Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2010 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen (2010/2027(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 1997 zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die demografische Lage in der Europäischen Union 1995(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 1998 zu dem Bericht der Kommission über die demografische Lage 1997(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2000 zu der Mitteilung der Kommission „Ein Europa für alle Altersgruppen – Wohlstand und Solidarität zwischen den Generationen“(3),
– unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Angesichts des demografischen Wandels – eine neue Solidarität zwischen den Generationen“ (KOM(2005)0094),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2006 zu einem europäischen Sozialmodell für die Zukunft(5),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG)(6),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas(7),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und der Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU(8),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 2. April 2009 zu dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung(9),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance“ (KOM(2006)0571),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission – Die Solidarität zwischen den Generationen fördern (KOM(2007)0244),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. März 2007 zum Thema „Die Familie und die demografische Entwicklung“(10) und die darin enthaltene Kernforderung nach Unterzeichnung eines europäischen Familienpakts durch die Mitgliedstaaten,
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Die demografische Zukunft Europas: Fakten und Zahlen“ (SEK(2007)0638),
– unter Hinweis auf die Veröffentlichungen von CEDEFOP „Innovative learning measures for older workers“(11), „Working and ageing. Emerging theories and empirical perspectives“(12), „Modernising vocational education and training. Fourth report on vocational education and training research in Europe: Synthesis report“(13) und „Skills supply and demand in Europe. Medium-term forecast up to 2020“(14),
– unter Hinweis auf den Demografiebericht der Kommission 2008: Meeting Social Needs in an Ageing Society (SEK(2008)2911),
– unter Hinweis auf den gemeinsamen Bericht der Kommission und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Arbeitsgruppe Überalterung) zu dem Thema „2009 Ageing Report: economic and budgetary projections for the EU-27 Member States (2008-2060)“ (Bericht 2009 über die Überalterung: Wirtschafts- und Haushaltsprognosen für die EU-27-Mitgliedstaaten),
– unter Hinweis auf die Artikel 25 und 34 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in denen das Recht älterer Menschen auf ein unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten im Alter ausdrücklich anerkannt werden,
– unter Hinweis auf Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der die Diskriminierung aus Gründen des Alters ausdrücklich verbietet,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM(2008)0426), und unter Hinweis auf seinen diesbezüglichen Standpunkt,
– unter Hinweis auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(15),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0268/2010),
A. in der Überzeugung, dass eine menschenwürdige Gesellschaft auf dem Prinzip der Generationengerechtigkeit basiert,
B. in der Erwägung, dass der geschlechtsspezifische Aspekt der Beziehungen zwischen den Generationen berücksichtigt werden muss,
C. in der Erwägung, dass viel mehr getan werden muss, um die weit verbreitete unfaire Diskriminierung zu beenden, der ältere Menschen allein aufgrund ihres Alters am Arbeitsplatz und beim Zugang zu Waren, Einrichtungen und Dienstleistungen ausgesetzt sind,
D. in der Erwägung, dass es eine engen Zusammenhang zwischen der altersbedingten Diskriminierung älterer Menschen und ihrer sozialen Ausgrenzung und Armut gibt,
E. in der Erwägung, dass viele ältere Menschen behindert sind und daher der Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sein können,
F. in der Erwägung, dass der demografische Wandel erheblichen Einfluss auf das Privat- und Berufsleben der Menschen insbesondere bei Frauen hat, wobei der Mangel an Dienstleistungen, die geringen Unterstützungsleistungen, die nur langsame und schwierige Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die lange Verweildauer in unsicheren und befristeten Arbeitsverhältnissen und die unzureichende Unterstützung junger Ehepaare zu den Gründen gehören, die junge Menschen veranlassen, die Familiengründung und die Familienplanung hinauszuschieben,
G. in der Erwägung, dass Wirtschaft und Gesellschaft die Lebenserfahrung, den Einsatz und den Ideenreichtum aller Generationen benötigen, um ihre Ziele zu erreichen,
H. in der Erwägung, dass die demografischen Veränderungen nach den Schätzungen der Kommission zu tiefgreifenden Änderungen der Bevölkerungsstruktur und der Alterspyramide führen könnten, wonach die Zahl der jungen Menschen im Alter von 0 bis 14 Jahren von 100 Millionen (Stand 1975) auf 66 Millionen im Jahr 2050 zurückgehen würde, die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter gegen 2010 ihren Höchststand mit 331 Millionen erreichen und danach stetig abnehmen würde (etwa 268 Millionen im Jahr 2050), wogegen die Lebenserwartung zwischen 2004 und 2050 um sechs Jahre für Männer und fünf Jahre für Frauen steigen würde, und die Zahl der Menschen, die älter als 80 Jahre sind, von 4,1 % im Jahr 2005 auf 11,4 % im Jahr 2050 ansteigen würde,
I. in der Erwägung, dass die Erwerbsquote von Frauen und Männern im Alter zwischen 20 und 64 Jahren nach den ehrgeizigen beschäftigungspolitischen Zielen der Strategie Europa 2020 bis 2020 auf 75 % erhöht werden soll, während die EU gleichzeitig vor einer demografischen Herausforderung steht,
J. in der Überzeugung, dass der demografische Wandel nachhaltig gestaltet werden kann, wenn er ausreichend vorbereitet und von allen ernst genommen wird; in der Erwägung, dass die demografische Frage mit einem Bewusstsein für langfristige strategische Ausrichtungen angegangen werden sollte und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um gegen die ungerechte Diskriminierung aufgrund des Alters vorzugehen,
K. in der Erwägung, dass in Zeiten des demografischen Wandels Eltern eine besonders wichtige Rolle zukommt, da sie sowohl als Arbeitnehmerinnen als auch als (Ko-)Mütter und Väter gebraucht werden, wobei vermieden werden sollte, dass diese Doppelbelastung nur die Mütter trifft,
L. in der Erwägung, dass gegenwärtig eine doppelte Herausforderung zu bewältigen ist, nämlich die hohe Jugendarbeitslosigkeit und die ungewisse Zukunft der Rentenfinanzierungssysteme, und dass beide Phänomene gemeinsam zu behandeln sind, indem auf eine Ausweitung der sozialen Rechte und eine bessere Teilhabe junger Menschen an der Schaffung von Wohlstand und an der Konjunkturbelebung hingearbeitet wird; in der Erwägung, dass der Ausschuss der Regionen (AdR 97/2009) darauf aufmerksam gemacht hat, dass in einer alternden Gesellschaft die Jugend als wertvolle und unentbehrliche gesellschaftliche Ressource anzusehen ist, die zur Verwirklichung sozialer und wirtschaftlicher Ziele mobilisiert werden kann und muss,
M. in der Erwägung, dass die Hauptinstrumente für die Generationengerechtigkeit (Rentensysteme, Haushaltsmittel, Schuldenfreiheit, Gesundheitsversorgung und umfassende Rehabilitation) und zur Beendigung der ungerechten Diskriminierung bei den Mitgliedstaaten liegen, die EU jedoch wichtige Initiativen über Monitoring, Austausch von bewährten Vorgehensweisen und Aktionsprogramme anstoßen kann, indem sie die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Alters überwacht und sich auf wichtige neue Antidiskriminierungsvorschriften einigt, mit denen eine Diskriminierung aufgrund des Alters beim Zugang zu Waren, Einrichtungen und Dienstleistungen verboten wird,
N. in der Erwägung, dass der Anteil der Menschen über 60 in der EU schneller als jemals zuvor ansteigen wird, wobei der stärkste Zuwachs zwischen 2015 bis 2035 zu erwarten ist, wenn diese Bevölkerungsgruppe jährlich um 2 Millionen Menschen anwachsen wird,
O. in der Erwägung, dass die Diskriminierung aufgrund des Alters die Solidarität zwischen den Generationen untergräbt, trotz ihres Verbots im Vertrag nach wie vor weit verbreitet ist und den Zugang älterer und jüngerer Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt, zu Sozialversicherungssystemen und zu bestimmten Dienstleistungen beeinträchtigt,
Grundsätze und Ziele
1. versteht Generationengerechtigkeit und Generationensolidarität als Synonyme und definiert Generationengerechtigkeit als gerechte, sinnvolle und bewusste Verteilung von Nutzen und Belastungen zwischen den Generationen und betrachtet Solidarität allgemein als einen der Grundwerte der europäischen Zusammenarbeit;
2. vertritt die Auffassung, dass ein funktionierendes Miteinander der Generationen auf Grundwerten wie Freiheit, Rechte und Solidarität sowie Gerechtigkeit und uneigennützige Unterstützung der künftigen Generation beruht und von gegenseitigem Respekt, Verantwortung und der Bereitschaft geprägt sein muss, den Menschen die Grundrechte zuzuerkennen, die ihnen als Menschen und EU-Bürger zustehen, und für einander zu sorgen, sowie von der Bereitschaft zur Planung der eigenen Zukunft, einschließlich der Bereitschaft zu mehr Engagement für eine gesundheitsbewusste Lebenshaltung;
3. ist der Auffassung, dass die Perspektive einer schrumpfenden Bevölkerung bis 2050 einen verminderten Druck auf die Umwelt und mehr Gelegenheit zur besseren Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung bieten könnte, was wiederum proaktive Maßnahmen erforderlich macht, um die Anpassungen bezüglich Raumplanung, Wohnraum, Verkehr und anderer Infrastruktureinrichtungen entsprechend vorzunehmen;
4. stellt fest, dass die Menschen erfreulicherweise immer älter werden, dabei länger aktiv sind sowie am gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt und engagiert teilnehmen; ist der Ansicht, dass die gestiegene Lebenserwartung ein Fortschritt ist, der nicht mit einer Beschränkung der Arbeitnehmerrechte einhergehen darf; stellt aber auch fest, dass die Geburtenraten in den Mitgliedstaaten seit Jahrzehnten auf niedrigem Niveau liegen, was zu hohen Belastungen nachkommender Generationen und zu Verteilungskonflikten führen kann, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird; betont, dass bei der Bewältigung dieser Herausforderungen wichtige Impulse für eine gerechtere Lastenverteilung und die Entwicklung hochwertiger Systeme der sozialen Sicherheit entstehen können, die mehr Menschen einbeziehen;
5. ist der Ansicht, dass es Ziel einer generationengerechten Politik sein muss, Grundlagen, Rechte und Instrumente zu schaffen, um einen offenen und ehrlichen Dialog der Generationen zu führen, der zu Win-win-Situationen führt und somit auch zu Maßnahmen für einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen;
6. ist der Auffassung, dass deutlich werden muss, dass ältere Menschen mit und ohne Behinderungen und Arbeitnehmer, die sich dem Rentenalter nähern, keine Last und im Arbeitsprozess keine Modernisierungshemmnisse sind, sondern aufgrund ihrer Erfahrung, ihrer Lebensleistung, ihres Wissens und ihrer größeren Loyalität gegenüber ihrem Arbeitsplatz ein Gewinn und eine berechenbare Größe für Wirtschaft und Gesellschaft sind; ist der Auffassung, dass es wichtig ist, jegliche Form von Vorurteilen und Diskriminierung zu bekämpfen und auf die Schaffung einer Gesellschaft hinzuarbeiten, in der ältere Menschen als Menschen mit Grundrechten gleichberechtigt behandelt werden; gibt zu bedenken, dass die Politik der Europäischen Union für ältere Menschen auf dem Grundsatz beruht, dass die Gesellschaft für alle da ist, und dass deshalb alle im Rahmen der gemeinsamen Politik für ältere Menschen vorzusehenden Maßnahmen in jeder Weise die Durchsetzung dieses Grundsatzes unterstützen müssen; ist überzeugt, dass in allen Mitgliedstaaten den Menschen in den einzelnen Altersstufen universelle Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung am gesellschaftlichen Leben – unabhängig vom Alter – geboten werden müssen; weist darauf hin, dass Kinder und Jugendliche die Zukunft sind und die verantwortlichen Politiker deshalb Modernisierungsprozesse in der Gesellschaft unter Einbeziehung aller Akteure berücksichtigen müssen;
7. fordert, dass der Gleichstellungsfrage bei den Überlegungen über die demografische Herausforderung und die Solidarität besondere Beachtung geschenkt wird, da die Beziehungen zwischen den Geschlechtern den gesamten Lebenszyklus von der Geburt bis ins hohe Alter bestimmen, indem sie den Zugang zu Ressourcen und Möglichkeiten beeinflussen und die Lebensplanung in jedem Lebensabschnitt prägen;
8. betont, dass die europäischen Volkswirtschaften, die mit demografischen Herausforderungen konfrontiert sind, Unternehmen brauchen, die aufgrund von geringen steuerlichen und verwaltungstechnischen Belastungen und Reformen im öffentlichen Sektor wettbewerbsfähig sind; ist der Auffassung, dass eine wettbewerbsfähige und innovative Privatwirtschaft für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen aller Altersstufen von entscheidender Bedeutung ist;
9. weist darauf hin, dass sich die Zivilgesellschaft, die Kirchen und gemeinnützige Vereine bisher immer dafür eingesetzt haben, dass Maßnahmen der sozialen Förderung und Entwicklung sowohl für Familien als auch für alle bedürftigen Gruppen der Gesellschaft gewährleistet werden; ist der Auffassung, dass deren Einbeziehung in die Planung und Durchführung von Maßnahmen der sozialen Förderung und Entwicklung unter Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität eine Bereicherung der Politik der sozialen und generationenübergreifenden Solidarität darstellt;
10. weist darauf hin, dass es als Folge des demografischen Wandels zahlreiche ältere potenzielle Freiwillige gibt, die eine große ungenutzte Reserve bilden, die in unseren Gemeinschaften zur Verfügung steht; fordert die Kommission auf, älteren Freiwilligen mehr Möglichkeiten zu bieten und ein Programm „Senioren in Aktion“ für die steigende Zahl von Senioren zu entwickeln, die über große Erfahrung verfügen und die zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit bereit sind, wobei dieses Programm unter Umständen parallel zum Programm „Jugend in Aktion“ laufen und dieses ergänzen könnte, und fordert sie darüber hinaus auf, spezifische Programme für die generationenübergreifende ehrenamtliche Tätigkeit sowie für das Mentoring zu fördern;
Initiative „Transparenz“
11. fordert die Kommission und den Rat auf, Generationenbilanzen als Informationsinstrumente und Weiterentwicklung der EUROSTAT Sustainable Development Indicators (SDIs) in allen Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene einzuführen, um Zahlungsströme, Leistungen und Belastungen jeder Generation verlässlich abzubilden und zu prognostizieren;
12. setzt auf eine verbindliche Folgenabschätzung (Generationen-Check), die auf europäischer und nationaler Ebene die Auswirkungen von Gesetzen auf die Generationengerechtigkeit sichtbar macht und eine langfristige Kosten-Nutzen-Bewertung ermöglicht;
13. fordert die Kommission auf, im Interesse der Planbarkeit der Lebensstrategien der gegenwärtigen Generationen die derzeitigen Entwicklungen in Bezug auf die Alterslastquote sowie die dramatisch absinkende Geburtenrate in den Mitgliedstaaten und den schweren bzw. teuren Zugang der Bürger zu künstlicher Befruchtung (einschließlich der diesbezüglichen Regelungen auf dem Arbeitsmarkt) bzw. die jeweiligen finanziellen Auswirkungen dieser Entwicklung gesondert aufzuzeigen;
14. ersucht das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen, die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Generationen zu beobachten und sie auf der Grundlage von Indikatoren, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Altersgruppe, zu analysieren;
Politikbereich „Bildung und Arbeit“
15. ist davon überzeugt, dass der offene und gerechte Zugang zu Bildung und Beschäftigung für alle Altersgruppen der Kern einer generationengerechten Politik ist und die Grundlage für Wohlstand, Eigenständigkeit und Nachhaltigkeit bildet;
16. vertritt die Auffassung, dass angesichts der Alterung der Bevölkerung der Europäischen Union tatkräftige Bemühungen unternommen werden müssen, um die Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und auf dem Arbeitsmarkt zu halten, was für alle Altersgruppen, auch für ältere Menschen, gilt; hält es für wesentlich, Ausgewogenheit herzustellen zwischen dem Ziel, den Menschen ein dauerhaftes Sicherheitsgefühl zu geben, und dem Ziel der Erhaltung der Motivation zur Arbeit und zum Einkommenserwerb; hält es für notwendig, für alle gesellschaftlichen Gruppen eine möglichst hochwertige Bildung zu gewährleisten und bessere Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen zu schaffen, damit ein höheres Qualifikationsniveau erreicht wird;
17. ist der Ansicht, dass eine Beschäftigungspolitik, die der Situation älterer Arbeitnehmer Rechnung trägt, ein Nachdenken über neue Formen der Arbeitsorganisation in Unternehmen erfordert, mit denen flexible Lösungen erleichtert werden, die einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand ermöglichen, Stress reduzieren, die Arbeitsbedingungen verbessern und ein diskriminierungsfreies Vorgehen bei Einstellungen und bei der Berufsbildung fördern;
18. betont, dass die Europäische Union durch den demografischen Wandel vor die Herausforderung gestellt wird, das Arbeitskräftepotenzial verwalten zu müssen, was eine aktive, auf Vollbeschäftigung ausgerichtete Gestaltung der Politik voraussetzt;
19. erkennt an, dass Arbeit mehr als Erwerbstätigkeit ist und dass sowohl junge als auch ältere Menschen durch Familien- und Gesellschaftsarbeit in hohem Maße zu einer menschlicheren Ausgestaltung unserer Gesellschaft sowie zur Stabilität von Dienstleistungen und Arbeitsplätzen beitragen, und ermuntert Regierungen, ehrenamtliche Arbeit, die Entstehung von örtlichen Gemeinschaften und die Betreuung in den Gemeinschaften und in der Familie zu erleichtern und anzuerkennen und diesbezügliche Haftungsfragen zügig zu klären;
20. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die nicht sichtbare informelle Arbeit im Bereich der Solidarität zwischen den Generationen, die von Familienmitgliedern aller Altersstufen (vor allem Frauen) bei der Betreuung jüngerer und älterer Familienmitglieder geleistet wird, in rechtlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht (insbesondere im Bereich der Sozialversicherung, des beruflichen Status, der Gehälter und der Gleichstellung von Männern und Frauen) anzuerkennen, wie dies in dem am 8. Dezember 2008 vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter angenommenen Bericht hervorgehoben wurde;
21. ist fest davon überzeugt, dass die ungerechte Diskriminierung aufgrund des Alters am Arbeitsplatz weit verbreitet ist und dass vorrangig mehr für ihre Bekämpfung getan werden muss, indem insbesondere die Richtlinie 2000/78/EG (Richtlinie über die Gleichbehandlung im Beschäftigungsbereich) in allen Mitgliedstaaten wirksam umgesetzt wird und weitere nichtlegislative Maßnahmen ergriffen werden, mit denen gewährleistet wird, dass ältere Menschen ihre Rechte kennen und erforderlichenfalls Zugang zu Unterstützung und Rechtsberatung haben;
22. weist darauf hin, dass ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt vielfach direkter oder indirekter Diskriminierung und sogar Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind, und dass dagegen in geeigneter Art und Weise vorgegangen werden muss;
23. stellt fest, dass ältere Menschen einer Beschäftigung in erster Linie dann nachgehen können, wenn ein Arbeitsplatz für sie erreichbar ist, und ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Antidiskriminierungsrichtlinie, mit der die Diskriminierung aufgrund des Alters beim Zugang zu Waren, Einrichtungen und Dienstleistungen untersagt wird, so rasch wie möglich beschlossen und umgesetzt werden muss;
24. ist der Ansicht, dass es falsch ist, aufgrund eines willkürlich festgelegten obligatorischen Renteneintrittsalters ältere Arbeitnehmer gegen ihren Willen zur Aufgabe ihrer Beschäftigung zu zwingen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, erneut zu prüfen, ob nicht die Regelungen zum obligatorischen Renteneintrittsalter aufgehoben werden sollten, die Menschen an der von ihnen gewünschten Fortsetzung ihrer Erwerbstätigkeit hindern, wobei gleichzeitig die Altersgrenzen für die Rentenberechtigung beizubehalten sind, damit Menschen, die in den Ruhestand treten möchten, dies tun können und ihre Pensions- und Rentenleistungen erhalten;
25. stellt fest, dass eine einseitige Verjüngung von Belegschaften nicht zu mehr Innovation führt, wie häufig behauptet wird, sondern damit in Wahrheit Kosten eingespart werden, indem erfahrene und somit hochbezahlte Mitarbeiter entlassen werden, was aber eine Verschwendung von Erfahrung, Kenntnissen und Kompetenzen darstellt, vor allem, wenn sich durch Weiterbildung der älteren Arbeitnehmer ein längerer Verbleib am Arbeitsplatz besser auszahlt;
26. ist der Ansicht, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Renteneintrittsalter die Bedürfnisse der betreffenden Personen berücksichtigen sollten; hält flexiblere Ruhestandsvorschriften für erforderlich, die den Bedürfnissen des Einzelnen in einer alternden Erwerbsbevölkerung gerecht werden und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt Rechnung tragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Vorrang die Systeme der sozialen Sicherung weiterzuentwickeln und zu verbessern, damit diesen Bedürfnissen entsprochen werden kann;
27. bedauert, dass manche Erwerbsbiografien durch Zeitarbeit und die Zunahme befristeter Arbeitsverhältnisse und in manchen Mitgliedstaaten ohne angemessene Vergütung und angemessenen Sozialversicherungsschutz,; durch Schwarzarbeit, instabile und geringfügige Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit und die Tatsache, dass ältere Menschen zu einem Großteil der Arbeitsplätze nur schwer Zugang haben, immer unsteter und unsicherer werden; ist der Ansicht, dass Zeitabschnitte, die dem Arbeiten, Lernen, Betreuen oder der ehrenamtlichen Tätigkeiten gewidmet sind, sich gegenseitig ergänzen und die Möglichkeit bieten, in allen Lebensphasen wertvolle Erfahrungen zu sammeln; stellt fest, dass die Zunahme prekärer Beschäftigung zudem Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung der heutigen Generation hat und so zu einer größeren Belastung nachfolgender Generationen führt; weist jedoch darauf hin, dass verschiedene Formen der unabhängigen Arbeit, selbständigen Erwerbstätigkeit, Arbeit mit flexiblen Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit sowie verschiedene Arten befristeter Arbeitsverhältnisse ganz entscheidend dazu beitragen könnten, das Einkommen älterer Menschen zu verbessern oder abzusichern, z. B. wenn diese für die Betreuung von Familienmitgliedern oder engen Freunden verantwortlich sind;
28. ist der Überzeugung, dass Flexicurity zu offeneren, reaktionsfreudigeren und integrativeren Arbeitsmärkten beitragen und insbesondere dann die Übergänge zwischen den verschiedenen Abschnitten des Arbeitslebens erleichtern kann, wenn sie auf der Solidarität und Aufgabenteilung zwischen den Generationen beruht und Anforderungen und Bedürfnisse aller Alters- und Einkommensgruppen einbezieht; weist darauf hin, dass flexible Maßnahmen ergriffen werden müssen, die eine angemessene Fortbildung, die Wahrung der Arbeitnehmerrechte und die Achtung des Familienlebens sicherstellen; stellt fest, dass Flexicurity auch umfassende Strategien des lebenslangen Lernens sowie moderne, angemessene und nachhaltige Systeme der sozialen Sicherheit beinhaltet;
29. betont, dass die Sicherstellung der beruflichen Laufbahn und der Bildungswege umfassend gewährleistet sein muss; ist der Ansicht, dass die Möglichkeit einer Vollzeiterwerbstätigkeit zum Erwerb eines Anspruchs auf eine Vollrente lebenslang bestehen muss;
30. unterstreicht, dass lebenslanges Lernen im Fokus aller Bildungsmaßnahmen stehen muss und eine Aufgabe für alle Generationen, die öffentliche Hand und die Unternehmen darstellt; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, Modelle der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen, insbesondere dann, wenn sie durch eine praktische Ausbildung ergänzt werden, die gelegentlich auch in Form einer Lehre erfolgen kann;
31. fordert, dass die EU eine wirksame Politik verfolgt, um älteren Arbeitnehmern den Verbleib auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen und einer Diskriminierung aus Altersgründen entgegenzuwirken;
32. fordert eine Förderung der Unternehmenskultur, zu der die Bewältigung des Alterungsprozesses in Unternehmen gehört, die der Aufnahme junger Mitarbeiter und dem Ausscheiden älterer Mitarbeiter zugute kommt, und dass alle diesbezüglichen Einzelheiten ausgestaltet werden müssen, in deren Rahmen Möglichkeiten des schrittweisen Eintritts in den Ruhestand vorzusehen sind, wobei der Grad der Beschwerlichkeit der Tätigkeit und die Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen berücksichtigt werden müssen;
33. ist der Überzeugung, dass es den Wirtschaftsakteuren und insbesondere den einzelnen Berufssparten, die Prognosen ihres Arbeitskräfte- und Ausbildungsbedarfs erstellen sollten, obliegt, das Arbeitskräftepotenzial durch die Erstausbildung und lebenslange Weiterbildung optimal zu nutzen;
34. stellt fest, dass bei der lebenslangen Weiterbildung die Möglichkeit bestehen muss, Diplome und Zeugnisse zu erwerben, wenn sie den Arbeitnehmern in vollem Umfang zugute kommen soll; weist darauf hin, dass die Anerkennung erworbener Abschlüsse allgemein durchgesetzt werden muss;
35. schlägt eine systematische Überprüfung und statistische Erfassung der Teilhabe älterer Arbeitnehmer an Strukturen des lebenslangen Lernens vor;
36. schlägt vor, dass für die Teilnahme von älteren Arbeitnehmern und älteren arbeitslosen Bürgern an Programmen des lebenslangen Lernens zusätzliche Anreize geschaffen werden, damit sie entweder ihre Position im Arbeitsleben stärken oder ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt voran treiben können;
37. fordert eine stärkere Einbeziehung von Frauen aller Altersgruppen in die Programme für lebenslanges Lernen;
38. stellt fest, dass als Ergebnis einer sich ändernden demografischen Entwicklung davon ausgegangen wird, dass im Jahr 2030 das Verhältnis von erwerbstätigen zu nicht erwerbstätigen Menschen 2:1 sein wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die künftige Rolle von pflegenden Familienangehörigen durch die Ausarbeitung politischer Initiativen zu unterstützen, die Frauen und Männer in die Lage versetzen, ein Gleichgewicht zwischen der Verantwortung im Beruf und Betreuungsaufgaben herzustellen;
39. betont, dass der demografische Wandel nicht als Begründung für den generellen Abbau von sozialen Rechten und Leistungen herangezogen werden darf, sondern im Gegenteil als Herausforderung an die heutige Gesellschaft gesehen wird, und dass diese Rechte und Leistungen in Bezug sowohl auf die Generationen, die mit der Erwerbstätigkeit beginnen, als auch auf jene, die sie beenden, ausgewogen verteilt sein müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Sozialrecht durch Vereinfachung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer flexibler, zugänglicher und verständlicher zu machen;
40. ist der Ansicht, dass die Kommission die Durchführung neuer Initiativen zur Förderung des aktiven Alterns in Gesundheit und Würde durch die vorhandenen Politikinstrumente und Programme der EU unterstützen sollte;
Initiative „Europäische Garantie für junge Menschen“
41. 15. unterstreicht, dass Jugendarbeitslosigkeit zu den drängendsten Problemen zählt, da sie zu Chancenlosigkeit, sozialer Ausgrenzung, steigenden Sozialkosten und der Verschwendung wertvoller Arbeitskräfte führt, und dies ein wichtiger gesellschaftlicher Grund für den Geburtenrückgang ist und einer schwindenden Gerechtigkeit zwischen den Generationen Vorschub leistet; betont, dass die Übergangszeit bei einem Wechsel der Bildungseinrichtung und nach dem Abschluss der Ausbildung bis zum Antritt der ersten Arbeitsstelle verkürzt werden muss; hält es daher für sehr wichtig, die soziale Eingliederung der Jugendlichen zu gewährleisten, ihnen die Möglichkeit zu geben, einen geeigneten Beruf zu ergreifen, und die unternehmerische Initiative von Jugendlichen zu fördern;
42. weist darauf hin, dass den Jugendlichen langfristige Perspektiven eröffnet werden müssen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbildungsmobilität junger Menschen und die Absolvierung qualitativ hochwertiger Praktika zu fördern; weist ferner darauf hin, dass mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche geschaffen werden müssen und ihre vollwertige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten ist, dass in die Jugendlichen investiert werden muss und ihre Möglichkeiten gefördert werden müssen, um den kommenden Generationen ein vollberechtigtes und würdevolles Leben zu ermöglichen;
43. betont, dass die Jugendarbeitslosigkeit und insbesondere die Unterschiede zwischen den Regionen ein Hindernis für die Verwirklichung des territorialen Zusammenhalts darstellen;
44. betont, dass durch die demografische Entwicklung ein Fachkräftemangel herrschen wird, der zu einem großen Teil von gut qualifizierten Arbeitnehmerinnen ausgeglichen werden kann; weist darauf hin, dass es notwendig ist, dass Staat und Arbeitgeber umdenken und Maßnahmen ergreifen, um die Rahmen- und Arbeitsbedingungen stärker auf die Bedürfnisse von Frauen auszurichten;
45. betont, dass dem Beginn der beruflichen Laufbahn junger Menschen besondere Aufmerksamkeit geschenkt und ein erfolgreicher Einstieg in den Arbeitsmarkt mit allen Mitteln gefördert werden muss, da ein erfolgloser Laufbahnbeginn Auswirkungen auf das gesamte weitere Leben eines jungen Menschen und seine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt haben kann;
46. fordert den Rat und die Kommission auf, besondere Anstrengungen zu unternehmen und konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, zu denen eine Europäische Garantie für junge Menschen gehören sollte, mit deren Hilfe die Jugendlichen nach einer Arbeitslosigkeit von höchstens vier Monaten ein Arbeitsplatz, eine Lehrstelle, eine Zusatzausbildung oder eine Kombination aus Arbeit und Ausbildung angeboten werden soll unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen durch eigenständige Bemühungen ihren Eingliederungsprozess unterstützen;
47. ist der Ansicht, dass junge Arbeitslose Beratung, Orientierung und Hilfestellung erhalten müssen, die erforderlich sind, damit sie wieder einen Arbeitsplatz oder eine Anstellung finden, was auch für Studierende oder künftige Studierende gilt, damit diese bei ihrer Entscheidung für einen beruflichen Werdegang die bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten umfassend kennen;
Initiative „Beschäftigungspakt 50plus“
48. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen einer erweiterten Strategie EU-2020 bis 2020 folgende Ziele erreicht werden:
i)
Sicherung der Vollbeschäftigung von Arbeitnehmern über 50 bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters und Erreichung einer Beschäftigungsquote von mindestens 55 %;
ii)
Abbau von Anreizen z. B. für Frühverrentung, da diese die sozialen Sicherungssysteme schädigen, zu einer ungleichmäßigen Verteilung der Belastung führen und daher nicht nachhaltig sind;
iii)
Bekämpfung altersbedingter Diskriminierung;
iv)
Festlegung länderspezifischer Ziele je nach Altersgruppe und Geschlecht betreffend den Zugang älterer Arbeitnehmer zu Weiterbildung und lebenslangem Lernen, um so die generationenübergreifende Fort- und Weiterbildungsquote zu erhöhen; und Erleichterung des Zugangs zu Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer, indem Arbeitgeber Anreize/Boni für jene älteren Arbeitnehmer schaffen, die sich nach Erreichung des 50. Lebensjahres für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen entscheiden;
v)
Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Alters am Arbeitsplatz und in der Ausbildung und Schaffung von Anreizen für Arbeitnehmer über 60, dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung zu stehen, um ihr Wissen und ihre Erfahrung an die nachfolgenden Generationen weitergeben zu können, wozu die Mitgliedstaaten entsprechende Rechtsvorschriften erlassen müssen, um die Einstellung der Betroffenen durch die Unternehmen zu fördern;
vi)
Förderung der (Wieder-)Eingliederung älterer Menschen mit einer Behinderung auf der Grundlage eines neuen Ansatzes im Sinne einer umfassenden Rehabilitation, die der biologischen und physikalischen Umwelt gleichermaßen Rechnung trägt, und damit Verzicht auf ihre Einstufung als „Behinderte“;
Initiative „Altersmanagement“
49. vertritt die Auffassung, dass die Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen auch abhängig ist von Initiativen im Bereich der Gesundheit, der Höhe des Einkommens und sonstiger Geld- und Sachleistungen im Vergleich zur Rente und anderen Altersversorgungsleistungen, den Möglichkeiten der Weiterbildung, der Arbeitszeitgestaltung, der Unabhängigkeit und der individuellen Wahlmöglichkeiten für Arbeitnehmer, einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, der Arbeitszufriedenheit, dem Führungsverhalten und der Gewähr einer vernünftigen Unterkunft im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG sowie von Initiativen im Bereich der Zugänglichkeit, und dass diese von den Sozialpartnern gegebenenfalls gemeinsam für alle Arbeitnehmer entwickelt und von der Kommission und den Mitgliedstaaten gefördert werden sollten;
50. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten Unternehmen ermutigen sollten, Strategien für das Altersmanagement einzuführen, da sie auf diese Weise ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Nutzung der Erfahrung und der besonderen Qualitäten älterer Arbeitnehmer steigern;
51. schlägt den Sozialpartnern, Arbeitgebern und Mitgliedstaaten vor, Arbeitnehmern über 50 die Möglichkeit zuzusichern, bis zum Ende ihres Berufslebens in den Genuss von Maßnahmen zur beruflichen Förderung zu kommen;
Initiative „Generationen-Tandem“
52. fordert konkrete Initiativen, um im Arbeitsprozess altersgemischte Teams zu fördern; regt an, Unternehmen, die derartige Initiativen ergreifen, zu unterstützen und hervorragende Projekte auszuzeichnen und auf diese Weise zu zeigen, dass der Generationenmix und vielfältige Altersstrukturen zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und harmonischerem Wachstum beitragen;
53. schlägt vor, dass gezielte Initiativen ergriffen werden, um die Schaffung eines neuen Unternehmergeistes für die Verwaltung der Arbeitskräfte zu erleichtern, um eine Kehrtwende hin zur Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern und einer damit gekoppelten sozialen Verantwortung der Unternehmen zu ermöglichen;
54. ist überzeugt davon, dass die Mitgliedstaaten die Effizienz der öffentlichen Einrichtungen bei der Beschaffung von Arbeitsplätzen für ältere arbeitslose Menschen verbessern könnten, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der sich in den Bereichen Sozialarbeit und ehrenamtliche Tätigkeiten bietenden Möglichkeiten;
Initiative „Garantierte menschenwürdige Rente“
55. ist der Überzeugung, dass die Rente ein Recht ist, das jeder Arbeitnehmer ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, das die Mitgliedstaaten in Absprache mit den Sozialpartnern unter Berücksichtigung der nationalen Gepflogenheiten festsetzen, geltend machen kann; vertritt die Auffassung, dass ihre Entscheidung, ihr aktives Berufsleben nicht über das nationale Renteneintrittsalter auszudehnen, keinesfalls ihre Rentenansprüche oder ihre sonstigen sozialen Rechte beeinträchtigen darf;
56. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, bis 2012 Lebensaltersgrenzen für die Ausübung bestimmter Berufe und die Bekleidung bestimmter Stellen oder für die Vergabe von Krediten und den Abschluss von Versicherungen vorurteilsfrei prüfen zu lassen und derartige Altersgrenzen abzuschaffen; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Schwierigkeiten älterer Menschen bei der Kreditaufnahme zu prüfen;
Initiative „Aktives Älterwerden“
57. fordert die Kommission auf, die Aktivitäten im Bereich des gesunden Älterwerdens zu überprüfen und 2011 einen Aktionsplan vorzustellen mit dem Ziel:
–
Würde, Gesundheit, Lebensqualität und Selbständigkeit älterer Menschen zu fördern;
–
einen einkommensunabhängigen, gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdiensten zu bieten;
–
insbesondere auf die gesundheitlichen Risiken aufmerksam zu machen, die eine abrupte Beendigung des Erwerbslebens für die Betroffenen birgt;
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für Prävention und Gesundheitsvorbeugung zu sensibilisieren, wozu die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, einen gesunden Lebensstil zu fördern und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Rauchen, Alkoholmissbrauch, Fettleibigkeit und andere größere gesundheitliche Risiken einzudämmen;
58. begrüßt, dass zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft den 29. April zum Tag der „Solidarität zwischen den Generationen“ ausgerufen haben; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag auszuarbeiten, damit 2012 zum „Europäischen Jahr der Solidarität zwischen den Generationen“ wird, das den Beitrag älterer Menschen zur Gesellschaft deutlich macht und Maßnahmen zur Einbeziehung jüngerer und älterer Menschen in gemeinsame Initiativen fördert;
59. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten aktives Älterwerden zu einem der Hauptthemen der nächsten Jahre machen sollten; weist darauf hin, dass dies insbesondere die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Mobilisierung des Potenzials älterer Menschen und die Entwicklung innovativer Konzepte für Tätigkeiten sowie eine angemessene Ausbildung des Personals von Unterstützungsdienstleistern einschließt;
60. ist der Ansicht, dass aktives Älterwerden unter dem umfassenderen Blickwinkel der nachhaltigen Beschäftigungsfähigkeit von Frauen und Männern während ihres Arbeitslebens betrachtet werden sollte und dass, um ältere Arbeitnehmer davon zu überzeugen weiterzuarbeiten, es insbesondere erforderlich ist, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten oder die Arbeitsplätze an ihren Gesundheitszustand und ihre Bedürfnisse anzupassen, wobei gegen Diskriminierung aufgrund des Alters und des Geschlechts vorgegangen werden muss, ihre Kompetenzen durch einen geeigneten Zugang zu lebenslangem Lernen und zu Fortbildungsmaßnahmen auf den neuesten Stand gebracht und gegebenenfalls die Steuer- und Sozialleistungssysteme überprüft werden müssen, um so echte Anreize für eine längere Lebensarbeitszeit sicherzustellen;
61. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission alle Möglichkeiten der offenen Koordinierungsmethode, der Beschäftigungsstrategie und anderer Gemeinschaftsinstrumente und -programme unter anderem mit finanzieller Unterstützung durch die Strukturfonds, insbesondere durch den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Förderung des aktiven Älterwerdens nutzen sollten;
62. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission die bestehenden beratenden und politischen Ausschüsse, u.a. den Ausschuss für Sozialschutz, den Beschäftigungsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaftspolitik und die Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie, in Anspruch nehmen sollten, damit das aktive Älterwerden weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda der Union und der Mitgliedstaaten steht;
63. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, rasch Maßnahmen zu ergreifen, damit alle Betroffenen eine menschenwürdige Rente erhalten, die keinesfalls unterhalb der Armutsgrenze liegen darf;
64. fordert die Kommission auf, mit Bezug auf die Nachhaltigkeit der Systeme der Sozialversicherung, die Förderung von Produktivität und Wachstum sowie in Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung über die Effektivität und den Nutzen der Teilhabe älterer Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zu erstellen;
Politikbereich „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“
65. unterstreicht, dass zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung der Frauen, die in einer alternden Gesellschaft durch einen gestiegenen Bedarf an Betreuungsleistungen entsteht, die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung für Frauen und Männer in allen Mitgliedstaaten gewährleistet und diese Aufgaben gleichmäßig zwischen Frauen und Männern aufgeteilt werden sollten; betont außerdem, dass dies die Bereitstellung erschwinglicher, hochwertiger Betreuungsangebote und besserer Erziehungsangebote für Kinder, Vaterschaftsurlaub und die Förderung von Teilzeitarbeit bei Männern erfordert;
66. betont, dass ältere Menschen oft eine wichtige Rolle in der Familie spielen, da sie die Kinder während der Schulferien und nach der Schule betreuen, was einen hohen Wert im Allgemeinen wie auch einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellt;
67. hält Maßnahmen für erforderlich, mit denen die Regelungen nicht nur in Bezug auf Mutterschaftsurlaub, sondern auch auf Vaterschaftsurlaub und Elternurlaub für berufstätige Väter verbessert werden;
68. weist darauf hin, dass unionsweit Anreize für einen Geburtenanstieg geschaffen werden müssen, da sich die Probleme der Alterung in Europa sonst nicht lösen lassen;
69. ermutigt die Mitgliedstaaten, dauerhafte und langfristige Verpflichtungen zu Gunsten von Familien einzugehen, einschließlich des Anspruchs auf zusätzliche Zulagen für Eltern, vor allem Zusatzmaßnahmen zur Unterstützung alleinerziehender Mütter, steuerliche oder soziale Erleichterungen für Krippen sowie für ehrenamtlich tätige Organisationen, Genossenschaften und Wohlfahrtsverbände, wobei bewährte Vorgehensweisen im Rahmen der europäischen Allianz für Familien und anderer einschlägiger Plattformen und Organisationen ausgetauscht werden sollen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreizsysteme für Vollzeit- oder Teilzeiturlaub von Arbeitnehmern einzuführen, damit sich Eltern um ihre Kinder kümmern können und bei Rückkehr an ihren Arbeitsplatz keinerlei Rechte einbüßen;
70. fordert die Mitgliedstaaten auf, integrierte Pflegesysteme aufzubauen, um die durch die Pflege bedingte Belastung derjenigen, die ältere Menschen und Menschen mit einer Behinderung betreuen, zu verringern und die Beschäftigung solcher Personen zu fördern;
71. vertritt die Auffassung, dass das Recht auf Teilzeitarbeit, flexible Arbeitsorte und Arbeitszeiten, die an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer ausgerichtet sind, und Regelungen betreffend Mutterschaft, Schwangerschaft, Elternurlaub, Kindervergünstigungen sowie Job-Sharing und Heimarbeit bei gleichzeitiger Wahrung eines hohen Niveaus an sozialer Sicherheit zur Vereinbarkeit von Betreuungsverpflichtungen und Beruf beitragen;
72. ist der Ansicht, dass im Hinblick auf eine positive Beeinflussung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben die Solidarität zwischen den Generationen, insbesondere im Hinblick auf die Geschlechterfrage, unbedingt gefördert werden muss, und zwar durch eine zielgerichtete Steuerpolitik, Maßnahmen zur Förderung des aktiven Älterwerdens, wohnungsbaupolitische Maßnahmen und die Einrichtung integrierter Netzwerke für Dienstleistungen für Kinder, ältere Menschen sowie behinderte und abhängige Menschen;
73. hebt hervor, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur dann möglich ist, wenn unbezahlte Betreuungspflichten gerechter zwischen Frauen und Männern aufgeteilt werden und wenn für Familien zugängliche und erschwingliche Betreuungsangebote von guter Qualität zur Verfügung stehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, zugängliche, erschwingliche, flexible und hochwertige Dienste und insbesondere den Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen sicherzustellen mit dem Ziel, den Betreuungsbedarf für Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren zu 50 % und für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren zu 100 % zu decken, sowie für sonstige Betreuungsbedürftige einen verbesserten Zugang zu entsprechenden Einrichtungen sicherzustellen und angemessene Urlaubsregelungen für Mütter und Väter zu gewährleisten;
74. weist darauf hin, dass viele ältere Menschen nur wenig oder keine Familie haben, auf die sie sich stützen können, und fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr für den Austausch bewährter Praktiken zu tun, um sicherzustellen, dass ältere Menschen möglichst lange selbständig bleiben können, und dass bei Bedarf unterstützende, auf die Bedürfnisse der jeweiligen Person ausgerichtete Dienstleistungen zur Verfügung stehen;
75. weist darauf hin, dass, bei fehlenden Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt im Sinne der Vereinbarkeit von Arbeits-, Familien- und Privatleben keine Anreize für eine Ausweitung der Dienstleistungen für die Familie geschaffen werden, und dadurch die Geburtenrate zurückgehen und sich die Alterung der europäischen Gesellschaft damit noch verstärken wird;
76. fordert die Unternehmen und die Regierungen auf, für Familienmitglieder, die ihre älteren Angehörigen versorgen oder pflegen, eine qualitativ hochwertige Beratung und Unterstützung vorzusehen und für sie Möglichkeiten zu schaffen, Pflegeleistungen für eigene Rentenansprüche anrechnen zu lassen und einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu erhalten; vertritt die Auffassung, dass die Pflege durch Familienangehörige nicht als Sparmodell missbraucht werden darf;
Politikbereich „Wirtschaft und Wachstum“
77. ist der Auffassung, dass die Erschließung neuer Märkte in der Seniorenwirtschaft eine große Chance zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung sowie zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit bietet; ist der Ansicht, dass viele Dachorganisationen der Wirtschaft diese Gelegenheit verstreichen ließen, indem sie Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Bekämpfung altersbedingter Diskriminierung abgelehnt haben;
78. betont, dass die digitale Kluft, von der vor allem Frauen und insbesondere ältere Frauen betroffen sind und die zu beruflicher und sozialer Ausgrenzung führt, u. a. dadurch überwunden werden kann, dass Schulen experimentelle Initiativen zur Förderung der IT-Kompetenzen organisieren;
79. ist der Ansicht, dass die Vereinbarung wirksamer neuer Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung hinsichtlich des Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen eine große Chance für Wachstum und Beschäftigung bieten wird, da so die Hindernisse, mit denen ältere Menschen beim Zugang zu bestimmten Dienstleistungen und Gütern zu kämpfen haben, abgebaut werden; fordert die Aufhebung jeglicher unbegründeter oder ungerechter Pauschalverbote betreffend Güter und Dienstleistungen, denen als Kriterium allein das Alter zugrunde liegt und mit denen ältere Menschen konfrontiert werden, wenn sie beispielsweise eine Versicherung abschließen, eine Urlaubsreise buchen oder ein Auto mieten wollen;
80. fordert die Mitgliedstaaten auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, insbesondere innovative und schrankenfreie Handlungsansätze, die unterschiedlichen regionalen Bedingungen Rechnung tragen;
81. befürwortet eine basisnähere Arbeit, z. B. durch die Einrichtung regionaler, gebietsbezogener oder lokaler Beiräte für Beschäftigung, um die politischen Entscheidungsträger und die Sozialpartner zusammenzubringen;
82. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten hart gegen Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft durchgreifen sollten, da sich diese durch die Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeitskräfte in mehrfacher Hinsicht negativ auf den Arbeitsmarkt der EU auswirken, und nicht nur Maßnahmen fördern sollten, die darauf abzielen, die einheimischen Arbeitskräfte zu schützen; weist darauf hin, dass zur Bekämpfung von Schwarzarbeit gegen Arbeitgeber und/oder Vermittler gerichtete Maßnahmen und Sanktionen tatsächlich abschreckend wirken;
83. fordert Bemühungen zur Verbesserung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und dazu insbesondere eine verbesserte personelle und sonstige Ausstattung der Kontrollbehörden (Gewerbeaufsichtsämter, Arbeitsgerichte usw.);
Politikbereich „Renten und Haushalte“
84. gibt zu bedenken, dass die sozialen Sicherungssysteme vor großen Herausforderungen stehen und dass die Mitgliedstaaten ehrgeizige Strukturreformen durchführen und nach neuen Wegen suchen sollten, um die Gesundheits- und Rentensysteme nachhaltig zu finanzieren;
85. stellt fest, dass die schnelle Alterung der Bevölkerung zu einem weltweiten Problem wird, das in den nächsten Jahren die Gesundheits- und Pflegesysteme der Mitgliedstaaten vor zusätzliche Herausforderungen stellt, und dass deshalb gerade die Kommission eine koordinierende Rolle bei der Ausarbeitung vorläufiger Lösungen für die Gesundheits- und Pflegedienste für ältere Menschen und bei der Verbreitung bewährter Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten übernehmen sollte;
86. fordert, dass mehr getan werden muss, um sicherzustellen, dass ältere Menschen ihre Rechte und Pflichten hinsichtlich der sozialen Sicherungs- und Rentensysteme kennen und dass diese Informationen in einer einfachen und zugänglichen Form bereitgestellt werden;
87. betont, dass ein menschenwürdiges Dasein ein Menschenrecht darstellt und dass Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, nicht Opfer der Wirtschaftskrise werden dürfen;
88. betont, dass das geschlechterbedingte Lohngefälle zwischen Männern und Frauen, das in der Union zur Zeit 17 % beträgt, behoben werden muss, da es geringere Einkommen nach der Geburt des ersten Kindes und später niedrigere Renten und eine höhere Armutsquote für ältere Frauen zur Folge hat;
89. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Sozialversicherungssysteme zu überprüfen, bei denen erhebliche Unterschiede zwischen den Renteneinkommen von Männern und Frauen bestehen, und die Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, Berichtigungsfaktoren einzuführen, die die Ausfallzeiten bei den Beitragszahlungen aufgrund von befristeten Beschäftigungsverhältnissen oder Mutterschaftsverpflichtungen berücksichtigen;
90. hebt hervor, dass in diesem Bereich der Sozialpolitik die Praxis aller Mitgliedstaaten berücksichtigt werden muss, da die nationalen Rentensysteme in den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind;
91. unterstreicht, dass die Aufgabe, die zu erwartenden ständig steigenden Belastungen der künftigen Generationen zu senken, angesichts des dramatischen Anstiegs des Anteils der über 80-Jährigen absoluten Vorrang hat;
92. nimmt die Auswirkungen der weltweiten Rezession auf die öffentlichen Finanzen und die Wirtschaft im weiteren Sinne zur Kenntnis; ist überdies der Auffassung, dass eine alternde Bevölkerung in Verbindung mit einer sinkenden Geburtenrate in Europa einen grundlegenden demografischen Wandel darstellt, der eine Reform der Sozial- und Steuersysteme einschließlich der Rentensysteme in Europa in dem Sinne erfordern wird, dass gute Betreuungsmöglichkeiten für die älteren Generationen bereitgestellt werden, ohne eine Schuldenlast auf die jüngeren Generationen abzuwälzen; befürwortet eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, damit die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen können, ihre Rentensysteme nachhaltiger auszurichten;
93. unterstreicht gleichzeitig, dass zahlreiche Fragen des demografischen Wandels der Gesellschaft in die alleinige Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen, sodass keine generellen Gemeinschaftskompetenzen für europäische Regelungen in diesem Bereich bestehen; erkennt an, dass alle Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um für nachhaltige öffentliche Finanzen zu sorgen, die für den demografischen Wandel ausreichend gewappnet sind;
94. weist darauf hin, dass in den vergangenen Jahren verschiedene Formen der generationsübergreifenden Belastungsrechnung angewandt wurden, bei denen die Entwicklung der Verschuldung der öffentlichen Hand in den kommenden Jahrzehnten und die entsprechenden Kosten für die künftigen Generationen vorausprojeziert werden und dass anhand dieser Berechnungen Nachhaltigkeitslücken deutlich werden, beispielsweise das erforderliche Primärsaldo, das für eine strukturelle Haushaltsbilanz steht, die eine nachhaltige Ausrichtung der öffentlichen Finanzen sicherstellen soll;
95. fordert die Kommission auf, regelmäßig generationsübergreifende Belastungsrechnungen durchzuführen, einschließlich Einschätzungen zur künftigen Schuldenlast und zu den Nachhaltigkeitslücken in den öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten, und ihre Ergebnisse in leicht zugänglicher und verständlicher Form zu veröffentlichen;
96. weist darauf hin, dass die derzeitigen Schuldenprojektionen alarmierend sind und den künftigen Generationen damit große Schuldenberge überlassen werden; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, ihre strukturellen Primärdefizite abzubauen und eine nachhaltig vertretbare Schuldenquote anzustreben;
97. empfiehlt den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur allgemeinen Steigerung der Produktivität, insbesondere bei der Erbringung von Fürsorgeleistungen, einschließlich im Gesundheitswesen und bei der Altenpflege;
98. weist darauf hin, dass alle zusätzlichen Lebensjahre, die bei Gesundheit statt in Krankheit verbracht werden, bestimmte Schätzungen zufolge zu einer Verringerung der Nachhaltigkeitslücke in den öffentlichen Finanzen um 1,5 % des BIP führen würden; hält es deshalb für äußerst wichtig, Gesundheitsproblemen vorzubeugen und Behandlungen möglichst frühzeitig durchzuführen;
99. zeigt sich besorgt angesichts der Tatsache, dass es vielen Mitgliedstaaten nicht gelungen ist, ihre Rentensysteme zu reformieren; fordert die Kommission auf, eine diesbezügliche Untersuchung der Lage in den Mitgliedstaaten vorzulegen und bei jedem Mitgliedstaat dessen langfristige Risiken aufzuzeigen;
100. hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten die Beschäftigungszahlen erhöhen müssen, indem sie flexible Arbeitszeiten sowie die Teilzeit- und Telearbeit fördern;
101. regt an, dass die Mitgliedstaaten die Familien im Rahmen der Steuer- und Sozialsysteme unterstützen und Kinderbetreuungsdienste für Familien mit kleinen Kindern fördern;
102. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Faktoren insbesondere in Bezug auf Steuern und Ruhegehälter zu beseitigen, die ältere Arbeitnehmer davon abhalten könnten, über das Rentenalter hinaus weiter berufstätig zu bleiben, und fordert wirksame Unterstützungsmechanismen und Anreize, da die Auswirkungen des Älterwerdens von der Beschäftigungsquote und von der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitsstunden abhängen;
103. ist der Auffassung, dass es angesichts der demografischen Entwicklung ein großes Potenzial für die Schaffung nachhaltiger und geeigneter Arbeitsplätze im Bereich der Sozial- und Gesundheitsdienste gibt;
Politikbereich „Migration“
104. ist der Auffassung, dass Migration in Verbindung mit gelungener Integration, einschließlich wirtschaftlicher Integration, zur Bewältigung des demografischen Wandels beiträgt und dass noch zu viele Menschen mit Migrationshintergrund sich den Mitgliedstaaten, in denen sie leben, nicht zugehörig fühlen, wofür die Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind, zum Teil verantwortlich ist;
105. ist davon überzeugt, dass eine offene und ehrliche Debatte notwendig ist, um verschiedene Ansätze der Einwanderungspolitik, die Zulassungsbedingungen für Einwanderer und ihre wirtschaftlichen Zukunftsaussichten, die mit illegaler Einwanderung einhergehenden Probleme, die wachsenden Arbeitslosenzahlen unter Einwanderern aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftskrise sowie wirksame Maßnahmen zur Vermeidung einer sozialen und kulturellen Isolierung von Neuankömmlingen zu diskutieren;
106. macht darauf aufmerksam, dass ältere Menschen von Natur aus in sozialer Hinsicht weniger mobil sind und sich nicht so leicht auf neue Umgebungen einstellen, obwohl sie ein größeres Integrationsvermögen aufweisen;
107. ist der Überzeugung, dass eine erfolgreiche Integration eine Identifikation auf der Grundlage der demokratischen Traditionen und der verfassungsmäßigen Grundwerte, eine auf Chancengleichheit beruhende Teilhabe und Verantwortung voraussetzt und dass sie erst mit der Anpassungsbereitschaft der Zuwanderer und der Aufnahmebereitschaft der Einheimischen gelingen kann, und dass damit die Solidarität zwischen den Generationen durch die Solidarität zwischen den verschiedenen Kulturen ergänzt wird und bestehende Vorurteile gegenüber einzelnen Kulturen abgebaut werden;
108. ist der Überzeugung, dass die Schaffung eines Klimas der Akzeptanz gegenüber Zuwanderern in dem jeweiligen Aufnahmeland unmittelbar von einer korrekten und umfassenden Information der Bürger und von der Schaffung einer Kultur gegen Fremdenfeindlichkeit abhängt;
109. ist davon überzeugt, dass aktives Älterwerden eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe und die Beteiligung an partizipativen demokratischen Entscheidungsfindungsprozessen beinhalten sollte;
Politikbereich „Gesundheit und Versorgung“
110. gibt zu bedenken, dass der demografische Wandel gravierende regionale Ungleichheiten aufweist und zu Abwanderungsprozessen aus ländlichen Regionen und Gebieten in Randlage führt, so dass strukturelle Veränderungen im Sozial- und Gesundheitswesen vorgesehen werden müssen, Fördergelder dafür bereitgestellt werden müssen und ein intensiver Austausch über bewährte Vorgehensweisen zur Förderung von Neuerungen und Dienstleistungen, die auf den modernen Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen, in die Wege geleitet werden muss;
111. ist der Ansicht, dass Dienste für die häusliche Pflege älterer Menschen dadurch unterstützt und eingerichtet werden könnten, dass selbständige und kooperative Formen der Arbeitsorganisation anhand von Vereinbarungen mit lokalen Behörden und spezifischen Gutscheinen für Familien gefördert werden;
112. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, wegen der allgemeinen Überalterung der Bevölkerung auch bei der Ausarbeitung von Regelungen zur zukunftsfähigen Finanzierung langfristiger Pflegesysteme allseitig zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass auch künftig ein Zugang zu den benötigten Pflegediensten besteht;
113. stellt fest, dass es deutliche Hinweise auf eine Diskriminierung älterer Menschen im Gesundheitswesen gibt; macht darauf aufmerksam, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ältere Menschen alle notwendigen Behandlungen erhalten, allein aufgrund von altersbedingter Diskriminierung geringer ist als bei jüngeren Patienten; vertritt die Auffassung, dass eine solch unterschiedliche medizinische Behandlung und Betreuung erhebliche Auswirkungen auf den Gesundheitszustand älterer Menschen haben können;
114. weist darauf hin, dass der demografische Wandel und dessen Folgen sich unterschiedlich auf die westlichen und östlichen Mitgliedstaaten auswirken und dass eine einheitliche Politik erforderlich ist, mit der ein ausgewogenes Wachstum und eine nachhaltige regionale Entwicklung gewährleistet werden;
115. fordert von den Mitgliedsstaaten, Abwanderungsregionen zu unterstützen und dazu eine hohe Qualität der Leistungen der Daseinsvorsorge (z.B. Bildungseinrichtungen, einschließlich Vorschule und Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Sozialfürsorge, Gesundheitsdienste, Postdienste), die Sicherung der Erreichbarkeit (z.B. öffentlicher Verkehr, Verkehrsinfrastrukturen und Telekommunikationsnetze) und die Gewährleistung von Teilhabe und Kompetenz (beziehungsweise durch berufliche Bildung einschließlich Verfahren für lebenslanges Lernen, sowie die Nutzung neuer Technologien und entsprechende Investitionen) sicherzustellen; dringt darauf, die Rahmenbedingungen für die Erfüllung dieser Aufgaben an die lokalen Bedürfnisse und lokalen Akteure anzupassen und deren Anpassungsfähigkeit zu verbessern; macht auf die besondere Lage von Inseln, Grenzgebieten, Bergregionen und anderen, von Bevölkerungszentren weit entfernten Regionen aufmerksam;
116. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über eine geregelte Arbeitsmigration (aus Drittländern in die EU) Gedanken zu machen;
117. unterstreicht, dass unabhängig von Einkommen, Alter, sozialem Status oder gesundheitlichem Risiko die Menschen Anspruch auf eine erschwingliche, hochwertige medizinische Versorgung und eine Pflege von hoher Qualität haben müssen und dass dafür Vorschläge für neue EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung, die sich auch auf den Zugang zu Dienstleistungen im Gesundheitswesen erstrecken, so bald wie möglich angenommen werden müssen;
118. begrüßt das mit EU-Mitteln finanzierte PREDICT-Projekt („Increasing the participation of the elderly in clinical trials“), mit dem herausgefunden werden soll, warum ältere Menschen bei klinischen Prüfungen weiterhin diskriminiert werden; ist der Ansicht, dass ältere Menschen mit Medikamenten versorgt werden sollten, die speziell für ihre Altersgruppe auf Wirksamkeit und Sicherheit getestet wurden;
119. erkennt die Leistungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Pflege älterer Menschen an, fordert sie jedoch auf, noch mehr Wert als bisher auf die Einführung von Qualitätskriterien für die angebotenen Dienstleistungen und auf die Einhaltung dieser Kriterien zu legen; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission die Zusammenarbeit auch auf dem Gebiet der Überwachung der Pflegedienste in der Gemeinschaft verbessern sollten und dass die Mitgliedstaaten in diesem Rahmen die Schaffung eines Verbunds nationaler Kontaktstellen der Pflegedienste in Erwägung ziehen könnten, mit dem es auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene möglich wäre, Informationen über die zu erbringenden Pflegedienste und ihre Qualität zu erhalten und auch Beschwerden über die Qualität der Dienstleistungen vorzubringen;
120. fordert die Kommission auf, ein Grünbuch über die Misshandlung von älteren Menschen und ihre Sicherheit in der Gesellschaft und in Pflegeheimen zu erstellen;
121. fordert die Mitgliedstaaten auf, mithilfe des offenen Kommunikationsverfahrens Informationen und bewährte Vorgehensweisen über die Bereitstellung von Langzeitpflege für ältere Menschen auszutauschen und insbesondere Maßnahmen für die Sicherheit älterer Menschen in der Gesellschaft und in Pflegeheimen zu ergreifen und gegen die Misshandlung von älteren Menschen vorzugehen;
122. anerkennt, dass eine große Anzahl von weiblichen Zuwanderern im Bereich der Altenpflege beschäftigt ist und schlägt daher einerseits vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Kontrollen verschärfen, um die Schwarzarbeit in diesem speziellen Bereich einzudämmen, und andererseits Maßnahmen, die den Zugang dieser Arbeitnehmer zu einschlägigen Ausbildungskursen im Rahmen des lebenslangen Lernens und im Hinblick auf eine qualitativ hochwertige Pflege erleichtern;
123. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich der Probleme von Personen, die Familienangehörige pflegen, anzunehmen, wozu das Recht, frei zu entscheiden, ob sie die Pflege übernehmen wollen oder nicht, die Option, die Übernahme der Pflege mit einer Erwerbstätigkeit zu vereinbaren, und der Zugang zu den Sozialversicherungs- und Rentensystemen gehören, um eine Verarmung aufgrund der Übernahme von Pflegeaufgaben zu vermeiden;
124. unterstreicht die Bedeutung individuell bemessener Sozialversicherungs- und Rentenansprüche unter Berücksichtigung unentgeltlich erbrachter Pflegeleistungen;
125. ist der Auffassung, dass ein unionsweit geltender Verhaltenskodex mit Mindestvorgaben und -leistungen hinsichtlich der Bereitstellung von Langzeitpflege ausgearbeitet und vom Parlament und vom Rat verabschiedet werden muss;
Einbeziehung in die Gesellschaft
126. vertritt die Auffassung, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, sich in die Gesellschaft einzubringen; betont jedoch, dass zugleich die Freiwilligkeit gesellschaftlichen Engagements stets gewahrt bleiben muss;
127. unterstreicht, dass mit der demografischen Entwicklung der Leitgedanke einer aktiven Bürgergesellschaft immer größeres Gewicht erhält, wobei eine Neubewertung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat bei der Wahrnehmung gesellschaftlicher Aufgaben notwendig ist;
128. ist der Auffassung, dass Pflege eine hohe Qualifikation und ein besonderes Maß an Verantwortung seitens der Pflegekräfte erfordert, die gesellschaftlich und finanziell anerkannt werden muss; glaubt, dass nur so Qualitätsstandards langfristig gewahrt und ausreichend gut ausgebildete und motivierte Pflegekräfte rekrutiert werden können;
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129. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.