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Verfahren : 2007/0112(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0347/2010

Eingereichte Texte :

A7-0347/2010

Aussprachen :

PV 13/12/2010 - 19
CRE 13/12/2010 - 19

Abstimmungen :

PV 14/12/2010 - 9.11
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0463

Angenommene Texte
PDF 205kWORD 33k
Dienstag, 14. Dezember 2010 - Straßburg
Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/109/EG auf Personen mit internationalem Schutzstatus ***I
P7_TA(2010)0463A7-0347/2010
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus (KOM(2007)0298 – C6-0196/2007 – 2007/0112(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0298),

–  gestützt auf Artikel 63 Absätze 3 und 4 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0196/2007),

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 23. April 2008(1),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 79 Absatz 2 Buchstaben a und b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. November 2010 gemachten Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0347/2010),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S.126.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. Dezember 2010 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates zur Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen, die internationalen Schutz genießen
P7_TC1-COD(2007)0112

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2011/51/EU).

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