Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (KOM(2008)0650 – C6-0354/2008 – 2008/0195(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat (KOM(2008)0650),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 sowie Artikel 71 und Artikel 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0354/2008),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Parlament und den Rat ’Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren’ (KOM(2009)0665),
– unter Hinweis auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 153 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. März 2009(1),
– nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0137/2010),
1. lehnt den Vorschlag der Kommission ab;
2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen und mit dem Parlament die zweckdienlichen Schritte einzuleiten, um einen neuen Vorschlag vorzulegen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.