Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2010 zu der Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen (2010/2079(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen (KOM(2010)0187),
– unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission vom 23. Juni 2009 über die Akzeptabilitätskriterien für Methoden zur Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten (K(2009)4705),
– unter Hinweis auf den Bericht der Sachverständigengruppe über die Ex-post-Bewertung der Sechsten Rahmenprogramme (2002–2006) (Bericht Rietschel) und die anschließende Mitteilung der Kommission (KOM(2009)0210),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Mai 2010 mit dem Titel „Mehr oder weniger Kontrollen? Die richtige Balance zwischen Kontrollkosten und Fehlerrisiko“ (KOM(2010)0261),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. Dezember 2009 zu den Leitlinien für die künftigen Prioritäten der europäischen Forschung und forschungsgestützten Innovation im Rahmen der Lissabon-Strategie für die Zeit nach 2010 und die Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerbsfähigkeit vom 26. Mai 2010 zu vereinfachten und effizienteren Programmen zur Unterstützung der europäischen Forschung und Innovation,
– unter Hinweis auf die Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltskontrollausschusses und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0274/2010),
A. in der Erwägung, dass das Siebte Rahmenprogramm (RP7) weltweit das größte länderübergreifende FuE-Programm darstellt und von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung eines Europäischen Forschungsraums sowie der Ziele der Strategie EU2020 ist,
B. in der Erwägung, dass die Forschung einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Nutzung umweltfreundlicher und nachhaltiger Energieformen leistet,
C. in der Erwägung, dass das Rahmenprogramm Leistungen auf Spitzenniveau und höchste Wirksamkeit und Effizienz in der Forschung voraussetzt, um die besten Wissenschaftler für Europa zu gewinnen und in Europa zu halten sowie eine innovativere und stärker wissensgestützte EU-Wirtschaft zu fördern, die dem Wettbewerb in einer globalen Wirtschaft gewachsen ist,
D. in der Erwägung, dass nationale, regionale und europäische forschungspolitische Maßnahmen noch immer nur in begrenztem Maße aufeinander abgestimmt werden, wodurch kostengünstigen Lösungen beträchtliche Hindernisse in den Weg gestellt werden,
E. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Verwaltung des RP7 (ungeachtet der Verbesserungen gegenüber dem RP6) noch immer von einem Übermaß an Verwaltungsaufwand, geringer Risikotoleranz, mangelnder Effizienz und übermäßigen Verzögerungen geprägt ist und Wissenschaftler, Hochschulen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Unternehmen und Industrie (insbesondere kleinere in der Forschung tätige Akteure, einschließlich KMU) dadurch eindeutig von der Teilnahme abgeschreckt werden,
F. in der Erwägung, dass alle betroffenen Akteure eine weitere Vereinfachung und Harmonisierung der Regeln und Verfahren sowie eine Verringerung der Zeit, die Forscher in diese Vorgänge investieren müssen, fordern, wobei eine Vereinfachung nicht ein Ziel per se darstellt, sondern eher ein Mittel ist, um für die Attraktivität von und den Zugang zu EU-Forschungsförderung zu sorgen,
G. in der Erwägung, dass die ergebnisorientierte Förderung zu einer Beschränkung auf Forschungsprojekte mit geringerem Risiko und auf marktorientierte Forschung führen könnte, wodurch die EU daran gehindert werden würde, wissenschaftliche Spitzenleistungen hervorzubringen und Forschung an den Grenzen des Wissens und auf dem Gebiet der Innovation zu betreiben,
H. in der Erwägung, dass Forschung und Innovation als zwei unterschiedliche Prozesse klar voneinander abgegrenzt werden müssen (durch Forschung werden Investitionen zu Wissen, und durch Innovation wird Wissen zu Investition),
I. in der Erwägung, dass der gegenwärtige Vereinfachungsprozess zu einem wichtigen Zeitpunkt in Angriff genommen wird, da er Impulse für die Halbzeitüberprüfung des RP7 und für die Vorbereitungen auf das anstehende RP8 geben kann,
J. in der Erwägung, dass Konzeption und Durchführung des gegenwärtigen RP7 und der zukünftigen Rahmenprogramme auf den Grundsätzen der Einfachheit, Stabilität, Transparenz, Rechtssicherheit und Kohärenz, auf herausragenden wissenschaftlichen Leistungen und auf Vertrauen beruhen müssen,
1. unterstützt die in der Mitteilung der Kommission enthaltene Initiative zur Vereinfachung der Durchführung der Forschungsrahmenprogramme, indem ernsthafte und kreative Maßnahmen vorgesehen werden, um die Engpässe, denen sich die Teilnehmer des RP gegenübersehen, zu beseitigen;
2. weist darauf hin, dass dies trotz der Bedeutung des Vereinfachungsprozesses nur eine der notwendigen Reformen darstellt, die zur Verbesserung der EU-Forschungsfinanzierung erforderlich sind;
3. betont, dass für jede einzelne Vereinfachungsmaßnahme festgelegt werden muss, ob sie gemäß dem gegenwärtigen Rechtsrahmen in Kraft tritt oder ob Änderungen an den Vorschriften der Haushaltsordnung, an den Teilnahmebestimmungen oder an den speziellen Regelungen, die für die Rahmenprogramme gelten, erforderlich sind;
4. fordert die Kommission auf, zur gegenwärtigen Überarbeitung der Haushaltsordnung, mit der folgende Ziele verfolgt werden, beizutragen: Erhöhung der Kohärenz des gegenwärtigen Rechtsrahmens, Verringerung der Anzahl von Vorschriften, Klarheit, Eindeutigkeit und Handhabbarkeit; fordert daher, dass die Beteiligungsregeln in den Text der Haushaltsordnung einbezogen werden;
5. hebt hervor, dass die Kommission über die von ihr vorgeschlagenen Vereinfachungen hinaus einen ausführlichen Plan für die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen in den neuen Mitgliedstaaten ausarbeiten sollte, damit alle Mitgliedstaaten über gleiche Zugangsmöglichkeiten zu den Finanzmitteln des RP7 und des künftigen FP8 verfügen;
6. stellt fest, dass die Beteiligung des privaten Sektors am RP weiterhin schwach ausgeprägt ist, was auf die komplexen und zeitaufwändigen Beteiligungsregeln, die hohen Personalkosten und den übermäßigen Verwaltungsaufwand zurückzuführen ist;
Eine pragmatische Wende hin zu einer administrativen und finanziellen Vereinfachung
7. begrüßt die zunehmenden Bemühungen in Richtung auf eine administrative und finanzielle Vereinfachung der Regelungen für das RP innerhalb des gesamten Programms und für die Dauer eines ganzen Projekts (Beantragung, Prüfung und Verwaltung), von der vor allem die betroffenen Akteure profitieren sollten;
8. unterstreicht, dass sämtliche Schritte zur Vereinfachung des gegenwärtigen RP7 mit Sorgfalt unternommen werden sollten, um die Beibehaltung von Stabilität, Kohärenz und Rechtssicherheit und gegenseitigen Vertrauen zwischen sämtlichen Akteuren zu gewährleisten; betont in diesem Zusammenhang, dass für laufende Verträge die Anwendung von auf nachträglichen Schlussfolgerungen basierenden „Leitlinien“ vermieden werden sollte und stattdessen eine einheitliche Auslegung der bestehenden Bestimmungen als dringliche Angelegenheit verfolgt werden sollte;
9. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass das gegenwärtige System und die Art und Weise der Verwaltung des RP7 in hohem Maße kontrollorientiert sind, was zu einer Verschwendung von Ressourcen, einer geringeren Teilnahme und weniger attraktiven Forschungslandschaften führt; stellt mit Besorgnis fest, dass beim gegenwärtigen Verwaltungssystem mit seiner Null-Risikotoleranz eher versucht wird, Risiken zu vermeiden als Risikomanagement zu betreiben; fordert daher eine Überarbeitung und/oder eine breitere Auslegung des EU-Beamtenstatuts im Bereich der persönlichen Haftung sowie die Vorlage konkreter Vorschläge im Zuge der gegenwärtigen Überarbeitung der Haushaltsordnung (z. B. Versicherung oder Risikopool);
10. ist der Ansicht, dass Überwachung und Finanzkontrolle der EU, die von der Kommission und OLAF durchgeführt werden, vor allem der Sicherung der öffentlichen Mittel und der Betrugsbekämpfung dienen sollten, wobei eindeutig zwischen Betrug und Fehlern unterschieden werden muss; hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, eine klarere Definition des Begriffes „Fehler“ in sämtlichen verbindlichen Rechtsdokumenten vorzunehmen sowie Mechanismen festzulegen, mit denen zwischen Fehlern und abweichenden Auslegungen unterschieden werden kann; fordert daher eine eingehende Untersuchung und Mitteilung der Fehler und die Festlegung entsprechender Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern;
11. ist der Ansicht, dass die Verwaltung der europäischen Forschungsfinanzierung den Teilnehmern in allen Phasen der Projekte – bei Gewährleistung der Rechenschaftspflicht – mit flexiblen EU-Regeln, die, soweit möglich, eine bessere Anpassung an bestehende nationale Bestimmungen und anerkannte Buchführungsverfahren erlauben, mehr Vertrauen und Risikotoleranz entgegenbringen sollte;
12. unterstützt uneingeschränkt die Annahme eines höheren tolerierbaren Fehlerrisikos, mit dem sowohl die Komplexität als auch die Zahl der nachträglichen Rechnungsprüfungen verringert und gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und angemessenen Kontrollen gewährleistet wird; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, sicherzustellen, dass die Teilnahmebestimmungen einheitlich ausgelegt und angewendet werden, damit die Fehlerquote verringert werden kann;
13. fordert, dass die Empfänger, denen Mittel im Rahmen des RP gewährt werden, über die entsprechenden Prüfstrategien der Kommission unterrichtet werden; empfiehlt, diese Strategien über die nationalen Kontaktstellen zu verbreiten und in Cordis aufzunehmen;
14. akzeptiert und empfiehlt, gängige Rechnungslegungsverfahren für die anrechenbaren Kosten der Teilnehmer, nachdem sie eindeutig bestimmt und vereinbart wurden, insbesondere bei Methoden zur Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten, in größerem Umfang zu akzeptieren, unter der Voraussetzung, dass diese Verfahren im Einklang mit den nationalen Bestimmungen stehen, von den zuständigen Behörden zertifiziert wurden und jedem Empfänger genügend Flexibilität lassen, entweder eine Methode zur Berechnung der tatsächlichen Personalkosten oder eine Methode zur Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten anzuwenden;
15. fordert die Kommission auf, den in seinen Entlastungsbeschlüssen für die Jahre 2007 und 2008 vom Parlament vorgebrachten Forderungen aktiv nachzukommen und insbesondere konkrete Vorschläge für eine Vereinfachung der Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten zu unterbreiten und diese Vorschläge umzusetzen;
16. ist der Ansicht, dass im Falle von öffentlichen Einrichtungen die vom nationalen Rechnungshof und/oder von nationalen Prüfern der öffentlichen Finanzkontrolle ausgestellten Erklärungen über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses der Einrichtung und über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge von den europäischen Institutionen bei der Prüfung der gesamten Methode zur Berechnung der Kosten akzeptiert werden sollten;
17. spricht sich dafür aus, die Kombinationen von Finanzierungssätzen und Methoden zur Berechnung indirekter Kosten bei den verschiedenen Instrumenten und bei den Tätigkeiten (Verwaltung, Forschung, Demonstration und Verbreitung) weiter zu verringern, ohne die gegenwärtige Höhe der Finanzierungssätze zu gefährden; stellt jedoch fest, dass die gegenwärtige Unterscheidung zwischen Universitäten/Forschungszentren, Industrie, gemeinnützigen Organisationen und KMU beibehalten werden sollte; fordert die Kommission auf, weiterhin die tatsächlichen Kosten als Methode zur Kombination von Finanzierungssätzen und zur Festlegung der indirekten Kosten zu nutzen;
18. ist der Ansicht, dass Pauschalbeträge und Pauschalen auf freiwilliger Basis und nur in Fällen genutzt werden sollten, in denen dies angemessen ist; fordert die Kommission auf, die Terminologie in Bezug auf die Nutzung von Pauschalen und Pauschalbeträge noch eindeutiger klarzustellen;
19. befürwortet die Einführung von Pauschalbeträgen zur Deckung „anderer direkter Kosten“, sofern an der Option der realen Kosten festgehalten wird; fordert die Kommission auf, die Nutzung von Pauschalbeträgen für Personalkosten streng zu überprüfen; betont, dass Pauschalbeträge die wirkungsvollste Alternative für Partnerländer der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen des RP darstellen;
20. räumt ein, dass die Verringerung der Größe der Konsortien, soweit dies möglich ist, zur Vereinfachung des Prozesses und zur Verkürzung der Projektdauer beiträgt und die Verwaltungskosten verringert;
21. ist der Ansicht, dass durch den multidisziplinären Charakter der auszuführenden Arbeiten größere Teams gerechtfertigt sind;
22. schlägt vor, die Änderung der Finanzhilfevereinbarung, insbesondere um Änderungen in der Zusammensetzung des Konsortiums bzw. der Konsortien oder der Verwaltungs- oder Finanzvorschriften Rechnung zu tragen, beispielsweise durch ein Verfahren der stillschweigenden Billigung, zu vereinfachen;
23. begrüßt die vollständige Abschaffung von Mechanismen zur Erfassung von Arbeitszeiten, wie Arbeitszeitkonten (diese Abschaffung sollte nicht auf die Nutzung von Pauschalbeträgen beschränkt werden);
24. begrüßt die sofortige Aufhebung der Verpflichtung zur Wiedereinziehung von Zinsen auf Vorfinanzierungen;
25. stimmt zu, dass die Verleihung von Preisen unterstützt werden muss, jedoch nicht als Ersatz für eine ordnungsgemäß strukturierte Förderung;
26. fordert die Kommission auf, die Erstattung der Kosten zu ermöglichen, die nach der Präsentation eines Vorschlags nach seiner erfolgreichen Auswahl anfallen, damit Partnern aus der Industrie, insbesondere KMU, die Teilnahme erleichtert wird;
27. fordert eine vereinfachte Auslegung und eine weitere Klarstellung in Bezug auf die Definition der anrechenbaren Kosten (wie Steuern und Abgaben bei Personalkosten, Krankheits- und Mutterschaftsurlaub) sowie hinsichtlich der Frage, ob die Mehrwertsteuer unter die anrechenbaren Kosten fällt; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, ob die MwSt. als förderungsfähiger Kostenpunkt angesehen werden kann, wenn sie nicht abzugsfähig ist; fordert zudem eine weitere Klarstellung der Verfahren in Bezug auf die Wechselkurse für Partner, die andere Währungen verwenden;
28. bedauert, dass die Einführung des Teilnehmercodes (Participant identification code, PIC) die wiederholten Anfragen in Bezug auf rechtliche und finanzielle Informationen (und Belege) nicht verringert hat und dass auf den Erhalt des PIC während des Antragsverfahrens nicht immer eine Validierung folgt; fordert daher die einschlägigen Akteure dazu auf, den PIC zu verbessern und seine Verwendung effizienter zu gestalten;
29. fordert die Kommission auf, genauere, einheitlichere und transparentere Verfahrensregeln für die Rechnungsprüfungen – einschließlich Regeln und Grundsätze, die sicherstellen, dass die Rechte des geprüften Unternehmens sowie der Anspruch aller Parteien auf Gehör gewahrt bleiben – vorzulegen und über das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Rechnungsprüfungen Bericht zu erstatten;
30. fordert die Kommission dringend auf, das einheitliche Auditkonzept (Modell der „Einzigen Prüfung“) einzuführen und zu einer Rechnungsprüfung in Echtzeit überzugehen, die von nur einem Unternehmen durchgeführt wird, wodurch den Empfängern ermöglicht wird, jegliche Systemfehler zu korrigieren und im Folgejahr verbesserte Kostenaufstellungen einzureichen; ist der Ansicht, dass ein solches einheitliches Auditkonzept zudem sicherstellen sollte, dass bereits abgeschlossene Projekte nicht mehrmals von verschiedenen Rechnungsprüfern geprüft werden, und die Kommission somit der Meinung des ersten ernannten (unabhängigen) Rechnungsprüfers vertraut und die Dokumente nur einmal geliefert werden, jedoch viele Prüfungen durchgeführt werden;
31. fordert die Kommission auf, Rechtssicherheit zu bieten, indem sie davon Abstand nimmt, eine strengere Definition der Beteiligungsregeln rückwirkend anzuwenden und von den Empfängern zu verlangen, bereits von den Kommissionsdienststellen genehmigte Finanzbögen erneut zu berechnen, wodurch der Bedarf an nachträglichen Rechnungsprüfungen und die Zahl nachträglicher Korrekturen verringert werden; fordert die Kommission auf, Altfälle im Zusammenhang mit laufenden Kontrollen schnell abzuschließen, wobei mit Fingerspitzengefühl und unter Einhaltung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Haushaltsführung vorzugehen ist; empfiehlt, diese aus der Vergangenheit stammenden strittigen Fälle durch eine Übereinkunft aller Parteien etwa auf der Grundlage einer unabhängigen Gegenprüfung und/oder mit Hilfe eines unabhängigen Ad-hoc-Mediators zu lösen;
32. schlägt vor, ein Verfahren der Beantwortung einzuführen, nach dem Angaben, die bei der Kommission eingegangen sind, als durch die Kommission überprüft gelten, wenn diese innerhalb einer noch festzulegenden Frist nicht geantwortet hat;
33. fordert die Kommission auf, dem Parlament regelmäßig über die Verwaltungskosten des RP7, einschließlich der Verwaltungskosten für die Kommission und die Teilnehmer, sowie über die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zur Verringerung dieser Kosten Bericht zu erstatten;
Eine radikale Neuausrichtung auf die Verbesserung der Qualität, des Zugangs und der Transparenz Übergang zu einem wissenschaftsbasierten Ansatz
34. erinnert die Kommission daran, dass von Empfängern von EU-Mitteln erwartet wird, dass sie die finanzierten Tätigkeiten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausführen und alles daran setzen, die erwarteten Ergebnisse zu erzielen;
35. ist daher besorgt über die gegenwärtig vorherrschende Tendenz der Kommission zur ergebnisorientierten Finanzierung (im Wesentlichen begründet durch die Grundsätze der ordnungsgemäßen Rechenschaftspflicht) und ist zutiefst besorgt über die möglichen Auswirkungen einer ergebnisorientierten Finanzierung auf die Qualität und die Art der Forschung, was mit möglichen Sachzwängen für die wissenschaftliche Forschung und negativen Auswirkungen auf Vorhaben mit nicht messbaren Zielen oder einem Ziel, das unter Verwendung von anderen Parametern als dem des unmittelbaren Nutzens gemessen werden kann, einhergeht; zeigt sich ebenso besorgt über die möglichen Folgen in Bezug auf weitere Prüfungen im Vorfeld und nachträgliche Prüfungen von Projektergebnissen und über die Festlegung der Kriterien, die zu ihrer Bestimmung notwendig sind;
36. erachtet die allgemeine Nutzung von Pauschalbeträgen, wie vereinbarte projektspezifische Pauschalbeträge oder vorab festgelegte Pauschalbeträge je Projekt außer in ordnungsgemäß begründeten Ausnahmefällen als unangemessen; befürwortet stattdessen ein Konzept mit hohem „Vertrauensvorschuss“ als maßgeschneiderte Lösung für Forschung an den Grenzen des Wissens; empfiehlt, Pilotversuche ins Leben zu rufen, um die ergebnisorientierte Förderung mit projektspezifischen Pauschalbeträgen, die im Gegenzug für vorab vereinbarte Ergebnisse von Forschungs- und Demonstrationsvorhaben in Bereichen mit besonderen Herausforderungen gezahlt werden, zu prüfen;
37. bevorzugt hingegen ein wissenschaftsbasiertes Förderungssystem, bei dem der Schwerpunkt auf wissenschaftlich-technischen Kriterien und Peer-Reviews liegt, die sich auf wissenschaftliche Spitzenleistungen, Relevanz und Auswirkungen stützen, wobei dieses System über eine vereinfachte und wirkungsvolle Finanzkontrolle, die das Recht aller Seiten auf Anhörung respektiert, verfügt; ist der Ansicht, dass dieser wissenschaftsbasierte Ansatz in Bezug auf die Kontrollmechanismen einen grundlegenden Wechsel von finanziellen Aspekten zu wissenschaftlich-technischen Aspekten mit sich bringen wird; ist der Auffassung, dass durch diesen Ansatz den beteiligten Akteuren ermöglicht wird, ihre Bemühungen auf ihre Kernkompetenzen, auf wissenschaftliche/technische Belange und auf die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums auszurichten;
Zeitoptimierung
38. begrüßt den allgemeinen Trend zur Verkürzung der durchschnittlichen Vorlaufzeiten bis zur Gewährung und Auszahlung der Finanzhilfen, bekundet jedoch einige Bedenken über eine allgemeine Anwendung breiter gefasster Ausschreibungen und Ausschreibungen mit Stichtagen zum Ausdruck; erkennt jedoch an, dass solche Ausschreibungen für KMU geeignet sind, als Mittel die Ungewissheit über Finanzierungsmöglichkeiten zu verringern und zu einer weiteren Mitwirkung zu ermutigen;
39. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass gegenwärtig die durchschnittliche Zeit von der Frist für die Vorschlagseinreichung bis zur Unterzeichnung des Vertrags zu lang ist und es Diskrepanzen innerhalb der unterschiedlichen Dienststellen der Kommission gibt; fordert die Kommission auf, die Zeit bis zur Unterzeichnung des Vertrags auf höchstens sechs Monate zu verkürzen und angemessene Fristen für die Prüfung und die Vertragsverhandlungen auf der Grundlage eines Benchmark-Systems festzulegen;
40. fordert die Kommission auf, den durchschnittlichen Zeitraum zwischen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der Einreichungsfrist für die Anträge auszudehnen;
41. hat starke Vorbehalte angesichts der Auswirkungen der Abschaffung der rechtlichen Verpflichtung zur Abgabe einer Stellungnahme durch die von Vertretern der Mitgliedstaaten besetzten Ausschüsse zu den Auswahlentscheidungen über einzelne Projekte, insbesondere die mit Auswirkung auf Ethik, Sicherheit und Verteidigung;
42. ist der Ansicht, dass der zur Feststellung gemeinsamer Grundsätze dienende Ansatz die nationalen ethischen Optionen und Besonderheiten in Bezug auf die Forschung nicht beeinträchtigen sollte;
43. unterstützt den allgemeinen Trend zur Einrichtung eines zweistufigen Antragsverfahrens, insbesondere in Fällen, in denen die erwartete „Vorschlagsschwemme“ sehr groß ist, unter der Voraussetzung, dass eine gründliche Prüfung in der ersten Stufe stattgefunden hat (Ziele, wissenschaftlicher Ansatz, Kompetenzen der Teilnehmer, Mehrwert der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und Gesamthaushalt); betont, dass dadurch die Erfolgschancen in der zweiten Phase erhöht werden, sofern dies nicht dazu führt, dass sich die Zeit bis zur Unterzeichung des Vertrags verlängert oder Auswirkungen auf den Bewilligungszeitraum zu erwarten sind; ist der Ansicht, dass mit diesem Ansatz die Antragskosten verringert werden;
Übergang zu einem nutzerorientierten Ansatz in Bezug auf den Zugang
44. betont, dass die Verwaltung des RP die Empfänger in den Mittelpunkt ihrer Mission rücken und für einen besseren Zugang zum RP sorgen muss;
45. fordert eine grundlegende Verbesserung hinsichtlich der Verständlichkeit und der Zugänglichkeit von Anleitungen, die in einem Handbuch zusammengefasst und in die Amtssprachen der EU übersetzt werden sollten;
46. betont, dass eine stärkere Mitwirkung der neuen Mitgliedstaaten an Projekten des RP durch die Vereinfachung der Antrags- und Vertragsverfahren angestrebt werden muss, da diese Verfahren erhebliche Zugangshindernisse in der Phase der Vorschlagseinreichung, insbesondere bei Erstanträgen, darstellen;
47. empfiehlt Verbesserungen im Hinblick auf ein stabiles Umfeld, das den beteiligten Akteuren geboten wird, indem – soweit dies möglich ist – jeweils ein Projektleiter der Kommission personalisierte Unterstützung über die gesamte Projektdauer bei konsequenter Einhaltung der Regeln anbietet; empfiehlt zudem einen „One face to the customer“-Ansatz, bei dem die Kunden von nur einer Kontaktstelle Informationen über mehrere Programmen erhalten;
48. fordert, dass auf jedem von der Kommission und ihren Dienststellen bereitgestellten Dokument eindeutig sein Rechtsstatus vermerkt ist, sodass daraus klar hervorgeht, wer an den Inhalt des Dokuments gebunden ist und auf welche Art und Weise;
49. unterstützt die Einführung von mehr elektronischen Verwaltungsdiensten und IT-Tools und insbesondere die Einrichtung eines Portals für Forschungsteilnehmer sowie die Einführung der e-Signatur; fordert die Kommission auf, ein integriertes und nutzerfreundliches Online-System einzurichten; unterstützt Bestrebungen, alle elektronischen Informationen über die Programmverwaltung zu veröffentlichen (Ermittlung, Antrag, Verhandlung und Bericht); ist der Ansicht, dass dieses Online-System bereits am ersten Tag des Programms verfügbar und auf allen Stufen zugänglich sein sollte; ist der Ansicht, dass Videokonferenzen gefördert werden sollten, um persönliche Treffen zu ersetzen; empfiehlt, dass e-Verwaltungsdienste bei der Kommunikation offene Protokolle und Formate nutzen, um Transparenz, Zugänglichkeit und Interoperabilität zu gewährleisten;
50. empfiehlt der Kommission die Durchführung einer Aufklärungs- und Werbekampagne für die Instrumente der Informationstechnologie, die im Rahmen des Programms verfügbar sind;
51. begrüßt das Pilotprojekt der Kommission zum offenen Zugang, das darauf abzielt den Zugang zu Forschungsergebnissen einerseits über das Cordis-System und andererseits dadurch zu verbessern, dass Wissenschaftler dazu ermutigt werden, ihre Forschungsergebnisse in einem Archiv abzulegen;
52. betont, dass die Empfänger, wenn sie Zugang zu Projekten im Bereich der Forschung und der Innovation bekommen wollen, hohe technische Kapazitäten und solide Kenntnisse der administrativen und finanziellen Verfahren haben müssen und dass dieser Zugang sich daher für kleinere Antragsteller wie KMU und kleine Forschungseinrichtungen in Randgebieten außerordentlich schwierig gestaltet; weist darauf hin, dass etwa 90 % der Unternehmen in Europa KMU sind und dass ihre vollständige und wirksame Einbeziehung in die Nutzung der Ressourcen des Siebten Forschungsrahmenprogramms gewährleistet werden muss;
53. betont die Notwendigkeit einer verstärkten Transparenz in Bezug auf die Themenauswahl für die Ausschreibungen, durch die die Teilnahme der einschlägigen Akteure sichergestellt werden sollte;
54. empfiehlt die Schaffung eines transparenteren und kohärenteren sowie einer harmonisierten und auf Leistungsgesichtspunkte ausgerichteten Peer-Review-Systems;
Synergien von Programmen und Instrumenten
55. fordert nachdrücklich, dass die Komplexität von EU-Programmen (z. B. RP, Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Strukturfonds) und damit zusammenhängenden Instrumenten (GTI, auf Artikel 187 beruhende Initiativen, öffentlich-private Partnerschaften, auf Artikel 185 beruhende Projekte, KIC, Era-net usw.) verringert wird; betont, dass dies zu einer vollständigen Nutzung der Synergien, die sich aus kombinierten Maßnahmen ergeben, führen wird;
56. bedauert die erhebliche Zunahme der Forschungseinrichtungen, der Modelle für die Zusammenarbeit und der Verwaltungsmechanismen sowie die dadurch entstandene Komplexität, die zu Transparenzproblemen gegenüber der Haushaltsbehörde und zu einer unterschiedlichen Behandlung der Empfänger führt;
57. empfiehlt eine geringere Anzahl an Regeln und gemeinsamen Finanzierungsgrundsätzen für die Verwaltung von EU-Förderungen im FuE-Bereich, und fordert Kohärenz und Harmonisierung bei der Durchführung und Auslegung der Regeln und Verfahren; betont, dass diese gemeinsamen Regeln auf das gesamte RP und die damit zusammenhängenden Instrumente sowie innerhalb der Kommission unabhängig von der für die Durchführung verantwortlichen Einheit oder Exekutivagentur Anwendung finden müssen;
58. empfiehlt, Mechanismen einzuführen, um ein einheitliches Vorgehen innerhalb der Kommission zu gewährleisten und Weiterbildungen für Projektleiter und interne Rechnungsprüfer zu veranstalten; fordert die Schaffung eines Berufungsinstruments, wie zum Beispiel eines „RP-Mediators“, auf das die Teilnehmer im Fall von inkohärenten und widersprüchlichen Auslegungen der Regeln und Verfahren zurückgreifen können; ist der Ansicht, dass die von diesem Mediator getroffenen Entscheidungen endgültig und verbindlich sein sollten;
59. vertritt die Ansicht, dass die regionale Ebene wegen der Nähe zwischen Hochschulen, öffentlichen Forschungseinrichtungen, Großunternehmen, KMU sowie regionalen und lokalen Behörden, beispielsweise im Rahmen von Clustern, für die Förderung der Innovation am besten geeignet ist; stellt darüber hinaus fest, dass die Förderung der Innovation auf regionaler Ebene dazu beitragen kann, soziale und regionale Ungleichheiten zu verringern; fordert die einzelnen Ebenen (regional, national und gemeinschaftlich) gleichwohl auf, ihre Anstrengungen im Rahmen einer Planung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf europäischer Ebene besser zu koordinieren; bekräftigt ebenfalls die Notwendigkeit besserer Verbindungen zwischen Wissenschaft und Industrie;
Für das anstehende RP8 gewonnene Erfahrungen
60. ist der Ansicht, dass eine radikale Überholung der Verwaltung des RP zu den vorrangigen Aufgaben gehört, die im Rahmen der Konzeption des kommenden RP in Angriff genommen werden müssen;
61. ist der Ansicht, dass die Überarbeitung der Haushaltsordnung und des Beamtenstatuts sowie die Einführung eines forschungsspezifischen tolerierbaren Fehlerrisikos eine entscheidende Rolle bei der Umstrukturierung des Forschungsrahmenprogramms spielen und weitere Fortschritte bei der Vereinfachung der Forschungsförderung ermöglichen;
62. fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit eines jeden Instruments innerhalb der einzelnen Programme in Bezug auf die Verwirklichung bestimmter politischer Zielvorgaben, und fordert eine Verringerung der Vielfalt an Instrumenten, sobald die Wirksamkeit oder der besondere Beitrag nicht eindeutig nachgewiesen werden können, wobei gleichzeitig genügend Flexibilität gegeben sein muss, um den Besonderheiten von Projekten gerecht zu werden;
63. unterstützt ein wissenschaftsbasiertes Förderungssystem und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer wirkungsorientierten Top-down-Forschung und einer wissenschaftsorientierten Bottom-up-Forschung als Grundlage für das RP8;
64. ist der Ansicht, dass beim RP8 der Schwerpunkt auf die Forschung an den Grenzen des Wissens gesetzt und gleichzeitig die gesamte Innovationskette durch Forschung an den Grenzen des Wissens, technologische Entwicklung, Demonstration, Verbreitung, Valorisierung von Ergebnissen und die schnelle Integration von Forschungsergebnissen auf dem Markt in Betracht gezogen werden sollte;
65. ist der Ansicht, dass beim RP8 die Zusammenarbeit zwischen europäischen Forschern durch die Einführung von Forschungsgutscheinen gefördert werden sollte, durch die Mittel für Forscher bereitgestellt werden, die an Universitäten in anderen Mitgliedstaaten tätig werden, was zur Schaffung von Exzellenzzentren und unabhängigen Universitäten sowie zu einer größeren Mobilität unter den Forschern beiträgt;
66. fordert die Kommission auf, eine Analyse der Beteiligung der einzelnen Mitgliedstaaten am RP7 zu veröffentlichen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen zu berücksichtigen, damit eine ausgewogene Entwicklung der Forschung in allen Mitgliedstaaten im Rahmen des RP8 gewährleistet werden kann;
67. ist der Ansicht, dass bei der Festlegung der Prioritäten für das RP8 ein besonderes Augenmerk auf die vielfältigen nicht zuschussbasierten Finanzierungsalternativen für Innovationen, einschließlich Investitionen aus öffentlich-privatem Risikokapital und Fremdkapital, gelegt werden sollte;
68. empfiehlt eine weitere Internationalisierung des RP8 durch die Zusammenarbeit mit Drittländern, einschließlich Entwicklungsländern, indem diese mit einfachen und spezifische Verwaltungsregeln vertraut gemacht werden; ermutigt im Vorfeld des anstehenden RP8 den Austausch bewährter Praktiken und Standards mit allen anderen internationalen Partnern;
69. unterstützt die Kommission in ihrer Funktion als überwachende Instanz, wenn eine Finanzierung von nationalen oder regionalen Stellen erforderlich ist;
70. begrüßt die Einberufung einer aus Mitgliedern der Kommission bestehenden Untergruppe zur Innovationspolitik und ihre Debatte darüber, wie die Wirksamkeit der Politik der EU im Bereich Forschung und Entwicklung und der damit verbundenen Ausgaben für FuE-Projekte gemessen werden kann;
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71. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.