Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. September 2010 zu der Rolle der Frau in einer alternden Gesellschaft (2009/2205(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. April 2009 über „Die Auswirkungen der demografischen Alterung in der EU bewältigen (Bericht über die demografische Alterung 2009)“ (KOM(2009)0180),
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission vom 11. Mai 2007 „Die demografische Zukunft Europas: Fakten und Zahlen“ (SEK(2007)0638),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2007 „Die Solidarität zwischen den Generationen fördern“ (KOM(2007)0244),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2006 „Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance“ (KOM(2006)0571),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. März 2006 „Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010“ (KOM(2006)0092),
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 23 und 25 über die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte älterer Menschen, sowie die Artikel 34, 35 und 36 der Charta, die insbesondere das Recht auf soziale Unterstützung und Unterstützung für die Wohnung, ein hohes Gesundheitsschutzniveau und Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse festschreiben,
– unter Hinweis auf Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union, der die den Mitgliedstaaten gemeinsamen Werte hervorhebt, wie z.B. Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichstellung von Männern und Frauen,
– unter Hinweis auf Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in der auf die Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung Bezug genommen wird,
– unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat im März 2006(1) angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter,
– in Kenntnis der Empfehlung der IAO (Internationalen Arbeitsorganisation) R 162 von 1980 zu älteren Arbeitnehmern,
– unter Hinweis auf das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979 (CEDAW),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2009(2) zur Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts und zur Solidarität zwischen den Generationen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2009 zu der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2002/73/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas(4),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0237/2010),
A. in der Erwägung, dass die Alterung der Gesellschaft zu häufig negativ wahrgenommen wird, d.h. im Sinne von Herausforderungen an die Altersstruktur der Arbeitskräfte und die Nachhaltigkeit des sozialen Schutzes und der Gesundheitsfürsorge, in der Erwägung, dass ältere Menschen auch als wirtschaftliche Ressource zu betrachten sind und einen großen Erfahrungsschatz mitbringen und sie in der Betreuung abhängiger Personen und aufgrund ihrer langen Berufserfahrung als Ratgeber am Arbeitsplatz für die Gemeinschaft und die Familien lebenswichtige Unterstützung leisten und zur Erhaltung des ländlichen Raums beitragen,
B. in der Erwägung, dass im Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 zwar Lücken hinsichtlich der Realisierung einer echten Gleichstellung der Geschlechter hervorgehoben wurden und in manchen Bereichen die Gleichstellung der Geschlechter verbessert wurde, aber dennoch insgesamt kaum Fortschritte erzielt wurden,
C. in der Erwägung, dass die derzeitige Wirtschafts- und Gesellschaftskrise besonders schwerwiegende Auswirkungen auf Frauen und insbesondere auf ältere Frauen und die ihnen angebotenen Dienstleistungen hat und dass dadurch Ungleichheiten und Diskriminierung nicht nur aus Gründen des Geschlechts, sondern auch aus Gründen des Alters und des Gesundheitszustands verstärkt werden,
D. in der Erwägung, dass ältere Menschen einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind als die Gesamtbevölkerung (in den 27 EU-Mitgliedstaaten waren im Jahr 2008 etwa 19 % der Menschen, die 65 Jahre und älter sind, von Armut betroffen, im Vergleich zu 19 % im Jahr 2005 und 17 % im Jahr 2000), in der Erwägung, dass über 65-jährige Frauen einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind (das Armutsrisiko liegt bei 22 %, d.h. 5 Prozentpunkte höher als bei Männern),
E. in der Erwägung, dass Prognosen zufolge die Bevölkerung der EU-27 älter werden wird, wobei der Anteil der 65-Jährigen und Älteren von 17,1% im Jahr 2008 auf 30% im Jahr 2060 steigen wird und der 80-Jährigen und Älteren von 4,4% auf 12,1% im selben Zeitraum zunehmen wird,
F. in der Erwägung, dass die erwerbstätige Bevölkerung Prognosen zufolge schrumpfen und es daher immer wichtiger sein wird, Bevölkerungsgruppen einzubeziehen, die derzeit nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind,
G. in der Erwägung, dass das Geschlecht ein entscheidender Faktor beim Älterwerden ist, da die Lebenserwartung von Frauen sechs Jahre höher ist als die der Männer, wobei nach den Statistiken für die EU-27 aus dem Jahr 2007 Männer durchschnittlich 76 Jahre und Frauen durchschnittlich 82 Jahre alt werden, und in der Erwägung, dass Eurostat-Zahlen hingegen zeigen, dass die Kluft zwischen einer gesunden Lebenserwartung von Männern und Frauen viel geringer ist: für Männer liegt sie bei 61,6 Jahren und bei Frauen bei 62,3 Jahren,
H. in der Erwägung, dass traditionell Frauen stärker von Armut und knappen Renten bedroht sind, insbesondere Frauen über 65, die gerade einmal Renten erhalten, die kaum über dem Existenzminimum liegen, was auf mehrere Ursachen wie das große Lohngefälle zwischen Frauen und Männern, das sich direkt auf die Rentenansprüche auswirkt, und das auf das Ab- oder Unterbrechen der Berufstätigkeit, um sich der Familie zu widmen oder im Betrieb des Ehepartners, insbesondere im Handel und in der Landwirtschaft, ohne Entgelt und eigene Sozialversicherung mitzuarbeiten, zurückzuführen ist;
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission, wie die Auswirkungen der demografischen Alterung bewältigt werden können; bedauert jedoch, dass die zu Grunde gelegten Definitionen, Statistiken und Situationen nicht auf genug Sensibilität für geschlechtsbedingte Ungleichheiten im Alter basieren, die hauptsächlich aus über die Gesamtlebenszeit akkumulierten geschlechtsbedingten Nachteilen herrühren;
2. befürwortet den Schwerpunkt, den die Kommission auf die vom Europäischen Rat 2001 in Stockholm(5) beschlossenen Strategie als einen langfristigen Leitfaden legt, um mit den Herausforderungen und Möglichkeiten, die die demografische Alterung in den Gesellschaften verursacht, umzugehen; befürwortet ebenfalls den in der Mitteilung enthaltenen Vorschlag, dass in Bezug auf die demografische Alterung wie auch auf die Schaffung von Möglichkeiten, insbesondere auf dem Gebiet der Märkte für Produkte und Dienstleistungen, die an die Bedürfnisse älterer Leute angepasst sind, ein umfassender und multidisziplinärer Ansatz verfolgt werden sollte; fordert die Kommission auf, den Verbraucherrechten älterer Menschen besondere Beachtung zu schenken, da sie zu häufig irregeführt oder ausgenutzt werden;
3. fordert die Institutionen auf, eine positivere Haltung gegenüber der demografischen Alterung einzunehmen und die EU-Bürger für diese Themen und ihre tatsächlichen Auswirkungen zu sensibilisieren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, der lastenfixierten Einstellung gegenüber dem Älterwerden zum Beispiel dadurch entgegenzuwirken, indem eine Studie über die Auswirkungen und das Potenzial der Seniorenwirtschaft („silver economy“), an der ältere Frauen aktiv teilhaben, in Auftrag gegeben wird; begrüßt ausdrücklich die Initiative der Kommission, das Jahr 2012 als Jahr des aktiven Alters und der Solidarität zwischen den Generationen auszurufen;
4. betrachtet einen Ansatz, der auf dem Konzept der Gesamtlebensperspektive basiert, bei dem die miteinander verknüpften alters- und geschlechtsspezifischen Fragen berücksichtigt werden, als einen zukunftsweisenden Weg in der Alterspolitik; betrachtet ferner ein Konzept in Bezug auf das Altern und die Geschlechter, bei dem die zentrale Verankerung dieser beiden Themen zu einer unverzichtbaren Methode und einem Instrument der Politikgestaltung in allen maßgeblichen Bereichen (Wirtschaft, Soziales, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherrechte, digitale Agenda, Entwicklung von Stadt und Land usw.) werden, als einen Weg in Richtung einer besseren sozialen Integration und eines größeren sozialen Zusammenhalts;
Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Alters
5. verlangt, dass die Antidiskriminierungs-Richtlinie so rasch wie möglich angenommen wird;
6. räumt ein, dass Diskriminierung aus Gründen des Alters mit wirksameren gerichtlichen Maßnahmen und leichter zugänglichen Verfahren bekämpft werden muss, insbesondere in Fällen von Diskriminierung im Arbeitsleben, wo es spezifische Rechtsvorschriften gibt und wo eine Unterstützung des Einzelnen und die Ermittlung der Umstände von wesentlicher Bedeutung sind; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass notwendige gesetzliche Bestimmungen gegen die Diskriminierung aus Altersgründen und anderen Gründen wirksam umgesetzt werden;
7. verlangt einen stärker auf Rechten basierenden Ansatz in Bezug auf die demografische Alterung, so dass ältere Menschen als gestärkte Subjekte handeln können und nicht als Objekte gelten;
8. verlangt mehr Mittel, Forschung und die Weiterentwicklung von bestehenden Überwachungsmechanismen, da Diskriminierung aus Gründen des Alters selten erkannt und angegangen wird; räumt ein, dass eine größere Sensibilisierung in den Mitgliedstaaten vonnöten ist, und würde einen Beitrag der Agentur für Grundrechte und des neuen Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen begrüßen;
9. betont, dass die mehrfache Diskriminierung anerkannt werden muss, der ältere Frauen in Gesellschaften häufig ausgesetzt sind, wo sie wegen ihres Alters, ihres Geschlechts, ihres Gesundheitszustands und einer Behinderung diskriminiert werden;
10. zeigt sich insbesondere besorgt über das Ausmaß, in dem die schutzbedürftigsten Gruppen von Frauen vielfacher Diskriminierung ausgesetzt sind: Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen, Lesben, Minderheiten angehörende Frauen, minderqualifizierte Frauen und ältere Frauen, da sie unter mehrfacher Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion usw. leiden, und fordert Maßnahmen zur positiven Diskriminierung;
11. ersucht die Mitgliedstaaten, echte Aufklärungskampagnen über die wesentliche Rolle der älteren Menschen in der Gesellschaft und über die Wiederaufwertung der Rolle älterer Frauen, unter anderem durch die Förderung des Kleinhandels und des kleinen Handwerks, in die Wege zu leiten;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die besondere Situation älterer lesbischer, bi- und transsexueller Frauen zu berücksichtigen;
Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege
13. fordert die Mitgliedstaaten auf, neue Urlaubsformen einzuführen, die es ermöglichen, einen bezahlten Urlaub, der kein Elternurlaub ist, für Pflegeaufgaben in Anspruch zu nehmen, und sich für eine gerechtere Verteilung zwischen Männern und Frauen bei der unbezahlten Pflege einzusetzen, weil informelle häusliche Pflege die Möglichkeiten der Pflegeperson, außer Haus zu arbeiten, einschränkt; ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang ein Weg der Bekämpfung der Armut von älteren Frauen darin besteht, Vorkehrungen wie Teilzeit und Arbeitsplatzteilung zu unterstützen, die Optionen für flexible Arbeitszeitregelungen eröffnen; betont jedoch in diesem Zusammenhang, dass Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten dieselben Arbeitnehmerrechte zustehen; erinnert daran, dass die Arbeitslosigkeit älterer Frauen in Angriff genommen werden muss, um die Beschäftigungsziele der EU-2020-Strategie zu erreichen;
14. fordert die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen zu entwickeln, um zu gewährleisten, dass der Erwerb von Rentenansprüchen auch während der Zeiten ausreicht, wenn die Höhe des Einkommens einer Pflegeperson aufgrund von Pflegeaufgaben zeitweise niedriger ist, eine Situation, die in der Hauptsache Frauen betrifft; fordert die Kommission auf, eine Studie über die unterschiedlichen Auswirkungen der Rentensysteme in den Mitgliedstaaten auf Männer und Frauen in Auftrag zu geben;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei einer Reform des Rentensystems und der Anpassung des Rentenalters die Geschlechterkomponente und dabei die Unterschiede zwischen Frauen und Männern hinsichtlich Arbeitszeiten und Arbeitsrhythmus sowie das höhere Risiko der Diskriminierung älterer Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, Formen gegenseitiger Unterstützung zu fördern, die eine Brücke zwischen jungen und älteren Menschen bilden und in denen der Elan der jungen Menschen und die Erfahrung der älteren Menschen zur Geltung gebracht werden können;
Gesundheit, Pflege und Sozialdienste
17. verlangt, dass ein auf Rechten basierender Ansatz verfolgt wird, um ältere Menschen in die Lage zu versetzen, eine aktive Rolle zu spielen, wenn Entscheidungen über die Wahl und die Gestaltung der für sie nach Möglichkeit vorgesehenen Pflege- und Sozialdienste und Behandlungen getroffen werden; fordert außerdem die Umsetzung eines nachfrageorientierten Ansatzes bei der Bereitstellung von Pflegediensten jeglicher Art, damit ältere Menschen so lange ein unabhängiges Leben führen können, wie sie dies wünschen;
18. fordert, Unterstützungsmaßnahmen für häusliche Pflege zu fördern, die es den Familien erlauben, zu entscheiden, ob sie sich selbst um ihre älteren Angehörigen kümmern oder zusätzliche Sozialdienste in Anspruch nehmen wollen; betont, dass in beiden Fällen die Unterstützung in gleicher Weise entlohnt werden muss;
19. betont, dass öffentliche und private Dienste für ältere Menschen leicht zugänglich, qualitativ hochwertig und erschwinglich sein müssen und dass die Struktur von öffentlichen und privaten Diensten eine möglichst lange Dauer häuslicher Pflege unterstützen sollte;
20. ist der Ansicht, dass eine umfassende, informelle Pflegekräfte unterstützende Politik vonnöten ist, die ihre Stellung, Versorgungs- und Sozialversicherungsansprüche sowie die Bereitstellung von Sozial- und Unterstützungsdiensten, die Verfügbarkeit professioneller Pflegedienste usw. beinhaltet;
21. betont, dass ehrenamtliche Arbeit und informelle Pflege, die häufig auf den Schultern von Frauen lasten, nicht dazu dienen sollten, Defizite in der Sozialfürsorge wettzumachen, und fordert, dass angemessene sozialpolitische Maßnahmen ergriffen werden, die es Frauen ermöglichen, bezahlte Tätigkeiten ihrer Wahl auszuüben;
22. fordert auf der Ebene der Mitgliedstaaten die Schaffung eines Aktionsprogramms in Form eines Hilfspakets, um die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen, die älter als 50 Jahre sind, zu verbessern, die Auswirkungen ihrer Arbeitslosigkeit abzumildern und sie wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern;
23. weist darauf hin, dass die Qualität der Pflege gewährleistet werden sollte, um die Qualität des Alters zu verbessern und auch um den körperlichen, sexuellen, seelischen und wirtschaftlichen Missbrauch, dem ältere Menschen häufig ausgesetzt sind, zu verhindern; betont, dass in öffentlichen und privaten Pflegeeinrichtungen für Senioren lebende Menschen einen Anspruch darauf haben sollten, durch entsprechende Leitungs- und Verwaltungsstrukturen an den Entscheidungsprozessen dieser Einrichtungen mitzuwirken; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten gewährleisten sollten, dass die als Pflegekräfte für ältere Menschen im öffentlichen und privaten Sektor Beschäftigten ausgebildet werden und dass ihrer Arbeit ein größerer wirtschaftlicher Wert einschließlich Entlohnung, Versicherung, und Arbeitsbedingungen beigemessen wird;
24. fordert die Mitgliedstaaten auf, verstärkt die Ausbildung für die seelische und körperliche Unterstützung älterer Menschen ebenso zu fördern wie die Schaffung angemessener Strukturen für ihre Unterbringung in Heimen;
25. unterstützt die Umwandlung von Pflegeheimen, die gewöhnlich wie ein Krankenhaus geführt werden, in freundliche Einrichtungen, die sich nach dem Modell der Familie ausrichten, um zu vermeiden, dass sie zu einer unpersönlichen Behörde werden;
26. schlägt vor, dass bei der Auflegung des Europäischen Aktionsplans für die Alzheimer-Krankheit die Rolle älterer Frauen in der Pflege von Demenzkranken in gebührendem Maße anerkennt und der Plan rasch umgesetzt wird; ist ferner der Auffassung, dass nationale Programme nötig sind, um zu ermitteln, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die Lebensqualität älterer Frauen zu verbessern; schlägt vor, dass Alzheimer-Vereinigungen zwecks Ausarbeitung und Umsetzung dieser Maßnahmen konsultiert werden;
27. fordert, dass die geschlechtsspezifische Perspektive bei medizinischen Diagnosen berücksichtigt wird, um sicherzustellen, dass sie genau sind und die Menschen die angemessene Pflege erhalten; verlangt, dass Diagnoseinstrumente, Gesundheitsversorgung und Behandlungen nicht allein aufgrund des Geschlechts und des Alters eines Patienten eingeschränkt werden, so dass Screening für Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Lungenkrebs und Darmkrebs wie auch Screening für Herz-Kreislauf-Erkrankungen für ältere Frauen zugänglich sind; fordert des Weiteren, dass der Vorsorge und Behandlung von Krankheiten wie Osteoporose und rheumatoide Arthritis, an denen vorwiegend ältere Frauen leiden, größere Beachtung geschenkt wird;
28. fordert, dass die geschlechts- und altersspezifische Perspektive in Empfehlungen zur Ernährung angewendet wird; fordert ferner, dass die geschlechts- und altersspezifische Perspektive in Empfehlungen in Bezug auf Fragen der Lebensmittelsicherheit wie die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln, gesundheitsbezogene Angaben, die REACH-Verordnung und neuartige Lebensmittel Eingang findet;
29. weist darauf hin, dass sowohl technologische als auch technische Verbesserungen wichtig sein können, um die Gesellschaft an die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung anzupassen; fordert, dass Neuerungen, die in enger Zusammenarbeit mit den älteren Menschen entwickelt werden, breitere Verwendung finden, beispielsweise vereinfachte Mobiltelefone und Internetzugänge, intelligente Sensoren in spezifischen Produkten, um die Unfallzahl zu verringern, die Ausbildung von Hunden, um Menschen zu helfen, die beispielsweise unter Gedächtnisstörungen leiden usw., und fordert, dass Programme, die auf der Grundlage des lebenslangen Lernens speziell für ältere Menschen konzipiert sind, vom Staat unterstützt werden;
30. fordert, dass bei der Entwicklung von Arzneimitteln Versuche durchgeführt werden, die die Auswirkungen dieser Arzneimittel nicht nur auf den männlichen, sondern auch auf den weiblichen Organismus untersuchen;
31. schlägt vor, Statistiken über die Zunahme von Gewalt gegen ältere Menschen zu erstellen mit dem Ziel, auf dieses gravierende Problem der Misshandlung, das die älteren Menschen normalerweise nicht in der Lage sind anzusprechen und das sie als Begleiterscheinung des fortgeschrittenen Alters und ihrer Abhängigkeit hinnehmen, aufmerksam zu machen, und die Misshandlung von älteren Menschen mit größerer Effizienz und dem Engagement der gesamten Gesellschaft zu bekämpfen;
32. fordert dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um der Ausgrenzung älterer Frauen aus der Gesellschaft durch die Organisation von Kultur- oder Bildungsinitiativen und durch ihre Einbeziehung in lokale gesellschaftliche Unternehmungen vorzubeugen;
Vorwärts
33. fordert die Kommission auf, bis Ende 2011 einen Aktionsplan vorzulegen, der Folgendes umfasst:
–
eine Prüfung des Bedarfs an mehr Mitteln für die wissenschaftliche Altersforschung,
-
Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Pflege und der Qualität der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals,
-
Änderungen, um die Kohärenz auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu verbessern, einschließlich Rentensysteme, Pflegeurlaub und Vereinbarungen für Teilzeitarbeit,
–
ein geschlechtsspezifisches Konzept bezüglich altersbedingter Krankheiten sowie Maßnahmen, wie sie am besten erkannt und behandelt werden können,
–
jährliche Berichterstattung auf der Grundlage der Prinzipien der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf institutioneller Ebene durch die Agentur für Grundrechte und in den Mitgliedstaaten durch die nationalen Behörden über die Verstöße gegen die Rechte älterer Menschen und die Maßnahmen, die auf EU und auf nationaler Ebene getroffen werden müssen, um unmittelbare und versteckte Diskriminierung zu beseitigen,
–
nichtlegislative Maßnahmen, um altersbedingte Diskriminierung zu bekämpfen, beispielsweise Sensibilisierungskampagnen;
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durchgängige Berücksichtigung der Perspektive älterer Migranten sowie von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen;
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Maßnahmen zur Unterstützung der Solidarität zwischen den Generationen wie z.B. die Unterstützung von Frauen, die sich bei berufsbedingter Abwesenheit der Eltern um Enkel kümmern;
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Maßnahmen zur Nutzung des Wissens und der Berufserfahrung von älteren Menschen, beispielsweise durch die Gründung von Vereinigungen von Senioren, die Arbeitssuchende beraten;
-
Austausch vorbildlicher Verfahrensweisen.
34. fordert die Kommission auf, Überwachungsmechanismen in Bezug auf die Umsetzung von die Grundrechte betreffenden Angelegenheiten bis Ende 2012 zu aktualisieren und zu verstärken; verlangt ferner eine verstärkte Aufmerksamkeit für diese oft nicht ausreichend genutzten Mechanismen, da ältere Menschen im Allgemeinen und ältere Frauen im Besonderen ihre Rechte nicht ausreichend kennen;
35. bekräftigt, dass jeder Mann und jede Frau in der EU entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen und Vorlieben einen Anspruch auf angemessene und erschwingliche Sozial- und Gesundheitsdienste von hoher Qualität haben muss; fordert die Kommission auf, eine Richtlinie über Grundversorgungsdienste vorzulegen, die nationale Bedingungen berücksichtigt; betont, dass ältere Frauen besonders schutzbedürftig sind, und fordert die Kommission auf, ein System in Betracht zu ziehen, bei dem allen Männern und Frauen in der EU das Recht auf ein Grundeinkommen, abhängig vom Lebensstandard des Mitgliedstaats, garantiert wird;
36. fordert die Kommission auf, Gemeinschaftsmittel für Projekte bereitzustellen, die u.a. sozial benachteiligten alleinstehenden und älteren Frauen zugute kommen;
o o o
37. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.