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Verfahren : 2009/2216(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0123/2010

Eingereichte Texte :

A7-0123/2010

Aussprachen :

PV 20/05/2010 - 4
CRE 20/05/2010 - 4

Abstimmungen :

PV 20/05/2010 - 7.8
CRE 20/05/2010 - 7.8
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0193

Angenommene Texte
PDF 342kWORD 93k
Donnerstag, 20. Mai 2010 - Straßburg
Notwendigkeit einer Strategie der EU für den Südkaukasus
P7_TA(2010)0193A7-0123/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu der Notwendigkeit einer EU-Strategie für den Südkaukasus (2009/2216(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Südkaukasus, einschließlich seiner Entschließung vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)(1) sowie vom 17. Januar 2008 zu einer wirkungsvolleren EU-Politik für den Südkaukasus(2) und zu einem neuen Ansatz in der Politik für den Schwarzmeerraum(3),

–  unter Hinweis auf seine jüngsten Entschließungen vom 17. Dezember 2009 zu Aserbaidschan: Recht der freien Meinungsäußerung(4), vom 3. September 2008 zu Georgien(5), vom 5. Juni 2008 zur Verschlechterung der Lage in Georgien(6), und vom 13. März 2008 zu Armenien(7),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2008 an das Europäische Parlament und den Rat über die „Östliche Partnerschaft“ (KOM(2008)0823),

–  unter Hinweis auf die am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen der Partnerschaft Ost in Prag abgegebene Gemeinsame Erklärung,

–  unter Hinweis auf die mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien im November 2006 abgeschlossenen ENP-Aktionspläne sowie auf das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das in engem Zusammenhang mit der Umsetzung der ENP-Aktionspläne steht,

–  unter Hinweis auf die ENP-Fortschrittsberichte über Armenien, Aserbaidschan und Georgien, die die Kommission am 23. April 2009 angenommen hat,

–  unter Hinweis auf die Länderstrategiepapiere 2007-2013 sowie die nationalen Richtprogramme für Armenien, Aserbaidschan und Georgien im Rahmen des ENPI,

–  unter Hinweis auf die Halbzeitbewertung der ENPI-Programmplanungsdokumente für Armenien, Aserbaidschan und Georgien,

–  in Kenntnis der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien 1996 geschlossen wurden,

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Monitoringberichte der Parlamentarischen Versammlung des Europarats,

–  unter Hinweis auf den am 30. September 2009 veröffentlichten Bericht der Internationalen Untersuchungskommission über den Konflikt in Georgien (Bericht Tagliavini),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0123/2010),

A.  in der Erwägung, dass die EU auf dem Treffen des Rates für auswärtige Angelegenheiten vom 8. Dezember 2009 ihre Absicht bekräftigt hat, im gesamten Südkaukasus Stabilität, Zusammenarbeit, Wohlstand und vernünftige Regierungsführung zu fördern, auch durch technische Hilfsprogramme,

B.  in der Erwägung, dass die EU sich nach dem Krieg in Georgien im August 2008 und ihrer erfolgreichen Einmischung für den Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens, der jedoch dringend ein weiteres Engagement erfordert, wenn der Waffenstillstand vollständig umgesetzt werden soll, zu einem wichtigen sicherheitspolitischen Akteur in der Region entwickelt hat, und zwar durch die Stationierung der EU-Beobachtungsmission, die Einleitung eines großen Hilfsprogramms für die Zeit nach dem Krieg und die Einleitung einer Untersuchungsmission über die Ursachen und den Verlauf des Krieges,

C.  in der Erwägung, dass die Verhandlungen zur Beilegung des Konflikts in Berg-Karabach unter Vermittlung der Minsk-Gruppe der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Laufe des Jahres 2009 intensiver geführt wurden,

D.  in der Erwägung, dass den Menschen, die aus den Konfliktzonen im Südkaukasus gewaltsam vertrieben wurden, noch immer das Recht auf Rückkehr in ihre Häuser verweigert wird; in der Erwägung, dass ungeachtet der von den drei Ländern auf den Weg gebrachten Programme für die Integration ihrer Flüchtlinge und Binnenvertriebenen an den Orten, an denen sie Zuflucht gefunden haben, noch immer zahlreiche Hindernisse für deren Erfolg bestehen; in der Erwägung, dass Flüchtlinge und Binnenvertriebene von den zuständigen Behörden in Konflikten nicht politisch instrumentalisiert werden dürfen,

E.  in der Erwägung, dass Armenien und die Türkei im Oktober 2009 Protokolle über die Aufnahme und den Ausbau diplomatischer Beziehungen und über die Öffnung ihrer gemeinsamen Grenze unterzeichnet haben, und dass dies ein vielversprechender Schritt war, dass eine Ratifizierung bisher jedoch noch nicht stattgefunden hat,

F.  in der Erwägung, dass die festgefahrenen Konflikte die wirtschaftliche und soziale Entwicklung beeinträchtigen und eine Verbesserung des Lebensstandards der Regionen des Südkaukasus sowie die volle Entfaltung der östlichen Partnerschaft der ENP behindern; in der Erwägung, dass eine friedliche Lösung des Konflikts für die Stabilität in der Nachbarschaft der EU maßgeblich ist; in der Erwägung, dass weitere Anstrengungen unternommen werden sollten, um gemeinsame Interessenbereiche zu ermitteln, in denen Divergenzen überwunden werden können, der Dialog erleichtert und die regionale Zusammenarbeit und Entwicklungsmöglichkeiten gefördert werden können,

G.  in der Erwägung, dass die EU in ihren Beziehungen mit den Südkaukasusstaaten die Grundsätze der Souveränität und der territorialen Integrität respektiert,

H.  in der Erwägung, dass durch die östliche Partnerschaft neue Möglichkeiten zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen geschaffen werden und ebenfalls eine multilaterale Zusammenarbeit eingeführt wird,

I.  in der Erwägung, dass die östliche Partnerschaft darauf abzielt, die Reformen, die Annäherung der Rechtsvorschriften und die wirtschaftliche Integration zu beschleunigen, und konkrete Unterstützung für die Festigung der Staatlichkeit und der territorialen Integrität der Partnerländer bietet und sich dabei auf die Grundsätze Konditionalität, Differenzierung und gemeinsame Handhabung stützt, und dass in diesem Rahmen die Aushandlung neuer Assoziierungsabkommen in Erwägung gezogen wird, die der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedürfen,

J.  in der Erwägung, dass die Parlamentarische Versammlung EU-Europäische Nachbarschaft-OST (EURONEST) offiziell als entscheidender multilateraler Mechanismus für einen vertieften interparlamentarischen Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und den sechs östlichen Partnern der EU, einschließlich Armenien, Aserbaidschan und Georgien, eingerichtet werden soll mit dem Ziel, diese Länder näher an die EU heranzuführen,

K.  in der Erwägung, dass die Lage in der Region Südkaukasus eine zunehmend offensive Politik des Engagements der EU in der Region erfordert, sowie in der Erwägung, dass die Einleitung der östlichen Partnerschaft und das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine gute Gelegenheit bieten, eine EU-Strategie für den Südkaukasus zu entwickeln,

1.  weist mit Nachdruck auf die Hauptzielsetzung der EU in der Region hin, nämlich die Förderung der Entwicklung Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens zu offenen, friedlichen, stabilen und demokratischen Staaten, die zur Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen bereit und fähig sind, den Südkaukasus in eine Region des dauerhaften Friedens, der Stabilität und des Wohlstands umzuwandeln, mit dem Ziel, die Integration dieser Länder in die europäische Politik zu verbessern; ist der Auffassung, dass die EU zur Verwirklichung dieses Ziels zunehmend politisch aktiv werden und im Einvernehmen mit den Ländern der Region eine Strategie entwickeln muss, bei der sie sanften Druck mit einem entschlossenen Vorgehen kombiniert, und die von bilateralen Maßnahmen ergänzt wird;

Sicherheitsfragen und friedliche Konfliktlösung

2.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Beibehaltung des Status quo bei jedem Konflikt in der Region inakzeptabel und auf Dauer nicht tragbar ist, da in einer solchen Situation die ständige Gefahr einer Eskalation der Spannungen und des Wiederaufflammens der bewaffneten Auseinandersetzungen gegeben ist; ist der Auffassung, dass alle Seiten sich aktiv für Frieden und Stabilität einsetzen sollten; befürwortet den Einsatz von grenzübergreifenden Programmen und einen Dialog zwischen den Bürgergesellschaften zur Konfliktbewältigung und Vertrauensbildung über Gräben hinweg; betont, dass die EU durch ihren Beitrag zur Dialogkultur in der Region sowie durch Sicherstellung der Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, einschließlich der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, eine wichtige Aufgabe übernehmen muss;

3.  stellt fest, dass Konfliktbewältigung und Konfliktlösung sowie grundsätzliche Dialogfähigkeit unter anderem die Anerkennung der Rechte und der legitimen Interessen aller betreffenden Parteien und Gemeinschaften erfordern, die Offenheit, Vorstellungen in Bezug auf vergangene Ereignisse zu überdenken und zu einem gemeinsamen Verständnis vergangener Ereignisse zu gelangen, den Willen, den Hass und die Angst zu überwinden, die Bereitschaft, bei maximalistischen Standpunkten Kompromisse einzugehen und von revanchistischen Einstellungen abzulassen, und die Bereitschaft, echte Zugeständnisse auszuhandeln, um Stabilität und Wohlstand festigen zu können;

4.  weist darauf hin, wie wichtig Konfliktverhütung, auch durch die Achtung der Rechte aller Angehöriger nationaler Minderheiten, religiöse Toleranz und Bemühungen zur Stärkung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts sind;

5.  weist mit Nachdruck auf die Verantwortung externer Akteure hin, ihre Macht und ihren Einfluss im Einklang mit dem Völkerrecht, auch den Menschenrechtsvorschriften, zu nutzen; ist der Auffassung, dass eine weiter reichende und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen den externen Akteuren in der Region angestrebt werden sollte, um zu einer friedlichen Beilegung des Konflikts beizutragen; betrachtet es als nicht hinnehmbar, dass irgendwelche externen Akteure Bedingungen für die Achtung der Souveränität und der territorialen Integrität der Staaten des südlichen Kaukasus stellen;

Der Konflikt um Berg-Karabach

6.  begrüßt das dynamische Tempo der Verhandlungen zum Konflikt in Berg-Karabach, das die sechs Treffen der Präsidenten von Armenien und Aserbaidschan im Geiste der Erklärungen von Moskau im Laufe des Jahres 2009 kennzeichnete; fordert die Parteien auf, ihre Bemühungen bei den Friedensgesprächen zu verstärken und auf eine Einigung hinzuarbeiten, sich konstruktiver aufzustellen und die Neigung aufzugeben, den durch mit Gewalt herbeigeführten Status quo zu festigen, der jeglicher internationaler Legitimität entbehrt und auf diese Weise Instabilität verursacht und das Leiden der kriegsgeschüttelten Bevölkerung vor Ort verlängert; verurteilt den Gedanken einer militärischen Lösung und die schlimmen Folgen der bereits eingesetzten militärischen Gewalt und fordert beide Parteien auf, weitere Verletzungen des Waffenstillstands von 1994 zu vermeiden;

7.  unterstützt vorbehaltlos die Vermittlungsbemühungen der Minsk-Gruppe der OSZE, die Grundsätze von Madrid und die Erklärung der Ko-Vorsitzenden der Ländern der Minsk-Gruppe der OSZE vom 10. Juli 2009 am Rande des G8-Gipfels in L'Aquila; fordert die internationale Gemeinschaft auf, Mut und politischen Willen zu zeigen, um mitzuhelfen, die verbleibenden Punkte, die einer Vereinbarung im Wege stehen, zu überwinden;

8.  ist zutiefst besorgt darüber, dass Hunderttausende von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, die während des Kriegs in Berg-Karabach oder im Zusammenhang mit diesem Krieg aus ihren Häusern geflüchtet sind, nach wie vor vertrieben sind und ihnen ihre Rechte verwehrt werden, einschließlich des Rechts auf Rückkehr, des Rechts auf Eigentum und des Rechts auf persönliche Sicherheit; fordert alle Parteien auf, diese Rechte, die Notwendigkeit ihrer raschen Inanspruchnahme und einer baldigen Lösung dieses Problems unter Einhaltung der Grundsätze des Völkerrechts unmissverständlich und bedingungslos anzuerkennen; fordert in diesem Zusammenhang den Rückzug der armenischen Truppen aus allen besetzten Gebieten Aserbaidschans und – zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit während einer Übergangsphase unter Achtung der Charta der Vereinten Nationen – den Einsatz internationaler Streitkräfte, mit dem die Sicherheit der Bevölkerung von Berg-Karabach gewährleistet und die Rückkehr der Binnenvertriebenen in ihre Häuser ermöglicht wird sowie weitere, durch Obdachlosigkeit verursachte Konflikte vermieden werden; fordert die staatlichen Stellen in Armenien und Aserbaidschan und die führenden Politiker der betreffenden Gemeinschaften auf, durch praktische Vorbereitungen für die Rückkehr der Vertriebenen zu zeigen, dass sie sich der Schaffung friedlicher Beziehungen zwischen den Bevölkerungsgruppen verpflichtet fühlen; ist der Auffassung, dass die Binnenvertriebenen und die Flüchtlinge nach internationalen Standards behandelt werden sollten, und verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die jüngste Empfehlung 1877/(2009) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mit dem Titel „Europas vergessene Menschen: die Achtung der Menschenrechte der Langzeitvertriebenen in Europa“;

9.  betont, dass ernsthafte Anstrengungen vonnöten sind, um den Weg für dauerhaften Frieden zu ebnen; fordert alle betroffenen Behörden auf, provozierende Maßnahmen und Rhetorik, Hetztiraden und Geschichtsmanipulationen zu vermeiden; fordert die führenden Politiker von Armenien und Aserbaidschan auf, verantwortungsvoll zu handeln, den Ton ihrer Aussagen abzumildern und in der Bevölkerung die Grundlage für eine öffentliche Meinung zu schaffen, die die Vorteile einer umfassenden Einigung akzeptiert und in ihrer Gänze versteht;

10.  ist der Auffassung, dass der Standpunkt, dass Berg-Karabach alle besetzten aserbaidschanischen Gebiete in der Umgebung von Berg-Karabach umfasst, rasch aufgegeben werden sollte; stellt fest, dass der Interimsstatus für Berg-Karabach bis zur Festlegung des endgültigen Status einen Lösungsansatz liefern könnte, und dass ein solcher Status die provisorischen Rahmenbedingungen für ein friedliches Miteinander und für Zusammenarbeit von armenischen und aserbaidschanischen Bevölkerungsgruppen in der Region schafft;

11.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass Sicherheit für alle ein unerlässlicher Bestandteil jeder Lösung ist; erkennt an, wie wichtig geeignete friedenserhaltende Maßnahmen in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards sind, die zivile und militärische Aspekte umfassen; fordert den Rat auf, zu prüfen, ob der Friedensprozess mit Hilfe von Instrumenten im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik unterstützt werden kann, einschließlich der Entsendung einer großen Beobachtermission, die die Einrichtung einer internationalen Friedenstruppe erleichtern könnte, sobald eine politische Lösung gefunden wurde;

Annäherung Armenien–Türkei

12.  begrüßt die Protokolle über die Aufnahme und Entwicklung diplomatischer Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei, die u. a. die Aussicht auf eine Öffnung der gemeinsamen Grenzen vorsehen; fordert beide Seiten auf, diese Gelegenheit zu ergreifen und ihre Beziehungen ohne Vorbedingungen und innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens im Wege der Ratifizierung und Umsetzung zu verbessern; betont, dass die Annäherung zwischen Armenien und der Türkei und die Verhandlungen im Rahmen der Minsk-Gruppe der OSZE zwei gesonderte Prozesse darstellen, die sich ihrer eigenen Logik folgend weiterentwickeln sollten; stellt jedoch fest, dass ein Fortschritt in einem der beiden Prozesse weitreichende und sehr positive Auswirkungen in der Region als Ganzes haben könnte;

Die Konflikte in Georgien

13.  bekräftigt seine bedingungslose Unterstützung für die Souveränität und die Unverletzbarkeit der international anerkannten Grenzen von Georgien und fordert Russland auf, diese zu achten; ermutigt die georgischen Staatsorgane, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um eine Beilegung von Georgiens internen Konflikten in Abchasien und Südossetien zu erreichen; begrüßt den Bericht Tagliavini und schließt sich den wichtigsten Beobachtungen und Schlussfolgerungen des Berichts an; erwartet, dass die ausführlichen Hintergrundinformationen in diesem Bericht für rechtliche Schritte beim Internationalen Strafgerichtshof und von den einzelnen Bürgern im Hinblick auf Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verwendet werden können; unterstützt das Mandat der EU-Überwachungsmission (EUMM) und fordert dessen weitere Ausweitung; fordert Russland und die De-facto-Regierung der abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien auf, die Blockierung von Teilen seiner Umsetzung zu beenden;

14.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die internationale Gemeinschaft nahezu geschlossen die einseitige Unabhängigkeitserklärung Südossetiens und Abchasiens ablehnt; bedauert die Anerkennung der Unabhängigkeit Abchasiens und Südossetiens durch die Russische Föderation und betrachtet sie als einen Verstoß gegen das Völkerrecht; fordert alle Parteien auf, das Waffenstillstandsabkommen von 2008 zu respektieren und den sicheren und freien Zugang des Personals der EU-Überwachungsmission vor Ort zu gewährleisten, und fordert Russland auf, seine Zusage einzuhalten und seine Truppen auf die Positionen zurückzuziehen, die sie vor Ausbruch des Kriegs im August 2008 innehatten; stellt mit Besorgnis fest, dass die Vereinbarung zwischen der Russischen Föderation und der De-facto-Regierung von Abchasien vom 17. Februar 2010 über die Einrichtung einer russischen Militärbasis in Abchasien ohne die Zustimmung der georgischen Regierung zustande kam, und stellt fest, dass solch ein Abkommen den Waffenstillstandsabkommen vom 12. August und 8. September 2008 widerspricht;

15.  hält es für überaus wichtig, die Sicherheit und die Rechte aller Menschen, die in den abtrünnigen Regionen leben, zu schützen, die Achtung des Rechts der ethnischen Georgier, unter sicheren und menschenwürdigen Bedingungen zurückzukehren, zu fördern, die zwangsweise Ausstellung (russischer) Pässe einzustellen, die Situation an den de facto geschlossenen Grenzen zu verbessern und der EU und anderen internationalen Akteuren die Möglichkeit zu verschaffen, die Menschen in den beiden Regionen zu unterstützen; unterstreicht, dass in diesem Zusammenhang mehr klar definierte kurz- und mittelfristige Ziele formuliert werden müssen; fordert Georgien auf, seinen Aktionsplan für Binnenvertriebene weiter durchzuführen und die Binnenvertriebenen in seinem Gebiet zu unterstützen;

16.  betont die Notwendigkeit, sich mit der georgisch-abchasischen und georgisch-südossetischen Dimension der Konflikte zu befassen und sicherzustellen, dass die Rechte und Belange aller beteiligten Bevölkerungen gleichermaßen berücksichtigt werden; weist mit Nachdruck auf die Tatsache hin, dass sich die Isolierung Abchasiens und Südossetiens kontraproduktiv auf die Lösung des Konflikts ausgewirkt hat, und begrüßt die am 27. Januar 2010 angenommene Strategie des Staates zur Einbindung durch Zusammenarbeit; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, alle Beteiligten in Bezug auf die Vorbereitung eines Aktionsplans zur Umsetzung dieser Strategie zu konsultieren; betont die Wichtigkeit vertrauensbildender Maßnahmen und menschlicher Kontakte über den Konflikt hinaus; fordert die EU darüber hinaus auf, Projekte zu fördern damit die betroffenen Menschen sich über die Verwaltungsgrenzen hinweg frei bewegen können;

17.  misst den Gesprächen von Genf große Bedeutung zu, da sie das einzige Forum sind, in dem alle Konfliktparteien vertreten sind und drei maßgebliche internationale Akteure – die EU, die OSZE und die UN – gemeinsam eng auf Sicherheit und Stabilität der Region hinarbeiten; bedauert, dass das Potenzial dieses Forums bisher noch keine konkreten Ergebnisse gezeitigt hat und dass an der Waffenstillstandslinie nach wie vor Zwischenfälle zu verzeichnen sind, obschon ein Frühwarnmechanismus zur Konfliktprävention eingeführt wurde, was eigentlich zu begrüßen ist; fordert die Parteien auf, den Mechanismus und dessen Potenzial zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens vollständig auszuschöpfen; fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um diesen Gesprächen neuen Schwung und Antrieb zu verleihen mit dem Ziel, eine zufriedenstellende Stabilisierung der Lage zu erreichen und das Waffenstillstandsabkommen vom August 2008 in vollem Maße umzusetzen;

Fortschritte bei der Demokratisierung, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit

18.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass Demokratisierung, gute Regierungsführung, politischer Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit sowie Menschenrechte und Grundfreiheiten von höchster Bedeutung für die zukünftigen Beziehungen Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens mit der EU sind; fordert verstärkte Bemühungen dieser Länder, den ENP-Aktionsplan uneingeschränkt umzusetzen, und fordert die Kommission auf, sie weiterhin bei diesen Bemühungen zu unterstützen; ist besorgt über die geringen Fortschritte, mit denen die Länder in der Südkaukasusregion den Fortschrittsberichten der Kommission von 2009 und den Empfehlungen des Europarates zufolge bisher aufwarten können; begrüßt die Einleitung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Georgien und Armenien, und fordert Aserbaidschan und die EU auf, die Diskussionen über eine ähnlich strukturierte Kooperation abzuschließen;

19.  misst dem weiteren Einsatz für demokratische Reformen, dem politischen Dialog und der Zusammenarbeit als Schlüssel zur Entwicklung eines nationalen Konsenses entscheidende Bedeutung bei; hält es für wichtig, unabhängigere, transparentere und stabilere demokratische Institutionen zu stärken, wozu auch die Unabhängigkeit der Justiz gehört, die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament zu verbessern und den demokratischen Machtwechsel zu gewährleisten, die Zivilgesellschaft zu unterstützen und ihr mehr Einfluss zuzugestehen und im Zuge der Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die zwischenmenschliche Kontakte zu fördern; nimmt zur Kenntnis, dass trotz der gegebenen Zusagen bei der Demokratisierung nur langsam Fortschritte gemacht wurden;

20.  weist darauf hin, dass Korruption in der Region nach wie vor an der Tagesordnung ist, und fordert die Behörden auf, die Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Korruption zu intensivieren, da diese das Wirtschaftswachstum und die soziale und politische Entwicklung der betreffenden Länder gefährdet; ist der Auffassung, dass der Bekämpfung von Monopolen sowie der Beschäftigungspraxis im öffentlichen Dienst größere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte; begrüßt die von Georgien erreichten Fortschritte im Bereich Korruptionsbekämpfung;

21.  nimmt die in den Ländern der Region jüngst abgehaltenen Wahlen zur Kenntnis; hält die Abhaltung freier und fairer Wahlen entsprechend den internationalen Zusagen und Standards für enorm wichtig, und ist der Ansicht, dass diese Länder bei der Annahme und Durchführung von Reformen weitere Anstrengungen unternehmen müssen, damit sie diese Standards erreichen, auch im Hinblick auf eine Stärkung der Kontrollmechanismen nach den Wahlen und die Gewährleistung, dass mögliche Gewaltausbrüche nach den Wahlen angemessen untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; weist nachdrücklich darauf hin, dass die EU technische Hilfe leisten und eine internationale und unabhängige Beobachtung der Wahlen gewährleisten sollte; bekräftigt den Standpunkt, dass die EU die konstitutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Wahlen in den abtrünnigen Gebieten stattfinden, nicht anerkennt, und verteidigt die politischen Rechte der Vertriebenen;

22.  ist der Auffassung, dass die freie Meinungsäußerung ein Grundrecht und ein Grundprinzip ist, dass die Rolle der Medien von wesentlicher Bedeutung ist und dass die Medien frei und unabhängig sein müssen; ist besorgt über die Einschränkungen der freien Meinungsäußerung und den Mangel an Medienvielfalt in den Ländern des Südkaukasus und fordert die Behörden auf, beides zu gewährleisten; bedauert die anhaltende Belästigung und Einschüchterung von Medienvertretern sowie die Übergriffe auf Journalisten von denen manche Folter und Misshandlung ausgesetzt waren; ist der Auffassung, dass Grundsätze und Mechanismen der Selbstregulierung, die ein wichtiges Element der freien Meinungsäußerung sind, durch kompetente, sachkundige Stellen verbessert und gestärkt werden müssen;

   ist besorgt über Übergriffe auf Journalisten in Armenien und insbesondere über die anhaltende Inhaftierung des oppositionellen Aktivisten und Journalisten Nikol Pashinian, trotz der erfreulicherweise erfolgten Amnestie vom 18. Juni 2009;
   ist nach wie vor besorgt über die Verschlechterung des Medienumfelds in Aserbaidschan; begrüßt zwar die Begnadigung von 99 Häftlingen am 25. Dezember 2009 und 62 Häftlingen am 17. März 2010 durch den Präsidenten, bedauert jedoch die Inhaftierung und Verurteilung von zwei jugendlichen Aktivisten und Bloggern, Emin Milli und Adnan Hajizade;
   fordert daher, dass sie freigelassen werden; fordert die georgischen Behörden auf, die Situation mit Blick auf die Medieneigentümerschaft und die Ausstellung von Medienlizenzen zu klären; nimmt die Initiative des georgischen Parlaments zur Vergrößerung des Aufsichtsrates des staatlichen Fernsehens mit dem Ziel, mehr Vertreter der Opposition und der Zivilgesellschaft einzubeziehen, zur Kenntnis, und erwartet in dieser Hinsicht mehr Ergebnisse;

23.  ist der Auffassung, dass die Versammlungsfreiheit gewährleistet werden muss, da diese für die Entwicklung einer freien, demokratischen und lebendigen Zivilgesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist; nimmt mit Besorgnis die direkten und indirekten Schwierigkeiten zur Kenntnis, mit der die Zivilgesellschaft konfrontiert wird, wenn sie sich organisieren will, und ist besorgt über die Annahme von Rechtsvorschriften und über Praktiken, die die Versammlungsfreiheit indirekt einschränken könnten, wozu auch behördliche Schikanen in steuerrechtlichen Angelegenheiten gehören; betont, dass die Zivilgesellschaft für die Demokratisierung, den Frieden und die Aussöhnung in der Region eine wichtige Rolle spielt;

24.  fordert die Länder in der Region auf, aktiv an der Arbeit der Parlamentarischen Versammlung EURONEST teilzunehmen und ihr Potenzial als Rahmen für multilaterale und bilaterale Gespräche sowie für die Angleichung der Rechtsvorschriften an EU-Standards und die parlamentarische Kontrolle demokratischer Reformen, ausgiebig zu nutzen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass eine Vertiefung des Dialogs zwischen den Abgeordneten der Länder in der Region von entscheidender Bedeutung ist; hofft, dass dadurch ein Rahmen für bilaterale Treffen zwischen den Mitgliedern des armenischen und des aserbaidschanischen Parlaments geschaffen werden kann, um einen parlamentarischen Dialog in Gegenwart von Mitgliedern des Europäischen Parlaments einzuleiten; fordert die jeweiligen nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament darüber hinaus auf, die parlamentarische Zusammenarbeit mit den Parlamenten der Region zu intensivieren, um ihre Rolle und ihre Kapazitäten für die Politikgestaltung zu verbessern;

Wirtschaftliche Fragen und soziale Entwicklung

25.  ist der Auffassung, dass eine umfassendere Zusammenarbeit auf regionaler Ebene und mit der EU in Bereichen wie Wirtschaft, Verkehr, Energie und Umwelt für eine optimale Entwicklung der Sektoren selbst sowie für die Stabilität in der Region entscheidend ist, dass Zusammenarbeit jedoch auch den Aufbau von Humanressourcen in der gesamten Region als langfristige Investition umfassen sollte; begrüßt, dass alle drei Länder Nutznießer des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU sind, und stellt fest, dass sie alle für das ASP+ für nachhaltige Entwicklung und gute Regierungsführung in Frage kommen; stellt fest, dass die regionale Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Polizei und die Errichtung eines integrierten Grenzschutzes für die weitere Förderung des freien Personenverkehrs in der Region und in die EU betrifft von wesentlicher Bedeutung ist; bedauert, dass die Umsetzung regionaler Projekte unter Beteiligung aller drei Länder immer noch durch das Fortbestehen ungelöster Konflikte behindert wird;

26.  weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig es ist, ein für Unternehmen günstiges Umfeld zu schaffen und den Privatsektor zu entwickeln; nimmt zur Kenntnis, dass das bemerkenswerte Wirtschaftswachstum Aserbaidschans sich vor allem auf Öl- und Gaseinnahmen stützt; unterstützt den Reformprozess, wodurch die Wirtschaft für ausländische Investoren attraktiver geworden ist; ermutigt die Regierung von Aserbaidschan, die Verhandlungen über einen Beitritt zur Welthandelsorganisation WTO zu beschleunigen, und ruft die Kommission auf, Aserbaidschan dabei weiter zu unterstützen; begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung wirtschaftlicher Reformen in Armenien und Georgien; stellt jedoch fest, dass die wirtschaftliche Entwicklung Armeniens und Georgiens durch die weltweite Wirtschaftskrise beeinträchtigt wurde, und begrüßt, dass die EU Ende 2009 beschlossen hat, den beiden Ländern makrofinanzielle Hilfe zu gewähren;

27.  zeigt sich besorgt über die rasch ansteigenden Militär- und Verteidigungsausgaben im Südkaukasus sowie über den Aufbau von Militärarsenalen; erklärt, dass dieser wichtige Teil der öffentlichen Haushalte eine erhebliche Menge an Finanzmitteln von dringlicheren Bereichen wie der Armutsbekämpfung, der sozialen Sicherheit und der wirtschaftlichen Entwicklung abzieht; fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, zu verhindern, dass die makrofinanzielle Hilfe der EU indirekt den militärischen Aufbau der Region finanziert;

28.  nimmt die strategische geopolitische Lage des Südkaukasus zur Kenntnis sowie seine zunehmende Bedeutung als Korridor für Energie, Verkehr und Kommunikation, der die Kaspische Region und Zentralasien mit Europa verbindet; hält es daher für besonders wichtig, dass der Zusammenarbeit der EU mit dem Südkaukasus, nicht zuletzt in energiepolitischen Angelegenheiten, hohe Priorität eingeräumt wird; unterstreicht die Rolle der drei Länder als entscheidend für den Transit von Energieressourcen sowie für die Diversifizierung der Energieversorgung und Energierouten der EU; weist vor diesem Hintergrund erneut darauf hin, dass die Europäische Union konkrete Schritte unternehmen muss, um die politische Stabilität der Region sicherzustellen; begrüßt die Bereitschaft Aserbaidschans und Georgiens, weiterhin eine aktive Rolle bei der Förderung einer marktorientierten Energieversorgung und Transitdiversifizierung in der Region zu spielen; empfiehlt den beteiligten Ländern und der Kommission jedoch nachdrücklich, Armenien in die betreffenden Energieprojekte einzubeziehen und die Isolation des Landes zu beenden;

29.  erkennt die Bedeutung der Region für die Zusammenarbeit im Bereich der Energie für die EU und die Sicherheit der Energieversorgung der EU, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung des südlichen Korridors (Nabucco und White Stream) an; weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig es ist, die Partnerschaft zwischen der EU und Aserbaidschan im Energiesektor zu vertiefen; nimmt zudem den großen Wert der Energieressourcen Aserbaidschans zur Kenntnis sowie die wichtige Rolle, die diese in der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes spielen; unterstreicht, dass gewährleistet werden muss, dass die Gewinne aus der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen gerecht verteilt und in die Entwicklung des Landes insgesamt investiert werden, damit es sich vor den negativen Auswirkungen eines möglichen Rückgangs in der Ölproduktion wappnen kann; nimmt die Vertiefung der Partnerschaft zwischen Aserbaidschan und Russland, insbesondere im Energiesektor, zur Kenntnis, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht Aserbaidschans, seine Wirtschaft zu diversifizieren; unterstreicht die Bedeutung eines transparenten Energiesektors in dieser Region als Grundvoraussetzung die für das Vertrauen der Investoren zu gewinnen, und lobt Aserbaidschan für seine Teilnahme an der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft;

30.  erkennt an, dass die Entwicklung neuer Infrastrukturen und Verkehrskorridore, Projekte, die das Kaspische Meer und die Ostseeregionen durch den oder ab dem Südkaukasus verbinden, von entscheidender Bedeutung ist, wie auch in der Mitteilung über die zweite Überprüfung der Energiestrategie erwähnt wird; unterstützt in diesem Zusammenhang alle Initiativen, die dazu beitragen, einen intensiveren Dialog zwischen Produzenten und Verbrauchern und mit den Transitländern zu führen, wozu auch der Austausch von Fachwissen über Regelungen für den Energiebereich und über Rechtsvorschriften betreffend die Versorgungssicherheit und ein Austausch bewährter Methoden gehören sollte, einschließlich Mechanismen zur Förderung der Transparenz und der Solidarität und der Entwicklung von Frühwarnmechanismen im Falle von Unterbrechungen der Energieversorgung; ist der Auffassung, dass dies Hand in Hand mit der Konvergenz der ordnungspolitischen Strukturen, der Marktintegration und der diskriminierungsfreien Regelung in Bezug auf grenzüberschreitende Übertragungsinfrastrukturen geht;

31.  hält es für ausgesprochen wichtig, Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern, in erneuerbare Energiequellen zu investieren und zu gewährleisten, dass die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden; erkennt an, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, eine diversifizierte Versorgung zu schaffen, was nur durch verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarländern erreicht werden kann; vertritt die Auffassung, dass das Regionale Umweltzentrum für den Kaukasus angemessen finanziert und unterstützt werden muss, damit es auch zuverlässige grenzüberschreitende Projekte durchführen kann; hält die Pläne Aserbaidschans, die Entwicklung alternativer Energiequellen zu einer Priorität der Regierung zu machen, für lobenswert und ermutigt sie, diese Ziele auch in Zukunft anzustreben; begrüßt den Beschluss Armeniens, die Atomanlage in Medzamor stillzulegen, und fordert die staatlichen Stellen Armeniens auf, nach nachhaltigen alternativen Lösungen für die Energieversorgung entsprechend der Forderung der Europäischen Union zu suchen; begrüßt die Bemühungen der georgischen Regierung um die Entwicklung des Wasserkraftsektors und hält eine Unterstützung durch die EU in diesem Bereich für notwendig;

32.  hält es für wesentlich, dass der soziale Zusammenhalt und der soziale Dialog durch Einbeziehung aller sozialen Akteure und die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau gefördert werden, in Bildung und Gesundheit investiert wird, die Humanressourcen aufgebaut und angemessene Lebensbedingungen gewährleistet werden, damit lebendige demokratische Gesellschaften entstehen können; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die drei Länder ihre jeweiligen Programme zur Bekämpfung der Armut angenommen haben, und fördert die gründliche Umsetzung dieser Programme;

EU-Strategie

33.  begrüßt die Östliche Partnerschaft und nimmt die damit in Zusammenhang stehenden Initiativen und Sitzungen zur Kenntnis; betont, dass sie zur Förderung der Glaubwürdigkeit mit konkreten Projekten und geeigneten Initiativen einhergehen sollte; möchte die parlamentarische Dimension der Partnerschaft weiter ausbauen;

34.  begrüßt die Möglichkeit, die die Östliche Partnerschaft durch neue vertragliche Beziehungen in Form von Assoziierungsabkommen zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen den Ländern des Südkaukasus und der EU bietet; unterstreicht die Bedeutung der Aufnahme von Etappenzielen und Benchmarks in die Nachfolgedokumente zu den derzeitigen Aktionsplänen; erinnert daran, dass als Voraussetzung für die Aufnahme von Verhandlungen einen ausreichend hohen Stand bei Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten aufweisen müssen, und fordert die Kommission auf, gegebenenfalls technische Hilfe zu leisten, um die Länder bei der Erfüllung der Vorbedingungen zu unterstützen; begrüßt insbesondere das Umfassende Programm für den Institutionenaufbau, das die Östliche Partnerschaft als ein innovatives Instrument zur Unterstützung der Ländern bei der Erfüllung dieser Vorbedingungen anbietet; verweist erneut auf das Recht des Europäischen Parlaments auf unverzügliche und umfassende Information in allen Abschnitten der Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen, zumal es seine Zustimmung zu deren Abschluss geben muss; erwartet, dass die Umsetzung von Assoziierungsabkommen durch alle Länder des Südkaukasus den Prozess der wirtschaftlichen Integration und der politischen Kooperation mit der EU beschleunigen wird;

35.  ist der Auffassung, dass die ENP-Aktionspläne sowie die Durchführung dieser Pläne eine wichtige Grundlage bilden, anhand der zu prüfen ist, ob die Zusagen eingehalten wurden, inwieweit die bilateralen Beziehungen zur EU Fortschritte zu verzeichnen haben und ob die Abkommen mit den betreffenden Ländern aktualisiert werden können; nimmt das Engagement Armeniens und Georgiens für die Umsetzung der ENP-Aktionspläne zur Kenntnis und fordert Aserbaidschan auf, seine Bemühungen in dieser Hinsicht zu beschleunigen; ist der Auffassung, dass das Europäische Parlament in diesen Prozess eingebunden werden sollte; nimmt die unterschiedlichen Fortschritte der drei Länder bei der Umsetzung der jeweiligen ENP-Aktionspläne zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass diese Unterschiede und die unterschiedlichen Ziele sowie die regionale Dimension bei den Verhandlungen über die neuen Assoziierungsabkommen berücksichtigt werden sollten und dass die Länder gleich behandelt werden müssen;

36.  ist der Ansicht, dass die regionale Dimension der EU-Strategie für den Südkaukasus angemessen gestärkt werden sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang die Zuweisung zusätzlicher Mittel für das ENPI im Rahmen der Östlichen Partnerschaft für regionale Entwicklungsprogramme und die multilaterale Zusammenarbeit; fordert die Kommission zur Festlegung einer Reihe von regionalen und grenzübergreifenden Projekten und Programmen für die drei Länder des Südkaukasus in Bereichen wie Verkehr, Umwelt, Kultur und Zivilgesellschaft auf, um konkrete Anreize für die Verbesserung der Zusammenarbeit und die Stärkung des Vertrauens bei den Beteiligten zu schaffen;

37.  weist darauf hin, dass alle Länder des südlichen Kaukasus auch Teil der Initiative „Schwarzmeersynergie“ sind, die das Vertrauen der Partnern untereinander durch Förderung der regionalen Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen, auch durch den Einsatz grenzübergreifender Programme, verbessert; unterstreicht die Bedeutung der Schwarzmeerregion für die EU und ersucht Rat und Kommission und insbesondere die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, Ideen und Strategien für eine engere Zusammenarbeit zwischen allen Schwarzmeerländern und für den Ausbau der Beziehungen zur Europäischen Union zu entwickeln; empfiehlt daher die Errichtung einer institutionalisierten Struktur in Form einer Union für den Schwarzmeerraum;

38.  bekräftigt, dass der Standpunkt Russlands, der Türkei und der USA bei der Konfliktlösung auf dem Territorium des Südkaukasus eine wichtige Rolle spielt; weist darauf hin, dass die Entwicklung der Östlichen Partnerschaft nicht auf eine Isolierung Russlands abzielt, sondern Frieden, Stabilität und nachhaltigen wirtschaftlichen Fortschritt für alle Beteiligten zum Ziel hat und der gesamten Region und den Nachbarländern zugute kommen soll;

Sicherheitsfragen und friedliche Konfliktlösung

39.  hält es für außerordentlich wichtig, den Prozess der Konfliktlösung zu unterstützen, und glaubt, dass die EU geeignet ist, den Aufbau von Vertrauen, den Wiederaufbau und die Rehabilitation zu unterstützen, und den betroffenen Gemeinschaften dabei behilflich sein kann; hält in diesem Zusammenhang die Schaffung von Räumen für das zivilgesellschaftliche Engagement nicht nur führender Vertreter, sondern auch von Organisationen der Zivilgesellschaft für entscheidend; hält es außerdem für wesentlich, dass alle Konflikte in der Region von der internationalen Gemeinschaft nach wie vor sorgfältig beobachtet werden, damit sie rasch gelöst werden können; ist sich darüber im Klaren, dass die regionale Zusammenarbeit eine notwendige Voraussetzung für den Aufbau von Vertrauen und die Stärkung der Sicherheit im Einklang mit den Schwerpunkten der ENP darstellt; fordert alle Parteien auf, sich umfassend an der multilateralen Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft zu beteiligen, ohne die endgültige Lösung der Konflikte daran zu knüpfen;

40.  betont die mögliche Gefahr einer Ausbreitung festgefahrener Konflikte in der Region; empfiehlt in diesem Zusammenhang die Schaffung einer Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit im Südkaukasus, die die betroffenen Länder und die einschlägigen regionalen und globalen Akteure umfassen sollte, damit ein Stabilitätspakt für den Südkaukasus entwickelt werden kann;

41.  nimmt zur Kenntnis, dass die EU sich am Konfliktlösungsprozess in der Region beteiligt, und ist der Auffassung, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine wichtigere Rolle für die EU rechtfertigt; unterstützt in vollem Maße den Sondergesandten der EU für den Südkaukasus, Peter Semneby; begrüßt die Tätigkeit der EU-Beobachtungsmission in Georgien und fordert, dass die EU mehr unternimmt, um Russland und die jeweilige de-facto-Regierung davon zu überzeugen, der Beobachtungsmission der EU nicht länger den Zugang zu Südossetien und Abchasien zu verweigern; ist der Auffassung, dass die EU jetzt die Gelegenheit hat, die Beilegung des Konflikts in Berg-Karabach zu unterstützen, und weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig der Beitrag der EU in diesem Zusammenhang ist; hält daher eine Aufwertung der Rolle der EU in der Minsk-Gruppe für unumgänglich, d.h. dem französischen Ko-Vorsitz der Minsk-Gruppe ist ein EU-Mandat zu erteilen; fordert die Kommission auf zu prüfen, ob der Bevölkerung von Berg-Karabach sowie den Binnenvertriebenen und den Flüchtlingen, die aus der Region geflohen sind, humanitäre Hilfe und Unterstützung gewährt werden kann; fordert die Kommission und den Sonderbeauftragten der EU, Semneby, auf, zu prüfen, ob die Hilfsprogramme und Programme zur Verbreitung von Informationen, die Abchasien und Ossetien zuteilwerden, auch auf Berg-Karabach ausgedehnt werden können;

42.  fordert die Vizepräsidentin/die Hohe Vertreterin der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Entwicklungen in der Region sorgfältig zu beobachten und sich aktiv an der Konfliktlösung zu beteiligen; erkennt die Arbeit des Sonderbeauftragten für den Südkaukasus an und spricht die Hoffnung aus, dass der Hohe Vertreter die Kontinuität und die Konsequenz dieser Arbeit gewährleisten wird; fordert den Rat auf, zu prüfen, ob er möglicherweise Instrumente im Rahmen der GSVP nutzen kann, um seine Beteiligung am Aufbau des Friedens und an der Konfliktbewältigung zu intensivieren;

43.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob es möglich ist, erhebliche finanzielle und technische Unterstützung für vertrauensbildende Maßnahmen zu gewähren und das Vertrauen zwischen und unter den Bevölkerungen zu fördern sowie an der Rehabilitation und am Wiederaufbau in allen vom Konflikt betroffenen Regionen teilzunehmen, zum Beispiel durch Einkommen generierende Projekte und Projekte zur sozioökonomischen Integration der Binnenvertriebenen und der Flüchtlinge, sowie zur Sanierung des Wohnungswesens und durch Dialog und Vermittlung, und weiterhin Projekte der Zivilgesellschaft auszubauen und zu unterstützen, die darauf abzielen, die Aussöhnung sowie Kontakte zwischen den Bevölkerungen und den Menschen vor Ort zu fördern;

Demokratisierung, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit

44.  unterstützt die finanzielle und technische Unterstützung der EU für die Region zur Förderung dieser Grundsätze und Prozesse und ist der Auffassung, dass diese Hilfe der EU an politische Auflagen gebunden werden sollte, zum Beispiel in Bezug auf Fortschritte beim politischen Dialog sowie bei Reform- und Demokratisierungsprozessen; warnt davor, dass die Regierungen die Konflikte missbrauchen könnten, um das Interesse der internationalen Gemeinschaft von innenpolitischen Fragen abzulenken;

45.  fordert die Kommission und den Rat auf, zu gewährleisten, dass die Zusagen, die mit einer politischen Auflagenbindung versehen wurden, auch tatsächlich eingehalten werden, zum Beispiel die besondere Zusage der georgischen Regierung, den demokratischen Reformen neuen Auftrieb zu verleihen, die in der von der Kommission und Georgien im Januar 2009 geschlossenen Vereinbarung über eine Unterstützung seitens der EU für die Zeit nach dem Konflikt festgelegt worden waren, und dem Europäischen Parlament regelmäßig über die Fortschritte zu berichten;

46.  begrüßt die Arbeit der Hochrangigen Beratergruppe der EU für Armenien; begrüßt die Möglichkeit der verstärkten finanziellen Unterstützung im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, einschließlich der Unterstützung zur Vorbereitung der Verhandlungen über neue Assoziierungsabkommen mit der EU, und fordert die Kommission auf zu prüfen, ob eine maßgeschneiderte Hilfe auch für Aserbaidschan und Georgien möglich ist;

47.  ist der Ansicht, dass die Rechte von Minderheiten und sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit verdienen, und ermutigt Armenien, Aserbaidschan und Georgien, öffentliche Aufklärungsprogramme im Bereich der Menschenrechte durchzuführen, die Werte wie Toleranz, Pluralismus und Vielfalt einschließlich der Achtung der Rechte sexueller Minderheiten und anderer ausgegrenzter und stigmatisierter Gruppen fördern;

48.  ist in Sorge über die Weigerung von Eutelsat, den russischsprachigen Dienst des georgischen Fernsehens zu übertragen, da diese Weigerung politisch motiviert zu sein scheint; stellt fest, dass damit das Monopol für die Ausstrahlung von Sendungen für das russischsprachige Publikum der Region de facto an Intersputnik und dessen wichtigsten Kunden, die Gazprom Media Group, fällt; betont, dass es darauf ankommt, dass die Ausstrahlung von Sendungen unabhängiger Medien in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft nicht behindert wird;

49.  erkennt an, dass das zivilgesellschaftliche Forum der Östlichen Partnerschaft maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung einer echten Zivilgesellschaft und die Stärkung seiner Rolle in der Region nehmen kann, und fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass das Forum hinreichend finanzielle Unterstützung erhält; hält es für wichtig, Projekte der Zivilgesellschaft zu finanzieren, und misst der Rolle der EU-Delegationen in der Region bei der Auswahl dieser Projekte große Bedeutung bei, zumal diese Projekte für die Förderung der Kontakte auf regionaler Ebene wichtig sein können;

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und soziale Entwicklung

50.  ist der Auffassung, dass die EU nach wie vor die wirtschaftliche Entwicklung, den Handel und die Investitionen in der Region unterstützen sollte, dass die Handelspolitik ein wichtiger Faktor der Stabilitäts- und Wachstumspolitik ist und zu einem Rückgang der Armut im Südkaukasus führen wird; glaubt, dass die Aushandlung und die Errichtung einer weitreichenden und umfassenden Freihandelszone eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielt; fordert die Kommission auf, Mittel und Wege zu finden, um die Länder in der Region künftig bei der Vorbereitung, Aushandlung und Umsetzung zu unterstützen, auch damit sie in der Lage sind, Zusagen einzuhalten, die in künftigen weitreichenden und umfassenden Freihandelsabkommen möglicherweise vorgesehen sind, und diese anschließend umzusetzen und beizubehalten, sowie zum gegebenen Zeitpunkt eine umfassende Evaluierung der sozialen und ökologischen Auswirkungen dieser Abkommen vorzulegen; ermutigt die Länder des Südkaukasus ferner, die Schaffung einer eigenen Freihandelszone in Betracht zu ziehen;

51.  hebt hervor, dass Armenien, Georgien und Aserbaidschan im Verhältnis zur Europäischen Union, zur Türkei als EU-Beitrittsland, zu Russland und Iran geopolitisch eine strategische Lage haben; hält die Handelspolitik für eines der entscheidenden Elemente der Politik der EU zur generellen Förderung der politischen Stabilität, der Achtung der Menschenrechte, des nachhaltigen Wachstums und des Wohlstands, und ist der Auffassung, dass die regionale Dimension der EU-Strategie für den Südkaukasus ein regionales Herangehen an die Verhandlungen über Handelsabkommen verlangt; fordert die Kommission auf, gemeinsame wirtschaftliche Interessengebiete zu ermitteln, um die Meinungsunterschiede zu überwinden, den Dialog zu fördern und die regionale Zusammenarbeit voranzubringen; fordert die EU auf, sich stärker für die Integration in der Region einzusetzen, da die Gemeinschaft jetzt exklusiv die Befugnis in Bezug auf die Handelspolitik besitzt;

52.  begrüßt den Abschluss der Durchführbarkeitsstudien für Georgien und Armenien vom Mai 2008, aus denen hervorgeht, dass weit reichende und umfassende Freihandelsabkommen diesen Ländern und auch der EU erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen und es der Kommission so ermöglichen würden, in eine vorbereitende Phase für künftige Verhandlungen über weit reichende und umfassende Freihandelsabkommen einzutreten; fordert Georgien, Armenien und Aserbaidschan auf, größere Fortschritte zu erzielen, was die Erfüllung ihrer jeweiligen ENP-Aktionspläne und die Befolgung der Empfehlungen der Kommission betrifft, insbesondere, die Verbesserung ihrer administrativen und institutionellen Kapazitäten und die Reformen der Rechtsvorschriften (besonders in Bezug auf den geringen Schutz der Rechte am geistigen Eigentum in allen drei Ländern), da dies zu den notwendigen Voraussetzungen gehört, damit solche ehrgeizigen Freihandelsabkommen wirklich umgesetzt werden können und auf Dauer Wirkung zeigen; ist der Auffassung, dass der Abschluss von Freihandelsabkommen mit Georgien, Armenien und Aserbaidschan nicht nur zu wirtschaftlichem Wachstum führen, sondern auch die Auslandsinvestitionen erhöhen, neue Arbeitsplätze schaffen und die Armut beseitigen könnte;

53.  weist darauf hin, dass die Sicherheit der Energieversorgung ein gemeinsames Anliegen ist; fordert die EU daher mit Nachdruck auf, die Energieprojekte in der Region entschlossener und in Übereinstimmung mit europäischen Normen zu unterstützen, u.a. durch Projekte zur Förderung der Energieeffizienz und der Erschließung alternativer Energiequellen, ihre Zusammenarbeit in Energiefragen zu vertiefen und entschlossen auf die Fertigstellung des südlichen Energie-Korridors hinzuarbeiten, wozu auch die möglichst rasche Vollendung der Nabucco-Pipeline gehört; fordert die Kommission ebenfalls auf, zu gewährleisten, dass die energie- und verkehrsbezogenen Projekte im Südkaukasus die Beziehungen zwischen den drei Ländern fördern und nicht bestimmte Gemeinschaften ausschließen; bekräftigt die Bedeutung der Initiative von Baku und der entsprechenden Hilfsprogramme INOGATE und TRACECA;

54.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass politische Stabilität für eine zuverlässige und ununterbrochene Lieferung von Energieressourcen von entscheidender Bedeutung ist, damit angemessene Bedingungen für die Entwicklung der Infrastruktur gewährleistet sind; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der durch die Pipeline Baku-Tiflis-Ceyhan und die Pipeline Baku-Tiflis-Erzerum gebildete doppelte Energiekorridor die Annäherung zwischen der EU und der Kaspischen Region fördert; fordert die Überarbeitung der bilateralen Abkommen oder der Vereinbarungen, die mit den drei südkaukasischen Ländern im Energiesektor geschlossen wurden, einschließlich einer Klausel über die Sicherheit der Energieversorgung, in der ein Verhaltenskodex und besondere Maßnahmen im Falle einer Unterbrechung der Energieversorgung festgelegt werden; ist der Auffassung, dass Bestimmungen über die Energieversorgung und den Transport Bestandteil der Verhandlungen über weit reichende Assoziierungsabkommen mit diesen Ländern sein sollten;

55.  bekräftigt die Bedeutung der zwischenmenschlichen Kontakte und der Programme zur Förderung der Mobilität, die besonders auf die Jugend ausgerichtet sind, sowie von Partnerschaftsprogrammen mit Regionen und lokalen Gemeinschaften der EU, in denen nationale Minderheiten mit einem hohen Maß an Autonomie leben; weist auf die Notwendigkeit hin, wesentlich mehr Studierende, Lehrende und Wissenschaftler in die Programme zur Förderung der Mobilität einzubinden; begrüßt den Abschluss der Visaerleichterungs- und Rückführungsabkommen mit Georgien und fordert den Rat und die Kommission auf, die Visaerleichterungs- und Rückführungsabkommen mit Armenien und Aserbaidschan voranzutreiben;

56.  bekräftigt, dass die EU eine Strategie für den Südkaukasus entwickeln muss, angesichts der Bedeutung der Region für die EU und der potenziellen Rolle der EU bei der Förderung der Entwicklung in der Region und der Konfliktlösung;

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57.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens zu übermitteln.

(1) ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 443.
(2) ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 53.
(3) ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 64.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2009)0120
(5) ABl. C 295 E vom 4.12.2009, S. 26.
(6) ABl. C 285 E vom 26.11.2009, S. 7.
(7) ABl. C 66 E vom 20.3.2009, S. 67.

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