Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur EU-2020-Strategie
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die informelle Tagung des Europäischen Rates vom 11. Februar 2010,
– in Kenntnis der von der Kommission durchgeführten Konsultation der Öffentlichkeit zur Strategie „Europa 2020“ und deren Ergebnis (SEK(2010)0116),
– in Kenntnis der Bewertung der Lissabon-Strategie durch die Kommission (SEK(2010)0114),
– in Kenntnis des Dokuments des Europäischen Rates mit dem Titel „Sieben Schritte zur Erfüllung der europäischen Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze“,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die EU-2020-Strategie dem wirtschaftlichen Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen sollte, da der Rückgang des BIP um 4 %, der Rückgang der Industrieproduktion und die Arbeitslosigkeit von mehr als 23 Millionen Frauen und Männern eine menschliche und wirtschaftliche Katastrophe darstellen,
B. in der Erwägung, dass nach der Lissabon-Strategie, die wegen einer schwachen Governance-Struktur, fehlender Rechenschaftspflicht, eines hochkomplexen Ziels mit zu vielen Vorgaben, zu viel Ehrgeiz und einem Mangel an Klarheit, Schwerpunkten und Transparenz nur ungenügend Wirkung entfalten konnte, der Vorschlag der Kommission für eine EU-2020-Strategie wegen der damit verbundenen Ziele und des entsprechenden Rechtsrahmens umso begrüßenswerter ist,
Allgemeines
1. ist der Auffassung, dass die Strategie eine wirksame Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise sein muss und der Konjunkturbelebung in der EU neuen Auftrieb und Kohärenz verleihen muss, indem alle einzelstaatlichen und europäischen Instrumente mobilisiert und koordiniert werden;
2. begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, nachdem mit der vorherigen Lissabon-Strategie so viele europäische Vorgaben nicht erfüllt wurden, jetzt weniger Ziele festzulegen, die dafür klarer, realistischer und besser quantifizierbar sind;
Eine soziale Marktwirtschaft
3. vertritt die Ansicht, dass eine nachhaltige hochwertige Vollbeschäftigung sowohl für Frauen als auch für Männer für die EU ein wichtiges Ziel ist, das nur erreicht werden kann, wenn die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten die erforderlichen Reformen durchführen;
4. stellt fest, dass die Arbeitslosigkeit ein Kernthema in der derzeitigen Diskussion im Zusammenhang mit der Krise darstellt; vertritt die Auffassung, dass die EU, um die hohe und wachsende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die ehrgeizige sozialpolitische Agenda der EU umsetzen muss, die Folgendes umfasst: Förderung einer längerer Lebensdauer und einer gesünderen Lebensweise, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Erleichterung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Fürsorgepflichten der Arbeitnehmer, Verhinderung von Schulabbrüchen, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Diskriminierung, Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Chancengleichheit und der Arbeitnehmerrechte und Verbesserung der Arbeitsbedingungen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitslosigkeit durch die Schaffung von mehr Ausbildungs- und Praktikantenstellen für Jugendliche anzugehen und sie dabei vor missbräuchlichen Beschäftigungspraktiken zu schützen;
5. hebt hervor, dass die EU, um die hohe und wachsende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die ehrgeizige Sozialagenda der EU, eine starke Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern und eine starke Integrationspolitik umsetzen muss;
6. vertritt die Auffassung, dass die EU durch Umstrukturierung der Sozialversicherungssysteme und größere Flexibilität für die Arbeitgeber, in Kombination mit einem angemessenen Kurzzeitarbeitslosengeld und Unterstützung für den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt, offene und auf Wettbewerb beruhende Arbeitsmärkte schaffen muss;
7. fordert die EU auf, die Freizügigkeit für sämtliche Bürgerinnen und Bürger (Arbeitnehmer, Freiberufler, Unternehmer, Forscher, Studenten und Menschen im Ruhestand) zu erleichtern;
8. fordert die EU auf, nach europäischen Lösungen zu suchen, um eine wissensbasierte Migration zu ermöglichen, eine Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Europa zu verhindern sowie hohe Fachkompetenz und ein Netzwerk international führender Universitäten zu fördern; hierzu könnte die Verwirklichung der Freiheit des Wissens beitragen;
9. bedauert, dass der landwirtschaftliche Sektor in den ursprünglichen Vorschlägen für die EU-2020-Strategie ungeachtet des Potenzials der Landwirtschaft, die größten Herausforderungen zu meistern, nicht erwähnt wird; ist davon überzeugt, dass die Land- und Forstwirtschaft mit dem richtigen Regelungsrahmen und angemessenen Haushaltsmitteln eine wichtige Rolle bei der europäischen Gesamtstrategie zur Erreichung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs und der Klimaziele spielen und gleichzeitig einen Beitrag zur europa- und weltweiten Ernährungssicherheit, zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten können;
Starke europäische Governance für eine erfolgreiche EU- 2020-Strategie
10. glaubt, dass die EU-2020-Strategie einen ehrgeizigeren, einheitlicheren und gezielteren Ansatz zur Überwindung der Wirtschaftskrise bieten sollte, damit sich überschneidende Strategien, wie die Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Stabilitäts- und Wachstumspakt, kohärenter gestaltet werden können, um ein faires, nachhaltiges und wohlhabendes Europa aufzubauen;
11. ist der Ansicht, dass das Scheitern der Lissabon-Strategie auf das unzureichende Engagement und die mangelnde Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der vereinbarten Aktionspläne sowie auf das Fehlen wirksamer Anreize und verbindlicher Instrumente auf EU-Ebene zurückzuführen ist;
12. fordert den Europäischen Rat auf, die auf dem „Austausch bewährter Vorgehensweisen“ und dem „Gruppendruck“ basierende „Methode der offenen Koordinierung“ im Bereich der Wirtschaftspolitik aufzugeben; ermutigt die Kommission, alle maßgeblichen Artikel des Vertrags von Lissabon, wie die Artikel 121, 122, 136, 172, 173 und 194, zur Koordinierung der Wirtschaftreformen und der Aktionspläne der Mitgliedstaaten anzuwenden;
13. fordert die Kommission auf, zur Verwirklichung des Binnenmarkts einen genauen Fortschrittsanzeiger für Hindernisse aufzustellen und Maßnahmen für die Beseitigung der wichtigsten Hemmnisse vorzuschlagen;
14. fordert die Kommission auf, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips neue Maßnahmen, wie Verordnungen und Richtlinien, sowie mögliche Sanktionen für Mitgliedstaaten, die die neue EU-2020-Strategie nicht umsetzen, bzw. Anreize für Mitgliedstaaten, die dies tun, vorzulegen;
15. weist darauf hin, dass sowohl die Kommission als auch der Europäische Rat, die entscheidende Rolle des Europäischen Parlaments bei der EU-2020-Strategie betont haben, und sie daher die Vorrechte des Parlaments achten und ihm jährlich ihre politischen Empfehlungen vortragen sollten, bevor der Europäische Rat seine Beschlüsse fasst; fordert den Rat und die Kommission auf, die Schlüsselrolle des Parlaments bei der Umsetzung der EU-2020-Strategie anzuerkennen und eine interinstitutionelle Vereinbarung als einen demokratischen und echten Schritt nach vorn aufzusetzen und zu formalisieren, was auch die Zusage des Rates einschließen sollte, ohne vorherige förmliche Konsultation des Parlaments in den kommenden Jahren keine Änderungen an der Strategie zu beschließen;
16. weist darauf hin, dass eine bessere Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten und der Bürgergesellschaft erforderlich ist, und ist der Ansicht, dass der Druck auf die nationalen Verwaltungen, Ergebnisse zu zeitigen, durch die Einbindung von mehr Beteiligten erhöht werden kann;
17. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit der Kommission nationale Aktionspläne mit Höchst- und Mindestwerten für bestimmte makroökonomische Aspekte ihrer Volkswirtschaften erstellen sollten;
18. stellt fest, dass der Europäische Rechnungshof die Ausführung des EU-Haushalts durch die Kommission und die Mitgliedstaaten kritisiert hat; empfiehlt der Kommission, da die Mitgliedstaaten selbst für die Verwaltung von 80 % des EU-Haushalts verantwortlich sind, mehr Druck auf diese auszuüben, damit sie Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung dieser Haushaltsmittel übernehmen, und finanzielle Sanktionen in Erwägung zu ziehen, wenn Mitgliedstaaten sich weigern, zu kooperieren;
19. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten über den Einsatz von EU-Haushaltsmitteln zur Erreichung der EU-2020-Ziele Rechenschaft ablegen sollten und die Finanzierung aus EU-Haushaltsmitteln von einem ergebnisorientierten Ansatz und der Kompatibilität mit den Zielen der EU-2020-Strategie abhängig sein sollte;
Sicherung des Werts des Euro durch eine Stärkung der Finanzaufsicht
20. betont, dass Haushaltskonsolidierung und Wirtschaftspolitik eng koordiniert und so gestaltet werden müssen, dass sie zu mehr Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen und künftig die Stabilität des Euros sichern; betont, dass die Mitgliedstaaten die Kriterien des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts einhalten müssen und dabei das Gleichgewicht zwischen Verringerung der einzelstaatlichen Defizite, Investitionen und Sozialausgaben wahren müssen;
21. vertritt ferner die Ansicht, dass die Tatsache, dass es einigen Mitgliedstaaten in der Eurozone nicht gelungen ist, den Solidaritäts- und Wachstumspakt einzuhalten, die Notwendigkeit deutlich macht, die wirtschaftliche Koordinierung zwischen den Ländern innerhalb der WWU zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass Probleme der Eurozone eine europäische Lösung erfordern, und bedauert das Fehlen eines Mechanismus zur Sicherung der Stabilität des Euro;
22. stellt fest, dass spekulative Angriffe auf Länder mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten deren Probleme weiter verschärfen und es für sie sehr teuer wird, Darlehen aufzunehmen;
23. betont, dass eine Europäische Finanzaufsichtsbehörde für die Überwachung auf Makro- und Mikroebene erforderlich ist, um künftig Krisen zu verhindern; betont, dass ein effizientes europäisches Bankensystem geschaffen werden muss, das die Realwirtschaft finanzieren kann und garantiert, dass Europa einer der führenden Finanzplätze und Wirtschaftsräume der Welt bleibt; unterstreicht, dass die Finanzaufsicht keine rein einzelstaatliche Angelegenheit bleiben kann, da die Märkte international und die Finanzinstitute grenzübergreifend tätig sind;
Erschließung des Potenzials des europäischen Binnenmarkts
24. stellt fest, dass der Binnenmarkt erheblich zum Wohlstand in Europa beiträgt, und begrüßt die Tatsache, dass Mario Monti die Aufgabe übertragen wurde, neue und ausgewogene Ideen zur Ankurbelung des europäischen gemeinsamen Marktes zu präsentieren; vertritt die Auffassung, dass der Rat und die Kommission neue Vorschläge zur Vollendung des Binnenmarkts vorlegen sollten, da der Binnenmarkt ein Schlüsselbereich der EU-2020-Strategie ist;
25. stellt fest, dass einige europäische Regierungen Wirtschaftsprotektionismus praktizieren, der die Gefahr birgt, 50 Jahre wirtschaftlicher Integration und Solidarität zunichte zu machen;
26. weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass sie auf die Methode der verstärkten Zusammenarbeit zurückgreifen können, wenn Verhandlungen ins Stocken geraten sind;
27. hält es für unerlässlich, den Energiebinnenmarkt zu vollenden, um wirtschaftliches Wachstum, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Versorgung zu sichern; ist der Ansicht, dass nachhaltige, kohlenstoffarme Energiequellen einen erheblichen Anteil des Energiemixes der EU ausmachen sollten;
28. ist der Auffassung, dass die europäische Industrie ihre Führungsrolle bei den Technologien für eine nachhaltigeWirtschaft und umweltfreundliche Mobilität nutzen sollte, indem sie ihr Exportpotenzial ausschöpft; vertritt die Auffassung, dass dies gleichzeitig die Ressourcenabhängigkeit verringern würde, und es leichter wäre, die erforderlichen 20-20-20-Ziele beim Klimawandel zu erreichen; betont jedoch, dass die Wirtschaft der EU über genügend Hightech-Rohstoffe verfügen muss, um dieses Ziel zu erreichen;
Förderung von KMU und Arbeitsplätzen
29. vertritt die Ansicht, dass die Kommission größeren Nachdruck auf die Förderung und Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hätte legen sollen, da die meisten Arbeitsplätze in diesem Sektor geschaffen werden und Innovation und technologischer Fortschritt eine entscheidende Rolle bei der Belebung der Wirtschaft spielen; glaubt, dass mehr Vorschläge zum Abbau der Bürokratie und zur Förderung innovativer Ideen erforderlich sind;
30. betont, dass der „Small Business Act“ ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, auf den aber noch ehrgeizigere Schritte folgen sollten; meint, dass KMU-freundlichen Rechtsvorschriften, der Förderung des Unternehmertums und dem besseren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten Vorrang eingeräumt werden sollte;
31. betont, dass eine erfolgreiche EU-2020-Strategie auf die Förderung von KMU und Arbeitsplätzen nicht nur in den Bereichen Handel und Dienstleistungen ausgerichtet sein sollte, sondern auch in der Industrie und im landwirtschaftlichen Sektor, da diese Branchen für unsere künftige Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind;
32. vertritt die Auffassung, dass bei einer alternden Bevölkerung in Europa Maßnahmen für lebenslanges Lernen und ein flexibles Renteneintrittsalter (wenn der Arbeitnehmer dies wünscht) erforderlich sind, damit genügend Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbleiben und eine bessere soziale Eingliederung gewährleistet ist; ist der Meinung, dass das Beschäftigungspotenzial von älteren Menschen und Arbeitnehmern mit Behinderungen oft vernachlässigt wird, und erwartet Vorschläge zur besseren Nutzung dieses Potenzials; fordert außerdem die Kommission auf, eine Strategie zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vorzulegen;
Ein Haushaltplan für intelligentes, umfassendes und nachhaltiges Wachstum als Priorität für das 21. Jahrhundert
33. vertritt die Auffassung, dass der derzeitige Haushalt den finanziellen Anforderungen zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht gebührend Rechnung trägt; fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigen Vorschlag vorzulegen, wie die EU-2020-Strategie zum Erfolg geführt werden kann;
34. fordert die Kommission auf, das in der Lissabon-Strategie festgeschriebene Ziel, 3 % des BIP für FuE auszugeben, in der neuen Strategie sowohl für den EU-Haushalt als auch für die nationalen Haushalte beizubehalten; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, wie die Forschung in Europa durch die Straffung bestehender Strukturen, den Abbau von Bürokratie und die Schaffung eines für Forschung und Innovation günstigeren Investitionsklimas sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor effizienter gestaltet werden kann; vertritt die Ansicht, dass es, um ein funktionierendes Wissensdreieck zu verwirklichen, unabdingbar ist, die Bildung zu verbessern und Innovationssysteme besser zu strukturieren und effizienter zu gestalten, wobei gleichzeitig die Schlüsseltechnologien zu unterstützen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, mögliche Synergien zwischen den Finanzmitteln für die Kohäsionspolitik und jenen für FuE besser auszuschöpfen;
35. ist der Meinung, dass die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung bei der Förderung von Investitionen in Infrastrukturen, umweltfreundliche Technologien, Innovation und KMU eine größere Rolle spielen sollten;
36. betont, dass Innovation mit besserer Bildung anfängt, und fordert die Kommission auf, neue Partnerschaften zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Hochschulforschung anzuregen;
37. fordert einen breiten Ansatz bei der künftigen EU-Innovationspolitik; vertritt die Auffassung, dass Schlüsseltechnologien angemessen finanziert werden sollten, um Europa in diesen Bereichen weltweit führend zu machen;
38. ist der Ansicht, dass der Verkehrssektor bei der Verwirklichung des in der 2020-Strategie vorgesehenen „grünen Wachstums“ eine maßgebliche Rolle spielen kann und wesentlich zum Wirtschaftswachstum beiträgt, das für die Umsetzung der EU-2020-Strategie erforderlich ist; vertritt die Auffassung, dass in diesem Zusammenhang eine Kombination verschiedener Maßnahmen zum Tragen kommen muss, wie etwa Energiemix, Preisbildungsmaßnahmen und ein realistischer Ansatz in Bezug auf die Internalisierung externer Kosten, und dass für diese Maßnahmen klarere und realistischere Ziele zu setzen sind, die regelmäßig überprüft werden sollten;
39. weist darauf hin, dass der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt ein Stützpfeiler des europäischen Aufbauwerks ist, der derzeit durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise ins Wanken gerät; sieht in der EU-2020-Strategie eine historische Chance, den europäischen Zusammenhalt zu erhalten und zu stärken, insbesondere mithilfe einer transparenten, vereinfachten und klugen Kohäsionspolitik, die gegen jeden Versuch der Renationalisierung gefeit ist, sowie eines langfristigen nachhaltigen Finanzierungsplans für die Transeuropäischen Netz und des freien und gleichen Zugangs zu IKT und Breitbanddiensten, damit Menschen, insbesondere Jugendliche, moderne Kommunikationstechniken auf eine einfache und zugleich kritische Art und Weise nutzen können;
40. hält die Industriepolitik für sehr wichtig, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern; ist der Meinung, dass die EU Innovationen zur Entwicklung ökologischer Produktionsverfahren fördern sollte, und gegebenenfalls einen befristeten Ausgleich für die Ökologisierung der europäischen Industrie im Kontext der globalen Märkte zulassen sollte;
41. ist der Ansicht, dass die EU Wirtschaftsprojekte von größerem Umfang in Angriff nehmen sollte, wie ein wahrhaft europäisches Energienetz, die Vollendung des Galileo-Projekts, die umfassenden Anwendung grüner Technologien, einschließlich einer systematischen Renovierung des Gebäudebestands der EU, die Online-Gesundheitsfürsorge sowie die Verbesserung und Aktualisierung der Infrastruktur für Informations- und Kommunikationstechnologien;
42. weist darauf hin, dass diese Entschließung nur ein erster Schritt ist und es rechtzeitig zum Gipfel im Juni eine detailliertere Entschließung zu Engpässen, Problemen und Vorzeigeprojekten vorlegen wird;
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43. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat und der Kommission zu übermitteln.