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Verfahren : 2010/2778(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0622/2010

Eingereichte Texte :

B7-0622/2010

Aussprachen :

PV 23/11/2010 - 19
CRE 23/11/2010 - 19

Abstimmungen :

PV 25/11/2010 - 8.8
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0440

Angenommene Texte
PDF 135kWORD 53k
Donnerstag, 25. November 2010 - Straßburg
Die Lage der Bienenzucht
P7_TA(2010)0440B7-0622/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010 zur Lage der Bienenzucht

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2003 zu den Schwierigkeiten der europäischen Bienenzucht(1),

–  in Kenntnis der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2004 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen im Bienenzuchtsektor(3),

–  in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(4), in der Sondervorschriften für den Bienenzuchtsektor in der Europäischen Union festgelegt sind,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2008 zur Lage der Bienenzucht(5),

–  in Kenntnis der Richtlinie 2010/21/EU der Kommission vom 12. März 2010 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates hinsichtlich Sonderbestimmungen zu Clothianidin, Thiamethoxam, Fipronil und Imidacloprid(6),

–  in Kenntnis des Beschlusses 2010/270/EU der Kommission vom 6. Mai 2010 zur Änderung von Anhang E Teile 1 und 2 der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der Muster-Veterinärbescheinigungen für Tiere aus Betrieben bzw. für Bienen und Hummeln(7),

–  in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 28. Mai 2010 über die Durchführung von Artikel 105 ff. der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse (KOM(2010)0267),

–  in Kenntnis des wissenschaftlichen Berichts der EFSA vom 11. August 2008(8) sowie des von der EFSA in Auftrag gegebenen und am 3. Dezember 2009 angenommenen wissenschaftlichen Berichts(9), die beide das Bienensterben und die Bienenüberwachung in Europa zum Gegenstand haben,

–  unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung (O-0119/2010 – B7-0564/2010) vom 1. September 2010 zur Lage der Bienenzucht,

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die nationalen Programme für den europäischen Bienenzuchtsektor, die von den Mitgliedstaaten für einen Dreijahreszeitraum erstellt wurden, von allen 27 EU-Mitgliedstaaten mit einer durchschnittlichen Nutzungsrate von 90 % durchgeführt wurden, und in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem oben erwähnten Bericht vom 28. Mai 2010 auf den Nutzen der nationalen Imkereiprogramme in den letzten Jahren hingewiesen hat,

B.  in der Erwägung, dass man sich gerade im Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt vergegenwärtigen muss, dass die biologische Vielfalt weltweit erheblich gefährdet ist, denn es werden Verluste verzeichnet, die 100- bis 1 000-mal schneller als normal eintreten; in der Erwägung, dass der Imkereisektor angesichts der öffentlichen und ökologischen Leistungen, die die Imker für die Gesellschaft erbringen, im Grunde eine strategische Aufgabe wahrnimmt, denn ihre Tätigkeit ist ein leuchtendes Beispiel für umweltverträgliche Beschäftigung (Verbesserung und Erhaltung der biologischen Vielfalt, ökologisches Gleichgewicht und Erhaltung der Flora) und ein Modell für nachhaltige Produktion im ländlichen Raum,

C.  in der Erwägung, dass die derzeitigen Programme 2013 auslaufen, dass die gegenwärtige Unterstützung der EU für die Bienenzucht an die derzeit geltenden Modalitäten der GAP gebunden ist, dass die Wirtschaftsteilnehmer Pläne für die Zeit nach 2013 machen müssen und dass die Kommission bis November 2010 ihre Mitteilung über die künftige GAP vorlegen wird,

D.  in der Erwägung, dass es für die Landwirtschaft von größtem Interesse ist, dass die Pflanzenbestäubung weiterhin durch Bienen erfolgt, in der Erwägung, dass die FAO die internationale Gemeinschaft auf den alarmierenden Rückgang der Zahl der bestäubenden Insekten, unter anderem der Honigbienen, aufmerksam gemacht hat; ferner in der Erwägung, dass 84 % der Pflanzenarten und 76 % der Erzeugung von Nahrungsmittel in Europa von der Bestäubung durch Bienen abhängen, wobei die wirtschaftliche Bedeutung den Wert des erzeugten Honigs bei weitem übersteigt,

E.  in der Erwägung, dass das Bienensterben in vielen Regionen zu einem immer größeren Problem wird, weil dort mehrere Faktoren zusammenwirken, wie etwa Bienenkrankheiten, geschwächte Immunität der Bienen gegen Krankheitserreger und Parasiten, Klimawandel, zum Teil veränderte Flächennutzung mit Zeiten von Futtermangel für die Bienen – auch aufgrund der fortschreitenden Vernichtung von Nektarpflanzen – sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Anwendung nicht nachhaltiger Anbaumethoden,

F.  in der Erwägung, dass der Rückgang von Bienenvölkern in einigen Mitgliedstaaten nicht mit Sicherheit auf den Einsatz von genetisch veränderten Organismen (GVO) zurückgeführt werden kann, da diese derzeit in unbedeutendem Ausmaß angebaut werden, dass allerdings eine Zunahme der Monokulturen zum Aussterben von Honigpflanzen führt,

G.  in der Erwägung, dass weltweit immer wieder neue Bienenkrankheiten auftreten, sodass die Westliche Honigbiene (Apis mellifera) zu einer vom Aussterben bedrohten Art werden könnte, insbesondere wegen der immer aggressiveren Präsenz des Varroa-Parasiten, der das Immunsystem der Bienen schwächt, alle möglichen damit verbundenen Krankheiten hervorruft und daher ein sehr großes Gesundheitsproblem in den europäischen Bienenbeständen ist,

H.  in der Erwägung, dass mehr Forschung betrieben werden muss, um den Rückgang der Bestäuberarten aufzuhalten und zu verhindern, dass auch in Europa, wie in anderen Teilen der Welt, aufgrund des geringen Vorkommens natürlicher Bestäuber der Anbau von Obst, Gemüse und einigen Nutzpflanzen nur mit einer vom Menschen herbeigeführten Bestäubung möglich ist, wodurch den Landwirten erhebliche Zusatzkosten entstehen würden,

I.  in der Erwägung, dass 40 % des europäischen Honigmarkts von Einfuhren abhängig sind; ferner in der Erwägung, dass die fehlende Unabhängigkeit der EU bei der Honigversorgung zu starken Preisschwankungen führt, die auch auf Fälschungen auf dem Weltmarkt zurückzuführen sind, da aufgrund der Öffnung des EU-Marktes für Honig aus Drittstaaten in der Vergangenheit für die Imker in der gesamten EU ein Wettbewerbsnachteil entstanden ist,

J.  in der Erwägung, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Wirtschaftsakteure des Sektors darauf hingewiesen haben, dass die Umsetzung der Vorschriften verbessert und die Unterstützung langfristig fortgeführt werden muss,

K.  in der Erwägung, dass eine bessere Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten und den Imkerorganisationen bei der Entwicklung der Programme stattfinden sollte, sodass für jeden Mitgliedstaat die Möglichkeit besteht, Informationen anzufordern und sich gegebenenfalls mit den europäischen Organisationen, mit denen er zusammenarbeitet, darüber auszutauschen,

L.  in der Erwägung, dass im oben erwähnten wissenschaftlichen Bericht der EFSA vom 11. August 2008 betont wird, dass die Mitgliedstaaten zu wenige und zu unterschiedliche Überwachungssysteme eingerichtet haben und weder eine Harmonisierung erfolgt ist noch gemeinsame Leistungsindikatoren festgelegt wurden,

M.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 2010/21/EU gewährleisten müssen, dass ab dem 1. November 2010 bestimmte Etikettierungsvorschriften über Pflanzenschutzmittel umgesetzt werden, dass Risikominderungsmaßnahmen in die Produktzulassung aufgenommen werden und dass Überwachungsprogramme zur Überprüfung der direkten und indirekten Exposition von Honigbienen gegenüber bestimmten Wirkstoffen durchgeführt werden,

1.  begrüßt den oben erwähnten Bericht der Kommission vom 28. Mai 2010; stellt jedoch fest, dass die aktuellen Programme 2013 auslaufen, und äußert seine Besorgnis angesichts der zahlreichen Herausforderungen und Probleme, mit denen der europäische Imkereisektor noch immer konfrontiert ist, wie etwa Vermarktungsprobleme, Preisschwankungen, Nachwuchswerbung bei den Imkern, Überalterung der Imker in der Europäischen Union, Rückgang der Bienenvölker und generelle Schwierigkeiten bei der Bekämpfung des multifaktoriellen Bienensterbens;

2.  fordert die Kommission auf, den Forderungen sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Wirtschaftsteilnehmer, beispielsweise durch Verbesserung der statistischen Daten in Bezug auf Produktionsprognosen – einschließlich der Einführung derselben Qualitätsanforderungen für Honig – sowie durch Verbesserung und Harmonisierung der Überwachungs- und Forschungsprogramme für die Bienenzucht nachzukommen;

3.  fordert die Kommission auf, im Rahmen des Legislativvorschlags über die Qualitätspolitik für Agrarprodukte eine Änderung der Vorschriften über die Ursprungskennzeichnung von Honig zu prüfen, um eine Fehlinformation der Verbraucher zu unterbinden, insbesondere im Fall einer Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Mitgliedstaaten;

4.  betont, dass die Hygienebestimmungen für das Produkt durch eine Harmonisierung der Grenzkontrollen, insbesondere für Einfuhren aus Drittländern, verbessert werden müssen, da die Einfuhren von geringwertigem Honig, Fälschungen und Surrogaten marktverzerrende Elemente sind, durch die ein ständiger Druck auf die Preise und die Endqualität auf dem EU-Binnenmarkt ausgeübt wird; vertritt die Auffassung, dass im Zusammenhang mit dem Namen von verarbeiteten Produkten mit der Zutat Honig bzw. in Darstellungs- und anderen Bildelementen auf dem Etikett oder der Verpackung dieses verarbeiteten Produkts nur dann eine Bezugnahme auf Honig im Produktnamen zulässig sein sollte, wenn mindestens 50 % des Zuckergehalts von Honig stammen;

5.  fordert die Kommission auf, die Konsultation der Bienenzüchter durch europäische und nationale Behörden während der Entwicklung von Imkereiprogrammen und der damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften als obligatorisch zu betrachten, um die Wirksamkeit und die rechtzeitige Umsetzung dieser Programme sicherzustellen;

6.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ersuchen, ein verlässliches System für die jährliche Erfassung von Bienenstöcken einzuführen, damit die Programme im Sektor Bienenzucht nicht auf Schätzungen beruhen;

7.  räumt ein, dass unbedingt innovative und wirksame Behandlungsmethoden zur Bekämpfung der Varroa-Milbe, die in einigen Regionen jährliche Verluste in erheblichem Umfang verursacht, entwickelt werden müssen; ist der Ansicht, dass die Verfügbarkeit wirksamer tierärztlicher Behandlungen gegen die Varroa-Milbe und alle möglichen damit verbundenen Krankheiten im gesamten europäischen Gebiet erhöht werden muss; fordert die Kommission auf, gemeinsame Leitlinien für tierärztliche Behandlungen in diesem Sektor einzuführen und dabei unbedingt mit den Imkervereinigungen zusammenzuarbeiten;

8.  fordert die Kommission auf, die europäische Veterinärpolitik hinsichtlich ihres Geltungsbereichs und ihrer Finanzierung anzupassen, um den Besonderheiten der Bienen und der Bienenzucht im Hinblick auf das Ziel Rechnung zu tragen, in Zusammenarbeit mit den Imkerorganisationen die Bienenkrankheiten wirksamer zu bekämpfen und die Verfügbarkeit wirksamer und standardisierter Tierarzneimittel im gesamten EU-Raum sicherzustellen;

9.  fordert die Kommission auf, die verschiedenen Forschungsprogramme, die in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, besser zu koordinieren, um einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Bienensterbens zu verabschieden; weist darauf hin, dass in diesem Aktionsplan nachhaltige, für die Bestäuberarten verträgliche Produktionsmethoden (Vermeidung von Monokulturen ohne Fruchtfolge) durchgängig berücksichtigt werden sollten;

10.  fordert die Kommission auf, die im oben erwähnten wissenschaftlichen Bericht der EFSA vom 3. Dezember 2009 enthaltenen Empfehlungen umzusetzen, insbesondere die Finanzierung gezielter Studien, die auf laufenden Arbeiten aufbauen und zur Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der Faktoren beitragen sollen, die die Gesundheit der Bienen beeinflussen;

11.  fordert, dass rechtzeitig unabhängige Forschungsarbeiten zum Bienensterben erstellt werden und dass die Kommission dafür sorgt, dass Daten über die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln – beispielsweise umhülltes Saatgut – und genetisch veränderten Nutzpflanzen und die Verbreitung von Toxinen über Pollen auf die Umwelt und bestimmte Arten veröffentlicht werden und dass jegliche neue Initiative auf soliden wissenschaftlichen und statistischen Belegen beruht; fordert die Kommission auf, eine Studie zu diesen Fragen in Auftrag zu geben und deren Ergebnisse binnen einer angemessenen Frist vorzulegen;

12.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die derzeitige Unterstützung der Bienenzucht und künftiger derartiger Maßnahmen in der GAP nach 2013 beibehalten und noch verstärkt wird, um den Fortbestand und die Erholung dieses Sektors zu gewährleisten; begrüßt die Entscheidung der Kommission vom Juli 2010, die Haushaltsmittel für Imkereiprogramme aufzustocken; erkennt an, dass dies eine Methode ist, um die Weiterentwicklung der europäischen Bienenzucht in Zukunft zu unterstützen und gleichzeitig zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beizutragen; stellt fest, dass Bienen für die Beibehaltung der Produktionsniveaus im Acker- und Gartenbau eine wichtige Rolle spielen, und hält es für wichtig, die Bereitstellung dieses öffentlichen Umweltguts zu entlohnen;

13.  fordert die Kommission auf, die finanzielle Unterstützung für die Ausbildung, Aufklärungskampagnen und Schulungen für neue und bereits berufstätige Imker sicherzustellen, wobei besonderes Gewicht darauf gelegt werden sollte, neue Imker beim Fußfassen im Sektor zu unterstützen, einschließlich der Möglichkeit zu einem Erfahrungsaustausch im Ausland;

14.  fordert die Kommission auf, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und im Rahmen einer Koordinierung zwischen den tierärztlichen Diensten und den Imkerorganisationen – wie dies in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall ist –, die Möglichkeiten für die Schaffung eines Leitplans der EU im Veterinärbereich für Bienengesundheit zu prüfen, der darauf abzielt, den Zugang zu Tierarzneimitteln im Bedarfsfall zu gewährleisten, wobei seine Finanzierung im Rahmen der europäischen Veterinärpolitik erfolgen sollte;

15.  fordert die Kommission auf, die Koordinierung und den Wissenstransfer zwischen der angewandten wissenschaftlichen Forschung, dem Bienenzuchtsektor und dem Agrarsektor zu verbessern;

16.  ist der Ansicht, dass aufgrund des möglichen Einflusses von Pflanzenschutzmitteln auf die Entwicklung der Bienenvölker, zusätzlich zu den Auswirkungen auf erwachsene Bienen, auch die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf den gesamten Bienenstock berücksichtigt werden sollten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission bei der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 im Plenum erklärt hat, dass sie bei der Überprüfung der Datenanforderungen für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstaben b und d der genannten Verordnung Nachfolgeuntersuchungen und Studienprotokollen, die eine Risikobewertung ermöglichen, bei der die direkte und die indirekte Exposition von Bienen gegenüber diesen Produkten – insbesondere durch Nektar, Pollen und Wasser, das Pestizidrückstände enthalten kann, die von wassersammelnden Bienen aufgenommen werden, berücksichtigt wird – besondere Aufmerksamkeit widmen wird;

17.  fordert die Kommission auf, bei der künftigen Umsetzung von EU-Beihilfekonzepten im Bereich der Imkerei einen umfassenden und nachhaltigen Ansatz anzuwenden, der insbesondere Entwicklung des ländlichen Raums, Klimawandel und biologische Vielfalt umfasst, insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Steigerung von Blühflächen;

18.  fordert die Kommission auf, den europäischen Bienenzuchtsektor noch umfassender und kohärenter zu unterstützen, indem in der künftigen GAP zusätzliche Instrumente geschaffen werden, einschließlich neuer Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels, zur Bewahrung eines nationalen traditionellen und kulturellen Erbes, das einer großen Zahl von Familien in Europa zu einem Arbeitsplatz verhilft, zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität sowie des Funktionierens des Markts für Imkereierzeugnisse;

19.  fordert die Kommission auf, die nationalen Überwachungsprogramme für Etikettierungsvorschriften und Risikominderungsmaßnahmen, die in die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen werden sollten, sowie die Programme zur Überwachung der Exposition gegenüber Pflanzenschutzmitteln zu koordinieren;

20.  fordert die Kommission auf, den Direktabsatz der Bienenzuchterzeugnisse an die Verbraucher auf lokalen Märkten zu unterstützen;

21.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 81 E vom 31.3.2004, S. 107.
(2) ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56.
(3) ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 941.
(4) ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
(5) ABl. C 16 E vom 22.1.2010, S. 65.
(6) ABl. L 65 vom 13.3.2010, S. 27.
(7) ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 56.
(8) http://www.efsa.europa.eu/en/scdocs/doc/154r.pdf
(9) http://www.efsa.europa.eu/en/scdocs/scdoc/27e.htm

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