Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2010 zu einem effizienten Regelungssystem („Good Governance“) für die Regionalpolitik der EU: Verfahren der Unterstützung und Überwachung durch die Kommission (2009/2231(INI))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf dessen Artikel 174 bis 178,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 28. Mai 2010 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Überarbeitung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (KOM(2010)0260),
– in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2008 zu Governance und Partnerschaft auf nationaler und regionaler Ebene und die Grundlage für Vorhaben im Bereich der Regionalpolitik(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zur Transparenz in der Regionalpolitik und ihrer Finanzierung(3),
– unter Hinweis auf das Weißbuch des Ausschusses der Regionen zur Multi-level Governance vom17./18. Juni 2009 und den Konsultationsbericht,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des informellen Ministertreffens vom 16.-17. März 2010 in Málaga,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 6. September 2004 mit dem Titel „Die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission bei der geteilten Verwaltung im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds - Heutiger Stand und Vorausschau für den neuen Programmplanungszeitraum nach 2006“ (KOM(2004)0580),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 14. Mai 2008 zu den Ergebnissen der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und Programme im Programmplanungszeitraum 2007-2013 (KOM(2008)0301),
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006 und 2008,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2008 über den Aktionsplan zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008)0097),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Februar 2009 zum Bericht über die Durchführung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2009)0042),
– in Kenntnis der Mitteilung vom 28. Oktober 2009 der Kommissare Samecki und Špidla an die Kommission: Zwischenbericht zum Follow-up des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (SEK(2009)1463),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2010 zu den Auswirkungen des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der gemeinsamen Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2010)0052),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0280/2010),
A. in der Erwägung, dass die Durchführung der Kohäsionspolitik größtenteils dezentralisiert ist und auf der Übernahme von Verantwortung durch subnationale Körperschaften beruht,
B. in der Erwägung, dass der Kohäsionspolitik eine Pionierrolle bei der Anwendung der Politikgestaltung auf mehreren Ebenen als eines Instruments zur Förderung der Qualität der Entscheidungsprozesse durch aktive Einbeziehung der subnationalen Gebietskörperschaften beginnend mit der prälegislativen Phase der Debatten zukommt,
C. in der Erwägung, dass unter „Multilevel-Governance“ das koordinierte Vorgehen der Union, der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Körperschaften sowie der Sozial- und Wirtschaftspartner und NRO zu verstehen ist, das auf den Grundsätzen der Partnerschaft und Kofinanzierung beruht und der Ausarbeitung und Durchführung der Politiken der Europäischen Union dient, und dass diese Definition die geteilte Zuständigkeit der verschiedenen Verwaltungs- und Entscheidungsebenen impliziert,
D. in der Erwägung, dass der Bericht des Europäischen Rechnungshofs von 2006 gezeigt hat, dass die für die Kohäsionspolitik bestehenden Kontrollsysteme nicht wirksam genug waren, da eine Fehlerquote von 12 % bei den erstatteten Ausgaben festzustellen war, und dass der Jahresbericht 2008 diese Angaben mit 11 % von zu Unrecht erstatteten Ausgaben bestätigt hat,
E. in der Erwägung, dass die Kommission ihre Überwachungsfunktion verstärken muss, um die Fehlerquoten zu verringern, das Kontrollsystem verbessern und die Unterstützung für subnationale Körperschaften und Empfänger erhöhen muss, was langfristig zu einer stärker ergebnisorientierten, benutzerfreundlicheren Politik führen wird,
F. in der Erwägung, dass allzu komplizierte Verfahren bei den Anträgen auf Förderung und ein Zuviel an Kontrollen leicht zur Abschreckung von potentiell durch die Kohäsionspolitik Begünstigten führen können,
G. in der Überzeugung, dass die von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen (etwa Verkehr, Trinkwasserversorgung, Gesundheitswesen, sozialer Wohnungsbau und Unterrichtswesen) erwarteten praktischen Lösungen nur mit einer guten Governance auf der Grundlage zweier sich ergänzender Systeme möglich sind: einerseits das institutionelle System, das die Verteilung der Zuständigkeiten und der Haushaltsmittel zwischen den Staaten und den regionalen und lokalen Körperschaften vorsieht, und andererseits das System der Partnerschaft, an dem verschiedene öffentliche und private Akteure beteiligt sind, die ihr Interesse an einer bestimmten Angelegenheit in einem bestimmten Gebiet eint,
H. in der Erwägung, dass sich das Partnerschaftskonzept, das allen relevanten Gemeinschaften und Gruppen Rechnung tragen muss, bei der Durchführung der Kohäsionspolitik durch Stärkung der Legitimität, Gewährleistung von Transparenz und bessere Mittelverwendung als nutz- und gewinnbringend erweisen kann, und dass es auch anhand des sozialen und gesellschaftlichen Wertes, den es erbringt, bewertet werden sollte,
I. in der Erwägung, dass ein integrierter Ansatz den besonderen Merkmalen der Regionen (geografische und naturgegebene Nachteile, Bevölkerungsschwund, äußerste Randlage usw.) Beachtung schenken muss, um die Anforderungen auf lokaler und regionaler Ebene bewältigen zu können,
Multilevel-Governance
1. begrüßt das Weißbuch des Ausschusses der Regionen über Multilevel-Governance und die Anerkennung der subnationalen Subsidiarität im Vertrag von Lissabon; betont, dass der Multilevel-Governance-Ansatz nicht nur vertikal, sondern auch horizontal, d.h. zwischen den Akteuren der gleichen Ebene, in allen Bereichen der Unionspolitik mit geteilten Zuständigkeiten, einschließlich der Kohäsionspolitik, verfolgt werden sollte;
2. begrüßt die Schlussfolgerungen des informellen Ministertreffens in Malaga vom März 2010 und vertritt die Ansicht, dass die Multilevel-Governance eine Voraussetzung für die Verwirklichung des territorialen Zusammenhalts in Europa ist; fordert, dass die Anwendung dieses Grundsatzes für die Mitgliedstaaten in Politikbereichen mit starken territorialen Auswirkungen obligatorisch wird, um im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip eine ausgewogene territoriale Entwicklung zu gewährleisten; stellt fest, dass eine solche Vorschrift jedoch keinesfalls zu schwerfälligeren Verfahren führen darf;
3. vertritt die Ansicht, dass eine konstruktive Politikgestaltung auf mehreren Ebenen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gepflogenheiten der Verwaltungen in den einzelnen Mitgliedstaaten einem von der Basis ausgehenden („Bottom-up“) Ansatz folgen sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, die wirksamsten Methoden der Politikgestaltung und Entscheidungsfindung auf mehreren Ebenen ausfindig zu machen und ihre Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Behörden sowie mit der Verwaltung auf gemeinschaftlicher Ebene zu vertiefen, etwa durch die Aufforderung von Beamten aller Verwaltungs- und Entscheidungsebenen zur Teilnahme an den regelmäßig mit der Kommission veranstalteten Sitzungen oder durch die Einführung europäischer Territorialpakte, die die verschiedenen zuständigen Verwaltungs- und Entscheidungsebenen auf freiwilliger Basis zusammenbringen;
4. empfiehlt, die territoriale Folgenabschätzung systematischer zu gestalten, indem die betroffenen Akteure von Anfang an in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, damit die wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Auswirkungen der legislativen und nichtlegislativen Vorschläge der Gemeinschaft, die einzelne Gebiete betreffen, berücksichtigt werden;
5. betont, dass Multilevel-Governance aufgrund der Beziehungen, die sich über die Grenzen hinweg zwischen privaten und öffentlichen Beteiligten entwickeln, eine bessere Ausschöpfung des Potentials der territorialen Zusammenarbeit ermöglicht; fordert die Mitgliedstaaten auf, so bald wie möglich die notwendigen Vorkehrungen für die Gründung von Europäischen Verbünden für territoriale Zusammenarbeit zu treffen, sofern sie dies bislang nicht getan haben; empfiehlt, dass die Kommission den Informationsaustausch zwischen den bereits bestehenden Europäischen Verbünden für territoriale Zusammenarbeit und denen, die in Entstehung begriffen sind, im Rahmen der bestehenden Programme fördert; begrüßt die vom Ausschuss der Regionen im Zusammenhang mit den Verbünden für territoriale Zusammenarbeit geleistete gute Arbeit und fordert, dass die verfügbaren Instrumente des Ausschusses der Regionen, insbesondere die Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie und das Netz zur Prüfung der Subsidiarität, für den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Regionen und den Mitgliedstaaten genutzt werden, um gemeinsam die Ziele festzulegen und zu bestimmen, dann die Maßnahmen zu planen und schließlich eine vergleichende Bewertung der Ergebnisse der Kohäsionspolitik vorzunehmen;
6. fordert die nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, den integrierten Ansatz im derzeitigen Programmplanungszeitraum intensiver zu nutzen; schlägt vor, diesen Ansatz im Kontext der zukünftigen Kohäsionspolitik obligatorisch zu machen; vertritt die Ansicht, dass bei einem integrierten und flexiblen Ansatz nicht nur die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Aspekte der territorialen Entwicklung berücksichtigt, sondern auch die Interessen der verschiedenen betroffenen Akteure koordiniert werden müssen, indem den territorialen Besonderheiten Rechnung getragen wird, um auf die lokalen und regionalen Probleme eingehen zu können;
7. fordert die Kommission auf, in einem Leitfaden für öffentliche und private Akteure darzulegen, wie die Grundsätze der Multilevel-Governance und der integrierte Ansatz in der Praxis Anwendung finden; empfiehlt, Maßnahmen zur Förderung dieser beiden Ansätze im Rahmen des EFRE –Technische Unterstützung zu finanzieren;
8. empfiehlt, dass der Ausschuss der Regionen die Tage der offenen Tür 2011 und, soweit in dieser Phase noch möglich, die Tage der offenen Tür 2010 als Gelegenheit zur Förderung und Vertiefung der Debatte über die optimalen Mittel zur Förderung der Multilevel-Governance nutzt; schlägt vor, ein Label für Multilevel-Governance zu schaffen und von 2011 an in allen Regionen der EU einzuführen;
9. stellt fest, dass dezentralisierte Durchführungsmechanismen ein Schlüsselfaktor für Multilevel-Governance sind; fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen angesichts der Notwendigkeit einer Vereinfachung auf, gegebenenfalls die Durchführung eines Teils eines operationellen Programms weiterzudelegieren und Globalzuschüsse stärker in Anspruch zu nehmen bzw. besser zu nutzen; empfiehlt ihnen, die im Bereich der Dezentralisierung notwendigen legislativen und haushaltstechnischen Maßnahmen zu ergreifen, um ein reibungsloses Funktionieren des Systems der Politikgestaltung auf mehreren Ebenen unter Beachtung des Grundsatzes der Partnerschaft und der Subsidiarität zu ermöglichen; betont, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften stärker eingebunden werden müssen, insbesondere wenn sie über Rechtsetzungsbefugnisse verfügen, da sie das Potenzial und den Bedarf ihrer Regionen am besten kennen und somit zu einer besseren Ausführung der Kohäsionspolitik beitragen können;
10. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die zuständigen regionalen und lokalen Behörden und Akteure der Zivilgesellschaft von den frühesten Phasen der Verhandlungen über EU-Rechtsvorschriften und durch die Strukturfonds finanzierte Programme an einzubeziehen, um einen frühzeitigen Dialog zwischen den verschiedenen Verwaltungs- und Entscheidungsebenen zu ermöglichen; fordert, dass diese Körperschaften in den jeweiligen Entscheidungsgremien gleichberechtigt mit den nationalen Vertretern beteiligt sind;
11. betont, dass die Voraussetzung dafür, dass die bereitgestellten Mittel effizient ausgeschöpft werden und eine maximale Wirkung entfalten, eine ausreichende Verwaltungskapazität sowohl auf EU-Ebene als auch auf regionaler und lokaler Ebene ist; fordert die Kommission in diesem Sinne auf, ihre Verwaltungskapazität zu verbessern, um den durch die Kohäsionspolitik erbrachten Mehrwert zu erhöhen und die Nachhaltigkeit der betreffenden Maßnahmen zu gewährleisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, in den Bereichen Einstellung, Entlohnung, Ausbildung, Ressourcen, Verfahren, Transparenz und Zugänglichkeit für angemessene Verwaltungsstrukturen und geeignetes Personal zu sorgen;
12. fordert die Mitgliedstaaten auf, gegebenenfalls auch die Rolle der regionalen und lokalen Körperschaften bei der Ausarbeitung, Verwaltung und Umsetzung von Programmen zu stärken und die Mittel, die ihnen dabei zur Verfügung stehen, aufzustocken; empfiehlt, besonders für Projekte in Zusammenhang mit städtischen, ländlichen und grenzübergreifenden Anliegen in der Kohäsionspolitik den auf lokalen Partnerschaften beruhenden methodischen Ansatz der lokalen Entwicklung anzuwenden; fordert die Kommission auf, Partnerschaften zwischen Regionen mit vergleichbarem spezifischem Entwicklungspotenzial zu fördern und zu gewährleisten, dass auf Unionsebene ein geeigneter Rahmen für die Koordinierung der makroregionalen Zusammenarbeit geschaffen wird;
13. stellt fest, dass die Grundsätze der Partnerschaft und der Kofinanzierung die subnationalen Körperschaften in die Verantwortung für die Umsetzung der Kohäsionspolitik einbinden; bekräftigt sein Bekenntnis zu diesen Grundsätzen der guten Verwaltungspraxis und fordert, dass sie trotz der Grenzen, die den öffentlichen Ausgaben infolge der Wirtschaftskrise gezogen sind, beibehalten werden;
14. empfiehlt eine Intensivierung der Partnerschaftspraxis und fordert die Kommission auf, als Voraussetzung für den Aufbau echter Partnerschaften mit regionalen und lokalen Körperschaften sowie Akteuren der Zivilgesellschaft eine einvernehmliche Definition des Begriffs der Partnerschaft vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, die Verwirklichung dieses Grundsatzes sorgfältig zu prüfen und dazu spezielle Bewertungsinstrumente zu entwickeln und vorbildliche Verfahren mit Hilfe von IKT-Instrumenten zu verbreiten; betont, dass Partnerschaften zu Wirksamkeit, Effizienz, Legitimität und Transparenz in allen Phasen der Programmplanung und Umsetzung der Strukturfonds beitragen und zur Stärkung des Engagements und der Eigenverantwortung im Hinblick auf die Ergebnisse der jeweiligen Programme führen können; hebt die wichtige Rolle des gemeinnützigen Sektors im Partnerschaftsprozess hervor;
15. weist auf die Verpflichtung hin, die Öffentlichkeit über Organisationen, die die Zivilgesellschaft vertreten, und NRO zu konsultieren, um ihre Vorschläge zu berücksichtigen, und betont, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft zur Legitimierung des Entscheidungsprozesses beiträgt; stellt fest, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Vorbereitungen der operationellen Programme für den Zeitraum 2007-2013 nicht so erfolgreich war wie erhofft; fordert die Kommission auf, bewährte Praktiken zu ermitteln und ihre Anwendung zu erleichtern, um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im nächsten Programmplanungszeitraum zu verbessern;
16. fordert die Einbeziehung des Grundsatzes der Multilevel-Governance in alle Phasen der Entwicklung und Anwendung der Strategie EU-2020, um eine echte Eigenverantwortung der für die Umsetzung dieser Strategie zuständigen regionalen und lokalen Körperschaften für die Ergebnisse zu gewährleisten; weist in diesem Zusammenhang auch auf den Vorschlag für einen „Territorialpakt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Strategie Europa-2020“ hin, wobei die Regionen und Städte dazu angeregt werden sollen, zur erfolgreichen Umsetzung dieser Strategie beizutragen;
17. empfiehlt, dass die Kommission erneut die Möglichkeiten der Durchführung des vom Europäischen Parlament in die Wege geleiteten Projekts „Erasmus für gewählte Vertreter lokaler und regionaler Körperschaften“ prüft und, um die Qualität der eingereichten Programme zu verbessern und dem Erfordernis der Wirksamkeit der Kohäsionspolitik Rechnung zu tragen, im Rahmen der Haushaltslinie des EFRE für operative technische Unterstützung zusammen mit den Partnern, die auf die Umsetzung der Konzepte des integrierten Vorgehens und der Multilevel-Governance spezialisiert sind, ein Ausbildungs- und Mobilitätsprogramm für die lokalen und regionalen Vertreter und Akteure zu schaffen, die an laufenden Programmen der Kohäsionspolitik beteiligt sind; fordert die Kommission auf, angemessene Mittel für diese Initiativen bereitzustellen und die Vernetzung mit den regionalen und örtlichen Gebietskörperschaften u. a. durch den Ausschuss der Regionen zu verstärken;
18. vertritt die Ansicht, dass die europäischen Regionalnetze ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der bewährter Praktiken in den Bereichen Governance und Partnerschaft ausweiten, sich stärker auf die politischen und strategischen Lehren aus vorangegangenen Programmzyklen konzentrieren und den öffentlichen Zugang zu wichtigen Informationen über bewährte Praktiken in der Europäischen Union in allen EU-Sprachen sicherstellen sollten und damit dazu beitragen würden, dass die bewährten Praktiken auch tatsächlich umgesetzt werden;
Stärkung der Rolle der Kommission bei der Unterstützung regionaler und lokaler Körperschaften
19. vertritt die Ansicht, dass eine gewichtigere Rolle der Körperschaften auf regionaler und lokaler Ebene mit einer stärkeren Aufsichtsfunktion der Kommission einhergehen muss, die sich mehr auf die Kontrolle von Prüfsystemen als auf die Prüfung einzelner Vorhaben richten sollte; fordert in diesem Zusammenhang ein EU-Zertifizierungssystem für nationale Prüfstellen; fordert die Kommission auf, die Genehmigung der Konformitätsbewertungsberichte abzuschließen, um verspätete Zahlungen und den Verlust von Mitteln infolge der Aufhebung von Mittelbindungen zu vermeiden und bis spätestens 2012 einen Vorschlag für ein hinnehmbares Fehlerrisiko vorzulegen;
20. begrüßt die Feststellungen im Bericht der Kommission über den Aktionsplan vom Februar 2010 und die bisher eingeleiteten Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen; fordert die GD REGIO auf, mit diesen Maßnahmen im gesamten Umsetzungszeitraum fortzufahren, um die durch den Aktionsplan geschaffene Dynamik aufrechtzuerhalten;
21. betont, dass europäische Initiativen im Bereich der Kohäsions- und Strukturpolitik besser koordiniert werden müssen, um nicht die Kohärenz der Regionalpolitik zu gefährden; fordert deshalb eine verstärkte Koordination innerhalb der Kommission zwischen der für die Kohäsions- und Strukturpolitik zuständigen Generaldirektion REGIO und den für die einschlägigen sektoralen Initiativen zuständigen Generaldirektionen; fordert hinsichtlich der durch den Vertrag von Lissabon gestärkten Rechte der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften deren verstärkte Einbeziehung in die Politikentwicklung auf Kommissionsebene, um die Projektverantwortlichkeit bei den Projektträgern zu erhöhen; fordert darüber hinaus jedoch auch mehr Ergebniskontrolle durch die Kommission vor Ort, um sowohl die Effizienz der Projektstrukturen als auch die Effektivität der Maßnahmen hinsichtlich ihrer angestrebten Ziele besser beurteilen zu können;
22. fordert die Kommission auf, die Initiative zur Schulung von Ausbildern für Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden zu verstärken; betont, dass durch konstante Überprüfungen sichergestellt werden sollte, dass die Inhalte der Schulungen in ausgewogener Weise an die niedrigeren Ebenen weitergegeben werden und die lokalen Beteiligten dabei nicht vernachlässigt werden;
23. fordert die Kommission auf, das neue Portal in der Datenbank SFC 2007, das den direkten Zugang aller mit den Strukturfonds befassten Beteiligten zu wichtigen Informationen ermöglicht, so rasch wie möglich einzurichten; empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten mit Hilfe dieses Instruments den Austausch von Informationen zwischen regionalen und lokalen Körperschaften und den Endbegünstigten fördern;
24. fordert die Kommission auf, zusätzliche Verfahren der technischen Unterstützung zur Förderung des Wissens über die mit der Durchführung verbundenen Probleme auf regionaler und lokaler Ebene zu schaffen, besonders in den Mitgliedstaaten, in denen der nachträglichen Bewertung zufolge, die die Kommission bei den Programmen der Kohäsionspolitik 2002-2006 vorgenommen hat, anhaltende Probleme hinsichtlich ihrer Verwaltungskapazität im Zusammenhang mit der Umsetzung der Programme der Kohäsionspolitik festzustellen sind;
25. fordert eine einheitliche Anwendung des Modells „Single Information, Single Audit (SISA)“ auf allen Prüfungsebenen, um Überschneidungen bei den Prüfungen und eine Überregulierung zu vermeiden; fordert die Kommission auf, ein einziges Handbuch für die Überprüfungen herauszugeben, in dem alle bisher erstellten Leitfäden enthalten sind;
26. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Instrumente des Finanz-Engineering als Mittel zur Erhöhung der Qualität der Projekte und der Beteiligung von privaten Akteuren, besonders KMU, an europäischen Projekten weiter auszuschöpfen; fordert die Kommission auf, die Regeln für die Handhabung dieser Instrumente, deren Anwendung aufgrund der Kompliziertheit der bisherigen Vorschriften eingeschränkt war, zu vereinfachen;
27. vertritt die Ansicht, dass die Einhaltung der Verfahren nicht auf Kosten der Qualität der Interventionen gehen darf; ersucht die Kommission, künftig eine stärker ergebnisorientierte Politik zu verfolgen, die mehr auf die Qualität der Leistungen und auf die strategische Projektentwicklung als auf Kontrollen gerichtet ist; fordert die Kommission in diesem Sinne auf, objektive und messbare Indikatoren zu entwickeln, die unionsweit vergleichbar sind, um bessere Überwachungs- und Bewertungssysteme zu schaffen und weitere Überlegungen über die Notwendigkeit flexibler Regeln bei Wirtschaftskrisen anzustellen;
28. betont, dass ein Merkmal einer verantwortungsvollen Verwaltung die Anwendung klarer und transparenter Verfahren ist; begrüßt deshalb die laufenden Bemühungen zur Vereinfachung der Haushaltsordnung und der Bestimmungen über die Strukturfonds und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Anforderungen im Rahmen der überarbeiteten Haushaltsordnung uneingeschränkt nachzukommen und Informationen über die finanziell Begünstigten der Strukturfonds offen zu legen; fordert die Kommission auf, verständliche Regeln vorzuschlagen, die nicht ständige Änderungen erforderlich machen; fordert eine vereinfachte Struktur des Fonds nach 2013, nicht als Reaktion auf die Wirtschaftskrise, sondern als allgemeinen Grundsatz der künftigen Kohäsionspolitik, um die Inanspruchnahme der EU-Mittel zu erleichtern, und empfiehlt größere Transparenz und Flexibilität im Zusammenhang mit der Verwendung von EU-Mitteln, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, der dazu führen könnte, dass potentielle Partner vor einer Beteiligung an Projekten zurückschrecken;
29. begrüßt den Strategischen Bericht der Kommission über die Durchführung der Programme der Kohäsionspolitik 2010, da er wichtige Informationen für den politischen Entscheidungsprozess liefern kann; vertritt die Ansicht, dass die Erkenntnisse dieses Berichts auch bei der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der wirksamen Durchführung der Programme der Kohäsionspolitik gebührend berücksichtigt werden sollten;
30. bekräftigt sein Festhalten an einer starken und ausreichend dotierten Kohäsionspolitik, die eine ausgewogene Entwicklung aller Regionen in der Europäischen Union gewährleistet; fordert, dass die für diese Politik vorgesehenen Finanzmittel auch nach 2013 zur Verfügung stehen und dass jedem Versuch einer Renationalisierung der Kohäsionspolitik eine klare Absage erteilt wird;
31. fordert die Kommission auf, die Grundsätze der Differenzierung und Verhältnismäßigkeit in zukünftige Verordnungen aufzunehmen und die Anforderungen an den Umfang der Programme und die jeweiligen Partner anzupassen, besonders wenn es sich um kleinere Behörden handelt; fordert einen verstärkten Einsatz von Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen für alle Fonds, besonders für Gemeinkosten und technische Hilfe; schlägt vor, flexiblere Beurteilungskriterien innovativer Projekte vorzusehen, um solche Projekte zu fördern, ebenso wie weniger strenge Kontrollanforderungen für Pilotprojekte; ermutigt die Kommission, den Grundsatz eines Vertrauensbündnisses mit jenen Mitgliedstaaten aufzubauen, die sich um eine wirtschaftliche Verwendung der Gemeinschaftsmittel bemühen und denen dies gelingt;
32. fordert im Hinblick auf eine benutzerfreundlichere zukünftige Politik eine weiterreichende Angleichung und Integration der Strukturfondsbestimmungen, um die Aufsplitterung eines Vorhabens in einzelne Bestandteile zu vermeiden, für die verschiedene Fonds in Anspruch genommen werden; empfiehlt, den Schwerpunkt nicht nur auf die Regelmäßigkeit der Ausgaben, sondern auch auf die Qualität der Interventionen zu legen und darauf zu achten, dass Ressourcen auf eine verstärkte Unterstützung der verwaltungsmäßigen Abläufe konzentriert werden;
33. fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich die Vorschläge für die Verordnungen für den nächsten Programmplanungszeitraum vorzulegen, die Durchführungsverordnung zu erlassen, die notwendigen Anleitungen auszuarbeiten und rechtzeitig entsprechende Schulungen anzubieten; fordert die Kommission ferner auf, den Prozess der Verhandlungen und der Annahme der operationellen Programme zu erleichtern, um Verzögerungen bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik und der Mittelaufnahme nach 2013 zu vermeiden;
o o o
34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.