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Verfahren : 2010/2103(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0310/2010

Eingereichte Texte :

A7-0310/2010

Aussprachen :

PV 24/11/2010 - 20
CRE 24/11/2010 - 20

Abstimmungen :

PV 25/11/2010 - 8.13
CRE 25/11/2010 - 8.13
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0445

Angenommene Texte
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Donnerstag, 25. November 2010 - Straßburg
Internationale Handelspolitik vor dem Hintergrund der Zwänge des Klimawandels
P7_TA(2010)0445A7-0310/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010 zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels (2010/2103(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die 2007 veröffentlichten Berichte der drei Arbeitsgruppen des zwischenstaatlichen Ausschusses über Klimaänderungen (IPCC)(1),

–  unter Hinweis auf das vom Europäischen Rat am 17. Dezember 2008 angenommene Klimapaket,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29. und 30. Oktober 2009 zu den Klimaverhandlungen,

–  unter Hinweis auf den UN-Klimagipfel vom 7. bis zum 18. Dezember 2009 in Kopenhagen (Dänemark) und das daraus resultierende Kopenhagener Abkommen,

–  unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere seine Entschließungen vom 10. Februar 2010 zum Ergebnis des Gipfels in Kopenhagen(2) sowie vom 29. November 2007 zu Handel und Klimawandel(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Mai 2010 zur Analyse der Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % und Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen (KOM(2010)0265),

–  unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission vom 19. Juni 2010 betreffend die Nachhaltigkeit der Biokraftstoffe und flüssigen Brennstoffe(4),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. November 2008 betreffend die Rohstoffinitiative – Sicherung der Versorgung Europas mit den für Wachstum und Beschäftigung notwendigen Gütern (KOM(2008)0699),

–  unter Hinweis auf den am 26. Juni 2008 veröffentlichten Bericht der Welthandelsorganisation und des UN-Umweltprogramms über Handel und Klimawandel,

–  unter Hinweis auf die Schlusserklärung der Staats- und Regierungschefs auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh am 24. und 25. September 2009,

–  unter Hinweis auf das 2008 veröffentlichte „International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development“(5),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Entwicklungsausschusses (A7-0310/2010),

A.  in der Erwägung, dass die Erdtemperatur in den letzten hundert Jahren gestiegen ist und noch weiter steigen wird und dass die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Klimawandels besorgniserregende Ausmaße annehmen und dass die Erderwärmung unter 2° C bleiben muss,

B.  in der Erwägung, dass die auf der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009 getroffene Vereinbarung unzulänglich ist und dass die Europäische Union dort keine führende Rolle spielte,

C.  in der Erwägung, dass die auf der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009 getroffene Vereinbarung unzulänglich und enttäuschend ist,

D.  in der Erwägung, dass die UN-Klimakonferenz in Cancún im November und Dezember 2010 eine einmalige Chance für einen echten Dialog ist und dass auf diesem Gipfel international rechtsverbindliche Instrumente verabschiedet, viel strengere Kontrollen beschlossen und wesentliche Fortschritte im Hinblick auf eine umfassende rechtsverbindliche operationelle Vereinbarung über die Begrenzung der Erderwärmung auf weit unter 2° C erzielt werden sollten,

E.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Klimawandels ein Wettbewerbsfaktor ist, wobei Energieeinsparungen und die erneuerbaren Energien zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit der EU und mit großem Potenzial für die industrielle Entwicklung, Innovationen, Raumplanung und Arbeitsplatzschaffung die wichtigsten Ziele für Europa sind,

F.  in der Erwägung, dass subventionierte Energie und unbeschränkte CO2-Emissionen bestimmten Staaten einen komparativen Vorteil verschaffen,

G.  in der Erwägung, dass die Handelsregeln folglich wesentlich für die Bekämpfung des Klimawandels sind und dass die EU als erste Handelsmacht der Welt diese stark beeinflussen kann,

1.  begrüßt die Absicht des Europäischen Rates, die Treibhausgase bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber 1990 zu senken, was notwendig ist, damit die EU wieder die internationale Vorreiterrolle im Kampf gegen den Klimawandel übernimmt, während andere Staaten – insbesondere in ihren Konjunkturprogrammen – stark auf eine umweltfreundliche Wirtschaft setzen; unterstützt entschieden das Ziel, die Emissionen in der EU bis 2020 um 30 % zu senken, sodass auch andere Staaten zu ambitionierteren Verpflichtungen angeregt werden;

2.  fordert den Abschluss eines international bindenden Abkommens zum Klimaschutz und unterstützt nachdrücklich das Ziel einer 30-prozentigen CO2-Emissionssenkung in der EU bis 2020 sowie das langfristige EU-Ziel einer Reduktion der CO2- und anderer Treibhausgasemissionen um mindestens 85 % bis 2050;

3.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Industrieländer eine führende Rolle bei der Senkung der CO2-Emissionen übernehmen müssen; vertritt die Ansicht, dass die Festlegung von Normen sowie die Kennzeichnung und Zertifizierung Instrumente sind, die enorme Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs und damit zur Bekämpfung des Klimawandels bieten; ist der Auffassung, dass der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) den Erfordernissen der schwächsten Länder nicht gerecht geworden ist;

4.  tritt dafür ein, dass erneuerbare Energieträger verstärkt gefördert werden und die Regierungen der Mitgliedstaaten eine kohärente Politik verfolgen und einen verbindlichen Rechtsrahmen festlegen, der es ermöglicht, langfristig ein abgestuftes Programm von Beihilfen anzunehmen, das zur Öffnung der Märkte und zur Schaffung eines Mindestmaßes an Infrastrukturen beiträgt, was in Zeiten der Krise und der Unsicherheit für die Unternehmen wesentlich ist;

5.  weist darauf hin, dass die Handelspolitik ein Instrument im Dienst der globalen Ziele der Europäischen Union ist und dass die Handelspolitik der Europäischen Union gemäß Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union „im Rahmen der Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union“ gestaltet wird und dass gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union sie insbesondere „einen Beitrag zu globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen“ leistet;

6.  weist darauf hin, dass die EU-Handelspolitik – ob auf bilateraler oder auf multilateraler Ebene – ein Instrument und kein Selbstzweck ist und mit den klimapolitischen Zielen im Einklang stehen und den Abschluss eines ambitiösen Abkommens antizipieren muss;

7.  ist der Auffassung, dass die WTO-Regeln so ausgelegt und weiterentwickelt werden sollten, dass die im Rahmen der multilateralen umweltpolitischen Vereinbarungen eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden; fordert die Kommission auf, innerhalb der WTO auf eine Einigung darüber hinzuwirken, dass den Sekretariaten dieser Vereinbarungen in allen einschlägigen Sitzungen der WTO Beobachterstatus und eine Beraterrolle bei der Streitbeilegung in Umweltfragen zuerkannt wird; fordert neue internationale Rechtsvorschriften zur Beseitigung des durch billige CO2-Emissionen entstehenden komparativen Vorteils;

8.  bedauert die Tatsache, dass derzeit in keinem WTO-Übereinkommen eine unmittelbare Bezugnahme auf den Klimawandel, die Ernährungssicherheit und die Millenniumsentwicklungsziele enthalten ist; bedauert zudem die Zunahme der Biopiraterie bei klimaresistentem Saatgut; hält Änderungen der WTO-Vorschriften für erforderlich, um eine Kohärenz und Übereinstimmung mit den Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls und der multilateralen Umweltübereinkommen zu gewährleisten; fordert mit Nachdruck eine Reform der WTO, um eine Produktdifferenzierung nach Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren zu ermöglichen;

9.  betont unter Hinweis auf die WTO-Präambel und Artikel XX Buchstaben b, d und g des GATT, dass internationaler Handel nicht zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen führen darf, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Prinzip der kollektiven Präferenz im Rahmen der WTO, insbesondere mit Blick auf nachhaltige, klimafreundliche und ethisch unbedenkliche Produkte, zu stärken;

10.  fordert die Kommission und die WTO-Mitglieder auf, darauf hinzuwirken, dass die WTO eine Stellungnahme abgibt, in der sie die Bedeutung und die Auswirkungen des Klimawandels zur Kenntnis nimmt, und die WTO dazu zu veranlassen, dafür zu sorgen, dass die WTO-Regeln die globalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Eindämmung seiner Folgen sowie zur Anpassung daran nicht aushöhlen, sondern fördern;

11.  bedauert, dass die WTO-Mitgliedstaaten erst noch einen Weg finden müssen, wie dieser Vertrag in das System der UN-Institutionen und -Regeln im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes sowie im Bereich der sozialen Gerechtigkeit und der Achtung aller Menschenrechte integriert werden kann; weist nachdrücklich darauf hin, dass Verpflichtungen und Ziele im Rahmen von multilateralen Umweltabkommen (MEA) wie etwa der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und Abkommen anderer Einrichtungen der Vereinten Nationen (FAO, ILO, IMO) Vorrang vor der engen Auslegung von Handelsregeln haben müssen;

12.  fordert die Kommission angesichts der Tatsache, dass seit der Annahme der WTO-Ministerentscheidung von Marrakesch zu Handel und Umwelt vom 15. April 1994 mehr als fünfzehn Jahre vergangen sind, auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis Mitte 2011 einen Bericht vorzulegen, in dem sie bewertet, inwieweit der WTO-Ausschuss für Handel und Umwelt seine Ziele erreicht hat, die in der genannten Entscheidung festgelegt sind, und in dem sie Schlussfolgerungen zieht, was noch zu tun bleibt, insbesondere im Zusammenhang mit dem globalen Dialog über die Eindämmung der Folgen des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel und der WTO;

13.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der WTO-Verhandlungen und bei bilateralen Handelsabkommen mit Nachdruck zu fordern, dass die Liberalisierung des Handels – insbesondere mit natürlichen Rohstoffen – die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen nicht gefährdet und Klima- sowie Artenschutzziele integraler Bestandteil der Abkommen werden; fordert die Kommission deshalb auf, im Rahmen der WTO darauf zu drängen, dass die Handels- und Umweltminister der WTO-Mitgliedstaaten im Vorfeld der im November und Dezember 2011 in Durban anberaumten UN-Klimakonferenz zusammenkommen; weist darauf hin, dass die UN-Klimarahmenkonvention das Forum ist, in dem eine internationale Vereinbarung zur Bekämpfung des Klimawandels ausgehandelt werden muss;

14.  hält eine öffentliche Diskussion über die Schaffung einer Weltumweltorganisation für dringlicher denn je;

Stärkung der positiven Wechselwirkungen zwischen Handel und Klimaschutz

15.  anerkennt die positive Rolle des Handels bei der Verbreitung klimafreundlicher Güter und Dienstleistungen; ist der Auffassung, dass sich Klimaschutz und Handelsliberalisierung gegenseitig stärken können, indem sie den Austausch umweltfreundlicher Güter und Dienstleistungen fördern, wobei allerdings ein Verzeichnis dieser Güter und Dienstleistungen nach strengen Umweltkriterien in Zusammenarbeit mit den WTO-Mitgliedstaaten erstellt werden muss;

16.  ist der Auffassung, dass der Handel ein wichtiges Instrument des Technologietransfers zugunsten der Entwicklungsländer ist; verweist auf den notwendigen Abbau der Hemmnisse für einen umweltverträglichen Handel, beispielsweise durch die Abschaffung der Zölle für umweltverträgliche Güter im Rahmen der WTO;

17.  spricht sich dafür aus, dass die EU mit gutem Beispiel vorangeht und Hindernisse wie Zölle und Abgaben für den Handel mit „grünen“ Technologien sowie umwelt- und klimafreundlichen Produkten abbaut und so genannte Umweltgüter und -dienstleistungen (EGS) auch auf der Basis des Aktionsplans von Bali und des in Kopenhagen vereinbarten grünen Klimafonds fördert;

18.  verweist auf die Bedeutung von Innovationen für umweltfreundliche Technologien und anerkennt die Rolle des Handels beim Technologietransfer zwischen den einzelnen Ländern;

19.  fordert die EU auf, bei der Ermittlung der wichtigsten Hemmnisse, die der Verbreitung von Technologien in den Entwicklungsländern zur Bekämpfung des Klimawandels entgegenstehen, eine führende Rolle zu übernehmen;

20.  ist der Auffassung, dass es verschiedenartige Innovationsanreize gibt, welche den Technologietransfer nicht auf dieselbe Weise fördern; verweist darauf hin, dass sich infolge schwacher politischer Institutionen und mangelnder Rechtsstaatlichkeit beim Technologietransfer Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ergeben, welcher einer Lösung zugeführt werden müssen; fordert die Kommission deshalb auf, sämtliche Belohnungssysteme für Innovationen unter Berücksichtigung des Risikos des Ausschlusses bestimmter Länder zu prüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung in ihre Klimastrategie aufzunehmen;

21.  ist besorgt angesichts der internationalen Handelsverzerrungen, Klimafolgen und Haushaltsbelastung infolge von Subventionen für fossile Energieträger; begrüßt die Verpflichtung des G20 zur schrittweisen Abschaffung dieser Subventionen;

22.  wünscht, dass die EU eine internationale Vorreiterrolle auf diesem Gebiet spielt und fordert die Kommission auf, zügig einen Zeitplan zur Abschaffung dieser Subventionen in der EU vorzulegen, was natürlich mit Begleitmaßnahmen im sozialen Bereich und in der Industrie einhergehen muss; erinnert an seine Forderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, das Parlament über Kredite zu informieren, die Exportkreditagenturen und die Europäische Investitionsbank für klimaschädliche Projekte vergeben;

23.  spricht sich gegen die Subventionierung fossiler Brennstoffe aus und fordert eine stärkere Förderung umweltfreundlicher, erneuerbarer Energieträger sowie der Erforschung und Entwicklung dezentraler Energiequellen insbesondere in Entwicklungsländern; verweist in diesem Zusammenhang auf das G20-Übereinkommen zur schrittweisen Verringerung von Subventionen für fossile Brennstoffe und fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine europäische Strategie zu dessen Umsetzung mit klaren Fristen und erforderlichenfalls mit Ausgleichsmechanismen vorzulegen;

Gerechtere Preise im internationalen Handel und Vermeidung von CO2-Emissionen

24.  weist darauf hin, dass die Handelsliberalisierung dem Klima schaden kann, wenn bestimmte Länder aus ihrer klimapolitischen Untätigkeit einen Wettbewerbsvorteil ziehen; empfiehlt deshalb eine Reform der Anti-Dumpingbestimmungen der WTO, um einen fairen Umweltschutzpreis entsprechend des weltweiten Klimaschutznormen zu berücksichtigen;

25.  bedauert, dass bestimmte Staaten einen komparativen Vorteil durch die Subventionierung der Energiepreise und das Fehlen von Beschränkungen oder Quoten für CO2-Emissionen erlangen könnten und aufgrund unbeschränkter und somit relativ billiger CO2-Emissionen keinen Anreiz für einen Beitritt zu multilateralen Vereinbarungen zur Bekämpfung des Klimawandels haben;

26.  weist aber darauf hin, dass die Klimaverhandlungen auf dem Grundsatz der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung“ beruhen und dass die schwache Klimapolitik der Entwicklungsländer im Allgemeinen auf ihre geringere finanzielle und technologische Leistungsfähigkeit und nicht auf ein bewusstes Umweltdumping zurückzuführen ist;

27.  wünscht in diesem Zusammenhang, dass die europäischen Debatten über industrielle CO2-Emissionen betreffend das EU-Emissionshandelssystem und die möglichen Lösungen vorsichtig angegangen werden;

28.  erinnert daran, dass nur wenige Industriesektoren nach der letzten einschlägigen Mitteilung der Kommission vom 26. Mai 2010 (KOM(2010)0265) stark für CO2-Emissionen sensibilisiert sind; ist der Auffassung, dass ihre Bestimmungen eine eingehende Analyse Sektor für Sektor erfordert; fordert die Kommission auf, rasch eine solche Methode zu entwickeln, statt für alle Industriesektoren dieselben quantitativen Kriterien aufzustellen;

29.  weist darauf hin, dass es keine pauschale Lösung alle Industriesektoren mit CO2-Emissionen gibt und dass die Beschaffenheit der einzelnen Güter oder die Marktstruktur entscheidende Kriterien für die Wahl zwischen den möglichen Instrumenten (kostenlose Quotenzuteilung, Staatshilfen oder Grenzanpassungsmaßnahmen) sind;

30.  ist der Auffassung, dass ein multilaterales Abkommen zwar das beste Mittel zur Berücksichtigung der negativen externen Umweltauswirkungen von CO2-Emissionen wäre, sich aber in naher Zukunft wohl nicht erreichen lassen wird, sodass die EU auch weiterhin Möglichkeiten prüfen sollte, in den von einer Verlagerung von CO2-Emissionen betroffenen Industriesektoren – in Ergänzung zur Versteigerung von CO2-Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems – geeignete umweltpolitische Instrumente einzuführen, insbesondere einen Mechanismus zur Einbeziehung der CO2-Kosten, der es unter Einhaltung der WTO-Vorschriften ermöglicht, das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten zu bekämpfen;

31.  weist unmissverständlich darauf hin, dass der steuerliche Grenzausgleich nicht als protektionistisches Instrument wirken sollte, sondern als Mittel zur Verringerung der Emissionen;

Förderung der Differenzierung der Güter nach ihren Klimaauswirkungen

32.  ist der Ansicht, dass die EU als international größter Handelsblock weltweit Standards setzen kann, und unterstützt die Entwicklung und Verbreitung von Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystemen, die soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen; weist auf die erfolgreiche Arbeit internationaler NRO bei der Entwicklung und Förderung entsprechender Zeichen und Zertifikate hin und befürwortet ausdrücklich deren breitere Verwendung;

33.  verweist darauf, dass die WTO-Regeln Qualifikationsmaßnahmen für den Handel erlauben, wenn diese notwendig und verhältnismäßig sind und nicht Länder mit denselben Produktionsbedingungen diskriminieren; verweist darauf, dass Klarstellungen dringend erforderlich sind, damit diese Maßnahmen anhand klimapolitischer Kriterien für die Produktionsverfahren und -methoden angewendet werden können;

34.  fordert die Kommission auf, sich für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Produktionsverfahren und -methoden innerhalb der WTO und die Möglichkeit einer Diskriminierung ähnlicher Güter aufgrund ihrer Kohlenstoffbilanz, Energiebilanz und technischen Normen einzusetzen; ist der Auffassung, dass eine solche Initiative wohl nur dann von den WTO-Mitgliedern akzeptiert wird, wenn sie mit Maßnahmen zur Förderung des Technologietransfers einhergeht;

35.  wünscht, dass die EU aufgrund der derzeitigen Unklarheiten bezüglich der Produktionsverfahren und -methoden in der WTO nicht immobil bleibt, sondern ganz im Gegenteil den Handlungsspielraum nützt;

36.  hebt hervor, dass darauf hingewirkt werden sollte, dass sich die durch den Handel verursachten negativen Umweltfolgen in den Preisen niederschlagen und das Verursacherprinzip durchgesetzt wird; drängt darauf, die Etikettierungs- und Informationssysteme im Zusammenhang mit den Umweltnormen aufeinander abzustimmen;

37.  begrüßt deshalb die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für in der EU erzeugte und eingeführte Biokraftstoffe seitens der EU; fordert die Kommission auf, auch eine mögliche Anwendung dieser Nachhaltigkeitskriterien auf die Biomasse und Agrarerzeugnisse zu prüfen; fordert die Berücksichtigung der indirekten Änderungen bei der Bodennutzung zur Biokraftstofferzeugung sowie die Vorlage eines entsprechenden Vorschlags der Kommission vor Ende 2010 entsprechend deren Verpflichtung gegenüber dem Parlament;

38.  setzt sich dafür ein, dass für die Produktion von Biokraftstoffen und Biomasse echte, verbindliche Nachhaltigkeitskriterien und -standards entwickelt werden, die die Freisetzung von Klimagasen und kleinen Partikeln durch indirekte Landnutzungsänderung (ILUC) und den gesamten Produktionszyklus berücksichtigen; unterstreicht, dass die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung Vorrang vor der Produktion von Biokraftstoffen haben muss und dass die Nachhaltigkeit der Politik und der Maßnahmen im Bereich der Landnutzung dringend im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes gewährleistet werden muss;

39.  hält es für unerlässlich, den internationalen Handel mit Biokraftstoffen strengen Nachhaltigkeitsnormen zu unterwerfen, die den widersprüchlichen ökologischen und sozialen Auswirkungen dieses Handels Rechnung tragen;

40.  begrüßt die europäische Vereinbarung über illegales Holz und erwartet dringend Fortschritte bei den freiwilligen Partnerschaftsvereinbarungen;

Die Handelsliberalisierung darf eine ambitiöse Klimapolitik nicht in Frage stellen

41.  ist besorgt angesichts der Absicht der Kommission, trotz des erhöhten Risikos der Entwaldung und der daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf das Klima, die biologische Vielfalt, die Entwicklung und die einheimischen Bevölkerungen die Liberalisierung des Holzhandels in die Handelsabkommen aufzunehmen und insbesondere die Ausfuhrbeschränkungen aufzuheben;

42.  weist insbesondere mit Nachdruck darauf hin, dass die Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Artenvielfalt mit den Handelsbedingungen kohärent sein müssen, um beispielsweise zu gewährleisten, dass Bemühungen zur Bekämpfung der Entwaldung wirklich greifen;

43.  ist der Ansicht, dass das neue internationale Klimaschutzübereinkommen umfassende Garantien für die Minderung der negativen Umweltfolgen des internationalen Holzhandels und für den Stopp der Entwaldung, die ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht hat, enthalten muss;

Volle Berücksichtigung des Transports in der Problematik Handel-Klima

44.  bedauert, dass das gegenwärtige Handelssystem eine weltweite Arbeits- und Produktionsteilung bewirkt, die die internationalen Transporte explodieren lässt, ohne deren Umweltkosten zu berücksichtigen; wünscht, dass die Klimakosten des internationalen Transports mittels Steuern oder dem Austausch kostenpflichtiger Quoten in den Preis einfließen; begrüßt die bevorstehende Aufnahme des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem und fordert die Kommission auf, bis Ende 2011 einen ähnlichen Vorschlag für den Seeverkehr vorzulegen, der 2013 in Kraft treten sollte, falls die Einführung eines weltweiten Mechanismus bis dahin nicht möglich sein sollte; bedauert die Steuerfreiheit von Kraftstoff im Überseetransport von Gütern und fordert die Besteuerung dieses Kraftstoffs und dieser Güter, insbesondere von Luftfracht; fordert die Kommission ferner auf, gegen die Hilfen für die umweltschädlichsten Verkehrsmittel, wie etwa die Steuerbefreiung für Kerosin, vorzugehen;

45.  stellt fest, dass CO2-Emissionen im internationalen Handel erheblich verringert werden können; fordert, dass die anfallenden Transport- und Umweltkosten in die Produktpreise eingerechnet werden (Internalisierung externer Kosten) und dass vor allem die Schifffahrt, die der Verkehrsträger bei 90 % der Transporte im internationalen Handel ist, in das europäische Emissionshandelssystem (ETS) einbezogen wird;

46.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation ein rechtsverbindliches Abkommen über die Verringerung von Emissionen in der Schifffahrt zu erreichen;

47.  hält es für wichtig, dass die internationalen Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen auch für den internationalen Luft- und Seeverkehr gelten;

48.  hebt mit Nachdruck hervor, dass der Anstieg der durch die Transporte und den internationalen Handel bedingten CO2-Emissionen die Wirksamkeit der Klimaschutzstrategie der EU beeinträchtigt; vertritt die Auffassung, dass dies ein gewichtiger Grund ist, das Gewicht von einer exportorientierten Entwicklungsstrategie auf die endogene Entwicklung zu verlagern, die auf einem diversifizierten lokalen Verbrauch und einer diversifizierten lokalen Produktion in den Entwicklungsländern basiert; weist darauf hin, dass eine solche Strategie positive Auswirkungen auf die Beschäftigung sowohl in der EU als auch in den Entwicklungsländern haben würde;

49.  ist der Auffassung, dass die nachhaltige lokale Erzeugung gefördert werden sollte, insbesondere aufgrund einer besseren Information der Verbraucher, solange die Klimakosten nicht in den Transportpreis einfließen;

Stärkung der Instrumente zur Herstellung der Kohärenz zwischen Handel und Klima

50.  fordert die Herstellung der Kohärenz zwischen der EU-Handelspolitik einerseits und der EU-Klimapolitik andererseits, die Erstellung einer Kohlenstoffbilanz für alle handelspolitischen Maßnahmen, notwendigenfalls die Änderung dieser Maßnahmen zur Verbesserung dieser Bilanz sowie zwingend vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen (politische, technische und finanzielle Zusammenarbeit) im Fall einer negativen Klimabilanz;

51.  fordert die EU eindringlich auf, die umfassenden Umweltbestimmungen in bilateralen und regionalen Handelsabkommen als Entwicklungsinstrument einzusetzen und dabei Nachdruck auf das Erfordernis der korrekten Umsetzung von Umweltklauseln und Kooperationsmechanismen zur Förderung des Technologietransfers, der technischen Unterstützung und des Kapazitätsaufbaus zu legen;

52.  fordert die Kommission auf, in die Handelsabkommen mit Drittstaaten auch durchgängig Umweltklauseln aufzunehmen und dabei der Verringerung des CO2-Ausstoßes und dem Transfer emissionsarmer Technologien besondere Beachtung zu schenken;

53.  begrüßt die Aufnahme der Klimaschutzdimension in die Nachhaltigkeitsprüfungen der Handelsabkommen; nimmt allerdings zur Kenntnis, dass in manchen Fällen wie etwa beim Freihandelsabkommen Europa-Mittelmeer im Zuge der Nachhaltigkeitsprüfung negative Klimaauswirkungen aufgezeigt wurden, die vor Abschluss des Abkommens nicht angegangen wurden; ist der Ansicht, dass Handelsabkommen multilaterale Umweltabkommen (MEA) in keiner Weise beeinträchtigen dürfen;

54.  hält die Einführung von Umweltkriterien in das Allgemeine Präferenzsystem (APS) für erforderlich;

55.  ist der Auffassung, dass die Kommission ihren handels- und umweltpolitischen Verhandlungsstrategien einen harmonisierten Rahmen geben sollte, sodass sich die Handelspartner der Union nicht um Handelshemmnisse sorgen müssen, aber gleichzeitig die verbindlichen Ziele bei der Bekämpfung des Klimawandels eingehalten werden;

56.  ist der Auffassung, dass im Rahmen der EU-Handelsbeziehungen zu nicht an multilaterale Umweltschutzabkommen gebundenen Staaten verstärkt und kohärenter Klimadiplomatie betrieben werden sollte;

Die Kohärenz zwischen Handels- und Klimapolitik der EU aus der Sicht der Entwicklungsländer

57.  ist sich bewusst, dass die Herstellung der Kohärenz zwischen der EU-Handelspolitik und der EU-Klimapolitik aus der Sicht der Partnerländer als versteckte Beschränkung der Einfuhren in die EU und Steigerung der Ausfuhren ausgelegt werden könnte;

58.  verweist deshalb nachdrücklich darauf, dass alle Maßnahmen der EU, insbesondere Grenzanpassungsmaßnahmen, mit diesen Ländern ausgehandelt werden sollten, und dass die EU ihre Verpflichtungen zur Unterstützung der Entwicklungsländer im Kampf gegen den Klimawandel einhalten muss;

59.  ist besorgt, dass die von den europäischen Ländern auf dem Klimagipfel in Kopenhagen versprochenen vorzeitigen Finanzierungen teilweise auf Versprechungen im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe zurückgehen und entgegen der Forderung des Parlaments in Form von Krediten geleistet werden; fordert die Kommission auf, einen Bericht über diese Finanzierungen zu erstellen, um die Kohärenz zwischen der Realität, den Versprechungen und den Forderungen des Parlaments zu prüfen; fordert ferner eine bessere Koordinierung der Finanzierungen in Bezug auf ihre thematische und geografische Verwendung;

60.  erinnert an die Verpflichtung der Industriestaaten, unter anderem der EU-Mitgliedstaaten, innovative Finanzierungen zur Bekämpfung des Klimawandels ins Auge zu fassen;

61.  ist überzeugt, dass der Kampf gegen den Klimawandel auf dem Solidaritätsprinzip zwischen Industrie- und Entwicklungsländern basieren und möglichst in engerer Zusammenarbeit von UNO, WTO und den anderen Bretton-Woods-Institutionen geführt werden muss; fordert daher, dass gemeinsam mit den Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländern ein globales Konzept für den Emissionshandel und zur Besteuerung von Energie und Treibhausgasemissionen entwickelt wird, um einerseits der Abwanderung von Unternehmen vorzubeugen („carbon leakage“) und um andererseits finanzielle Mittel für den Kampf gegen den Klimawandel bzw. die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen bereitzustellen;

62.  betont, dass ein verstärkter Technologietransfer in die Entwicklungsländer als Mittel zur Abwendung einer Verlagerung von CO2-Emissionen ein wichtiger Bestandteil einer Klimaschutzregelung für die Zeit nach 2012 sein wird; bedauert die Tatsache, dass der Technologieransfer nur einen geringen Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe ausmacht; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, eine zusätzliche technische und finanzielle Hilfe für die Entwicklungsländer bereitzustellen, die zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels, zur Erfüllung der den Klimaschutz betreffenden Normen und zur Einbeziehung vorheriger Prüfungen der Auswirkungen der Normen, der Kennzeichnung und der Zertifizierung auf die Entwicklung dienen soll;

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63.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, den nationalen Parlamenten, der Sekretärin des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen sowie der 16. Konferenz der Vertragspartien (COP 16) zu übermitteln.

(1) Klimawandel 2007: zusammenfassender Bericht; Hrsg. Rajendra K. Pachauri und Andy Reisinger, Genf 2007, http://www.ipcc.ch/pdf/assessment-report/ar4/syr/ar4_syr_fr.pdf; Berichte der Arbeitsgruppe: Die wissenschaftlichen Aspekte, Beitrag der Arbeitsgruppe I, Hrsg. S. Solomon, D. Qin, M. Manning, Z. Chen, M. Marquis, K. Averyt, M. Tignor und H.L. Miller, Jr.; Folgen, Anpassung und Exposition, Beitrag der Arbeitsgruppe II, Hrsg. M. Parry, O. Canziani, J. Palutikof, P. van der Linden und C. Hanson; Abmilderung des Klimawandels, Beitrag der Arbeitsgruppe III, Hrsg. B. Metz, O. Davidson, P. Bosch, R. Dave und L. Meyer.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0019.
(3) ABl. C 297 E vom 20.11.2008, S. 193.
(4) ABl. C 160 vom 19.6.2010, S.1 und S. 8.
(5) http://www.agassessment.org.

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