Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010 zu den laufenden Verhandlungen über den Haushaltsplan 2011
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Artikel 310 bis 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den von der Kommission am 27. April 2010 vorgestellten Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 (KOM(2010)0300) sowie die Berichtigungsschreiben Nr. 1, 2 und 3, die die Kommission am 15. September 2010, 11. Oktober 2010 bzw. 20. Oktober 2010 vorgelegt hat,
– in Kenntnis des vom Rat am 12. August 2010 angenommenen Standpunkts zum Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 (12699/2010 – C7-0202/2010),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 – alle Einzelpläne(1),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2007-2013 (KOM(2010)0072) und das Kommissionsdokument zum Entwurf einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich (KOM(2010)0073), die beide am 3. März 2010 vorgelegt wurden,
– unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Gesamthaushaltsplan 2010 (KOM(2010)0149) vom 8. April 2010 und auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10 zum Gesamthaushaltsplan 2010 (KOM(2010)0598) vom 20. Oktober 2010,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments (KOM(2010)0150), der von der Kommission am 8. April 2010 vorgelegt wurde,
– unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2010, den der Rat am 13. September 2010 festgelegt hat (13472/2010 – C7-0263/2010), und auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III – Kommission(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. September 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2007-2013(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union(4),
– gestützt auf Artikel 78 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass durch den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans die Mittel für Zahlungen auf einen Betrag begrenzt wurden, der eine Erhöhung um 2,91 % gegenüber dem Haushaltsplan 2010 ausmacht,
B. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament einem „7-Punkte-Plan“ zugestimmt hat, mit dem – unterstützt durch Abänderungen zum Haushaltsplan – die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon umgesetzt werden sollen, und sich gleichzeitig bereit erklärt hat, den Mittelansatz für die Zahlungen im Rahmen einer Gesamteinigung zu bestätigen,
C. in der Erwägung, dass sich der Vermittlungsausschuss von Parlament und Rat am 15. November 2010 nicht auf einen gemeinsamen Text für den Haushaltsplan 2011 einigen konnte,
1. erklärt sich bereit, einer Einigung zum Haushaltsplan 2011 und den damit verbundenen Aspekten innerhalb eines sehr kurzen Zeitrahmens zuzustimmen, sofern folgende Bedingungen von Kommission und Rat erfüllt werden:
a)
Einigung über echte Flexibilitätsmechanismen, die den in der IIV vom 17. Mai 2006 festgelegten Grundsätzen für eine Revision entsprechen und die vom Europäischen Parlament sowie mit qualifizierter Mehrheit im Rat zu beschließen sind, um in Zukunft eine angemessene Finanzierung der politischen Maßnahmen für 2011 und die folgenden Jahre zu ermöglichen, die sich aus den der EU durch den Vertrag von Lissabon erwachsenden neuen Zuständigkeiten und dem Projekt Europa 2020 ergeben;
b)
Zusage der Kommission, bis zum 1. Juli 2011 substantielle Vorschläge auf der Grundlage von Artikel 311 AEUV zu den neuen Eigenmitteln der EU vorzulegen, sowie Zusage des Rates, diese Vorschläge im Rahmen der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) in Einklang mit der der IIV vom 17. Mai 2006 beigefügten Erklärung Nr. 3 zur Überprüfung des Finanzrahmens mit dem Europäischen Parlament zu erörtern;
c)
Einigung der drei Organe über die Methode der Zusammenarbeit, einschließlich der Beteiligung des Europäischen Parlaments an den Verhandlungen über den nächsten MFR und der Teilnahme von MdEP an den einschlägigen Sitzungen, sowie regelmäßiger Beratungen auf der Ebene der Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission in Einklang mit den Bestimmungen der Artikel 324 und 312 Absatz 5 AEUV;
2. begrüßt die Zusagen der Kommission betreffend den europäischen Mehrwert und die die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf den Haushaltsplan der EU sowie betreffend einen genauen Zeitrahmen für die Eigenmittel;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.