Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 25. März 2010 zur 65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2010/2020(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat von Alexander Graf Lambsdorff im Namen der ALDE-Fraktion zu den Prioritäten der EU für die 65. Tagung der VN-Generalversammlung (B7-0243/2009),
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 64. Tagung der VN-Generalversammlung(1),
– unter Hinweis auf die Prioritäten der EU für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die vom Rat am 9. Juni 2009 angenommen wurden (10809/09),
– unter Hinweis auf die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, insbesondere die Resolutionen dieses Gremiums zu den Themen „Auf dem Weg zu globalen Partnerschaften“(2), „Frauen im Entwicklungsprozess“(3), „Internationale Strategie zur Katastrophenvorsorge“(4), „Harmonie mit der Natur“(5), „Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran“(6), „Förderung einer gerechten geographischen Verteilung bei der Mitgliedschaft in Menschenrechtsvertragsorganen“(7), „Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte“(8), „Die Globalisierung und ihre Auswirkungen auf den vollen Genuss aller Menschenrechte“(9), „Stärkung der Tätigkeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte durch die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Wichtigkeit der Nichtselektivität, Unparteilichkeit und Objektivität“(10), „Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung“(11), „Rechte des Kindes“(12), „Mädchen“(13), „Bericht des Menschenrechtsrates“(14), „Schutz des Weltklimas für die heutigen und die kommenden Generationen“(15), „Umfassender Atomteststoppvertrag“(16), „Auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt: Beschleunigte Erfüllung der Verpflichtungen auf dem Gebiet der nuklearen Abrüstung“(17), „Nukleare Abrüstung“(18), „Förderung des Multilateralismus auf dem Gebiet der Abrüstung und der Nichtverbreitung“(19),
– unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen und die Entwicklungshilfeverpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Hunger und Armut,
– unter Hinweis auf die für 2010 anberaumte Überprüfungskonferenz der Vertragsparteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), die Überprüfungen der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG), des Menschenrechtsrates und der Kommission für Friedenskonsolidierung (PBC),
– unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz(20),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2009 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15)(21),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2009 zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU(22),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2009 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und die Entwicklungszusammenarbeit(23),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2009 zu Gender-Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung(24),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2009 zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Zukunft des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)(25),
– unter Hinweis auf seine Erklärung vom 22. April 2009 zu der Kampagne „Sagen Sie Nein zu Gewalt gegen Frauen“(26),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zu den Verträgen betreffend die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG)(27),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zur Reform der Vereinten Nationen(28),
– gestützt auf Artikel 121 Absatz 3 und Artikel 97 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0049/2010),
A. in der Erwägung, dass das System der Vereinten Nationen mit der Legitimität, die von der globalen Mitgliedschaft herrührt, weiterhin maßgeblich für die Strukturierung und Stärkung des weltweiten Entscheidungsfindungsprozesses sowie für die Auseinandersetzung mit weltweiten Herausforderungen durch einen wirksamen Multilateralismus ist, der sich auf das Völkerrecht, die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätze und die gemeinsame Verpflichtung zur Umsetzung der auf dem VN-Weltgipfel 2005 beschossenen Ziele gründet,
B. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union für die multilaterale Zusammenarbeit und die Stärkung des Systems der Vereinten Nationen engagiert; in der Erwägung, dass die EU deshalb in den Bemühungen um die Reform der Organisation eine treibende Kraft und weiterhin ein entscheidender Befürworter ihrer wichtigen Funktion im internationalen System sein sollte,
C. in der Erwägung, dass die aktuelle Struktur des VN-Sicherheitsrates nicht die Realitäten und Erfordernisse des 21. Jahrhunderts widerspiegelt; in der Erwägung, dass der VN-Generalsekretär die Reform des Sicherheitsrates als Teil der fortlaufenden Bemühungen betrachtet, dieses unverzichtbare Organ repräsentativer und wirksamer zu machen,
D. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die größten Beitragszahler für das VN-System sind und ca. 40 % des veranschlagten Haushalts der VN, über 40 % der Friedenssicherungskosten und 12 % der Truppen sowie mehr als die Hälfte der Basisfinanzierung der VN-Fonds und VN-Programme aufbringen,
E. in der Erwägung, dass die Europäische Union nach dem Vertrag von Lissabon nunmehr in auswärtigen Beziehungen und internationalen Foren durch eine einzige Stelle, den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Vizepräsident/Hohe Vertreter“) mit Unterstützung eines neuen auswärtigen Dienstes der EU vertreten sein wird; in der Erwägung, dass es durch den Vertrag von Lissabon auch zu Änderungen der Befugnisse der externen Politikbereiche der Union gekommen ist, wie etwa der verstärkten Einbeziehung der verschiedenen Komponenten des auswärtigen Handelns der Union, insbesondere der Entwicklungspolitik,
F. in der Erwägung, dass die EU als Beobachter der VN-Generalversammlung und anderer VN-Gremien, als Vertragspartei in einer Reihe von VN-Übereinkommen und in einigen Ausnahmefällen, wie der FAO, als Mitglied die Nachfolge der EG antreten muss,
G. in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten sich kürzlich uneins über eine Teilnahme an der Durban-Überprüfungskonferenz gegen Rassismus waren; in der Erwägung, dass es bei der Beurteilung der EU zur Haltung Chinas in der Menschenrechtsfrage im VN-Sicherheitsrat und bei der Abstimmung über den Goldstone-Bericht Differenzen gab; in der Erwägung, dass dies dem Einfluss der EU und ihrem Vermögen zur Geltendmachung ihrer Werte in den Vereinten Nationen geschadet hat,
H. in der Erwägung, dass eine zunehmende und unkontrollierte Weiterverbreitung von Kernwaffen eine sogar noch größere Bedrohung für die freie Welt darstellt; in der Erwägung, dass die Stärkung aller drei Säulen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), d. h. die Nichtverbreitung, die Abrüstung und die Zusammenarbeit bei der Nutzung der Kernenergie zu zivilen Zwecken, ein zentraler Punkt bei der bevorstehenden NVV-Überprüfungskonferenz sein wird,
I. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union aufgrund ihrer Unterstützung der Millenniumserklärung zur Entwicklung (2000) verpflichtet hat, ihre Bemühungen auf die acht Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) zu konzentrieren und den Anteil der in extremer Armut lebenden Menschen bis zum Jahr 2015 zu halbieren,
J. in der Erwägung, dass die institutionellen Neuerungen der Geschlechterstruktur im System der Vereinten Nationen einen neuen Impuls geben müssen, um einen allumfassenden und kohärenten Ansatz zum Gender Mainstreaming und zur Stärkung der Rolle der Frau zu erreichen,
K. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über ein umfassendes und rechtsverbindliches internationales Übereinkommen zum Klimawandel für die Zeit nach 2012 zu einem Übereinkommen im Dezember 2010 in Mexiko führen sollten; in der Erwägung, dass der Klimawandel das Potenzial für Konflikte um natürliche Ressourcen erhöhen kann,
1. empfiehlt dem Rat,
Die Europäische Union bei den Vereinten Nationen
a)
durch einen gestärkten Dialog mit den wichtigsten Partnern den wirksamen Multilateralismus zu fördern, um eine stärkere Organisation der Vereinten Nationen aufzubauen; den gemeinsamen, einheitlichen und kohärenten EU-Ansatz bei den Vereinten Nationen zu fördern, den Dritte erwarten,
b)
danach zu streben, sich innerhalb des Systems der Vereinten Nationen als ehrlicher Vermittler zwischen den verschiedenen Mitgliedergruppen darzustellen, um eine gemeinsame Verständigung und mehr Kohäsion in allen drei Säulen der Vereinten Nationen (Frieden und Sicherheit, Entwicklung sowie Menschenrechte) zu fördern; die Bedeutung eines wirksamen Multilateralismus in seinen bilateralen Dialogen aktiv zu fördern und systematisch zu behandeln,
c)
auf Lösungen zu dringen, die es ermöglichen, dass die gestärkte externe Rolle der Union und die erhöhte Verantwortung bei den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sichtbarer werden, insbesondere hinsichtlich der Zuteilung angemessener Redezeit und des Initiativrechts in der Generalversammlung der Vereinten Nationen; alle europäischen außenpolitischen Instrumente vollumfänglich zu nutzen, um wirksame und kohärente Aktionen der EU bei den Vereinten Nationen durchzuführen, und dafür zu sorgen, dass die Delegation der EU bei den Vereinten Nationen in New York angemessen ausgestattet ist, um ihrer bedeutenderen Rolle gerecht zu werden, insbesondere was das Personal betrifft,
d)
sicherzustellen, dass die EU mit einer Stimme spricht, um sich mit ihrem Standpunkt Gehör zu verschaffen, und dabei die Lehren aus der Klimakonferenz vom Dezember 2009 in Kopenhagen zieht,
e)
zu gewährleisten, dass die Werte und Interessen der Union wirksam und kohärent im System der Vereinten Nationen vertreten werden; in diesem Zusammenhang zu versuchen sicherzustellen, dass Benennungen aus EU-Mitgliedstaaten auf wichtige Posten bei den Vereinten Nationen, auf die sich die EU-Mitgliedstaaten geeinigt haben, die volle Unterstützung der Union erhalten; sich als eine verbindende Kraft darzustellen, die in der Lage ist, Erfolge zu verzeichnen, insbesondere bei wichtigen Abstimmungen, um zu einheitlichen Standpunkten zu gelangen,
f)
eine substanzielle Zusammenarbeit und einen substanzielleren Dialog mit der neuen Regierung der USA und mit aufstrebenden weltweiten und regionalen Akteuren, wie China, Indien und Brasilien, mit dem Ziel anzustreben, eine gemeinsame Agenda und gemeinsame Lösungen für globale Herausforderungen innerhalb eines multilateralen Rahmens zu finden,
g)
angesichts des neuen Potenzials der EU für interne Abstimmung und externe Vertretung die langfristige Planung der Union zu verbessern, insbesondere mit Blick auf wichtige anstehende VN-Veranstaltungen, wie etwa die Überprüfung der MDG und die NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2010 sowie die Überprüfungen des Menschenrechtsrates und der Kommission für Friedenskonsolidierung im Jahr 2011,
Global Governance und Reform der Vereinten Nationen
h)
die Führung in der laufenden Debatte über Global Governance zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass klare Verbindungen bestehen zwischen der Arbeit der G20 und den Vereinten Nationen als einem legitimen Gremium für weltweite Maßnahmen,
i)
greifbare Maßnahmen und neue Initiativen bei der Unterstützung des Reformprozesses des VN-Systems einzuleiten und dabei die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Sicherheitsrates in all seinen Aspekten zu betonen,
j)
die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin nachdrücklich aufzufordern, einen zwischen den EU-Mitgliedstaaten kohärenteren Standpunkt zur Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aufzubauen und diesen Standpunkt bei den Vereinten Nationen zu vertreten; zu betonen, dass ein Sitz der EU in einem erweiterten Sicherheitsrat weiterhin ein Ziel der Europäischen Union ist,
k)
eine stärkere Beteiligung nationaler und transnationaler Parlamente an VN-Aktivitäten mit dem Ziel zu fördern, den demokratischen Charakter der Vereinten Nationen sowie ihre Programme und ihre Organisationen zu stärken und diesbezügliche Initiativen der Zivilgesellschaft und parlamentarische Initiativen zu unterstützen,
l)
die Bemühungen zu verstärken, die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Rahmen eines mit wichtigen Partnern abgestimmten Vorgehens dadurch wiederzubeleben, dass die Vorschläge der Ad-hoc-Arbeitsgruppen und die Empfehlungen von VN-Amtsträgern, wie dem Präsidenten der 64. VN-Generalversammlung, in konkrete Schritte zur Stärkung der Rolle, der Autorität, der Leistung und der Effizienz der Versammlung umgesetzt werden sowie die Transparenz ihrer Arbeit gesteigert wird,
m)
zur Umsetzung der neuen Geschlechterstruktur sowie der entsprechenden institutionellen Neuerungen im Hinblick auf die möglichst baldige Schaffung einer kohärenter zusammengesetzten Einrichtung beizutragen, die auf die Förderung der Gleichheit von Mann und Frau und den Schutz und die Stärkung der Stellung der Frau, einschließlich in Konfliktsituationen und in Situationen nach Krisen, hinarbeitet,
Frieden und Sicherheit
n)
die Bemühungen des VN-Generalsekretärs um eine bessere Definition des Grundsatzes der Schutzverantwortung in vollem Umfang zu unterstützen, seine Bedeutung bei der Konfliktvermeidung zu betonen und dabei für seine Umsetzung einzutreten,
o)
die Initiative der EU-Mitgliedstaaten zur Annahme einer VN-Resolution über im Meer versenkte Chemiewaffen und die daraus folgende Bedrohung für Umwelt, Gesundheit, Sicherheit und Wirtschaft sowie über die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen und regionalen Zusammenarbeit in dieser Frage und eines freiwilligen Austausches von Informationen, Erfahrungen und Technologien zu unterstützen,
Krisenmanagement, Friedenserhaltung und Friedenskonsolidierung
p)
dazu beizutragen, die Friedenserhaltungskapazitäten der Vereinten Nationen zu stärken, um die Gefahr der Überbeanspruchung zu vermindern, und die Eingliederung des Friedenskonsolidierungskonzepts in die Maßnahmen der Friedensschaffung zu fördern; die Führung bei der Suche nach einem Horizont für die Friedenskonsolidierung durch die Vereinten Nationen durch Betonung der zivil-militärischen Synergien und durch eine verbesserte Abstimmung zwischen den verschiedenen regionalen Partnern zu übernehmen, insbesondere zwischen der EU und der Afrikanischen Union,
q)
im Rahmen der EU/VN-Partnerschaft gemeinsame Einsätze bei Friedensmissionen mit einem VN-Mandat zu verbessern; die entsprechenden VN-Gremien zu ermuntern, internationale und regionale Partnerschaften zur Friedensschaffung weiter zu stärken, insbesondere um sicherzustellen, dass die begrenzten Ressourcen optimal genutzt werden,
r)
sich um einen kohärenten Standpunkt und abgestimmte Maßnahmen der EU hinsichtlich der Überprüfung der Kommission für Friedenskonsolidierung im Jahr 2011 zu bemühen; Bemühungen zu unterstützen, die Rolle der Kommission für Friedenskonsolidierung bei der Erleichterung und Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von Friedensabkommen auszubauen und ihre beratende Rolle gegenüber dem Sicherheitsrat zu stärken,
s)
die Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN im Bereich der Bewältigung der Krisenfolgen weiterhin zu unterstützen und umfassende Maßnahmen zur Friedenserhaltung, Konfliktverhütung und Behandlung einer breiten Palette politischer, wirtschaftlicher, sozialer und umweltbezogener Bedingungen, die zur Eskalation von Konflikten in Gesellschaften beitragen, anzustreben,
Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung, konventionelle Abrüstung und Rüstungskontrolle, Bekämpfung des Terrorismus
t)
einheitlich, kohärent und wirksam mit den EU-Mitgliedstaaten darauf hinzuarbeiten, dass ein erfolgreiches Ergebnis der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 erreicht wird; sich für das Ziel einer vollständigen nuklearen Abrüstung gemäß der Resolution 1887 des VN-Sicherheitsrates zu engagieren, in der er für das Ziel einer kernwaffenfreien Welt, sobald die Bedingungen erfüllt sind, und der Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle eintritt; seinen Dialog mit allen Nuklearmächten zu vertiefen, um eine gemeinsame Agenda und einen genauen Zeitplan mit dem Ziel zu verfolgen, schrittweise das Arsenal von nuklearen Sprengköpfen zu vermindern und schließlich zu beseitigen und gleichzeitig die Instrumente zur Überprüfung zu verbessern; auf die Ratifizierung und das Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) zu dringen,
u)
die Regierung der USA bei ihrem erklärten Engagement für weltweite nukleare Abrüstung zu unterstützen, was durch die Vision von Präsident Obama von einer Welt ohne Kernwaffen gefördert wird, und die Initiativen zu begrüßen, die von einigen EU-Mitgliedstaaten ergriffen wurden, um innerhalb der NATO über den Kernwaffenabzug auf europäischem Gebiet in umfassender Zusammenarbeit mit Russland zu verhandeln, damit ein proportionaler Abzug erreicht wird,
v)
die Notwendigkeit einer effektiven Rüstungskontrolle, einschließlich Kleinwaffen und Munition mit abgereichertem Uran, zu betonen, die Notwendigkeit einer vollständigen Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ), des Übereinkommens über biologische und Toxinwaffen (BWÜ), des Übereinkommens über Streumunition (CCM) und des Übereinkommens über Antipersonenminen (APMC) zu betonen und gleichzeitig die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der internationalen Regelung gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu unterstreichen,
w)
die Kooperation und Koordination mit wichtigen Partnern bei der Bekämpfung des Terrorismus auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte zu stärken und die multilateralen Bemühungen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus (einschließlich Maßnahmen, um das System der VN-Terroristenlisten in Einklang mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften zu bringen) sowie eine wirksame Umsetzung ihrer weltweiten Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus zu unterstützen; Bemühungen zum Erzielen einer Vereinbarung und Abschluss eines umfassendes Übereinkommens gegen internationalen Terrorismus zu intensivieren; eng zusammenzuarbeiten, wenn das Leben von Geiseln in Gefahr ist,
Entwicklung und Klimawandel
x)
die Führung bei der Stärkung der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe der Vereinten Nationen zu übernehmen, da die derzeitige Zersplitterung zu einer schrittweisen Marginalisierung der Vereinten Nationen als Hauptakteur in der Entwicklung führen könnte; auf einer kohärenteren Programmplanung und einem einheitlicheren operationellen Rahmen der Vereinten Nationen zu bestehen, um dazu beizutragen, dass die Entwicklungshilfe der Vereinten Nationen eine möglichst große Wirkung entfaltet,
y)
darauf zu dringen, dass die Krise nicht als Entschuldigung für die Vermeidung oder Verzögerung der notwendigen globalen Reaktion auf Klimawandel und Umweltzerstörung vorgebracht wird, und die Reaktion auf Klimawandel und Umweltzerstörung vielmehr als eine Möglichkeit für die Schaffung der Grundlage einer neuen und modernen umweltfreundlichen Wirtschaft zu nutzen; in diesem Zusammenhang sollte die vom VN-Umweltprogramm (UNEP) ins Leben gerufene Green Economy Initiative umfassend unterstützt und die diesbezüglichen Diskussionen über einen Global Green New Deal gefördert werden,
z)
die Notwendigkeit eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung zu betonen,
aa)
den Grundsatz zu bekräftigen, dass Entwicklungshilfepolitik in Partnerschaft mit den Empfängerländern gestaltet werden sollte,
Millenniums-Entwicklungsziele
ab)
bei der Vorbereitung der MDG-Überprüfungskonferenz sein Engagement für die MDG-Ziele, die bis 2015 zu erreichen sind, zu bekräftigen; alle Partner aufzufordern, dasselbe zu tun, indem er darauf hinweist, dass die Geber nicht ihren Zusagen von 2005 zu jährlichen Hilfsflüssen nachkommen und dass der Fortschritt allgemein für die meisten der bis 2015 zu erreichenden Ziele zu langsam ist,
ac)
mit Blick auf die Plenartagung auf hoher Ebene zu den Millenniums-Entwicklungszielen eine starke Führungsrolle zu übernehmen und vor allem folgende Ziele zu verfolgen:
–
Bekräftigung der Millenniums-Entwicklungsziele und -zielvorgaben als das bis 2015 zu erreichende Minimum und Widerstand gegen alle Versuche, die gegebenen Versprechen aufzuweichen, abzuschwächen oder deren Erfüllung zu verzögern,
–
eine Einigung zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern über schnelleres Handeln, einschließlich klarer und konkreter Pläne und Verpflichtungen, da die Welt hinter den im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele gegebenen Versprechen zurückbleibt und über eine Milliarde Menschen immer noch in äußerster Armut lebt, wobei zu erwarten ist, dass diese Zahl weiter steigt,
–
ein klares Signal, dass vor 2015 eine neue, noch ehrgeizigere Agenda für die Beseitigung der Armut angenommen wird, die gewährleistet, dass weitere Anstrengungen zur vollständigen Beseitigung der Armut unternommen werden,
–
Dringen auf eine bessere Koordinierung der VN-Organisationen und einen kohärenteren Handlungsrahmen der Vereinten Nationen, um eine Aufsplitterung zu verhindern, damit die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht werden,
ad)
mit größtem Nachdruck deutlich zu machen, dass die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele abgesehen davon, dass sie eine moralische Verpflichtung darstellt, auch einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Wohlstands, der Stabilität, der Sicherheit und der sozialen Gerechtigkeit weltweit leisten wird,
ae)
zu betonen, dass die internationale Gemeinschaft zusätzliche Anstrengungen unternehmen muss, um die negativen Folgen der Weltwirtschaftskrise und des Klimawandels für die Entwicklungsländer anzugehen; innovative Finanzierungsmechanismen, wie etwa eine internationale Steuer auf Finanztransaktionen, vorzuschlagen,
af)
konkrete Zusagen zu machen im Hinblick auf eine bessere Koordinierung, auf Kohärenz der Politik und auf die Erfüllung des Millenniums-Entwicklungsziels 8 sowie betreffend die Verkleinerung der Finanzierungslücke, um das in Gleneagles für 2010 vereinbarte Ziel der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe von etwa 154 Milliarden USD (zu den Preisen von 2008) zu erreichen,
ag)
im Rahmen der Plenartagung auf hoher Ebene zu den Millenniums-Entwicklungszielen seine kollektive Zusage, bis 2015 0,7 % des BIP der öffentlichen Entwicklungshilfe – auf der Grundlage klarer und verbindlicher Zeitpläne für jeden Mitgliedstaat – zuzuweisen, erneut zu bekräftigen,
ah)
darauf zu bestehen, dass MDG-Mittel nicht dafür eingesetzt werden, die Auswirkungen der Krise des Klimawandels und der Finanzkrise anzugehen, sondern dass zusätzliche Mittel mobilisiert und wirksamere Maßnahmen ergriffen werden, um diejenigen Ziele zu erreichen, bei denen der Fortschritt außerordentlich spärlich ist, wie etwa das MDG 5 (Gesundheit von Müttern) und das MDG 4 (Kindersterblichkeit); die Aufmerksamkeit auf die Reaktivierung der MDG nach einer Agenda und einem Fahrplan für den Zeitraum 2010-2015 zu konzentrieren,
Klimawandel
ai)
im Hinblick auf die anstehende Konferenz der Vertragsstaaten des VN-Klimaübereinkommens (COP 16) im Dezember 2010 in Mexiko eine Debatte zu fördern und damit zu beginnen, einen Konsens über die Annahme eines neuen verbindlichen internationalen Übereinkommens zum Klimawandel für die Zeit nach 2012 zu schaffen,
aj)
die organisatorischen und strukturellen Fehler der COP 15 in Kopenhagen zu vermeiden, bei der es nicht gelungen ist, zu einem internationalen verbindlichen Übereinkommen zu gelangen, indem er spezifische Abstimmungsregeln auf der Grundlage eindeutiger Mehrheiten vorschlägt, um Fortschritte bei den Verhandlungen zu erleichtern,
Menschenrechte
Institutionelle Fragen
ak)
die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin nachdrücklich aufzufordern, mit einer Stimme im Namen aller EU-Mitgliedstaaten zu sprechen, wenn sie sich zu Menschenrechtsfragen äußert, und auch jeden Mitgliedstaat aufzufordern, diese vereinheitlichten EU-Standpunkte zu vertreten, um ihnen mehr Gewicht zu verleihen, wobei zu berücksichtigen ist, dass nach Artikel 21 EUV die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten einer der Grundsätze ist, die das Handeln der Europäischen Union auf der internationalen Bühne bestimmen müssen, und dass die Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten eines der Ziele ihrer Außenpolitik ist,
al)
in einem frühzeitigen und inhaltlichen Dialog mit den EU-Mitgliedstaaten und den VN-Mitgliedstaaten eine wirksame und aktive Verhandlungsstrategie sowie einen gemeinsamen Standpunkt zur Überprüfung des Menschenrechtsrates zu erreichen; wobei zu berücksichtigen ist, dass die Prüfung der Arbeitsmethoden in Genf stattfinden wird, während über den Status des Gremiums in New York debattiert werden wird; den Dritten Ausschuss mit seiner universellen Mitgliedschaft als einem Kommunikationskanal für die durch den Menschenrechtsrat behandelten Menschenrechtsfälle zu stärken, wobei zu bedenken ist, dass der Dritte Ausschuss auch die Defizite des Menschenrechtsrates ausgleichen könnte,
am)
sich bei der Überprüfung des Menschenrechtsrates mit regionenübergreifenden Partnern auf Mitgliedschaftskriterien und ein Paket von Leitlinien für die Benutzung bei den Wahlen zum Menschenrechtsrat zu einigen; die Stärkung des Menschenrechtsrates und der spezifischen Verfahren ohne Rückgriff auf den Institutionsaufbau und unter Wahrung der Unabhängigkeit des Amtes des Hohen Kommissars für Menschenrechte zu fördern; die Möglichkeit des Menschenrechtsrates zu unterstützen, sich in Länderresolutionen mit spezifischen Menschenrechtsverletzungen zu beschäftigen,
an)
den neuen stellvertretenden Generalsekretär im Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) zu unterstützen, um Menschenrechtsaspekte bei den wichtigsten Politik- und Managemententscheidungen am Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York einzubeziehen,
Menschenrechtsfragen
ao)
entschlossen dafür einzutreten, dass sich die VN-Generalversammlung weiterhin mit länderspezifischen Situationen in Resolutionen beschäftigt, wobei darauf hingearbeitet werden sollte, Anträge zu vermeiden, in denen gefordert, auf Maßnahmen zu verzichten,
ap)
die Führung bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte zu übernehmen, darin inbegriffen Rechte von Mitgliedern schutzbedürftiger Gruppen und Angehörigen von Minderheiten, Meinungs- und Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Rechte von Kindern, Schutz von Menschenrechtsaktivisten und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft,
aq)
entschlossen dafür einzutreten, dass den Menschenrechten bei der Reaktion auf die weltweit rückläufige Finanzaktivität Vorrang eingeräumt wird, da die bereits marginalisierten Teile der Bevölkerung in vielen Ländern, in denen die Ausübung der Menschenrechte stark beschnitten oder vollständig untergraben ist, die negativen Auswirkungen unverhältnismäßig stark zu spüren bekommen,
ar)
die Bemühungen zu bündeln, den weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe dadurch zu stärken, dass versucht wird, die entsprechende Resolution zur Todesstrafe anzunehmen; alle Bemühungen zur Abschaffung von Folter zu unterstützen und insbesondere die Annahme des Fakultativprotokolls zum VN-Übereinkommen gegen Folter zu fördern,
Gender Mainstreaming und Stärkung der Rolle der Frau
as)
danach zu streben, dass mehr Frauen so gestärkt werden, dass sie ihrer wesentlichen Rolle bei der Unterstützung von dauerhaftem Frieden, Sicherheit und Aussöhnung gerecht werden können, sowie ihre Beteiligung an der Vermittlung und Konfliktlösung zu fördern, auch im Hinblick auf den anstehenden 10. Jahrestag der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates; diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die in dieser Hinsicht noch nicht aktiv geworden sind, zu ermuntern, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Resolution vorzulegen,
at)
sein klares Bekenntnis zu der im Jahre 2000 angenommenen Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durch die Teilnahme an den Feierlichkeiten zum 10. Jahrestag dieser Resolution zu bekunden,
au)
entschlossen und mit allen Mitteln Vergewaltigung und sexuelle Gewalt als Kriegswaffe zu bekämpfen; dafür einzutreten, dass diese Verbrechen als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft werden und dass die Opfer solcher Verbrechen in den Genuss spezifischer Unterstützungsprogramme kommen; die neu ernannte Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs zur Bekämpfung sexueller Gewalt in Konfliktgebieten zu unterstützen,
Schlussempfehlungen
av)
sich darum zu bemühen, einen gesonderten Punkt in die Tagesordnung der 65. VN-Generalversammlung aufzunehmen, der die Zusammenarbeit zwischen der Organisation der Vereinten Nationen, regionalen Versammlungen, nationalen Parlamenten und der interparlamentarischen Union (IPU) betrifft, um die Debatte darüber zu fördern, wie Parlamentarier, nationale Parlamente und regionale parlamentarische Versammlungen eine aktivere Rolle bei den Vereinten Nationen im Einklang mit dem Beschluss spielen können, der von der 63. VN-Generalversammlung in ihrer Resolution über das Thema „Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Interparlamentarische Union“ (A/RES/63/24) gefasst worden ist;
o o o
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin, dem Rat und zur Information der Kommission zu übermitteln.