeführt werden, wodurch gewährleistet wird, dass der Wille des Volkes frei zum Ausdruck kommt,
   ein pluralistisches System mit politischen Parteien und Organisationen,
   die Achtung der Rechtsstaatlichkeit,
   die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz,
   - Transparenz und Rechenschaftspflicht in den öffentlichen Verwaltungsstellen,
   freie, unabhängige und pluralistische Medien,

H.   in der Erwägung, dass – wie in der VN-Millenniums-Erklärung von 2000 festgestellt wurde – demokratische und partizipatorische Staatsführung auf der Grundlage des Willens des Volkes am besten dazu geeignet ist, das Recht von Männern und Frauen zu gewährleisten, in Würde und frei von Hunger und der Furcht vor Gewalt, Unterdrückung oder Ungerechtigkeit ihr Leben zu leben und ihre Kinder zu erziehen,

I.   in der Erwägung, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am politischen Leben und an Entscheidungsprozessen eine Grundvoraussetzung für echte Demokratie ist,

J.   in der Erwägung, dass Demokratie, Entwicklung und Achtung aller Menschenrechte, einschließlich wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, eng miteinander verbunden sind und sich gegenseitig verstärken,

K.   in der Erwägung, dass Demokratie auch eindeutig mit Sicherheit zusammenhängt, wie in der Europäischen Sicherheitsstrategie anerkannt, der zufolge "die geeignetsten Mittel zur Stärkung der Weltordnung […] die Verbreitung einer verantwortungsvollen Staatsführung, die Unterstützung von sozialen und politischen Reformen, die Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch, die Einführung von Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte [sind]",

L.   in der Erwägung, die Europäische Union über eine breite Palette an Instrumenten und Einrichtungen verfügt, angefangen vom politischen Dialog und diplomatischen Initiativen bis hin zu speziellen Instrumenten für finanzielle und technische Zusammenarbeit, um auf diesem Wege die Demokratie weltweit zu fördern,

M.   in der Erwägung, dass die externen Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union, wie das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument und das Instrument für Stabilität, beträchtliche Möglichkeiten bieten, um demokratisches Regieren zu fördern und Unterstützung beim Aufbau institutioneller Kapazitäten zu leisten,

N.   in der Erwägung, dass das europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ein wesentliches Instrument zur finanziellen Unterstützung in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie darstellt, da es weltweit einsetzbar ist, ohne Einwilligung des betreffenden Landes tätig werden kann und Organisationen der Zivilgesellschaft unmittelbar unterstützen kann; in der Erwägung, dass die vom EIDHR finanzierten Wahlbeobachtungsmissionen der EU ein wesentlicher Bestandteil des Beitrags der EU zum Aufbau demokratischer Institutionen sind, wozu insbesondere auch die weitere Behandlung der Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen zählt,

O.   in der Erwägung, dass die Bürgergesellschaft eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der Europäischen Union um den Aufbau von Demokratie in den Außenbeziehungen spielen kann, was sich mit dem Beitrag freiwilliger Helfer an Programmen für den Aufbau von Frieden und Demokratie gezeigt hat,

P.   in der Erwägung, dass ein besserer Überblick über die derzeitige Demokratieunterstützung der EU erzielt werden muss, um so zu verdeutlichen, wie das große Spektrum von Instrumenten und Einrichtungen der EU zur Demokratieförderung weltweit in den Partnerländern greift und wie diese verschiedenen Instrumente und Akteure arbeiten, einander ergänzen und miteinander verbunden sind,

Q.   in der Erwägung, dass in seiner oben genannten Entschließung vom 31. März 2004 über die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Governance in Entwicklungsländern" betont wird, "wie wichtig die Weiterverfolgung von Wahl- und Parlamentsreformen über die Errichtung von Vielparteien-Wahlsystemen hinaus ist, damit eine umfassendere und wirksamere politische Tätigkeit innerhalb der Bevölkerung gewährleistet wird",

1.   teilt die Auffassung, dass die Notwendigkeit eines kohärenteren und stärker vereinheitlichten Rahmenwerks besteht, um die EU-Unterstützung für Demokratieaufbau und vor allem die Förderung von demokratischen Werten und die Wahrung der Menschenrechte in der gesamten Welt noch effizienter zu machen;

2.   begrüßt die Bemühungen der früheren EU-Ratsvorsitze und des derzeitigen EU-Ratsvorsitzes um eine säulenübergreifende Initiative für den Aufbau der Demokratie bei den außenpolitischen Maßnahmen der EU mit dem Ziel einer besseren Feinabstimmung der Politik sowie einer Intensivierung der Tätigkeiten und der Koordinierung der Bemühungen und betont die Notwendigkeit eines dauerhaften Engagements in diesem Bereich als Teil der Schlussfolgerungen des Rates, die im November 2009 angenommen werden sollen; betont, dass der Rat in Zusammenhang mit dieser Thematik Grundprinzipien wie Transparenz, Zugang zu Dokumenten, Konsultation und Rechenschaftspflicht gebührend beachten muss;

3.   empfiehlt, konkrete und praktische Empfehlungen für eine Verbesserung der Koordinierung der Demokratieförderung zwischen den Instrumenten der EU in den Bereichen Außenpolitik, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in die Schlussfolgerungen des Rates aufzunehmen, bekräftigt seine Ansicht, dass die Annahme einer Länderstrategie für Menschenrechte und Demokratie, die als Referenzdokument betrachtet werden könnte, in dem die länderspezifischen Prioritäten in diesem Bereich festgelegt würden, die in allen einschlägigen außenpolitischen Maßnahmen der EU und Instrumenten, die in den Beziehungen zu dem betreffenden Drittstaat zur Anwendung kommen, berücksichtigt werden müssten, die Kohärenz, Koordinierung und Wirksamkeit der Außenpolitik der EU erheblich verstärken könnte;

4.   bekräftigt erneut, dass Demokratisierung und verantwortungsvolle Staatsführung kein Selbstzweck sind, sondern auch Grundvoraussetzung sind für Reduzierung der Armut, nachhaltige Entwicklung, Frieden und Stabilität; stellt fest, dass Demokratie, wie der Integrationsprozess der EU selbst beweist, nicht nur der Förderung politischer und bürgerlicher, sondern auch wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Rechte einschließlich der Solidarität, dient;

5.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Gestaltung des neuen Auswärtigen Diensts ein wirksames Mainstreaming von Menschenrechten und Demokratieförderung in allen Politikbereichen zu gewährleisten und aus den derzeitigen Prozessen und Erfahrungen Lehren zu ziehen, um die Förderung demokratischer Werte in der Praxis verbessern zu können;

6.   ist der Auffassung, dass die Einführung von Demokratie und demokratischen Verfahren in Drittländern die besten Aussichten für die Entwicklung effizienter Politiken in Bezug auf globale Themen bietet, die auch für die Bürgerinnen und Bürger der EU von Bedeutung sind; weist darauf hin, dass demokratische Systeme beispielsweise besser gegen das internationale Verbrechen, illegale Zuwanderung und illegalen Handel vorgehen, Umweltschutz leisten, ein offenes globales Handelssystem aufrechterhalten und eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung sicherstellen können;

7.   empfiehlt der EU, die Demokratiedefinition der UN-Generalversammlung von 2005 offiziell als Ausgangspunkt für ihre eigene Demokratisierungsarbeit festzuschreiben, um konzertierte weltweite Aktionen zur Förderung der Demokratie zu stärken;

8.   betont, dass Demokratie nicht exportiert oder von außen aufgezwungen werden kann, und dass eine erfolgreiche Strategie zur Förderung der Demokratie auf einem Dialog basieren und umfassende Anstrengungen enthalten muss, die Zivilgesellschaft zu stärken und das Bewusstsein für Demokratie in den Entwicklungsländern zu schärfen; bekräftigt das Festhalten der EU am Grundsatz der Eigenverantwortung der Partnerländer in Bezug auf die Entwicklungsstrategien und Programme; stellt jedoch fest, dass diese Prozesse durch die verschiedenen Instrumente der EU unterstützt werden können, sofern diese an die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes angepasst werden;

9.   betont, dass die EU Strategien zur Unterstützung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Strukturen entwickeln muss; spricht sich für die Unterstützung von politischen Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und akademischen Einrichtungen aus, da diese in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen;

10.   schlägt vor, dass der Rat und die Kommission eine umfassende und eingehende Analyse aller Formen der Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten durch die EU in einer Auswahl von Partnerländern durchführen, um praktische Empfehlungen ausarbeiten zu können;

11.   empfiehlt, dass der Rat und die Kommission die Pariser OECD-Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und den Aktionsplan von Accrabei ihren Initiativen zur Förderung von Demokratie umsetzen und schlägt insbesondere vor, EU-weit gemeinsame Bewertungen, eine gemeinsame Programmplanung und eine Lastenverteilung einzuführen, um die Wirkung und Sichtbarkeit der Bemühungen der EU zur Demokratieförderung zu erhöhen;

12.   unterstreicht die Bedeutung der bereits in Abkommen der EU enthaltenen Menschenrechtsklauseln; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass derlei Klauseln zunächst in bestehenden Abkommen konsequent angewandt werden sollten, bevor man neue Vereinbarungen mit zusätzlichen Bedingungen ausarbeitet;

13.   schlägt der Kommission vor, in alle Länderstrategiepapiere systematisch einen Abschnitt über die Lage der Demokratie und der Menschenrechte einzufügen und darin die Empfehlungen entsprechender EU-Wahlbeobachtungsmissionen einzuarbeiten und, wo immer dies angemessen erscheint, der Demokratieförderung in den Programmen mit den Partnerländern einen festen Platz einzuräumen;

14.   unterstreicht die Notwendigkeit, die im Rahmen der verschiedenen externen Finanzierungsinstrumente durchgeführten Maßnahmen besser zu koordinieren und die Komplementarität zwischen geografischen und thematischen Instrumenten voll auszuschöpfen;

15.  fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, breit angelegte umfassende Konsultationen mit allen Akteuren in der EU und den Drittländern, einschließlich der Institutionen und der regionalen und lokalen Akteure, der Menschenrechtler und unabhängiger Gruppierungen der Zivilgesellschaft, durchzuführen, bevor sie neue Initiativen zur Förderung des Demokratieaufbaus startet;

16.   ermutigt die Kommission, demokratische Institutionen aller Ebenen, insbesondere Parlamente sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften, bei der Vorbereitung und Umsetzung länderspezifischer Instrumente wie z. B. Abkommen zwischen der EU und betroffenen Partnerländern oder Länderstrategiepapiere systematischer mit einzubeziehen;

17.   fordert die Kommission auf, die Schaffung eines freiwilligen europäischen Friedenskorps zu erwägen und dabei die positiven Erfahrungen mit zu berücksichtigen, die mit dem Europäischen Freiwilligen Dienst (EVS) gemacht wurden;

18.  betont, dass es notwendig ist, die EU-Demokratieförderung umfassend zu gestalten, d. h. alle in der oben genannten Resolution der UN-Generalversammlungzum Ergebnis des Weltgipfels von 2005 enthaltenen Fragen anzugehen und bei der Umsetzung einen langfristigen Ansatz zu wählen; betrachtet das EIDHR als ein wichtiges Instrument zur finanziellen Unterstützung in dieser Hinsicht und fordert, dass die Unterstützung beibehalten und verstärkt wird;

19.  befürwortet den positiven Beitrag der EU-Wahlbeobachtungsmissionen (EOM) zur Stärkung des Demokratieprozesses zur besseren Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, zur Förderung von gutem Regieren und Rechtsstaatlichkeit und insbesondere bei der Unterstützung von Wahlen in der ganzen Welt, betont aber außerdem die Notwendigkeit, eine kohärente Politik unter besonderer Beachtung einer Konvergenz zwischen technischer und politischer Begleitung sowie des Beitrags der Zivilgesellschaft im Anschluss an die Wahlen zu verfolgen, bei der Entwicklungshilfe mit den demokratischen Grundprinzipien und den Werten des demokratischen Regierens in Einklang steht;

20.   fordert die Kommission auf, weiter auf einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit den VN im Zusammenhang mit den Wahlbeobachtungsmissionen aufzubauen und die Entwicklung gemeinsamer Strategien und Projekte mit den Vereinten Nationen und anderen regionalen Organisationen, wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Afrikanischen Union, im Zusammenhang mit der Förderung von Demokratie und Menschenrechten weiter auszubauen;

21.   betont, dass die EU bei ihren Bemühungen um Demokratieförderung systematischer ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der gewählten Vertreter und politischen Parteien, die Unabhängigkeit der Justiz und der Medien sowie die Stärkung der Beteiligung der Frauen am politischen und öffentlichen Leben legen sollte; betont auch die Bedeutung der Unterstützung von politischen Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und akademischen Einrichtungen;

22.   empfiehlt die Einführung einer spezifischen Strategie zur Unterstützung neu demokratisch gewählter Parlamente im Hinblick auf eine dauerhafte Verankerung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und guter Staatsführung; empfiehlt eine weitere Entwicklung des Instruments der Begegnung von gleich zu gleich zwischen Parlamentsmitgliedern verschiedener Staatsangehörigkeit im Sinne einer wirksamen und effizienten Vertretung der Interessen der Wählerschaft, eine wirksame und effiziente Überwachung der Exekutive und Mittel und Wege, um einen Informationsfluss zwischen allen Teilen der Regierungssysteme in Gang zu halten;

23.   bekräftigt seine Entschlossenheit, durch Verstärkung seiner Beteiligung an der Wahlbeobachtung, der Weiterverfolgung der EU-Wahlbeobachtungsmissionen und dem Parlamentarischen Kapazitätsaufbau zur Stärkung demokratischer Prozesse beizutragen; fordert in diesem Sinne sein Büro zur Förderung der parlamentarischen Demokratie (OPPD) auf, den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen einen umfassenden Aktionsplan vorzulegen, der unbedingt ein klares Verfahren für die Zusammenarbeit mit interparlamentarischen Delegationen und gemischten parlamentarischen Ausschüssen vorsehen sollte; betont ferner, dass parlamentarische Versammlungen wie AKP-EU, EUROLAT, EUROMED und EURONEST einbezogen werden sollten;

24.   fordert die Delegationen der Kommission auf, bei der Prüfung oder Ausarbeitung parlamentarischer Förderprogramme partnerschaftlich mit dem OPPD zusammenzuarbeiten;

25.   empfiehlt, dass ein Aktionsplan in die Schlussfolgerungen der im November stattfindenden Ratstagung aufgenommen wird und dass eine Überprüfung der Fortschritte für Ende 2010 geplant wird; fordert den derzeitigen EU-Ratsvorsitz und die zukünftigen EU-Ratsvorsitze auf, den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen die Ergebnisse der Tagung des Rates für allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vorzulegen;

26.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
(2) ABl. C 343 vom 5.12.2001, S. 270.
(3) ABl. C 131 E vom 5.6.2003, S. 147.
(4) ABl. C 103 E vom 29.4.2004, S. 550.
(5) ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
(6) ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1.
(7) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0194.


Die institutionellen Aspekte der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes
PDF 145kWORD 60k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu den institutionellen Aspekten der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (2009/2133(INI))
P7_TA(2009)0057A7-0041/2009

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf Artikel 3 Absatz 5 sowie die Artikel 18, 21, 24, 26, 27 und 47 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon,

–   unter Hinweis auf die Erklärung Nr. 15 zu Artikel 27 des Vertrags über die Europäische Union, die der Schlussakte der Regierungskonferenz, die den Vertrag von Lissabon annahm, beigefügt war,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zu dem Vertrag von Lissabon, insbesondere Ziffer 5 Buchstabe e(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. September 2000 zu der gemeinsamen europäischen Diplomatie(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2001 zu der Mitteilung der Kommission über die Entwicklung des Außendienstes(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2005 zu den institutionellen Aspekten des Europäischen Auswärtigen Dienstes(4),

–   in Kenntnis des am 10. September 2008 vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen durchgeführten Workshops,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Entwicklungsausschusses (A7-0041/2009),

A.   in der Erwägung, dass die Ausgestaltung des zukünftigen Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) von überragender Bedeutung ist, wenn es gelingen soll, die auswärtigen Beziehungen der Union kohärenter, effizienter und sichtbarer zu gestalten,

B.   in der Erwägung, dass sich der EAD aus drei Neuerungen ergibt, die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt werden: der Wahl eines nicht rotierenden Präsidenten des Europäischen Rates, der für die Außenvertretung der Union auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs zuständig ist; der vom Europäischen Rat mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission vorzunehmenden Ernennung des Hohen Vertreters der Union für auswärtige Angelegenheiten und Sicherheitspolitik, der gleichzeitig der für die auswärtigen Beziehungen zuständige Vizepräsident der Kommission sein wird (der Vizepräsident und Hohe Vertreter); und der ausdrücklichen Übertragung der Rechtspersönlichkeit auf die Union, womit ihr völlige Handlungsfreiheit auf internationaler Ebene ermöglicht werden soll,

C.   in der Erwägung, dass der EAD eine logische Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der Außenbeziehungen der Union darstellt, da er zu einer engeren Koordination zwischen den betreffenden Verwaltungsdienststellen in Bezug auf ein gemeinsames Vorgehen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und in Bezug auf die nach Maßgabe des Gemeinschaftsmodells geleiteten Außenbeziehungen der Gemeinschaft führen wird; in der Erwägung ferner, dass der EAD die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten ergänzt, ohne sie jedoch in Frage zu stellen,

D.   in der Erwägung, dass die Europäische Union im Verlauf der letzten Jahrzehnte immer stärker als globaler Akteur in Erscheinung getreten ist und dass es eines neuen Ansatzes bedarf, wenn die Europäische Union gemeinschaftlich handeln und weltweiten Herausforderungen auf einheitliche, kohärente und effiziente Weise begegnen soll,

E.   in der Erwägung, dass betont werden muss, dass das Europäische Parlament stets die Schaffung eines gemeinsamen europäischen diplomatischen Dienstes gefordert hat, der der internationalen Rolle der Union entspricht und der ihre Sichtbarkeit verbessern und ihre Fähigkeit, auf der internationalen Bühne wirksam zu handeln, verstärken wird; in der Erwägung, dass der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden sollten, die sich durch die Schaffung des EAD bietende Gelegenheit zu nutzen, um eine einheitlichere, kohärentere und effizientere Außenpolitik auf die Beine zu stellen,

F.   in der Erwägung, dass die Schaffung des EAD dazu beitragen muss, Doppelarbeit, Ineffizienz und Vergeudung von Ressourcen in Bezug auf das außenpolitische Handeln der Union zu vermeiden,

G.   in der Erwägung, dass der EAD dazu dienen sollte, die Europäische Union als führenden Partner der Entwicklungsländer stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, und auf die starken Beziehungen der Europäischen Union zu den Entwicklungsländern aufbauen sollte,

H.   in der Erwägung, dass die Entwicklungszusammenarbeit im Vertrag von Lissabon als autonomer Politikbereich mit spezifischen Zielen herausgestellt wird, der anderen Politikfeldern gleichgestellt ist,

I.   in der Erwägung, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten in der Erklärung Nr. 15 zu Artikel 27 des Vertrags über die Europäischen Union festgelegt haben, dass der Vizepräsident und Hohe Vertreter, die Kommission und die Mitgliedstaaten unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon mit den Vorarbeiten zum EAD beginnen sollen,

J.   in der Erwägung, dass nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon der Vizepräsident und Hohe Vertreter für die Kohärenz des außenpolitischen Handelns der Union verantwortlich sein wird; in der Erwägung ferner, dass der Vizepräsident und Hohe Vertreter diesem Auftrag entsprechend als Vizepräsident der Kommission deren Zuständigkeiten im Bereich der Außenbeziehungen wahrnehmen und gleichzeitig die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union im Auftrag des Rates durchführen wird ("Doppelhut"); in der Erwägung, dass der Vizepräsident und Hohe Vertreter den EAD in Anspruch nehmen wird; in der Erwägung ferner, dass das Personal des EAD aus Beamten des Sekretariats des Rates und der Kommission sowie Mitarbeitern, die von den nationalen diplomatischen Diensten abgestellt werden, bestehen wird,

K.   in der Erwägung, dass die Kommission auf der Grundlage der Verträge und des in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannten Rechts der Organe der Europäischen Gemeinschaften zur Selbstorganisation im Zuge der Ausweitung des auswärtigen Handelns der Gemeinschaften zahlreiche Delegationen in Drittstaaten und bei internationalen Organisationen eingerichtet hat; in der Erwägung ferner, dass der Rat zur Gestaltung der Beziehungen mit den Vereinten Nationen über Verbindungsbüros in New York und Genf verfügt; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit dieser Einrichtungen oder ihre Umgestaltung zu gemeinsamen Vertretungen von Rat und Kommission zu einem Netzwerk mit rund 5 000 Mitarbeitern führt, und damit eine Grundlage für die Schaffung des EAD darstellt,

L.   in der Erwägung, dass Organisation und Arbeitsweise des EAD auf Vorschlag des Vizepräsidenten und Hohen Vertreters nach Anhörung des Parlaments und nach Zustimmung der Kommission durch einen Beschluss des Rates festgelegt werden, sobald der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist,

M.   in der Erwägung, dass einige grundsätzliche Fragen zur Ausgestaltung des EAD frühzeitig geklärt werden sollten, damit er seine Arbeit möglichst bald nach der Ernennung des Vizepräsidenten und Hohen Vertreters aufnehmen kann,

N.   in der Erwägung, dass - in Anbetracht der Tatsache, dass das Parlament zur Errichtung des EAD angehört wird, und in Anbetracht der Auswirkungen auf den Haushaltsplan - ein frühzeitiger und substanzieller Dialog mit dem Parlament eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass der EAD seine Arbeit wirksam aufnehmen kann und dass gewährleistet wird, dass er die erforderlichen finanziellen Mittel erhält,

1.   nimmt zur Kenntnis, dass der Konvent nach intensiven Diskussionen über die Ausgestaltung des EAD ein Modell vorgeschlagen hatte, in dessen Rahmen dem Parlament und der Kommission wichtige Aufgaben übertragen werden; weist darauf hin, dass das besondere Verfahren, auf das sich die Regierungskonferenz schließlich geeinigt hat und das im Vertrag von Lissabon zur Anwendung gelangen soll – dem zufolge der Rat auf Vorschlag des Vizepräsidenten und Hohen Vertreters nach Anhörung des Europäischen Parlaments und nach Zustimmung der Kommission einstimmig beschließt –, das interinstitutionelle Gleichgewicht der Union wahrt und eine auf Konsens beruhende Lösung erfordert;

2.   erinnert die Kommission erneut daran, dass der Beschluss über die Errichtung des EAD nur mit ihrer Zustimmung gefasst werden kann; fordert die Kommission auf, sich bei den Vorbereitungsarbeiten für den EAD mit ihrem ganzen institutionellen Gewicht für die Wahrung und Weiterentwicklung des Gemeinschaftsmodells im Bereich der Außenbeziehungen der Union einzusetzen; erinnert ferner daran, dass die Errichtung des EAD auch eine Einigung zu haushaltsrechtlichen Aspekten beinhalten muss;

3.   fordert die Kommission, den Rat, die Mitgliedstaaten und den zukünftigen Vizepräsidenten und Hohen Vertreter auf, sich eindeutig dazu zu verpflichten, unter Einbeziehung des Parlaments eine Einigung über einen umfassenden, ehrgeizigen und auf Konsens beruhenden Plan zur Errichtung des EAD zu erzielen;

4.   empfiehlt, dass der Ansatz in Bezug auf den EAD, der nach Maßgabe der Artikel 18, 27 und 40 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon ergibt, errichtet werden soll, im Lichte der gewonnenen Erfahrungen weiterentwickelt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass eine Einrichtung wie der EAD nicht vollständig im Voraus beschrieben oder definiert werden kann, sondern auf der Grundlage des gegenseitigen Vertrauens und eines ständig wachsenden Fundus an Sachkenntnis und gemeinsamen Erfahrungen aufgebaut werden muss;

5.   weist darauf hin, dass der EAD eine umfassende Anwendung der Charta der Grundrechte in allen Bereichen des außenpolitischen Handelns der Union im Einklang mit dem Geist und den Zielen des Vertrags von Lissabon gewährleisten muss; betont die Verantwortung des EAD, zu gewährleisten, dass das außenpolitische Handeln der Union gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon im Einklang mit ihren übrigen Politikbereichen steht;

6.   bekräftigt die folgenden Grundsätze und fordert die Kommission eindringlich auf, bei künftigen Vorschlägen in Übereinstimmung mit dem Geist und den Zielen der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon und dem Geist der Beratungen des Konvents auf der Einhaltung dieser Grundsätze zu bestehen:

   a) die Besetzung von Posten beim EAD sollte auf der Grundlage des Verdienstes, der Sachkenntnis und der Qualifikation in einem angemessenen Verhältnis und unter Berücksichtigung des geografischen Gleichgewichts von Seiten der Kommission, des Rates und der nationalen diplomatischen Dienste in einem offenen und transparenten Verfahren erfolgen, wobei gewährleistet werden muss, dass der Vizepräsident und Hohe Vertreter gleichermaßen auf die Sachkenntnis und die Erfahrung aller drei Einrichtungen zurückgreifen kann; ferner muss die institutionelle Zusammensetzung des EAD eine Geschlechterstruktur aufweisen, die den Verpflichtungen der Union im Bereich des Gender Mainstreaming gerecht wird;
   b) die Ausgestaltung des EAD sollte dergestalt erfolgen, dass die Konsistenz des außenpolitischen Handelns der Union und ihrer Vertretung in den auswärtigen Beziehungen verbessert wird, wobei insbesondere jene Dienststellen, die mit Außenbeziehungen im engeren Sinne befasst sind, und die leitenden Funktionen bei den Delegationen in Drittländern unverzüglich unter dem Schirm des EAD zusammengefasst werden sollten; anschließend kann im Laufe der weiteren Entwicklung geprüft werden, welche zusätzlichen Funktionen ebenfalls in den EAD eingegliedert werden sollten;
   c) dagegen besteht keine Notwendigkeit, die Generaldirektionen der Kommission all ihrer Zuständigkeiten im Bereich der auswärtigen Beziehungen zu entledigen; so sollte insbesondere in jenen Bereichen, in denen die Kommission über Exekutivbefugnisse verfügt, die Integrität der derzeitigen Gemeinschaftspolitiken mit auswärtiger Dimension gewahrt bleiben; die Kommission sollte im Bestreben, Doppelstrukturen zu vermeiden, für die betreffenden Bereiche ein eigenes Modell bereitstellen;
   d) die Referate für militärische und zivile Krisenbewältigung müssen dem Vizepräsidenten und Hohen Vertreter unterstehen, wogegen die Befehls- und Organisationsstruktur für militärisches Personal von derjenigen für ziviles Personal möglicherweise abweichen muss; um den Vizepräsidenten und Hohen Vertreter bei der Erfüllung seines Auftrags einer einheitlichen, kohärenten und effizienten Außenpolitik der Union zu unterstützen, ist eine gemeinsame nachrichtendienstliche Auswertung durch die Akteure innerhalb des EAD von grundlegender Bedeutung;
   e) die Delegationen der Kommission in Drittländern und die Verbindungsbüros des Rates sowie nach Möglichkeit auch die Büros der EU-Sonderbeauftragten sollten in Form von "Botschaften der Union" zusammengefasst und von EAD-Mitarbeitern geführt werden, die ihrerseits dem Vizepräsidenten und Hohen Vertreter unterstehen; Fachberater aus den Generaldirektionen der Kommission sollten dabei durchaus für eine Tätigkeit in diesem Rahmen abgeordnet werden;
   f) der EAD muss dafür sorgen, dass dem Parlament Kontaktpersonen in den EU-Delegationen zur Verfügung stehen, die die Zusammenarbeit mit dem Parlament gewährleisten (um beispielsweise parlamentarische Kontakte in Drittländern zu fördern);

7.   bekräftigt seine Überzeugung, dass der EAD,als Dienststelle sui generis in organisatorischer und haushaltstechnischer Hinsicht in die Verwaltungsstruktur der Kommission eingegliedert werden muss, da dies vollständige Transparenz gewährleisten würde; vertritt ferner die Auffassung, dass der Beschluss über die Errichtung des EAD rechtsverbindlich mit Hilfe der Lenkungsbefugnisse des Vizepräsidenten und Hohen Vertreters gewährleisten sollte, dass dieser Dienst – wie im Vertrag von Lissabon festgelegt – in den herkömmlichen Bereichen der Außenpolitik (GASP und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) den Beschlüssen des Rates und im Bereich der gemeinsamen Außenbeziehungen den Beschlüssen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder untersteht; vertritt ferner die Auffassung, dass der EAD folgende Struktur erhalten sollte:

   a) alle Mitarbeiter des EAD sollten unabhängig von ihrer Herkunft den gleichen befristeten oder unbefristeten Status und die gleichen Rechte und Pflichten haben; so sollte es beispielsweise keinen Unterschied geben zwischen befristetem und nicht befristetem Personal in Bezug auf ihre Aufgaben oder ihre Stellung in der Organisationsstruktur; aufgrund ihrer unterschiedlichen Herkunft sollte der Status der nichtständigen Mitarbeiter den Bestimmungen des Statuts der Beamten der Union unterliegen mit der Maßgabe, dass die Herkunftsbehörden die Mitarbeiter für die Tätigkeit im EAD im dienstlichen Interesse abordnen;
   b) die Befugnisse der Anstellungsbehörde für den EAD sollten dem Vizepräsidenten und Hohen Vertreter übertragen werden, wobei gewährleistet werden muss, dass die dienstlichen Anweisungen den Zuständigkeiten aufgrund des Vertrags entsprechen und dass der Vizepräsident und Hohe Vertreter über Ernennung, Beförderung und Beendigung des Dienstverhältnisses der Mitarbeiter entscheidet;
   c) im Rahmen der Weisungen, die sich aus den in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten ergeben, sollten die Mitarbeiter des EAD über eine gewisse objektive Unabhängigkeit verfügen, damit der Dienst seine Aufgaben optimal wahrnehmen kann; eine solche Unabhängigkeit könnte durch eine festgelegte Beschäftigungsdauer von beispielsweise fünf Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung sichergestellt werden, die nur verkürzt werden kann, wenn der betreffende Mitarbeiter gegen dienstliche Verpflichtungen verstößt;
   d) in Anlehnung an bestehende Präzedenzfälle(5) sollte die Wahrnehmung der Befugnisse der Anstellungsbehörde, die sich auf die verwaltungstechnische Handhabung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter des EAD und die Durchführung der Entscheidungen des Vizepräsidenten und Hohen Vertreters in Bezug auf Einstellungen, Beförderungen und die Verlängerung oder Beendigung von Dienstverhältnissen beziehen, auf die zuständige Generaldirektion der Kommission übertragen werden;
   e) die Abordnung von Mitarbeitern von einzelstaatlichen diplomatischen Diensten zum EAD sollte als fester Bestandteil der beruflichen Laufbahn innerhalb dieser Dienste gelten;
   f) im Beschluss über die Errichtung des EAD sollte die organisatorische Struktur des Dienstes festgelegt werden und vorgesehen werden, dass der Stellenplan im Laufe des jährlichen Haushaltsverfahrens als Teil des Haushalts der Kommission (Verwaltungsausgaben) angenommen wird, wodurch die Möglichkeit eröffnet wird, den Dienst auf strukturierte Art und Weise zu errichten und den nachweislichen Bedürfnissen gerecht zu werden;
   g) die Errichtung des EAD erfordert eine Anpassung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(6), wie in Ziffer 4 und Teil II, Abschnitt G dieser Vereinbarung vorgesehen; der Grundsatz der Aufgliederung der operativen Ausgaben und der Verwaltungsausgaben (Artikel 41 Absatz 2 der Haushaltsordnung(7)) sollte streng beachtet werden;
   h) für den Fall einer Verhinderung sollte der Vizepräsident und Hohe Vertreter von Fall zu Fall und nach Maßgabe der jeweils wahrzunehmenden Aufgaben über einen Vertreter entscheiden;

8.   erinnert daran, dass bezüglich der künftigen Vorschläge der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung und des Beamtenstatuts eine Einigung mit dem Parlament gefunden werden muss; bekräftigt seine Entschlossenheit, seine Haushaltsbefugnisse im Zusammenhang mit diesen institutionellen Neuerungen uneingeschränkt wahrzunehmen; unterstreicht, dass alle Aspekte der Regelungen zur Finanzierung des EAD gemäß den Verträgen unter der Kontrolle der Haushaltsbehörde verbleiben müssen;

9.   hält es für angezeigt, dass

   a) der EAD von einem Generaldirektor geleitet wird, der dem Vizepräsidenten und Hohen Vertreter untersteht, wobei dieser Generaldirektor den Vizepräsidenten und Hohen Vertreter in bestimmten Fällen vertreten kann;
   b) der EAD in mehrere Direktionen gegliedert wird, von denen jede für einen geostrategisch wichtigen Bereich der Außenbeziehungen der Union zuständig ist, sowie in weitere Direktionen für Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, ziviles Krisenmanagement, multilaterale und horizontale Angelegenheiten einschließlich Menschenrechte sowie Verwaltungsangelegenheiten;
   c) der EAD innerhalb einer jeden Direktion die Zusammenarbeit der in Brüssel angesiedelten Länderreferate mit den Delegationen (Botschaften) der Union in Drittländern strukturiert;
   d) keine Verdopplung auswärtiger Dienste im Rat oder im Europäischen Rat auftreten sollte;

10.   stellt fest, dass die EU-Vertretungen in Drittstaaten die bestehenden diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten zwar ergänzen werden, dennoch aber Möglichkeiten langfristiger Effizienzsteigerungen bestehen, da die künftige EU-Vertretung in vielen Fällen konsularische Dienste übernehmen und Angelegenheiten im Zusammenhang mit Schengen-Visa bearbeiten könnte;

11.   vertritt die Auffassung, dass im Beschluss über die Organisation und die Arbeitsweise des EAD auch festgelegt werden sollte, dass die Botschaften der Union in Drittländern nach Maßgabe der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen den Mitgliedern aller Organe und Institutionen der Union bei Bedarf logistische und verwaltungstechnische Unterstützung gewähren müssen;

12.   stellt fest, dass die Vertretungen der Europäischen Union ein fester Bestandteil des EAD sein werden und ihre Anweisungen vom Vizepräsidenten und Hohen Vertreter erhalten, dessen Aufsicht unterstehen und administrativ der Kommission angehören sollen, ersucht aber den zukünftigen Vizepräsidenten und Hohen Vertreter, sich zu verpflichten, die Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und Entwicklung des Parlaments von seinen Ernennungen auf leitende Stellen im EAD zu unterrichten, und sich damit einverstanden zu erklären, dass die Ausschüsse Anhörungen mit den Kandidaten durchführen, falls die Ausschüsse dies beschließen; ersucht den zukünftigen Vizepräsidenten und Hohen Vertreter ferner, sich zu verpflichten, die derzeitige Rahmenvereinbarung(8) mit dem Europäischen Parlament neu auszuhandeln, insbesondere was den Zugang zu sicherheitsempfindlichen Informationen und andere für die reibungslose interinstitutionelle Zusammenarbeit relevante Fragen anbelangt;

13.   schlägt vor zu prüfen, inwieweit den Mitarbeitern der Botschaften der Union, die von einzelstaatlichen diplomatischen Diensten abgeordnet sind, über die Erfüllung ihrer politischen und wirtschaftlichen Aufgaben hinaus bei Bedarf schrittweise auch konsularische Aufgaben gegenüber Bürgern aus Drittstaaten und Aufgaben übertragen werden können, wie sie schon jetzt in Artikel 20 des EG-Vertrags in Bezug auf den diplomatischen und konsularischen Schutz der Unionsbürger in Drittstaaten vorgesehen sind; schlägt darüber hinaus vor, die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern des Parlaments und dem EAD auszuloten;

14.   hält es für erforderlich, weitere Schritte in Bezug auf die Bereitstellung von Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Außenbeziehungen für Beamte der Union vorzusehen; regt den Aufbau einer Europäischen Diplomatenschule an, die in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen in den Mitgliedstaaten den Beamten der Union und den Beamten aus den Mitgliedstaaten, die im Bereich der Außenbeziehungen tätig werden, Weiterbildungsprogramme auf der Grundlage einheitlicher Lehrpläne, die geeignete Schulungen in Konsular- und Gesandtschaftsangelegenheiten, Diplomatie und internationalen Beziehungen enthalten, zusammen mit der Kenntnis der Geschichte und der Arbeitsweise der Europäischen Union anbieten könnte;

15.   fordert den Vizepräsidenten und Hohen Vertreter auf, unter Berücksichtigung der in dieser Entschließung dargelegten Leitlinien einen Vorschlag für einen Beschluss über die Organisation und die Arbeitsweise des EAD auszuarbeiten; behält sich vor, gemäß Artikel 27 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zu diesem Vorschlag im Einzelnen Stellung zu nehmen und die finanziellen Aspekte im Rahmen des Haushaltsverfahrens zu prüfen; empfiehlt jedoch, über alle Fragen frühzeitig eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament herbeizuführen, um zu vermeiden, dass nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon aufgrund politischer Kontroversen über die Ausgestaltung des EAD wertvolle Zeit verloren geht;

16.   fordert die Kommission auf, dem Vorschlag des Vizepräsidenten und Hohen Vertreters nur dann zuzustimmen, wenn er den in dieser Entschließung dargelegten Leitlinien weitgehend entspricht oder wenn im Wege interinstitutioneller Kontakte unter Einbeziehung des Parlaments einvernehmlich eine abweichende Kompromisslösung gefunden wurde;

17.   bekundet seine Entschlossenheit, den designierten Vizepräsidenten der nächsten Kommission aufzufordern, bei seinem Zusammentreffen mit dem zuständigen Ausschuss für die Anhörung im Laufe des Verfahrens zur Ernennung der nächsten Kommission zu den in dieser Entschließung aufgeworfenen Themen Stellung zu beziehen;

18.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 25.
(2) ABl. C 135 vom 7.5.2001, S. 69.
(3) ABl. C 53 E vom 28.2.2002, S. 390.
(4) ABl. C 117 E vom 18.5.2006, S. 232.
(5) Vgl. Artikel 6 des Beschlusses 1999/352/EG, EGKS, Euratom der Kommission vom 28. April 1999 zur Errichtung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 20).
(6) Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1).
(7) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(8) Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission (ABl. C 121 vom 24.4.2001, S. 122.).


Vorbereitung des Transatlantischen Wirtschaftsrats und des Gipfels EU/USA (2. und 3. November 2009)
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
P7_TA(2009)0058RC-B7-0095/2009

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 8. Mai 2008 zum Transatlantischen Wirtschaftsrat(1), vom 5. Juni 2008 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA(2) sowie vom 26. März 2009 zu dem Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA(3),

–   unter Hinweis auf das Ergebnis des Gipfeltreffens EU-USA vom 5. April 2009 in Prag,

–   unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht, die beim dritten Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) am 12. Dezember 2008 angenommen wurden, sowie die beim Treffen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im April 2009 in Prag angenommene Gemeinsame Erklärung,

–   unter Hinweis auf den am 15. September 2009 veröffentlichten Bericht der UN-Untersuchungskommission zum Gaza-Konflikt unter Leitung von Richter Goldstone,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2009 zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2009 zum Gipfeltreffen der G20 am 24. und 25. September 2009 in Pittsburgh(5),

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Europäische Union die kooperative Haltung der US-Regierung in den internationalen Beziehungen und eine Verstärkung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA, die ein Eckpfeiler der Außenpolitik der Europäischen Union sind, begrüßt,

B.   in der Erwägung, dass die Europäische Union und die USA eine strategische Rolle hinsichtlich der globalen wirtschaftlichen Herausforderungen spielen, da ihr Bruttoinlandsprodukt (BIP) mehr als die Hälfte des weltweiten BIP ausmacht, und dass die beiden Partner in der weltweit größten bilateralen Handels- und Investitionspartnerschaft verbunden sind, die fast 40 % des Welthandels ausmacht,

C.   in der Erwägung, dass die Europäische Union und die USA außerdem gemeinsame politische Interessen haben und in der internationalen Politik gemeinsam verantwortlich sind für die Förderung des Friedens, der Achtung der Menschenrechte und der Stabilität sowie für die Bewältigung verschiedener globaler Gefahren und Herausforderungen, wie etwa die Verbreitung von Kernwaffen, der Terrorismus, der Klimawandel, die Energiesicherheit und die Entwicklung einer emissionsarmen Wirtschaft, die Beseitigung der Armut und die Erfüllung anderer Millenniums-Entwicklungsziele,

D.   in der Erwägung, dass der TWR seine Arbeit hin zu einem integrierten transatlantischen Markt bis 2015, der wesentlich für die Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums und den wirtschaftlichen Aufschwung ist, durch den Abbau von Hemmnissen für den Handel fortsetzen muss,

E.   in der Erwägung, dass darüber hinaus für den erfolgreichen Abschluss der Doha-Verhandlungsrunde für Entwicklungsfragen eine gemeinsame Führungsrolle der Europäischen Union und der USA notwendig ist,

F.   in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die Rolle der Gesetzgeber im Prozess des Transatlantischen Wirtschaftsrats gebührenden Niederschlag findet und die Prioritäten des Europäischen Parlaments angemessen berücksichtigt werden,

G.   in der Erwägung, dass die Europäische Union und die USA dem Problem des weltweit steigenden Energieverbrauchs und der Anforderung gegenüberstehen werden, globale Verpflichtungen im Kampf gegen den Klimawandel umzusetzen, die in Kopenhagen eingegangen werden müssen, und dass die neuen Normen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz weder zur Schaffung neuer Hindernisse für den transatlantischen Handel noch zu einer Einschränkung der Sicherheit von spaltbarem Material führen sollten,

H.   in der Erwägung, dass die Europäische Union, sobald das außenpolitische Instrumentarium des Vertrags von Lissabon in Kraft tritt, eine stärkere und schlüssigere Rolle auf der internationalen Bühne spielen kann,

I.   in der Erwägung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise schnell zu einer Beschäftigungskrise mit schwerwiegenden gesellschaftlichen Auswirkungen wurde und dass die transatlantischen Partner gemeinsame Verantwortung für die Bewältigung der sozialen Dimension der Wirtschaftskrise tragen,

J.   in der Erwägung, dass jüngste Umfragen wie die Umfrage "Transatlantic Trends 2009" des German Marshall Fund eine nie dagewesene Unterstützung seitens der EU-Bürger für die US-Regierung offenbaren und dass dies eine Grundlage für eine Neubelebung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA ist,

Gipfeltreffen EU-USA

1.   bekräftigt, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA die wichtigste strategische Partnerschaft für die Europäische Union bilden, und betont erneut, wie wichtig es ist, dass die Europäische Union und die US-Regierung ihren strategischen Dialog sowie ihre Zusammenarbeit und Koordinierung zur Bewältigung globaler Herausforderungen und regionaler Konflikte intensivieren; fordert die Kommission auf, nach dem bevorstehenden Gipfel EU/USA eine Mitteilung über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den USA vorzulegen;

2.   fordert beide Partner auf, die Achtung der Menschenrechte in der Welt als ein zentrales Element ihrer Maßnahmen zu fördern; betont die Notwendigkeit einer intensiven Koordinierung bei der Präventiv- und Krisendiplomatie; fordert die US-Regierung auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren und ihm beizutreten; wiederholt seine Aufforderung zur Abschaffung der Todesstrafe; fordert die US-Regierung auf, die internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit wieder uneingeschränkt einzuhalten, auf alle außergerichtlichen Maßnahmen zu verzichten und der Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;

3.   hält es für notwendig, dass auf dem Gipfel EU/USA beide Partner eine Führungsrolle bei der Erfüllung der Zusagen der G20 übernehmen; fordert deshalb dazu auf, das US-Reformpaket für den Finanzsektor und die gegenwärtigen Legislativreformen in der Europäischen Union, einschließlich der Finanzaufsichtsstrukturen, zu koordinieren, und ersucht beide Partner, ihre Zusammenarbeit bei der Modernisierung des IWF zu intensivieren;

4.   unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA, um auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 15) im Dezember 2009 in Kopenhagen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein internationales Übereinkommen zu erreichen, das adäquate internationale Unterstützung bei der Finanzierung einer Abschwächung der Folgen des Klimawandels und entsprechender Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern einschließt; fordert den EU-Vorsitz nachdrücklich auf, sich beim Gipfel EU/USA um eine ehrgeizige Zusage seitens der USA zu den internationalen Verpflichtungen nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls sowie um eine Zusammenarbeit mit den USA hinsichtlich der Förderung von Verbindungen zwischen dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union und regionalen bzw. bundesstaatlichen Handelssystemen in den USA zu bemühen;

5.   vertritt mit Nachdruck die Ansicht, dass der Vertrag von Lissabon eine Stärkung der institutionellen Instrumente der EU-US-Beziehungen im Einklang mit seiner genannten Entschließung vom 26. März 2009 erfordern wird;

6.   fordert die Europäische Union und die USA auf, sich auf dem bevorstehenden Gipfel über eine verstärkte transatlantische Partnerschaft zu verständigen, mittels derer die gemeinsamen globalen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Abrüstung, der Bekämpfung von Terrorismus, des Klimawandels, der Achtung der Menschenrechte, der Maßnahmen gegen Pandemien und der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele bewältigt werden können; betont, dass die Entwicklungsländer die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise nicht verursacht haben, aber unverhältnismäßig stark von ihr betroffen sind;

7.   unterstreicht die Bedeutung der NATO als Eckpfeiler der transatlantischen Sicherheit; ist der Auffassung, dass wichtige Entwicklungen in dieser größeren Sicherheitsstruktur im Dialog mit Russland und den OSZE-Mitgliedstaaten, die nicht EU-Mitgliedstaaten sind, behandelt werden sollten, um den Konsens in Sicherheitsfragen auf beiden Seiten des Atlantiks zu erneuern; betont die Bedeutung der ESVP und den Wert einer besseren europäischen Verteidigungsfähigkeit für die Stärkung der transatlantischen Sicherheit;

8.   begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Russischen Föderation und der USA, Verhandlungen über den Abschluss eines neuen, umfassenden, rechtlich verbindlichen Abkommens aufzunehmen, das den Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START I), der im Dezember 2009 auslaufen wird, ersetzen soll, und die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung über ein START-1-Folgeabkommen durch die Präsidenten Barack Obama und Dmitri Medwedew in Moskau am 6. Juli 2009;

9.   begrüßt die Ankündigung des US-Präsidenten, dass er die Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) vorantreiben möchte; fordert den Rat auf, in enger Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und Russland positiv und aktiv zu den Vorbereitungen für die nächste Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) im Jahr 2010 beizutragen;

10.   betont, dass die Ungewissheit hinsichtlich der Beschaffenheit des iranischen Atomprogramms das Nichtverbreitungssystem und die Stabilität in der Region und weltweit bedroht; unterstützt das Ziel, auf dem Wege einer dualen Strategie des Dialogs und der Sanktionen und in Abstimmung mit anderen Mitgliedern des Sicherheitsrates und der Internationalen Atomenergiebehörde eine Verhandlungslösung mit dem Iran zu finden;

11.   ist besorgt über die jüngsten Atomversuche der Demokratischen Volksrepublik Korea und deren Ablehnung der Resolution 1887 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. September 2009; unterstützt nichtsdestoweniger das Konzept der USA für einen bilateralen Dialog im Rahmen der Sechs-Parteien-Gespräche, um die Errichtung einer kernwaffenfreien Zone auf der koreanischen Halbinsel zu erreichen;

12.   nimmt die Tatsache, dass die USA auf ihre ursprünglichen Pläne für ein Raketenabwehrsystem in Europa verzichten, sowie ihre neuen Pläne zur Kenntnis; fordert eine neue weltweite Sicherheitsarchitektur unter Einbeziehung der Europäischen Union, der USA, Russlands und Chinas;

13.   fordert beide Partner auf, einen Trilog mit Lateinamerika zu fördern, einer Region, die die Vision von Demokratie, Menschenrechten und dem Grundsatz des Multilateralismus teilt;

14.   bekräftigt, dass es für beide Partner von Bedeutung ist, ihre Politik gegenüber dem Iran, dem Irak, Afghanistan und Pakistan im Geiste des Vertrauens und der Transparenz zu koordinieren; fordert die Europäische Union, die USA, die NATO und die Vereinten Nationen nachdrücklich auf, ein neues gemeinsames Strategiekonzept vorzuschlagen, welches die Komponenten des internationalen Engagements umfassend berücksichtigt und bei dem alle Nachbarländer aufgefordert werden, sich an diesen Bemühungen zu beteiligen, um eine regionale Stabilisierung zu erreichen;

15.   ist der Ansicht, dass bei dem von Präsident Obama am 23. September 2009 organisierten ersten Treffen zwischen dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu und dem Palästinenserführer Mahmoud Abbas die ehrgeizigen Ziele nicht erreicht wurden; bekräftigt erneut, dass der Erfolg des Nahost-Friedensprozesses eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Union und der USA darstellt, und ersucht die Europäische Union und die USA, gemeinsam aktive Bemühungen des Quartetts zu fördern, um eine gemeinsame Grundlage für eine friedliche Beilegung des Konflikts mit dem Ziel einer Zweistaatenlösung zu finden, in deren Rahmen ein unabhängiger, lebensfähiger palästinensischer Staat gegründet wird; fordert die Teilnehmer des Gipfels auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie die arabische Welt erreicht werden kann; fordert, dass der äußerst schwierigen humanitären Lage im Gazastreifen ein Ende gesetzt wird; bedauert die Rolle der Hamas bei der Einschränkung der persönlichen Freiheit und der Menschenrechte;

16.   hofft, dass die beiden Parteien auf dem Gipfel darin übereinstimmen, dass für einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde auch Maßnahmen zur Verhinderung von Preisschwankungen bei den Agrarpreisen und von Nahrungsmittelknappheit vorgesehen werden sollten; fordert die Staats- und Regierungschefs auf, das letztendliche Entwicklungsziel dieser Runde nicht aus den Augen zu verlieren und ihre Verpflichtung einzuhalten, 0,7 % des BIP ihrer Länder für die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen; unterstreicht, dass die jüngsten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik berücksichtigt werden müssen, und hofft, dass auch am US-amerikanischen Agrargesetz (Farm Bill) ähnliche Anpassungen vorgenommen werden; verweist auf die jüngsten Entwicklungen in bisher kontroversen Fragen, wie im Fall von hormonbehandeltem Rindfleisch, Chlorhühnchen und der Zulassung einiger genetisch modifizierter Erzeugnisse; ist zuversichtlich, dass durch ständigen Dialog Probleme, die sich auf den gegenseitigen Handel mit Agrarerzeugnissen auswirken, angegangen werden können, bevor WTO-Schlichtungsstellen damit befasst werden müssen;

17.   nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, einen Transatlantischen Energierat zu gründen; unterstreicht nachdrücklich, dass sich dieser Rat ausschließlich mit den eindeutig außen- und sicherheitspolitischen Aspekten dieses Bereichs beschäftigen und zukünftig in den Transatlantischen Politischen Rat (TPC) integriert werden sollte und dass sich der TWR mit allgemeinen Fragen der Energiepolitik befassen sollte;

18.   begrüßt die vor kurzem erfolgte Ausweitung des Programms für die Befreiung von der Visumspflicht auf weitere sieben EU-Mitgliedstaaten; fordert die USA jedoch nachdrücklich auf, die Visa-Regelungen für alle EU-Bürger aufzuheben und alle EU-Bürger auf der Grundlage vollständiger Gegenseitigkeit gleich zu behandeln; kritisiert die geplante Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Erteilung der elektronischen Reiseerlaubnis (ESTA) an EU-Bürger als einen Rückschritt und fordert die Kommission auf, dies mit der US-Regierung als vorrangige Angelegenheit zu behandeln, einschließlich der Option, auf Gegenseitigkeit zu bestehen;

19.   fordert die USA auf, die vollständige und wirksame Umsetzung der ersten Stufe des Luftfahrtübereinkommens zwischen der Europäischen Union und den USA sowie des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den USA über die Flugsicherheit zu ermöglichen; erinnert die Kommission und die US-Behörden daran, dass das Abkommen der ersten Stufe von einigen Mitgliedstaaten aufgekündigt werden könnte, wenn es nicht gelingt, ein Abkommen der zweiten Stufe zu schließen; fordert die USA auf, alle Maßnahmen gegen verstärkte Zusammenarbeit, wie z. B. die in der Resolution 915 des Abgeordnetenhauses genannten Maßnahmen betreffend ausländische Instandsetzungsstützpunkte, Ausnahmen von Kartellrechtsbestimmungen und die Staatszugehörigkeit von Fluglinien, zu vermeiden;

Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung

20.   unterstreicht, dass eine engere transatlantische Partnerschaft mit dem Ziel der Vollendung eines transatlantischen Marktes auf der Grundlage des Prinzips der sozialen Marktwirtschaft bis zum Jahr 2015 ein wesentliches Instrument für die Gestaltung der Globalisierung und die Bewältigung von wirtschaftlichen und sozialen Krisen auf der ganzen Welt ist; weist darauf hin, dass viele der nichttarifären Hindernisse für Handel und Investitionen, die der TWR beseitigen soll, ihre Ursache in bewussten Maßnahmen legislativer Gremien haben, die dazu dienen sollen, soziale, gesundheitsrelevante, kulturelle oder ökologische Ziele zu erreichen, und deshalb nicht ohne einen entsprechenden Rechtsakt beseitigt werden dürfen;

21.   ersucht die Kommission, einen ausführlichen Fahrplan bezüglich der Hindernisse auf dem Weg zu diesem Ziel festzulegen; erinnert an die Studie, die das Europäische Parlament in seinem Haushaltsplan 2007 genehmigt und finanziert hat; fragt sich, warum die Kommission bisher keines dieser Dokumente vorgelegt hat, obwohl sie vom Europäischen Parlament wiederholt dazu aufgefordert wurde; setzt als letzten Termin für ihre Vorlage zur Veröffentlichung den 15. November 2009 fest;

22.   vertritt die Ansicht, dass die transatlantische Zusammenarbeit in den Bereichen Energieeffizienz und -technologien (einschließlich "grüner Energie") und Energieregulierung innerhalb des TWR behandelt werden kann; drängt darauf, dass die transatlantische Zusammenarbeit bei der Energiesicherheit eine der zentralen Fragen bildet, die regelmäßig innerhalb des Transatlantischen Politischen Rates (TPC) angesprochen wird, dessen Einrichtung vom Europäischen Parlament in seiner genannten Entschließung vom 26. März 2009 vorgeschlagen wurde;

23.   ist der Meinung, dass die transatlantische Wirtschaftskooperation verantwortlicher, transparenter und berechenbarer gestaltet werden muss und dass Sitzungstermine, Tagesordnungen, Fahrpläne und Fortschrittsberichte regelmäßig veröffentlicht und unverzüglich auf einer Website angezeigt werden sollten; schlägt vor, eine jährliche Aussprache über die Fortschritte, die in den im TWR erörterten Fragen erzielt wurden, sowie über dessen Struktur abzuhalten;

24.   ist gleichwohl der Auffassung, dass der TWR die Auswirkungen der von den Regierungen in diesbezüglichen Fragen – wie Schutz der Privatsphäre und Datenschutznormen, biometrische Spezifikationen, Sicherheit im Flugverkehr, Reisedokumente und Austausch von Fluggastdaten – ergriffenen Maßnahmen auf kommerzielle Tätigkeiten nicht vernachlässigen sollte;

25.   fordert die US-Behörden und die Kommission auf, ihre Verhandlungen weiter zu intensivieren, um ausgewogene Lösungen hinsichtlich u. a. der Sicherheitserfordernisse im Luftverkehr und des Datenschutzes im Bereich von Fluggastdatensätzen (PNR), der Überprüfung der Sicherheitsprüfungen auf Flughäfen und der wirksameren Einbeziehung von Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen des transatlantischen und internationalen Luftverkehrs auf das Klima in die Verhandlungen von Kopenhagen und ICAO-Abkommen zu finden;

Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR

26.   bekräftigt seine Aufforderung an die führenden Politiker der Europäischen Union und der USA sowie die Ko-Vorsitzenden des TWR, der entscheidenden Bedeutung der Gesetzgeber für den Erfolg des TWR Rechnung zu tragen; fordert sie mit Nachdruck auf, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber umfassend und direkt in die Arbeit des TWR einzubinden, da die Gesetzgeber zusammen mit der jeweilige Exekutive für die Umsetzung und Überwachung vieler Beschlüsse des TWR verantwortlich sind;

27.   vertritt die Ansicht, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die am besten geeigneten Mitglieder des amerikanischen Kongresses und des Europäischen Parlaments in den Dialog der Gesetzgeber und in die Arbeit des TWR eingebunden werden, um das Zustandekommen von Rechtsvorschriften mit nicht beabsichtigten Auswirkungen auf den transatlantischen Handel und die transatlantischen Investitionen zu verhindern; hofft, dass mit einem neuen Abkommen der derzeitige Transatlantische Dialog zu einer transatlantischen interparlamentarischen Versammlung aufgewertet werden könnte, und zwar auf der Grundlage der Empfehlungen des Europäischen Parlaments in seiner genannten Entschließung vom 26. März 2009;

TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen

28.   begrüßt die Tatsache, dass der TWR von einer Reihe von Akteuren, darunter Vertretern der Wirtschaft beraten wird, und fordert, dass den Vertretern der Gewerkschaften auf beiden Seiten des Atlantiks eine vergleichbare Rolle eingeräumt wird, damit die soziale Dimension umfassend berücksichtigt wird; fordert, dass die Leiter des Transatlantischen Arbeitnehmerdialogs und des Transatlantischen Dialogs über Energiefragen in die Beratergruppe aufgenommen werden; ist jedoch der Ansicht, dass zwischen ihrer beratenden Rolle und der legislativen Rolle des US-Kongresses und des Europäischen Parlaments unterschieden werden muss;

29.   unterstreicht die Rolle des TWR für die Förderung und Sicherstellung koordinierter Reaktionen der USA und der Europäischen Union mit Regelungscharakter auf die Krisen, vor allem betreffend alternative Investmentfonds, Finanzmarktinfrastruktur (insbesondere betreffend Märkte für abgeleitete Instrumente des Freiverkehrs – OTC), Eigenkapitalanforderungen, Steueroasen und grenzüberschreitende Konkursregelungen; fordert den TWR auf, die Koordinierung und die bewährten Verfahren bei der Vergütungspolitik von Finanzinstituten zu prüfen und dabei sicherzustellen, dass die Vergütung auf langfristigen Ergebnissen basiert, um so die Risikoexposition zu verringern;

30.   hebt hervor, dass die Kreditkrise nicht gebannt ist; betont diesbezüglich, dass eine koordinierte makroökonomische Politik äußerst wichtig ist, um einen nachhaltigen weltweiten Wirtschaftsaufschwung zu erreichen und der steigenden Arbeitslosigkeit zu begegnen;

31.   fordert den TWR auf, bei den US-Behörden darauf zu bestehen, dass sie die Änderungen der EU-Richtlinien zu Eigenkapitalanforderungen berücksichtigen, wenn sie die Basel-II-Vereinbarung umsetzen; begrüßt den Vorschlag der US-Regierung, sämtliche OTC-Derivate zu regulieren, sowie ihre Maßnahmen zur Einrichtung einer zentralen Clearingstelle für komplex strukturierte Produkte und fordert den TWR auf, zu prüfen, wie ein koordiniertes Vorgehen für die Behandlung von Anlageklassen und Aktiengesellschaften sowie der Äquivalenz von Infrastrukturen gefördert werden kann;

32.   fordert den TWR auf, dafür zu sorgen, dass die US-Behörden eine Koordinierung mit der vorgeschlagenen EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) herbeiführen, um Aufsichtsarbitrage zu vermeiden;

33.   fordert den TWR nachdrücklich auf, sich mit dem Thema der Institute, die "zum Scheitern zu groß" ("Too big to fail") sind, zu befassen, und unterstützt die Vorschläge der G20 für detailliert festgelegte Notfallpläne für systemisch relevante grenzübergreifend tätige Institute; vertritt die Auffassung, dass systemisch relevante Finanzinstitute strengeren Offenlegungspflichten unterworfen werden könnten, wie etwa Beschränkungen des Geschäftsgeheimnisses, wie es für marktbeherrschende Unternehmen im Rahmen der Wettbewerbspolitik der Europäischen Union bereits möglich ist;

34.   unterstützt die Forderung der G20 nach einer beschleunigten Angleichung der Rechnungslegungsgrundsätze; fordert den TWR nachdrücklich auf, den Financial Accounting Standards Board (FASB) und den Internationalen Ausschuss für Rechnungslegungsgrundsätze (IASB) aufzufordern, ein einheitliches Regelwerk qualitativ hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu vereinbaren und deren geplante Konvergenz bis Juni 2011 abzuschließen; unterstreicht, dass der IASB seine Governance-Reformen fortführen sollte;

35.   fordert den TWR mit Nachdruck auf, darauf zu drängen, dass die US-Behörden sich an ihren Fahrplan halten, demgemäß von den US-amerikanischen inländischen Benutzern die Anwendung der internationalen Finanzberichterstattungsnormen (IFRS) verlangt wird; erinnert an seine Forderung, dass die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) – bis eine Entscheidung getroffen wird, durch die US-amerikanische Benutzer verpflichtet werden, IFRS anzuwenden – anerkennt, dass IFRS, wie sie von der Europäischen Union angenommen wurden, den US-amerikanischen allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen (US GAAP) gleichwertig sind; fordert den TWR auf, den Übergang zu einer nach Ländern aufgeschlüsselten Rechnungslegung für multinationale Konzerne zu fördern;

36.   hofft, dass der TWR auf Änderungen in der Versicherungsaufsicht in den USA drängen wird, die es der Europäischen Union ermöglichen, das US-amerikanische Versicherungsaufsichtsrecht nach den in der Solvabilität-II-Richtlinie festgelegten Bedingungen als gleichwertig anzuerkennen; vertritt die Ansicht, dass die Initiative zur Einrichtung eines nationalen Versicherungsamtes die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA verbessern würde; fordert den TWR auf, dafür zu sorgen, dass die US-Behörden Fortschritte bei der Versicherungsaufsicht auf bundesstaatlicher Ebene erzielen, indem gegebenenfalls steuerliche und sonstige Fragen von dem rein aufsichtsrechtlichen Aspekt getrennt werden;

37.   begrüßt die Ausweitung des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch (GFTEI) und sieht es als einen vielversprechenden Schritt an, dass alle 87 Länder im GFTEI übereingekommen sind, den OECD-Standard für den Informationsaustausch im Steuerbereich zu übernehmen; fordert den TWR nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Europäische Union und die USA gemeinsam ihre Führungsrolle deutlich machen, indem sie sicherstellen, dass die notwendigen Anreize, aber auch Sanktionen bis März 2010 beschlossen werden, und mit allen Parteien rasch ein Peer-Review-Programm zur Bewertung der Fortschritte umzusetzen, ist jedoch der Ansicht, dass dieser Rahmen verstärkt werden muss, um Steuerflucht und Steuerhinterziehung zu bekämpfen; betont, dass die automatische Weitergabe von Informationen in allen transnationalen Steuerfragen die Regel sein sollte;

38.   ist der Ansicht, dass der Austausch der bewährtesten Praktiken im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen zwischen den USA und der Europäischen Union erhebliche Wirkung hinsichtlich der Haltung von Unternehmen zu ihrer sozialen Verantwortung und ihres positiven Engagements für soziale und ökologische Fragen haben wird; vertritt die Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungspolitik der Verstärkung des EU-Rechtsrahmens im Zusammenhang mit der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen Rechnung tragen sollte, insbesondere hinsichtlich der Vergütungsstruktur im Finanzdienstleistungssektor;

39.   begrüßt die Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs der G20;

TWR und geistiges Eigentum

40.   fordert die Teilnehmer des bevorstehenden Treffens des TWR auf, die strategische transatlantische Zusammenarbeit zum Schutz des geistigen Eigentums bei voller Achtung der Grund- und Bürgerrechte zu fördern; betont, dass durch die Verbreitung von Technologien das System zum Schutz des geistigen Eigentums nicht verzerrt werden darf, welches die Fähigkeit zum Eingehen von Innovationsprozessen innewohnenden finanziellen Risiken und Geschäftsrisiken gewährleistet;

41.   weist den TWR darauf hin, dass die Informationsgesellschaft auf der Grundlage des Zugangs zu Wissen und eines neues Modells für den Schutz und die gemeinsame Nutzung digitaler Inhalte unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein entscheidender Pfeiler des transatlantischen Wirtschaftsraums ist;

TWR und Verbraucherschutz

42.   fordert den TWR auf, gemeinsame Aktionen zu fördern um sicherzustellen, dass Drittländer, insbesondere China, ihre Produktionsstandards anheben, damit sie den Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union und der USA, insbesondere für Spielzeug, entsprechen, und auf beiden Seiten des Atlantiks eine strikte Durchsetzung der Gesetze über die Produktsicherheit, vor allem bei Spielzeug, sowie schärfere nationale Kontrollen sicherzustellen;

43.   fordert die Kommission auf, stärkere und wirksamere Mechanismen zur Zusammenarbeit der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung mit dem Ziel zu entwickeln, dass das "RAPEX"-Warnsystem der Europäischen Union für Konsumgüter, die eine schwere Gefahr für Verbraucher darstellen, mit dem Warnsystem der US-Kommission für die Sicherheit von Konsumgütern vernetzt wird und eine Integration der Tätigkeiten des EU-Netzwerkes für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und derjenigen der US-Behörden herbeigeführt wird;

44.   schlägt vor, dass der TWR die Annahme eines verbindlichen Kooperationsinstruments unterstützt, das dem Austausch von Informationen über Produktsicherheit und der Entwicklung eines gemeinsamen Programms kooperativer Maßnahmen eine Struktur gibt und sie erleichtert;

45.   fordert die Kommission auf, mit Blick auf das anstehende Treffen des TWR und den Gipfel EU/USA ihre Arbeit bezüglich eines stark verzögerten bilateralen Kooperationsabkommens zu beschleunigen, um ihre Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Verordnung der Europäischen Union über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz(6) und des US-amerikanischen "Safe Web Act" auf die USA auszudehnen;

46.   fordert die Kommission auf, mit US-amerikanischen Pendants zusammenzuarbeiten, damit der TWR Wege prüfen kann, wie der Verbraucherschutz unter angemessener Berücksichtigung der digitalen Rechte der Verbraucher verbessert werden kann, und mit ihnen an Regelungen für fehlerhafte Waren zu arbeiten;

Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit

47.   fordert den TWR auf, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Zoll- und Marktaufsichtsbehörden der Europäischen Union und der USA zu fördern, um zu verhindern, dass gefährliche Produkte, insbesondere gefährliches Spielzeug, in die Hände der Verbraucher gelangen;

48.   fordert den TWR auf, die Besorgnis der Europäischen Union über die vom amerikanischen Kongress beschlossene einseitige gesetzgeberische Maßnahme, nach der Frachtcontainer im Seeverkehr mit Bestimmungsort USA zu 100 % gescannt werden, zum Ausdruck zu bringen; ist der Meinung, dass der TWR Seminare zum Thema "lückenlose Durchleuchtung" in Brüssel und Washington organisieren könnte, um die Verständigung zwischen den Gesetzgebern der USA und der Europäischen Union zu verbessern und auf eine frühzeitige und für beide Seiten akzeptable Lösung dieses Problems hinzuwirken; fordert die Kommission auf, für das bevorstehende Treffen des TWR die möglichen Kosten dieser Maßnahme für die Unternehmen und die Wirtschaft der Europäischen Union sowie die potenziellen Auswirkungen auf die Tätigkeit der Zollbehörden zu bewerten;

49.   ist entschlossen, weiter an den US-amerikanischen Gesetzgeber zu appellieren – und fordert die Kommission auf, dies innerhalb des TWR ebenfalls zu tun –, damit das obligatorische Scannen sämtlicher Frachtcontainer überdacht wird, und die Zusammenarbeit mit den USA auf der Grundlage des Risikomanagements, einschließlich der gegenseitigen Anerkennung der Handelspartnerschaftsprogramme der Europäischen Union und der USA, in Einklang mit dem SAFE-Normenrahmen der Weltzollorganisation weiter auszubauen;

Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung

50.   fordert die Kommission auf, mit Blick auf das bevorstehende Treffen des TWR die formale Annahme von Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Konformitätserklärungen für Produkte weiterzuführen, die obligatorischen Qualitätstests durch eine dritte Stelle unterworfen sind, insbesondere für IKT- und elektrische Geräte; fordert die Kommission auf, auf der gegenseitigen Anerkennung gesetzlicher Maßeinheiten zu bestehen, insbesondere darauf, dass die ausschließlich metrische Etikettierung von EU-Produkten in den USA akzeptiert wird, mit den US-Behörden die Möglichkeiten für eine Standardisierung auszuloten, Diskussionsrunden für die Festlegung von Standards, die sich auf innovative Lösungen konzentrieren, einzurichten und dies auf internationaler Ebene zu koordinieren;

Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit

51.   hält einen TWR-Dialog über neuartige Lebensmittel und die Nutzung neuer Technologien für die Lebensmittelerzeugung für äußerst wichtig; verweist mit Nachdruck auf Bedenken hinsichtlich des Klonens in der Viehzucht;

52.   begrüßt, dass die US-Regierung eingeräumt hat, dass das US-amerikanische Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Toxic Substances Control Act) reformiert werden muss; fordert die Europäische Union und die USA zur Zusammenarbeit auf, um in den USA ein Regulierungssystem zu begründen, das ein vergleichbares Schutzniveau wie REACH schafft;

Energie, Industrie und Wissenschaft

53.   fordert eine Zusammenarbeit innerhalb des TWR bei der Prüfung von Rechtsvorschriften mit transatlantischen Auswirkungen in allen Fragen, die das Regelungsumfeld für die Industrie betreffen, in Anlehnung an das Vorgehen beim "Small Business Act" der Europäischen Union, wonach zuerst im kleinen Rahmen gedacht werden soll;

54.   ermutigt den TWR, die Zusammenarbeit zur Entwicklung einer gemeinsamen Energiestrategie auszubauen, mit der die Diversifizierung unterstützt und eine ökologisch effiziente Wirtschaft gefördert wird, um die Versorgungssicherheit zu verbessern, und ermutigt den TWR, zur Suche nach konvergierenden Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe beizutragen;

55.   fordert den TWR nachdrücklich auf, die Forschungszusammenarbeit zu beleben, um das Potenzial des erweiterten Abkommens über Wissenschaft und Technologie zwischen der Europäischen Union und den USA besser zu nutzen;

Internationaler Handel

56.   vertritt die Ansicht, dass der Zugang zu den Märkten von Drittländern ein gemeinsames Anliegen der Europäischen Union und der USA ist und in beiderseitigem Interesse liegt; ist davon überzeugt, dass der TWR eine wichtige Rolle bei der Förderung eines gemeinsamen Vorgehens der Europäischen Union und der USA in ihren Handelsbeziehungen mit Drittländern spielen kann; fordert den TWR auf, auf eine gemeinsamere Strategie für neue Freihandelsabkommen von Seiten der USA und der Europäischen Union hinzuarbeiten, um eine Harmonisierung solcher Abkommen unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Standards zu erreichen;

57.   fordert den TWR auf, sich mit dem rechtlichen Rahmen und den technischen Normen zu befassen, um unklare gesetzliche Bedingungen auszuräumen, und in diesem Zusammenhang die Fragen von Verträgen, Verpflichtungen und Rechtssicherheit in den USA zu prüfen;

Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa

58.   erwartet, dass bei dem am 28. Oktober 2009 in Washington DC geplanten EU-USA-Ministertreffen eine gemeinsame Erklärung über polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit angenommen wird, die sich insbesondere auf die Sicherheit im Internet erstreckt;

59.   verweist auf seine Entschlossenheit, den Terrorismus zu bekämpfen, und seine feste Überzeugung, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Sicherheitsmaßnahmen und dem Schutz der bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte gefunden werden muss, während gleichzeitig die größtmögliche Achtung der Privatsphäre und der Datenschutz sichergestellt werden; bekräftigt, dass Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit entscheidende Grundsätze sind, ohne die die Terrorismusbekämpfung nie wirksam sein wird;

60.   ist der Ansicht, dass ein stabiler rechtlicher und politischer Rahmen erforderlich ist für eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA in Fragen betreffend Recht, Freiheit und Sicherheit und dass eine stärkere Partnerschaft unter Einbeziehung der parlamentarischen und demokratischen Dimension wesentlich ist, um wirksam gemeinsame Herausforderungen, wie die Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens unter Wahrung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit, die Steuerung der Migration und den Schutz des Asylrechts, die Förderung der Freizügigkeit ohne Visa für in gutem Glauben handelnde Reisende zwischen beiden Gebieten, zu bewältigen;

61.   erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Europäische Union auf Rechtsstaatlichkeit gründet und dass jede Weitergabe von europäischen personenbezogenen Daten an Drittländer zu Sicherheitszwecken bestimmten Verfahrensgarantien und Verteidigungsrechten sowie den Datenschutzvorschriften auf nationaler und europäischer Ebene unterliegen sollte;

62.   weist darauf hin, dass im transatlantischen Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den USA über Rechtshilfe, das am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, Artikel 4 den Zugang zu bestimmten Finanzdaten auf Ersuchen einzelstaatlicher Behörden vorsieht und eine adäquatere Rechtsgrundlage für die Übermittlung von SWIFT-Daten darstellen könnte als das vorgeschlagene Interimsabkommen;

63.   nimmt zur Kenntnis, dass zwischen der Europäischen Union und den USA ein Interimsabkommen für die Übermittlung solcher Daten ausgehandelt und durch eine 12 Monate nicht überschreitende Auflösungsklausel für einen Übergangszeitraum geschlossen wird und dass ein unbeschadet des gemäß dem Vertrag von Lissabon anzuwendenden Verfahrens ausgehandeltes Abkommen das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente uneingeschränkt einbeziehen und sicherstellen muss, dass die in Ziffer 3 seiner genannten Entschließung vom 17. September 2009 verankerten Bedingungen erfüllt sind;

o
o   o

64.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem US-Kongress, den Ko-Vorsitzenden des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber sowie den Ko-Vorsitzenden und dem Sekretariat des Transatlantischen Wirtschaftsrats zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0192.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0256.
(3) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0193.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2009)0016.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2009)0028.
(6) Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1).


Guinea
PDF 178kWORD 44k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zur Lage in Guinea
P7_TA(2009)0059RC-B7-0102/2009

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Kommuniqués, dass die Internationale Kontaktgruppe für Guinea am 13. Oktober 2009 in Abuja (Nigeria) herausgegeben hat,

–   unter Hinweis auf die seit langem anhaltende Instabilität in der Region des Flusses Mano, durch die die lokale Bevölkerung traumatisiert wird,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Guinea,

–   unter Hinweis auf die Erklärung, die der Ratsvorsitz im Namen der Europäischen Union zur Gewalt in Conakry (Republik Guinea) am 29. September 2009 abgegeben hat,

–   unter Hinweis auf die Aussprache vom 7. Oktober 2009 im Parlament,

–   gestützt auf Artikel 122 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass nach dem Tod von Präsident Lansana Conté eine Militärjunta unter Führung von Hauptmann Moussa Dadis Camara am 23. Dezember 2008 die Macht ergriffen hat,

B.   in der Erwägung, dass bei der Unterdrückung einer friedlichen Demonstration der Opposition am Jahrestag des Unabhängigkeitsreferendums, dem 28. September 2009, den Quellen zufolge 100 bis 200 Menschen getötet wurden (das Militär hat zahlreiche Leichen entfernt, um eine Zählung der Toten zu verhindern, und den Familien der Opfer nicht erlaubt, ihre Trauer zu bekunden) sowie mehr als 1 000 Menschen durch Kugeln oder Bajonettstiche verletzt wurden und dass es zu zahlreichen Fällen von Vergewaltigung gekommen ist,

C.   in der Erwägung, dass Mitglieder der Opposition geschlagen, verletzt und festgenommen wurden, dass Journalisten, die die Machthaber kritisieren, verfolgt wurden, und dass durch die Junta die tatsächliche Gefahr des Ausbruchs eines ethnischen Konflikts besteht,

D.   unter Hinweis auf entsetzliche Berichte, wonach Soldaten Gewehrkolben und sogar Bajonette benutzt haben, um Frauen zu vergewaltigen, während anderen Frauen in entwürdigender Weise die Kleider vom Leib gerissen wurden und sie dann von den Sicherheitskräften in aller Öffentlichkeit geschändet, erniedrigt und vergewaltigt wurden,

E.   in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommt und dass alle dafür Verantwortlichen vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden sollten, damit sie nicht unbestraft davon kommen,

F.   in der Erwägung, dass die Artikel 8 und 9 des Cotonou-Abkommens – das auch Guinea unterzeichnet hat –die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie fordern,

G.   in der Erwägung, dass am 27. Juli 2009 eine "Road Map" betreffend die Organisation des Übergangs zur Demokratie gemäß Artikel 96 des Cotonou-Abkommens festgelegt worden ist,

H.   in der Erwägung, dass die Mitglieder der Junta, die der Partei des Nationalrats für Demokratie und Entwicklung angehören, sich verpflichtet hatten, baldmöglichst freie Wahlen zu organisieren und selbst nicht bei diesen Wahlen zu kandidieren,

I.   in der Erwägung, dass der Staatsanwalt des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) eine Voruntersuchung über die Lage in Guinea eingeleitet hat, um festzustellen, ob Verbrechen verübt wurden, die in den Zuständigkeitsbereich des IStGH fallen,

J.   in der Erwägung, dass der unverantwortliche Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Unterdrückung der Bevölkerung die Militärjunta für die Organisation des Übergangs des Landes zur Demokratie mittels freier und fairer Wahlen disqualifiziert,

K.   in der Erwägung, dass die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) und die Afrikanische Union Position bezogen haben und dass der Präsident Burkina Fasos, Herr Blaise Compaoré, als "Vermittler" eingesetzt wurde,

L.   in der Erwägung, dass die Internationale Kontaktgruppe für Guinea, der auch Diplomaten der Westafrikanischen Wirtschaftsunion, der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und der Europäischen Union sowie Vertreter weltweit operierender Menschenrechtsorganisationen angehören, Guinea besucht und dementsprechend Bericht erstattet haben,

M.   in der Erwägung, dass die Europäische Union und Guinea im Dezember 2008(1), einige Tage vor dem Staatsstreich, durch den Hauptmann Dadis Camara an die Macht kam, ein Fischereiabkommen unterzeichnet haben und dass die erste Zahlung unter diesem Abkommen am 30. November 2009 fällig ist,

N.   in der Erwägung, dass das Ultimatum, dass die Afrikanische Union Hauptmann Dadis Camara gestellt hat, wonach er sich erneut dazu verpflichten soll, bei den nächsten Präsidentschaftswahlen nicht zu kandidieren, abgelaufen ist,

O.   in der Erwägung, dass die Westafrikanische Wirtschaftsunion einen Appell an die Völkergemeinschaft gerichtet hat, in Guinea neutrale Kräfte zu stationieren, um die Bevölkerung und die Opposition zu schützen, und dass die Internationale Kontaktgruppe für Guinea zu einem ständigen Embargo in Bezug auf Waffen mit Bestimmungsort Guinea aufgerufen hat,

P.   unter Hinweis auf das Entwicklungspotenzial Guineas, das über bedeutende Bodenschätze verfügt, sowie in der Erwägung, dass Guinea von Transparency International als eines der korruptesten Länder Afrikas eingestuft wurde,

1.   verurteilt das blutige und mörderische Vorgehen gegen unbewaffnete Demonstranten und bekundet den trauernden Familien der Opfer sein Mitgefühl;

2.   verurteilt alle Akte sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, verlangt medizinische und psychologische Unterstützung für die Opfer von Vergewaltigungen, und fordert die Kommission auf, unverzüglich spezielle Programme für die Rehabilitation von Vergewaltigungsopfern in Guinea einzuleiten;

3.   begrüßt das Kommuniqué, dass die Internationale Kontaktgruppe für Guinea nach ihrer Sitzung zur Krise in Guinea im 12. Oktober 2009 in Abuja abgegeben hat, in dem sie die Militärjunta auffordert, alle willkürlich festgenommenen Personen, insbesondere diejenigen, die in Verbindung mit den Vorfällen am 28. September 2009 in Conakry festgehalten werden, unverzüglich freizulassen, sowie angeordnet hat, dass bis Samstag, 17. Oktober 2009, Vorkehrungen getroffen werden, wonach eine Teilnahme von Mitgliedern der Junta an den Präsidentschaftswahlen im Januar 2010 ausgeschlossen ist;

4.   begrüßt die Einsetzung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Ermittlung der Verantwortlichen des Massakers durch die Vereinten Nationen und die Eröffnung einer Voruntersuchung durch den IStGH, damit die Verantwortlichen nicht unbestraft davonkommen;

5.   fordert, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Zeugen und der Familien der Opfer zu gewährleisten, die von der internationalen Untersuchungskommission angehört werden;

6.   fordert die Militärjunta auf, das Recht auf Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, einschließlich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert, zu achten;

7.   vertritt die Ansicht, dass nur eine aus freien und gerechten Wahlen hervorgegangene Regierung dazu legitimiert und in der Lage ist, langfristig die Interessen des Landes wahrzunehmen;

8.   hofft, dass eine Übergangsregierung eingesetzt wird, in der auch die wichtigsten Oppositionsparteien vertreten sind und deren Auftrag es ist, die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vorzubereiten;

9.   fordert den Rat auf, die gemäß Artikel 96 des Cotonou-Abkommens vorgesehenen "geeigneten Maßnahmen" zu treffen und zu prüfen, wie auf die Forderung der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Organisation einer Mission zur Unterstützung einer afrikanischen Truppe zum Schutz der Bevölkerung reagiert werden kann, um dieser Truppe die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Mission zur Verfügung zu stellen, ebenso auf die Forderung nach der Organisation einer langfristigeren zivilen Mission, um zum Aufbau der Sicherheitskräfte beizutragen;

10.   fordert die Afrikanische Union in Zusammenarbeit mit der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft auf, scharfe Sanktionen gegen die Mitglieder der Militärjunta zu verhängen und gleichzeitig mittels einer Wahrheits- und Aussöhnungskommission einen nationalen Dialog zu organisieren;

11.   fordert alle Staaten auf, entsprechend der von der Internationalen Kontaktgruppe für Guinea vertretenen Position alle Lieferungen von Waffen und Munition an Militär und Polizei einzustellen sowie von sonstigen Gerätschaften, die von den Sicherheitskräften Guineas eingesetzt werden könnten, um Menschenrechtsverletzungen zu begehen;

12.   bedauert, dass sich sowohl staatliche als auch private chinesische Firmen gegenüber den Menschenrechten der Bürger in Guinea, wo diese Firmen investieren, praktisch gleichgültig zeigen;

13.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den zuständigen Stellen der Afrikanischen Union und der ECOWAS, sowie der regierenden Militärjunta der Republik Guinea zu übermitteln.

(1) Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea über die Fischerei vor der Küste Guineas für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2012 (ABl. L 156 vom 19.6.2009, S. 40).


Iran
PDF 126kWORD 45k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Iran
P7_TA(2009)0060RC-B7-0104/2009

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran, insbesondere jene zu den Menschenrechten,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des EU-Vorsitzes, des Hohen Vertreters für die GASP, der EU-Außenminister, der G8-Staats- und Regierungschefs, des Europäischen Rates sowie des Präsidenten des Europäischen Parlaments zur Unterdrückung der Demonstrationen während der Unruhen im Anschluss an die iranischen Wahlen im Juni 2009,

–   unter Hinweis auf den Bericht des UN-Generalsekretärs über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran vom 23. September 2009,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2009, in der er das Engagement des Parlaments für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bekräftigt und in diesem Zusammenhang besonders die Verurteilung jugendlicher Straftäter zum Tode und die sofortigen Hinrichtungen in Iran verurteilt hat,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des EU-Vorsitzes vom 13. Oktober 2009 zur Hinrichtung von Behnoud Shojaee in Iran,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des EU-Vorsitzes vom 20. September 2009, in der die wiederholte Leugnung des Holocaust und der Existenzberechtigung des Staates Israel durch den iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad verurteilt wurde,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des EU-Vorsitzes vom 18. Oktober 2009, in der das Selbstmordattentat in der iranischen Provinz Sistan-Baluchestan, das mindestens 42 Todesopfer kostete, verurteilt wurde,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen 62/149 vom 18. Dezember 2007 und 63/168 vom 18. Dezember 2008 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu einem Moratorium für die Todesstrafe,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten die Islamische Republik Iran gehört,

–   gestützt auf Artikel 122 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass sich die allgemeine Lage der Menschenrechte in Iran insbesondere seit den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 verschlechtert hat,

B.   in der Erwägung, dass Iran nach China den zweiten Platz auf der weltweiten Liste der Staaten mit den meisten Hinrichtungen belegt, dass die Zahl der in Iran verhängten Todesstrafen seit 2005, als Mahmud Ahmadinedschad Präsident wurde, um das Vierfache gestiegen ist, dass Iran als weltweit einziger Staat noch die Todesstrafe an jugendlichen Straftätern vollstreckt und dass Menschenrechtsanwälten zufolge gegenwärtig mindestens 140 jugendliche Straftäter in iranischen Todeszellen auf die Vollstreckung ihres Todesurteils warten,

C.   in der Erwägung, dass Behnoud Shojaee trotz der dringenden Bitten im In- und Ausland um eine Aussetzung seiner Hinrichtung am 11. Oktober 2009 gehängt wurde und damit nach Delara Darabi und Molla Gol Hassan der dritte jugendliche Straftäter war, der seit Anfang 2009 in der Islamischen Republik Iran hingerichtet wurde, und dass gegenwärtig die jugendlichen Straftäter Safar Angooti und Abbas Hosseini der unmittelbaren Gefahr der Hinrichtung ausgesetzt sind,

D.   in der Erwägung, dass Folterungen, Misshandlungen, Schlafentzug, Einzelhaft, geheime Inhaftierungen, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung sowie die Straflosigkeit der dafür verantwortlichen Beamten nach wie vor weit verbreitet sind,

E.   in der Erwägung, dass die gewaltsame Unterdrückung von politischen Gegnern, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Bloggern, Lehrern, Intellektuellen, Akademikern, Homosexuellen, Frauen, Studenten, Gewerkschaftern sowie Angehörigen religiöser, ethnischer und sprachlicher Minderheiten zugenommen hat,

F.   in der Erwägung, dass sieben Anführer der Glaubensgemeinschaft der Bahai nach wie vor allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen inhaftiert sind,

G.   in der Erwägung, dass Präsident Mahmud Ahmadinedschad am 4. August 2009 offiziell für eine zweite Amtszeit bestätigt wurde, nachdem er zum Gewinner der Wahlen am 12. Juni 2009 erklärt worden war, während seine Herausforderer Mir Hussein Mussawi und Mehdi Karrubi sowie zahlreiche Wahlbeobachter die Behörden der massiven Wahlfälschung bezichtigten,

H.   in der Erwägung, dass in den darauffolgenden Wochen und Monaten zehntausende Menschen auf den Straßen protestierten und dabei rund 150 Menschen starben und über 1000 Demonstranten verhaftet wurden,

I.   in der Erwägung, dass gegenwärtig immer noch Massenprozesse gegen schätzungsweise 140 Anhänger der Opposition, darunter führende Reformpolitiker, und Aktivisten geführt werden, wobei die Anklagen von Aufruhr über Spionage bis zum Staatsstreich reichen,

J.   in der Erwägung, dass vier Personen im Zusammenhang mit den Protesten nach den Präsidentschaftswahlen zum Tode verurteilt wurden, obwohl sie schon seit April 2009 - lange vor diesen Wahlen - inhaftiert sind,

K.   in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen zufolge Dutzende Reporter, Fotografen und Blogger Iran verlassen haben oder zu fliehen versuchen, Tausende ihren Arbeitsplatz verloren haben, zahlreiche Zeitungsredaktionen in den letzten Wochen aufgrund behördlicher Verfügungen geschlossen wurden und Berichten zufolge 19 Journalisten und fünf Blogger immer noch in Haft sitzen,

1.   zweifelt ernsthaft an der Richtigkeit der Wahlergebnisse, aufgrund deren Präsident Mahmud Ahmadinedschad trotz deutlicher Hinweise auf einen massiven Wahlbetrug für eine zweite Amtszeit bestätigt wurde, und ist der Auffassung, dass die Glaubwürdigkeit des iranischen Präsidenten stark beschädigt ist;

2.   zollt all jenen mutigen Frauen und Männern in Iran Anerkennung, welche ihre Grundfreiheiten und demokratische Grundsätze verteidigen und ihrem Wunsch auf ein Leben in einer Gesellschaft ohne Repressionen und Einschüchterungen Ausdruck verleihen; zollt insbesondere den iranischen Frauen Anerkennung, die eine entscheidende Rolle bei den Demonstrationen nach den Wahlen im Juni 2009 spielten, insbesondere Neda Agha Soltan, die zum Symbol der blutigen Repression wurde, sowie Shadi Sadr, einer Menschenrechtsaktivistin, die am 15. Juli 2009 verhaftet wurde, weil sie die Menschenrechtsverletzungen, welchen im Anschluss an die umstrittenen Präsidentschaftswahlen in Iran verhaftete Personen in Gefängnissen ausgesetzt waren, öffentlich angesprochen hatte;

3.   verurteilt die massive und übertriebene Anwendung von Gewalt, willkürlichen Verhaftungen und berichteten Folterungen zur Unterdrückung der Proteste gegen die umstrittenen Präsidentschaftswahlen in Iran; fordert die iranische Regierung zur Achtung der bürgerlichen und politischen Grundrechte, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur bedingungslosen Freilassung aller friedlichen Demonstranten und anderen Personen, die im weiteren Zusammenhang mit den jüngsten Unruhen verhaftet wurden - seien es Studenten, Akademiker, Kampagnenhelfer, Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten - auf;

4.   fordert die iranischen Behörden auf, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz Zugang zu ausnahmslos allen Häftlingen zu gewähren und internationalen Menschenrechtsorganisationen die Beobachtung der Lage im Land zu erlauben;

5.   fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, alle Formen von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung in Recht und Praxis abzuschaffen, ordnungsgemäße Gerichtsverfahren durchzuführen und der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;

6.   verurteilt das Selbstmordattentat vom 17. Oktober 2009 in der Provinz Sistan-Baluchestan, bei dem Dutzende Menschen getötet oder verletzt wurden; ist besorgt angesichts des Umstands, dass dieses Attentat möglicherweise in Zusammenhang mit der Unterdrückung ethnischer und religiöser Minderheiten in dieser Provinz steht; lehnt Terrorismus als Form der Lösung politischer Konflikte ab;

7.   bekräftigt seinen Aufruf an die iranischen Behörden, der Verpflichtung der Regierung nachzukommen, religiöse Minderheiten zu achten und die Bahai-Anführer Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rasaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm umgehend freizulassen;

8.   bekräftigt seinen Aufruf an die iranischen Behörden, die Todesstrafe vollkommen abzuschaffen und in der Zwischenzeit ein Moratorium für Hinrichtungen zu verhängen, wie von den Resolutionen 62/149 und 63/168 der UN-Generalversammlung gefordert;

9.   verurteilt scharf die Todesurteile und Hinrichtungen in Iran, insbesondere von jugendlichen Straftätern und Minderjährigen, sowie die Hinrichtung von Behnoud Shojaee am 11. Oktober 2009; fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, die international anerkannten rechtlichen Garantien für Minderjährige wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu achten und insbesondere die Todesstrafe an Safar Angooti und Abbas Hosseini nicht zu vollstrecken;

10.   empfiehlt, einen Sonderbeauftragten der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte nach Iran zu entsenden, um die Lage der politischen Gefangenen zu beobachten und sicherzustellen, dass sich die iranischen Behörden an internationale Prozessstandards und ihre rechtsverbindlichen Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte halten;

11.   bedauert die systematische Beschränkung der Informationsfreiheit durch das Sperren von Webseiten, die folglich nicht über unerlaubte Demonstrationen berichten können, sowie durch neue Restriktionen für Journalisten, die für jedwede Berichterstattung eine vorherige Erlaubnis einholen müssen;

12.   fordert die iranischen Behörden auf, die gezielte Verfolgung von für internationale Medien tätigen Journalisten zu beenden und Fariba Pajooh, eine junge iranisch-kanadische Journalistin und bekannte Bloggerin, die am 24. August 2009 in ihrer Wohnung in Teheran verhaftet wurde, umgehend freizulassen;

13.   verurteilt, dass der Menschenrechtsaktivist Abdolfattah Soltani am 2. Oktober 2009 daran gehindert wurde, von Teheran nach Deutschland zu reisen, um in Nürnberg den Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis entgegenzunehmen;

14.   fordert die Kommission auf, eine EU-Delegation in Teheran einzurichten, um den Dialog mit den Behörden und der Zivilgesellschaft in Iran zu fördern und zu stärken und die Zusammenarbeit auszubauen, insbesondere auf dem Gebiet der Flüchtlingshilfe und der Bekämpfung des Drogenhandels;

15.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem UN-Menschenrechtsrat sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.


Sri Lanka
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu Sri Lanka
P7_TA(2009)0061RC-B7-0100/2009

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 18. Mai 2000(1), vom 14. März 2002(2) und vom 20. November 2003(3) zu Sri Lanka, vom 13. Januar 2005 zu der jüngsten Tsunami-Katastrophe im Indischen Ozean(4), vom 18. Mai 2006 zur Lage in Sri Lanka(5) und vom 5. Februar 2009 zu Sri Lanka(6),

–   unter Hinweis auf die offenen Briefe des Europäischen Kommissars für Außenbeziehungen vom 16. Juni 2009 und vom 21. September 2009 zur Lage in Sri Lanka,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Mai 2009 zu Sri Lanka,

–   gestützt auf Artikel 122 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass alle im Norden von Sri Lanka ursprünglich von der Bewegung der Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE) besetzten Gebiete wieder zurückerobert worden sind;

B.   in der Erwägung, dass der 25 Jahre währende Konflikt, der 2009 mit der Niederlage der LTTE endete, über 90 000 Todesopfer gefordert hat;

C.   in der Erwägung, dass im Anschluss an die Beendigung des Konflikts über 250 000 tamilische Zivilisten zwecks Überprüfung und Neuansiedlung in Lagern festgehalten werden, hinsichtlich derer schwerwiegende Bedenken bezüglich Überfüllung und angemessenem Zugang zu sauberem Wasser, sanitären Anlagen und medizinischen Einrichtungen sowie bezüglich Mangel an Bewegungsfreiheit laut geworden sind;

D.   in der Erwägung, dass die Regierung humanitären Einrichtungen und Menschenrechtsorganisationen den Zugang zu den Lagern verweigert;

E.   in der Erwägung, dass die internationale Völkergemeinschaft weiterhin humanitäre Hilfe, einschließlich ausgebildeten Personals, zur Verfügung stellen muss;

F.   in der Erwägung, dass die Regierung von Sri Lanka bei der Berücksichtigung der Besorgnisse und Interessen ihrer tamilischen Bürger großzügig und proaktiv vorgehen und die 13. Änderung der Verfassung von Sri Lanka rasch und vollständig umsetzen, aber ferner auch fortgesetzte beträchtliche Dekonzentrationsmaßnahmen ergreifen muss, damit die tamilische Bevölkerung die Niederlage der LTTE ebenfalls als Befreiung wahrnimmt;

G.   in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage ohne Einbindung permanenter internationaler Beobachter, insbesondere von Organisationen des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK), höchstwahrscheinlich nicht verbessern wird;

H.   in der Erwägung, dass zahlreiche Journalisten, die über den Konflikt und die Situation in Sri Lanka nach dem Konflikt Bericht erstattet haben, Opfer von Gewalt und Einschüchterung geworden sind;

I.   in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Erholung von Sri Lanka stark von ausländischen Direktinvestitionen sowie von der fortgesetzten Unterstützung der Europäischen Union abhängen wird;

J.   in der Erwägung, dass große Gebiete in den ehemaligen Konfliktzonen mit Antipersonenminen und anderen explosiven Kampfmittelrückständen kontaminiert sind;

1.   bedauert zutiefst, dass mehr als 250 000 Menschen immer noch in Lagern festgehalten werden, und fordert die Regierung von Sri Lanka auf, alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, um eine schnelle Rückführung dieser Menschen in ihre Heimat zu organisieren und ihnen rasch humanitäre Hilfe zukommen zu lassen, ganz im Sinne ihrer Verpflichtung, alle unter ihrer Rechtshoheit stehenden Menschen zu schützen; betont die Notwendigkeit, dem IKRK und den spezialisierten UN-Gremien eine Schlüsselrolle zuzuweisen;

2.   fordert die Behörden von Sri Lanka auf, humanitären Organisationen freien Zugang zu den Lagern zu gewährleisten, damit diese den im Lager festgehaltenen Menschen die notwendige humanitäre Hilfe leisten können, insbesondere in Anbetracht des in Kürze im Norden des Landes einsetzenden Monsunregens;

3.   appelliert nachdrücklich an die Gesellschaft weltweit, weiterhin die Schirmherrschaft für humanitäre Hilfe zu übernehmen, um zu einem dauerhaften Frieden beizutragen und fordert die internationalen Geber auf, die Gewährung von Finanzmitteln für diese Lager an die Erfüllung der Wiederansiedlungsverpflichtungen zu knüpfen und ein zeitlich begrenztes Programm zur Unterstützung der Lager umzusetzen;

4.   fordert alle Tamilenführer auf, sich ernsthaft für eine politische Regelung einzusetzen und ein für alle Mal auf Terrorismus und Gewalt zu verzichten;

5.   betont, dass die Regierung von Sri Lanka dazu verpflichtet ist, bei Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der LTTE internationale Menschenrechtsnormen anzuwenden;

6.   erkennt an, dass Sri Lanka einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung und zum Schutze der Menschenrechte entwickelt hat;

7.   fordert die Regierung von Sri Lanka auf, Pläne für Versöhnung und regionale Dekonzentration auf den Weg zu bringen, wie in der Verfassung des Landes vorgesehen;

8.   fordert die Regierung von Sri Lanka dringend auf, Repressalien gegen Medien im Rahmen der Antiterrorgesetze einzustellen und die Pressefreiheit zuzulassen und fordert sie auf, nachdem der Konflikt nun beendet ist, ihre Antiterrorgesetzgebung zu revidieren und sicherzustellen, dass alle Fälle von angeblicher Beschneidung der Medienfreiheit in umfassender, offener und transparenter Weise untersucht werden;

9.   fordert die Regierung von Sri Lanka auf, der Räumung von Landminen weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen, da diese ein ernsthaftes Hindernis für den Wiederaufbau und den wirtschaftlichen Wiederaufschwung darstellen; fordert die Regierung von Sri Lanka in diesem Zusammenhang weiter auf, nun den positiven Schritt zu tun und dem Ottawa-Übereinkommen (Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Zerstörung) beizutreten, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, insbesondere für dringende Minenräumungsmaßnahmen in Sri Lanka zusätzliche Unterstützung zur Verfügung zu stellen;

10.   befürwortet die Vorlage eines Gesetzes zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Zeugen (Victim and Witness Assistance and Protection Bill), das sich derzeit im Parlament von Sri Lanka in zweiter Lesung befindet;

11.   nimmt die Abhaltung von lokalen Wahlen im Norden Sri Lankas zur Kenntnis;

12.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem Generalsekretär des Britischen Commonwealth, dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes, Human Rights Watch, der Internationalen Kampagne zum Verbot von Landminen, der Regierung von Sri Lanka und allen Mitgliedstaaten der Südasiatischen Vereinigung für Regionale Kooperation zu übermitteln.

(1) ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 278.
(2) ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 613.
(3) ABl. C 87 E vom 7.4.2004, S. 527.
(4) ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 147.
(5) ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 384.
(6) Angenommene Texte P6_TA(2009)0054.

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