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Verfahren : 2009/2692(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0349/2010

Aussprachen :

PV 16/06/2010 - 4
CRE 16/06/2010 - 4

Abstimmungen :

PV 16/06/2010 - 8.13

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0224

Angenommene Texte
PDF 133kWORD 48k
Mittwoch, 16. Juni 2010 - Straßburg
Wirtschaftspolitische Steuerung
P7_TA(2010)0224RC-B7-0349/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zur wirtschaftspolitischen Steuerung

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die informelle Tagung des Europäischen Rates vom 11. Februar 2010,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2010 zur EU-2020-Strategie(1),

–  unter Hinweis auf das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Länder der Eurozone und des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister betreffend den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2010 über die Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung (KOM(2010)0250),

–  unter Hinweis auf die am 10. Mai 2010 von seinem Ausschuss für Wirtschaft und Währung angenommenen sechs Berichte,

–  unter Hinweis auf die Tätigkeit seines Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise,

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt, dass eine stärkere wirtschafts- und währungspolitische Steuerung notwendig ist,

B.  in der Erwägung, dass die EU-2020-Strategie dem wirtschaftlichen Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen sollte, da der Rückgang des BIP um 4 %, der Rückgang der Industrieproduktion und die Arbeitslosigkeit von mehr als 23 Millionen Frauen und Männern eine große soziale und wirtschaftliche Herausforderung darstellen,

Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus zur Gewährleistung der Stabilität des Euro als wichtiger erster Schritt

1.  ist der Ansicht, dass die am 9. Mai 2010 erzielte Einigung zur Schaffung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus, mit dem Ländern in finanziellen Schwierigkeiten, sowohl solchen, die der Eurozone angehören, als auch solchen, die ihr nicht angehören, geholfen werden soll, ein entscheidender Moment in der europäischen Geschichte ist; bedauert, dass die europäischen Politiker nicht früher entschiedene Maßnahmen ergriffen, obwohl sich die Finanzkrise ständig verschärfte;

2.  weist die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen muss, sollten Kommission und Rat versuchen, den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus auf den internationalen Kapitalmärkten anzuwenden;

3.  hält die Einigung für einen wichtigen ersten Schritt, um einen solideren und nachhaltigeren Rahmen für die Wirtschafts- und Währungspolitik der Europäischen Union zu schaffen;

4.  betont, dass die jüngsten Ereignisse deutlich machen, dass die Eurozone eine entschlossenere wirtschaftspolitische Steuerung braucht; unterstreicht, dass ein währungspolitischer Pfeiler ohne einen sozioökonomischen Pfeiler zum Scheitern verurteilt ist;

Notwendige Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung in der Europäischen Union zwecks besserer Vorbereitung auf künftige Krisen

5.  betont, dass für die Wiederherstellung gesunder Wachstumsraten und das Erreichen des Ziels der Nachhaltigkeit von wirtschaftlicher Entwicklung und sozialem Zusammenhalt den Umgang mit anhaltenden und gravierenden makroökonomischen Ungleichgewichten und Unterschieden bei der Wettbewerbsfähigkeit Priorität eingeräumt werden sollte; begrüßt, dass die Kommission dieser Notwendigkeit mit ihrer Mitteilung über die wirtschaftspolitische Koordinierung Rechnung trägt;

6.  fordert die vom Europäischen Rat im März 2010 eingesetzte Arbeitsgruppe auf, ihre Tätigkeit zu beschleunigen und bis September 2010 auf der Grundlage der Gemeinschaftsmethode konkrete Vorschläge für eine tiefgreifendere und weitreichendere wirtschaftspolitische Koordinierung vorzulegen;

7.  weist darauf hin, dass die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen für Stabilität und Wachstum wesentlich ist; begrüßt die Vorschläge der Kommission zur mittel- und langfristigen Stärkung der Verwaltung der Eurozone, um jegliche Wiederholung der gegenwärtigen Währungskrise zu vermeiden, und teilt ihre Auffassung, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt eines wirksameren Anreiz- und Sanktionsmechanismus bedarf;

8.  bedauert allerdings, dass die Kommission in ihren Vorschlägen zur wirtschaftspolitischen Steuerung in Europa keine Lösungen für eine gezieltere wirtschaftspolitische Koordinierung, ausgerichtet auf die Entwicklung einer gemeinsamen Haushaltsstrategie im Rahmen der umfassenden Europa-2020-Strategie empfohlen hat, um langfristige wirtschaftliche Wachstumsraten wiederherzustellen und nachhaltig zu verwirklichen;

9.  betont die Tatsache, dass die Verwirklichung nachhaltiger öffentlicher Finanzen nicht nur eine verantwortungsbewusste Ausgabenpolitik erfordert, sondern auch eine angemessene und gerechte Besteuerung, eine effizientere Steuererhebung seitens der nationalen Steuerbehörden und eine intensivere Bekämpfung von Steuerhinterziehung; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine Reihe von Maßnahmen vorzuschlagen, die es den Mitgliedstaaten erleichtern sollen, ihre öffentlichen Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und öffentliche Investitionen aus innovativen Finanzquellen zu finanzieren;

10.  betont, dass die europäischen Finanzaufsichtsbehörden auf Makro- und Mikroebene eng zusammenarbeiten müssen, um eine wirksame Aufsicht sicherzustellen;

11.  ist der Auffassung, dass die Befugnisse von Eurostat ausgebaut werden sollten, auch durch Übertragung von Ermittlungsbefugnissen; vertritt die Auffassung, dass frei zugängliche und transparente statistische Informationen eine Vorbedingung für den Erhalt von Strukturfondsmitteln sein sollten; ist der Ansicht, dass die Kommission die Verantwortung für die Bewertung der von den Mitgliedstaaten übermittelten Statistiken übernehmen muss;

12.  fordert die Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds, in den die Länder der Eurozone im Verhältnis zu ihrem Bruttoinlandsprodukt einzahlen und in den die Geldbußen fließen, die die Mitgliedstaaten bei überhöhter Verschuldung und zu hohem Staatsdefizit zahlen müssen; jeder Mitgliedstaat könnte aus dem EWF Mittel bis zu dem Betrag erhalten, den er in der Vergangenheit eingezahlt hat; sollte ein Land jedoch zusätzliche Mittel oder Bürgschaften benötigen, so müsste es ein maßgeschneidertes Reformprogramm akzeptieren, dessen Umsetzung die Kommission überwachen würde;

13.  ersucht die Kommission, eine makroökonomische Folgenabschätzung des Maßnahmenpakets vorzunehmen, um die Finanzstabilität in der Europäischen Union zu erhalten, und eine Mitteilung über die Durchführbarkeit, die Risiken und die Vorteile der Ausgabe von Euro-Anleihen vorzulegen;

Notwendige Reform der wirtschaftpolitischen Steuerung in der Europäischen Union, um die erfolgreiche Umsetzung ihrer künftigen Europa-2020-Strategie sicherzustellen

14.  ist der Auffassung, dass die Governance-Struktur der Europa-2020-Strategie gestärkt werden sollte, um sicherzustellen, dass ihre Ziele entgegen denen der Lissabon-Strategie verwirklicht werden; kritisiert daher nachdrücklich, dass Kommission und Rat trotz der entschiedenen Forderung seitens des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 10. März 2010 zur Europa-2020-Strategie diesbezüglich keine Vorschläge unterbreitet haben;

15.  betont die Bedeutung einer stärkeren Verbindung zwischen den Instrumenten des Stabilitäts- und Wachstumspakts, makroökonomischen Instrumenten und den Nationalen Reformprogrammen der Europa-2020-Strategie durch eine kohärente Vorlage bei gleichzeitig besserer Vergleichbarkeit der nationalen Haushaltspläne bezüglich der Ausgaben in den jeweiligen Kategorien, wobei die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Wirtschaftspolitiken nicht nur als Angelegenheit von nationalem Interesse, sondern auch von gemeinsamen Interesse betrachten und ihre Maßnahmen entsprechend formulieren sollten; weist die Mitgliedstaaten auf die größere Rolle der Grundzüge der Wirtschaftspolitik hin;

16.  vertritt die Auffassung, dass statt der fortgesetzten Anwendung der offenen Methode der Koordinierung auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik eine weitreichendere Anwendung verbindlicher Maßnahmen notwendig ist, damit die neue Strategie ein Erfolg wird;

17.  vertritt die Auffassung, dass die Europa-2020-Strategie nicht ausreichend auf die von den Mitgliedstaaten anzugehenden entscheidenden Maßnahmen konzentriert ist, und betont, dass größere Probleme hinsichtlich des Inhalts und der Handhabung der ’Leitinitiativen’ und ’Kernziele’ bestehen;

18.  bekräftigt seine bereits geäußerten Forderungen nach einer gemeinsamen und integrierten Entwicklungsstrategie Europas, die eine langfristige Ausrichtung für das Wirtschaftswachstum enthält, um eine bessere, gerechtere und nachhaltigere Wirtschaft mit Wohlstand für alle zu entwickeln;

19.  bekräftigt seine Forderung, die sich überlangenden Strategien wie die Europa-2020-Strategie, die Strategie für nachhaltige Entwicklung und den Stabilitäts- und Wachstumspakt zusammenzufassen; bedauert, dass der Europäische Rat diese Herangehensweise abgelehnt hat und damit das Problem der politischen Inkohärenz weiterhin ungelöst ist;

20.  ist der Ansicht, dass eine wirkliche wirtschaftliche Governance bedeutet, dass der Kommission eine angemessene und stärkere Verantwortung für die Steuerung übertragen wird, damit sie die bestehenden Instrumente und die neuen, im Rahmen des Vertrags von Lissabon geschaffenen Instrumente wie z.B. die Artikel 121, 122, 136, 172, 173 und 194 nutzen kann, die der Kommission die Aufgabe übertragen, die Reformpläne und Maßnahmen zu koordinieren sowie eine gemeinsame Strategie zu erstellen;

21.  fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, eine Strategie des ’Forderns und Förderns’ anzuwenden und im Rahmen von Artikel 136 des Vertrags Mechanismen der Erfüllungskontrolle einzusetzen, so z.B. wirtschaftliche Anreize (beispielsweise zusätzliche EU-Mittel) sowie Sanktionen, die darauf abzielen, eine verstärkte wirtschaftliche Governance der EU und insbesondere eine verstärkte Governance im Rahmen der Europa-2020-Strategie zu unterstützen;

22.  vertritt die Auffassung, dass die Verstärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung einhergehen muss mit der Stärkung der demokratischen Legitimität der europäischen Politikgestaltung, die durch eine stärkere und frühzeitigere Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente während des gesamten Prozesses verwirklicht werden muss; fordert insbesondere den Rat und die Kommission auf, die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon betreffend die aktive Einbeziehung des Parlaments auf wirtschaftspolitischem Gebiet gemäß Artikel 121 Absätze 5 und 6 ordnungsgemäß anzuwenden; fordert die Kommission ferner auf, detaillierte Vorschläge für die Begründung eines regelmäßigen politischen und legislativen interinstitutionellen Dialogs in diesem entscheidenden Politikbereich zu unterbreiten;

Notwendige Kohärenz des europäischen Haushalts und der nationalen Reformpläne mit den Zielen der Europa-2020-Strategie zwecks Förderung der Nachhaltigkeit von Wachstum und Entwicklung

23.  fordert, dass die nationalen Haushalte der 27 Mitgliedstaaten der EU und der EU-Haushalt kompatibler sein und sich besser ergänzen müssen, wenn die Europa-2020-Strategie glaubwürdig sein soll; unterstreicht, dass der EU-Haushalt diesbezüglich eine größere Rolle spielen sollte, indem Ressourcen gebündelt werden;

24.  unterstreicht die Bedeutung langfristiger öffentlicher oder privater Investitionen bei der Finanzierung der Infrastrukturen, die für die Umsetzung der in der Europa-2020-Strategie vorgeschlagenen Leitinitiativen erforderlich sind, und ersucht die Kommission, Maßnahmen vorzuschlagen, um den europäischen Regelungsrahmen anzupassen, damit die Zusammenarbeit zwischen langfristigen Investoren gefördert wird;

25.  betont, dass die Europa-2020-Strategie nur glaubwürdig sein kann, wenn sie angemessen finanziert wird, und wünscht ein ehrgeizigeres Konzept für den Entwurf des Haushaltsplans 2011, um die Europa-2020-Strategie erfolgreich umzusetzen; bedauert, dass für die Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie keine ausreichenden Mittel im Entwurf des Haushaltsplans 2011 bereitgestellt werden; unterstreicht, dass ein massiverer Eingriff der Europäischen Investitionsbank (EIB) und ein stärkerer Rückgriff auf öffentlich-private Partnerschaften eine wirkungsvolle Methode sein kann, dies aber keine allgemeingültige Lösung sein darf; bedauert, dass sich weder der Europäische Rat noch die Europäische Kommission mit diesem Thema befassen;

26.  fordert die Kommission auf, die Verbindung zwischen den Haushaltslinien der Union und den entsprechenden Zielen der Europa-2020-Strategie klarzustellen; fordert, dass die Kommission bis Ende des ersten Halbjahres 2010 einen Vorschlag zur Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 vorlegt, damit zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden können, um die Ziele der Europa-2020-Strategie umzusetzen;

27.  verlangt weitere Aufklärung über die Auswirkungen des auf der Sondertagung des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister vom 9./10. Mai 2010 beschlossenen europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus auf den EU-Haushalt;

28.  betont die Bedeutung der Überarbeitung des gegenwärtigen MFR, um den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. bis 16. Dezember 2005 nachzukommen und ihn mit den Anforderungen des Vertrags von Lissabon in Einklang zu bringen, um die Finanzierung sowohl der in der Europa-2020-Strategie skizzierten Initiativen als auch der verschiedenen Initiativen und politischen Verpflichtungen zu gewährleisten, die für den gegenwärtigen und den nächsten MFR übernommen wurden;

29.  betont, dass im EU-Haushalt der Notwendigkeit Rechnung getragen werden muss, den Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft zu finanzieren;

Forderung des Europäischen Parlaments nach stärkerer Einbeziehung bei der Ausarbeitung der detaillierten Vorschläge der Europa-2020-Strategie

30.  betont, dass das Parlament seine Entscheidung zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien treffen wird, sobald es eine zufriedenstellende Antwort bezüglich der Governance-Struktur und des Haushaltsrahmens der Europa-2020-Strategie erhalten hat;

31.  betont, dass die jährlichen Berichte der Kommission mit politischen Empfehlungen und Warnungen betreffend die Verfolgung der Ziele der Europa-2020-Strategie durch die Mitgliedstaaten die Grundlage für Beschlüsse des Europäischen Rates bilden sollten; ist der Ansicht, dass diese Berichte vor den Beratungen des Europäischen Rates im Parlament erörtert werden sollten;

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o   o

32.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0053.

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