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Verfahren : 2009/0070(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0161/2010

Eingereichte Texte :

A7-0161/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 16/06/2010 - 8.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0214

Angenommene Texte
PDF 205kWORD 77k
Mittwoch, 16. Juni 2010 - Straßburg
Europäisches Erdbeobachtungsprogramm (GMES) (2011-2013) ***I
P7_TA(2010)0214A7-0161/2010
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011-2013) (KOM(2009)0223 – C7-0037/2009 – 2009/0070(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat (KOM(2009)0223),

–  gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 157 Absatz 3 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0037/2009),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel ’Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren’ (KOM(2009)0665),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 189 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 20. Januar 2010(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die im Schreiben vom 5. Mai 2010 vom Vertreter des Rates gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit(A7-0161/2010),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. Juni 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011-2013)
P7_TC1-COD(2009)0070

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 911/2010.)

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