Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit beim Schutz der Küsten und Gewässer des Nordostatlantiks gegen Verschmutzung (KOM(2009)0436 – C7–0163/2009 – 2009/0120(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2009)0436),
– gestützt auf Artikel 175 Absatz 1 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 sowie Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C7–0163/2009),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
– gestützt auf Artikel 196 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7–0009/2010),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Zusatzprotokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.