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Verfahren : 2010/0054(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0263/2010

Eingereichte Texte :

A7-0263/2010

Aussprachen :

PV 19/10/2010 - 5
CRE 19/10/2010 - 5

Abstimmungen :

PV 20/10/2010 - 4.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0368

Angenommene Texte
PDF 206kWORD 45k
Mittwoch, 20. Oktober 2010 - Straßburg
Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften in Bezug auf den Europäischen Auswärtigen Dienst ***I
P7_TA(2010)0368A7-0263/2010
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften in Bezug auf den Europäischen Auswärtigen Dienst (KOM(2010)0085 – C7-0086/2010 – 2010/0054(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0085),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 322 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0086/2010),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  nach Stellungnahme des Rechnungshofs vom 29. April 2010(1),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 13. Oktober 2010 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses gemäß Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0263/2010),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 145 vom 3.6.2010, S. 4.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. Oktober 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU, Euratom) Nr. .../2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften in Bezug auf den Europäischen Auswärtigen Dienst
P7_TC1-COD(2010)0054

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1081/2010.)


ANHANG

Erklärung der Kommission

„Die Kommission wird sich im Rahmen ihrer Vorschläge für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen mit der Frage des Europäischen Entwicklungsfonds im Hinblick auf dessen Eingliederung in den Haushaltsplan der Union befassen.“

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