Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (KOM(2010)0309 – C7-0146/2010 – 2010/0171(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0309),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 336 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0146/2010),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis des Beschlusses 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes(1),
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. Oktober 2010 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses (A7-0288/2010),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. Oktober 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU, Euratom) Nr. .../2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1080/2010.)
ANHANG
Erklärung der Hohen Vertreterin zur geografischen Streuung im EAD
„Die Hohe Vertreterin misst der Einstellung von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten auf möglichst breiter geographischer Grundlage sowie der Gewährleistung einer adäquaten und bedeutsamen Präsenz von Staatsangehörigen aus allen Mitgliedstaaten im Dienst höchste Bedeutung bei.
Der EAD sollte in vollem Umfang von der Vielfalt und dem Reichtum an Erfahrungen und Fachkenntnissen profitieren, die in den verschiedenen auswärtigen Diensten der Union entwickelt wurden.
Die Hohe Vertreterin wird alle Möglichkeiten nutzen, die sich bei der Anwendung des Ernennungsverfahrens des EAD bieten, um diese Ziele zu erreichen. Sie wird der Frage einen Abschnitt ihres Jahresberichts über die Besetzung von Stellen im EAD widmen.„
Erklärung der Hohen Vertreterin zum ausgewogenen Geschlechterverhältnis im EAD
„Die Hohe Vertreterin misst der Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses bei den Bediensteten des EAD höchste Bedeutung bei.
Ein Schlüssel für die Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses ist die Ermutigung von Bewerbungen von Frauen auf Stellen im EAD und die Beseitigung von diesbezüglichen Hindernissen. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem Ernennungsverfahren für die Rotation von Delegationsleitern 2010 wird der EAD prüfen, wie die oft nicht-linearen Strukturen der Bewerbung von Frauen besser in künftigen Ernennungsverfahren berücksichtigt und wie andere mögliche Hindernisse beseitigt werden können. Die Hohe Vertreterin wird auch bewährte Verfahren aus nationalen diplomatischen Diensten ermitteln und sie auf den EAD anwenden, wenn immer dies möglich ist.
Die Hohe Vertreterin wird bei der Förderung der Beschäftigung von Frauen im Dienst die Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen, die sich durch Artikel 1d Absätze 2 und 3 des Statuts bieten.
Die Hohe Vertreterin wird der Frage des ausgewogenen Geschlechterverhältnisses einen Abschnitt ihres Jahresberichts über die Besetzung von Stellen im EAD widmen.„
Erklärung der Kommission im Hinblick auf Artikel 95 Absatz 2 des Statuts
„Äußert die Kommission Vorbehalte gegen eine Person auf der Bewerberliste, begründet sie diese gegenüber dem Hohen Vertreter in gebührender Weise.“