Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu dem Beitrag der Regionalpolitik der EU zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise, unter besonderer Berücksichtigung von Ziel 2 (2009/2234(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission „Konsultation über die künftige EU-Strategie bis 2020“ (KOM(2009)0647),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Kohäsionspolitik: Strategiebericht 2010 über die Umsetzung der Programme 2007-2013“ (KOM(2010)0110),
– in Kenntnis des Berichts der Kommission „Sechster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“ (KOM(2009)0295),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Impulse für den Aufschwung in Europa“ (KOM(2009)0114),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Kohäsionspolitik: In die Realwirtschaft investieren“ (KOM(2008)0876),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen – Arbeitsmarkt- und Qualifikationserfordernisse antizipieren und miteinander in Einklang bringen“ (KOM(2008)0868),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Europäisches Konjunkturprogramm“ (KOM(2008)0800),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa“ (KOM(2008)0706),
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates zu den 2009 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (KOM(2009)0034),
– in Kenntnis der Nationalen Strategieberichte der Mitgliedstaaten für 2009,
– in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr.1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zur Kohäsionspolitik: In die Realwirtschaft investieren(2),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Bericht der Kommission – Sechster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (COTER-IV-027),
– in Kenntnis des „European Economic Forecast – Autumn 2009“ in „European Economy“ 10/2009 der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission,
– in Kenntnis des „Quarterly Report on the Euro Area - Volume 8, N°4 (2009)“ der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0206/2010),
A. in der Erwägung, dass zwischen 2000 und 2006 15,2 % der Europäer (69,8 Millionen) in Ziel-2-Regionen lebten und eine Finanzierung von insgesamt 22,5 Milliarden Euro (9,6 % der Gesamtmittel) genossen, wodurch 730 000 Bruttoarbeitsplätze geschaffen wurden, und dass die meisten Indikatoren gute Ergebnisse auswiesen (Beschäftigung, Innovation, Forschung und Entwicklung, Intensität des Arbeitskräfteeinsatzes, Aus- und Weiterbildung, lebenslanges Lernen), während im Gegensatz dazu andere Indikatoren (ausländische Direktinvestitionen, Produktivität) niedrigere Leistungen als die Konvergenzzielregionen zu verzeichnen hatten, und in der Erwägung, dass hinsichtlich der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf im Verhältnis zum Durchschnitt der EU die betreffenden Regionen zwar relativ weit (122 %) von den Konvergenzzielregionen (59 %) entfernt sind, jedoch trotz allem in diesem Zeitraum einen Rückgang von 4,4 % aufzuweisen hatten,
B. unter Hinweis darauf, dass sich durch die Reform 2006 Ziel 2 nunmehr auf die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in insgesamt 168 Regionen von 19 Mitgliedstaaten bezieht, also auf 314 Millionen Einwohner mit einer Finanzierung von insgesamt 54,7 Milliarden Euro (etwas weniger als 16 % der Gesamtmittel) für 2007-2013, wobei darauf hinzuweisen ist, dass etwa 74 % dieses Betrags für Bildung und Innovation (33,7 %) sowie für mehr und bessere Arbeitsplätze (40 %) bestimmt sind,
C. in der Erwägung, dass die Lage auf dem Arbeitsmarkt den jüngsten Prognosen der Kommission (2009-2011) zufolge angespannt bleiben und die Arbeitslosenquote in der EU bei einem Arbeitsplatzschwund von 2,25 % im Jahr 2009 und von 1,25 % im Jahr 2010 bei 10,25 % liegen wird, wobei sich die soziale Kluft in den Mitgliedstaaten vergrößern wird; in der Erwägung, dass die Schlüsselsektoren in den EU-Regionen folgende Merkmale aufweisen: a) einen Anstieg der Neuaufträge und einen Vertrauenszuwachs mit einer Verbesserung des Gesamtbildes der EU-Industrie, wenn auch mit einer um 20 % niedrigeren Produktionsquote als Anfang 2008, b) einen anhaltenden Rückgang der Tätigkeiten in der verarbeitenden Industrie und c) beständige Schwierigkeiten für KMU, Zugang zu Kleinkrediten und Finanzierung zu bekommen,
D. in der Erwägung, dass zwar zunächst vor allem Männer von der Krise betroffen waren, inzwischen aber Männer und Frauen gleichermaßen von Arbeitsplatzverlusten betroffen sind, wobei in der Mehrzahl der EU-Länder die Präsenz der Frauen am Arbeitsmarkt geringer ist als die der Männer; in der Erwägung, dass die Erfahrungen aus früheren Krisen zeigen, dass Frauen in stärkerem Maße Gefahr laufen, nach einem Arbeitsplatzverlust keine neue Arbeitsstelle zu finden; in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen sich positiv auf Produktivität und Wirtschaftswachstum auswirkt und die Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt vielfältige soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt,
E. unter Betonung der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten den Nationalen Strategieberichten für 2009 zufolge und laut Strategiebericht 2010 der Kommission betreffend die Kohäsionspolitik und die Umsetzung der Programme 2007-2013 die Instrumente, Mittel und Verfahrensweisen zur Erleichterung der Kohäsionspolitik offenbar sehr unterschiedlich genutzt haben, die die Kommission zur Bewältigung der Krise und zur Erhöhung der Realausgaben vorgeschlagen hat (z. B. Änderung der strategischen Ausrichtungen, Kernpunkte und Finanzierungen der operationellen Programme, Vereinfachung der Umsetzungsverfahren u. a.),
F. ferner unter Betonung der Tatsache, dass die Kommission seit Oktober 2008 eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen hat, die auf eine beschleunigte Umsetzung der Programme der Kohäsionspolitik 2007-2013 ausgerichtet sind, um alle ihre Ressourcen und Mittel zu mobilisieren, damit die Bemühungen um Konjunkturbelebung auf nationaler und regionaler Ebene unmittelbar und wirksam unterstützt werden,
G. in der Erwägung, dass die Strategie der Kommission zur Beschleunigung der Investitionen und zur Vereinfachung der Programme der Kohäsionspolitik über Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und legislative oder nicht-legislative Maßnahmen auf drei Säulen ruht: a) größere Flexibilität für die Kohäsionsprogramme, b) stärkere Förderung der Regionen und c) intelligente Investitionen im Rahmen der Kohäsionsprogramme; in der Erwägung, dass von den 64,3 Milliarden Euro, die 2010 für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit bestimmt sind, 49,4 Milliarden Euro für den Zusammenhalt (Erhöhung um 2% gegenüber 2009) und 14,9 Milliarden Euro für die Wettbewerbsfähigkeit (Erhöhung um 7,9 % gegenüber 2009) aufgewendet werden sollen,
1. betont, dass im Zusammenhang mit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise und der gegenwärtigen Konjunkturflaute das Durchführungsinstrument der EU-Regionalpolitik an vorderster Stelle steht, indem es entscheidend zum Europäischen Konjunkturprogramm beiträgt, die wichtigste Quelle der Gemeinschaft für Investitionen in die Realwirtschaft darstellt und die öffentlichen Investitionen auch auf regionaler und lokaler Ebene in beträchtlichem Maße unterstützt; verweist darauf, dass die Sicherstellung einer erfolgreichen Überwindung der Krise durch Stärkung des Wettbewerbs, der Beschäftigung und der Attraktivität europäischer Regionen für eine langfristige, nachhaltige Entwicklung unumgänglich ist;
2. verweist darauf, dass die Strukturfonds starke Instrumente darstellen, die dafür vorgesehen sind, den Regionen bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung und bei der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, aber auch bei der Umsetzung des Europäischen Konjunkturbelebungsprogramms für Wachstum und Beschäftigung und insbesondere bei der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen zu helfen, indem ihre systematische und effiziente Nutzung unterstützt wird; betont, dass das Ziel „Wettbewerbsfähigkeit“ nicht auf Kosten der Zusammenarbeit und der Solidarität zwischen den Regionen verwirklicht werden darf;
3. vermerkt mit Befriedigung die positiven Ergebnisse, die im Zeitraum vor der Wirtschaftskrise hinsichtlich der meisten Indikatoren für die Ziel-2-Regionen zu verzeichnen waren, also die guten Ergebnisse bei Beschäftigung, Innovation, Forschung und Entwicklung, Intensität des Arbeitskräfteeinsatzes, Aus- und Weiterbildung und lebenslangem Lernen; betont, dass die Auswirkungen der Krise auf die Wirtschaft nicht dazu führen dürfen, dass die Unterstützung für mehr und bessere Arbeitsplätze reduziert wird, und fordert dazu auf, diese komparativen Vorteile durch eine Verstärkung der Ziel-2-Instrumente nachhaltig zu gestalten;
4. unterstützt nachdrücklich die wichtigsten Prioritäten der EU-Strategie bis 2020, insbesondere ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, unter anderem durch die Erschließung neuer Möglichkeiten zur Erreichung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums über die digitale Wirtschaft, die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung des territorialen und sozialen Zusammenhalts und die Entwicklung besserer Bedingungen und eines verbesserten Unternehmensumfelds mit einem fairen Wettbewerb, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Unternehmertum und Innovation in allen Regionen sowie die Entwicklung der KMU und die Förderung ihres Entwicklungspotentials; unterstützt ferner das Streben nach mehr und besseren Arbeitsplätzen, mit angemessenen Arbeitsbedingungen, für Männer und Frauen, wobei auch der Zugang zu Aus- und Weiterbildung gewährleistet sein muss; fordert zur weiteren Förderung dieser Politikbereiche, u.a. durch Maßnahmen zur Aufwertung der Vorteile des europäischen Binnenmarktes im Rahmen der bevorstehenden Vertiefung der EU-Strategie bis 2020 auf, wobei sicherzustellen ist, dass Ziel 2 auch künftig auf die Förderung des territorialen Zusammenhalts ausgerichtet bleibt;
5. verweist mit Besorgnis auf die negativen gesellschaftlichen Folgen, die die Krise durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit, die wachsende Armut und die zunehmende soziale Ausgrenzung insbesondere der schutzbedürftigsten gesellschaftlichen Gruppen (Arbeitslose, Frauen, Senioren) mit sich bringt, und fordert die Kommission auf, Initiativen zur Unterstützung der KMU zu ergreifen, um die bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten und möglichst viele neue Arbeitsplätze zu schaffen;
6. betont, dass der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt im Mittelpunkt der EU-Strategie bis 2020 steht; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik und die Strukturfonds ein Schlüsselinstrument für die Verwirklichung der Priorität eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums in den Mitgliedstaaten und Regionen darstellen;
7. unterstreicht, dass ein erhebliches Problem hinsichtlich der Einschränkung des Beitrags der nationalen Kofinanzierungen zu den Programmen besteht, die auch Ziel 2 betreffen, da viele Mitgliedstaaten große Haushaltsprobleme haben; unterstützt die Politik der Kommission in Bezug auf die Verwendung des Gemeinschaftszuschusses; hält es deswegen für notwendig, dass die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 in ihrer jetzigen, vom Parlament angenommenen Fassung rasch umgesetzt wird, hält die 100%-Finanzierung für zu weit gehend, da damit der Anreiz für die Mitgliedstaaten, durch eine nationale Ko-Finanzierung die Effektivität und Wirtschaftlichkeit der geförderten Maßnahmen sicherzustellen, entfällt, und schließt sich der Einschätzung des Rats an, der das so genannte „Frontloading“ (Vorabausstattung) in der vorgelegten Fassung ablehnt;
8. verweist darauf, dass von insgesamt 117 vom ESF finanzierten operationellen Programmen 13 (für Österreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, die Niederlande, Polen, Portugal, zwei für das Vereinigte Königreich und zwei für Spanien) abgeändert wurden, um bestimmte krisenbedingte Bedürfnisse abzudecken, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten darin zu unterstützen, diese verfügbare Flexibilität zur Umwidmung operationeller Programme zu nutzen und die relevanten regionalen und lokalen Akteure umfassend und so rasch wie möglich davon zu unterrichten, um besonders gefährdete Gruppen und Kategorien kurzfristig zu fördern;
9. weist darauf hin, dass der Sechste Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt die unterschiedliche sozioökonomische Lage der drei Arten von Regionen, insbesondere in Bezug auf die kreative und innovative Kapazität und die unternehmerische Initiative, widerspiegelt; weist darauf hin, dass sowohl die derzeitige Wirtschaftskrise als auch die einzelnen Variablen, die die Entwicklungsmöglichkeiten der Regionen beeinflussen (Demografie, Zugänglichkeit, Innovationsfähigkeit usw.) deutlich machen, dass es wichtige Daten gibt, die es bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in den Kommunen und Regionen und bei der Gestaltung einer wirksamen Kohäsionspolitik zu berücksichtigen gilt;
10. unterstützt den Vorschlag des Rats, die Vorschüsse für das Jahr 2010 beim ESF um 4% und beim Kohäsionsfonds um 2% zu erhöhen, allerdings nur für solche Mitgliedstaaten, deren BIP mehr als zweistellig eingebrochen ist oder die IWF-Zahlungsbilanzhilfen erhalten haben; fordert die Kommission auf, Ursachen für die Verzögerung der Umsetzungen zu untersuchen und flexible Lösungen für die n+2/n+3 Regeln zu finden, so dass den Mitgliedstaaten die Mittel nicht verfallen;
11. bedauert die Tatsache, dass der Sechste Zwischenbericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt keine spezifischen qualitativen und quantitativen Daten über die kurz- und langfristigen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise in den EU-Regionen enthält, insbesondere in Bezug auf die wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Indikatoren; fordert daher die Kommission auf, einen Sonderbericht bzw. eine Sonderstudie über die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise in den EU-Regionen und besonders in den Ziel-2-Regionen und Phasing-out-Regionen (schrittweise aus der Förderung herausfallende Regionen) sowie zu einer möglichen Ausweitung oder Verringerung der regionalen Unterschiede im Rahmen der Krise vorzulegen; stellt fest, dass jene Evaluierungen ohne Verzögerungen durchgeführt werden müssen, um Fehlentwicklungen entgegenwirken zu können, und dass sie als Grundlage für einen Vorschlag für die Beibehaltung des Ziels 2 in den Regionen genutzt werden können, in denen dies einen Mehrwert im Hinblick auf nationale Fonds bringen kann;
12. begrüßt die Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen im Rahmen der Kohäsionspolitik (etwa 55 Milliarden Euro zwischen 2007 und 2013), von denen ein großer Teil die Förderung von Innovation, den Technologietransfer und die Modernisierung von KMU betrifft, wobei die Förderung erfolgreicher Modelle in diesem Bereich als wichtig eingeschätzt wird, und ist sich dessen bewusst, dass die vorgeschlagenen Interventionsmaßnahmen zugunsten von Unternehmen auf langfristige Ergebnisse ihrer Umstrukturierung und den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft abzielen müssen und nicht auf Feuerwehreinsätze für ihr wirtschaftliches Überleben, die in vielen Fällen mit der Politik für staatliche Beihilfen unvereinbar sind;
13. betont, dass zur Bewältigung der Krise in Forschung und Entwicklung sowie in Innovation, Bildung und ressourceneffiziente Technologien investiert werden muss, was sowohl den traditionellen Wirtschaftszweigen und ländlichen Gebieten als auch den hochqualifizierten Dienstleistungsgesellschaften von Nutzen sein und somit den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken wird; weist darauf hin, dass eine bezahlbare und für alle zugängliche Finanzierung zu gewährleisten ist und die Strukturfonds in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle spielen;
14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen der Krise auf verschiedene Struktur- und Entwicklungsbereiche sowie die Nutzung der Möglichkeiten ständig zu verfolgen, die die Finanzierungsinstrumente bieten, die im Hinblick auf das Ziel 2 vor allem zur Förderung des Unternehmertums und der KMU sowie zur Förderung von Einrichtungen der sozialen und solidarischen Ökonomie bestimmt sind, um deren Wettbewerbsfähigkeit und damit auch das Potenzial für mehr Beschäftigung zu erhöhen und deren Zugang zur Nutzung der Finanzierungsinstrumente (JASPERS, JEREMIE, JESSICA, JASMINE) zu erleichtern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Ergebnisse zu nutzen, um die künftige europäische Kohäsionspolitik zu Ziel 2 zu erarbeiten und auf diejenigen Regionen auf regionaler und lokaler Ebene abzustimmen, bei denen sich ein Mehrwert durch die Unterstützung der EU nachweisen lässt (insbesondere Innovationen im Tourismus-, Dienstleistungs-, IT- und Industriebereich, neben dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt und der möglichen Entwicklung erneuerbarer Energien oder von Technologien, die konventionelle Energieunternehmen umfassend verbessern würden, indem sie auf niedrige Emissionswerte und eine Minimierung des Abfallaufkommens abzielen, sowie Innovationen im Primärsektor);
15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Synergien von Instrumenten für die Kohäsionspolitik und die Wettbewerbsfähigkeit auf regionaler, nationaler, bilateraler und europäischer Ebene zu nutzen und zu fördern;
16. begrüßt die Politik der Kommission a) zur Verlängerung des Förderzeitraums der operationellen Programme 2000-2006, um eine größtmögliche Inanspruchnahme aller Mittel der Kohäsionspolitik zu gestatten, und b) zur Vereinfachung der administrativen Anforderungen und Verfahren und der finanziellen Abwicklung der Programme, jedoch unter gleichzeitiger Gewährleistung der erforderlichen Kontrollen im Hinblick auf mögliche Fehler und Betrugsfälle; vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass Auflagen geschaffen werden sollten, um sinnvolle Projekte zu fördern und unrechtmäßiges Verhalten im Vorfeld bereits zu unterbinden;
17. unterstützt die Politik der „Vorfinanzierung“ für die Programme der Kohäsionspolitik 2007-2013, die für 2009 eine Primärliquidität von 6,25 Milliarden Euro für Investitionen im Rahmen des für jeden Mitgliedstaat vereinbarten Finanzrahmens erbracht haben;
18. verweist darauf, dass Stadtzentren und Stadtrandgebiete von Natur aus besonders große gesellschaftliche Probleme mit sich bringen (hohe Arbeitslosigkeit, Gettoisierung, soziale Ausgrenzung u. a.), die durch die Krise noch verstärkt wurden und sorgfältig untersucht werden müssen, damit kurz- und langfristige Maßnahmen zu ihrer aktiven Bekämpfung ergriffen werden können;
19. befürwortet die Unterstützungsmaßnahmen und die neuen Finanzierungsinstrumente für Großprojekte in den Regionen (mit geplanten Gesamtkosten von 50 Millionen Euro und mehr), die die Kommission 2009 eingeführt hat; würdigt die Bedeutung der Instrumente der Finanzierungstechnik und der Zusammenarbeit mit der EIB/dem EIF, insbesondere der Initiativen JASPERS, JEREMIE und JESSICA, und fordert dazu auf, die gewährten Finanzierungen über JASPERS (Joint Assistance in Supporting Projects in European Regions - Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen), die speziell Ziel-2-Regionen betreffen, noch um mehr als 25 % zu erhöhen, um sie bestmöglich vorzubereiten und schneller umzusetzen, obgleich es gegenwärtig nur sehr wenige davon gibt; bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die bisher erfolgte Erhöhung der Mittel für JASPERS eine mittel- und langfristige Bedeutung für die Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Regionen hat, und besteht darauf, dass die angestrebte Wirkung und die erzielten Ergebnisse, die gewährten Finanzmittel und die für die Erfüllung der Zielstellung notwendigen Finanzmittel regelmäßig analysiert und gegenübergestellt werden;
20. unterstreicht, dass nur bei Wahrung einer wirklichen integrierten Mehrebenen-Governance zwischen den Behörden auf lokaler, regionaler, innerstaatlicher, grenzüberschreitender und EU-Ebene die innerstaatliche, regionale und EU-Politik ihre volle Effizienz und Wirksamkeit entfalten kann; fordert die Kommission auf, für jedes Ziel der Kohäsionspolitik die Möglichkeiten einer innovationsbezogenen territorialen Zusammenarbeit auf nationaler wie auf internationaler Ebene zu bewerten und die Möglichkeiten zu prüfen, das Ziel der europäischen territorialen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung der innovationsbezogenen Zusammenarbeit zwischen den Regionen zu stärken; ist der Ansicht, dass parallel zur Stärkung des Ziels der territorialen Zusammenarbeit (Ziel 3) auch die Möglichkeit verbessert werden sollte, grenzüberschreitende Maßnahmen der territorialen Zusammenarbeit im Rahmen von Ziel 2 zu entwickeln; stellt fest, dass dies nunmehr durch Artikel 37 Absatz 6 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 möglich ist; ist der Auffassung, dass die Stärkung der territorialen Zusammenarbeit mit einer Erhöhung der Haushaltsmittel für diese erweiterte territoriale Zusammenarbeit einhergehen sollte, ohne dass jedoch die Mittel für die Kohäsionsziele insgesamt aufgestockt werden;
21. unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen der Durchführungsbestimmungen, durch die die Strukturfonds flexibler gestaltet und wegen der außerordentlichen Wirtschaftsbedingungen den Bedürfnissen angepasst werden sollen, um 455 Programme der Kohäsionspolitik insbesondere im Hinblick auf Ziel-2-Programme sofort umzusetzen, wobei jedoch auch die erforderliche Anpassung der nationalen und regionalen Institutionen und Verwaltungsbehörden an diese neuen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind, die eventuellen Missbrauch und Verwaltungsmängel verhindern und die Möglichkeit der Umwidmung von nicht verbrauchten Mitteln auf andere laufende oder zukünftige Projekte gewährleisten sollen; fordert die Verwaltungsbehörden auf, Möglichkeiten für eine effizientere Umsetzung der im Rahmen von Ziel 2 geplanten operationellen Programme vorzuschlagen;
22. vertritt nachdrücklich die Ansicht, dass es unter besonderen Umständen (beispielsweise Wirtschaftskrise) bei der Anwendung der n+2-Regel angesichts der kohäsionspolitischen Ziele und der Auswirkungen wirtschaftlicher Konjunkturschwankungen auf die öffentlichen Finanzen und privaten Investitionen ausnahmsweise notwendig sein kann, flexibler vorzugehen;
23. empfiehlt die Übertragung aller in einer Region entsprechend der n+2- bzw. der n+3-Regel nicht verwendeten Fondsmittel auf Projekte auf regionaler Basis und Gemeinschaftsinitiativen;
24. fordert die Kommission auf, den Maßnahmenplan und die Initiative zum Erlass von Rechtsvorschriften für Kleinunternehmen (Small Business Act) ein Jahr nach Inkrafttreten (Dezember 2008) zu bewerten, vor allem im Hinblick auf die Ergebnisse, die bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinunternehmen und ihres Zugangs zu Finanzierung und Risikokapital, bei der Förderung innovativer Neugründungen sowie bei der Verringerung der Verwaltungslasten u. a. erzielt wurden;
25. betont die positiven Auswirkungen der Gleichstellung von Männern und Frauen auf das Wirtschaftswachstum; weist in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse von Studien hin, denen zufolge sich das BIP im Planungszeitraum nach 2013 um 30 % erhöhen würde, wenn die Erwerbsquoten, Teilzeitquoten und Produktivitätsraten der Frauen auf einem ähnlichen Niveau wie dem der Männer lägen; fordert daher, aus Strukturfondsmitteln finanzierten Projekten zur Förderung der Gleichstellung und Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.