Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 zur Strategie der EU für die Beziehungen zu Lateinamerika (2009/2213(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der fünf Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas und der Karibik sowie der Europäischen Union in Rio de Janeiro (28./29 Juni 1999), Madrid (17./18 Mai 2002), Guadalajara (28./29 Mai 2004), Wien (12./13 Mai 2006) und Lima (16./17. Mai 2008),
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung des XIV. Ministertreffens zwischen der Rio-Gruppe und der Europäischen Union in Prag vom 13./14. Mai 2009,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung des Ministertreffens im Rahmen des San-José-Dialogs zwischen der Troika der Europäischen Union und den Ministern der mittelamerikanischen Staaten, das am 14. Mai 2009 in Prag stattfand,
– unter Hinweis auf die Erklärung des XIX. Iberoamerikanischen Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs vom 29. November bis zum 1. Dezember 2009 in Estoril (Portugal) (Lissabonner Erklärung),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2009 zum Thema: „Die Europäische Union und Lateinamerika: Global Players und Partner“ (KOM(2009)0495),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika,
– unter Hinweis auf die Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat), insbesondere die Entschließung zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika mit Blick auf den V. Gipfel von Lima unter besonderer Bezugnahme auf die demokratische Regierungsführung vom 20. Dezember 2007, die Entschließung zur Europäisch-lateinamerikanischen Charta für Frieden und Sicherheit vom 8. April 2009 und den Entschließungsantrag zu der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika mit Blick auf das sechste Gipfeltreffen im Mai 2010 in Madrid vom 15. Oktober 2009,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika(1), vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika(2) und vom 24. April 2008 zum 5. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Lima(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2010 zum jüngsten Erdbeben in Haiti, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2010 zu Venezuela, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2010 zur Lage der politischen Häftlinge und der Gefangenen aus Gesinnungsgründen in Kuba,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2007 zu den Frauenmorden (Feminizide) in Mexiko und Mittelamerika und der Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung dieses Phänomens(4),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0111/2010),
A. in Erwägung der wesentlichen Bedeutung der biregionalen strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika und in der Erwägung, dass beide Regionen diese Partnerschaft weiter vertiefen und verbessern sollten,
B. in der Erwägung, dass zu den Prioritäten des spanischen Ratsvorsitzes der EU sowie des künftigen belgischen bzw. ungarischen Ratsvorsitzes die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika gehört,
C. in der Erwägung, dass diese biregionale strategische Partnerschaft seit ihrem ersten Gipfeltreffen 1999 beachtliche Fortschritte erzielt hat, insbesondere die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung EuroLat – parlamentarischer Arm der biregionalen strategischen Partnerschaft – auf dem Gipfeltreffen in Wien, dass aber noch bestimmte Fortschritte erreicht und Herausforderungen bewältigt werden müssen,
D. in der Erwägung, dass eines der Schlüsselziele der biregionalen strategischen Partnerschaft die regionale Integration mit dem Abschluss von subregionalen und bilateralen Partnerschaftsabkommen sowie mit den strategischen Partnerschaften ist,
E. in der Erwägung, dass die Union Südamerikanischer Nationen (Unasur) – auch wenn sie sich von ihrer Art her von den verschiedenen kontinentalen Integrationsprozessen (Andengemeinschaft, Mercosur, Zentralamerikanisches Integrationssystem) unterscheidet – für diese Prozesse als Ansporn dienen dann,
F. in der Erwägung, dass es in Anbetracht möglicher Konflikte zwischen amerikanischen Staaten in der Gegenwart oder Zukunft erfreulich ist, wenn die betreffenden Regierungen – in Ausübung des Subsidiaritätsprinzips – die lateinamerikanischen Rechtsinstanzen ausschöpfen, bevor sie andere Instanzen außerhalb ihrer Hemisphäre anrufen,
G. in der Erwägung, dass die Militärausgaben sowohl in Lateinamerika als auch in Europa in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind,
H. in der Erwägung, dass diese biregionale strategische Partnerschaft die Koordinierung zwischen beiden Seiten innerhalb der internationalen Foren und Institutionen noch weiter gefestigt hat und dass jenseits der Aufstellung einer gemeinsamen Agenda weiterhin Standpunkte zu Angelegenheiten von weltweiter Bedeutung unter Berücksichtigung der Interessen und Anliegen beider Seiten abgestimmt werden müssen,
I. in Erwägung des historischen Schritts der jüngst erfolgten Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die EU und dessen, was seine Umsetzung für die wirksame Ausübung der bürgerlichen und sozialen Rechte und die Förderung der Chancengleichheit für über 60 Millionen Menschen mit Behinderungen, die in der lateinamerikanischen Region leben, bedeuten kann,
J. in Erwägung des Amtsantritts einer neuen US-Regierung, die große Erwartungen geweckt hat,
K. in der Erwägung, dass Lateinamerika ein Raum ist, in dem über 600 Millionen Menschen leben, der mit 10 % zum weltweiten Bruttoinlandsprodukt beiträgt, der 40 % der Pflanzenarten der Erde beherbergt und der ein außergewöhnliches Humankapital aufweist,
L. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika auf gemeinsamen Werten beruhen und dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein wesentlicher Bestandteil der strategischen Partnerschaft ist,
M. in der Erwägung, dass der Aufbau von Beziehungen zu Lateinamerika von beiderseitigem Nutzen ist und sowohl allen Mitgliedstaaten der EU als auch sämtlichen Staaten Lateinamerikas Vorteile bringen kann,
N. in der Erwägung, dass die Einbeziehung der Geschlechterproblematik in alle Politikbereiche dazu beitragen kann, dass die Gesellschaften gerechter und demokratischer werden, so dass in ihnen Frauen und Männer in allen Aspekten des Lebens gleichgestellt sind,
O. in der Erwägung, dass die EU, Lateinamerika und die Karibik insgesamt über eine Milliarde Menschen und ein Drittel der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen repräsentieren,
P. in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Geber von Entwicklungshilfe, der Hauptinvestor und der zweitwichtigste Handelspartner in Lateinamerika – im Mercosur und in Chile der wichtigste – ist und dass sie seit der Ausrufung der biregionalen strategischen Partnerschaft 1999 Projekte und Programme im Gesamtwert von über 3 Milliarden EUR finanziert hat,
Q. in der Erwägung, dass die Erholung von der weltweiten Rezession 2010 noch langsam verlaufen wird und dass Lateinamerika zwar die Krise besser als andere Industrieregionen verkraftet hat und 2010 durchschnittlich um fast 3 % wachsen wird, die Erholung aber sehr ungleich verlaufen und das Wirtschaftswachstum nicht ausreichen wird, um die sozialen Bedingungen der Bevölkerung entscheidend zu verbessern, die weiterhin einen viel geringeren sozialen Schutz genießt als die Bevölkerung in Europa,
R. in Erwägung der hohen Jugendarbeitslosenquoten in wichtigen Ländern Lateinamerikas und der EU,
S. in der Erwägung, dass die Region trotz beträchtlicher Fortschritte im Hinblick auf die Kinder- und Müttersterblichkeit noch erheblicher Verbesserungen bedarf,
T. in der Erwägung, dass die Herstellung von Drogen und der Drogenhandel in der Region nach wie vor ein sehr ernstes Problem darstellen; unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich der Kokaanbau in Südamerika vervielfacht hat und es zu einem politisch-kulturellen Zusammenstoß zwischen den Übereinkommen und Resolutionen der Vereinten Nationen – für die Koka als verbotene Anbaupflanze gilt – und der offiziellen Doktrin einiger Regierungen kommt, die die Pflanze als Teil der indigenen Kultur betrachten,
U. in Erwägung der Situation der Armut, Ungleichheit und Diskriminierung, in der sich einige indigene Bevölkerungsgruppen in zahlreichen Ländern Lateinamerikas befinden,
V. in der Erwägung, dass es in Schlüsselbereichen wie Energie, Wasser, Infrastrukturen und Verkehrswege erheblicher Verbesserungen bedarf, wie sie im Bereich der Telekommunikation bereits erzielt worden sind,
W. in der Erwägung, dass die Entwicklung der lateinamerikanischen Region und ihre Fähigkeit, zu den Integrationsprozessen beizutragen, erschwert sein werden, wenn die Infrastrukturen nicht entsprechend angepasst werden,
X. in Erwägung der großen Sorge, die in Lateinamerika wegen der EU-Einwanderungspolitik herrscht, und der Notwendigkeit, zu Vereinbarungen zu gelangen, in denen die rechtmäßigen Interessen der europäisch-lateinamerikanischen Partner bei einem so heiklen Thema Berücksichtigung finden,
Y. in der Erwägung, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) ihre Tätigkeiten in Lateinamerika 1993 aufgenommen hat und während ihres derzeitigen Mandats (2007–2013) für die Finanzierung von Projekten in der Region über 2,8 Milliarden EUR verfügt,
Z. in der Erwägung, dass Innovation und Wissen grundlegende Instrumente sind, um Armut zu beseitigen, den Hunger zu bekämpfen und eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen – wie auf dem letzten Iberoamerikanischen Gipfeltreffen festgestellt wurde,
AA. in der Erwägung, dass in einer jüngst von der Organisation der Iberoamerikanischen Staaten für Bildung, Wissenschaft und Kultur (OEI) und von der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) durchgeführten Studie die Mittel, die notwendig sind, um innerhalb von 10 Jahren, von 2011 bis 2021, die Bildungsziele 2021 zu erreichen, die die bestehenden enormen Gefälle ausgleichen, den Analphabetismus ausmerzen, den Schulbesuch von 15 Millionen noch nicht eingeschulten Kindern zwischen drei und sechs Jahren gewährleisten, solide und effiziente Berufsbildungssysteme aufbauen und die Hochschulzugangsbedingungen deutlich verbessern sollen, mit 55 Milliarden EUR beziffert wurde,
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission unter dem Titel: „Die Europäische Union und Lateinamerika: Global Players und Partner“, mit der operative Vorschläge zur Erreichung einer umfassenden biregionalen strategischen Partnerschaft ermittelt, geprüft und unterbreitet werden sollen;
2. begrüßt den vom spanischen Ratsvorsitz gegebenen Anstoß zum Abschluss des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und Mittelamerika sowie der mehrseitigen Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru und die Entschlossenheit und das nachdrückliche Interesse daran, die Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur neu zu beleben;
3. bekräftigt, dass die Unterstützung der verschiedenen Prozesse regionaler Integration in Lateinamerika ein Grundprinzip für die biregionale strategische Partnerschaft ist, und vertraut darauf, dass diese biregionale strategische Partnerschaft es ermöglicht, die Koordinierung von Standpunkten zu Krisensituationen und Angelegenheiten von weltweiter Bedeutung auf der Grundlage beiderseitiger Werte, Interessen und Anliegen zu verstärken;
4. nimmt die politischen Wechsel zur Kenntnis, die in beiden Regionen eingetreten sind, und betont die Notwendigkeit, die Entwicklung der Ereignisse aufmerksam zu verfolgen, um gegebenenfalls die Lateinamerikapolitik der Union neu auszurichten und den neuen Umständen anzupassen;
5. betont die Bedeutung der Grundsätze und Werte, auf denen die biregionale strategische Partnerschaft beruht, wie der pluralistischen und repräsentativen Demokratie, der Achtung der Menschenrechte (politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte) und Grundfreiheiten, der Meinungsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit, des Vorrangs des Gesetzes, der Achtung der Spielregeln, der Rechtssicherheit und der Ablehnung jeder Art von Diktatur oder autoritärer Staatsführung;
6. fordert alle Partner in der biregionalen strategischen Partnerschaft auf, ihrer Verantwortung für verantwortungsvolle Staatsführung und soziale Gerechtigkeit nachzukommen;
Strategische Vision des EP für die biregionale strategische Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika
7. bekräftigt, dass das Endziel der biregionalen strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika die Schaffung einer europäisch-lateinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Partnerschaft bis etwa 2015 im politischen, wirtschaftlichen, kommerziellen, sozialen und kulturellen Bereich ist, die beiden Regionen eine nachhaltige Entwicklung sichert;
Mittel zur Erreichung der Ziele im Zusammenhang mit einer europäisch-lateinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Partnerschaft: im politischen Bereich der biregionalen strategischen Partnerschaft
8. fordert, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, die sich aus der Umsetzung des Vertrags von Lissabon für die biregionale strategische Partnerschaft ergeben;
9. fordert, dass die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit der Unterstützung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und mit einer tatkräftigen Beteiligung am nächsten Gipfeltreffen zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik im Mai 2010 in Madrid die Einheit, Kohärenz und Effektivität des außenpolitischen Handelns der Union gegenüber Lateinamerika sicherstellt;
10. fordert insbesondere die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und den Rat auf, eindeutige Leitlinien darüber aufzustellen, wie am besten eng zusammengearbeitet werden kann, um echten Multilateralismus zu fördern, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen zu bewahren, den Klimawandel zu bekämpfen, die Fähigkeiten der Vereinten Nationen zur Friedenssicherung und -konsolidierung zu verstärken, die Millenniumsziele zu erreichen sowie im gemeinsamen Rahmen des Völkerrechts Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit einschließlich des Handels mit illegalen Drogen und Waffen, des organisierten Verbrechens, der Straflosigkeit und des Terrorismus zu bewältigen, wie in Lima beschlossen wurde;
11. fordert ferner die Aufstellung geeigneter Mechanismen institutioneller Zusammenarbeit zwischen der Versammlung EuroLat und den einzelnen Gremien der Union, wie in den Schlussfolgerungen auf dem Gipfeltreffen von Lima festgelegt wurde;
12. bekräftigt, dass sich der künftige EAD vergewissern muss, dass das EP in den Delegationen der EU – vor allem in Schlüsselregionen wie Lateinamerika – über geeignete Ansprechpartner verfügt, die es ermöglichen, eine umfassende Zusammenarbeit mit dem Parlament zu gewährleisten;
13. empfiehlt die Annahme einer europäisch-lateinamerikanischen Charta für Frieden und Sicherheit, die auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen und des einschlägigen Völkerrechts gemeinsame Strategien und Schwerpunkte politischen und sicherheitspolitischen Handelns beinhalten, um die gemeinsamen Bedrohungen und Herausforderungen zu bewältigen, denen sich die Partner der biregionalen strategischen Partnerschaft stellen müssen;
14. erkennt die von der Unasur geleistete Arbeit und die von auf dem Kontinent erzielten diplomatischen Fortschritte an;
15. bekräftigt seine Überzeugung, dass die innere Stabilität zahlreicher lateinamerikanischer Partner weiterhin von der Reform der staatlichen Strukturen abhängt, zu der auch die uneingeschränkte und wirksame Einbindung aller indigenen Bevölkerungsgruppen und anderen Minderheiten in die Entscheidungsprozesse gehören muss, damit Diskriminierungen aller Art vermieden werden und die kulturellen Rechte und die Traditionen dieser Gruppen unterstützt werden, da sie dazu dienen, die Gesellschaften noch mehr zu bereichern, und da dies die demokratische Regierbarkeit verstärken wird;
16. weist darauf hin, dass eine effiziente und unabhängige Justizverwaltung und eine wirksame, aber die Menschenrechte achtende Politik innerhalb einer verantwortungsvollen, überprüfbaren und transparenten Verwaltung den Bürgern Sicherheit geben, ihr Vertrauen in das repräsentative parlamentarische System stärken und Abneigung dagegen vermeiden;
17. fordert, über die Fragen der Migration im europäisch-lateinamerikanischen Bereich sowohl mit den Zielstaaten als auch mit den Herkunfts- und Transitstaaten weiter einen konstruktiven Dialog zu führen und diesen zu vertiefen; unterstützt in diesem Sinne den am 30. Juni 2009 aufgenommenen strukturierten und umfassenden biregionalen Dialog zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und der Karibik über Fragen der Migration, mit dem die Erfüllung der Zusagen vom Gipfeltreffen von Lima vorangetrieben wurde; begrüßt ferner die Bildung einer Arbeitsgruppe über Migration innerhalb der Parlamentarischen Versammlung EuroLat, die einen Raum für den Dialog und für Vorschläge in diesem Bereich unter Berücksichtigung der Empfindsamkeiten beider Partner zu diesem Thema schaffen soll;
18. empfiehlt in Bezug auf die derzeit in Peru, Kolumbien und Bolivien laufenden Projekte die Aufstockung der Mittel zur Finanzierung von Programmen zur Ausmerzung des Anbaus von Rauschgiftpflanzen durch alternative Entwicklung, wobei Mittel und Wege zu suchen sind, die eine Einbindung der betreffenden Bevölkerungsgruppen ermöglichen;
19. bedauert, dass angesichts der Notwendigkeit, die enormen Mängel zu lindern, die aus der Unterentwicklung, der Armut, den Pandemien, der Unterernährung, der Kriminalität und den Naturkatastrophen erwachsen, einige Staaten ihre finanziellen Anstrengungen einer übermäßigen Erhöhung der Militärausgaben gewidmet haben;
20. beharrt darauf, dass der Kampf gegen den Klimawandel und die globale Erwärmung zwischen der EU und den Staaten Lateinamerikas und der Karibik einen Schwerpunkt auf der politischen Agenda bilden müssen, und empfiehlt die Abstimmung der Standpunkte in den einzelnen Dialogforen zur Umwelt und zum Klimawandel, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, womit auch das nächste Gipfeltreffen unterstützt wird, das Ende 2010 in Mexiko stattfinden wird; fordert ferner die Fortführung der Ministertreffen der Umweltminister beider Regionen, nachdem das erste solche Treffen im März 2008 in Brüssel stattfand; unterstreicht ferner, dass die Ärmsten und vor allem die indigene Bevölkerung die ersten Opfer der negativen Auswirkungen sind, die der Klimawandel und die globale Erwärmung nach sich ziehen; hofft ferner, dass die aus der Investitionsfazilität für Lateinamerika (LAIF) finanzierten Maßnahmen unter anderem der Unterstützung von Vorhaben gewidmet werden können, die der Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels, der Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und von Elektrofahrzeugen, der ITT-Yasuní-Initiative in Ecuador usw. dienen;
im wirtschaftlichen und handelspolitischen Bereich der biregionalen strategischen Partnerschaft
21. wiederholt seinen Vorschlag, eine europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft auf der Grundlage eines mit dem „WTO-Regionalismus“ kompatiblen Modells in zwei Phasen zu schaffen;
22. spricht sich zum Abschluss der ersten Phase entschieden dafür aus, die Verhandlungen über das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur wiederaufzunehmen – da ein Partnerschaftsabkommen dieser Art, das von höchster Bedeutung ist und 700 Millionen Menschen betrifft, wenn es zügig abgeschlossen wird, das ehrgeizigste biregionale Abkommen weltweit wäre –, vor dem Gipfeltreffen in Madrid die Verhandlungen über das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Mittelamerika abzuschließen, das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit mit der Andengemeinschaft von 2003 zu überprüfen und die bereits bestehenden Partnerschaftsabkommen mit Mexiko und Chile zu vertiefen; stellt fest, dass die Verhandlungen über das mehrseitige Handelsabkommen zwischen der EU und den Staaten der Andengemeinschaft zufriedenstellend abgeschlossen worden sind; ist bestrebt, das parlamentarische Ratifizierungsverfahren zu diesen Abkommen mit gebührender Sorgfalt durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie positive Auswirkungen auf alle Aspekte von beiderseitigem Interesse haben;
23. weist darauf hin, dass die Verhandlungen über das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Mittelamerika auf der Grundlage eines interregionalen Ansatzes begonnen wurden, und betont, dass sie auf dieselbe Weise abgeschlossen werden sollten, wobei sicherzustellen ist, dass kein Staat auf der Strecke bleibt;
24. fordert, zum Abschluss der zweiten Phase und zur Erreichung eines globalen interregionalen Assoziierungsabkommens bis etwa 2015 für rechtliche und institutionelle Unterstützung und eine vollständige geografische Abdeckung der einzelnen Bereiche der biregionalen strategischen Partnerschaft zu sorgen und gemeinsame allgemeingültige Bestimmungen und Regeln vorzusehen, die die Ausübung der verschiedenen Freiheiten erleichtern, so dass sie durch die Vertiefung der Integrationsübereinkommen innerhalb Lateinamerikas einerseits und des Prozesses der Partnerschaft der Union mit den einzelnen Staaten und regionalen Zusammenschlüssen andererseits eine möglichst umfassende Partnerschaft bilden;
im sozialen Bereich der biregionalen strategischen Partnerschaft
25. empfiehlt mit Blick auf die für September 2010 vorgesehene hochrangige Tagung der Vereinten Nationen im Interesse eines abgestimmten Vorgehens eine Koordinierung der Standpunkte beider Regionen darüber, wie die Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere diejenigen, die die Bekämpfung der Armut, die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze von hoher Qualität und die gesellschaftliche Integration ausgegrenzter Gruppen, vor allem von indigenen Bevölkerungsgruppen, Kindern, Frauen und Menschen mit Behinderungen, betreffen, zu erreichen sind;
26. ist der Auffassung, dass die Millenniums-Entwicklungsziele zu den wichtigsten Zielen gehören, die bis etwa 2015 erreicht werden müssen, indem man den Schwerpunkt der Investitionen auf die ärmsten Länder und die schutzbedürftigsten Völker legt, und fordert beide Regionen auf, sich im Vorfeld des hochrangigen Treffens zu den Millenniums-Entwicklungszielen, das im September 2010 stattfinden soll, auf einen gemeinsamen Standpunkt zu verständigen;
27. vertraut darauf, dass die Einleitung eines ernsthaften und präzisen Dialogs über die Themen Wissenschaft, Technologie und Innovation die Schaffung eines europäisch-lateinamerikanischen Innovations- und Wissensraums vorantreiben kann, wobei das mit Chile geschlossene Abkommen über Innovation als Beispiel dienen kann;
28. bekräftigt, dass Bildung und Investitionen in das Humankapital die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sind, und fordert entscheidende Anstrengungen und eine angemessene Finanzierung für den Kampf gegen den Analphabetismus, der in einigen Ländern der Region insbesondere unter Mädchen und Frauen nach wie vor hoch ist, und für den Zugang zur öffentlichen und kostenfreien Primar- und Sekundarschulbildung, die durch Mangel an angemessenen Mitteln in bestimmten Staatshaushalten eingeschränkt ist; unterstützt in diesem Sinne das von der OEI ausgearbeitete Projekt „Bildungsziele 2021: die Bildung, die wir für die Generation der Zweihundertjahrfeiern wollen“;
29. betont, dass es ohne eine erhebliche Veränderung des wirtschaftlichen und sozialen Umfelds unmöglich sein wird, dass Lateinamerika Zugang zur Wissensgesellschaft, dem für eine erfolgreiche Entwicklung wichtigsten strategischen Kapital, erhält;
30. begrüßt die Initiativen zur Förderung und zum Austausch von Wissen und bewährten Praktiken in der Welt des Rechts wie die jüngst erfolgte Gründung eines Zentrums für juristische Forschung, Entwicklung und Innovation für Lateinamerika, begrüßt die Bildung der Gruppe der Hundert und geht davon aus, dass diese Initiativen ein äußerst nützliches Hilfsmittel sein können, um die von der Kommission geleisteten Anstrengungen zum Aufbau der biregionalen strategischen Partnerschaft zu unterstützen;
31. legt den lateinamerikanischen Staaten, bei denen Streitigkeiten mit Nachbarstaaten – seien es Grenzkonflikte oder Streitigkeiten anderer Art – drohen oder akut vorliegen, nahe, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Gerichte der jeweiligen Integrationsprozesse oder allgemeinen Gerichte auf dem amerikanischen Kontinent anzurufen und eine Verlagerung des Konflikts auf außerhalb der Hemisphäre gelegene Gerichtshöfe zu vermeiden;
32. begrüßt die Anstrengungen, die im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter unternommen wurden, fordert, diese Anstrengungen zu verstärken, empfiehlt den Ausbau der Politikbereiche in der Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika, die die Stärkung der Rechtsstellung von Frauen, gleichen Zugang zu Bildung und Arbeit und die Wahrnehmung der Menschenrechte und sozialen Rechte fördern, und fordert die betreffenden Regierungen und in der Zusammenarbeit engagierten Einrichtungen auf, diese Initiativen mit angemessenen personellen, finanziellen und technischen Mitteln zu unterstützen;
33. fordert die zuständigen Organe innerhalb der strategischen Partnerschaft auf, für Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und zu ihrem Schutz vor Gewalt angemessene finanzielle und technische Unterstützung bereitzustellen;
34. begrüßt das vor kurzem ergangene Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Morde an Frauen in Campo Algodonero in Mexiko als Präzedenzfall für die gesamte Region; fordert die Regierungen der Europäischen Union, Lateinamerikas und der Karibik auf, das Urteil als Leitlinie für ihre künftige Arbeit zu benutzen und dafür zu sorgen, dass ihre strenge Verurteilung der Gewalt gegen Frauen mit Programmen des Schutzes, der Prävention und der Gerechtigkeit einhergeht, die mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet sind; fordert darüber hinaus ein entschiedenes Engagement für den Kampf gegen sexualisierte Gewalt allgemein, angemessene Investitionen in die reproduktive Gesundheit und in Programme zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Sexualerziehung und des Zugangs zu Methoden der Familienplanung gemäß der Aktionsplattform der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) (1994);
35. begrüßt die während der letzten Jahre von der Europäischen Kommission, der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB), dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC), dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank geleisteten Bemühungen im Bereich des sozialen Zusammenhalts und empfiehlt die Verlängerung und Intensivierung der Programme Eurosocial, URBAL und EUrocLIMA sowie eine angemessene künftige Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, um die Chancengleichheit für über 60 Millionen Bürger zu fördern, die aufgrund einer wie auch immer gearteten Behinderung in der lateinamerikanischen Region einem hohen Risiko sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind;
36. bekräftigt, dass es wichtig ist, Erfahrungen in Bezug auf Fragen von gemeinsamem Interesse wie den sozialen Zusammenhalt auszutauschen, um die Armut zu bekämpfen und die Gefälle zu verringern; unterstützt in diesem Sinne das EU-LAK-Forum zum sozialen Zusammenhalt auf Ministerebene, das vom 8. bis zum 10. Februar 2010 in Lima stattfand und sich mit dem Thema „Förderung menschenwürdiger Arbeit für junge Menschen: Wege zur Förderung des sozialen Zusammenhalts“ befasste, und begrüßt die Erklärung von Bahia, die am Schluss des IV. Internationalen Treffens von EUROsociAL-Netzwerken am 25. Juni 2009 formuliert wurde;
37. begrüßt das anstehende EU-LAK-Treffen zwischen den für soziale Sicherheit zuständigen Ministern und Führungsspitzen der entsprechenden Einrichtungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, das am 13./14. Mai 2010 in Alcalá de Henares bei Madrid stattfinden wird, und unterstützt ebenso die Arbeiten der Iberoamerikanischen Organisation für soziale Sicherheit (OISS), die das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen durch wechselseitige Koordinierung und Erfahrungsaustausch im Bereich der sozialen Sicherheit fördern, und fordert, dass sowohl das Ministertreffen als auch die OISS kreative Vorschläge unterbreiten, wie die soziale Absicherung der betreffenden Bevölkerungsgruppen optimal gewährleistet werden kann;
38. betont, dass die gewünschte regionale Integration – die von zahlreichen lateinamerikanischen Regierungen angestrebt und von der Europäischen Union gefördert wird – eine Verbesserung der Infrastrukturen, eine Verstärkung des interregionalen Handels und in jedem Land ein besseres Wissen über die verschiedenen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteure und Subjekte, die sich in den anderen Staaten betätigen, fördern sollte;
39. bekräftigt, dass eine Strategie mit konkreten und praktischen Maßnahmen zugunsten der Integration (u. a. Straßen, Eisenbahnen, Öl- und Gaspipelines, Zusammenarbeit im Bereich erneuerbarer Energien, Förderung des interregionalen Handels) und Präsenz der verschiedenen in der Region tätigen Akteure in der Öffentlichkeit ein Vorankommen in der Integration erleichtern und das Gemeinschaftsgefühl der Region verstärken würde;
40. weist darauf hin, dass es einer koordinierten Strategie in den Bereichen Energie, Wasser und Verkehrswege bedarf, um zu verhindern, dass das Wachstum in der Region stagniert, und um einem Stillstand der nachhaltigen Entwicklung vorzubeugen;
41. empfiehlt den lateinamerikanischen Regierungen, unter Anerkennung der schwierigen sozialen Lage vor einem relativ stabilen wirtschaftlichen Hintergrund entschlossene und konstante politische Strategien wie etwa Investitionen in öffentliche Arbeiten, Förderung des Binnenmarktes, Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen, Erweiterung des Kreditrahmens, Aufstockung der Investitionen in das Gesundheits- und Bildungswesen, intensive Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und von Diskriminierungen in der Arbeitswelt aus Gründen des Geschlechts zu verfolgen, und fordert die Europäische Union auf, sie bei dieser gewaltigen Aufgabe mit allen Kräften zu unterstützen;
42. erinnert in diesem Sinne daran, dass es zwar nicht leicht ist, eine angemessene Finanzierung zu erhalten, um die beschriebenen Ziele zu erreichen, aber Schritt für Schritt ein faires, gerechtes und modernes Besteuerungssystem aufgebaut werden muss, das den Steuerbetrug bekämpft, und außerdem die überhöhten Militärausgaben auf den Prüfstand gestellt werden müssen;
43. fordert die Europäische Union und die lateinamerikanischen Staaten mit indigener Bevölkerung auf, durch Intensivierung der Zusammenarbeit wirksame Programme zur Bekämpfung des Hungers, der Unterentwicklung, des Analphabetismus und der chronischen Krankheiten in Gang zu setzen;
44. ist der Auffassung, dass das Ziel „sozialer Zusammenhalt“ der Partnerschaft EU/LAK nur erreicht werden kann, sofern ein hohes Maß der Entwicklung und der Gleichheit bei der Verteilung des Einkommens und des Reichtums erreicht wird, und dass dieses Ziel konkrete Maßnahmen erfordert, die auf die Beseitigung der Armut im Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen und die Stärkung des Justizsystems der LAK-Länder ausgerichtet sind;
45. betont die Bedeutung der Ernährungssicherheit für die LAK-Länder und von angemessenen Kapazitäten für die Lagerung von Lebensmitteln, um künftige Herausforderungen der Lebensmittelversorgung meistern zu können;
46. fordert die EU dazu auf, transnationale Konzerne mit Sitz in der EU zu verpflichten, durch internationale Abkommen festgeschriebene ökologische und soziale Standards, wie die Agenda für menschenwürdige Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation, in den LAK-Ländern als Mindeststandards anzuwenden und diese Standards nicht zu umgehen;
Mechanismen zur Erreichung der Endziele der Strategischen Partnerschaft: Institutionelle Mechanismen
47. empfiehlt die Beibehaltung der zweijährlichen Gipfeltreffen, unterstreicht jedoch, dass sich die Beziehung zu Lateinamerika nicht auf eine zweijährige Sicht beschränken darf, sondern dass diese Beziehung durch ein langfristiges Konzept gestärkt werden muss;
48. schlägt vor, einen biregionalen politischen Dialog mit neuen Dreiecksansätzen zu gemeinsamen Themen, Bereichen und Interessen mit EU-LAK-Asien, EU-LAK-Afrika und mit Blick auf einen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Lateinamerika und der Europäischen Union bestehenden europäisch-atlantischen Raum EU-LAK-USA zu eröffnen;
49. bekräftigt seinen Vorschlag, eine Stiftung Europa/Lateinamerika und Karibik zu gründen, deren Hauptziele darauf ausgerichtet sein sollten, zur Vorbereitung der Gipfeltreffen und zur Berücksichtigung der dort gefassten Beschlüsse und beschlossenen Schwerpunkte politischen Handelns beizutragen und als Forum für den Dialog und die Koordinierung in den Zeiten zwischen den Gipfeltreffen für alle Akteure aus Politik, Wirtschaft, Institutionen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu dienen, die sich mit der Intensivierung der europäisch-lateinamerikanischen Beziehungen einschließlich der Versammlung EuroLat befassen;
50. schlägt vor, dass sich die Organisationsstruktur der genannten Stiftung an die Struktur der Anna-Lindh-Stiftung anlehnt, die über einen Präsidenten und einen Beirat verfügt, der Empfehlungen zu den strategischen Leitlinien der Stiftung für ihren Gouverneursrat, ihren Direktor und ihre nationalen Netzwerke formuliert und seine Empfehlungen so an alle beteiligten Ebenen richtet;
51. beharrt darauf, dass der Haushalt dieser Stiftung begrenzt, aber ausreichend sein muss, um ihre Aufgaben zu bewältigen, und dass er aus einem Finanzierungssystem stammen muss, das mit Beiträgen der teilnehmenden Mitgliedstaaten der Union, der der Stiftung angehörenden lateinamerikanischen Staaten, aus dem EU-Haushalt und aus den Eigenmitteln, die die Stiftung selbst erwirtschaftet oder die ihr von mit dem europäisch-lateinamerikanischen Gebiet in Verbindung stehenden Sponsoren zur Verfügung gestellt werden, gespeist wird;
52. schlägt vor, unter der Aufsicht und Koordinierung dieser Stiftung folgende Einrichtungen zu gründen: eine Beobachtungsstelle für Migration im europäisch-lateinamerikanischen Raum, die die Aufgabe hat, alle mit den Migrationsströmen in diesem Raum verknüpften Probleme ständig und in detaillierter Form zu verfolgen, ein biregionales Zentrum für Konfliktverhütung, das im Vorfeld ermitteln soll, worin die Ursachen potenzieller gewaltsamer und bewaffneter Konflikte bestehen und welches der beste Weg ist, solchen Konflikten vorzubeugen und eine etwaige Eskalation zu verhindern, und ein biregionales Zentrum für Katastrophenverhütung – insbesondere nach der dramatischen Lage, die nach dem verheerenden Erdbeben vom 12. Januar 2010 in Haiti und nach dem Erdbeben und dem Tsunami, die am 27. Februar 2010 Südamerika heimgesucht haben, in Chile entstanden ist – zur Ausarbeitung gemeinsamer Strategien sowie eines Frühwarnsystems für Notlagen, um die beiderseitige Anfälligkeit für Naturkatastrophen, die durch den Klima- oder Technologiewandel ausgelöst werden, zu verringern;
53. fordert nachdrücklich den Abschluss der subregionalen Partnerschaftsabkommen, die derzeit ausgehandelt werden, und bedauert, dass derzeit einige dieser Abkommen aus verschiedenen Gründen blockiert sind, warnt aber, dass dann, wenn unüberwindliche Streitigkeiten aufkommen, alternative Lösungen gesucht werden sollten – ohne die weltweite strategische Sicht aus den Augen zu verlieren –, um die Staaten, die ihre sowohl politischen als auch kommerziellen und sozialen Beziehungen zur EU enger gestalten wollen, nicht zu isolieren;
54. bekräftigt die Unterstützung, die die EU für die regionalen Integrationsprozesse und bei dem Ansatz von Verhandlungen mit den einzelnen Blöcken leistet, der von der EU durch die Assoziierungsabkommen gefördert wird, wie dies bei Mittelamerika der Fall ist; ist sich jedoch darüber im Klaren, dass diejenigen Länder, die zu engeren Beziehungen zur EU bereit sind, weder durch interne Schwierigkeiten der regionalen Integrationsprozesse benachteiligt werden dürfen, wie es bei der Andengemeinschaft der Fall ist, noch durch souveräne Entscheidungen ihrer Bestandteile, unabhängig davon, wie legitim sie sind;
Finanzielle Mechanismen
55. unterstützt die von der Kommission vorgeschlagene Investitionsfazilität für Lateinamerika (LAIF) als greifbaren Ausdruck des Engagements der Union für die Konsolidierung der regionalen Integration und die Interkonnektivität in Lateinamerika und hofft, dass sie zu einer Diversifizierung der Staaten und Wirtschaftszweige, in die die europäischen Investitionen fließen, beiträgt; nimmt zur Kenntnis, dass bis zum Jahr 2013 unbeschadet weiterer möglicher Zusatzbeiträge und Zuschüsse seitens der Mitgliedstaaten ein Betrag von 100 Millionen EUR zulasten des Gemeinschaftshaushalts vorgesehen ist;
56. begrüßt die im November 2009 erfolgte Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung der EIB und der Interamerikanischen Entwicklungsbank und unterstützt die Finanzierungsbemühungen der EIB für Projekte in Lateinamerika, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die EIB zur Erreichung ihrer Ziele mehr Mittel und Beiträge der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten benötigt;
57. unterstreicht die Bedeutung der verschiedenen Finanzierungsinstrumente der EU, beharrt aber darauf, in der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika den ausschließlich auf Hilfe und Unterstützung ausgerichteten Ansatz zu überwinden – indem die Finanzmittel des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) auf die ärmsten Länder und die am stärksten gefährdeten Gruppen konzentriert werden – und über das Finanzierungsinstrument für Industriestaaten (ICI+) neue Formen der Zusammenarbeit mit den Schwellenländern mit mittlerem Einkommen in Lateinamerika aufzubauen; ersucht zu diesem Zweck um die Einbeziehung der in Artikel 32 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen enthaltenen Kriterien und Grundsätze in die Politik der Zusammenarbeit der EU in dieser Region, um aktive politische Strategien zugunsten einer wirksamen gesellschaftlichen Integration dieses Personenkreises zu fördern und voranzutreiben;
58. unterstreicht, dass es wichtig und sinnvoll ist, die Harmonisierung im Bereich der Regelung und Beaufsichtigung der verschiedenen lateinamerikanischen Finanzsysteme anzustreben, um Brücken zum europäischen System zu schlagen und sich so weit wie möglich dem europäischen System anzugleichen, das bei der Entwicklung fortschrittlicher Modelle für die Beaufsichtigung grenzübergreifend tätiger Institute konkrete Ergebnisse erzielt hat;
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59. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und aller Staaten Lateinamerikas und der Karibik, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, dem Lateinamerikanischen Parlament, dem Mittelamerikanischen Parlament, dem Andenparlament und dem Parlament des Mercosur zu übermitteln.