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Verfahren : 2010/0809(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0041/2010

Eingereichte Texte :

A7-0041/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 25/03/2010 - 6.13
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0081

Angenommene Texte
PDF 196kWORD 40k
Donnerstag, 25. März 2010 - Brüssel
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Augustyn Kubik
P7_TA(2010)0081A7-0041/2010

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Augustyn Bronisław Kubik zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0021/2010 – 2010/0809(NLE))

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0021/2010),

–   nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 15. März 2010,

–   gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0041/2010),

A.   in der Erwägung, dass Augustyn Bronisław Kubik die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des AEU-Vertrags erfüllt,

1.   gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates, Augustyn Bronisław Kubik zum Mitglied des Rechnungshofes zu ernennen,

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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