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Verfahren : 2009/0128(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0212/2010

Eingereichte Texte :

A7-0212/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 07/09/2010 - 6.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0292

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 34k
Dienstag, 7. September 2010 - Straßburg
Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen ***I
P7_TA(2010)0292A7-0212/2010
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. September 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen (KOM(2009)0459 – C7-0207/2009 – 2009/0128(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0459),

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 4 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0207/2009),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665) und des dazugehörigen Addendums (KOM(2010)0147),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 133 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 16. November 2009(1),

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0212/2010),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 284 vom 25.11.2009, S. 6.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 7. September 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen
P7_TC1-COD(2009)0128

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1210/2010.)

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