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Verfahren : 2010/2040(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0266/2010

Eingereichte Texte :

A7-0266/2010

Aussprachen :

PV 21/10/2010 - 5
CRE 21/10/2010 - 5

Abstimmungen :

PV 21/10/2010 - 7.10
CRE 21/10/2010 - 7.10
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0386

Angenommene Texte
PDF 255kWORD 82k
Donnerstag, 21. Oktober 2010 - Straßburg
Integrierte Meerespolitik (IMP) – Bewertung der bisherigen Fortschritte und neue Herausforderungen
P7_TA(2010)0386A7-0266/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Integrierten Meerespolitik (IMP) – Bewertung der bisherigen Fortschritte und neue Herausforderungen (2010/2040(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)(1),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“ (KOM(2007)0575),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fortschrittsbericht zur Integrierten Meerespolitik der EU“ (KOM(2009)0540),

–  in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission zum Fortschrittsbericht über die integrierte Meerespolitik der Europäischen Union (SEK(2009)1343),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine bessere Governance im Mittelmeerraum dank einer integrierten Meerespolitik“ (KOM(2009)0466),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die internationale Dimension der integrierten Meerespolitik der Europäischen Union“ (KOM(2009)0536),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zur Integration der Meeresüberwachung: Ein gemeinsamer Informationsraum für den maritimen Bereich der EU“ (KOM(2009)0538),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Prüfung der Schaffung eines Europäischen Grenzkontrollsystems (Eurosur)“ (KOM(2008)0068),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel: „Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln“ (KOM(2010)0135),

–  in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ (KOM(2009)0147),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für die maritime Raumordnung: Ausarbeitung gemeinsamer Grundsätze in der EU“ (KOM(2008)0791),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Leitlinien für einen integrierten Ansatz der Meerespolitik: Bewährte Verfahren der integrierten meerespolitischen Entscheidungsfindung und der Konsultation der Interessengruppen“ (KOM(2008)0395),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel: „Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum“ (KOM(2009)0248),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Europäische Union und die Arktis“ (KOM(2008)0763),

–  in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission mit dem Titel „Building a European marine knowledge infrastructure: Roadmap for a European Marine Observation and Data Network“ (SEK(2009)0499),

–  in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission mit dem Titel „Marine data infrastructure, outcome of public consultation“ (SEK(2010)0073),

–  in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission mit dem Titel „Non-paper on maritime surveillance“ (SEK(2008)2337),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Europäische Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung: Ein kohärenter Rahmen für den Europäischen Forschungsraum zur Förderung der nachhaltigen Nutzung von Ozeanen und Meeren (KOM(2008)0534),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategische Ziele und Empfehlungen für die Seeverkehrspolitik der EU bis 2018“ (KOM(2009)0008),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Integrierten Meerespolitik vom 16. November 2009,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Integrierten Meeresüberwachung vom 17. November 2009,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Integrierten Meerespolitik vom 14. Juni 2010,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeeres vor Verschmutzung und die dazugehörigen Protokolle(2),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum „Meeres- und Küstenmaßnahmenpaket“ vom 17./18. Juni 2009,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zu der künftigen Meerespolitik der Union: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zu einer integrierten Meerespolitik der Union(4),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Fischereiausschusses und des Ausschusses für Regionalentwicklung (A7-0266/2010),

A.  in der Erwägung, dass die Ozeane und Meere außerordentlich komplexe Systeme sind, die von vielen Tätigkeiten, Interessen und Maßnahmen beeinflusst werden; in der Erwägung, dass die Kompetenz im Umgang mit den vielfältigen Erfordernissen der Meerespolitik und die Befugnis zur Regelung maritimer Angelegenheiten auf zahlreiche öffentliche und private Akteure auf verschiedenen Verwaltungsebenen verteilt sind,

B.  in der Erwägung, dass die Weltmeere und Ozeane miteinander verbunden und voneinander abhängig sind und ihre immer intensivere Nutzung durch und für Sektoren wie Schiffsverkehr, Fischerei, Energie, Tourismus und Forschung, verbunden mit den Klimaveränderungen, den Druck auf die Meeresumwelt weiter verstärkt haben,

C.  in der Erwägung, dass der Schiffsverkehr und die Schiffbauindustrie einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Wohl der EU-Länder leisten und einen wertvollen Dienst für die Industrie und die Verbraucher in Europa und weltweit erbringt,

D.  in der Erwägung, dass die IMP eine klare Antwort auf die Frage gibt, wie größere Kohärenz zwischen den Maßnahmen, die unter verschiedenen in Meeres- und Küstengebieten wirksamen Politiken durchgeführt werden, und der Notwendigkeit der umweltfreundlichen Nutzung von Ressourcen dieser Ökosysteme erzielt werden kann,

E. in der Erwägung, dass die Rahmenrichtlinie über die Meeresstrategie die ökologische Säule der Integrierten Meerespolitik (IMP) bildet, und in der Erwägung, dass dieser Ansatz besser mit den übrigen sektoralen Politikbereichen verknüpft werden sollte,

F.  in der Erwägung, dass eine erfolgreiche IMP auf höchster Kompetenz in den Bereichen Meeresforschung, Technologie und Innovation beruhen und zu einer zentralen Anlaufstelle in der Entscheidungsfindung und damit einer Verringerung der Überschneidung von Regelungsbefugnissen führen sollte, wobei jedoch regionale und lokale Besonderheiten berücksichtigt werden müssen,

G.  in der Erwägung, dass dieses integrierte Konzept der meerespolitischen Entscheidungsfindung die koordinierte Planung konkurrierender meeresspezifischer Tätigkeiten, die strategische Verwaltung von Meeresgebieten, die Qualität der Kontrolltätigkeiten und die Durchsetzung von Rechtsvorschriften verbessern sollte, und dass ein solches Ziel erfordert, dass die Gesamtheit dieser Strukturen ermittelt, ihre Sichtbarkeit sichergestellt und ihre Zusammenarbeit verbessert wird, und zwar in einem transparenten und kohärenten Rahmen,

H.  in der Erwägung, dass die Europäische Union weltweit die größte Seemacht ist und dass sie sich der IMP und ihres Besitzstands bedienen sollte, um auf internationaler Ebene eine treibende Kraft zu sein, um die Planung der Aktivitäten zur See, den Umweltschutz und die Förderung bewährter Verfahren in internationalen Gremien zu verbessern,

I.  in der Erwägung, dass die Küsten Europas und Inseln in äußerster Randlage hinsichtlich Sicherheit und Schutz vor Umweltbedrohungen und kriminellen Handlungen eine besondere Rolle spielen,

Allgemeines

1.  begrüßt das Maßnahmenpaket der Kommission von Oktober 2009 zur integrierten Meerespolitik als frühzeitige und vielversprechende Initiative zur Umsetzung der Vorschläge im Aktionsprogramm des „Blaubuchs“ der Kommission von 2007 und stellt fest, dass die bereits durchgeführten und geplanten Initiativen voll in Einklang mit den Zielen des Blaubuchs stehen und eine logische Folge dieser Ziele sind; bestätigt insgesamt den Nutzen des integrierten Ansatzes in der Meerespolitik;

2.  stimmt der Auffassung der Kommission zu, dass die „reiche maritime Tradition“ eine der Stärken Europas ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, durch die Konzipierung einer anspruchsvollen Strategie eines „blauen Wachstums“ das Potential der verschiedenen maritimen Sektoren weiter zu entwickeln; vertritt die Ansicht, dass die IMP zur Ausgestaltung einer wettbewerbsfähigen, sozialen und nachhaltigen Union beitragen muss; ist in diesem Zusammenhang auch der Meinung, dass die Entwicklung der IMP in harmonischer Weise die Bemühungen um Wirtschaftsentwicklung, hohe Beschäftigungsquoten – insbesondere dadurch, dass der Sektor für junge Menschen durch Ausbildungsmaßnahmen und ein Pilotprojekt „Meeres-Erasmus“ attraktiver gestaltet wird–, und Umweltschutz mit einbeziehen sollte; ist deshalb der Auffassung, dass die IMP mit den Zielen und Initiativen der Strategie EU 2020 eng verknüpft sein sollte;

3.  fordert die Kommission in diesem Sinne auf, eine umfassende und sektorübergreifende Strategie für das nachhaltige Wachstum in Küstenregionen und maritimen Sektoren bis 2013 zu entwickeln, die auf einer umfassenden Erforschung des Potentials und der Maßnahmenoptionen und einer umfassenden Konsultation der beteiligten Interessengruppen beruht; vertritt die Ansicht, dass ein neuer integrierter Ansatz zur Stärkung der Führungsrolle Europas auf dem Gebiet der Meeresforschung und der maritimen Forschung, der Technologieentwicklung und des Maritimen Ingenieurwesens in Sektoren wie Schiffbau, nachhaltige Entwicklung der Meeresressourcen, saubere Schifffahrt, Energiegewinnung in Offshore-Anlagen und Offshore-Technologien ein Element dieser Strategie sein sollte; stellt fest, dass Lösungen auf internationaler Ebene gefunden werden müssen, um Praktiken unlauteren Wettbewerbs innerhalb der Schiffbauindustrie ein Ende zu setzen;

4.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, nach der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko tätig zu werden und Rechtssicherheit im Bereich der Offshore-Ölförderung in Europa herzustellen, indem sie ein abgestimmtes europäisches Handlungskonzept zur Notfallvorsorge und zur Bekämpfung von Havarien durch Bohrinseln und Tanker vorlegt, das besonders in Fällen grenzüberschreitender Verschmutzung Lösungen auf internationaler Ebene vorsieht; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ermuntern, den bereits bestehenden internationalen Rechtsrahmen, wie er durch die einschlägigen internationalen Übereinkommen der IMO festgelegt ist, vollständig umzusetzen und parallel dazu alle etwaigen Maßnahmen zur Vermeidung solcher Katastrophen und alle etwaigen Rechtslücken auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten zu identifizieren und alle einschlägigen EU-Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten des Golfs von Mexiko und der europäischen Küstenregionen und Meere so rasch wie möglich entsprechend anzupassen;

5.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Mandat der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) für Sicherheitsinspektionen von Offshore-Anlagen und für Reinigungsarbeiten bei einer Ölpest bei der Überarbeitung der EMSA-Verordnung zu verlängern;

6.   sieht in diesem Zusammenhang dringenden Handlungsbedarf bei der Überarbeitung der Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (2004/35/EG), da diese die Haftung nach dem „Verursacherprinzip“ bei der Offshore– Ölförderung nicht einschließt;

7.   fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf zu prüfen, ob das Mandat der EMSA erweitert werden muss und ihr die Kontrolle über die Einhaltung von Sicherheitsstandards in der Offshore-Ölförderung und die Überprüfung von Notfallplänen in diesem Zusammenhang unterstellt werden soll;

8.  begrüßt die Studie der Kommission mit dem Titel „Database on EU-funded projects in maritime regions(5)“ und fordert die Kommission auf, in ihrem nächsten Bericht über die IMP einen vollständigen und systematischen Überblick über alle im Rahmen sämtlicher Haushaltslinien bereitgestellten Finanzmittel für Tätigkeiten im Bereich der maritimen Sektoren, der Küstenregionen und der Meere allgemein zu geben;

9.  fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass der IMP im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, und alle infrage kommenden Optionen einschließlich des Vorschlags des Ausschusses der Regionen für die Einrichtung eines Küstenfonds und einer effizienten Koordinierung der verschiedenen Finanzierungssysteme zu prüfen;

10.  unterstützt die von der Kommission geäußerte Absicht, die IMP in den nächsten zwei Jahren mit 50 Mio. Euro auszustatten, um in den Bereichen Politik, Regierungsführung, Nachhaltigkeit und Kontrolle auf bisherigen Projekten aufzubauen;

Meerespolitische Governance

11.  beglückwünscht diejenigen Mitgliedstaaten und Regionen, die bereits Maßnahmen und Strukturen für eine integrierte meerespolitische Governance geschaffen haben; fordert die Mitgliedstaaten, deren Verwaltungsstrukturen in Bezug auf die IMP noch immer stark fragmentiert sind, auf, künftig einheitliche integrierte meerespolitische Governance-Strukturen einzurichten;

12.  stimmt den Leitlinien der Kommission für die meerespolitische Governance und ihrer Analyse der vielversprechenden, aber noch nicht ausreichenden Fortschritte, die in den letzten Jahren in diesem Bereich erzielt wurden, zu;

13.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Küstenregionen auf, ihre Bemühungen zur Ausarbeitung von Maßnahmen für eine integrierte meerespolitische Governance und zum Aufbau diesbezüglich geeigneter Strukturen, die es ermöglichen, Entscheidungen auf der Grundlage der besten verfügbaren Informationen unter Einbeziehung aller betroffenen Parteien - und damit einer besseren Berücksichtigung der verschiedenen politischen Zielsetzungen – zu treffen, zu intensivieren;

14.  betont die Notwendigkeit, maßgeschneiderte lokale Entwicklungsstrategien zu fördern, zu deren Erstellung Konsultationen nach dem Bottom-up-Prinzip durchgeführt werden sollten, und von undifferenzierten Einheitslösungen Abstand zu nehmen; ist deshalb der Auffassung, dass eine integrierte meerespolitische Entscheidungsfindung wichtig ist, um Kompetenzüberschneidungen zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen zu verhindern und die Zusammenarbeit und den Dialog mit den zuständigen lokalen und regionalen Stellen, den Küstengemeinschaften, Akteuren der Zivilgesellschaft und anderen von der Meerespolitik Betroffenen zu stärken; spricht sich für die Konzipierung und Entwicklung von Strategien für die Makro-Meeresregionen der Europäischen Union im Rahmen der Entwicklung strategischer Ansätze für die regionalen Meeresräume aus;

15.  fordert die Kommission auf, die Qualität der Strukturen der meerespolitischen Governance auf Ebene der Mitgliedstaaten sowie auf regionaler Ebene detaillierter und anhand von Leistungskriterien zu bewerten und vorbildliche Praktiken auszutauschen, um die Ziele der IMP zu erreichen; ist der Auffassung, dass eine meerespolitische Governance, die integriert und transparent ist, eine optimale Planung sicherstellt, zahlreiche Interaktionen schafft und die Entstehung eines europäischen Meeresraums ohne Grenzen fördert;

16.  teilt die Auffassung der Kommission, dass die Beteiligung der Interessengruppen im Bereich der Meerespolitik nachhaltiger in den Governancestrukturen verankert werden sollte; fordert in diesem Sinne alle Küsten-Mitgliedstaaten, die dies bisher noch nicht getan haben, auf, schnellstmöglich nationale Kontaktstellen für die IMP zu bestimmen und so der Aufforderung der Kommission zu folgen; betont die Notwendigkeit, dieses operationelle Netz sobald wie möglich in Gang zu setzen; befürwortet die Schaffung einer sektorübergreifenden Plattform für den Dialog der Interessengruppen im Bereich der Meerespolitik; ersucht darum, dass Vorkehrungen für eine konkrete Partnerschaft zwischen der Kommission und den Regionen getroffen werden; bekräftigt seine Unterstützung für den „Europäischen Tag der Meere“ und fordert, der Bereitstellung von Informationen für EU-Bürger und der Beteiligung der Öffentlichkeit an sämtlichen Aspekten der IMP verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen;

17.  begrüßt das Europäische Netzwerk von maritimen Clustern und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, solche im Aufbau begriffenen Organisationen auf allen Ebenen zu unterstützen, insbesondere indem sie ihre Innovationsfähigkeit sowie ihre Einbindung in die nationalen und gemeinschaftlichen Politiken und Programme unterstützen, die transnationale Kooperation stärken und auf eine stärkere Öffnung für KMU und Verbesserung ihrer Sichtbarkeit hinarbeiten;

18.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihren Dialog auf internationaler Ebene über die IMP und andere Fragen der Meerespolitik, wie die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens UNCLOS, in den zuständigen Gremien zu intensivieren; schlägt vor, mindestens einmal jährlich auf Ministerebene der Mitgliedstaaten der Union für den Mittelmeerraum eine Tagung zur IMP einzuberufen;

19.  fordert die Europäische Union auf, sich im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum dafür einzusetzen, dass der Entwurf eines gemeinsamen Kodex bewährter Verfahren in den Sektoren der Fischerei und der Aquakultur in das Programm dieser neuen internationalen Organisation aufgenommen wird;

20.  fordert die Kommission auf, die internationale Dimension der IMP zu stärken, und weist die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass Verbesserungen im Bereich der Arbeitsbedingungen auf See, der Sicherheit und der Verbesserung der Umweltleistung von Schiffen in internationalen Gremien und als Teil internationaler Übereinkommen durch Hafen-, Flaggen- und Küstenstaaten ratifiziert werden sollten, um eine weltweite Verbesserung im Bereich der Schifffahrt erlangen zu können;

21.  ersucht die Kommission und den Rat darum, die Integration der IMP in die Finanzierungsinstrumente und Ziele der EU-Außenpolitik zu fördern, indem sie die Entwicklung geeigneter Initiativen zur Lösung von Problemen wie Verschmutzung, illegaler Fischfangtätigkeit und Piraterie vorantreiben;

Initiativen und Strategien für Meeresbecken

22.  begrüßt die bisher von der Kommission vorgeschlagenen regionalen Strategien und Initiativen für Meeresbecken sowie die makroregionalen Strategien mit Meeresbezug; stellt fest, dass die Verwirklichung der Grundsätze der IMP ihre Umsetzung in gezielte Strategien und spezifische Maßnahmen erfordert, die den besonderen Gegebenheiten jedes Meeresbeckens und im Fall des Mittelmeerraums der dazugehörigen Unterregionen angepasst sind, fordert die Fortsetzung des Dialogs und der Zusammenarbeit, um die Überwachung des maritimen Raums und der Küstengebiete in den verschiedenen Meeresbecken einschließlich der Nordsee, der Ostsee, des Atlantiks, des Schwarzen Meeres und der Mittelmeerregion zu verbessern, und fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten rasch geeignete Schritte einzuleiten, um in diesen Regionen entsprechende Maßnahmen zu konzipieren und vorzulegen;

23.  fordert die Kommission auf, ein hohes Maß an Aufmerksamkeit den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union zu schenken, deren Meeresgebiete der Europäischen Union die größte ausschließliche Wirtschaftszone der Welt sichern, stellt in diesem Sinne fest, dass diese Gebiete für die internationale Dimension der IMP eine entscheidende Rolle übernehmen könnten, und fordert die Kommission auf, maritime Belange in ihren internationalen Übereinkommen mit regionalen Staatengruppen zu berücksichtigen;

24.  stellt fest, dass ein Großteil der Gewässer des Mittelmeers und des Schwarzen Meeres außerhalb der Gebiete gelegen ist, die der Rechtsprechung oder den Hoheitsrechten von Küstenstaaten unterstehen, und dass diese Staaten folglich keine Regulierungs- und Durchsetzungsvollmachten für ein geschlossenes Vorgehen zur Kontrolle und Regelung menschlicher Tätigkeiten in diesen Gebieten haben;

25.  fordert die betroffenen Küstenstaaten deshalb auf, Fragen der Grenzziehung auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens UNCLOS zu lösen und sich hinsichtlich ihrer Meereszonen zu einigen;

Maritime Raumordnung

26.  stellt fest, dass die Verlässlichkeit, Vorhersehbarkeit und Transparenz des Managements von Meeresräumen von schlüsselhafter Bedeutung für die Sicherstellung einer optimalen und nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaftstätigkeiten und eines neuen Wachstums und neuer Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Bereich sind, wie der Weiterentwicklung erneuerbarer Energieträger wie Wind- und Wasserenergie, ohne dadurch traditionellere Tätigkeiten zu benachteiligen;

27.  vertritt die Ansicht, dass die Verwaltung intensivierter und zunehmend miteinander konkurrierender Zweige der Meereswirtschaft auf der Grundlage eines Ökosystems einer koordinierten, gezielten und sektorübergreifenden maritimen Raumordnung als eines neutralen Instruments bedürfen, das geeignet ist, erheblich zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie beizutragen, und das es erleichtern würde, dass die verschiedenen Zweige der Meereswirtschaft harmonisch nebeneinander bestehen;

28.  begrüßt den „Fahrplan“ zur maritimen Raumordnung (MRO), der auf einem Ökosystem-Ansatz und der Entwicklung von zehn Planungsgrundsätzen basiert, und vertritt die Ansicht, dass dieses sektorübergreifende Instrument unerlässlich ist für die Umsetzung der IMP; fordert die Kommission auf, 2011 einen Entwurf einer Richtlinie zur MRO vorzulegen oder die Art von Instrument vorzuschlagen, die am besten dazu geeignet ist, Kohärenz zwischen der MRO und den übrigen bestehenden Initiativen (IKZM, Natura 2000, Rahmenrichtlinie über die Meeresstrategie) zu gewährleisten;

29.  schlägt vor, Möglichkeiten der gemeinsamen Nutzung von Meeresraum durch verschiedene Sektoren (z. B. Schifffahrt, erneuerbare/Wind-Energie und Aquakultur) auszuloten;

30.  misst der europäischen Meeresraumordnung und ihrer Benutzung für die Küstenregionen, insbesondere die Gebiete in äußerster Randlage, herausragende Bedeutung zu und unterstreicht die Notwendigkeit, die in ökologischer Hinsicht sensibelsten biogeographischen Meeresregionen zu schützen, wodurch für den Fischereisektor eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen sichergestellt würde;

Meeresüberwachung

31.  erwartet, dass ein gut koordinierter und integrierter säulen-, sektor- und grenzübergreifender Ansatz bei der Meeresüberwachung den Schutz der Interessen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union sowie den Schutz vor Meeresverschmutzungen und illegalen Handlungen verbessern wird, indem den im Meeresbereich tätigen Behörden Überwachungs- und Kontrolldaten aus wichtigen Tätigkeitsbereichen zur Verfügung gestellt werden und ihre Tätigkeit damit effizienter gemacht wird;

32.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die EU-Agenturen und vor allem die EMSA sowie die zuständigen Organisationen in diesem Sinne auf, ihre Bemühungen zur Zusammenarbeit und Koordinierung sowie im Hinblick auf die notwendigen rechtlichen Anpassungen zu intensivieren;

33.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Hindernisse für den Austausch von Daten im EU-Recht und in den nationalen Rechtsvorschriften sowie bei den Mandaten der jeweiligen Agenturen zu identifizieren, von den aus regionalen und nationalen Initiativen, Forschungsvorhaben und Pilotprojekten sowie den GSVP-Operationen gewonnenen Erfahrungen im Bereich der maritimen Überwachung zu lernen, 2010 einen Fahrplan für integrierte Meeresüberwachung vorzulegen und Bereiche der Zusammenarbeit mit Drittländern insbesondere des Mittelmeerraums, die UNCLOS ratifiziert haben, sowie mit einschlägigen Organisationen zu ermitteln;

34.  fordert die Kommission auf, rechtzeitig vor der neuen Finanziellen Vorausschau den zusätzlichen Mittelbedarf zur Schaffung eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich – innerhalb des Rahmens einer integrierten Meeresüberwachung – festzustellen, weil dadurch sowohl der EU als auch den Mitgliedstaaten gedient ist;

35.  fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen für die Integration der Meeresüberwachung mit Blick auf einen gemeinsamen Informationsraum vorzuschlagen;

36.  wiederholt seine Forderung nach einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden, Küstenwachen und Marinen der Mitgliedstaaten und erinnert die Kommission an seine Forderung nach einer Durchführbarkeitsstudie zur zukünftigen Zusammenarbeit bzw. Integration der verschiedenen Küstenwachen, wie es schon in der Richtlinie 2005/35/EG im Jahr 2005 gefordert wurde, und zwar mit Hinblick auf eine besseren Interoperabilität der verschiedenen Überwachungssysteme und der Einrichtung einer Europäischen Küstenwache; sieht diesbezüglich großes Potential, die EMSA stärker in die Überwachung von Küstengebieten einzubinden und die Mitgliedstaaten in stärkerem Umfang bei der Verfolgung von Meeresverschmutzung zu unterstützen;

Verschiedenes

37.  bekräftigt die Standpunkte und Forderungen in seiner Entschließung zu den strategischen Zielen und Empfehlungen für die Seeverkehrspolitik der EU bis 2018;

38.  ersucht die Kommission darum, im Hinblick auf das bevorstehende Weißbuch zur Zukunft des Verkehrs die kritische Rolle des Seefrachtverkehrs beim heutigen Handel zu berücksichtigen, den Ausbau kleinerer und weniger überlasteter Häfen zu fördern und sich mit der Frage von Maßnahmen der Sicherheit des Seeverkehrs in der EU und außerhalb durch Investitionen in die Verbesserung von Risikomanagementsystemen auf mehreren Ebenen zur Ermittlung und Inspektion gefährlicher Fracht in angemessener Weise zu befassen;

39.  betont die Bedeutung eines Meeresraums ohne Grenzen und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf,

   kleine Häfen zu evaluieren und zu erhalten,
   das Kurzstreckenseeverkehrsnetz auszuweiten, um die Entfernungen des Landtransports so gering wie möglich zu halten,
   Forschung und Innovation in den Bereichen Beförderungsarten im Frachtverkehr, Frachtabfertigung und Logistiklösungen mit dem Ziel zu unterstützen, Lösungen zu finden, die die Transportzeiten verkürzen und die Umschlagskosten senken,
   den Ausbau der Hafeninfrastruktur zu unterstützen;

40.  ersucht die Kommission darum, die europäische Meerespolitik und die Politikbereiche der Binnenschifffahrt zu integrieren, um das Potenzial des Binnenschiffsverkehrs zu maximieren und effiziente und diversifizierte Beförderungsarten zu schaffen;

41.  legt der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Industrie nahe, ihre Bemühungen bei der Forschung und Entwicklung hinsichtlich Einsatz und Anwendung erneuerbarer Energiequellen sowohl für den Schiffsantrieb als auch die Stromversorgung an Bord zu intensivieren;

42.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Arbeitsbedingungen von Seeleuten durch geeignete Mittel zu verbessern, das Seearbeitsübereinkommen der IAO in Gemeinschaftsrecht umzusetzen und ein Programm für die Qualifizierung und Ausbildung von Seeleuten und insbesondere die Einstellung von jungen Menschen, auch aus Drittländern, vorzuschlagen;

43.  fordert die Kommission auf, eine abgestimmte europäische industriepolitische Initiative für den europäischen Schiffbau vorzuschlagen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, die hervorragende Qualität des europäischen Schiffbaus und die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs im gemeinsamen Meeresraum ohne Grenzen zu unterstützen und zu diesem Zweck die starke Wettbewerbsposition der EU im Schiffbau unter Nutzung umweltfreundlicher Technologien und alternativer Schiffstreibstoffe im Sinne eines „green shipping“ voll auszuschöpfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das 2009 in Hong Kong geschlossene Internationale Übereinkommen über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen zu ratifizieren;

44.  hält es auf der Grundlage des Verweises auf den territorialen Zusammenhalt im AEUV sowie zur Verbesserung der Anbindung für wichtig, dass die Mobilität von Passagieren und Waren nach wie vor einen integralen Bestandteil der Politik des Binnenmarkts darstellt, und zwar indem der Kurzstreckenseeverkehr und der Seekabotageverkehr zwischen verschiedenen Gebieten gefördert werden, und dass gleichzeitig für bessere Verbindungen zwischen abgelegenen Meeresregionen und Inseln sowie dem Festland und den europäischen Wirtschaftszentren gesorgt wird; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Probleme der Inselgebiete in der EU, insbesondere kleiner Inselgemeinschaften, in Bezug auf den Personen- und Warenverkehr durch die Förderung von Seeverkehrsverbindungen, die vom Markt nicht ausreichend bedient werden, anzugehen indem gewährleistet wird, dass Personen, unabhängig davon, wo sie sich befinden, zu den gleichen Kosten pro Kilometer transportiert werden; fordert konkrete Maßnahmen für Regionen in äußerster Randlage, die deren Besonderheiten Rechnung tragen;

45.  lenkt die Aufmerksamkeit auf die besondere Bedeutung der maritimen Wirtschaft, insbesondere für die Mitgliedstaaten und die Regionen mit einer großen Ausdehnung ihrer Hoheitsgewässer, und auf die Notwendigkeit, die Entwicklung von maritimen Wirtschaftsclustern zu fördern, für deren Beitrag zum Wachstum und zur Beschäftigung im Einklang mit der Strategie EU 2020 Anreize geschaffen werden müssen;

46.  betont, dass die Fischerei und die Aquakultur eine wichtige Rolle in der maritimen Wirtschaft und bei der Entwicklung der sich oft in Randlage befindenden Küstengebiete spielen, deren wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung durch die IMP gefördert werden sollte;

47.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei der IMP die für die Fischerei und die Aquakultur charakteristischen Einschränkungen und Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung des Meeres berücksichtigt werden müssen, insbesondere was die Verfügbarkeit von Zonen zur Ausübung dieser Tätigkeiten und die Notwendigkeit der Erhaltung der Lebensräume des Meeres durch die Einrichtung von Meeresschutzgebieten und andere zweckdienliche Maßnahmen betrifft, wobei besonders auf eine bessere Planung der Forschung und die vollständige Berücksichtigung der geografischen und klimatischen Vielfalt der einzelnen Meeresbecken geachtet werden sollte;

48.  verweist darauf, dass Küsten- und Inselgebiete den Auswirkungen des Klimawandels in besonderer Weise ausgesetzt sind; betont, dass die Auswirkungen des Klimawandels bei der Planung sämtlicher Entwicklungsprojekte an den zahlreichen Küsten der Gemeinschaft sowie in deren Hinterland berücksichtigt werden müssen; schlägt vor, dass die Gefährdung durch den Klimawandel bei der Gestaltung der künftigen Regionalpolitik berücksichtigt wird, um die Umsetzung der IMP nicht zu gefährden;

49.  fordert die Kommission auf, die Ziele der CO2-Verminderung einzubeziehen und marktgestützte Wirtschaftsinstrumente, wie etwa Emissionshandelssysteme, in die maritime Wirtschaft einzuführen; erinnert nach den Ergebnissen der 61. Tagung des Ausschusses der IMO für den Schutz der Meeresumwelt (27. September bis 1. Oktober 2010) und unter Aufrechterhaltung seiner Forderung nach weiteren wesentlichen Fortschritten in der IMO an die in der ETS-Richtlinie (2009/29/EG) eingegangene Verpflichtung der Kommission, tätig zu werden, und fordert die Kommission auf, eine Strategie zur Milderung der spezifischen Auswirkungen des Klimawandels auf die Küsten- und Inselregionen auf der Grundlage des Weißbuchs über den Klimawandel auszuarbeiten;

50.  weist erneut darauf hin, dass es dringend erforderlich ist, den Druck auf die Meeresumwelt, etwa durch Verschmutzung durch industrielle und landwirtschaftliche Abwässer und eine mangelhafte Bewirtschaftung der Küstengebiete, im Rahmen eines integrierten ökosystemorientierten Ansatzes zu verringern;

51.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie festgelegten Verpflichtungen nachzukommen und bis zum 15. Juli 2012 eine Bewertung des Umweltzustands ihrer Meeresgewässer durchzuführen, Umweltziele festzulegen und Überwachungsprogramme aufzulegen; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, ehrgeizige Maßnahmenprogramme zur Erreichung eines guten Umweltzustands der Gewässer aufzulegen;

52.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihrer in Artikel 13 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie festgeschriebenen Verpflichtung nachzukommen, Meeresschutzgebiete auszuweisen; fordert darüber hinaus die Mitgliedstaaten auf, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen wirksam zu kontrollieren;

53.  nimmt zur Kenntnis, dass seit dem 1. Juli 2010 neue Grenzwerte für den SO2-Gehalt in Schiffstreibstoffen im Ärmelkanal und in der Nord- und Ostsee gelten, die auf Grund eines IMO-Beschlusses zu Schwefelemissions-Kontrollgebieten erklärt wurden; vertritt die Ansicht, dass alle europäischen Küstengebiete ähnlich geschützt werden müssen und dass die Anwendung neuer Grenzwerte für den SO2-Gehalt auf nur einige Gebiete zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte; vertritt die Ansicht, dass eine einheitliche Regelung für die gesamte EU vorzuziehen ist und dass eine Verkehrsverlagerung vom Seeverkehr auf den Straßenverkehr um jeden Preis vermieden werden sollte;

54.  ist sich der Tatsache bewusst, dass die Meere zu einer Deponie riesiger und schnell wachsender Mengen von Abfallstoffen, die zu einem großen Teil auf Kunststoff basieren, und von verloren gegangenen Schiffscontainern geworden sind; fordert die Kommission auf, eine europäische und internationale Debatte zur Erforschung von Wegen, wie dies vermindert werden kann, zu fördern;

55.  fordert die Kommission auf, eine Strategie für einen nachhaltigen Fremdenverkehr in Küsten-, Insel- und Meeresregionen zu entwickeln, um im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes in Meeresgebieten wie etwa dem Wattenmeer ihre Nachhaltigkeit und Attraktivität für Einwohner und Touristen zu steigern, und dies unter Nutzung der neuen Bestimmungen zum Fremdenverkehr im Vertrag von Lissabon und Förderung von Initiativen wie dem EDEN-Netz;

56.  betont, dass die Küstengebiete – unter Berücksichtigung des riesigen Entwicklungspotentials und des großen Wachstumsschubs, der vom Meeres- und Küstentourismus und den mit ihm verbundenen Sektoren ausgehen kann – das Hauptreiseziel der Touristen in Europa sind, und fordert die Kommission auf, diese Themen in ihre Strategie für einen nachhaltigen Meeres- und Küstentourismus aufzunehmen;

57.  unterstreicht die Bedeutung des zusätzlichen Nutzens der See-/Meerespolitik bei der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Nachbarn und besonders zwischen Mitgliedstaaten und Bewerberländern;

58.  begrüßt die integrierte europäische Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung und die gemeinsamen Ausschreibungen im Forschungsrahmenprogramm unter dem Motto „Ozean von morgen“ als konkrete Zeichen für ein integriertes Vorgehen bei der Umsetzung der IMP; schlägt vor, die meeresbezogenen Wissenschaften und die Einrichtung eines Europäischen Instituts für Meeresforschung im 8. Forschungsrahmenprogramm zu einem Schwerpunktthema zu machen;

59.  vertritt die Ansicht, dass der Aufbau einer interdisziplinären wissenschaftlichen und technischen Wissensbasis über die See- und Küstengebiete Europas von großer Bedeutung ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Akteuren die bestehenden Datenbanken und Beobachtungsprogramme zu bewerten und ihre Bemühungen zu intensivieren, um das Europäische Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk (EMODN) so bald wie möglich funktionsfähig zu machen;

60.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, einen kartierten Bestandsplan der Wracks und archäologischen Stätten am Meeresboden, die Teil des historischen und kulturellen Erbes der Gemeinschaft sind, zu erstellen, der deren Verständnis und das Studium solcher Stätten erleichtern und dazu beitragen wird, die Plünderungen, die bei ihnen vorkommen, zu verhindern und so ihre ordnungsgemäße Erhaltung zu erleichtern;

61.  begrüßt den Meeresatlas, den die Kommission kürzlich erstellt hat, und fordert alle Betroffenen auf, von dem Forum für maritime Fragen als neuem Instrument der Zusammenarbeit Gebrauch zu machen und die allgemeine Öffentlichkeit wirksamer zu beteiligen;

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62.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0128.
(3) ABl. C 175 E vom 10.7.2008, S. 531.
(4) ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 30.
(5) Abschlussbericht. Vertrag FISH/2007/04, Auftrag Nr. 4, Dezember 2009.

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