Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu dem Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen in Strafverfahren (00001/2010 – C7-0005/2010 – 2010/0801(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Initiative einer Gruppe von Mitgliedstaaten (00001/2010),
– gestützt auf Artikel 76 Buchstabe b und Artikel 82 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage die Initiative dem Parlament unterbreitet wurde (C7-0005/2010),
– gestützt auf Artikel 294 Absätze 3 und 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission (KOM(2010)0082), mit dem das gleiche Regelungsziel verfolgt wird,
– in Kenntnis der von nationalen Parlamenten an seinen Präsidenten gerichteten begründeten Stellungnahmen zur Übereinstimmung der Initiative mit dem Subsidiaritätsprinzip,
– gestützt auf die Artikel 44 und 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0198/2010),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. Juni 2010 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen in Strafverfahren