Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2010 zu dem Thema „europäische Innovationspartnerschaften im Rahmen der Leitinitiative Innovationsunion“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion“ (KOM(2010)0546),
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Initiative „Innovationsunion“ bislang die bedeutendste ist und dass damit ein konkreter Anlauf zu einer integrierten europäischen Innovationspolitik gemacht wird, deren Erfolg von einer sinnvoll koordinierten Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene unter größtmöglicher Beteiligung aller auf der jeweiligen Ebene relevanten Akteure abhängt,
B. in der Erwägung, dass die europäischen Innovationspartnerschaften eine innovative Konzeption mit dem Ziel sind, Synergien zwischen bisherigen und, soweit notwendig, neuen Initiativen der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich der Innovation zu schaffen und beschleunigt für Erfolge und gesamtgesellschaftlichen Nutzen zu sorgen,
1. begrüßt das erste für eine europäische Innovationspartnerschaft vorgeschlagene Thema, „Aktives und gesundes Altern“, und den von der Kommission vorgeschlagenen Ansatz, zunächst ein Pilotprojekt durchzuführen, in dem das geeignetste Format für diese Partnerschaften erprobt wird, bevor weitere Partnerschaften initiiert werden;
2. fordert die Kommission auf, bei der Durchführung des ersten Pilotprojekts im Bereich „Aktives und gesundes Altern“ die sozialpolitische Innovation einzubeziehen, die eine bessere Lebensqualität herbeiführt, Krankheiten vorbeugen hilft, die soziale Vernetzung auf den öffentlichen Sektor und zwischen den Sozialpartnern verbessert und die Einführung neuer Technologien, die der Lebensqualität zugute kommen, fördert;
3. betont, dass der Erfolg dieses neuartigen Konzepts darin besteht, dass für die beteiligten Partner deutlich festgelegte Tätigkeitsfelder und Verantwortungsbereiche bestehen, dass genaue Fristen für die Verwirklichung der einzelnen Projekte sowie messbare und erreichbare Zielvorgaben, die möglichst genau auf den Markt ausgerichtet sind, festgelegt werden und dass vereinfachte Verwaltungsverfahren für die Projektdurchführung und die Optimierung der Verbreitung von Forschungsergebnissen und des Zugangs zu ihnen gelten; betont vor diesem Hintergrund die wesentliche Aufgabe der Kommission, für die einzelnen Projekte innerhalb einer und derselben Partnerschaft den passenden operativen Rahmen zu schaffen und geeignete Anleitung zu geben;
4. fordert die Kommission auf, bei der Schaffung des politischen Rahmens für diese Partnerschaften eine Bestandsaufnahme der bisherigen Strukturen auf europäischer und nationaler Ebene vorzunehmen und zu prüfen, wie sie die Strukturen wirkungsvoll in die Partnerschaften eingliedern kann, ohne unnötige neue Strukturen zu schaffen, und für eine angemessene Beteiligung kleinerer innovativer Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu sorgen;
5. fordert die Kommission auf, eine angemessene und effiziente Finanzierung der Partnerschaften zu gewährleisten, indem sie die Ressourcen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten, der Regionen und sonstiger öffentlicher und privater Akteure wirkungsvoll zusammenführt und bei der Zuweisung der Ressourcen deutliche Kriterien und die Grundsätze der Transparenz, der Offenheit und der Chancengleichheit beachtet; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zur Überarbeitung des EU-Haushalts mit der starken Schwerpunktsetzung bei Forschung, Innovation und Bildung;
6. befürwortet die Bereiche, in denen die Kommission die geplanten Partnerschaften vorsieht; fordert die Kommission auf, den Umfang der bereits laufenden Tätigkeiten und das Potenzial der jeweiligen Partnerschaft im Hinblick auf möglichst rasche und umfassende Ergebnisse und Vorteile für die Wettbewerbsfähigkeit und die Gesamtgesellschaft zu begutachten, wenn sie Partnerschaften initiiert;
7. vertritt die Auffassung, dass die nachstehend genannten Partnerschaften durchaus unmittelbar von dem hier geschaffenen Mehrwert profitieren würden und dass das gemeinsame Prinzip dieser Partnerschaften in der Ressourcenintelligenz bestehen sollte, sodass die auf Ressourcen bezogene Effizienz und zugleich eine effiziente Produktion entlang der gesamten Lieferkette und ein intelligenter Verbrauch begünstigt werden:
a)
„Intelligente Städte“ – mit Schwerpunkten bei der Verbesserung der Effizienz und der Bewirtschaftung von Energie, Transport und Infrastrukturen sowie bei der Schaffung der Grundlagen für zügige Fortschritte beim Erreichen der Ziele der EU auf lokaler Ebene in Bezug auf Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen und Klimaschutz;
b)
„Rohstoffe“ – hier geht es um die Sicherheit der Versorgung mit Rohstoffen, einschließlich nachhaltige Gewinnung und Verarbeitung, Recycling und Substituierung, wobei mögliche Probleme der Flächennutzungsplanung intensive Untersuchungen erfordern;
8. fordert die Kommission auf, es in gebührender Weise über die Fortschritte und die Ergebnisse dieses Pilotprojekts zu informieren und in Anbetracht der Dringlichkeit großer gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen deutlich darzulegen, wie das Parlament an der Festlegung der strategischen Ausrichtung künftiger Partnerschaften beteiligt werden soll; erklärt seine Absicht, den Fahrplan für Aktionen im Rahmen der Partnerschaften zweimal pro Jahr zu überprüfen, und fordert die Kommission auf, Änderungen an diesem Fahrplan entsprechend zu melden;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.