Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung von Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS (KOM(2009)0340 – C7-0052/2009 – 2009/0091(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0340),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 sowie Artikel 13 Absatz 2, Artikel 129 und Artikel 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0052/2009),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 sowie Artikel 19 Absatz 2, Artikel 149 und Artikel 153 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0049/2009),
1. legt in erster Lesung den folgenden Standpunkt fest;
2. nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. Februar 2010 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1672/2006/EG über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – Progress
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 284/2010/EU.)
Anhang
Erklärung der Kommission
Betr.: Finanzierung des Europäischen Mikrofinanzierungsinstruments
Für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 sind im Unionshaushalt für das Instrument 100 Mio. EUR vorgesehen; ein Teil davon wird durch eine Kürzung der Mittel für das Progress-Programm um 60 Mio. EUR aufgebracht.
Bei der Vorlage ihres Haushaltsentwurfs/ihrer Haushaltsentwürfe wird die Kommission einen ausreichenden Spielraum für nicht zugewiesene Mittel unter der Ausgabenobergrenze der Haushaltslinie 1a vorsehen, damit Rat und Parlament als Haushaltsbehörde die Möglichkeit haben, gemäß Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung zu beschließen, den Betrag für das Progress-Programm im Zeitraum 2011-2013 um maximal 20 Mio. EUR zu erhöhen.