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Verfahren : 2010/2217(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0327/2010

Eingereichte Texte :

A7-0327/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 24/11/2010 - 8.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0427

Angenommene Texte
PDF 205kWORD 33k
Mittwoch, 24. November 2010 - Straßburg
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010: Einzelplan III - Kommission - Solidaritätsfonds der EU: Überschwemmungen in Irland - Verwirklichung von Ziel Nr. 1 des ESF (2000 bis 2006)
P7_TA(2010)0427A7-0327/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2010 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III – Kommission (16722/2010 – C7-0388/2010 – 2010/2217(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, und auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, der am 17. Dezember 2009 endgültig erlassen wurde(2),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–  in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, der von der Kommission am 24. September 2010 vorgelegt wurde (KOM(2010)0533),

–  in Kenntnis des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010, der vom Rat am 22. November 2010 festlegt wurde (16722/2010 – C7-0388/2010),

–  gestützt auf Artikel 75b und Artikel 75e seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0327/2010),

A.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010 zum Gesamthaushaltsplan 2010 Folgendes vorsieht:

   Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union über einen Betrag von 13 022 500 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen wegen der Auswirkungen der Überschwemmungen in Irland,
   entsprechende Kürzung der Zahlungsermächtigungen der Haushaltslinie 04 02 01 – Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) - Ziel 1 (2000 bis 2006) – um einen Betrag von 13 022 500 EUR,

B.  in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010 darin besteht, diese Haushaltsanpassung förmlich in den Haushaltsplan 2010 aufzunehmen,

1.  nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010;

2.  billigt den Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010 ohne Abänderungen und beauftragt seinen Präsidenten festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7/2010 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 64 vom 12.3.2010.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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