Erklärung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010 zum Lager Ashraf
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten in Iran,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2009 zum Lager Ashraf(1), in dem 3400 iranische Dissidenten, darunter 1000 Frauen, in Irak leben, die alle „geschützte Personen“ nach dem Vierten Genfer Abkommen sind,
– in Kenntnis dessen, dass die Oppositionsgruppe PMOI 2009 von der Schwarzen Liste der EU genommen wurde,
– gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in mehreren Fällen Verwandte von Bewohnern des Lagers Ashraf vom iranischen Regime zum Tode verurteilt wurden, nachdem sie von Besuchen bei ihren Angehörigen in Ashraf zurückgekehrt waren,
B. in der Erwägung, dass die irakische Regierung die Entschließung des Europäischen Parlaments nicht achtet und ihre gnadenlose Belagerung des Lagers fortsetzt,
C. in der Erwägung, dass die Lagerbewohner unter dem Vorwand, die PMOI stehe nach wie vor auf der Schwarzen Liste der USA, weiterhin Druck von außen ausgesetzt sind,
D. in der Erwägung, dass ein Berufungsgericht in Washington im Juli 2010 zugunsten der PMOI entschieden und das amerikanische Außenministerium eindringlich aufgefordert hat, seine Entscheidung, die PMOI weiterhin auf der Schwarzen Liste der USA über Terrororganisationen zu führen, zu überdenken,
E. in der Erwägung, dass sich die Streitkräfte der USA und der Vereinten Nationen von Ashraf zurückgezogen haben und die Lagerbewohner nun leicht angegriffen werden können,
1. fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, darauf zu drängen, dass die USA dem Beispiel der EU folgen und die PMOI von ihrer Schwarzen Liste streichen und dass die Vereinten Nationen dringenden Schutz für Ashraf bereitstellen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner(2) dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.